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Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 15:12 Uhr: | |
Im Nachtmagazin der ARD hab ich eine Erklärung gesehen, die soweit richtig war. Cyrix |

Florian das Original Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 15:58 Uhr: | |
"dass gefühlte 99,7% der Journalisten den Sachverhalt nicht verstanden haben." Ja. Und dabei sind diese Leute ja weit überdurchschnittlich politik-interessiert und mindestens durchschnittlih intelligent. In der Gesamtbevölkerung gibt es vermutlich kaum jemanden, der das deutsche Wahlrecht begriffen hat, geschweige denn die Fallstricke kennt. Und das finde ich schon problematisch. Es handelt sich dabei ja um "die" Spielregeln schlechthin. Wenn man die Regeln nicht versteht, ist eine volle Identifikation mit dem Ergebnis eigentlich kaum zu erwarten. Es wäre daher wünschenswert, dass man bei der Reform des Wahlrechts nicht nur auf "perfekte" Gerechtigkeit achtet (die ohnehin niht erreichbar ist), sondern auh auf leichte Verständlichkeit. Zum Beispiel: 2 Stimmen. Mit einer wählt man den Wahlkreiskandidaten, mit einer die Liste. Verrechnungen zwischen den beiden gibt es nicht. Einfach und simpel. Für (fast) jeden verständlich. Natürlich "ungerecht" in sofern, als dadurch Union und SPD mehr Sitze im Bundestag bekämen.* Aber dafür ein transparentes System, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung sicher erhöhen würde. * Zumindest kurzfristig. Wahrscheinlich gäbe es dann aber bald regionale Wahlkreis-Bündnisse. Etwa dass sich Grüne und SPD in aussichtsreichen Wahlkreisen nicht gegenseitig die Stimmen wegnehmen (und dafür dann die SPD auch den Grünen ein paar Wahlkreise überlassen würde und dort auf einen SPD-Kandidaten verzichten würde). |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 16:07 Uhr: | |
@Florian: Also ein Grabenwahlsystem fände ich alles andere als angebracht. Wie gesagt, die Einfachheit eines Wahlsystems ist keine Maßzahl für dessen Güte. Das Wahlsystem der DDR war noch wesentlich einfacher, weil das Ergebnis schon vorher feststand und man es nur noch bestätigen brauchte... Cyrix |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 16:28 Uhr: | |
100 Abgeordnete bei 100 Wahlkreisen im Land ist je nach Wahlbeteiligung nicht zwangsläufig falsch. Die oft zu lesenden 200 (u.a. bei der BPB) sind jedenfalls auch nicht viel richtiger. Ob die SPD von einem Grabenwahlsystem überhaupt profitieren würde, ist bei der derzeitigen Parteienlandschaft fraglich. Jedenfalls würde sie einen potenziellen Profit aufgeben, wenn sie dann Wahlbündnisse schließt. Zudem hat ein rein rot-grünes Bündnis mittelfristig schon bei einem Verhältniswahlrecht eher weniger Perspektiven. |

Schwarzgelb Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 18:45 Uhr: | |
@ Beobachter Ich verstehe deine Befürchtungen - man ist halt leiderprobt. Aber man sollte die Hoffnung dennoch nicht aufgegeben. Erstens gehe ich davon aus, dass das Unionsergebnis diesmal eher unterschätzt, als überschätzt wird. Es ist ja interessant, dass alle Institute die Union bei 35% sehen - also dem Ergebnis der 2005er-Wahl. D.h. die rohen Umfragewerte müssten ja in etwa den des Jahres 2005 entsprechen mit dem Unterschied, dass die Institute aus dem Desaster der letzten Wahl gelernt haben und nun anders gewichten. Bei der FGW wird die Union ja bei den SOnntagsfrage-Werten gegenüber den politischen-Stimmungs-Werten am stärksten abgestuft. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Union mit Kanzlerbonus weniger bekommt als ohne. 35% sehe ich also als Mindestwert. Und dann die Überhangmandate: Im aktuellen SPIEGEL rechnet Forsa-Chef mit 14 bis 18 (Union) zu 2 bis 3 (SPD) Ü-Mandate. Der Politologe Behnke sieht sogar 20 Ü-Mandate für die Union. ZWar stammen dessen Berechnungen aus dem Sommer; er hat aber schon damals für die SPD einen Zweitstimmenanteil von 26% angenommen - also jenen Wert, der aktuell von den Instituten vorhergesehen wird. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,633073,00.html) Nun ist alle Theorie grau - aber diesmal muss es einfach klappen. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 19:38 Uhr: | |
