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Kalle Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 22:11 Uhr: | |
Natürlich sind Überhangmandate nicht verfassungswidrig, weswegen sollten sie das sein? Nicht nur Zweitstimmen, sondern auch Erststimmen tragen zur Zusammensetzung des Bundestages bei. Nicht nur eine absolut proportionale Zusammensetzung des Bundestages auf Ebene der Parteien nach bundesweiten Zweitstimmen, sondern auch andere Aspekte (Aufteilung auf die Länder, Besetzung der Direktmandate, Verhinderung der Zersplitterung) spielen eine Rolle. Mit ihrer Lügerei (Stichwort: Ypsilanti) und ihrer Hetze (Stichwort: Professor aus Heidelberg) schadet die SPD unserer Demokratie, und jetzt wird aus Machtgeilheit sogar ein Angriff auf unsere Verfassung gefahren (Bundestagsmehrheit angeblich "nicht legetimiert"). Abscheulich. |

Klaus Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 22:26 Uhr: | |
Wieso so aufgeregt? Aus CDU-Sicht wäre ein Verzicht auf eine auf Überhangmandaten beruhende schwarz-gelbe Mehrheit gar nicht so schlecht, schließlich gäbe es in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD eine sehr starke Drohkulisse. Andererseits könnte die SPD nicht mit einem Wechsel auf rot-rot-grün drohen. Linke, Grüne und FDP würden ebenfalls profitieren, wie in den letzten vier Jahren. Der wahre Verlierer wäre wohl die SPD, die geschwächt und ohne Kanzlerbonus weiter zwischen allen Parteien zerrieben würde. |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 02:13 Uhr: | |
@Kalle: Es wäre schön, wenn sie mal die Urteilsbegründung des BVerfG (hier auf den Seiten von wahlrecht.de zu finden) lesen würden... Cyrix |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 15:45 Uhr: | |
Ich sehe für Sachsen nicht alle Direktmandate bei der CDU. Chemnitz könnte z.B. an die Linkspartei fallen. Erststimmenergebnis 2005 in Chemnitz SPD 28,4% CDU 28,1% Linke 26,6% Vielleicht ist ein Direktmandat für die Linke oder gar für die SPD auch in Leipzig möglich. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2009 - 16:16 Uhr: | |
@Görd Der WK ist für die CDU nicht sicher, aber die Linkspartei hatte bei Landtags-, Kommunal- und Europawahl Verluste und bei der SPD haut der Bundestrend rein. Von daher sehr wahrscheinlich, daß die CDU gewinnt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 00:02 Uhr: | |
Election.de korrigiert Wahlprognose zu Überhangmandaten aufgrund neuer Umfragen: http://www.election.de/cgi-bin/news1.pl |

Bernd aus Bremen Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 09:29 Uhr: | |
Die e-Seite stochert wie üblich und wie alle anderen im Nebel. Wenn es wieder ganz anders kommt, hat man hinterher trotzdem wieder alles vorher gewusst - und die "Prognose" schnell gelöscht. |

Jeki Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 09:50 Uhr: | |
Ruft man sich in Erinnerung, in welchem Ausmaß die Institute vor 4 Jahren daneben lagen, ist eine seriöse Prognose der Überhangmandate nicht möglich. Schon kleinste Veränderungen können eine große Anzahl von Wahlkreise kippen lassen. Außer natürlich, man ist bereit, den möglichen Fehler anzugeben und dann beispielsweise zu sagen: die CDU wird zwischen 5 und 25 Überhangmandaten bekommen. Das klingt dann aber auch wieder etwas banal. |

ychromosome Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 11:59 Uhr: | |
election.de preist eine 90%uge vorhersage bei der letzten wahl an ;) nuja ich denke das kann der, wie wir franken sagen, "der an der fleischbrücke" (der ochse) auch ... |

PNK Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 16:05 Uhr: | |
Ich komme verglichen mit dem 13.9. mit oben beschriebenen Verfahren auf relativ unveränderte Werte bei der Anzahl und Verteilung der Überhangmandate: CDU 15 (+-0): BW 8, Sachsen 4 (-0 oder -1), RLP 2 (+1), SH 1 (+1), SachsenA. 0 (-2) SPD 5(+2): Brandenb 2(+-0), SachsenA 1(+1), HB 1(+-0), HH 1(+1). Insgesamt bräuchte eine Koalition also 310 Sitze oder 47,65% der Zweitstimmen (bei angenommenen 5% "andere"). Ist die Union beteiligt, würden bereits 45,35% reichen, bei einer Koalition mit der SPD wären es 46,89%. Die Überhänge sind aber wie von anderen schon gesagt sehr knapp. |

Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 17:42 Uhr: | |
@PNK Ich komme momentan auf 14 zu 5 Überhangmandaten. Also sehr ähnlich. Wobei winzige Veränderungen beim Zweitstimmenergebnis sofort zu Veränderungen führen würde. Ich verstehe Deine Rechnung mit den notwendigen Zweitstimmen allerdings nicht. Bei 47,5% zu 47,5% gäbe es ein Patt. Der Überschuss der 10 Überhangmandate wären ungefähr 1,6 Prozentpunkte. Danach würde es z.B. für Schwarz-Gelb reichen wenn man 46,7% zu 48,3% bekommen würde. Wie kommst Du denn auf 45,35%? |

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 19:31 Uhr: | |
Es gilt, was Gesetz ist. Die Parteien im Bundestag wollten eine Änderung des Wahlrechtes vor 2011 nicht. Daher sollte sich jetzt keiner dieser Abgeorneten aufregen und Kinderkrankheiten bekommen. F. Müntefering meinte gestern, "selbst wenn der Bundestag dies beschlossen hätte, hätten wir es im Bundesrat nicht durchbekommen." Umso beachtlicher finde ich, das die Wähler immer flexibler und taktischer Wählen. FDP Wähler stimmen in der Erststimme öfters gern für die CDU. Grüne und LINKE-Wähler könnten dies auch vermehrt für die SPD tun. Laut einer Wahlforschung sind allerding die Linken Wähler sehr stabil und wählen auch oft mit Erststimme Linke.Dennoch ist nicht ausgeschlossen das auch aus dem dortigen lager einige SPD wählen könnten. Zumindest die Grünen in NRW werben ja gerade mit einer Zweitstimmenkampagne für Grün um Überhangmandate für die SPD zu sichern. |

Lies mal nach bei Wahlrecht Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 20:00 Uhr: | |
@ SaaleMAX Überhangmandate in NRV sind 100% weder für SPD noch CDU drin (lies mal in Wahlrecht nach, dort stehen Tips zu Länder, wo wirklich ÜH denkbar sind) - den Grünen geht es "nur" um die für sie wichtige(Zweit-)Stimme, (ich vergesse mal den einen Wahlkreis in Berlin, wo Ströbele zweimal direkt gewann). Es würde mich aber nicht wundern, wenn die FDP in einzelnen Regionen auch direkt darum wirbt, war früher so usus an den letzten Tagen vor der Wahl Plakate mit einem kleineren Zettel "Zweitstimme für xxx" zu überkleben. |

