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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 19:51 Uhr: | |
Nachdem heute bereits ein Artikel in der FAZ zu den Auswirkungen einer möglicherweise erfolgreichen Direktkandidatur des aus der CDU ausgeschlossenen Bundestagsabgeordneten Hohmann erschienen war, heute ein Artikel dazu zum Wahlrecht. Wie bekannt, verfallen die Zweitstimmen von Wählern, die mit ihrer Erststimme einem parteilosen Direktkandidaten zum Erfolg verhelfen. WAHLRECHT Wenn die Zweitstimme nichts mehr zählt Von Philipp Wittrock Eigentlich hatte die CDU gehofft, die Sache sei mit dem Parteiausschluss erledigt. Plötzlich muss sich die Union wieder mit Martin Hohmann herumschlagen. Der Fuldaer Abgeordnete könnte seiner ehemaligen Partei nicht nur ein Direktmandat streitig machen, sondern auch zehntausende Zweitstimmen kosten. DPA Martin Hohmann (Archivfoto von 2003): "Alles nicht gewusst" Hamburg - "Erststimme Hohmann, Zweitstimme wie bisher", so lautet der Slogan, mit dem Hohmann im Wahlkampf wirbt. Der 57-Jährige setzt darauf, dass viele CDU-Wähler, die ihn bei der Bundestagswahl 2002 unterstützten, ihm auch bei den Neuwahlen am 18. September ihre Stimme geben werden. Vor drei Jahren hatte Hohmann in seinem Fuldaer Wahlkreis 54 Prozent abgeräumt, das mit Abstand beste Erststimmen-Ergebnis der CDU in Hessen. Auch nach seinem Ausschluss aus der Partei vor knapp zwei Jahren wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede ist der konservative Politiker in seiner Heimat ausgesprochen populär und gut vernetzt. Darum hatte er am 22. Juli bekannt gegeben, als unabhängiger Kandidat erneut für den Bundestag zu kandidieren. So weit, so schlecht, dachte sich die CDU, der ernst zu nehmenden Konkurrenz durchaus bewusst. Doch so richtig schreckte jetzt erst Hessens Ministerpräsident Roland Koch seine Parteifreunde bei einer Wahlkampf-Veranstaltung in Fulda auf. "Alle, denen Hohmann sagt, sie könnten ihn mit der Erststimme und gleichzeitig die CDU mit der Zweitstimme unterstützen, die führt er hinters Licht", rief Koch der Menge zu. Denn die Zweitstimme sei verloren, wenn Hohmann als Direktkandidat gewählt werde. Verlorene Zweitstimmen? Koch hat das deutsche Wahlgesetz genau studiert. In Paragraph 6 heißt es da im ersten Absatz: "Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betroffenen Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist." Paragraph 20 bezieht sich auf unabhängige Bewerber wie Hohmann. Übersetzt heißt das: Sollte Hohmann den Wahlkreis 176 tatsächlich direkt gewinnen, fielen die Zweitstimmen seiner Wähler unter den Tisch. Zehntausende Kreuzchen, vermutlich größtenteils bei der CDU, spielten bei der Berechnung der Mandatsverteilung keine Rolle mehr. 2002 sammelte die Union in Fulda rund 92.000 Stimmen, Hohmann als Direktkandidat erhielt sogar mehr als 100.000. Verdoppelung des Erfolgswertes "Juristisch geht es um die sogenannte Erfolgswertgleichheit", sagte Hessens Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Jeder Wähler solle mit seiner Stimme den gleichen Erfolgswert erzielen können. Mit der Erststimme entscheidet der Wähler über die Vergabe des Direktmandats im Wahlkreis. Die Zweitstimmen bestimmen die Mandatsverteilung, also die Zahl der Abgeordneten, die eine Partei in den Bundestag schickt. Diese Gruppe setzt sich aus den gewonnenen Direktmandaten und Mitgliedern der Landesliste zusammen. Erst- und Zweitstimmen einer Partei werden so verrechnet. "In dem Fall, dass ein unabhängiger Kandidat gewählt wird, hat der Wähler mit seiner Erststimme bereits einen Erfolg erzielt", erklärte Hannappel. Daher könne nicht auch noch die Zweitstimme die Landesliste einer