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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2015 - 12:39 Uhr: | |
Das Innenministerium plant wohl eine Änderung der Wahlkreiseinteilung. Nach Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl um maximal 20% vom Durchschnitt abweichen. Bei der Begründung für die Änderungen geht das Innenministerium aber offensichtlich nur von der deutschen Bevölkerung aus entgegen dem Gesetzeswortlaut und der bisherigen Praxis. Sinnvoller ist das aber natürlich. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Es gibt eine Vorlage 16/2641, die aber nicht öffentlich zugänglich zu sein scheint. Als Landtagsdrucksache gibt es bisher nur eine Anfrage des Abgeordneten Witzel, der sich offenbar darauf bezieht und geplante Änderungen in Essen kritisiert. Mindestens drei weitere Vorschläge sind umstritten: -im Rhein-Sieg-Kreis die in der Tat haarsträubende Neuzuschnitte der Wahlkreise Rhein-Sieg-Kreis III und IV (was auch die Wahlkreise Rhein-Sieg-Kreis I und II und Euskirchen I tangiert) und hier vor allem die Teilung von Bornheim. -die Teilung der Stadt Rheinberg, die zur Hälfte einem Duisburger Wahlkreis zugeschlagen werden soll. Hier geht es offensichtlich darum, Duisburg seine vier Wahlkreise zu erhalten. Ohne Gebiete von außen wäre ein Wahlkreis futsch. -die Neueinteilung in den Kreis Herford und Minden-Lübbecke und hier vor allem das Verschieben von Stemwede und Preuß. Oldendorf zum Wahlkreis Herford II. Die örtlichen Verhältnisse kann ich nicht beurteilen, aber das sieht schon rein optisch auf der Landkarte recht abenteuerlich aus. Die Kritik von Kritik von CDU und FDP, dass hier Wahlkreisgeometrie zu Gunsten der SPD betrieben wird, ist sicher nicht falsch. Außerdem soll es noch Änderungen geben im Raum Remscheid/Wuppertal, Krefeld/Viersen und Aachen. (Beitrag nachträglich am 22., Februar. 2015 von frings editiert) |

Lars Tietjen
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2015 - 19:59 Uhr: | |
Die Vorlage ist öffentlich zugänglich. Der Vorteil von NRW wo solche Unterlagen im Internet verfügbar sind. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2641.pdf |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2015 - 21:51 Uhr: | |
Danke. Das ist ja noch schlimmer, als zu befürchten war. Ziel ist oft offensichtlich, um jeden Preis zu verhindern, dass SPD-Wahlkreise wegfallen. Da werden dann auch bedenkenlos und ohne Not Kreisgrenzen durchschnitten oder sogar kreisangehörige Gemeinden geteilt bzw. unnötige Durchschneidungen aufrecht erhalten, wie bei Solingen (das eigentlich genau die richtige Größe hätte für einen einzigen Wahlkreis). In die Kategorie gehören die Änderungen im Bereich Duisburg/Krefeld/Wesel/Viersen und Wuppertal/Solingen/Remscheid/Oberberg. In Essen und Minden-Lübbecke ist Gerrymandering recht offensichtlich. Nicht ganz so klar ist die Sache beim Rhein-Sieg-Kreis. Der Wahlkreis 25 wird etwas günstiger für die SPD (trotzdem nur bei guten Umständen für die SPD gewinnbar), aber so richtig gruselig wird es bei den Wahlkreisen 27 und 28, wobei 28 der beste im Kreis für die SPD ist und bleibt, während die SPD im WK 27 ohnehin chancenlos ist. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 22. Februar 2015 - 23:03 Uhr: | |
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Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2015 - 03:39 Uhr: | |
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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Februar 2015 - 18:10 Uhr: | |
