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Bernhard Nowak
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| | Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 20:48 Uhr: | |
Frau Merkel hat in der heutigen Bundespressekonferenz angekündigt, in jedem Fall mit der FDP auch dann regieren zu wollen, wenn die absolute Mehrheit der Sitze nur durch Überhangmandate gewährleistet werde: "Das Wahlrecht ist so, wie es ist": http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,649852,00.html |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 18. September 2009 - 21:11 Uhr: | |
@Südfachmann In Hamburg macht die SPD das umgekehrt auch. Christian Carsten wirbt im Wahlkreis Hamburg-Nord ganz explizit um die Erststimme. Allerdings ist das auch der Wahlkreis, den die SPD als erstes verlieren wird. Was mir auffällt (und zumindest in Hamburg neu ist): Die SPD plakatiert zumindest in vier Wahlkreisen (in Altona und Harburg-Bergedorf war ich lange nicht) ihre Direktkandidaten auf einem Großteil 18/1-Großflächen (der Rest sind die üblichen Steinmeier-Plakate). Alle anderen Parteien haben dort ausschließlich die bundesweite Linie geklebt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 11:04 Uhr: | |
Anbei noch ein Bericht aus der "Frankfurter Rundschau" zur "Überhangproblematik": "Merkels Machtoption im Zwielicht": http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1957264_ueberhangsmandate-Merkels-Machtoption-im-Zwielicht.html Man muss aber auch klar sagen: die SPD hat in dieser Sache ein "Glaubwürdigkeitsproblem": Schröder klagte als niedersächsischer Ministerpräsident 1994 gegen die Regelung der Überhangmandate, schaffte sie aber selber in seiner Amtszeit zwischen 1998 und 2003 nicht ab. Nun bekommt die SPD dafür die Quittung. |

Martin_D Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 11:11 Uhr: | |
Die SPD hätte sicher ein Glaubwürdigkeitsproblem. Das ändert aber nicht an der Tatsache, dass es höchst fragwürdig wäre, mit einer Mandatsmehrheit zu regieren, die auf einer Regel beruht, die für die Zukunft schon für verfassungswidrig erklärt worden ist. Daher kann man das auch nicht vergleichen mit der Situation, dass eine Koalition eine Mandatsmehrheit mit unter 50% der Stimmen erhält, weil die Stimmen der Parteien unter 5% für die Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 11:16 Uhr: | |
Nicht die Überhangmandatsregelung selber wurde für verfassungswidrig erklärt, sondern nur das sogenannte "negative Stimmgewicht", welches bei internen Überhangmandaten anfallen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind externe Überhangmandate, die ja nicht aufgrund des Phänomens des "negativen Stimmgewichtes" entstehen, nicht verfassungswidrig. Ich bin aber auch der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht, mit dessen Urteil zum "negativen Stimmgewicht" ich wirklich einverstanden bin, eine Änderung bereits zum jetzigen Wahltermin hätte verlangen müssen. Die lange Fristsetzung bis 2011 für eine entsprechende Abschaffung dieses Phänomens halte ich für falsch. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 12:08 Uhr: | |
"Nicht die Überhangmandatsregelung selber wurde für verfassungswidrig erklärt, sondern nur das sogenannte "negative Stimmgewicht", welches bei internen Überhangmandaten anfallen. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind externe Überhangmandate, die ja nicht aufgrund des Phänomens des "negativen Stimmgewichtes" entstehen, nicht verfassungswidrig." Richtig, wobei aber mögliche interne Überhangmandate Ursache und nicht Wirkung negativen Stimmgewichts sind. Bei der CSU sind externe Überhangmandate diesmal durchaus möglich, wenn auch nicht in größerer Zahl. Es ist also der Fall denkbar, daß Schwarz-Gelb eine Mehrheit durch Überhangmandate bekommt, und diese Mehrheit auch dann gehabt hätte, wenn der Gesetzentwurf der Grünen verabschiedet worden wäre, denn die interne Kompensation würde bei externen Überhangmandaten nichts ändern. |