@Ralf Arnemann Die Analyse in der FR ist doch im Gegensatz zu vielem anderen Berichten erfreulich richtig. Nur in dem zitierten Satz von Ralf paßt der Teil "als die konkurrierende Partei" überhaupt nicht in den Satz. Hier mag ich nicht aussschließen, daß das beim Redigieren verschlimmbessert wurde. @Beobachter Ich les den Wahlkampf nicht als Vorwurf an Wellenreuther, sondern als bloße Feststellung, die der Aussage Lammerts widerspricht. Da es in Baden-Württemberg Überhangmandate gibt, muß Wellenreuther seinen Wahlkreis gewinnen und entsprechend Erststimmen bekommen. Und genauso sieht auch sein Wahlkampf aus. |

01FastForward
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 19:39 Uhr: | |
Interessanterweise wird in der aktuellen Diskussion völlig ausgeblendet, dass es kein Nachrücken in den Überhang mehr gibt. Es droht also folgendes Szenario: Es könnte am Wahltag ein "Überhangmehrheit" geben, die im Lauf der Legislaturperiode durch Mandatsniederlegungen und Todesfälle verloren gehen könnte. Was passiert dann? Ob den Protagonisten von Schwarz-Gelb diese Möglichkeit bekannt ist? |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 19:51 Uhr: | |
Dann würde es wahrscheinlich eine verlorene Vertrauensfrage und Neuwahlen geben. Zumindest war dies ein Teil der Begründung für Schröder 2005... Cyrix |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 23:52 Uhr: | |
@Martin Fehndrich Lammerts Behauptungen sind nur in einem Punkt falsch (bezügl. der Nachwahl), die FR schreibt gleich mehrfach Unsinn. "Die Überhangmandate bewirken, dass eine Partei mit weniger Zweitstimmen mehr Sitze im Parlament erhalten kann als die konkurrierende Partei mit mehr Zweitstimmen. Das nennt man negatives Stimmgewicht." Der erste Satz ist noch richtig, der zweite dagegen hanebüchen. Wer so etwas schreibt, hat offensichtlich nichts kapiert. Kann wirklich gut sein, daß das erst beim Redigieren zu purem Quatsch wurde. Das spräche aber auch nicht für die FR, das erwartet man doch eher von Boulevardblättern. "Überhangmandate und negatives Stimmgewicht sind also gar nicht voneinander zu trennen." So allgemein ist das falsch. ""Der Eindruck, der von einzelnen Politikern und Teilen der Medien verbreitet wird, dass Überhangmandate verfassungswidrig seien, ist weder redlich noch überzeugend", sagte Lammert in einem Gespräch mit der dpa. Das ist falsch." Lammerts Aussage, daß Überhangmandate als solche nicht verfassungsswidrig seien, ist richtig. "Nach Meinung von Lammert ist es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 nur um einen Teilaspekt des Wahlrechts gegangen, der mit den Überhangmandaten im Zusammenhang steht. Auch das ist falsch." Aussage von Lammert ist richtig. Macht also vier Falschbehauptungen der FR und nur eine von dem, der widerlegt werden soll. Das ist selbst für eine SPD-Postille ziemlich erbärmlich. Trennung von Nachricht und Kommentar erwarte ich bei der FR erst gar nicht. @01 Forward Natürlich ist das bekannt. Eine Mehrheit von z.B. 8 Sitzen würde aber auch bei Abgängen mit hoher Wahrscheinlichkeit die ganze Legislaturperiode halten, selbst wenn sie ausschließlich auf Überhängen beruhte. Erst bei weniger als 5 Sitzen Mehrheit könnte es kritisch werden. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 00:41 Uhr: | |
>"Überhangmandate und negatives Stimmgewicht sind also gar nicht voneinander zu trennen." >So allgemein ist das falsch. Es geht gar nicht allgemein um das Konzept Überhangmandate, sondern um die Überhangmandate des jetzigen Bundeswahlgesetzes, die es nicht ohne negatives Stimmgewicht gibt. Und die Regelungen im Wahlgesetz, die zu diesen Überhangmandaten führen, sind verfassungswidrig. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 10:15 Uhr: | |
