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Archiv bis 10. Juli 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 10. Juli 2010 « Zurück Weiter »

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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 20:12 Uhr:   

@Thomas Frings: Das setzt voraus, dass Schwarz-Gelb immer vollständig gegen jeden Beschluss von Rot-Grün stimmt. NUR, wenn Sie dies implizit voraussetzen, stimmt Ihre Aussage.

Dies ist aber insofern nicht sinnvoll, da damit die Linke in eine Sonderposition gehoben wird. Aus Sicht der SPD sind alle Abgeordneten von CDU, FDP und Linke gleichgestellt: Sie gehören nicht zur Koalition und es braucht aus diesen Reihen min. eine Zustimmung oder min. zwei Enthaltungen. Einigen dieser Abgeordneten ein bestimmtes Abstimmungsverhalten (insbesondere NICHT sachorientiert, sondern nur "gegen Rot-Grün) vorzuschreiben, halte ich nicht für sinnvoll...


Cyrix
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 09:40 Uhr:   

@Cyrix:
> Das setzt voraus, dass Schwarz-Gelb immer
> vollständig gegen jeden Beschluss von
> Rot-Grün stimmt.
In jedem Parlament gibt es eine Menge Vorlagen, die einstimmig durchgehen. Für die ist es recht egal, wer regiert.

Aber immer dann, wenn rot/grün eine strittige Sache vorlegt, wird die Opposition natürlich mit Nein stimmen - das ist ganz normale Praxis in allen Parlamenten.

Insbesondere werden alle Oppositionsparteien den Haushalt ablehnen - aus jeweils ganz unterschiedlichen Motiven, da gibt es auch keine inhaltlichen Gemeinsamkeiten oder Absprachen. Aber für das Abstimmverhalten ist das egal.

> Dies ist aber insofern nicht sinnvoll, da
> damit die Linke in eine Sonderposition
> gehoben wird.
Die Sonderposition ergibt sich nur daraus, daß bei der Linken eine Zusammenarbeit mit rot/grün erwartet werden kann - weil das die einzige Mehrheitschance für Kraft ist.

> es braucht aus diesen Reihen min. eine
> Zustimmung oder min. zwei Enthaltungen.
Das ist Theorie. In der Praxis wird nach Fraktionen abgestimmt - weder werden vereinzelte Oppositionspolitiker zur Regierung überlaufen noch umgekehrt einzele rot/grüne Abgeordnete Kraft die Gefolgschaft verweigern.

Kraft braucht eine Oppositionspartei zur Unterstützung.

> Einigen dieser Abgeordneten ein bestimmtes
> Abstimmungsverhalten vorzuschreiben, halte
> ich nicht für sinnvoll...
Da wird nichts "vorgeschrieben", sondern in JEDER der fünf Fraktionen einigen sich die Abgeordneten auf eine gemeinsame Linie.

> insbesondere NICHT sachorientiert, sondern
> nur "gegen Rot-Grün"
Natürlich ist das sachorientiert.
Wie schon gesagt: Eine Reihe Vorlagen werden bestimmt einstimmig durchgehen.
Aber wenn die Regierung spezielle "rot/grüne" Vorlagen macht, dann wird sie für die halt Ablehnung bekommen. Weil die Opposition diese Vorlagen inhaltlich ablehnt.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 09:41 Uhr:   

Zudem besteht in NRW noch die Option jedes Gesetz dem Volke vorzulegen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 10:24 Uhr:   

"Zudem besteht in NRW noch die Option jedes Gesetz dem Volke vorzulegen."
Nur dann, wenn ein Gesetzentwurf der Regierung vom Landtag abgelehnt wurde. Ansonsten geht das nur über Volksbegehren. Beim Volksentscheid (es gab seit Inkrafttreten der Verfassung noch keinen) muss mindestens 15% der Wahlberechtigten dafür sein und natürlich Stimmenmehrheit erreicht werden. Wird das Gesetz im Volksentscheid abgelehnt, muss die Regierung zurücktreten, hat sie Erfolg, kann sie den Landtag auflösen.