Partei unterstützen. Andernfalls käme es zu einer Verdoppelung des Erfolgswertes. Die CDU wirft Hohmann nun Wählertäuschung vor. Hohmanns Gegner von der Union im Wahlkreis ist Michael Brand, Pressesprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion. Er habe den Wählern "bewusst vorgegaukelt", sie könnten auf ihrem Stimmzettel sowohl ihn als auch die CDU wählen, blaffte Brand Hohmann auf einer Podiumsdiskussion der "Fuldaer Zeitung" an. Der ehemalige Bürgermeister aus Neuhof, dessen Losung "Für Gott und Vaterland" ist, wehrte sich. Er habe das alles nicht gewusst. "Möglicherweise", schob er nach, "hätte ich mich anders entschieden, wenn ich das gewusst hätte." Er sei aber von der Regelung über die Zweitstimmenwertung bei unabhängigen Bundestagskandidaten selbst überrascht worden, verbreitete der Jurist in einer offiziellen Erklärung. Umstrittener Paragraph des Wahlgesetzes Es ist nicht das erste Mal, dass der Paragraph 6 des Wahlgesetzes die Union beschäftigt. Noch immer ist beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen der "Berliner Stimmen" anhängig. 2002 hatten die beiden PDS-Kandidatinnen Petra Pau und Gesine Lötzsch in den Berliner Wahlkreisen Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf ein Direktmandat gewonnen und waren so in den Bundestag eingezogen, obwohl ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Mehr als 100.000 Erststimmen hatten die beiden auf sich vereinigen können, viele Wähler hatten jedoch bei der Zweitstimme eine andere Partei angekreuzt, allein 28.654 die SPD. Diese Stimmen wurden bei der Berechnung der Mandatsverteilung berücksichtigt. Die Union sah hier den Erfolgswert der Stimme verdoppelt: Die Erststimme brachte die PDS-Kandidatin ins Parlament, die Zweitstimme stärkte die Sozialdemokraten. Eine Verrechnung mit Listenmandaten fand nicht statt. Zwar hätte eine Tilgung keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung, wegen des Mini-Vorsprungs von 6027 Stimmen der SPD vor der Union hätte diese sich aber wenigstens numerisch nachträglich den Sieg gesichert. Es ist nicht damit zu rechen, das die Karlsruher Richter der Beschwerde der CDU stattgeben werden. Wahrscheinlich ist allerdings, dass sie nochmals auf ihre bereits 1988 ausgesprochene Rüge verweisen werden, als sie den Bundestag aufgefordert hatten, die Problematik im Wahlgesetz eindeutig zu regeln. Das ist bisher nicht geschehen. Hohmann behauptete in seiner Erklärung jetzt, er sei nach der Recherche im Internet zunächst der Meinung gewesen, in seinem Fall läge eine Parallele zur Zweitstimmenwertung der PDS-Kandidatinnen Pau und Lötzsch vor. Ihm deswegen Unehrlichkeit vorwerfen zu wollen, sei verfehlt. 60 Einzelbewerber kandidieren nach Angaben des Büros des Bundeswahlleiters am 18. September für ein Direktmandat. Normalerweise sind sie chancenlos. Seit 1949, als drei Einzelbewerber den Sprung in den Bundestag schafften, war kein Unabhängiger mehr erfolgreich. Der private Wahlinformationsdienst election.de gibt auch Hohmann derzeit nur geringe Chancen. "Es sieht so aus, als ob es für die CDU reicht", sagte Matthias Moehl, Betreiber von election.de zu SPIEGEL ONLINE. Allerdings sei bei einem Einzelbewerber, der so polarisiere, eine Prognose schwierig. Bei der hessischen CDU nimmt man Hohmanns Kandidatur auf jeden Fall ernst. Wenn er schon nicht selbst in den Bundestag einzieht, so könnte Hohmann seinem Gegner Brand immerhin so viele Stimmen abjagen, dass sich letztlich eine Dritte freut. Claudia Blum könnte dann erstmals für die SPD ein Direktmandat in Fulda gewinnen. © SPIEGEL ONLINE 2005 Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 19:58 Uhr: | |
