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Archiv bis 30. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 30. Juni 2010 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juni 2010 - 21:54 Uhr:   

"Nein, die Stimmenmehrheit hat Rot-Grün, wenn sich ein beliebiger weiterer Abgeordneter enthält (oder mit Rot-Grün stimmt oder aufs Klo geht)."
Abwesenheiten sind auf beiden Seiten natürlich immer möglich, Abweichler sind in offener Abstimmung aber unwahrscheinlich. Es wären bei Anwesenheit aller Abgeordneten im Übrigen zwei und nicht eine Enthaltung aus der Opposition erforderlich, um Rot-Grün zur Mehrheit zu verhelfen.
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juni 2010 - 22:12 Uhr:   

@Thomas Frings:

Stimmt, da habe ich mich vertan: es müssen schon zwei Enthaltungen oder abwesende Oppositionsabgeordnete sein. Einer reicht nur aus, wenn er direkt mit den Regierungsfraktionen stimmt.

Wie wahrscheinlich Abweichler sind, ist m.E. schwer einzuschätzen, da es in Deutschland außer auf Kommunalebene sehr wenig Erfahrung mit wechselnden Mehrheiten gibt. Vor allem wo Regionalinteressen berührt sind, könnte es den Oppositionsfraktionen schwer fallen, vollständige Disziplin herzustellen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juni 2010 - 22:43 Uhr:   

"Wie wahrscheinlich Abweichler sind, ist m.E. schwer einzuschätzen, da es in Deutschland außer auf Kommunalebene sehr wenig Erfahrung mit wechselnden Mehrheiten gibt."
Das ist wohl wahr. Üblicherweise stimmen Fraktion aber geschlossen auf Bundes- und Landesebene. Abweichendes Stimmverhalten gibt es zwar ab und zu, aber nur wenn es auf diese Stimmen ohnehin nicht ankommt.

Von "wechselnde Mehrheiten" wird man wohl ohnehin nicht sprechen können, denn von CDU und FDP ist keine Unterstützung bei umstrittenen Vorhaben zu erwarten.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 04:29 Uhr:   

Bei der Mehrheitsfrage hat man praktisch immer das Problem, dass nicht definiert wird, was eine Mehrheit sein soll. Selbst aus der Geschäftsordnung lässt sich nur indirekt schließen, dass bei Abstimmungen wohl stets genau die 5 Möglichkeiten Nichtteilnahme, Enthaltung, Zustimmung, Ablehnung und ungültige Stimme existieren sollen. Dass Neinstimmen möglich sein sollen, wird oft in der Praxis so gehandhabt, aber insbesondere auf höherer Normebene meist nicht so bestimmt.

Dieses Schema ist im Allgemeinen nur dann sinnvoll, wenn genau die beiden Entscheidungsvarianten Gesetz (oder sonstiger Beschluss) und Status quo existieren. Ziemlich unsinnig ist es aber, wenn mehr als zwei Varianten möglich sind (wo laut Geschäftsordung wie allgemein üblich jeweils über den "weitestgehenden" Antrag (wasimmer das heißen soll) zuerst einzeln abgestimmt werden soll).

Wenn es nur 1 Variante gibt, weil der Status quo ausscheidet (wie insbesondere beim Haushalt) und kein Gegenentwurf vorliegt, hat man im Prinzip die selbe Situation wie bei der Ministerpräsidentenwahl, wenn es da nur 1 Kandidaten gibt. Eine Neinstimme ist da völlig sinnlos; allenfalls kann ein Quorum sinnvoll sein, wobei dann aber Regeln zum weiteren Vorgehen nötig sind.

In Sachfragen ist normalerweise eine Abstimmung mit einer Condorcetmethode sinnvoll. Gerade bei einer Minderheitsregierung hätte dann die Opposition eine realistische Chance, ein gemeinsames Anliegen durchzubringen; eine Ablehnung von Regierungsentwürfen nur der Ablehnung willen wäre aber nicht möglich. Die Opposition müsste stets Gegenentwürfe einbringen, wenn sie was bewegen will, könnte aber auch (wo möglich) den Status quo explizit zur Abstimmung stellen.

