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Archiv bis 15. März 2012

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 15. März 2012 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 17:01 Uhr:   

Röttgen handelt mindestens so irrational wie Kramp-Knarrenbauer im Saarland. Was kann er denn bestenfalls erreichen bei einer Neuwahl? Dass die CDU geringfügig zulegt und stärkste Partei bleibt. Zur absoluten Mehrheit wird es bei weitem nicht reichen und mangels Koalitionspartner wird die CDU bis mindestens 2017 in der Opposition bleiben, während sie ohne Neuwahl schon 2015 eine Chance hätte. Röttgen wird als Oppositionsführer nach Düsseldorf gehen müssen. Da kann er wenigstens weniger Schaden anrichten als als Umweltminister. Dieser Karriereknick ist sicher kein Schaden für Deutschland.


Übrigens scheint der Fall einer Landtagsauflösung, die es in NRW noch nie gab, im Abgeordnetengesetz nicht vorgesehen zu sein. Jedenfalls gibt es keine Bestimmungen dazu, obwohl die Abgeordneten (anders als beim Bundestag) sofort mit der Auflösung als Abgeordnete ausscheiden und nicht erst mit Beginn der neuen Wahlperiode.
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Lensen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 17:24 Uhr:   

Interessierter:"Im Allgemeinen besteht in NRW, schon wegen der Zusammensetzung der Bevölkerung, aber auch wegen der Geschichte, ein starker Hang zur Sozialdemokratie und eine "strukturelle Mehrheit" für rot-grüne Bündnisse."

Sag das mal einem Sauerländer oder Münsterländer, die werden dir was zu erzählen wissen von Hang zur Sozialdemokratie ;-)
Aber an sich hast du natürlich recht, es ist vor allem das Ruhrgebiet das der SPD bisher (fast) immer die Mehrheit sicherte.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 18:19 Uhr:   

"Vielleicht macht es taktisch gesehen sogar sinn, einen der beiden Parteien (quasi das "kleinere Übel") zu unterstützen."
Bloß weil ich gegen die Sozen ein wenig weniger Abneigung habe als gegen die Grünen, wähle ich sie doch nicht. Unwählbar ist unwählbar, da ist Differenzierung überflüssig.

"wenn dann aber höchstwahrscheinlich eher auf Kosten der Linken und/oder SPD-Anteile."
Sie schaden wohl am ehesten den Grünen.

So besonders stark ist die SPD in NRW strukturell nicht. In der Weimarer Republik und im Kaissereich lag sie im heutigen NRW sogar unter dem Reichsdurchschnitt. Niedersachsen hat die letzten vier Bundestagswahlen linker gewählt als NRW.


Zum Abgeordnetengesetz: ausscheidende Abgeodnete bekommen doch voeerst weiter ihre Bezüge, es sei denn, sie sind noch kein Jahr im Landtag:

§ 9
Übergangsgeld
(1) Ein Mitglied des Landtags erhält nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag nach Ablauf der Gewährung der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Übergangsgeld, sofern es dem Landtag mindestens ein Jahr angehört hat.
(2) Das Übergangsgeld wird in Höhe von 50 Prozent der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 für drei Monate gewährt (Grundbetrag).
(3) Auf Antrag wird vom Ausscheiden an, zusätzlich zum Übergangsgeld nach Absatz 2, ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 50 Prozent der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 gewährt. Dieser wird bei einer Mitgliedschaft im Landtag von bis zu sechs Jahren sechs Monate lang, bei einer Mitgliedschaft über sechs Jahren zwölf Monate lang gezahlt.
(4) Auf den Aufstockungsbetrag nach Absatz 3 werden alle eigenen Einkünfte, die im Bezugszeitraum zufließen, angerechnet mit Ausnahme der Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Angerechnet werden auch die Entschädigung als Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes sowie das Übergangsgeld nach dem Europaabgeordnetengesetz, dem Abgeordnetengesetz des Bundes oder eines anderen Landes. Der Aufstockungsbetrag wird in vollem Umfang der Einkünfte gekürzt. Die zu berücksichtigenden Einkünfte sind nachzuweisen. Von der zahlenden Stelle kann ein Nachweis über Zeitraum und Höhe der Einkünfte verlangt werden. Als Nachweise gelten auch sonstige Dokumente, aus denen sich erzielte Einkünfte im Bezugszeitraum ermitteln lassen.
(5) Tritt ein ehemaliges Mitglied des Landtags in das Europäische Parlament, den Deutschen Bundestag oder ein Landesparlament ein, entfällt die Zahlung nach Absatz 2 und ruht die Zahlung nach Absatz 3 mit dem Zeitpunkt des Eintritts. Erfolgt der Wiedereintritt in den Landtag Nordrhein-Westfalen, wird bei einem erneuten Ausscheiden aus dem Landtag der Aufstockungsbetrag nach Absatz 3 in der Summe höchstens 12 Monate gewährt.
(6) [...]
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 19:20 Uhr:   

