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Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:13 Uhr: | |
Dei Wahlrechtsänderung ist sowieso nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hätte prinzipiell per Einspruch blockieren können, aber ob sich dafür eine Mehrheit gefunden hätte, ist Spekulation. Wenn die SPD im Bundestag zugestimmt hätte, hätte sie wohl im Bundesrat keinen Einspruch mitgetragen. Vom Rest hat mindestens Bayern kein wirkliches Interesse an einem Einspruch, weil es von interner Kompensation faktisch nicht betroffen wäre, sondern im Gegenteil ohne interne Überhangmandate das bayrische Gewicht steigt. Ohne SPD und Bayern hätte es aber keine Mehrheit im Bundesrat gegeben. Abgesehn davon hätte man den Zeitplan bei gutem Willen von vornherein straffen können. Wenn ein Listenmandat in ein Direktmandat umgewandelt wird, ist das kein negatives Stimmengewicht. Im letzten Beispiel bleibt die Sitzzahl mangels Überhangmandate gleich. Ob sich an der Sitzverteilung was ändert, hängt vom genauen Wahlergebnis ab, aber wenn alle Wahlkreise bei gleicher Wählerzahl gleich abstimmen, ändern die rechnerisch 0,35 Sitze vermutlich nichts, nachdem vorher der Sitzanspruch ganzzahlig war. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:26 Uhr: | |
Danke für die Antworten zum Bundesrat. Müntefering hat wohl damit gerechnet, dass die damalige Mehrheit im Bundesrat (mit den damals noch absoluten Mehrheiten der CDU im Saarland und in Thüringen) mit der Mehrheit von 36 Stimmen Einspruch gegen eine Wahlrechtsänderung erhoben hätte. Dieser Einspruch hätte dann aber mit der Mehrheit von rot-rot-grün zurückgewiesen werden können. Also stimmt Münteferings Behauptung im Grunde nicht. Aber die Sache mit den internen Überhangmandaten ist mir nach wie vor nicht ganz klar. Denn solange in Sachsen nach der Dresden-Wahl 2005 noch Listenmandate für die CDU vorhanden waren, wären diese doch "gestrichen worden". Da es aber 3 Überhangmandate - mit der Entscheidung von Dresden dann 4 Überhangmandate - gab, hätten doch andere Landeslisten-Kandidaten gar nicht zum Zuge kommen dürfen. Genau dieses Prinzip verstehe ich im Grunde nicht. Klar bleibt mir, dass - wie in Beispiel 1 - wenn eine Partei - wie die CSU in Bayern - nicht mit anderen Landeslisten verbunden ist und nur "externe" Überhangmandate gewinnt, also die Fraktion lediglich aus direkt gewählten Kandidaten besteht, kein negatives Stimmgewicht vorhanden ist. Aber warum wurde 2005 in dem obigen Beispiel in Sachsen dann in einem anderen Bundesland kein Landes-Listenmandat gestrichen? Dann wären doch Überhangmandate für die Bundestagswahl vermieden worden? Dieser SAchverhalt bleibt mir nach wie vor unklar. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:50 Uhr: | |
@Bernhard "Aber die Sache mit den internen Überhangmandaten ist mir nach wie vor nicht ganz klar. Denn solange in Sachsen nach der Dresden-Wahl 2005 noch Listenmandate für die CDU vorhanden waren, wären diese doch "gestrichen worden"." Genau hier ist der Punkt: Es ging bei der Kampagne in Dresden (Erststimme CDU, Zweitstimme FDP) neben dem Gewinn des Direktmandats gerade darum, ein zusätzlichen Sitz für die CDU-Landesliste zu verhindern. Hätte die CDU den 11. Sitz in Sachsen bekommen, hätte die CDU-Landesliste in Rheinland-Pfalz einen Sitz verloren. Damit hätte die CDU insgesamt einen Sitz weniger gehabt (dort hatte die CDU kein Überhangmandat und war auch nicht in der Nähe davon). Der CDU in Sachsen hätte der 11. Sitz, den sie den rheinland-pfälzischen Parteifreunden weggenommen hätte, nichts genutzt, weil sie durch die Direktmandate ja schon 13 Sitze sicher hatte (und das 14. Direktmandat kam mit der Nachwahl dazu). |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:55 Uhr: | |