Übrigens ist auch bei der Bürgermeisterwahl die Möglichkeit von Neinstimmen (bei nur 1 Kandidat) nur eine Erfindung der Wahlordnung, die damit dem Wortlaut des Kommunalwahlgesetz direkt widerspricht (nach dem in diesem Fall neben dem Quorum mehr gültige als ungültige Stimmen zur Wahl nötig wären).

Aktuell ist der Fall in Hamburg, wo das Volksabstimmungsgesetz der Verfassung widerspricht. Die Verfassung lässt zwar offen, was eine Mehrheit sein soll, aber die Regel im Volksabstimmungsgesetz ist hinreichend absurd, dass man die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit stellen kann. Der aktuelle Volksentscheid könnte durchaus in den besonders kritischen Bereich fallen, in dem beide Entwürfe das Quorum erreichen und mehr Ja- als Neinstimmen erzielen, der Entwurf mit der kleineren solchen Mehrheit jedoch dank höherer Beteiligung (die bei Bürgerschaftsentwürfen durchweg deutlich niedriger ist) absolut mehr Jastimmen hat und damit gewinnt. Das anderswo übliche Konstrukt mit Stichfrage ist hingegen faktisch bei 2 Entwürfen plus Status quo eine Condorcetmethode (mit der suboptimalen Regel, dass gewinnt, wer die Stichfrage verloren hat, wenn es keinen Condorcetsieger gibt).
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 17:21 Uhr:   

In der NRW-CDU soll es am 6. Juli eine Kampfabstimmung zwischen Laschet und Laumann geben um den Fraktionsvorsitz, will der Spiegel wissen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,703380,00.html
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 17:36 Uhr:   

@Wahlticker

So ist das halt in einer Demokratie. Ich sehe da kein Problem.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 17:54 Uhr:   

@Norddeutscher also ich bin der letzte der da ein Problem sieht, ich wollte nur auf die Nachricht hinweisen. Im Gegenteil, ich plädiere sehr für Kampfabstimmungen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 18:29 Uhr:   

Ich denke, Laumann gewinnt und er ist auch das kleinere Übel für die CDU.
Er gehört der Fraktion schon knapp fünf Jahre an und ist da auch nicht unbeliebt. Laschet ist ganz neu in der Fraktion und seine Hinwendung zu den Grünen gefällt vielen gar nicht.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 11:10 Uhr:   

@Mark:
> Vor allem wo Regionalinteressen berührt sind,
> könnte es den Oppositionsfraktionen schwer
> fallen, vollständige Disziplin herzustellen.
Für den Aspekt "Regionalinteressen" wie für die anderen vorher von Dir genannten Punkte gilt aber, daß sich schwarz/gelb und rot/grün hier nicht unterscheiden.

D.h. WENN es "Abweichler" aus irgendwelchen Gründen gibt, dann können die sowohl bei der Opposition vorkommen als auch bei der Regierung.

Für jede Stimme, die Kraft eventuell von der Opposition gewinnen könnte - kann sie umgekehrt auch eine aus dem eigenen Lager verlieren.

Bleibt also am Ende: Es ist eine Minderheitsregierung und kann nur dort Erfolg haben, wo die Linke das will und unterstützt.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 11:23 Uhr:   

"Es ist eine Minderheitsregierung und kann nur dort Erfolg haben, wo die Linke das will und unterstützt."

Falsch, sie wird dort Erfolg haben, wo sie gegebenenfalls von anderen unterstützt wird. Das kann, muss aber nicht die Linke sein.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 12:31 Uhr:   

"Das kann, muss aber nicht die Linke sein."
Das ist mehr als naiv. CDU und FDP werden nicht als Mehrheitsbeschaffer zur Verfügung stehen.
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 12:38 Uhr:   

Es redet ja keiner davon, dass es die ganze Partei sein muss - weder auf der einen noch auf der anderen Seite.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 12:57 Uhr:   

