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NRW - Ministerpräsident wird aus der ...

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Archiv bis 14. Oktober 2002ich24 14.10.02, 22:57h 
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 10:44 Uhr:   

@ich:
> Die Gewählten sollen ja schließlich die gesamte Bevölkerung
> vertreten, und Direktmandate sind nur dadurch gerechtfertigt, dass
> sie eine personifizierte Vertretung für ein bestimmtes Gebiet
> bilden.
Wenn man dieses geographische Prinzip vertritt, dann ist die Bindung an Kopfzahlen aber ohnehin unsinnig.
Dann müssen nämlich diese "bestimmten Gebiete" sinnvoll Einheiten sein (und nicht wie die jetzigen Wahlkreise irgendwie die Siedlungen zerschneiden).
Dann sollten die Wahlkreise deckungsgleich mit Kreis- oder Stadtgrenzen sein - auch wenn es dann starke Unterschiede in der Einwohnerzahl gibt.

Das andere Prinzip dagegen ist das der Gleichwertigkeit der Wählerstimmen, d.h. jeder Wähler hat mit seiner Direktstimme dasselbe 1/n Gewicht wie alle anderen Stimmen. Dann aber müssen die Wahlkreise in der Zahl der Wahlberechtigten gleichgroß sein - alle anderen Kriterien sind blödsinnig.

Die Gliederung nach Einwohnerzahl verstößt gegen beide Prinzipien und ist m. E. auch nicht nach logisch durchdachten Strukturüberlegungen festgelegt worden.
Da könnte den gesetzentwerfenden Bürokraten sehr wohl die eher sachfremde Überlegung der leichten Zahlen-Ermittelbarkeit die Feder geführt haben.
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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 14:42 Uhr:   

@Thomas:

Der Hauptgrund, warum das Bundestagswahlrecht nicht für das Land adaptiert wird, ist, dass dann viele SPD-Hinterbänkler um ihre Wiederwahl fürchten müßten. Überhangmandate wären bei einem Direktmandateanteil von 50% übrigens praktisch ausgeschlossen.

--
Hmm... ganz ehrlich: Das verstehe ich nicht.

Nehmen wir an, NRW hat derzeit x Wahlkreise. Die von Dir zitierten SPD-Hinterbänkler wurden aber in diesen x Wahlkreisen ja auch direkt gewählt (denn in NRW zieht die Liste ja quasi nie bzw. kaum). Wenn man jetzt auf diese x Wahlkreise nochmal die gleiche Anzahl x Mandate verteilt, die analog zur Bundestagswahl über eine zweite Stimme gewählt werden (aber mit Ausgleichsmandaten im Falle von Überhangmandaten).

Warum müßten diese Hinterbänkler dann um ihre Wiederwahl fürchten?

Zum Kreis Coesfeld: Der ist tatsächlich zweigeteilt. Dabei bildet der nördliche Teil mit einem Teil des Kreises Borken den WK Coesfeld I- Borken III, der Rest den Wahlkreis Coesfeld II. Diese Wahlkreise hatten bei der Wahl 2000 102603 bzw. 105518 Wahlberechtigte, der Landesdurchschnitt lag bei 86498.

--
Hmm... also immer noch zu groß. Vielleicht gibt es dann ja bald mal Coesfeld III. Lokalpolitisch wüßte ich auch schon wie ich das aufteilen würde. ;-)
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ich
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 22:38 Uhr:   

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2002 - 22:45 Uhr:   

Angst um ihr Mandat haben müssen die deshalb, weil sie als weitgehend unbekannte Politiker befürchten müssen, auf der Landesliste nur auf aussichtslosen Plätzen zu landen. Die Listenkandidaten rekrutieren sich ja auch anders als Direktkandidaten. Zuerst wird die Parteiprominenz abgesichert. Dann versuchen die regionalen Parteiorganisationen, ihre Direktkandidaten mit wackligen Wahlkreisen auf vordere Listenplätze zu bringen. Schliesslich werden dann noch einflussreiche Gruppierungen wie Gewerkschaften bedacht und noch etwas für die Frauenquote und den Anteil an jüngeren Abgeordneten getan.
Da dürften es viele Hinterbänkler schwer haben, sich einen aussichtsreichen Platz zu sichern.