Ursache ist das Zusammenspiel von Ober- und Unterverteilung, wo die Mandate nicht synchron kippen. Solang die Oberverteilung nicht kippt, bedeutet ein Mandat weniger in Sachsen automatisch ein Mandat mehr woanders. Und nachdem in diesem Fall ein Mandat weniger in Sachsen wegen der Überhangmandate keine Auswirkungen hat, bleibt im Saldo ein zusätzliches über. |

Martin_D Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:59 Uhr: | |
Ich versuche Mal eine Erklärung für den Zusammenhang zwischen internen Überhangmandaten und negativen Stimmgewicht am Beispiel CDU 2005 in Sachsen. Die CDU hat auf Grund ihres Zweitstimmenergebnisses 173 Mandate bekommen. Bei der Verteilung dieser 173 Mandate auf die einzelnen CDU Landesverbände entfielen 10 Mandate auf die Union in Sachsen und 3 auf die Union im Saarland, wobei der 3. Sitz für das Saarland der letzte der 173 zu vergebenden Sitze war und deswegen von mir erwähnt wird. In Sachsen wurden aber 14 Wahlkreise gewonnen. So kam die Union auf 4 Überhangmandate in Sachsen. Die 173 Proportzmandate, die 4 Überhangmandate in Sachsen und weiter 3 Überhangmandaten im Baden-Würtenberg ergebn zusammen 180 Sitze für die Union. Nun nehmen wir einmal an: In Sachsen hätte es 10000 zusätzliche Zweitstimmen für die CDU gegeben. Diese Anzahl ist viel zu gering, um eine Auswirkung auf die Oberverteilung zu haben. Es bleibt also bei 173 Proporzmandaten für die Union bundesweit. Für die Verteilung der 173 Mandate auf die Landesverbände hat diese Veränderung sehr wohl eine Ausirkung. Union Sachsen erhält nämlich einen zusätzlichen Sitz und damit jetzt 11 Proporzmandate. Dieser Sitz geht auf Kosten des Saarlandes, das jetzt nur noch auf 2 Sitze kommt. Es bleiben somit nur noch drei Überhangmandate in Sachsen. 173 Proporzmandate + 3 Überhangmandate in Sachsen + 3 Überhangmandate in Baden Württenbert ergeben jetzt nur noch 179 Sitze. Die 10000 zusätzlichen Zweitstimmen in Sachsen hätten also der Union einen Sitz gekostet. Wenn du die Excel-Datei zur Wahl 2005 hier auf www.wahlrecht.de betrachtest, kannst du meine Ausführungen nachvollziehen. Einfach in der CDU Unterverteilung bei Sachsen in der Spalte "Hypothese" 10000 eingeben ! |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 23:22 Uhr: | |
Vielen Dank für die Antworten, insbesondere das konkrete Beispiel in Sachsen. Jetzt - glaube ich - habe ich es verstanden. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 23:51 Uhr: | |
Stimmt, das Mandat wäre im Saarrland weggefallen und nicht in Rheinland-Pfalz, hatte ich falsch in Erinnerung. |

PNK Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 08:31 Uhr: | |
@Kevin M. "Ich verstehe Deine Rechnung mit den notwendigen Zweitstimmen allerdings nicht. Bei 47,5% zu 47,5% gäbe es ein Patt. Der Überschuss der 10 Überhangmandate wären ungefähr 1,6 Prozentpunkte. Danach würde es z.B. für Schwarz-Gelb reichen wenn man 46,7% zu 48,3% bekommen würde. Wie kommst Du denn auf 45,35%?" Sorry, hatte mich verrrechnet, da ich die Überhangmandate nochmals in die Vergabe der Zweitstimmenmandate eingerechnet hatte. Richtig wäre: schwarz gelb: 46,86% (bei 5% sonstige). Begründung: bei 618 Sitzen braucht man 310 für die KM. Also abzüglich der 15 Überhänge dann noch 295 aus den Listen. Das macht dann 46,865%. Für Ampel o.ä. mit der SPD braucht man dann 48,45%. Eine Zweidrittelmehrheit aus CDU und SPD benötigte 62,3%. Ich hoffe, jetzt stimmt es. |

b.schütt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 09:36 Uhr: | |
Naja, wenn der swing zum linken Lager so weiter geht, wird die ganze Rechnerei hinsichtlich Überhangmandaten wohl obsolet: Nach einer für das Handelsblatt durchgeführten Umfrage würde es auch mit Überhangmandaten nicht reichen für Schwarz-Gelb: Nach einer Umfrage, die die info GmbH durchgeführt hat, kommt Scharz-Gelb nur auf 46 %, das linke Lager dagegen auf 49 %. Info-GmbH-Geschäftsführer Holger Liljeberg meint dazu: "Der Wahlkampf dreht in Richtung Große Koalition. Offenbar bricht die schwarz-gelbe Welle zu früh" und "Die knappe Mehrheit für Union und FDP scheint dahin zu sein." |