@mma
Auch das ist doch ein Märchen. Als ob es keine Fraktionsdisziplin gäbe (die auch keineswegs nur auf Druck basiert), gerade auch dann, wenn es knapp wird. Es ist absolut unrealistisch, anzunehmen, man könne immer einfach einen Linke-, CDU- oder FDP-MdL zu sich rüberziehen und habe dann eine Mehrheit.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 13:06 Uhr:   

Noch einmal:

Eine relative Mehrheit ist eine Mehrheit und braucht auch keine Mehrheitsbeschaffer.
Nur eine relative Minderheit braucht einen Mehrheitsbeschaffer, wie Ypsialanti in Hessen oder Simonis in S-H.
Dort lag Rot-Grün hinter Schwarz-Gelb und brauchte das AKTIVE mitstimmen von SSW bzw. Linken.

Anders in NRW:
Es reicht, wenn sich alle andern Parteien nicht auf ein gemeinsames Abstimmen einigen.
Schon hat die Kraft-Regierung die Abstimmung gewonnnen.

Nach meiner Meinung wird es kein gemeinsames Abstimmen von FDP/CDU/Linke geben.

Dann reicht die Mehrheit (nochmals : es ist KEINE Minderheitsregierung) von Grünen/SPD für eine stabile Regierung aus.

Da braucht es keine Tolerierung und keine wechselnden Mehrheiten, denn die nötige Mehrheit ist da.

Deshalb sieht die Verfsssung in NRW auch eine solche Regierung ausdrücklich vor.

Ob sie auch lange durchhält, hängt mehr von ihrer Disziplin, dem Zusammenhalt von Grünen und SPD und dem finanziellen Handlungsspielraum aus.

Denn eine Ablösung durch einen von FDP/CDU/Linke gewählten MP ist schlicht nahezu unmöglich, angesichts der großen politischen Differenzen.

Ich bitte darum, den fehlerhaften Gebrauch der Begriffe "Mehrheitsregierung" und vor allem "Minderheitsregierung", der hier für viel Fehleinschätzungen verantwortlich ist, einzustellen.
Zumindest auf diesem Forum sollten die Begriffe richtig verstanden werden.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 16:17 Uhr:   

@Ingo:
> Es reicht, wenn sich alle andern Parteien
> nicht auf ein gemeinsames Abstimmen einigen.
Die müssen sich nicht einigen (werden sie auch nicht).

Dein Szenario paßt nur dort, wo Alternativen zur Auswahl stehen. Also bei der MP-Wahl. Da werden sich CDU/FDP und Linke nicht auf einen Kandidaten einigen, damit kann Kraft die relative Mehrheit reichen.

Bei allen Sachabstimmungen reicht die relative Mehrheit aber nicht. Denn da reicht es, wenn die diversen Parteien ganz ohne Absprache "Nein" zur Regierungsvorlage sagen.

Fakt ist einfach: Die Regierung Kraft wird keinen Haushalt und kein Gesetz durchkriegen, wenn sie nicht von den Linken unterstützt wird.

> Ich bitte darum, den fehlerhaften Gebrauch
> der Begriffe "Mehrheitsregierung" und vor
> allem "Minderheitsregierung", ...
> einzustellen.
Das erinnert an den Witz vom Autofahrer, der im Radio eine Warnung vor einem Geisterfahrer hört. Genau für den Streckenabschnitt, auf dem er gerade unterwegs ist. Und der dann sagt: "Ein Geisterfahrer? Tausende, tausende!"

Soll heißen: Du bist hier der einzige, der den Begriff "Minderheitsregierung" falsch gebraucht.
Alle anderen (auch in der Presse und der Politikwissenschaft) sehen das anders.
Was Kraft vorhat, ist der klassische Fall einer Minderheitsregierung.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 17:59 Uhr:   

Wobei sich die Lage wie oben erläutert ändert, sobald sich eine Mehrheit findet, die den Abstimmungsmodus in der Geschäftsordnung ändert (bzw. überhaupt erst klar definiert).