Tja, das könnte die Wahl deutlich stärker beeinflussen als die Nachwahl in Dresden. Ich halte aber die Chancen von Hohmann bei der Direktkandidatur für gering. Er kann der CDU eine gehörige Anzahl Wähler abnehmen, aber bestimmt nicht den Wahlkreis. Eher könnte es tatsächlich sein, daß die SPD-Kandidaten lachende Dritte wird (obwohl das in diesem Wahlkreis schon krass wäre). Das wäre für die CDU aber nur ärgerlich, für die Mehrheit aber nicht relevant. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 21:09 Uhr: | |
Es wäre nur für den CDU Kandidaten Michael Brand ärgerlich. Für die CDU bleibt dann ein Kandidat mehr von der Liste (das könnte auch Michael Brand sein). Das Beeinflussungspotential eines Erfolgs Hohmanns hielte sich auch in Grenzen. Hohmann wäre drin und eine Partei verliert einen Sitz (wegen der gestrichenen Zweitstimmen wahrscheinlich die CDU). Das Thema steht übrigens auch hier: Erststimmentips |

Mark Obrembalski
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 17:08 Uhr: | |
Für die CDU insgesamt könnte es ärgerlich werden, wenn das verpasste Direktmandat ein Überhangmandat gewesen wäre. Das ist ja durchaus möglich. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 17:43 Uhr: | |
"Für die CDU insgesamt könnte es ärgerlich werden, wenn das verpasste Direktmandat ein Überhangmandat gewesen wäre." Unwahrscheinlich. Die vier nördlichen Wahlkreise und vielleicht auch Groß-Gerau wird die SPD wohl halten. |

Toby
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 20:42 Uhr: | |
Das mit den gestrichenen Zweitstimmn bzw. der sogenannten "Erfolgswertgleichheit" kapier ich irgendwie nicht. Wenn CDU oder SPD ein Direktmandat erringen, werden die Zweitstimmen ja auch nicht gestrichen, sondern über die Landeslisten verrechnet. Warum sollten die Wähler, die erfolgreich einen unabhängigen Direktbewerber ins Parlament befördert haben, nicht auch noch eine Landesliste unterstützen dürfen? Die Landeslistenmandatsträger werden doch sowieso mit den Direktkandidaten verrechnet ... |

Good Entity
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 21:17 Uhr: | |
@Toby: Aber der unabhängige Direktkandidat hat keine Landesliste, mit der irgendetwas verrechnet werden könnte. Er bzw. seine Wähler wären also unfair im Vorteil gegenüber den anderen Wählern. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 08:48 Uhr: | |
"Aber der unabhängige Direktkandidat hat keine Landesliste, mit der irgendetwas verrechnet werden könnte." @ Good Entity Ja eben drum. Auch die Wähler anderer Direktbewerber können ja mit der Landesliste ebenfalls noch einen weiteren Kandidaten ins Parlament schicken, sogar von einer anderen Partei. Worin soll also der unfaire Vorteil eines unabhängigen Kandidatn (ohne Landesliste) eigentlich bestehen? Ich hab's irgendwie immer noch nicht verstanden. Vielleicht sollte man mal ein Fallbeispiel durchrechnen ... |

Sascha
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 10:00 Uhr: | |
MAn braucht nur ein drastisches Beispiel zu wählen, um einen Sinn dieser Regelung zu verdeutlichen. Die CDU (oder auch de SPD) stellt keine Direktkandidaten auf und läßt die bisherigen Bundestagsabgeordneten als unabhängige Kandidaten antreten und schon hätten sie ohne diese Regelung einen großen Vorteil. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 12:06 Uhr: | |