Zu Coesfeld: Jetzt, da die Anzahl der Wahlkreise verkleinert wird, dürfte das mit der Wahlkreisgröße beim nächsten mal passen, wenn die Wahlkreise nicht vollkommen neu geschnitten werden.
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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 02:05 Uhr:   

@Thomas:

Ja - aber die Listenkandidaten sind doch eh "unwichtig", weil die Listenplätze ja nicht ziehen.

Oder habe ich immer noch einen Denkfehler?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2002 - 03:00 Uhr:   

Die Liste würde mit Sicherheit ziehen, wenn man den Direktmandateanteil auf die Hälfte reduzierte. Und die Direktkandidaten, die durch die Reduktion und den Neuzuschnitt der Wahlkreise ihren Wahlkreis verlieren, haben dann nur noch über Liste eine theoretische Chance. In der Praxis aber oft eben nicht, aus oben genanntem Grund. Zusätzlich sinkt ihre Chance weiter dadurch, dass es insgesamt weniger Sitze zu verteilen gibt, wenn keine Überhangmandate mehr anfallen.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 24. November 2002 - 15:23 Uhr:   

Um mal wieder aufs ursprüngliche Thema zurückzukommen: Ich halte die Bestimmung, daß zum MiniPrä nur Landtagsabgeordnete gewählt werden dürfen, für eine Katastrophe. Sie widerspricht sämtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung, und zwar noch viel mehr als z.B. die im Bund bestehende Verschränkung von Legislative und Exekutive.
Auch ich bin relativ froh, daß Steinbrück jetzt MiniPrä ist und nicht Schartau. Von solchen persönlichen Präferenzen muß man aber absehen, denn hier geht es ums Prinzip: soll jeder Bürger die Möglichkeit haben, MiniPrä zu werden oder nur ein Mitglied einer winzigen Gruppe?
Das einzige Argument, das von den Befürwortern angebracht wird - nämlich daß so "Erfahrung in der Landespolitik" sichergestellt würde - läßt sich leicht widerlegen: denn erstens wird damit Erfahrung = Mitgliedschaft im Landtag vorausgesetzt (eine undemokratische Unverschämtheit) und zweitens kann z.B. die SPD ihrem gewünschten MiniPrä bei jeder Wahl einen sicheren Einzug ins Parlament gewährleisten, auch wenn dieser sich nicht durch "Erfahrung" auszeichnet. Genauso war es ja auch mit Schartau geplant, nur hat der Gerd den Genossen mit der Abberufung Clements einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ich habe auch nicht den Eindruck, daß sich die bisherigen NRW-Ministerpräsidenten im Vergleich mit denen anderer Länder durch größere Erfahrung auszeichnen.
Die Regelung der NRW-Verfassung ist meiner Meinung nach grundgesetzwidrig. Hat es da schon einmal eine Klage vorm BVerfG gegeben? Wenn ja, bitte Infos dazu; wenn nein, laßt uns eine erheben!
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 14:06 Uhr:   

@Torsten Schoeneberg
Ich halte tastsächlich diese Regelung der NRW-Verfassung für einen Verstoß gegen die Berufswahlfreiheit des Artikel 12 Grundgesetz. Klagebefugt wäre jedoch lediglich der vorgeschlagene aber nicht zur Wahl im Plenum zugelassene Kandidat und den Fall hat es halt noch nicht gegeben.
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Kai
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 17:02 Uhr:   

@Fragender:

Artikel 12 ist auf das Amt des Ministerpräsidenten nicht anwendbar. Wenn überhaupt, wäre Artikel 33 (gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern) einschlägig. Die Regelungen der Landesverfassungen zu Wahl un Ernennung der führenden Beamten gehen dem jedoch vor.