Schwarzgelb Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 20:54 Uhr: | |
Also die Debatte, die es ja jetzt auch regelmässig in die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau schafft, ist doch mehr als hochgepusht von den möglichen Wahlverlieren. Das BverG hat nicht die Überhangmandate als solche kritisiert, sondern das negative Stimmgewicht! D.h. Überhangmandate, die ohne negatives Stimmgewicht zustande kommen (was technisch sicherlich machbar ist durch Abschaffung der Unterverteilung/Landeslisten), wären nicht verfassungswidrig und somit auch eine Mehrheit, die darauf beruht. D.h. eine Regierungsbildung auf Grundlage von Überhangmandten berührt gar nicht den Kern des Urteils! Und parlamentarische (absolute) Mandatsmehrheiten, die nicht auf einer (absoluten) Mehrheit der abgegebenen Wahlstimmen beruhen, hat das BVerG nie als verfassungswidrig bewertet. Schließlich stellt es den Gesetzgeber in seinen Urteilen frei, ein Mehrheitswahlrecht einzuführen und hat als Reformvorschlag zum negativen Stimmgewicht ja sogar selbst ein Grabenwahlssystem vorgeschlagen (!), was ja zu nichts anderen führen würde, als dass die Mandatsmehrheit und Stimmenmehrheit tendenziell auseinandergehen. Wenn jetzt also Klagen angekündigt werden, dann ist das mehr als lachhaft - abgesehen davon, dass diese Debatte VOR dem Wahlergebnis ohnehin überflüssig ist. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 21:05 Uhr: | |
Das BVerfG hat die Regel für verfassungswidrig erklärt, die zu negativen Stimmgewichten und Überhangmandaten führt. "was technisch sicherlich machbar ist", ist für diese Bundestagswahl ohne Belang, da es für diese nicht umgesetzt wurde. |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 21:14 Uhr: | |
@Schwarz-Gelb: Das negative Stimmengewicht ist eine direkte Folge der Vergabe von internen Überhangmandaten. Da aber (fast) alle zu erwartenden Überhangmandate (und alle, die bisher bei Bundestagswahlen vergeben wurden) solche sind, sind diese durchaus zu recht zu kritisieren. Unabhängig wer davon profitiert, oder nicht. Andererseits gilt natürlich, dass diese für die nächste Legislaturperiode nicht vom BVerfG angegriffen werden. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen diese Überhangmandate hätte also keine Aussicht auf Erfolg. Problematisch wird die Sache dann aber deshalb, weil die Mehrheitsverhältnisse sich im Laufe der vier Jahre verändern könnten, denn mit ca. 75 Abgeordneten aus überhängenden Landeslisten für die CDU ist die Wsk. nicht gerade so gering, dass durch deren Ausscheiden und das Nachrückverbot die Mehrheit kippt. Cyrix |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 21:29 Uhr: | |
Ich habe nochmals zwei Fragen 1.) Ist nach der Föderalismusreform eine Wahlrechtsänderung zustimmungspflichtig durch den Bundesrat? Müntefering argumentiert ja, die SPD habe u.a. auch deshalb davon abgesehen, zusammen mit Grünen und Linken das Wahlrecht im August dieses Jahres zu ändern, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hätte. 2.) Ist folgende Erklärung zu "negativen Stimmgewicht" und "Überhangmandaten" richtig. Sitzbeispiel Nehmen wir an, im Parlament (Thüringen etc.) gibt es 100 Sitze. Und es gibt 50 Wahlkreise. Nehmen wir an, die CDU erhält rund 35% der Stimmen, die SPD rund 25% und alle anderen Parteien noch weniger. Dann hätte die CDU alle 50 Wahlkreise gewonnen und somit 50 der 100 Sitze inne (mal abgesehen davon, dass das BVerfG die maximale Anzahl an Überhangmandaten auf 5% begrenzt hat). Sie hätte also im Rechenbeispiel 15 - externe - Überhangmandate. Folge: Sie kann die 15 Sitze behalten, kein "negatives Stimmgewicht." Sitzbeispiel: Der Landtag vergibt 70 Sitze über Listen und nur 30 über Wahlkreise. Die Union gewinnt 29 Wahlkreise. Sie hat 35% der Stimmen, sie erhält also noch 6 Listenmandate. In Wahlkreis 30 wird die Wahl wiederholt (Dresden). Würde jetzt jeder Wähler in diesem Wahlkreis oder überwiegend die CDU mit Erst- und Zweitstimme wählen, würde sie diesen Wahlkreis gewinnen, müßte aber doch das Listenmandat abgeben (der Einfachheit halber schalte ich in diesem Beispiel mal die Verrechnung mit anderen Bundesländer-Landeslisten aus). Die CDU hätte also 30 Direktmandate und 5 Listenmandate, also 35 der 100 Sitze, kein Überhangmandat, aber das Phänomen "negatives Stimmgewicht." Sitze im Parlament: 100. Wenn aber in diesem Wahlkreis 30 alle Anhänger von Union und FDP taktisch wählen, also alle mit der Erststimme CDU und mit der Zweitstimme FDP würde der Zweitstimmenanteil der CDU sinken. Sie würde also das Direktmandat 30 erhalten, müßte aber dann ein Listenmandat abgeben, erhielte also wie oben 30 Direktmandate und 5 Landeslisten-Mandate oder bliebe das Landeslistenmandat dann "erhalten" und das Direktmandat sowieso und hätte dann das Parlament 101 Sitze? |

