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Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 28. April 2010 - 05:27 Uhr: | |
Ziemlich falsch beantwortet ist die Frage des SSW, ob D'Hondt die Quotenbedingung erfüllt. Frage: "Lässt sich weiter sagen, dass die Abweichungen bei der Anzahl der Abgeordneten, die den einzelnen Parteien im Landtag zugeordnet werden, dann (das heißt im Fall b. [voller Mindestausgleich]) niemals größer ist als eine Rundung zur nächsten ganzen Zahl entweder nach oben oder nach unten?" Antwort: "Bei den schleswig-holsteinischen Landtagswahlen wird nach § 3 Abs. 3 LWahlG das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt. Hierbei handelt es sich nicht um ein Verfahren mathematischer Proportion; die Sitze werden nicht prozentual, sondern nach der Reihenfolge der auf die Parteien entfallenden Höchstzahlen vergeben, die auf Grundlage der absolut erzielten Zweitstimmen ermittelt werden. Maßgeblich ist daher für die Abweichung der Sitzverteilung von der prozentualen Verteilung der Zweitstimmen, auf welche Partei insbesondere die letzte zu berücksichtigende Höchstzahl und damit der letzte Sitz entfällt." Das ist schon eine ziemliche Verunglimpfung von Divisorverfahren. Da sind sie wohl auf die wohlklingende Kampfbezeichnung für Hare/Niemeyer reingefallen. Tatsächlich erfüllt Hare/Niemeyer gerade deswegen die Quotenbedingung, weil es nicht nach Proportionen skaliert, sondern Restsitze unproportional vergibt. Außerdem ist der letzte Sitz für die Abweichung vom Idealanspruch nicht entscheidend. Die Ursachen für Überhangmandate sind zwar nicht direkt falsch dargestellt, aber deren Wichtigkeit ist anders, und sie sind auch nicht komplett. In Schleswig-Holstein ist insbesondere die flache Hochburgenstruktur entscheidend, und die könnte man durch entsprechendes Gerrymandering auch ändern (wenn auch nicht verfassungskonform). Zwar hängt das vom Wählerverhalten ab, aber das ist nicht so unberechenbar, wie der wissenschaftliche Dienst unterstellt (zumindest im überschaubaren Zeitraum zwischen Wahlkreiseinteilung und Wahl). Völlig überbetont wird dagegen das Stimmensplitting, das zwar theoretisch zu extremem Überhang führen kann, das aber in Schleswig-Holstein bisher eine eher geringe Rolle spielt, weil CDU und SPD einen ähnlichen Saldo aufweisen und deshalb die Gewinnaussichten in den Wahlkreisen nicht wesentlich betroffen sind. Wenn man die Erststimmen zum Maßstab macht, ist zwar der Zweitstimmenanteil reduziert, was Überhang begünstigt, aber tatsächlich muss man eher die Zweitstimmen als Maßstab nehmen. Beim Vergleich der Bundesländer hat man teils unterstellt, dass es in Bayern nur 1 Direktmandat pro Wahlkreis gäbe (obwohl später korrekt auf die Stimmkreise Bezug genommen wird). Vielleicht führt das einzelne "nein" bei Überhangmandaten im Saarland (wenn es auch im strikten Sinn nicht ganz richtig ist) dazu, dass sich wer das dortige Wahlsystem anschaut. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 01. Mai 2010 - 22:47 Uhr: | |
Die mündliche Anhörung findet am 9. Juni statt. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/aussch/iur/bericht/arc/17-020_04-10.html Der Hamburger Landeswahlleiter lehnt eine Stellungnahme ab, weil er mit der "Organisation und Schaffung normenklarer Verfahrensgrundlagen für den Volksentscheid über die Schulreform" beschäftigt ist. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/0700/umdruck-17-0781.pdf |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 03:59 Uhr: | |
Die Regierung hat den Bericht der Haushaltsstrukturkommission gebilligt. Der allererste konkrete Punkt lautet: "CDU und FDP werden zeitnah das Landeswahlrecht mit der Zielsetzung überarbeiten, eine Überschreitung der in der Landesverfassung vorgesehenen Landtagsmandate zu vermeiden." |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juni 2010 - 19:33 Uhr: | |