Es gelten Paragraph 6 und 20, 3 Bundeswahlgesetz: 1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Abs. 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt oder von einer nach Absatz 6 nicht zu berücksichtigenden Partei vorgeschlagen sind. 3) Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Dies bedeutet: a) Wenn ein parteiloser Kandidat das Direktmandat gewinnt, dann haben alle Wähler, die dann mit ihrer Zweitstimme eine Partei ankreuzen, die die Sperrklausel von Fünf Prozent überwindet, einen sogenannten doppelten Erfolgswert. Dieser ist - im Gegensatz zu der Problematik der Berliner PDS-Zweitstimmen (siehe dortigen Thread) vom Wähler vorhersehbar, d.h. er weiß, dass er bei diesem Stimmensplitting zum doppelten Erfolgswert seiner Stimmen beiträgt. Dasselbe gilt infolgedessen für Kandidaten, die von einer Partei nominiert werden, deren Landesliste nicht eingereicht oder nicht zugelassen worden ist. Dies würde im Fall Hohmann zutreffen, wenn er als parteiloser Kandidat das Direktmandat gewönne und die Wähler mit der Zweitstimme CDU wählen. Die CDU-Zweitstimmen würden für die Mandatsberechnung (!!!!) nicht gewertet. Im Falle der PDS ist die Sache komplizierter. Hier gibt es von der PDS nominierte Direktkandidaten, die in zwei Berliner Wahlkreisen das Direktmandat errungen haben. Nun hat die PDS eine Landesliste eingereicht und diese wurde zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Überhangmandatsurteil 1997 argumentiert, hier sei die Stimmabgabe für den Wähler im Gegensatz zu den beiden anderen im Bundeswahlgesetz (s.o.) geregelten Fällen nicht vorhersehbar. Dies kann man so sehen. Andererseits hatte ebendasselbe Bundesverfassungsgericht 1988 in dieser Beziehung eine Regelungslücke im Bundeswahlgesetz entdeckt. Darauf können sich die Beschwerdeführer, die die Mandatsberücksichtigung der Berliner PDS-Zweitstimmen, die für andere Parteien vergeben wurden, an diese, berufen. Die Wahlprüfungsbeschwerde von Matthias Cantow, die ich begrüße und mitunterschrieben habe, ist - wenn ich Matthias Beiträge richtig verstanden habe, immer noch nicht entschieden. Bissig gesagt: da, wo das Bundesverfassungsgericht Interesse zeigt, etwa dem Neuwahlurteil, geht es sehr schnell, da, wo die Herrn Sachbearbeiter kein Interesse zeigen, kann man offensichtlich bis zum Sankt Nimmerleinstag auf eine Entscheidung warten. Matthias weiß hier besser Bescheid. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 13:30 Uhr: | |
Die SPD-Wähler im Wahlkreis 176 Fulda, die mit ihrer Erststimme Hohmann wählen, haben dann aber doch einen doppelten Erfolgswert. Das wäre ja unfair gegenüber den Hohmann-Wählern, di mit der Zweitstimme CDU wählen. Oder sollten alle CDU-Anhänger, die mit der Erststimme Hohmann wählen, diesmal mit der Zweitstimme SPD wählen, um der SPD zu schaden, da dann diese SPD-Stimmen im Falle eines Erfolges von Herrn Hohmann nicht zählen würden ??? So ganz gerecht scheint mir diese Sache nicht zu sein. Außerdem kann ja kein Wähler wirklich voraussehen, ob es für Herrn Hohmann reichen wird. Die erfolgreiche Wahl eines unabhängigen Kandidaten (ohne Landesliste) hat es in Deutschland seit 1949 nicht mehr gegeben ... |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 13:44 Uhr: | |
Das normale Stimmensplitting ist aber im Bundeswahlgesetz nicht geregelt. Es ist in der Tat so, dass bei "erfolgreichem strategischen Stimmensplitting" ein doppelter Erfolgswert des Wählers vorliegt. Beispiel: Der Wähler wählt mit seiner Erststimme CDU Der Wähler wählt mit seiner Zweitstimme FDP Der CDU-Kandidat gewinnt den Wahlkreis, ist als Direktkandidat im Bundestag. Die FDP kommt über 5% der Stimmen, ist ebenfalls mit Landeslisten im Bundestag. Der Wähler hat dann einen doppelten Erfolgswert errungen. Analog der Fall bei SPD oder Grün. Dies ist in der Tat nicht gerecht, aber die oben zitierten Regelungen des Bundeswahlgesetz haben nicht vorgesehen, dass der "doppelte Erfolgswert" in diesem Fall des "strategischen Stimmensplittings" verboten ist. Die Regelung des Bundeswahlgesetzes bezieht sich auf eindeutig vorhersehbare Fälle, eben parteiloser Direktkandidat und Zweitstimme für Parteiliste über 5% oder von Partei aufgestellter Direktkandidat, Zweitstimme mangels Landesliste für alternative Partei. So ist es nunmal. Gerecht ist dies in der Tat nicht. Die Regelungslücke, die das BVerfG 1988 festgestellt hat, existiert m.E. daher wirklich. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 14:37 Uhr: | |