"Primär würd ein Wahlkreis von Wuppertal nach Euskirchen / Rhein-Sieg gehören. Wuppertal und Remscheid zusammen ergeben relativ genau 3 Wahlkreise, und der Regierungsbezirk Köln braucht einen ganzen Wahlkreis mehr und nicht nur das Bruchstück von Remscheid, wo (erstmals?) Regierungsbezirksgrenzen nicht eingehalten werden sollen." Bisher sind Regierungsbezirksgrenzen immer eingehalten worden, außer 1975. Damals war die Wahlkreiseinteilung meist noch nicht an die Gebietsreform angepasst worden. Im Raum Wuppertal ist in der Tat ein Wahlkreis zuviel und dies ließe sich recht leicht ändern. "Der Bereich Krefeld / Duisburg hat zwar eigentlich auch einen Wahlkreis zu viel, aber der passt sonst auch nirgends hin und die Gegend wär auch sonst nicht ganz leicht sinnvoll aufzuteilen." Es wäre relativ leicht möglich, zwei Wahlkreise in den Regierungsbezirk Köln zu verschieben. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis haben zusammen einen Idealanspruch von 6,55 - Tendenz klar steigend. Da könnte man einen 7. Wahlkreis unterbringen. Im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis wird man ständig reparieren müssen, wenn es bei 6 Wahlkreisen bleibt. Rhein-Erft-Kreis und Euskirchen haben zusammen einen Idealanspruch von 4,77 - Tendenz minimal steigend. Da wäre locker genug Bevölkerung für 5 volle Wahlkreise. Damit könnte man auch die Durchbrechung der Kreisgrenze Düren/Euskirchen beseitigen. Der WK 12 ist eines der übelsten Missgebilde der letzten großen Neueinteilung 2004. In Essen erschließt sich mir absolut nicht, warum die Verschränkung der Wahlkreise 67 und 68 erforderlich sein soll und erst recht kann nicht erkennen, welchen anderen Sinn als Gerrymandering eine funktionale Exklave des WK 66 südlich der Ruhr haben soll. Nebenbei ist Mülheim inzwischen klein genug, um Stadt und Wahlkreis deckungsgleich zu machen. Die Durchbrechung der Grenze zu Essen ist nicht mehr nötig. |

Stefan Riesner
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 18:21 Uhr: | |
In Essen kann die Erweiterung des östlich gelegenen Wahlkreises WK 66 nach Süden dazu beitragen, die ehemals der Grafschaft Mark zugehörigen Gebiete der Stadt Essen in einem Wahlkreis zusamenzufassen. Die Verschiebung von halb oder ganz Rüttenscheid aus dem südlichen WK 68 in den westlichen WK 67, anstatt der Verschiebung von Bredeney und Schuir, finde ich trotzdem eher angemessen - als einzige Wahlkreisveränderung im Essener Bereich. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 18:51 Uhr: | |
@Stefan Riesener Grafschaft Mark ist aber wirklich was für Insider ... einen Nutzen kann man daraus nicht ableiten. Im Bereich Essen sind die Änderung pures Gerrymandering: die jeweiligen Südwahlkreise in Essen sind prinzipiell für beide Parteien gewinnbar. Der etwas größere Bundestagswahlkreis ist etwas SPD-lastiger, der kleinere Landtagswahlkreis eher CDU-lastig. Die jetzigen Wahlkreisgrenzänderungen lösen ganz gezielt nicht Hoch- sondern Höchstburgen der CDU aus dem Südwahlkreis heraus. Süd- und Westwahlkreis sollen aussehen, wie zwei ineinander verschränkte Hufeisen. Der Nord-Ost-Wahlkreis wird zum Jesus-Wahlkreis - da kann der Direktgewählte demnächst übers Wasser gehen, denn dort wo der Wahlkreis die Ruhr als bisherige Grenze überspringt, gibt es nicht einmal eine Brücke. Aufgrund der Überhang-/Ausgleichsregelung gibt es nicht einmal einen Nutzen für die SPD - es würde eher der gesamte Landtag aufgebläht. Im Rahmen wohlgeformter Wahlkreise böte sich eher an, Stadtteile aus dem II. Bezirk in den West- und Nordost-Wahlkreis zu verschieben. Um dort Stadtteile nicht zu zerteilen, böten die Zwergstadtteile der Stadtmitte Tauschpotential. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 19:28 Uhr: | |
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Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 20:00 Uhr: | |
Als gerade in NRW ist Stadtbezirk nicht gleich Stadtbezirk. Es gibt Ex-Städte, die nach ihrer Eingemeindung als Stadtbezirk weiterleben (Aufteilung von Bonn, BO-Wattenscheid, Essen-Borbeck IV) aber genauso gibt es auch die Willkürgrenzen, die nur ähnlich große Einheiten schaffen wollen. So ist etwa die Margarethenhöhe (Essen III) eigentlich eine Abspaltung von Rüttenscheid (Essen II) und gehört eigentlich gar nicht zur eingemeindeten Dreibauernschaft Holsterhausen-Frohnhausen-Altendorf, die den Einwohnerschwerpunkt des westlichen Stadtbezirks bildet. Gerade der II. Bezirk ist hochgradig teilbar: während jeder andere Stadtbezirk sich entweder auf einen kompakten Namen einigen konnte oder zumindest die Stadtteilliste teilweise stark verkürzt hat, werden nur im zweiten Bezirk ALLE Stadtteile durch Schrägstriche geteilt aufgezählt. https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/12/Stadtbezirke_mit_Link.pdf Grundsätzlich sehe ich jeden Schrägstrich in der Tabelle als sinnvolle Unterteilung, im III. Bezirk sehe ich vor allem die Dreibauernschaft als untrennbare Einheit. Stadtkern und die 5-Himmelrichtungsviertel haben kein wirkliche Stadtteilidentität und taugen als Manövriermasse, um die Gleichmäßigkeit der Wahlkreisgrößen zu gewährleisten. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 20:21 Uhr: | |
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Jan W.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 20:39 Uhr: | |
Sie korrigieren nichts, die Stadtbezirksgrenzen bleiben ja selbst dann erhalten, wenn sie nicht zur Wahlkreisgrenze werden. Übrigens haben die Stadtbezirke keine eigene Verwaltung, eigentlich hat nur die BV einen festen Ansprechpartner in der einheitlichen Stadtverwaltung. Die Budgets sind meist winzig, die Entscheidungen meist kaum mehr als beratend - verglichen mit den Entscheidungsvorbereitungen der Ausschüsse, verblassen die BV deutlich. Die Bezirke sind eher ein Art zu teurer Kummerkasten, die Bezirksbürgermeister meist Grüßonkel, die Senioren zu runden Geburtstagen einen Blumenstrauß vorbeibringen. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2015 - 20:51 Uhr: | |
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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Freitag, 06. März 2015 - 17:32 Uhr: | |
"Aufgrund der Überhang-/Ausgleichsregelung gibt es nicht einmal einen Nutzen für die SPD - es würde eher der gesamte Landtag aufgebläht." Wenn die SPD vorne liegt, vergrößert das den Landtag und verkleinert ihn, wenn die CDU überhängt. Bei dem hohen Wahlkreisanteil ist sogar denkbar, dass beide gleichzeitig überhängen, aber das ist nicht wahrscheinlich. Es dürfte sich hier wohl eher um Gerrymandering zum Vorteil ganz bestimmter Abgeordneter handeln. Das ist nicht ganz neu. Beim letzten großen Neuzuschnitt 2004 wegen der Verkleinerung des Landtags wurden die Intressen der SPD-Abgeordneten v. Grünberg (Bonn I) und Stotz (Soest II) mit dem gesunden Menschenverstand widersprechenden Wahlkreiszuschnitten besonders berücksichtigt. Genutzt hat es bei der nächsten Wahl beiden nichts, weil die CDU ausnahmsweise klar gewonnen hat. Schwarz-Gelb hat dann die Wahlkreiseinteilung in diesen beiden Fällen geändert, ansonsten aber praktisch gar nicht. Garantiert nicht kommen wird es zu einer Reduzierung der Wahlkreise und erst recht nicht zu einer weiterreeichenden Änderung des Wahlsystems. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2015 - 17:51 Uhr: | |
SPD und Grüne haben den Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlkreisgesetzes eingebracht. Gegenüber der vielkritisierten Vorlage vom Januar gibt es einige Änderungen. Mehrere umstrittene Änderungen wurden aber 1:1 in den Entwurf übernommen. Aachen Entgegen der Vorlage soll in der Stadt Aachen nichts geändert werden. Wegen der Bevölkerungsentwicklung ist das wohl auch nicht nötig. Rhein-Sieg-Kreis/Euskirchen/Düren Auf einen Neuzuschnitt im Rhein-Sieg-Kreis wird komplett verzichtet. Zwar war der Vorschlag aus der Vorlage unsinnig, trotzdem ist das eine mehr als bedenkliche Entscheidung. Denn damit werden wahrscheinlich Rhein-Sieg-Kreis I und III schon einige Zeit vor der Wahl um mehr als die erlaubten 20 % nach oben vom Durchschnitt abweichen. Wirklich angehen könnte man das Problem wohl nur mit einem zusätzlichen Wahlkreis für den Raum Bonn/Rhein-Sieg. Aufgrund der aktuellen Einwohnerzahl und der Bevölkerungsentwicklung wäre dies auch allemal gerechtfertigt und es gibt mit Duisburg und Wuppertal/Solingen/Remscheid mindestens zwei Räume, die eigentlich einen Wahlkreis zuviel haben. Aber eine solche Umverteilung will die SPD natürlich nicht. Die Verkleinerung des Wahlkreises 8 (Euskirchen I) soll jetzt durch einen Tausch von Dahlem (geht vom Wahlkreis 12 an den Wahlkreis 8) mit Kall (vom WK 8 an den WK12) erreicht werden. Sinnvoller wäre, Hellenthal und Dahlem mit Zülpich zu tauschen. Wuppertal/Solingen/Remscheid Eine sachgerechte Lösung wäre, aus Solingen einen Wahlkreis zu machen und das Gebiet Wuppertal/Remscheid in drei Wahlkreise einzuteilen. Aber die SPD will die fünf Wahlkreise erhalten und es bleibt vom Vorschlag der Vorlage. Damit wird u. a. Radevormwald an Remscheid angehängt und ohne Not eine Regierungsbezirks- und Kreisgrenze durchschnitten. Krefeld/Viersen Anstatt Kempen und Tönisvorst zu zerschneiden und von beiden Teile an einen Krefelder Wahlkreis zu hängen, soll jetzt Tönisvorst komplett an Krefeld I gehängt werden. Da man die Grenze zwischen Krefeld I und II nicht ändern will, besteht das Risiko, dass Krefeld II schon am Wahltag um mehr als 20 % nach unten vom Durchschnitt abweicht. Essen Das offensichtliche Gerrymandering in Essen war einer der am meisten diskutierten und kritisierten Punkte der Vorlage vom Januar. Hier weicht der Gesetzentwurf aber nicht von der Vorlage ab. Duisburg Auch hier bleibt es bei der Vorlage. Rheinberg (bisher komplett Wesel II) wird zerschnitten und teilweise an Duisburg angehängt, damit Duisburg seine vier Wahlkreise (u. a. den des Innenministers) behalten kann. Schon in der nächsten Wahlperiode wird man in jedem Fall wieder reparieren müssen, um die Abweichung nach unten in Duisburg II und III unter 20 % zu halten. Alternativ kann man natürlich auch die Toleranz auf +/-25 % vergrößern, was nicht unwahrscheinlich ist. Herford/Minden-Lübbecke Statt Stemwede und Preuß. Oldendorf an Herford II anzuhängen, soll jetzt Bad Oeynhausen geteilt und an beide Herforder Wahlkreise jeweils ein Teil angehängt werden. Einen überzeugenden Grund, warum man hier eine Gemeinde teilen muss und gleich zwei Wahlkreise die Kreisgrenze durchschneiden müssen, kann ich absolut nicht erkennen. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2015 - 18:24 Uhr: | |
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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 29. November 2015 - 19:49 Uhr: | |
Die Änderung des Wahlkreisgesetzes ist inzwischen in Kraft. Der Unterschied zwischen Gesetzentwurf und Gesetz ist unwesentlich (Änderung in Hilden, das auf die Wahlkreise Mettmann I und II aufgeteilt ist, und Anpassung an neue Wahlbezirksnummerierung in Bonn). Auch mit der geänderten Einteilung wird die maximale Abweichung der Wahlkreise vom Landesdurchschnitt von 20% bei der nächsten Wahl in mindestens zwei Fällen nicht eingehalten. Der Wahlkreis 25 hatte schon am 31.12.2014 eine Abweichung von +20,11% (31.12.2013: +19,65%). Der Wahlkreis 27 hat die 20% wahrscheinlich inzwischen auch überschritten (31.12.2013: +19,18%, 31.12.2014: +19,71%). In weiteren Wahlkreisen kann es eng werden. Die Verfassungskommission ist eingeschlafen. Die letzte Sitzung war am 15. Juni und es ist aktuell keine neue angesetzt. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Februar 2016 - 12:51 Uhr: | |
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 05. Februar 2016 - 17:26 Uhr: | |
Die Integrierung der Wahlkreiseinteilung ins Landeswahlgesetz schadet nicht, nutzt aber auch nichts. Vor allem aber wird das Problem nicht gelöst, dass mindestens zwei Wahlkreise die 20%-Grenze reißen werden. Nicht behoben werden auch redaktionelle Mängel im Gesetz. In § 16 widerspricht Absatz 3 Satz 1 dem Absatz 2 und § 23 Abs. 2 Satz 3 verweist auf § 20 Abs. 1 Satz 3, den es gar nicht gibt. "Bemerkenswert ist noch, dass künftig auch Parteimitgliedern, die noch in einer Wählergruppe Mitglied sind, das passive Wahlrecht entzogen werden soll (sie nennen das "Klarstellung", damit es schon für die nächste Wahl gelten kann)." Das ist natürlich keine Klarstellung, sondern die Ausweitung einer nicht zu rechtfertigenden Einschränkung der Wahlfreiheit. |

abc Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. Februar 2016 - 15:29 Uhr: | |
NRW-Trend 21.02.2012 http://www.presseportal.de/pm/7899/3257048 SPD 31 (-3) CDU 33 (-2) AfD 10 (+5) Grüne 9 (-1) FDP 7(+1) Linke 7 (+2) |