Ein Protokoll der gestrigen Anhörung gibt es noch nicht, aber eine schriftliche Stellungnahme von Hans Meyer: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/0900/umdruck-17-0938.pdf Fälschlicherweise betrachtet er das Stimmensplitting als Hauptursache der Überhangmandate. Tatsächlich ist das ein mögliche Ursache, aber weil CDU und SPD in ähnlichem Ausmaß dadurch betroffen sind, ist es in der Praxis für die Mehrheiten in den Wahlkreisen ziemlich belanglos (in sämtlichen Wahlkreisen waren Erst- und Zweitstimmenmehrheiten identisch). Eine Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht (die eher aus anderen Gründen sinnvoll wäre) würde also an den Direktmandaten vermutlich nichts ändern; der Überhang würde sich nur deshalb ein Bisschen verringern, weil CDU und SPD mit etwas mehr Stimmen rechnen könnten. Konkret schlägt Meyer den Gesetzentwurf der Grünen plus Einstimmenwahlrecht und Deckelung auf 75 Sitze vor, ohne zu sagen wie die Deckelung funktionieren soll. Wenn es wirklich keine Partei begünstigen soll, müssten in irgendeiner Form die überschüssigen Direktmandate gestrichen werden. 2009 hätten die 75 Sitze vermutlich auch ohne Kappung gereicht, aber für die Zukunft sicher ist das jedenfalls nicht. Daneben gibt es noch längere Ausführungen zur Frage von kleinem (mittlerem) oder großem Ausgleich, die bezüglich der Interpretation des Wortlauts nicht überzeugend sind, bezüglich der Verfassungsmäßigkeit aber eher schon. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. Juni 2010 - 16:27 Uhr: | |
Zur Deckelung: Soweit ich Meyer verstehe, darf die Deckelung durchaus eine stark überhängende Partei bevorteilen. Sein Argument ist ja, dass eine Deckelung der Parlamentsgrösse erlaubt ist, wenn sie plausibel begründet ist ("Arbeitsfähigkeit des Parlaments erhalten"). Das Problem der jetzigen Regelung ist ja, dass die Deckelung je nach Anzahl der Überhangmandate mal schon bei 71, mal erst bei 95 (oder noch höher) erfolgt, ohne zwingenden Grund. Entweder ist der Landtag z.B. mit 95 Sitzen noch arbeitsfähig oder nicht, das hängt ja nicht von der Anzahl der Überhangmandate ab. Ein Problem gäbe es höchstens bei mehr als 6 Überhangmandaten, was aber mit nur 30 Direktmandaten sehr unwahrscheinlich sein dürfte. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. Juni 2010 - 17:33 Uhr: | |
PS: Die 75 Sitze hätten 2009 nicht für einen vollen Ausgleich ausgereicht. Bei 30 DM hätte die CDU wahrscheinlich 26 DM errungen, also 3 ÜM. Mit den dann noch verfügbaren 3 Ausgleichsmandaten könnten diese nicht voll ausgeglichen werden, es blieben 1-2 unausgeglichene ÜM der CDU. Eine "vernünftigere" Deckelung läge daher m.E. bei mindestens 79 Sitzen, dann würde auch beim 2009er-Wahlergebnis (so gerade noch) voll ausgeglichen. (Oder man senkt die Zahl der Direktmandate noch weiter, z.B. auf 27 ...) |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. Juni 2010 - 19:37 Uhr: | |
Dass eine solche Deckelung zulässig wäre, wenn sie entsprechend begründet und sachlich richtig durchgeführt wird, ist sicher richtig, aber Meyer schreibt ja unter 2 e, dass nach seinem Konzept keine Partei begünstigt würde, was dann eben doch der Fall wäre. Tatsächlich ist eine Deckelung sogar geboten, insbesondere wenn es wie in Schleswig-Holstein eine Minderheitenpartei und eine Grundmandatsklausel gibt, mit denen auch Parteien weit unter 5% überhängen können, weil sonst die Parlamentsgröße ins Unermessliche steigen könnte, wenn eine kleine Partei überhängt. Vernünftig ist eine Regelung wie in Brandenburg (im Grundsatz; im Detail ist sie dort mangelhaft), nach der die absolute Parlamentsgröße gedeckelt wird. 75 Sitze (Maximalaufstockung um weniger als 10%) scheinen mir aber arg wenig zu sein, zumal das vor nicht allzu langer Zeit die Regelgöße war und der Landtag momentan 95 Sitze hat, ohne dass das zum Kollaps geführt hätte. Bei 30 Wahlkreisen hätte die CDU 2009 wahrscheinlich nur 25 Direktmandate bekommen; das hängt aber von der Wahlkreiseinteilung in und um Kiel ab. 25 Sitze wären nach Sainte-Laguë bei 75 Sitzen insgesamt gerade noch gedeckt gewesen. Bei den derzeitigen Umfragewerten muss man aber damit rechnen, dass die Grünen zumindest in einem Wahlkreis in Kiel gute Chancen auf das Direktmandat haben, letztlich aber die CDU davon profitiert. Auch ansonsten sind (je nach Zuschnitt) nicht alle Wahlkreise in Lübeck und Kiel für die SPD sicher. Die vernünftigste Lösung ist ohnehin die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 18:35 Uhr: | |