"Es geht gar nicht allgemein um das Konzept Überhangmandate, sondern um die Überhangmandate des jetzigen Bundeswahlgesetzes, die es nicht ohne negatives Stimmgewicht gibt." Überhangmandate ohne negatives Stimmgewicht sind nach geltendem Recht möglich und bei der CSU nicht einmal unwahrscheinlich. Von daher ist die Aussage der FR so falsch. Außerdem suggeriert dieser Satz, Überhangmandate seien generell mit negativem Stimmgewicht verbunden, was erst recht nicht stimmt. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 10:41 Uhr: | |
@Martin: Die FR formuliert zwar richtig, daß die "jetzt geltenden Regeln" verfassungwidrig sind. Aber das ist eben keine Begründung, Lammers erste Aussage für falsch zu erklären. Da hat die FR ganz deutlich den Knackpunkt nicht verstanden und argumentiert nach dem Motto: "Nachts ist es kälter als draußen". Die weiteren Fehler hat Thomas ja schon dargelegt. Und ich finde es auch ziemlich fies, dem Bundestagspräsidenten, der hier nicht als Parteipolitiker agiert und den Sachverhalt korrekt erläutert, Heuchelei zu unterstellen, weil irgendwo CDUler ihr Direktmandat verteidigen wollen. |

schwarzgelb Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 13:15 Uhr: | |
Was man auch nicht vergessen darf: Es ist ja nun wahrlich kein Zufall, dass Herrn Steinmeiners Direktwahlkreis ausgerechnet in einem Bundesland liegt, in dem für die SPD Überhangmandate am wahrscheinlichsten sind. Als es darum ging einen Wahlkreis für ihn zu finden, standen m.E. mehrere Länder zur Auswahl, in denen SPD-Kanidaten nicht mehr antraten und aus den BT auschieden. Wenn also die SPD Mehrheitsbildungen auf Grundlage von Ü-Mandaten kritisiert, ist das heuschlerisch hoch zehn. |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 19:41 Uhr: | |
Nuja,.... Frau Merkel tritt doch auch im Wahlkreis Ostvorpommern, an, der ja CDU dominiert ist, statt in ihrer eigentlichen Heimat, dem Nachbarwahlkreis Uckermark in Brandenburg. Wenn ich Frau Merkel wäre würde ich auch nicht unbedingt in Berlin-Mitte/Prenzlauer Berg oder Hohenschönhausen antreten. Aber das sind ja nur Nebensächlichkeiten und legitim. Wichtiger ist es wie man bei der nächsten BT Wahl, das Wahlrecht verändern will, so wie es das Verfassungsgericht einfordert. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 19:52 Uhr: | |
@Thomas, Ralf Die "jetzt geltenden Regeln", die zu Überhangmandaten führen, sind verfassungswidrig. Da kann man nicht sagen, diese Überhangmandate hätten mit der BVerfG-Entscheidung nichts zu tun. Alle bisher entstandenen Überhangmandate, um mal die CSU-Ausnahme aussen vor zu lassen, sind wegen des Teilaspekts negatives Stimmgewicht verfassungswidrig. Was in der derzeitigen Diskussion schief läuft, ist der Eindruck, dies wäre so, weil es diesmal nicht die SPD trifft. Und wenn Lammert infrage stellt, ob Überhangmandate überhaupt auftreten werden, kann man schon darauf hinweisen, daß das der Realistät und auch dem Wahlkampf, den CDU-Kandidaten führen, widerspricht. Der Satz mit "als die konkurrierende Partei" ist für sich genommen sogar richtig. Er hat nur nichts mit der kritisierten Aussage und dem nachfolgenden Satz zu tun. Das kann vielleicht erkären, warum eine Verschlimmbesserung durchgerutscht ist. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 21:39 Uhr: | |
CDU rechnet in Hessen mit zahlreichen Überhangmandaten. Möglicherweise kommen von der CDU gar keine Listenkandidaten in den Bundestag. Dies könnte auch den CDU-Spitzenkandidaten, Bundesverteidigungsminister Franz-Josef-Jung treffen, der zwar in Eltville wohnt, aber (erstmals) in dem bisher von der SPD gehaltenen Wahlkreis Groß-Gerau kandidiert: http://www.hr-online.de/website/specials/bundestagswahl2009/index.jsp?rubrik=48000&key=standard_document_38010796 |