Dass Rot-Grün dieses Instrument einsetzen wird, ist fraglich. Beim Etat wäre ein Nein des Volkes so gut wie sicher, eine Schulreform dem Volk vorzulegen, ist hochriskant. Bei weniger wichtigen Gesetzen wird die Beteiligung sehr niedrig sein. Ein gezieltes Einsetzen eines abgelehnten Gesetzentwurfs zur Landtagsauflösung ist schwierig, da die Regierung es nicht in der Hand hat, wann der Landtag das Gesetz ablehnt.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 11:58 Uhr:   

Warum wäre ein Nein beim Etat so gut wie sicher?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 12:07 Uhr:   

Hohe Neuverschuldung verkauft sich ganz schlecht. Sollte man dagegen wirklich sparen (was Rot-Grün offensichtlich nicht vorhat), stimmen die Betroffenen dagegen.

Egal wer regiert, dürfte ein Haushalt in einer Volksabstimmung ziemlich sicher scheitern.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 13:33 Uhr:   

Es ist kein Bundes- sondern ein Landeshaushalt. Man muss nur paar Leuchtturmprojekte reinbauen und es geschickt verkaufen. Ich würde nicht pauschal sagen, dass die Bevölkerung jeden Haushalt ablehnen würde. Zudem kann man das eben gut benutzen, um Stimmung für Neuwahlen zu bereiten. Die Regierung würde somit das Volk bitten, endlich die Blockierer aus dem Parlament zu werfen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 13:54 Uhr:   

Darf denn in NRW über einen Haushalt per Volksenscheid abgestimmt werden?
So etwas gehört üblicherweise zu den Themen, für die so eine Abstimmung nicht zulässig ist (nicht einmal in der Schweiz).

Ansonsten wäre das ein Harakiri-Manöver für die Regierung.
Wenn sie eine Zustimmung schafft, dann wäre das in der Tat eine Steilvorlage für Neuwahlen.

Aber viel größer ist das Risiko, die Abstimmung zu verlieren. Denn jeder Haushalt enthält viele Stellen, wo sich Betroffene andere Zahlen wünschen - das kann man nur schwer mit "Leuchttürmen" überdecken.

Und wenn das Volk den Haushalt der Regierung ablehnt, dann ist die politisch erledigt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2010 - 16:51 Uhr:   

"Darf denn in NRW über einen Haushalt per Volksenscheid abgestimmt werden?"

Ja, aber nicht aufgrund eines Volksbegehrens:

Artikel 68
(1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes unterliegen. über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig. Über die Zulässigkeit entscheidet die Landesregierung. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zulässig. Das Volksbegehren ist nur rechtswirksam, wenn es von mindestens 8 vom Hundert der Stimmberechtigten gestellt ist.
(2) Das Volksbegehren ist von der Landesregierung unter Darlegung ihres Standpunktes unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen zehn Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren, so unterbleibt der Volksentscheid.
(3) Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß die Landesregierung zurücktreten.
(4) Die Abstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.
(5) Die Vorschriften des Artikels 31 Abs. 1 bis 3 über das Wahlrecht und Wahlverfahren finden auf das Stimmrecht und das Abstimmungsverfahren entsprechende Anwendung. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 05. Juli 2010 - 23:40 Uhr:   

SPD und Grüne sind sich wohl inhaltlich weitgehend einig.
http://www.rp-online.de/landtagswahl/nachrichten/Mehr-Lehrer-mehr-Kita-Plaetze-mehr-Schulden_aid_878208.html

Nichts Überraschendes, außer dass man die Einheitsschule nicht sofort flächendeckend einführen will. Dafür dürfte es wohl zwei Gründe geben: einmal würde die Ganztagseinheitsschule für alle wahrscheinlich vom Verfassungsgerichtshof gekippt, außerdem will man keinen Volksentscheid wie in Hamburg riskieren. Aber natürlich dürfte es mit der vorgeblichen Entscheidungsfreiheit für die Kommunen in der Praxis nicht so weit her sein, denn die Gemeinschaftsschulen werden natürlich finanziell massiv begünstigt werden und die Bezirksregierungen können natürlich wegen angeblich zu geringen Schülerzahlen Druck machen, Schulen umzuwandeln. Damit sinkt dann längerfristig auch die Auswahl für die Schüler bzw. deren Eltern.