Schwarzgelb Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:03 Uhr: | |
Die Frage, ob das Bundeswahlgesetz ein Zustimmungsgesetz ist, kann so einfach nicht beantwortet werden. Fakt ist, dass das Bundeswahlgesetz durch die Regelungen des Verwaltungsverfahrens im Abschnitt 4 und 5 auch nach den Änderungen der Föderalismusreform Zustimmungspflichtigkeit entfaltet, da ein Erfordernis nach bundeseinheitlicher Regelung des Verwaltungsverfahrens besteht. Ein Änderungsgesetz des Bundeswahlgesetzes ist allerdings nur dann zustimmungspflichtig, wenn es selbst zustimmungspflichtige Regeln des Verwaltungsverfahrens enthält oder zustimmungsbedürftige verfahrensrechtliche Regelungen im Ausgangsgesetz in ihrer Bedeutung wesentlich verändert. Die Zustimmungsbedürftigkeit hängt also von der Art der Änderung ab. Und im ürbigen bleibt die Debatte um eine Regierungsbildung auf Basis von Überhangmandaten eine von schlechten Verlieren. Ich kann mir zudem kaum vorstellen, dass sich Geschichte (so oft) wiederholt und schwarzgelb wieder kurz vor Schluss das Ding in den Sand setzt. Es wird knapp, aber Schwarzgelb wird siegen und muss siegen - immerhin habe ich mittlerweile auf wahlstreet.de mein gesamtes Kapital auf schwarzgelb gesetzt. Sieg oder Niederlage; Triumph oder Untergang - am 27. wissen wir mehr. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:45 Uhr: | |
@B.Schütt Die Handelsblatt-Umfrage ist bereits eine gute Woche alt (Befragung am 14./15.9.) und damit weniger aktuell als die der übrigen Institute. Viel wichtiger als ein angeblicher "Swing" dürfte sein, wie viele tatsächlich wählen. |

Jeki Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 11:19 Uhr: | |
Ein Blick in die Zukunft offenbart folgendes: "Meldung vom 27. September, 20:00: Nach Auszählung der Zweitstimmen ergibt sich nun ein äußerst knapper Vorsprung von zwei Mandaten für CDU/CSU/FDP. Durch ihr überraschend gutes Erststimmenergebnis insbesondere in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg konnte die SPD jedoch mehr Überhangmandate als CDU/CSU gewinnen, so daß sich insgesamt keine Mandatsmehrheit für CDU/CSU/FDP ergibt. In ersten Erklärungen am Wahlabend betonten Vertreter von SPD und Grünen, daß die Verhinderung einer neoliberalen Regierungsübernahme durch die Überhangmandate der SPD gerade noch habe verhindert werden können. Die Überhangmandate seien dabei keine Mandate zweiter Klasse sondern vollkommen legitim, wie ja auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervorgehe." |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 11:23 Uhr: | |
Es ist normal und häufig, daß Zeitungen Unsinn schreiben. Und auch normal und häufig, wenn die "großen" überregionalen "Qualitätszeitungen" das tun. Aber wenn eine solche Zeitung eine spezielle Serie anbietet, in der sie behauptet besonders qualifiziert die Hintergründe zu recherchieren - dann wird es schon sehr peinlich, wenn sie völligen Unsinn schreibt. Im konkreten Fall die Frankfurter Rundschau zum Thema Überhangmandate. http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1965303_ueberhangmandate-Einspruch-Herr-Bundestagspraesident.html Da meint die FR, völlig korrekte Äußerungen des Bundestagspräsidenten widerlegen zu müssen. Und schreibt dabei ziemlich kompletten Mist. Z. B. in folgender Weise: " Die Überhangmandate bewirken, dass eine Partei mit weniger Zweitstimmen mehr Sitze im Parlament erhalten kann als die konkurrierende Partei mit mehr Zweitstimmen. Das nennt man negatives Stimmgewicht." Da werde ich wohl mal hinschreiben müssen. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 13:47 Uhr: | |