Bedenklich ist die Regelung des Art. 52 Abs. 1 LV auch aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Da jedoch in der deutschen Rechtstradition sich die Mitgliedschaft in Parlament und Regierung nicht gegenseitig ausschließen, insoweit also eine Person sowohl der Exekutive als auch der Legislative angehören darf, sind diese Bedenken im Ergebnis nicht als durchgreifend zu erachten.

Fraglich ist jedoch, ob die Pflicht, einen Ministerpräsidenten aus der Mitte des Landtages zu wählen, noch zeitgemäß ist oder die drei Worte "aus seiner Mitte" nicht bei nächster Gelegenheit aus Art. 52 Abs. 1 gestrichen werden sollten.
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Juwie
Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 11:45 Uhr:   

Diese Regelung soll vor allem sicherstellen, dass Regierung und Parlament sich gegenseitig unterstützen. Damit ist es kein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, sondern ein VERSUCH, die Funktionsweise des parlamentarischen Regierungssystems normativ abzusichern, damit weder Regierungen gegen das Parlament installiert werden können, noch sich das Parlament seiner Pflicht, eine Regierung zu bilden und zu stützen, entziehen kann.

Die Regelung ist selbstverständlich der britischen Verfassungspraxis nachgebildet, so dass hier möglicherweise auch ein Einfluss der Besatzungsmacht vorliegt.

Wichtiger war aber vielleicht die Überlegung, außerparlamentarische Fachleutekabinette wie in der Spätphase der Weimarer Republik zu verhindern und den Landtag durch diese Regelung zu "zwingen", eine Regierung aus sich selbst heraus zu kreieren.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 12:10 Uhr:   

@Juwie:

Vor der Verabschiedung der Landesverfassung mussten sogar alle Landesminister dem Landtag angehören. In der Tat handelt es sich hierbei (ebenso wie bei dem Wahlgesetz, das bislang 75% Direktmandate vorsah) um eine von den Briten erlassene Regelung, die in Nordrhein-Westfalen anschließend in das eigene Verfassungsrecht übernommen wurde.
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Juwie
Veröffentlicht am Dienstag, 02. November 2004 - 17:38 Uhr:   

@Kai:

Danke für die Info!
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 02. November 2004 - 21:19 Uhr:   

Nicht umsonst besucht die britische Königin ja jetzt auch NRWs Hauptstadt, dieses Stückes Britannien auf dem Kontinent ;-)

Im Ernst: Ich hatte nicht gedacht, dass der Einfluss der ehemaligen Besatzungsmächte sich doch relativ stark auf die Struktur der Länder immer noch auswirkt.
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 02. November 2004 - 23:35 Uhr:   

Ein solcher Einfluss ist eigentlich kaum noch feststellbar.

Lediglich die drei Flächenländer der britischen Zone (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) haben noch die Wahlgesetze der Militärregierung weiterhin in Kraft. (Daher ist in diesen Ländern der Anteil der direkt gewählten Abgeordneten in den Landtagen über 50%.)
Sowohl Niedersachsen als auch Schleswig-Holstein haben sich aber nach der wiedervereinigung eine neue Landesverfassung gegeben und diese komplett revidiert.

Stellenweise erkennt man auch noch Ähnlichkeiten zwischen den Landesverfassungen Hessens und Bayerns, große Übereinstimmungen mit dem US-System sind mir aber dabei noch nicht aufgefallen. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben schon wegen der Ausgliederung Saarlands aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ganz deutliche Unterschiede. Baden-Württemberg ist durch die Gründung des Landes nach der der Bundesrepublik aus Ländern zweier verschiedener Besatzungszonen ohnehin ein Sonderfall. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben in großem Maße auf die Verfassungstradition vor 1933 zurückgegriffen.

Im Ergebnis ist also der Einfluss der Besatzungsmächte auf die Verfassungsgebung und -realtiät eigentlich nur noch in Nordrhein-Westfalen klar feststellbar.
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John Rawls
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. November 2004 - 15:21 Uhr:   

Der Einfluss des britischen Parlamentsverständnisses ist den Ländern dieser Besatzungszone ist ja schon dargestellt worden. Als typisches Beispiel für die Adaptionen in der amerikanischen Zone hingegen gilt die vglw. starke Rolle der Oberbürgermeister (bzw. analog Landräte), die ja explizit direkt und damit nicht von Stadtrat gewählt werden und dort nicht zuletzt als politische Verwaltungsoberhäupte fungieren. Auch hier ist der Vergleich mit den (ehemaligen) Regelungen in NRW interessant, die ebenfalls britisches Verständnis durchschimmern ließen.