Jeki Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 13:07 Uhr: | |
Die spannende Frage bleibt, inwieweit sich die Wähler insbesondere in Baden-Württemberg, Sachsen und in Bayern über die Implikationen des Wahlrechtes im klaren sind. Alle (Bayern) oder fast alle (Baden-Württemberg, Sachsen) Wahlkreise in diesen drei Ländern dürften an die CDU/CSU gehen; die CDU/CSU ist in allen drei Ländern von ehemals über 50% abgerutscht auf 35-45%; eine Mehrheit dürfte sich aber dennoch eine CDU/CSU/FDP-Koalition auf Bundesebene wünschen. Wie viele Wähler werden sich taktisch verhalten (Erststimme CDU, Zweitstimme FDP)? Gerade in Baden-Württemberg ist die FDP ohnehin traditionell stark und anerkannt: die Schwelle für ein Stimmensplitten dürfte also bei vielen eher gering sein. Allerdings machen CDU/FDP keinen taktischen Wahlkampf in dem Sinne, daß sie die Besonderheiten der Überhangmandate herausstellen - wahrscheinlich in der Annahme, daß dies bei den Wählern als billiges Taktieren ankommt. In Zeiten der schnellen Kommunikation und abnehmender Stammwählerschaften halte ich es dennoch für möglich, daß sich bei einer Minderheit der CDU-Wähler die Sachlage dennoch herumspricht und somit das Zweitstimmenergebnis der CDU wirklich in die Nähe von 35% und das der FDP in die Nähe von 20% kommt. Alleine von den Parteipräferenzen gesehen, wären 40% und 15% realistischer. Wären die Wähler dagegen wirklich schlau, hätten wir wohl eher ein Ergebnis von 30% und 25%. Man darf auf jeden Fall gespannt sein. |

Matthias Cantow
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 13:12 Uhr: | |
Wobei mögliche externe Überhangmandate der CSU allein nicht ausreichen werden, eine über die gesamte Wahlperiode stabile Regierungsmehrheit für eine schwarz-gelbe Koalition zu gewährleisten (auch in externe Überhangmandate kann ja nach einem Ausscheiden nicht nachgerückt werden). |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 15:27 Uhr: | |
"Wobei mögliche externe Überhangmandate der CSU allein nicht ausreichen werden, eine über die gesamte Wahlperiode stabile Regierungsmehrheit für eine schwarz-gelbe Koalition zu gewährleisten (auch in externe Überhangmandate kann ja nach einem Ausscheiden nicht nachgerückt werden)." Das ist natürlich richtig. Dennoch wäre es für schwarz-gelbe Agitation vorteilhaft, auch ohne externe Überhangmandate rechnerisch eine Mehrheit zu haben. "Die spannende Frage bleibt, inwieweit sich die Wähler insbesondere in Baden-Württemberg, Sachsen und in Bayern über die Implikationen des Wahlrechtes im klaren sind." Wohl eher nicht. (Beitrag nachträglich am 19., September. 2009 von frings editiert) |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 16:18 Uhr: | |
Auch externe Überhangmandate sind nicht notwendigerweise verfassungskonform. Einerseits sind sie das sicher nur in beschränkter Anzahl, andererseits werden Überhangmandate durch eine Externalisierung durch Verzicht auf Listenverbindungen nicht unbedingt legal, insbesondere solang die Sperrklausel bundesweit gilt und die Landeslisten einer Partei dadurch doch in enger Beziehung zueinander stehen. Die CDU macht mit ihrem Projekt 38 zumindest in Baden-Württemberg durchaus einen strategischen Überhangwahlkampf. Der Initiator ist übrigens Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses und weiß sicher genau, warum er das tut und warum er den Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt hat. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 17:43 Uhr: | |