@ Ralf: Volle Zustimmung. Geradezu lächerlich wirkt auch folgende Aussage der FR: "Außerdem müssen wir abwarten, ob es überhaupt Überhangmandate gibt. Sagt Lammert. Das klingt heuchlerisch. Die CDU tut in Baden-Württemberg alles dafür, möglichst viele Überhangmandate zu produzieren. Ingo Wellenreuther, CDU-Kandidat im Wahlbezirk Karlsruhe, wirbt seit Wochen mit dem Slogan "Erstimme Wellenreuther". Der Bundestagsabgeordnete setzt also – was im Südweststaat lange Tradition hat – bewusst auf viele Direktmandate der CDU und damit auf viele Überhangmandate." Also wirklich, der pöse pöse Herr Wellenreuther! Betreibt der doch tatsächlich Wahlkampf! Und will dann auch noch das Direktmandat gewinnen, also so was!! Wo kommen wir denn da hin?! |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 13:51 Uhr: | |
@Beobachter: Nuja, der Wahlkampf unterscheidet sich schon vom Kanzlerin-Wahlkampf andernorts... Davon mal abgesehen, es ist ja wohl durchaus legitim die Regeln, wie sie gelten, in ihren Facetten auszunutzen. Denn Moral ist für die Frage, wer die Regierung stellt, irrelevant. Denn Mehrheit ist Mehrheit. Cyrix |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 13:57 Uhr: | |
@ Schwarz-Gelb: "Ich kann mir zudem kaum vorstellen, dass sich Geschichte (so oft) wiederholt und schwarzgelb wieder kurz vor Schluss das Ding in den Sand setzt." Leider leider kann ich mir das sehr wohl vorstellen. Und ich warne seit Wochen davor. Jetzt tritt ein, was ich seit Wochen, um nicht zu sagen: Monaten, befürchte. Wieder gehen die Umfragen kurz vor Schluß runter, nach bekanntem Muster. Wieder auf den letzten Metern. Heute lese ich in den unterschiedlichsten Medien Schlagzeilen nach dem Motto "Schwarz-Gelb wackelt". Das ergibt natürlich auch einen unguten Verstärkerkreislauf. Von interessierter Seite werden diese Umfragen hochgepusht, was zu einer verstärkten Mobilisierung der Linkswähler führt. Diese sehen nun unverhofft die Chance, Schwarz-Gelb wieder zu verhindern. Zwar erscheint es diesmal noch knapper als 2002 und 2005, und ich hab schon fast geglaubt, daß wir den Vorsprung diesmal über die Ziellinie retten könnten. Aber die Schlagzeilen, die mir heute aus dem Internet entgegenspringen, sind natürlich ein derber Schlag unter die Gürtellinie. Ich hoffe immer noch darauf, daß es mit viel Glück diesmal klappen könnte. Meine in den letzten Tagen gewachsene Zuversicht ist heute jedoch wieder dahin. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 13:59 Uhr: | |
@ Cyrix: Richtig. Gerade deshalb sind diese FR-Aussagen ja auch so lachhaft. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 14:25 Uhr: | |
Dieser ganze "Umfrage-Schmarrn" dient allein dazu, die Medien mit entsprechenden Schlagzeilen zu füllen. Man will damit so eine nicht vorhandene Dramatik aufbauen, um seine Blätter, Sendungen usw. verkaufen zu können. Und die Umfrageinstitute liefern gern das passende Material dazu - das ist ja dann auch ihr "Verdienst". Und jedes Lager will damit auch "seine" Wähler an die Wahlurnen bringen. Man sagt, es wird "knapp", damit noch Unentschiedene doch zur Wahl gehen (obwohl sie sich diesmal doch eigentlich vorgenommen hatten, nicht wählen zu gehen). Wahlkämpfer und Parteien sind kurz vor Wahlen immer in einem "rauschähnlichen" Zustand, da wird alles (Un-)mögliche versprochen. Es ist tatsächlich unfair, sie daran zu messen. Bei mir wirkt das Spielchen aber nicht mehr - Schönen Gruß an die Spin-Doktoren! |

Martin_D Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 14:52 Uhr: | |
@Ralf Arnemann Wenn Journalisten über Überhangmandate und negatives Stimmgewicht schreiben, besteht schlicht und einfach das Problem, dass gefühlte 99,7% der Journalisten den Sachverhalt nicht verstanden haben. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. September 2009 - 15:09 Uhr: | |
Das ZDF hat sich gestern abend im Heute-Journal redlich Mühe gegeben, den Zuschauern zu erklären, wie Überhangmandate zustandekommen. Aber auch dort: FAIL! In der Modellrechnung gingen sie von einem Bundesland aus, das 100 Wahlkreise hat und deshalb angeblich 100 Abgeordnete in den Bundestag entsendet... Auch beim Zweiten hat man das Wahlrecht also nicht ganz verstanden... |
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