Apropos Bezirksregierungen. Die Grünen haben schon eine Kandidatin für Köln:
http://www.ksta.de/html/artikel/1277881671411.shtml

Es ist üblich, dass die Opposition einen der 5 Regierungspräsidenten stellt, also werden nach dem Machtwechsel drei der bisherigen gefeuert. Da verteilt man offenbar jetzt schon die Posten.

Die Sicht der FDP zur Regierungsbildung beschreibt Fraktionschef Papke recht prägnant:
http://www.fdp-fraktion-nrw.de/files/739/04.07.2010_WamS_Rot-Gruen_sucht_nuetzliche_Idioten.pdf
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 05:03 Uhr:   

Laut Beschlusslage der SPD (bei den Grünen gibt es meines Wissens keine Beschlüsse über die konkrete Struktur) sollte die Gemeinschaftsschule ohnehin nicht sofort flächendeckend und verbindlich eingeführt werden, und eine Einheitsschule sollte sich daraus allenfalls "in der Perspektive" entwickeln. Neu für die SPD wäre nur, wenn nichtmal ein Zeithorizont für die Umwandlung in Gemeinschaftsschulen (also im Wesentlischen dem gemeinsamen Unterricht in der 5. und 6. Klasse) gesetzt würde.

Das primäre Problem bei Einheitsschulen bzw. der (optionalen) vollintegrativen Form der Gemeinschaftsschule ist ohnehin, dass da praktisch zuerst der Konsens in der Kultusministerkonferenz geändert werden muss. Das Kurssystem der Gesamtschulen basiert ja auch weniger auf pädagogischen Erwägungen als auf politischen Zwängen (nämlich der Anerkennung des Abiturs). Nur die beiden integrativeren Gesamtschulen in Köln-Holweide und -Höhenhaus (und ein paar andere in anderen Bundesländern) genießen noch Bestandsschutz aus der Zeit davor.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 08:10 Uhr:   

"Das primäre Problem bei Einheitsschulen bzw. der (optionalen) vollintegrativen Form der Gemeinschaftsschule ist ohnehin, dass da praktisch zuerst der Konsens in der Kultusministerkonferenz geändert werden muss."
Das noch größere Problem aus rot-grüner Sicht dürfte sein, dass die Gemeinschaftsschule nur dann mehr sein kann als eine modifizierte Gesamtschule, wenn die Gymnasien weitgehend weg sind. Bei der Beseitigung der Gymnasien ist aber mit starkem Widerstand zu rechnen (auch von Teilen der eigenen Wähler), den wollen sie offensichtlich abfedern. Das ist sicher taktisch viel schlauer als mit dem Kopf durch die Wand wie in Hamburg, ist aber auch nicht ohne Risiko, denn das gibt über Jahre viel Knatsch auf kommunaler Ebene und CDU und FDP haben für lange Zeit ein prima Wahlkampfthema.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 12:50 Uhr:   

Das Problem der Konkurrenz für die eigentlich gewünschte Schulform besteht schon nach dem SPD-Konzept. Die Gymnasien sollen ja nur dem Namen und der Organisationsform nach weg, dem pädagogischen Konzept nach aber auf längere Sicht bleiben (bis auf die 5. und 6. Klasse). Auf kommunaler Ebene ist das teils durchaus auch für die CDU attraktiv, weil es Gymnasialzweige (bis zur 10. Klasse) vor Ort auch im ländlicheren Raum ermöglicht. Langfristig werden die sich zu einem guten Teil allein aus demografischen Gründen von kooperativen in integrativere Formen wandeln und nebenbei bestehende Gymnasien austrocknen.