Nächsten Montag ist die mündliche Verhandlung zu den Wahlprüfungsbeschwerden sowie dem Normenkontrollantrag. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2010 - 22:44 Uhr: | |
Die Niederschrift der öffentlichen Anhörung ist online. Es ist eher um relativ allgemeine Fragen gegangen, aber die Diskussion ist auf jeden Fall lesenswert. Die SPD hat noch einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eingebracht, wozu in Schleswig-Holstein keine Verfassungsänderung nötig ist (die Frage ist eher, ob eine derartige Altersgrenze überhaupt verfassungsgemäß ist). Übrigens wird das derzeit auch in etlichen anderen Ländern diskutiert. Morgen entscheiden die Parteitage der SPD in Berlin (wo eine Änderung bis zur nächsten Wahl nicht ausgeschlossen ist) und Rheinland-Pfalz (wo es nur um ein Projekt für die nächste Wahlperiode geht). In Bayern ist der entsprechende SPD-Antrag letzte Woche vom Verfassungsausschuss abgelehnt worden. |

Silencio Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 00:06 Uhr: | |
Hat die Verhandlung heute erkennen lassen, dass sich tatsächlich etwas Entscheidendes in Schleswig-Holstein ändern könnte? |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 01:16 Uhr: | |
Zumindest schaut es wohl eher so aus, dass das Landesverfassungsgericht die Sitzverteilung nicht ohne Weiteres billigen wird. Ob deshalb das Ergebnis neu festgestellt wird, ist allerdings eine andere Frage. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 01:29 Uhr: | |
Durchaus denkbar bei diesen Aussagen ist es auch, dass zwar die generelle Verringerung der Ausgleichsmandate für verfassungswidrig erklärt wird, nicht aber eine absolute Kappung bei z.B. 95 Sitzen oder ein Einsetzen einer Verringerung ab einer gewissen Schwelle, so dass sich faktisch an der Sitzverteilung nichts ändern würde. 95 Sitze sind schon eine Überschreitung der Sollzahl um knapp 38%, so dass man das durchaus rechtfertigen kann. Wobei ich aber die Grenze erst bei 109 Sitzen seh, die schon ganz ohne Ausgleichsmandate allein durch Überhang erreicht werden kann. |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2010 - 19:52 Uhr: | |
Meldung auf t-online: http://nachrichten.t-online.de/zeitung-gericht-will-neuwahlen-in-schleswig-holstein-anordnen-/id_42608678/index von mir ergänzt im Herbst 2012) |

Matthias Cantow
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2010 - 19:56 Uhr: | |
Hier direkt die Meldung auf shz.de. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2010 - 21:18 Uhr: | |
Offenbar soll das heißen, dass der verfassungswidrig zustandegekommene Landtag noch gut 2 Jahre bestehen, ein neues Wahlgesetz beschließen und sich dann auflösen soll. Das wäre ziemlich inkonsequent. Wenn gut 3 Jahre und die Entscheidung über die Wahlrechtsfrage akzeptabel sind, kommt es auf die restlichen knapp 2 Jahre auch nicht mehr an. Wenn eine Neuwahl nötig ist, dann sollte das Gericht auch das Wahlsystem festlegen (eine vorläufige Reparatur ist ja nicht so schwierig) oder das Ergebnis der letzten Wahl einstweilen entsprechend neu feststellen und die Details einem besser legitimierten Landtag überlassen. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 22. August 2010 - 02:46 Uhr: | |
Die lange Frist erscheint mir unglaubwürdig. Selbst eine Frist bis Ende 2011 wäre noch großzügig bemessen, wenn es tatsächlich Neuwahlen geben soll. Das ganze ist ja nur ein Gerücht. Und es wäre nicht das erste, das sich bei der Urteilsverkündung als falsch erwiesen hätte. Wenn ich mich recht entsinne, hieß es vor dem Überhangamndatsurteil 1997, dass die Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt würden. |

Matthias Cantow
Moderator
| | Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 10:01 Uhr: | |
