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026-036

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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2003 - 13:24 Uhr:   

@c07: - Verzicht auf Landesliste

Wenn eine Partei ohne Landesliste antreten würde, würde der Wahlkampf sich viel stärker auf die sonst wertlose Erststimme konzentrieren, so daß ein Direktmandat entsprechend schwerer zu gewinnen wäre.

Und die Mandate wären mangels Landesliste nicht mehr nachrückbar und würden im Laufe der Legislaturperiode langsam abschmelzen. Eine knappe Mehrheit wäre damit nicht mehr ausreichend.

Ein Antreten einer zusätzlichen Tarnpartei dürfte allerdings verfassungsmäßig bedenklich sein, oder auch nur eine klare wechselseitige Wahlempfehlung für Erst- und Zweitstimme in einem Lager.
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Sole
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2003 - 21:20 Uhr:   

"Ein Antreten einer zusätzlichen Tarnpartei dürfte allerdings verfassungsmäßig bedenklich sein, oder auch nur eine klare wechselseitige Wahlempfehlung für Erst- und Zweitstimme in einem Lager."

Auf Kommunalebene ist doch genau jenes einst in München passiert. Eine CSU-nahe "Jugendliste" trat neben der CSU selbst an.
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niklas
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2003 - 02:27 Uhr:   

@Sole:
Was übrigens von den Gerichten als rechtmäßig befunden wurde. Nachdem die Junge Liste ausgeschlossen worden war, musste deshalb sogar die Wahl wiederholt werden.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2003 - 03:37 Uhr:   

Zur Jungen Liste in München: Tatsächlich hat sie der Wahlausschuss als Tarnliste der CSU nicht zugelassen, aber sie war mit ihrer Klage dagegen letztlich erfolgreich, auch wenn sie sich bis dahin faktisch schon fast aufgelöst hat. Ich hab das damals (1990-1994) nicht bis ins Detail verfolgt und weiß deshalb auch nicht, ob sich die Gesetzeslage seither geändert hat (eine Klarstellung nach so einem Fall sollte eigentlich angebracht sein), aber heute ist das so geregelt: Tarnlisten sind entweder von derselben Versammlung aufgestellt oder werden durch die Organe eines anderen Wahlvorschlagsträgers "beherrschend betrieben". Das war wohl tatsächlich eher nicht der Fall, weil sich die Junge Liste gegen den Willen der CSU aus Protest gegen die mangelnde Berücksichtigung jüngerer Kandidaten gebildet hat. Andererseits war wohl die JU die treibende Kraft, die man durchaus als "Organ" der CSU betrachten könnte. Faktisch war die Junge Liste auf jeden Fall eine Zweitliste der CSU, aber das ist eben völlig legal.

Beim hypothetischen Fall in Niedersachsen wär das natürlich anders, weil in diesem Szenario tatsächlich die CDU selbst die Bildung einer Tarnpartei betreiben würde. Aber das dortige Landeswahlgesetz verbietet das ja auch nicht, und im Gegensatz zum Münchner Beispiel stünden die beiden auch nicht in direkter Konkurrenz.

Warum das verfassungsmäßig bedenklich sein soll, versteh ich nicht. Wenn sich zwei unterschiedliche Stimmen rechtfertigen lassen, kann doch auch nichts dagegen sprechen, jeweils darauf spezialisierte Parteien zu gründen. Sonst müsste ja z.B. die Trennung von CDU und CSU genauso bedenklich sein. Die Rechtsextremen versuchen auch oft (meist erfolglos) ihre Kandidaturen abzusprechen und geben entsprechende Empfehlungen. Und Zweitstimmenkampagnen sind meist auch nicht weit von einer Empfehlung für die Erststimme entfernt. Wenn das Wahlsystem solche taktischen Erwägungen zulässt bzw. sogar fördert, sollte man sich nicht wundern, wenn das auch tatsächlich genutzt wird.