In den Großstädten gewinnt man mit der rein organisatorischen Umformung vieler Gymnasien dagegen wenig (außer Feinde); da kann man sie sich auch sparen. Der entscheidende Punkt sind aber die 5. und 6. Klassen. Wenn man gerade in den Großstädten, wo die Probleme am größten sind, effektiv gar nichts ändert, kann man die Sache gleich bleiben lassen. Drum wird es auf eine Reform rauslaufen, die im Umfang zumindest mit der Hamburger vergleichbar ist. Wenn der SPD eine Minimalreform gereicht hätte, hätte sie auch eine große Koalition eingehn können.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 14:41 Uhr:   

Laumann ist mit 34 zu 32 Stimmen zum CDU-Fraktionsvorsitzenden gewählt worden. Das war zu erwarten, aber dass das Ergebnis so knapp ist, erstaunt doch sehr. Leute wie Laschet sind auf Dauer der Untergang der CDU. Dass jemand wie Laschet überhaupt in die Nähe des Sieges kommen kann, ist ein mehr als deutliches Zeichen, wie weit sich die CDU von ihren Wählern entfremdet hat.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 15:35 Uhr:   

@Thomas Frings

Ich möchte etwas widersprechen. Als Volkspartei muss die CDU möglichst breit aufgestellt sein. Insofern hat auch ein Armin Laschet, der Wähler in der Mitte (z.B. Sympathisanten der Bündnisgrünen) ansprechen kann, durchaus eine Existenzberechtigung in der Union.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 16:58 Uhr:   

@Abstimmungen:

Wieviele Stimmen für eine Mehrheit usw. notwendig sind wird doch in der Geschäftsorndung festgelegt. In welchen § in dem Fall?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 19:45 Uhr:   

Kurzfassung Koalitionsvertrag:
http://www.nrwspd.de/db/docs/doc_29923_201076175436.pdf

Inhaltlich nichts Überraschendes, vieles recht unkonkret. Insgesamt gewinnt man eher nicht den Eindruck, als hätten die Grünen viele Akzente gesetzt. Bemerkenswert ist das Fehlen jeder Aussage zu Landesfinanzen und Haushalt. Da macht man sich wohl nicht so die Sorgen.

Eine interessante Finanzierungsidee gibt für den Ausbau der Kinderbetreuung:
"Wir erwarten darüber hinaus, dass sich der Bund an den tatsächlich anfallenden Kosten beteiligt."
Da erübrigt sich jeder Kommentar.

Dass bei der Einführung Gemeinschaftsschule keineswegs nur auf Freiwilligkeit gesetzt werden soll, lässt dieser Satz durchblicken:
"Wir gehen davon aus, dass neue Schulen zukünftig in der Regel als Gemeinschaftsschulen gegründet werden."

Das Wahlalter für die Landtagswahl soll auf 16 sinken, das wird aber die CDU verhindern, die für eine entsprechende Verfassungsänderung unbedingt gebraucht wird.

Ressortverteilung:

SPD
Ministerpräsidentin
Staatskanzlei
Finanzministerium
Ministerium für Inneres und Kommunales
Justizministerium
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

Grüne
Ministerium für Schule und Weiterbildung (Löhrmann soll gleichzeitig stellv. Ministerpräsidentin sein)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Die Regierung hat also weiterhin 12 Mitglieder (9 SPD, 3 Grüne).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Juli 2010 - 19:47 Uhr:   

"Wieviele Stimmen für eine Mehrheit usw. notwendig sind wird doch in der Geschäftsorndung festgelegt."
Nein, das steht in der Verfassung:

Artikel 44
(1) Der Landtag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.
(2) Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 10. Juli 2010 - 09:40 Uhr:   

@Thomas Frings:
Danke.

Nochmal zu meiner früheren Frage: Nehmen wir an, in den ersten 2 Wahlgängen treten andere Personen gegeneinander an, welche werden dann zur Stichwahl zugelassen. Nach meiner bescheidenen Meinung und wortlautdeutung wohl die beiden mit den meisten Stimmen, auch wenn die von derselben Partei kommen würden. Stimmt das so?
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 10. Juli 2010 - 16:28 Uhr:   

Linkspartei will sich bei MP-Wahl der Stimme enthalten:http://www.welt.de/politik/deutschland/article8400239/Linke-will-Wahl-von-Hannelore-Kraft-ermoeglichen.html#reqRSS

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