Der Begriff "Minderheitsregierung" ist aber auf jeden Fall akzeptabel, unabhängig davon, wie passend man ihn findet, weil er halt allgemein so gebraucht wird. Bei "Mehrheitswahlrecht" z.B. ist die Begriffswahl noch viel abwegiger; trotzdem weiß man meistens, was damit gemeint ist.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 01:18 Uhr:   

@Ingo Zachos,

es ist eine Minderheitsregierung, weil sie nicht über die Mehrheit der Mandate im Landtag verfügt.
Rot-Grün sprechen ja selbst von einer "Minderheitsregierung".

Die Verfassung von NRW läßt einen "Minderheitsministerpräsidenten" zu, da sie im 2. Wahlgang einer Ministerpräsidentenwahl nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder des Landtages vorschreibt, sondern nur noch die Mehrheit der abgegeben Stimmen. Das Grundgesetz ermöglicht auch die Wahl eines Minderheitskanzlers im dritten Wahlgang (Art. 64 IV GG - wobei der Bundespräsident über Ernennung oder Auflösung des Bundestages entscheidet).

Die Frage einer Minderheitsregierung ist aber nicht zwangsläufig mit der Frage eines "Minderheitsregierungschefs" verbunden. Auch ein mit parlamentarischer Mehrheit gewählter Regierungschef kann ja nachträglich diese Mehrheit im Parlament verlieren und so faktisch eine Minderheitsregierung anführen.
Andererseits kann theoretisch auch eine Wahl zum Regierungschef mit parlamentarischer Mehrheit stattfinden, ohne das der Regierungschef über eine stabile Mehrheit für seine Politik im Parlament verfügt (Minderheitsregierung).
So könnte es etwa in NRW kommen. Die Linksfraktion hat gute Gründe Kraft mitzuwählen um ihre Bedeutung für den Regierungswechsel öffentlich zu demonstrieren. Ob die Linkspartei dann aber auch bereit sein wird die rot-grüne Politik voll mitzutragen ist eine andere Frage, insbesondere wenn es am Jahresende zu den Haushaltsberatungen kommen wird.
Ein Haushalt braucht eine parlamentarische Mehrheit. CDU und FDP werden zweifellos einen rot-grünen Hauhshaltsentwurf ablehnen.
Das heißt aber noch lange nicht das die Linsfraktion dem zustimmen wird. Möglicherweise wird sie den Haushaltsentwurf ebenfalls ablehnen, wenn auch aus gänzlich anderen Gründen.

Wenn sich also rot-grün nicht mit der Linkspartei verständigt wird kein Haushalt zustande kommen. Das ist aber ein politisch nicht haltbarer Zustand. In dem Fall würde die politische Entwicklung im Laufe des nächsten Jahres zu einem Selbstauflösungsbeschluss des Landtages und damit zu Neuwahlen führen....
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 07:48 Uhr:   

Die Annahme, dass sich unter den momentanen Umständen leichter eine Mehrheit für eine Selbstauflösung als für den Haushalt findet, ist ziemlich absurd. Vermutlich ist aber die Dekadenz ausreichend groß, dass das trotzdem nicht völlig unrealistisch ist.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 12:51 Uhr:   

Mehrheit und Minderheit darf man nicht verwechseln.
Rechts und Links kann man auch nicht nach belieben austauschen, DANN gibt es Geisterfahrer.
Erkölären sie mal dem Polozisten, dass fürsie Links nun Rechts ist.
Er wird sie nicht verschonen ;-)

Nochmals:
Zur MP-Wahl ist eine Mehrheit nötig.
Minderheitswahl ist icht möglich.
Allerdings reicht, wie bei jedem LT-Beschluß die relative Mehrheit.
Das anders darzustellen ist schlicht falsch, und bleibt auch falsch wenn man die Begriffe vertauscht.

Ich finde aber, sie sollten besser richtig gebraucht werden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 19:58 Uhr:   

@Zachos
Es nervt: der Begriff relative Mehrheit ist hier vollkommen unbrauchbar. Für einen Landtagsbeschluss ist Stimmenmehrheit erforderlich, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Entweder bekommt Rot-Grün diese Mehrheit oder Rot-Grün bekommt diese Mehrheit nicht. Ob sie die bekommt, hängt vom Verhalten der Linkspartei ab. Gegen den Willen der Linkspartei kann Rot-Grün nichts beschließen.

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