@Thomas Frings
Das Problem war das Fraktionsgesetz welches keine Regelung für die Fraktionsmittel hatte. Aber da haben die Fraktionen schnell reagiert damit sie weiter Mittel bekommen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4293.pdf
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 19:43 Uhr:   

@Lars Tietjen: Danke für den Link.
Wie schnell das gehen kann, wenn man wirklich will und es die Fraktionen selbst betrifft, während man erst über den Haushalt abstimmt, wenn schon 20% des Jahres um sind. Da erübrigt sich jeder Kommentar.
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rheingauner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 18:50 Uhr:   

Ich bin mal gespannt, wie die das mit den Fristen bei der Neuwahl hinkriegen wollen:
Immerhin steht im NRW-Wahlgesetz, dass Kreiswahlvorschäge, Landeslisten, Unterstützerunterschriften für nicht im Landtag vertretenen Parteien spätestens 48 Tage vor dem Wahltag vorliegen müssen.

Heisst also in max. 12 Tagen. Dass wird schon für die Landtagsparteien ein großes Problem.
Für die Nicht-Landtagsparteien, die Unterstützerunterschriften sammeln müssen, wirds noch schwerer. Ist damit die Wahl nicht unter dem Stichwort Chancengleichheit angreifbar? Andere Landeswahlgesetze sehen kürzere Fristen (so um den 35. Tag der Wahl) vor.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 19:39 Uhr:   

@Lensen
"Sag das mal einem Sauerländer oder Münsterländer, die werden dir was zu erzählen wissen von Hang zur Sozialdemokratie ;-)
Aber an sich hast du natürlich recht, es ist vor allem das Ruhrgebiet das der SPD bisher (fast) immer die Mehrheit sicherte."


In eher ländlichen Gegenden dominiert im Allgemeinen die CDU, in eher städtischen Gegenden die SPD. Was Direktmandate angeht ist das deutlich erkennbar. In den Städten kommen selbstredend noch andere politische Bewegungen hinzu, außer die, die man pauschal unter 'Arbeiterinteressen' subsumieren könnte, die spielen im Rahmen der innerparteilichen Struktur und vielleicht auch bei den Zweitstimmen (die Grünen, die FDP usw., sie alle profitieren sicherlich auch mehr von städtischen Gegenden) eine gewissen Rolle, aber im Großen und Ganzen geben dann doch andere Dinge den Ausschlag. Diese Aussagen geben natürlich nur Tendenzen wieder, es kann im Einzelfall immer ganz extreme Abweichungen geben.
Das mag jetzt zwar ein vereinfachtes Modell sein, aber es geht ja nur um die Schätzung des nächsten Wahlergebnisses, nicht um eine Arbeit in Soziologie.

@Thomas Frings
"Unwählbar ist unwählbar, da ist Differenzierung überflüssig."