Ich kann auch nicht verstehen, dass pro Partei nur eine Liste zugelassen wird. Etwas mehr Auswahl würd nicht schaden, und im Gegensatz zu völlig getrennten Parteien ist wohl anzunehmen, dass verschiedene Flügel derselben Partei ohne weiteres miteinander koalitionsfähig wären.

Bei all dem stellt sich natürlich für die Parteien die Frage, ob es ihnen tatschlich was nutzt, oder ob sie dadurch zu viel Glaubwürdigkeit verlieren. Wahrscheinlich wär es für die CDU nicht ganz leicht, den Wählern eine Aufteilung auf Erst- und Zweitstimmenpartei zu verkaufen. Und ohne Risiko ist so eine Strategie natürlich auch sonst nicht.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2003 - 11:28 Uhr:   

Es müßte wohl leicht möglich sein, eine solche Trennung gesetzeskonform zu organisieren: Die CDU würde im Wahlkreis keinen eigenen Kandidaten aufstellen, sondern ein CDU-Mitglied kandidiert als Unabhängiger.
D.h. er darf sein Parteibuch behalten und darauf hinweisen, er muß seine Kandidatur mit Unterschriften unterstützen lassen und landet irgendwo weiter hinten auf dem Wahlzettel, weder auf dem Wahlzettel noch auf den Plakaten taucht der Parteiname auf.
Und dann weist die lokale CDU darauf hin, daß sie diesen Kandidaten empfiehlt - das ist ja erlaubt.
Das Parteirisiko ist minimal - sie bekommt ja über die Liste ihre Anzahl an Abgeordneten, und die direkt gewählten kommen als Bonus dazu.

Das Risiko für die "unabhängigen" Wahlkreiskandidaten ist höher: Viele Wähler werden schlicht nicht mitbekommen (trotz heftiger Wahlwerbung), daß "ihr" Kandidat irgendwo unter "ferner liefen" auf dem Zettel steht und der CDU-Platz leer ist.
Mit anderen Worten: Das Ergebnis wird einige Prozent schlechter ausfallen als sonst üblich, und das Verfahren ist daher nur für ausgesprochene Hochburgen zu empfehlen.Aber die scheint es ja zu geben ...
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2003 - 15:07 Uhr:   

"Faktisch war die Junge Liste auf jeden Fall eine Zweitliste der CSU, aber das ist eben völlig legal."

Ist die Junge Union ein "parteinaher Verein" (wie ['solid] bei der PDS) oder eine AG der Partei (wie die Jusos der SPD) ?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2003 - 17:38 Uhr:   

Das verfassungsrechtliche Problem bei einer "Zweitliste" sehe ich nicht im mehrfachen Antreten als solchem, sondern im Versuch durch Kandidaturtricks die Verhältniswahl auszuhebeln.
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Marc
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Februar 2003 - 07:55 Uhr:   

@Sole

Mitglieder der SPD unter 35 sind automatisch auch Mitglied bei den Jusos. Bei JU und Julis ist diese Bindung nicht ausgeprägt weil eine zwingende Parteimitgliedschaft nicht eingefordert wird.
Mitglieder ca:
JU: 160.000
Jusos: 70.000
Julis: 9.000
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SoleSurvivor
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Februar 2003 - 14:51 Uhr:   

"weil eine zwingende Parteimitgliedschaft nicht eingefordert wird."

Bei den Jusos gibt es mittlerweile auch diese Möglichkeit. Meine Frage zielte auf die rechtliche Situation ab.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 21. Februar 2003 - 03:13 Uhr:   

Ralf:
> Das Risiko für die "unabhängigen" Wahlkreiskandidaten ist höher

Dafür gibts aber als Bonus 2,05 € pro Stimme, also mehr als eine Zweitstimme normalerweise wert ist. Die 10%-Hürde dürfte in diesem Fall recht unproblematisch sein, und mit dem Geld lässt sich vermutlich ein Wahlkampf finanzieren, der den Nachteil der ungünstigeren Position auf dem Stimmzettel ausgleichen kann.

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