Und genau dieses ansonsten mögliche "erfolgreiche strategische Stimmelsplitting" ist für die Wähler unabhängiger Kandidaten wahlrechtlich nicht vorgesehen. Wäre die Wahl deshalb im Falle einer erfolgreichen Kandidatur von Herrn Hohmann wegen der dann zu streichenden CDU-Zweitstimmen nicht rechtlich anfechtbar? Noch eine andere Frage, aber in diesem Zusammenhang: Wenn in Bayern alle Wahlkreise an die CSU gehen, ist dann für CSU-Anhänger die Abgabe der Zweitstimme nicht vollkommen überflüssig geworden? Oder könnten CSU-Anhänger ihre Zweitstimme IN JEDEM FALL UND UNTER ALLEN UMSTÄNDEN strategisch nutzen, ohne dass dies zu einem Mandatsverlust der CSU führt? |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 15:01 Uhr: | |
Für die CSU ist es in einer schwarz-gelben Koalition wichtig - wegen der Zahl und Besetzung von Ministerposten - stärker zu sein als die FDP. Dies könnte sie 2005 durchaus wieder sein, ich denke, das Rennen ist hier offen. Insofern ist es für CSU-Anhänger auf jeden Fall wichtig, auch ihre Zweitstimme ihrer Partei zu geben. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 15:33 Uhr: | |
@Toby Die SPD-Wähler im Wahlkreis 176 Fulda, die mit ihrer Erststimme Hohmann wählen, haben dann aber doch einen doppelten Erfolgswert. Die Streichung der Zweitstimmen der Hohmann-Wähler im Erfolgsfall (und nur dann) gilt natürlich auch für die der SPD-Landeslisten-Wähler sowie für die Zweiststimmen an andere Landeslisten von Parteien, die die Sperrklauseln überwunden haben. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 15:41 Uhr: | |
@Bernhard Das normale Stimmensplitting ist aber im Bundeswahlgesetz nicht geregelt. Es ist in der Tat so, dass bei "erfolgreichem strategischen Stimmensplitting" ein doppelter Erfolgswert des Wählers vorliegt. Nein, das ist mißverständlich: die Wähler haben zwar bei der (Aus-)Wahl von zwei Kandidaten (in Deinem Beispiel dem Wahlkreiskandidaten der CDU und dem Landeslistenkandidaten der FDP mitgewirkt, allerdings haben sie keinen doppelten Erfolgswert. Denn der mögliche Erfolg des CDU-Wahlkreiskandidaten wird auf die Zweitstimmen anderer CDU-Wähler des Bundeslandes angerechnet, so dass hier im rechtlichen Sinne kein doppelter Erfolgswert vorliegt. Ausnahme: die Wahl fand in einem Bundesland statt, in dem die CDU des Landes mehr Direktmandate gewann, als ihr durch die parteiinterne Unterverteilung zustehen. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 15:44 Uhr: | |
@Bernhard Die Wahlprüfungsbeschwerde [...] ist - wenn ich Matthias Beiträge richtig verstanden habe, immer noch nicht entschieden. [...] Matthias weiß hier besser Bescheid. Ja, ich warte immer noch auf die Entscheidung und ich finde das Zögern des Bundesverfassungsgerichts auch sehr unverständlich. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:00 Uhr: | |
@Matthias: Ja, stimmt. Dies gilt in der Tat nur dann, wenn der Direktkandidat auf einem Überhangmandat sitzt. Du hast recht. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:44 Uhr: | |
@ Matthias Cantow Aber warum dürfen dann die Wähler eines erfolgreichen unabhängigen Wahlkreiskandidaten (ohne Landesliste) nicht auch bei der (Aus-)Wahl eines zweiten Kandidaten (Landeslistenkandidaten einer anderen Partei) mitwirken? Der Sinn von § 6 Abs. 1 des Wahlgesetztes ist mir immer noch nicht ganz klar ... |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:45 Uhr: | |