Was nicht ganz dem Modell des rationale Wählers entspricht.
Aber ernsthaft: Man kann sich natürlich immer auf den Standpunkt stellen, es sei besser, seine Stimme zu verschwenden als sie einer Partei zu schenken, die nicht wirklich die Wunschpartei ist. Nur verbaut man sich mit der Einstellung meines Erachtens auch die Möglichkeit, die tatsächliche Regierungspolitik zu beeinflussen. Das wird nämlich sehr schwer, wenn man selbst in der Opposition nur eine Minderheit ohne Exotenbonus ist.
Kurz gesagt: - wenn ich die letzten Jahre politisch Revue passieren lasse, so kann ich nicht sagen, dass eine der beiden Parteien für mich unwählbar geworden wäre. Zugegebenermaßen unterstützen beide einige Fehlentscheidungen, aber das tut die Union oder die FDP (und auch die Piraten und die Linke) aus meiner Sicht auch.

"Sie schaden wohl am ehesten den Grünen."
Das wird immer wieder so gesagt. Sieht man sich aber die Umfragen an, so kommt ein Aufstieg der Piratenpartei und einer der Grünen gleichzeitig, während die FDP in diesem Zeitraum enorm an Stimmen verliert. Das kann man als Zufall abtun. Sehr wahrscheinlich ist der Zusammenhang komplexer, aber man sollte es nicht einfach ignorieren.

"So besonders stark ist die SPD in NRW strukturell nicht. In der Weimarer Republik und im Kaissereich[...]"

Die Weimarer Republik und das Kaiserreich können schlechterdings nicht als Gegenbeispiel für meine Behauptung dienen, da sie (die Behauptung) sich auf das heutige NRW bezogen. Es ist klar, dass sich seit damals vieles verändert hat. Das Wahlrecht, die parteipolitische Zusammensetzung des Parlaments, die Art der Wahl (Landtag von NRW vs. preußisches Abgeordnetenhaus, bzw. preußischer Landtag oder gar Reichstagswahl), die politische Kultur und auch die demographische und soziale Zusammensetzung der Bevölkerung (den klassischen "Kumpel" aus dem Bergbau gibt es heute wohl genau sowenig wie die bäuerliche Kultur von damals) haben sich seitdem geändert.
Aber selbst in diesem Gegenbeispiel hatte die SPD meines Wissens eine Mehrheit vor den anderen Parteien aus diesem Gebiet.

Betrachtet man nur die Geschichte der Bundesrepublik, so ergibt sich meines Erachtens eine andere Schlussfolgerung. Und auch unabhängig von der Langzeitbetrachtung geben die Umstände sehr wohl die Schlussfolgerung her, dass Rot-Grün es dort eher leichter hat als z. B. in Hessen, Thüringen oder Baden-Würtemberg. Dass es im Norden (und Süd-westen) einige Gebiete mit ähnlichen "strukturellen Mehrheiten" für die SPD gibt und dass Niedersachsen möglicherweise dazu gehört, tut dem keinen Abbruch.

Ebensowenig die Tatsache, dass unter besonderen Umständen auch eine Mehrheit gegen eine "strukturelle Mehrheit" (ich mag das Wort nicht besonders) erreicht werden kann. Zum Beispiel wenn wegen mangelnder Mobilisierung oder aus Protest große Mengen an Wählern einer Partei einfach nicht oder ungültig wählen. Wenn Kleinparteien mit ähnlichen Programm der großen Partei Wähler abnehmen und sie so schwächen oder wenn die Oppositionspartei einen sehr guten Wahlkampf führt und/oder einen Kandidaten der Mitte aufgestellt hat. Oder auch wenn die Zeit für eine Partei einfach gekommen ist.
Das alles kann natürlich passieren ist auch schon passiert (vielleicht ist Baden-Würtemberg das beste Beispiel für eine solche Entwicklung). Aber ich denke nicht, dass NRW 2012 dieses Szenario hergibt.
Da wird man sich - will man realistisch bleiben - auf eine rot-grüne Landesregierung einstellen müssen. Das ist auch keine Wertung, sondern eine Prognose von Fakten. Wie man denn damit umgeht, dass ist in einer freien demokratischen Gesellschaft selbstverständlich jeden selbst überlassen.
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Gregor Kaller
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 20:09 Uhr:   