Am interessantes sind diese Einflüße im Bundeswahlrecht, dass eine ungewöhnliche und ganz und gar nicht systematische Mischform dieser beiden klassischen Ansätze darstellt. Einerseits das britische Verständnis, dass sich etwa darin widerspiegelt, dass ein Kanzler nur durch konstruktives Misstrauensvotum aus dem Kreise des Parlaments gewechselt, aber nie ersatzlos oder zugunsten Dritter gestürzt werden kann; dem wir parlamentarische Staatssekretäre und vieles mehr verdanken. Auf der anderen Seite aber die Mechanismen des check'n'balance mit den Ideen der Gewaltenteilung, wie sie Amerikanern und Franzosen vorschwebte. Die Verschaltungen sind so vielfältig, dass jede kurze Synopse bis zur Fälsche vererinfachen muss.

Selbst der Bundespräsident ist ja durch Signaturrecht und Contrasignaturpflicht noch Teil dieser "Zwitter(un-)systematik".
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John Rawls
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. November 2004 - 15:22 Uhr:   

Nachtrag: So, und irgendwie hat's jetzt ein paar s zu viel geregnet. Ich bitte um Verzeihung (das und dass kannn ich eigentlich schon unterscheiden ;-))
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. November 2004 - 16:10 Uhr:   

@John Rawls:
> dem wir parlamentarische Staatssekretäre und vieles mehr verdanken.
Die parlamentarischen Staatssekretäre sind m. W. erst in dern 70ern erfunden worden.
Da mag britisches Vorbild im Spiel gewesen sein (müßte man mal nachlesen, welche Parlamentarier vorher Arbeitsbesuche auf der Insel gemacht haben ;-), aber Besatzereinfluß war das wohl nicht mehr.
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Juwie
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. November 2004 - 16:25 Uhr:   

@Ralf Arnemann:
Die Parlamentarischen Staatssekretäre wurden Ende der 60er tatsächlich nach dem Modell der birtischen Junior Ministers geschaffen.

@John Rawls:
Die Direktwahl der kommunalen Oberhäupter wurde in Bayern erst 1953 eingeführt und ist eher auf den Einfluss des SPD-Innenministers Hoegner zurückzuführen, der in der Schweiz im Exil war.
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John_Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. November 2004 - 08:33 Uhr:   

Juwie hat Recht, was Hoegners Anleihen aus seiner eigenen Schweizer Erfahrung betrifft - besonders der großzügige Ansatz kommunaler Selbstverwaltung. (Auch wenn davon de facto leider nicht viel übrig geblieben ist in Bayern.) Und da will ich mal gar nicht haarspalterisch darauf hinweisen, dass dieser großartige Poltiker vielerlei Anfechtung erlitten hat, weil er als "ein Mann der Amerikaner" galt, wie man damals sagte, wie auch Maier oder Geiler und das das war genauso zweideutig gemeint wie es klang.

Ich müsste nochmal nachschauen, welcher Art der Einfluss von Clay oder anderer amerikanischen Militärvertreter war. Ich entsine mich aber, dass diese wohl lange zwischen offensiv postulierter Nichteinmischung und dann eben doch radikaler Stellungnahme selbst zu Detailthemata hin- und herschwankte.
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Maik Otter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Juni 2017 - 21:21 Uhr:   

Wahl des 11. Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum: Dienstag, 27.06.2017
Zeit: ab 15:00 Uhr
Wahlart: geheime Abstimmung
im 1. Wahlgang: absolute Mehrheit aller Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen
ab dem 2. Wahlgang: relative Mehrheit der Bewerberstimmen

Mitglieder des Landtages (199): CDU 72, SPD 69, FDP 28, AfD 16, GRÜ 14
Abwesende: 3
Wähler: 196
Ungültige Stimmen: 16
Gültige Stimmen: 180

einziger Bewerber: Armin Laschet
Jastimmen: 100
Neinstimmen: 78
Enthaltungen: 2

Die Mitglieder der CDU Fraktion haben vermutlich 72 Jastimmen abgegeben.
Die Mitglieder der FDP haben vermutlich 28 Jastimmen abgegeben.

