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Archiv bis 14. Oktober 2002

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » NRW - Ministerpräsident wird aus der Mitte des Landtages gewählt » Archiv bis 14. Oktober 2002 « Zurück Weiter »

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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Oktober 2002 - 17:51 Uhr:   

Zur Meldung dazu nur eine Anmerkung:

Fritz Behrens war nie ernsthafter Kandidat, denn Fritz Behrens ist derzeit kein MdL.

Er hätte jedoch Chancen gehabt, wenn

a) Clement Minister in Berlin wird und sein Mandat in Düsseldorf abgibt
b) ein weiterer SPD-MdL sein Mandat abgibt

Dann wäre Fritz Behrens auch im Landtag. a) ist ja zu 100% sicher, b) wäre es jedoch nicht.

Hintergrund: Behrens sitzt nicht im Landtag, ist jedoch wenn mich nicht alles täuscht der 2. Nachrücker momentan.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Oktober 2002 - 20:25 Uhr:   

Huch, da hab ich mich von der SPD Neuss blenden lassen, die die hervorragende Wahlkreisbetreuung von Fritz Behrens lobend erwähnt.

Zeigt aber auch schön die Auswirkungen des NRW Wahlsystems.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 00:55 Uhr:   

Ich halte die Bestimmung für richtig, dass nur Ministerpräsident werden kann, wer im Landtag sitzt. Da haben dann Quereinsteiger ohne viel Ahnung keine Chance. Schartau z.B. war bis vor zwei Jahren hauptberuflicher Gewerkschaftsfunktionär (und schon deshalb ungeeignet) ohne jedes politisches Amt. Außerdem wird die SPD gerechterweise dafür bestraft, dass sie den Direktmandateanteil nicht deutlich reduziert hat (auch mit der jüngsten Reform nicht) und dadurch jedes mal Dutzende Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen.
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Cro Magnon
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 14:44 Uhr:   

Ich finde diese Bestimmung unsinnig, die NRW-Verfassungsväter hatten wohl noch nie was von Gewaltentrennung gehört?
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Eike
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 21:31 Uhr:   

Ich glaube, Quereinsteiger ohne viel Ahnung haben so oder so keine Chance. Ich halte es für besser, wenn der am besten geeignete Kandidat zum Ministerpräsidenten gewählt wird und nicht der zweitbeste (ich halte aus der Ferne Steinbrück sowieso für besser als Schartau, aber das gilt allgemein), nur weil der im Landtag sitzt.

Weiß jemand, was ist, wenn der Ministerpräsident sein Mandat niederlegt? Kann er dann Ministerpräsident bleiben? Meiner Interpretation zufolge gilt das "aus seiner Mitte" in Art. 52 I NRWVerf nur für die Wahl.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 22:22 Uhr:   

@CroMagnon
Der Sinn von strikter Trennung von Legislative und Exekutive hat mir noch nie eingeleuchtet.

@ Eike: Sehe ich anders. Sinn der Bestimmung ist doch offensichtlich, dass der Ministerpräsident dem Landtag angehören soll. Ausserdem: Wenn der Ministerpräsident sein Mandat niederlegt, erfüllt er die Vorraussetzungen für die Wählbarkeit nicht mehr. Und ein nachträglicher Verlust der Wählbarkeitsvorraussetzungen zieht z.B. bei MdBs auch eine Aberkennung des Mandates nach sich. Dies ist auch tatsächlich schon einmal geschehen.
Ich bin der Meinung, dass der Ministerpräsident sein Amt verliert, wenn er sein Landtagsmandat aufgibt.
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Eike
Veröffentlicht am Freitag, 11. Oktober 2002 - 01:07 Uhr:   

@Thomas: Naja, man kann sich halt schlecht selbst (objektiv) kontrollieren.
Die Absicht der Bestimmung verstehe ich so gar noch (stell dir vor!). Nur halte ich den Sinn dessen für fragwürdig.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 11. Oktober 2002 - 16:54 Uhr:   