Tja, dann kann die Schuldenkönigin Hannelore I. künftig mit einer ganz normalen rot-grünen Mehrheitsregierung weitermachen.
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 20:18 Uhr:   

@rheingauer: Das sehe ich ganz genauso. Selbst wenn die Fristen verkürzt werden, ist es den Kleineren gegenüber extrem unfair. Während man sonst einen Zeithorizont von ca. einem Jahr hat, sind es jetzt nur ein paar Wochen. Und es müssen ja auch Fristen innerparteilich eingehalten werden (Einladungsfristen zu Parteitagen/Wahlkreisveranstaltungen, etc.). Zumal die vorzeitige Auflösung von Parlamenten jetzt zur Regel zu werden scheint.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 20:30 Uhr:   

Das Fraktionsgesetz hat schon ziemlich lang gedauert. Da haben sie 2 Stunden an die Pause dranhängen müssen. Dafür ist es aber eine ordentliche Drucksache geworden. Bemerkenswert ist allerdings, dass sie das überhaupt rechtzeitig gemerkt haben bzw. vorher nichts gemacht haben, falls das Finanzloch schon länger bekannt ist.

@rheingauner: § 46 Abs. 5 LWG:

"Das Innenministerium wird ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Landtags, einer Wiederholungswahl oder einer Ersatzwahl die im Landeswahlgesetz und in der Landeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung abzukürzen."

Aber natürlich ist das ein Problem für die nicht bevorzugten Parteien. Das Bundesverfassungsgericht hat da allerdings bisher kein Problem gesehn.

Im Saarland haben es trotzdem relativ viele Parteien geschafft, obwohl da die Hürde sehr viel höher ist als in NRW (900 korrekt auf die Wahlkreise verteilte Unterschriften gegenüber 1000 beliebigen im ungleich größeren NRW). Allerdings war die Neuwahl im Saarland schon etwas früher absehbar, und wie die Fristen in NRW konkret ausschaun werden, ist noch offen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2012 - 21:03 Uhr:   

@rheingauner
Es gibt in § 45 Abs. 5 eine Ermächtigung, die Fristen durch Rechtsverordnung abzukürzen.

@Interessierter
"Aber ernsthaft: Man kann sich natürlich immer auf den Standpunkt stellen, es sei besser, seine Stimme zu verschwenden als sie einer Partei zu schenken, die nicht wirklich die Wunschpartei ist. Nur verbaut man sich mit der Einstellung meines Erachtens auch die Möglichkeit, die tatsächliche Regierungspolitik zu beeinflussen."
Die Unterschiede von SPD und Grünen sind aber gering und liegen eher in den Schwerpunkten als in Inhalten. Es gibt keinen Grund, einen von beiden zu wählen, wenn man inhaltlich weit von beiden entfernt steht.


"Aber selbst in diesem Gegenbeispiel hatte die SPD meines Wissens eine Mehrheit vor den anderen Parteien aus diesem Gebiet."
Nein, bei keiner Wahl bis 1933 war die SPD stärkste Partei im heutigen NRW. Als Beispiel mal die für die SPD vergleichsweise günstige Wahl 1928:

Zentrum 30,2% (Reich: 12,1%, BVP 3,1%)
SPD 22,1% (29,8%)
KPD 13,6% (10,6%)
DNVP 9,4% (14,2%)
DVP 9,0% (8,8%)
DDP 3,2% (4,8%)
WP 5,4% (4,5%)
NSDAP 1,4% (2,6%)


"Da wird man sich - will man realistisch bleiben - auf eine rot-grüne Landesregierung einstellen müssen."
Bestreitet hier doch keiner.
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Lukas Leuzinger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 00:02 Uhr:   

Frage eines unwissenden Aussenstehenden: Ist es eigentlich auf Länderebene üblich, dass sich das Parlament selbst auflöst? Könnte bzw. müsste das nicht der Regierungschef machen?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 05:45 Uhr:   

Dass die Regierung ihren Kontrollör beseitigen kann, wär (zumindest nach deutschem Verständnis) sehr ungewöhnlich. Tatsächlich können sich heute alle Landtage (unter unterschiedlichen Bedingungen) selber auflösen bzw. die Wahlperiode vorzeitig beenden.