Jeki Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 22:11 Uhr: | |
Wenn da die CDU mal nicht zu optimistisch ist. Nach meinen groben Berechnungen müßte die CDU bei einem Zweitstimmenanteil von 30% mehr als 13, bei einem Zweitstimmenanteil von 35% mehr als 15 der 21 Direktmandate eringen, um von Überhangmandaten zu profitieren. Beim Gewinn von 16 Direktmandaten ist damit zu rechnen, daß auch der Zweitstimmenanteil höher als erwartet liegt. Also zum Beispiel bei 37% - damit würde es wiederum nicht zu Überhängen kommen. Es hängt natürlich viel ab von lokalen Gegebenheiten und vom Stimmensplitten der Wähler der kleineren Parteien, was ich nicht einschätzen kann. Aber auf der Liste der Länder mit möglichen Überhängen ist bei mir Hessen eher weiter unten angesiedelt. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 22:18 Uhr: | |
Die CDU wird die vier nördlichsten Wahlkreise in Hessen definitiv nicht gewinnen, Marburg und Groß Gerau sind sehr fraglich, Darmstadt ist auch alles andere als sicher. Wenn es für die SPD glimpflich ausgeht, könnte sie auch Gießen halten. Die CDU wird 0 bis höchstens 3 Überhangmandate kriegen. Die Wahhrscheinlichkeit, daß Jung es nicht in den Bundestag schafft, ist tatsächlich recht groß. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 22:42 Uhr: | |
@Martin "Da kann man nicht sagen, diese Überhangmandate hätten mit der BVerfG-Entscheidung nichts zu tun." Das hat Lammert gar nicht behauptet. "Und wenn Lammert infrage stellt, ob Überhangmandate überhaupt auftreten werden, kann man schon darauf hinweisen, daß das der Realistät und auch dem Wahlkampf, den CDU-Kandidaten führen, widerspricht." Gerade weil ein Direktkandidat, der beim letzten Mal nicht viel Vorsprung hatte, befürchten muß, im Falle der Niederlage wegen der Überhangmandate seiner Partei auch nicht über die Liste reinzukommen, ist es doch umso verständlicher, daß er sich ins Zeug legt. Daß ein Direktkandidat sich anstrengt, um sein Mandat zu behalten, ist doch vollkommen normal. Das zum Vorwurf zu machen ist gelinde gesagt seltsam. |

Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 22:44 Uhr: | |
@Bernhard Ich halte Überhangmandate für die CDU in Hessen für sehr sehr unwahrscheinlich. Bei einem ähnlichen Ergebnis wie in 2005 würden der CDU 15 Sitze zustehen. Von den 21 Wahlkreisen sind die vier nördlichsten für die CDU uneinnehmbar, der geringste Abstand beträgt 15,8%. Umkämpfte Wahlkreise: 172 Marburg (SPD Vorsprung 10,9%) 184 Groß-Gerau (SPD Vorsprung 10,7%) 186 Darmstadt (SPD Vorsprung 7,1%) 174 Gießen (SPD Vorsprung 5,5%) Für ein Überhangmandat müsste die CDU drei dieser vier Wahlkreise gewinnen. Gießen könnte man schaffen, wenn nicht zuviele FDP Wähler ihre Erststimme an Solms geben. Darmstadt sollte auch zu schaffen sein. Dort hat auch die Piratenpartei eine Direktkandidatin und die Piraten werden bestimmt nicht Zypries unterstützen. Und von den Grünen dürfen nicht zuviele ihre Erststimme an Zypries geben. Wenn Gießen und Darmstadt von der CDU gewonnen wird, dann zieht die Landesliste nicht mehr und Jung hat das nachsehen. Groß-Gerau? Ich glaube nicht, dass Jung so große Sympathien hat, dass er da eine Chance hat. Verbleibt noch Marburg. Kann die CDU wohl nur schaffen, wenn die SPD wirklich um mindestens 10% abstürzt, die FDP Wähler in großem Umfang vom Stimmensplitting gebrauch machen, die Grünen eher weniger. Letztere haben in diesem Wahlkreise bei der letzten Wahl aber auch sehr viel gesplittet. Die CDU hat dort einen Neuling am Start. Die SPD tritt mit dem bekannten Wahlkreisgewinner aus 2005 an. Ich denke nicht, dass die CDU diesen Wahlkreis gewinnen kann. Da scheint selbst Groß-Gerau noch wahrscheinlicher. Die CDU soll aber mal schön weiter um die Erststimmen werben, dann fallen hoffentlich mehr Zweitstimmen für die FDP ab ;-) |
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