@Eike
Gerade der aktuelle Fall zeigt doch, dass so eine Bestimmung Sinn machen kann. Gäbe es sie nicht, wäre Gewerkschaftsfunktionär Schartau jetzt wahrscheinlich neuer Ministerpräsident. In einem Bundesland, das seit vielen Jahren konstant unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum aufweist,wäre das nun wirklich kein gutes Zeichen. Wen es so weiter geht, ist NRW bald ein schwerer Sanierungsfall wie Bremen. Und zur Kontrolle: Dafür gibt es ja eine Opposition, die zur Not klagen kann.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 10:22 Uhr:   

Ich denke, dass die Bestimmung, dass der Ministerpräsident aus der Mitte des Landtages gewählt wird, sehr gut ist. Dadurch wird eine gewisse Erfahrung in der Landespolitik vorausgesetzt. Und wenn Schartau deshalb nicht kandidieren kann, so ist dies meines Erachtens alleine Schuld der SPD. Sie hätte ihn ja einen sicheren Listenplatz verschaffen können. Wer besser geeignet ist als Ministerpräsident, Steinbrück oder Schartau, kann ich aus Hessen nicht beurteilen. Was ich gelesen habe ist lediglich, dass Schartau wohl eindeutiger als Steinbrück auf rot-grün in NRW setzt - auch wenn Steinbrück sich jetzt (pflichtgemäß?) für die Fortsetzung von rot-grün eingesetzt hat.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 11:06 Uhr:   

Es gibt in NRW keine sicheren Listenplätze. Durch den hohen Anteil von Direktmandaten fallen hier regelmäßig Überhang- und Ausgleichsmandate an. Dies hat ja schon den ein oder anderen Fraktionsvorsitzenden das Amt gekostet, der in einem nicht sicheren Wahlkreis angetreten ist.
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alberto
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 11:24 Uhr:   

smile
Die geübteren Demokraten?

Quote:

Von Martin Fehndrich
     Es gibt in NRW keine sicheren Listenplätze. Durch den hohen Anteil von Direktmandaten fallen hier regelmäßig Überhang- und Ausgleichsmandate an. Dies hat ja schon den ein oder anderen Fraktionsvorsitzenden das Amt gekostet, der in einem nicht sicheren Wahlkreis angetreten ist.


... denn nur wenn ich auch Personen und Gruppen austauschen kann, habe ich eine wirkliche Wahl
search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

Der Klüngel
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 13:39 Uhr:   

Die SPD hatte 36 Jahre Zeit, das Wahlrecht so zu ändern, dass keine Überhangmandate anfallen. Bei einem Direktmandateanteil von 60 statt 75% hätte es noch nie welche gegeben. Ausserdem wurden die SPD-Spitzenpolitiker mit wackligen Wahlkreisen (z.B. Farthmann, Behrens) auch Opfer der selbst verantworteten Wahlkreiseinteilung. Die ist geradezu darauf angelegt, möglichst viele SPD-Überhangmandate entstehen zu lassen. Regionale CDU-Hochburgen wurden systematisch zu Wahlkreisen zusammengefaßt. Ferner haben die Wahlkreise, in denen 2000 die CDU gewonnen hat, durchschnittlich 96600 Wahlberechtigte, die restlichen nur 81646. Zufall ist das sicher nicht.
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ich
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 15:14 Uhr:   

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2002 - 20:49 Uhr:   