Die Mitglieder der SPD Fraktion und der Fraktion des Bündnisses 90/Der Grünen haben vermutlich hauptsächlich mit nein gestimmt. Aus diesen Reihen müsste es 2 Enthaltungen und 3 Abwesende gegeben haben.

Die Mitglieder der AfD Fraktion haben vermutlich 16 Ungültige Stimmen abgegeben.


Armin Laschet wurde im Jahr 1961 geboren. Sein Vater hatte zunächst als ein Bergmann gearbeitet. Der Vater wurde später ein Lehrer. Die Mutter und die Ehefrau sind heute ebenfalls vor Ort gewesen. Armin Laschet war ein Mitglied des Europäischen Parlamentes, ein Mitglied des Deutschen Bundestages und Integrationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Amt brachte ihm dem Spitznamen "Türkenarmin" ein. Armin Laschet ging am Sonntag, 14.05.2017 eher knapp als Wahlkreissieger in der Städteregion Aachen (AC, NW) hervor. Er musste für die Ministerpräsidentenwahl, aber ein MdL sein. Armit Laschet steht der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) politisch nah. Er wollte den Landesverband CDU NW zum EU freundlichsten Landesverband machen. Armin Laschet ist ein Mitglied der Römisch Katholischen Kirche.
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Juni 2017 - 22:28 Uhr:   

Ich kann Maik Otters Ausführung zur Wahlart nicht unkommentiert stehen lassen:
im 2. und 3. Wahlgang bedarf es "mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen", im 4. Wahlgang käme dann eine Stichwahl der führenden Kandidaten des 3. Wahlgangs.

Ansonsten zum übrigen Thema dieses Threads: ich halte die Landtagsmandatspflicht für den Ministerpräsidenten auch für schlecht, da es eine deutliche Einschränkung ist und auch dazu führen kann, dass ein Gewählter Wahlkreissieger sein Mandat nicht annimmt, damit der Spitzenkandidat der Liste zieht - wozu es bei Laschet ja beinahe gekommen wäre.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Juni 2017 - 20:31 Uhr:   

Es ist bisher nie passiert, dass jemand deshalb nicht zum Ministerpräsidenten (wieder-)gewählt wurde, weil er zwar kandidiert, aber nicht gewählt wurde oder dass er nur gewählt werden konnte, weil andere auf einen Sitz verzichteten. Es war vor Laschet auch nie knapp.

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass nicht jemand mal so eben von außen als Ministerpräsident einschweben kann. Wenn man nicht will, dass Abgeordnete gerade wegen eines verbesserten Wahlergebnisses ihrer Partei aus dem Landtag fliegen (wie jetzt mehrere CDUler aus dem Ruhrgebiet und fast auch Laschet), muss man halt das Landeswahlgesetz reformieren.
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Maik Otter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. August 2017 - 22:04 Uhr:   

das schwarz gelb weiße Kabinett Armin Laschet
unter anderem mit 2 Burschenschaftern, dem Sohn 1 Opus Dei Mitgliedes und 1 queerligen Adoptiv"sohn"


Das Land Nordrhein-Westfalen wurde am 23.08.1946 gegründet. Es besteht heute seit genau 71 Jahren. Dieses komische Bindestrichland an Rhein und Ruhr gibt es tatsächlich immer noch, obwohl die Identifikation mit diesem Staat bei den Bewohnern eher schwach vorhanden ist! Jeder Aufsichtrat eines Unternehmens mit mindestens 2 000 Mitarbeitern muss einen höheren Frauenanteil aufbieten!