Martin_D Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 21:49 Uhr: | |
@Bernhard Nowak Ich kapiere in deinem Beispiel etwas nicht. Einerseits sprichst du von Landtagswahlen. Dann aber sprichst du davon, dass du der Einfachhei halber die Verrechnung mit anderen Bundesländern ausschließt. Dieser Satz ergibt für mich überhaupt keinen Sinn, wenn von einer Landtagswahl die Rede ist. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:08 Uhr: | |
@Martin D.: Meinetwegen auch Bundestagswahlen. Es geht mir darum, das Prinzip des "negativen Stimmgewichts" zu verstehen. In der FAZ schreibt Reinhard Müller heute auf S. 2 unter dem Titel: "Ein Ziel, viele Wege" folgendes zu dem Thema: "Entschieden haben die Karlsruher Richter über eine paradoxe Auswirkung des Zusammenspiels von Erst- und Zweitstimme im föderalen System. So kann es passieren, dass diejenigen Parteien, die Überhangmandate in einem Land gewinnen, in demselben oder einem anderen Bundesland Mandate verlieren, weil sie Zweitstimmen erhalten haben. Umgekehrt ist es möglich, dass die Nichtabgabe einer Wählerstimme sich für eine Partei positiv auswirkt. Das war besonders auffällig bei einer Nachwahl in Dresden zur Bundestagswahl 2005, auf die sich die Wähler einstellen konnten. Denn öffentlich war erklärt worden, dass die CDU bei einer Zweitstimmenanzahl von mehr als 41 225 Stimmen ein Mandat verlieren, bei einer niedrigeren Zweitstimmenzahl jedoch ein Mandat gewinnen könnte. So hätte die CDU bei mehr als 41 225 Zweitstimmen zwar ein Listenmandat hinzugewonnen; da jedoch schon nach dem vorläufigen Ergebnis der Hauptwahl in Sachsen drei ÜBerhangmandate gewonnen waren, wäre ein zusätzliches Listenmandat für Sachsen nicht zum Tragen gekommen. Dieses sogenannte negative Stimmgewicht ist eine Folge der Überhangmandate. Denn die Zahl der Zweitstimmen in einem Bundesland ist ausschlaggebend für die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Landeslisten, die indes miteinander verbunden sind. Eine niedrige Stimmenzahl kann zur Folge haben, ass eine andere Landesliste vorrngig zum Zug kommt. Tritt der Fall in einem Land ein, in dem eine PArtei Überhangmandate gewonnen hat - also mehr Direktmandate, als ihr nach der Zweitstimmenzahl zustünden - kann eine solche Verlagerung eines Mandats auf eine andere Landesliste für sie günstig sein. Denn diese Landesliste gewinnt ein Mandat hinzu, während die abgebende Landesliste nichts verliert. Alle direkt gewonenen Mandate bleiben erhalten. Unter dem Strich hat die Partei damit bundesweit mehr Mandate, als sie mit einer höheren Stimmenzahl gewonnen hätte. Dieser Effekt verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Grundsätze der Gliechheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Die Gelegung ist daher, soweit hierdurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wird, vverfassungswidrig. Der Wahlfehler wirkte sich zwar auf die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages aus. Dennoch erklärten ihn die Karlsruher Richter nicht für aufgelöst: Das Interesse "am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertgretung" überwiege. Der Gesetzgeber wurde verfplichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen." Einerseits schreibt Müller, dass "diejenigen Parteinen, die Überhangmandate in einem Land gewinnen, in demselben oder einem anderen Bundesland" Mandate verlieren, andererseits: wieso geht dies im gleichen Bundesland? Im Grunde verstehe ich dies doch nicht. Denn eigentlich hätte dann doch weder der Landeslistenkandidat in Sachsen, also des gleichen Bundeslandes, noch der Landeslistenkandidat des anderen Bundeslandes berücksichtigt werden dürfen, damit kein Überhangmandat entsteht. Oder ist dies so falsch? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 22:10 Uhr: | |
@Bernhard Nowak Zu 1. Das Wahlrecht ist weiterhin Einspruchsgesetz. Aber mit dem Einspruch (und der Mehrheit im Vermittlungsausschuss) hätte die Union das Gesetz leicht bis nach der Wahl aufhalten können. Union hat dort 17 der 32 Sitze. Dazu kommen noch 2 FDP Sitze. |
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