Dass die Zahl der Wahlberechtigten nicht maßgebend ist, war mir auch bekannt. Aber erstens gibt es doch einen sehr starken Zusammenhang zwischen Einwohnerzahl und Anzahl der Wahlberechtigten und zweitens ist die Anzahl Wahlberechtigten doch die entscheidende. 2000 hatte der kleinste Wahlkreis (Dortmund II) 58876 Wahlberechtigte, der größte 113697 (Rhein-Sieg-Kreis II). Eine Abweichung fast um den Faktor zwei läßt sich mit dem Ausländeranteil nicht erklären. Ich habe zwar keine Zahlen für die Wahlkreise, aber der Ausländeranteil in Dortmund insgesamt ist mit 12,6% (NRW: 11,4%) für eine Großstadt eher niedrig. Übrigens sind auch die anderen Dortmunder Wahlkreise ziemlich klein.
Auffallend ist, dass sich die grossen Wahlkreise auf CDU-dominierte Gebiete konzentrieren (z.B. Münsterland), die kleinsten Wahlkreise aber beinah durchweg SPD-Hochburgen sind.
Das Verhältnis Dirkt- zu Listensitze ist tatsächlich für die kommende Wahl auf 128:53 geändert worden. Das halte ich aber nicht für ausreichend. Auch bei diesem Verhältnis hätte es bei der letzten WAhl sehr wahrscheinlich Überhangmandate gegeben, zumal die Begrenzung der Abweichung auf 20% immer noch viel Raum für Gerrymandering läßt (damit kann man natürlich nicht das Mandatsverhältnis zwischen den Parteien beeinflussen, wohl aber die absolute Zahl an Genossen im Landtag). Das wird noch dadurch verschärft, dass in den SPD-Hochburgen mit meist relativ wenigen Wahlberechtigten auch die Wahlbeteiligung weit unterdurchschnittlich ist. In den CDU-dominierten Gebieten liegt sie tendenziell deutlich höher. Die Zahl der gültigen Stimmen schwankte 2000 zwischen 29222 (Duisburg IV) und 67228.
Wollte man Überhangmandate wirklich vermeiden, müsste der Anteil der Direktmandate in jedem Fall weniger als 65% betragen.
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ich
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 07:35 Uhr:   

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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 10:09 Uhr:   

smile
Für Trendschätzungen

Quote:

Von ich
     Auch wenns eigentlich nicht vergleichbar ist, hab ich das mal für die heurigen Bundestagswahlkreise in NRW durchgerechnet: Der Ausländeranteil der SPD-Wahlkreise beträgt im Schnitt 12,6%, bei der CDU sind es 8,3%. Übertragen auf die Landtagswahlkreise würd das ungefähr um nach Wahlberechtigten 5% größere CDU-Wahlkreise erklärn (bezogen auf die der SPD). Allerdings wird es zum größeren Teil dadurch ausgeglichen, dass die CDU-Wahlkreise im Schnitt 21,6% Unter-18-Jährige haben, die der SPD aber nur 18,6%.


ist dies der Hauptfaktor. Legt man die signifikant unterschiedliche Reproduktionsrate zugrunde, kann sich die SPD für die nächsten vier Legislaturperioden in Sicherheit wiegen. Dabei spielen auch die ungleichen Entwicklungschancen der Schulkinder eine erhebliche Rolle.
WahlRechtReform
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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 10:17 Uhr:   

Danach ist alles anders
Sobald die Ungläubigen in die Minderheit geraten, wird der Koran so ganz nebenbei auch alle Wahlrechtsexperten obsolet machen. Ich gehe in muslimischen Haushalten ein und aus und glaube zu wissen, wovon ich rede.
WahlRechtReform
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ich
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 12:44 Uhr:   

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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 15:06 Uhr:   

smile
Nicht nur meine Sprachkenntnisse

Quote:

Von ich
     Alberto, du schreibst zwar nicht, auf was du die "signifikant unterschiedliche Reproduktionsrate" beziehst, aber scheinbar vermutest du einen Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern. Den gibt es aber so gut wie gar nicht.


habe ich seit frühester Jungend im direkten Umgang erworben. Auch heute habe ich wieder täglich lebendige Menschen - nun sind es überwiegend Muslime -, vor mir. Es ist nicht graue Theorie. Überzeuge Dich. Du irrst. Und ich bin weit entfert davon, das zu bedauern, was ich erlebe. Was ich bedauere, sind die mangels Sprachverständnis ebenso signifikant schlechteren Bildungschancen der Kinder, die uns ihrer robusten seelischen und mentalen Fähigkeiten wegen von Natur aus überlegen sind. Eines meiner Hobbys ist, einen aktiven Beitrag dagegen zu leisten. Wenn Du erleben willst, wie leicht im wahrsten Sinne das Wortes Entwicklungen angestoßen werden können, wenn etwa eines der Kinder in letzter Minute vor der Sonderschule bewahrt werden kann, aus der es nach allen Regeln der Schulbürokratie kein Zurück mehr gibt, und wo sie verkommen ... Allerdings dürftest Du den Weg in die Ghettos nicht scheuen. Da leben die Massen - was man so „leben“ nennt.
WahlRechtReform
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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 17:23 Uhr:   

@Martin:

Huch, da hab ich mich von der SPD Neuss blenden lassen, die die hervorragende Wahlkreisbetreuung von Fritz Behrens lobend erwähnt.