NRW ist insofern die Ausnahme, als die Landesregierung (nicht der Regierungschef) den Landtag auflösen kann, wenn dieser ein Gesetz ablehnt, das danach durch Volksentscheid angenommen wird.

In Baden-Württemberg gibts das Selbstauflösungsrecht erst seit 1995; zuvor war für die Auflösung formal die Regierung (nicht der Regierungschef; wie in Württemberg-Baden) zuständig, und zwar genau dann, wenn es die Mehrheit der Stimmberechtigten gefordert hat. In Württemberg-Hohenzollern hat (nur) der Regierungschef den Landtag auflösen können, ohne eine Mehrheit dafür zu haben (40% haben gereicht).
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Björn
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 11:38 Uhr:   

Sehe ich das richtig, dass Auflösungen des Landtages weitaus häufiger vorkommen als vor einigen Jahren? Womit hängt das zusammen? Gibt es quasi strukturelle Bedingungen, die so eine Tendenz provozieren?
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 12:09 Uhr:   

Wann wird denn jetzt in NRW gewählt?
Laut Gesetz in spätestes 60 Tagen nach der Auflösung. Das heißt, dass der 13. Mai der letztmögliche Termin ist. In einigen Medien wurde dieser Termin als weniger wahrscheinlich angesehen, da dies der diesjährige Muttertag ist (Aber ist dies ein Hinderungsgrund?). Also scheint der 6. Mai, an dem auch in Schleswig-Holstein gewählt wird, wahrscheinlich. Früher ist wohl unrealistisch, da die Zeiten für die Fristen der Kandidatenaufstellung usw. eingehalten bzw. sowieso schon verkürzt werden.
Laut Gesetz bestimmt der Innenminister den Wahltermin. Doch wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 12:33 Uhr:   

Antwort:

Ja, in vielen Ländern kann das Parlament sich selbst auflösen.
Diese Möglichkeit war von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes für den Bundestag aber aus gutem Grund abgelehnt worden.

Trotzdem hat man praktisch diese Methode geschaffen, indem man drei Mal mit Absicht und Absprache mit der Opposition eine Vertrauensabstimmung formal verlor, damit der BP den BT auflösen konnte.
Danach segnete jedesmal die klare Mehrheit der Parteienvertreter im de jure unabhängigen Bundesverfassungsgericht diese gegen den Sinn der Verfassung verstoßende Möglichkeit ab.

De facto kann sich der Bundestag also auch selbst auflösen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 13:11 Uhr:   

@zigzag:

Der Wahltermin wird von der Landesregierung bestimmt, nicht vom Innenminister allein. Im Saarland ist das (samt der Fristenabkürzungsverordnung) noch am Tag der Auflösung passiert, aber die war vorher absehbar. Spätestens morgen sollten sie aber beides veröffentlicht haben, zumindest wenn sie schon am 6. Mai wählen wollen.

Wenn die Wahl unnötig früh stattfindet, riskieren sie, dass kleine Parteien erfolgreich dagegen klagen. Außerdem ist der 13. Mai taktisch besser. Da gibt es vermutlich eine frische rot/grüne Mehrheit in Schleswig-Holstein mit dem zugehörigen Bandwagoneffekt (vorallem für die Grünen, weil im Saarland wohl nur das Ausmaß ihrer Niederlage offen ist). Andererseits wird eine eventuell niedrigere Wahlbeteiligung durch den Muttertag eher der SPD schaden und eine Minimierung der Briefwahl durch möglichst kurze Fristen ihr nützen.