Die SPD baut schon mal vor. Auf tagesschau.de heißt es: "Die Sozialdemokraten warnten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer Regierungsbildung auf Basis möglicher Überhangmandate. Sollte sie ohne diese zusätzlichen Mandate keine Stimmenmehrheit für Schwarz-Gelb erzielen, verfüge sie nur über eine "illegitime Mehrheit", die nicht zur Regierungsbildung gebraucht werden dürfe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der "Frankfurter Rundschau". (...) Der hessische SPD-Chef Torsten Schäfer-Gümbel warf Merkel in diesem Zusammenhang Berechnung vor. "Es gibt keine gesellschaftliche Mehrheit für Schwarz-Gelb, aber Frau Merkel würde keine Sekunde zögern, diese fehlende Mehrheit mit Hilfe verfassungswidriger Überhangmandate zu realisieren", sagte Schäfer-Gümbel in Wiesbaden." Hierzu ist nur zu sagen: Mehrheit ist Mehrheit. Und wenn die Mehrheit "nur" durch Überhangmandate zustandekommt, ändert das auch nichts. Die Spielregeln stehen vorher fest; man kann sich nicht im Nachhinein beklagen, wenn einem das Ergebnis paßt. Und verfassungswidrig sind entgegen den (vermutlich bewußt) falschen Behauptungen Schäfer-Gümbels nicht die Überhangmandate als solche, sondern lediglich das Phänomen des negativen Stimmengewichts. Außerdem erinnere ich an 2002. Damals erhielten Union und SPD jeweils 38,5 %, allerdings bekam die SPD drei Überhangmandate mehr als die Union. Damals zögerte auch die SPD keine Sekunde, aufgrund dieses Minivorsprunges, der ebenfalls nur auf Überhangmadaten beruhte, sowohl den Bundestagspräsidenten als auch einen Vizepräsidenten zu stellen, während die Union nur einen Vizeposten bekam. Weiter änderte die SPD mal kurzerhand die Regeln zur Besetzung des Vermittlungsausschusses, um selbst acht Sitze einzunehmen, während der Union nur sechs Sitze blieben. Dieses Vorgehen, das sich mit keiner mathematischen Methode irgendwie rechtfertigen ließ, verstieß gegen die Verfassung und wurde vom BVerfG entsprechend beanstandet. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 17:52 Uhr: | |
"Auch externe Überhangmandate sind nicht notwendigerweise verfassungskonform. Einerseits sind sie das sicher nur in beschränkter Anzahl, andererseits werden Überhangmandate durch eine Externalisierung durch Verzicht auf Listenverbindungen nicht unbedingt legal, insbesondere solang die Sperrklausel bundesweit gilt und die Landeslisten einer Partei dadurch doch in enger Beziehung zueinander stehen." Erstens werden 30 oder mehr Überhangmandate sicher nicht erreicht, zweitens kann die CSU ohnehin keinen internen Überhang haben. Ausschlüsse von Listenverbindungen gab es meines Wissens noch nie. "Der Initiator ist übrigens Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses und weiß sicher genau, warum er das tut und warum er den Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt hat." Eine praktisch gleichen Entwurf hatten die Grünen schon in den 90er Jahren eingebracht. Als sie dann sieben Jahre in der Regierung waren, unternahmen sie in der Beziehung aber gar nichts. Offensichtlich geht es allen weniger ums Prinzip als den eigenen Vorteil. |

b.schütt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 18:30 Uhr: | |