Hier nocheinmal das Wahlergebnis in Fulda. Hohmann bekam 2002 54% an Erststimmen. Wahlkreis 176 Fulda Direkt gewählt: Martin Hohmann , fraktionslos Über Landesliste gewählt: Barbara Imhof , SPD Wahljahr 2002 1998 Wahlberechtigte 235821 231960 Wahlbeteiligung 81,2 85,5% Partei Erststimmen Zweitstimmen Angaben in % 2002 1998 2002 1998 CDU 54,0 % 51,5% 49,2 % 44,1% SPD 35,2 % 36,9% 32,0 % 34,3% BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3,9 % 3,8% 6,7 % 5,3% FDP 4,8 % 2,7% 7,8 % 7,0% PDS 0,9 % 1,3% 0,9 % 1,2% Sonstige 1,2 % 3,9% 3,5 % 8,1% |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:55 Uhr: | |
@Toby Da sie dann einen mindestens doppelten Erfolgswert hätten. Ich habe momentan leider nicht genügend Zeit das zu erklären, die Frage ist hier im Forum aber schon mehrmals erörtert worden (eine erste Suche brachte mich auf http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/1777.html?1116054976, aber es gab dazu mehrere Pfade). Suche bitte über die Forumssuche oder Google nach entsprechenden Stichworten. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 17:01 Uhr: | |
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was Ralf Arnemann weiter oben festgestellt hat: Sollte die CDU bei einer erfolgreichen Direktwahl von Hohmann möglicherweise Zehntausende Zweitstimmen verlieren,würde das die Wahl bei dem zu erwartenden knappen Ergebnis deutlich stärker beeinflussen als die Nachwahl in Dresden. Darüber scheint man sich bundesweit noch gar nicht so bewusst zu sein. Die Nachwahl in Dresden war Thema in allen Nachrichtensendungen, von Fulda ist bislang nur eher am Rand die Rede ... |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 17:04 Uhr: | |
@Toby Wenn wir das Problem der Überhangmandate etc. ausblenden, dann ergibt sich folgendes Bild. Fall 1 50% der Wähler wählen mit der Erststimme die Bewerber der Partei A und mit der Zweistimme die Parteilisten von A. Ergebnis ca. 299 Abgeordnete von Partei A sind im Bundestag. (50% der Wähler bringen 50% der Mandate) Fall 2 50 der Wähler wählen unabhängige Kandidaten mit der Erststimme und die Partei A mit der Zweitstimme. Ergebnis ca. 299 unabhängige Bewerber im Bundestag. (50% der Wähler bringen 50% der Mandate) Wenn die Regelung nach § 6 Abs. 1 des Wahlgesetztes nicht vorhanden wäre: Ergebnis ca. 299 unabhängige Bewerber im Bundestag + ca. 150 Mandate für Partei A. (50% der Wähler bringen 75% der Mandate). Die anderen 50% der Wähler würden nur 25% der Mandate bestimmen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 17:30 Uhr: | |
Die Beispielrechnung von Lars zeigt, warum der §6.1 sinnvoll ist. Bleibt natürlich das Problem, daß man mit Stimmensplitting immer noch doppeltes Stimmgewicht erzielen kann. Ich sehe aber ad hoc keine Möglichkeit, das vernünftig abzustellen, ohne weitere Verzerrungen zu produzieren. |

Toby
| | Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:34 Uhr: | |
Besten Dank, Lars, für die Beispielrechnung. Jetzt hab ich's langsam verstanden. Das weiter bestehende Problem kann man vielleicht auch so auf den Punkt bringen: CDU-Wähler, die mit der Erststimme Hohmann wählen, sind gegenüber CDU-Wählern, die Stimmensplitting zugunsten der FDP machen, in einem erheblichen strategischen Vorteil. In einem Land wie Baden-Württemberg, in dem die CDU alle Direktmandate gewinnen könnte, haben die CDU-Wähler sogar die Chance, der CDU durch Stimmensplitten noch zu einigen Überhangmandaten zu verhelfen. Damit wären Überhangmandate in gewisser Weise kalkulierbar. Verkehrte Welt!? |
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