Übrigens war die Auflösung des Landtags nicht formal korrekt. Über die beiden (inhaltsgleichen) Anträge von CDU und SPD/Grünen ist gemeinsam abgestimmt worden, was die Geschäftsordnung nicht zulässt. Außerdem wird offenbar bei der Ergebnisverkündung grundsätzlich gegen die Geschäftsordnung verstoßen. Die verlangt zwingend die Bekanntgabe, ob Gegenstimmen bzw. Enthaltungen abgegeben worden sind. Bei der Auflösung hat der Präsident zumindest gesagt, dass das Ergebnis einstimmig war, aber ob es Enthaltungen gegeben hat, ist damit nicht klar. Aber er hat ja nichtmal hingeschaut, damit er das erkennen hätte können.

Video [Link verfällt]

Allgemein ist die Sache schon ziemlich durchgejagt worden, vorallem wenn man bedenkt, dass anderswo teils schon in der Verfassung ziemliche Fristen und andere Hürden für sowas existieren.

@Ingo Zachos:

Der Bundestag kann sich schon deshalb auch faktisch nicht selbst auflösen, weil er keine Vertrauensfrage stellen kann. Auch eine Regierungsmehrheit als Ganze kann das nur dann, wenn es dem Bundespräsident gefällt.
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Lensen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 18:46 Uhr:   

Sollte der 13.Mai der Wahltermin werden, könnte es sein, dass in Dortmund oder evtl auch Mönchengladbach die Wahlbeteiligung sehr niedrig bzw die Anzahl Briefwähler höher als normal sein wird. :-D :-D
Stichwort DFB-Pokalfinale in Berlin und evtl Feierei am Sonntag in der eigenen Stadt, man konnte ja letztes Jahr sehen was dann los sein wird. ;-)
Aber ich glaube die Landesregierung lässt sich von so einer "lokalen" Begebenheit nicht reinreden.
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wählerchen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 16:12 Uhr:   

Die NRWSPD lässt traditionell am Muttertag wählen, Beispiele sind 1975, 1980, 1985, 1990, 1995, 2000 und auch 2010.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2012 - 17:56 Uhr:   

Thomas Frings
"Die Unterschiede von SPD und Grünen sind aber gering und liegen eher in den Schwerpunkten als in Inhalten. Es gibt keinen Grund, einen von beiden zu wählen, wenn man inhaltlich weit von beiden entfernt steht."

Doch, natürlich gibt es denn, nämlich schlimmeres zu verhindern und das kleinere von 2 Übeln zu unterstützen.

Unter der Voraussetzung, dass meine (bescheidene) Annahme korrekt ist, könnte man es so formulieren: Wer jetzt anders als SPD oder Grüne wählt, der hat die Oppoistion gewählt. Das mag für einen leidenschaftlichen Anhänger einer Partei oder wenn man persönlich von ihr profitiert, schön sein, aber es bringt sehr wenig. In einer Landtagswahl geht es immer auch um den Bundesrat.
Wer dagegen einer dieser Parteien wählt, kann zumindest das Kräfteverhältnis mitbestimmen.

Was eine rot-grüne Regierung in NRW konkret bedeutet konnte man übrigens in den letzten Jahren schön sehen.

"Nein, bei keiner Wahl bis 1933 war die SPD stärkste Partei im heutigen NRW."

Gut, dann habe ich mich da wohl geirrt.

P.S.: Ich möchte mal auf eine interessante Passage aus den letzten Jahren hinweisen, die ich mir anlässlich dieser Diskussion noch mal durchgelesen habe:
"Nächstes Jahr stehen gleich 4 LTW an: [...]Baden-Württemberg (6 Stimmen Im BR, Schwarzgelb, relativ sicher)[...]Und Baden-Württemberg ist IMHO ziemlich sicher Schwarz-Gelb."
http://www.wahlrecht.de/cgi-bin/forum/show.cgi?tpc=40&post=56765#POST56765

Beim Lesen musste ich schmunzeln. Da war es wirklich, das unvorhersehbare und hat zugeschlagen.

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