"Außerdem erinnere ich an 2002. Damals erhielten Union und SPD jeweils 38,5 %, allerdings bekam die SPD drei Überhangmandate mehr als die Union. Damals zögerte auch die SPD keine Sekunde, aufgrund dieses Minivorsprunges, der ebenfalls nur auf Überhangmadaten beruhte, sowohl den Bundestagspräsidenten als auch einen Vizepräsidenten zu stellen, während die Union nur einen Vizeposten bekam." Ohne Überhangmandate 2002 ... wären zwar die Fraktionen von SPD und CDU/CSU gleich stark gewesen, allerdings erhielt die SPD 6027 Zweitstimmen mehr als CDU + CSU. Da es nun mal nur einen Bundestagspräsidenten geben kann, gab es für einen Unions-Bundestagspräsidenten keine Legitimation. ... hätte der Vorsprung von Rot-Grün 6 Mandate betragen gegenüber CDU/CSU/FDP/PDS. Das hätte auch getragen (bei der Kanzlerwahl gab es auch nur 1 Abweichler), während Helmut Kohl von 1994 an ein Überhangkanzler war (hätte sich ohne Überhangmandate sehr wahrscheinlich gar nicht zur Wahl gestellt). Der mit Abstand größte Profiteur von Überhangmandaten ist zweifellos die Union wegen der Umstände 1994. Die Vergrößerung des Vorsprungs von Rot-Grün 1998 (von 8 auf 21) und 2002 (von 6 auf 9) hatte nicht annähernd diese Bedeutung. Gerhard Schröder war anders als Helmut Kohl bei der Kanzlerwahl nie auf Überhangmandate angewiesen. } |

Florian das Original Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:26 Uhr: | |
Es ist ja richtig, dass im deutschen Wahlrecht Verzerrungen auftreten können, die zur einer Abweichung von Sitzzuteilung auf die Parteien vom Verhältnis der Wählerstimmen führen. (z.B. durch Überhangmandate, aber auch durch die 5%-Hürde). Man muss sich aber darüber im klaren sein, dass es solche Abweichungen zwingend logisch immer geben MUSS, sofern man mit dem Wahlrecht auch noch andere Ziele verfolgt als eine reine proportionale Parlaments-Besetzung. Solche Ziele sind in Deutschland z.B. eine Vertretung der Wahlkreise durch direkt gewählte Kandidaten, eine (halbwegs) gleichmäßige Vertretung der Länder, die Verhinderung einer zu großen Zersplitterung des Parlaments, etc. Sofern man solche Ziele im Wahlrecht einbaut, wird man in irgendeiner Form Abstriche beim "Proporz-Prinzip" machen müssen. Nota bene ist das in allen mir bekannten Demokratien ähnlich. Auch in den ehrwürdigen "Urländern" der Demokratie (wie Großbritannien, USA, Schweiz, Frankreich) kommt es zu solchen Verzerrungen. Es ist dies auch kein grundsätzlicher Mangel und kein Demokratie-Defizit. Wir sollten uns so etwas auch nicht einreden lassen. |

Jeki Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:41 Uhr: | |
@FdO Ich persönlich habe auch kein Problem mit Überhangmandaten. Die ultimative Gerechtigkeit ist ohnehin eine Illusion; von mir aus müßte es nicht einmal eine proportionale Repräsentation sein. Es gibt ja durchaus auch Argumente für ein System basierend auf Wahlkreisen. Wichtig ist nur, daß die Regierung grundsätzlich abgewählt werden kann und daß das System vom Volk akzeptiert, am besten sogar noch verstanden wird. Der Rest ist Philosophie und Juristerei, wenn auch immer wieder Anlaß für interessante Diskussionen. Prinzipiell sollte man Spielregeln auch immer vor einem Spiel festregeln. Es ist doch klar, daß jeder auch seinen oft kurzfristigen persönlichen Vorteil im Blick hat. Im übrigen sind ja auch einige Überhangmandate für die SPD zu erwarten. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:44 Uhr: | |