insgesamt
27 Mitglieder:
° 20 Männer = 74 2/27 % = 74,(Periode)074 %
° 7 Frauen = 25 25/27 % = 25,(Periosde)925 %
° 1 Ministerpräsident: 1 Mann
° 1 Stellvertreter des Ministerpräsidenten: 1 Mann
° 11 Minister: 7 Männer und 4 Frauen
° 14 Staatssekretäre: 11 Männer und 3 Frauen


CDU
18 Mitglieder: 13 Männer und 5 Frauen
° 1 Ministerpräsident: 1 Mann
° 8 Minister: 6 Männer und 2 Frauen
° 9 Staatssekretäre: 6 Männer und 3 Frauen

FDP
7 Mitglieder: 6 Männer und 1 Frau
° 1 Stellvertreter des Ministerpräsidenten: 1 Mann
° 2 Minister: 1 Mann und 1 Frau
° 4 Staatssekretäre: 4 Männer

Parteilose
2 Mitglieder: 1 Frau und 1 Mann
1 Ministerin: 1 Frau
1 Staatssekretär: 1 Mann


Ministerpräsident
Armin Laschet, * 18.02.1961 in Aachen, CDU, Katholik, Burschenschafter, verheiratet, 3 Kinder

Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Minister Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Achim Stamp, Geburt: am 21.06.1970, FDP, verheiratet und 2 Töchter, Wohnort: Bonn-Röttgen

Finanzminister
Lutz Lienenkämper; * am 24.05.1969, in Köln, CDU, Wohnort: Meerbusch
1 Entzug der Fahrerlaubnis im Jahr 1990 - und später zeitweise Verkehrsminister!
Meerbusch gilt als eine Neandertalerstadt!

Innenminister
Herbert Reul; * 31.08.1952, in Langenfeld, CDU, verheiratet, 3 erwachsene Töchter, 1 Gegner der Zeitumstellungen

Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Landesvorsitzender des FDP Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
Herr Prof. Dr. rer. pol. Andreas Pinkwart; Geburt: 18.08.1960, in Neunkirchen-Seelscheid, bei Bonn, verheiratet, 2 Kinder

Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA)
Ehrenvorsitzender des CDU Kreisverbandes Steinfurt
Karl-Josef Laumann, * 11.07.1957, in Riesenbek, im Tecklenburger Land, verheiratet mit Agnes Laumann, 2 Kinder, 3 Brüder (inklusive Karl), Mitglied der Römisch Katholischen Kirche

Ministerin für Schule und Bildung
Yvonne Gebauer, geborene Leirich; Geburt am 02.08.1966, in Köln, FDP, verheiratet und 1 Sohn, Vater: Herr Dr. rer. pol. Wolfang Leirich (Geburt: 19.03.1938, in der Reichhauptstadt Berlin; Tod: 06. oder 07.09.2007 in Köln); Schuldezernent der Stadt Köln

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Ina Scharrenbach; * 30.09.1967, in Unna, CDU; Wohnort: Kamen
Das Kamener Kreuz ist ein legendärer Staubereich!

Justizminister
Peter Biesenbach; Geburt: am 10.02.1948, in Hückeswagen, Bergisches Land, NW, Britische Besatzungszone, CDU, Diplom Verwaltungsfachwirt (FH), verheiratet, zurzeit der älteste Landesminister in der Bundesrepublik Deutschland

Verkehrsminister
Hendrik Josef Wüst, * 19.07.1975, in Rhede/Westfalen, bei Borken, im Westfälischen Münsterland, NW, BRD, CDU, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, Konservativer, Mitglied der Römisch Katholischen Kirche
Hendrik Wüst trat im Jahr 2010 aufgrund der Sponsoringaffäre zurück! Jürgen Rüttgers hatte Mediengespräche gegen Geld gegeben!

Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Christina Schulze-Föcking; * 19.11.1976, in Emsdetten (Detten), im Kreis Steinfurt, CDU, verheiratet mit Frank Schulze-Föcking, 2 Kinder
Tierschützer brachen in einer Nacht auf ihren Bauernhof ein, um die Situation der Schweine zu filmen!

Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Isabelle Pfeiffer-Poensgen, geborene Pfeiffer, Geburt: am 25.04.1954, in der kreisfreien Stadt Aachen, Erstes Juristisches Staatsexamen und Assessorexamen, Parteilose, verheiratet mit Hanfried Poensgen
Wohnt Isbelle Pfeiffer-Poensgen noch in Berlin?
Ist ein (Haupt-)Wohnsitz außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erlaubt?

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien
Herr Dr. jur. Stephan Holthoff-Pförtner, geborener Pförtner; * 05.04.1948, in der kreisfreien Stadt Essen, NW, Britische Besatzungszone, CDU, Erstes Juristisches Staatsexamen, Burschenschafter, Mitglied der Römisch Katholischen Kirche, Strafverteidiger von Helmut Kohl und Stefan Mappus; Königlich Thailändischer Honararkonsul in Essen, E, NW, BRD
Adoptiv"mutter": Gisela Holthoff, Miteignerin der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)
"Familien"stand: Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Klaus M. Mälzer; Queerbereich

Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Klaus Kaiser; * 06.05.1957, in Bremen/Ense, Kreis Soest, CDU, verheiratet mit Kornelia Kaiser; und 2 erwachsene, verheiratette Töchter Ricarda und Karolin

Leiter der Staatskanzlei
Nathanael Liminski; * am 19.09.1985, in Bonn, CDU, Sozialkonservativer, Pole, Mitglied der Römisch Katholischen Kirche
Vater: Jürgen Liminski, Mitglied des Opus Dei, sehr Konservativer

Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in der Staatskanzlei - neugeschaffes Amt!
Andrea Milz, * 11.04.1963, in Bad Godesberg, bei Bonn

Amtsleiter im Ministerium für Kinder, Famlien, Flüchtlinge und Integration
Andreas Bothe, CDU

Integrationsstaatssekretärin
Frau Magistra Artium Serap Güler, Geburt: am 07.07.1980, in Marl, im Nordteil des Ruhrgebietes, CDU, "christlich sozialer Parteiflügel", verheiratet, Ruhrtürkin, liberale Mohamedanerin, Deutsche Staatangehörigkeit seit 2010
Vater: als Gastarbeiter gekommen

Finanzstaatssekretär
Herr Dr. Patrick Obdenhövel, CDU
Opdenhövel heißt zum Beispiel auch der Sportmoderator im Ersten Deutschen Fernsehen.

Innenstaatssekretär
Jürgen Matthies, Geburt: 1960, in Wuppertal, Parteiloser, verheiratet, 2 Söhne
Jürgen Matthies wurde am 08.01.2016 zum kölner Polizeipräsidenten berufen. Der Amtsvorgänger Wolfgang Albers war nach den Silvestervorfällen 2015/2016 auf der Domplatte in Köln, am 08.01.2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden!

Staatssekretär im Ministerium Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Christoph Dammermann, FDP

Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Herr Dr. Edmund Heller; CDU

Staatssekretär im Ministerium für Schule und Bildung
Mathias Richter, FDP

Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Herr Dr. Jan Volker Heinisch; * 01.05.1976, in der Landeshauptstadt Düsseldorf, CDU, Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, Mitglied der 16. Bundesversammlung am 12.02.2017
Jan Heinisch sorgt bereits bei seiner Geburtg, am einem Tag der Arbeit für die Arbeit!

Justizstaatssekretär
Dirk Wedel; Geburt: 08.06.1974 in Velbert, Kreis Mettmann, FDP
Wedel ist ebenfalls der Name einer Stadt im Kreis Pinneberg (PI), im Land Schleswig-Holstein.

Verkehrsstaatssekretär
Herr Dr. Hendrik Clemens Schulte, CDU

Staatssekretär für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Herr Dr. Heinrich Bottermann, CDU
Bottermann (Niederdeutsch) = Buttermann (Neuhochdeutsch)

Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Anette Storsberg, CDU


Quellen

https://www.land.nrw/de/die-landesregierung-von-nordrhein-westfalen
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-ernennt-staatssekretaerinnen-und-staatssekretaere
http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/landtagswahl/uebersicht-ministerien-100.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Laschet

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