--
Nun, das mag vielleicht ja auch stimmen - auch ein Minister kann sich ja in seinem "ex-Wahlkreis" immer wieder sehen lassen (und sollte es auch).

@Thomas:

Außerdem wird die SPD gerechterweise dafür bestraft, dass sie den Direktmandateanteil nicht deutlich reduziert hat (auch mit der jüngsten Reform nicht)

--
Hmm... wieso muß man dafür bestraft werden?
Und selbst wenn die SPD weniger Direktmandate hätte - Schartau wäre nie MdL geworden, der steht meines Wissens gar nicht auf der Liste.

@Thomas:

Auffallend ist, dass sich die grossen Wahlkreise auf CDU- dominierte Gebiete konzentrieren (z.B. Münsterland)

--
Ah da wohne ich ja. ;-)
Aber selbst unser Kreis Coesfeld wurde - wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche - bei der LTW 2000 in zwei Wahlkreise erstmalig aufgeteilt.

Was ich jedoch nicht ganz verstehe: Warum gibt es in NRW nicht einfach das Bundestagswahlrecht auf Landesebene übertragen mit einer Anzahl von x Mandaten im Parlament, von denen x/2 direkt gewählt werden und x/2 über die Listen kommen (+ jedoch die Ausgleichsmandate für Überhangmandate, die ja immer noch auftreten könnten)?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2002 - 19:21 Uhr:   

Der Hauptgrund, warum das Bundestagswahlrecht nicht für das Land adaptiert wird, ist, dass dann viele SPD-Hinterbänkler um ihre Wiederwahl fürchten müßten. Überhangmandate wären bei einem Direktmandateanteil von 50% übrigens praktisch ausgeschlossen.
Zum Kreis Coesfeld: Der ist tatsächlich zweigeteilt. Dabei bildet der nördliche Teil mit einem Teil des Kreises Borken den WK Coesfeld I- Borken III, der Rest den Wahlkreis Coesfeld II. Diese Wahlkreise hatten bei der Wahl 2000 102603 bzw. 105518 Wahlberechtigte, der Landesdurchschnitt lag bei 86498.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2002 - 12:41 Uhr:   

Immer wieder erstaunlich, welche Fehler (oder bewußten Murks) man in ein Wahlgesetz einbauen kann.
Die Wahlkreisgröße nicht an die Zahl der Wahlberechtigten, sondern die völlig unerhebliche Zahl an Einwohnern zu binden, ist ja geradezu ohrfeigenwürdig.

Und rein parteipolitisch scheint es auch gar keinen Grund dafür zu geben, da es ja Ausgleichsmandate gibt.

Ganz offensichtlich ging es den Gesetzgebern wohl darum, über die offizielle Zahl von Landtagsmandaten hinaus noch möglichst viele Parteifreunde (auf beiden Seiten ...) mit Jobs zu versorgen.

Ein ganz ungewöhnliches Motiv für "gerrymandering".
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Eike
Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2002 - 13:22 Uhr:   

Prinzipiell finde ich die Anbindung an die Einwohnerzahl nicht so ganz furchtbar schlecht, solange dann nur deutsche Nichtwahlberechtigte auch mitgezählt werden. Diese haben ja zumindest ein Wahlrecht im Wartestand (ich weiß, viele Ausländer nach acht Jahren auch) und sind immerhin auch (und das ist viel entscheidender) Bürger ihres Bundeslandes (im Gegensatz zu Ausländern).
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ich
Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2002 - 22:57 Uhr:   

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