Die Abweichungen (jenseits des mathematisch Notwendigen) folgen nicht daraus, dass es noch andere Ziele gibt, sondern daraus, dass diese anderen Ziele nicht klar nachrangig behandelt werden. Ob sie das sollten, darüber kann man natürlich jeweils diskutieren, aber selbst wenn nicht, gibt es immer noch objektiv bessere und schlechtere Lösungen. |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:45 Uhr: | |
@Florian: Man muss sich aber fragen, ob die Gründe, die zu den Proporzverzerrungen führen, diese auch rechtfertigen. Das BVerfG hat mit seinem Urteil im letzten Jahr klar gestellt, dass die "halbwegs gleichmäßige Vertretung der Länder" das durch die internen Überhangmandate auftretende negative Stimmengewicht NICHT rechtfertigt! Cyrix |

Martin_D Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 20:55 Uhr: | |
Entscheidend ist doch, dass die internen Überhangmandate für die Zukunft bereits für verwassungswiedrig erklärt worden sind, da sie zwangsläufig mit dem möglichen Auftreten des negativen Stimmgewichts verbunden sind. Will die CDU tatsächlich mit einer Mehrheit regieren, die nur durch diese internen Überhangmandate zu Stande gekommen ist, dann kann sie das "D" in ihrem Parteinamen streichen ! Dass die SPD in der Hoffnung, wie in der Vergangenheit von internen Überhangmandaten zu profitieren, eine Wahlrechtsänderung in der Zeit der Regierung Schröder versäumt hat, würde das Regieren mit einer solchen Mehrheit nicht rechtfertigen. |

Kalle Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 21:39 Uhr: | |
Die SPD hätte das Wahlrecht 11 Jahre lang ändern können, 1998 bis 2005 problemlos mit den Grünen, selbst 2009 nach dem BVerfG-Urteil gab es im Bundestag dazu eine Abstimmung, die mit Zustimmung der SPD erfolgreich gewesen wäre. Darüber hinaus hat das BVerfG das Wahlgesetz für die Wahl 2009 ausdrücklich zugelassen. Und andere Sachen wie die 5%-Hürde verzerren erheblich stärker (man denke an Kurt Becks aktuelle "absolute" Mehrheit in Rheinland-Pfalz oder Willy Brandts Kanzlerschaft, die es bei einer 4- oder 6%-Hürde nicht gegeben hätte). Das BVerfG hat es für ok befunden, das GG sagt klar "Mehrheit der Sitze reicht zur Kanzlerwahl" und die SPD wollte es selbst 2009 nach dem BVerfG-Urteil nicht ändern. Die SPD quängelt rum, um sich als Juniorpartner nochmal in eine große Koalition zu mogeln, denn Volksfront wollen sie nicht und Ampel können sie nicht. Diese machtgeile Sesselkleberei mit vorgeschobenen hehren Motiven ist ekelhaft. |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 19. September 2009 - 21:51 Uhr: | |
@Kalle: Wie schön, dass sie nicht ein einziges Argument bringen... Unabhängig davon, wem es nützt oder nicht, interne Überhangmandate sind durch das durch sie entstehende negative Stimmengewicht verfassungswidrig. Das BVerfG hat nur durch die Fristsetzung bis 2011 klar gestellt, dass dies bei dieser Bundestagswahl nicht beanstandet werden wird. Es hat sie NICHT legitimiert, wie sie behaupten... Auch ist es vollkommen irrelevant, dass die SPD zwar im Bundestag hätte gegen ihren derzeitigen Koalitionspartner und damit einen Koalitionsbruch hätte begehen können (der aber außer schlechter Publicity nichts gebracht hätte, weil der unionsdominierte Bundesrat dieses Gesetzgebungsverfahren bis nach der BTW hätte verzögern können), oder ob sie dies auch früher in eigener Regierung unter Rot-Grün gegen die Länderkammer durchbekommen hätte. Genauso wenig ist die Proporzverzerrung durch die 5%-Hürde hier relevant, weil diese eine entsprechend starke Rechtfertigung erfährt. Also: Egal, wem was nützt, diese internen Überhangmandate sind verfassungswidrig, können aber durchaus zur Kanzlerwahl genutzt werden, klar... Cyrix |
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