Das 1997er-Urteil im Normenkontrollverfahren zu den Überhangmandaten wurde wohl korrekt vorab in der Frankfurter Rundschau mitgeteilt, da Ernst Benda u. a. dies und den darauffolgenden Brief der damaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts an den Journalisten zum Anlass für einen Aufsatz (NJW 1997, 3004) über die Problematik vorab veröffentlichter Entscheidungen nahm. (Im damals geltenden Pressekodex stand dazu in Ziffer 13 Satz 4: „Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.“ Dieser Passus wurde in der seit 2007 geltenden Fassung gestrichen.) |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 05:30 Uhr: | |
Die taz spekuliert, dass das Landesverfassungsgericht das Wahlgesetz noch weitergehend für verfassungswidrig erklären könnte, weil es eine zu große Abweichung von der Sollsitzzahl zulässt, und deshalb eine Neufeststellung ausscheidet. Dann wär auch denkbar, dass das Urteil eine stärkere, aber sachgerechtere Kappung fordert oder zulässt. http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/schwarz-gelb-auf-der-kippe/ Die Zeit weiß, dass die SPD am Dienstag ein neues Wahlgesetz präsentieren will. (Daneben befindet sich auch noch der rotgrüne Antrag auf Absenkung des Wahlalters auf 16 in der Verhandlung.) http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-08/Schleswig-Holstein-Neuwahlen Presseerklärung Landesverfassungsgericht |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2010 - 01:31 Uhr: | |
Ich bin gespannt, ob Stegner nicht doch 40 Wahlkreise behalten will, weil er hofft, eines Tages auch wieder auf dem flachen Land Wahlkreise gewinnen zu können. Sei es durch taktisches Wählen der Linken oder durch die sicher auch in SH spürbare Gereiztheit der FDP-Wähler in den Jahren 2010ff, die aus Ärger über Merkel/Stoiber dann nicht mehr der CDU die Erststimme schenken, sofern Kubicki überhaupt noch genügend Wähler zur Wahl bringen kann. Dann würde Stegner den Vorstoß der Linken vor Gericht (40 Wahlkreise sind zuviel) konterkarieren mit dem Antrag am Dienstag, zuzutrauen wäre es ihm. Seine Partei war ja nicht sehr einverstanden mit dem juristischen Vorpreschen der anderen Oppositionsparteien im Nachgang der Wahlen 2009. Zumindest fehlen offene Bekundungen in diese Richtung. Aber vielleicht macht ihm ja da Gericht einen Strich durch die Rechnung und der geplante Antrag wird durch Entscheidung des Gerichts obsolet. Dann sollte es aber auch "taktisches" Auf-Zeit-Spielen der CDU/FDP-Koalition unterbinden, 2 Jahre für ein Wahlgesetz ist eine Menge Holz. Letzte Mutmassung: Vielleicht hat ja die Mehrheit im Senat der (knapp unterlegenen Minderheit ???) einen Happen zugeschmissen, so dass sich diese irgendwie auch im Richterspruch wiederfinden. So könnte man das gemunkelte oder besser indiskret in die Welt gesetzte Ergebnis ja auch deuten. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2010 - 05:23 Uhr: | |
Die SPD will möglichst kleine Wahlkreise, möglichst viele Listenabgeordnete, vollen Ausgleich und einen möglichst kleinen Landtag. Wo man letztlich Abstriche machen will, um zu einer realistischen Lösung zu kommen, ist ziemlich unklar. Auf die Streichung des Ausgleichs in der Verfassung könnte man sich vermutlich am ehesten mit der CDU verständigen, aber das ist momentan politisch nicht vermittelbar. Ansonsten hat wohl die Parlamentsgröße den geringsten Stellenwert. Kleine Wahlkreise sind der SPD wohl schon relativ wichtig, aber in die Nähe des Überhangs will man sicher nicht kommen, solang man davon nicht profitieren kann, weil dadurch die Kontrolle über die Listen verloren geht, die der SPD offenbar noch wichtiger ist. http://www.ltsh.de/presseticker/2010-04/22/13-49-26-357b/pi.txt Praktisch würd ich trotzdem darauf tippen, dass die SPD 34 oder 35 Wahlkreise plus Rückkehr zum alten Einstimmenwahlrecht vorschlägt und restlichen Überhang mit Ausgleich inkauf nimmt. Grundsätzlich wär damit die Kontrolle über die Liste nicht gesichert, aber das Einstimmenwahlrecht würde dazu führen, dass sie zumindest in Kiel und Lübeck Wahlkreise verliert, entweder mangels grüner Erststimmen an die CDU oder direkt an die Grünen (die in Schleswig-Holstein momentan bei 25% und möglicherweise sogar vor der SPD liegen könnten, falls die letzte Umfrage richtig war). |