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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Tagesspiegel: NPD-DVU-Liste möglicherweise rechtswidrig » 001-025 « Zurück Weiter »

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Sole
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 01:14 Uhr:   

Keine gemeinsame Liste von NPD
und DVU bei Bundestagswahl möglich

09. Jan 21:16

Eine Analsyse kommt zu dem Schluss, dass NPD und DVU nicht wie geplant gemeinsam bei der Bundestagswahl 2006 antreten können.

Die rechtsextremen Parteien NPD und DVU können bei der Bundestagswahl 2006 offenbar nicht wie angekündigt mit einer gemeinsamen Liste antreten. Das berichtet der «Tagesspiegel» und beruft sich dabei auf eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Dem Bericht zufolge ist der Wissenschaftliche Dienst der Ansicht, dass bei der Bundestagswahl weder eine Listenverbindung mehrerer Parteien noch eine andere Kombination möglich ist. In Auftrag gegeben hatte die Analyse laut «Tagesspiegel» der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. Er wollte damit überprüfen lassen, ob NPD und DVU überhaupt gemeinsam bei der Bundestagswahl antreten dürften.

Der Wissenschaftliche Dienst begründete seine Ansicht mit dem Bundeswahlgesetz, das nur Wahllisten mit den Kandidaten ein und derselben Partei zulasse. Auch eine Verbindung von Wahllisten zweier Parteien sei nicht möglich und 1990 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden.

Auch sei es verboten, dass die NPD nur in den Wahlkreisen antrete, die DVU nur auf den Landeslisten und hinterher die Stimmen für beide Parteien zusammengezählt werden. NPD und DVU hatten im Oktober 2004 vereinbart, künftig bei Wahlen gemeinsame Listen und Listenverbindungen anzustreben. Bei der Bundestagswahl 2006 war die NPD als Listenführer vorgesehen. (netzeitung.de)

Ich halte die Behauptung für fragwürdig. Parteilose Kandidaten oder Kandidaten, die Mitglied einer anderen Partei waren gab es in der Vergangenheit bereits auf zugelassenen Landtags- oder Bundestagslisten.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 03:18 Uhr:   

Der Wissenschaftliche Dienst begründete seine Ansicht mit dem Bundeswahlgesetz, das nur Wahllisten mit den Kandidaten ein und derselben Partei zulasse.

Hmh, da hat der Tagesspiegelredakteur die Ausarbeitung des WD des Deutschen Bundestags wohl etwas missverständlich beschrieben, denn aus dem Verbot der Listenverbindung von unterschiedlichen Parteien schließt er:

Es fehlt also die gesetzliche Grundlage für einen Mix von NPD- und DVU-Kandidaten auf einer einzigen Liste.

Mit "einziger" Liste war wohl eine aus unterschiedlichen Landeslisten "verbundene" gemeint - was dann der den Tagesspiegel zitierende Journalist falsch verstand. Auch wird in einem weiteren Absatz im Tagesspiegel zur Option des Antrittsverzichts einer Partei (was natürlich als zulässig bezeichnet wird) und dem Auftreten als Liste einer Partei mit gemeinsamen Listennamen ausgeführt:

Bei der Bundestagswahl aber werde es, sagte DVU-Chef Gerhard Frey im Oktober in einem Interview, eine NPD-Liste geben, auf der auch DVU-Kandidaten stehen – und der Zusatz „NPD/DVU-Liste“. Dieses Modell verstößt jedoch, folgt man dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, gegen das Wahlrecht.

Das wurde hier - wegen des Namens - im Forum ja mit dem gleichen Ergebnis schon vor paar Monaten diskutiert, auf die unterschiedliche Parteimitgliedschaft der Kandidaten bezieht sich der Tagesspiegel bzw. der WD wohl nicht. Näheres dazu kann man allerdings erst nach Lektüre der Ausarbeitung sagen.
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Martinus
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 11:03 Uhr:   

Gabs nicht vor 15 Jahren schon den Fall, wo CSU und DSU über eine Listenverbindung nachgedacht hatten und die dann nicht erlaubt wurde?
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 17:37 Uhr:   

Soweit ich weiß hat die CSU den Schwanz eingezogen vor der CDU.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2005 - 03:17 Uhr:   

@Martinus: Ja, eine entsprechende Klausel (die zwar allgemein gefaßt war, "zufällig" aber nur auf CSU und DSU zutraf) wurde sogar ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, aber vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
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Patriot
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2005 - 21:44 Uhr:   

Das sind alles winkeladwokatische Versuche, wirkliche soziale und nationale Alternativen zu verhindern. Das Politkartell der Gutmenschen kriegt offenbar kalte Füße!
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2005 - 23:41 Uhr:   

@Patriot:

Wenn sich DVU und NPD zu einer Braunfront-Partei vereinigen sollten, sind sie aus dem Schneider und können gemeinsam kämpfen und in den Bundestag einziehen (oder gemeinsam an der 5-%-Hürde scheitern). Das Verbot der Listenverbindung verschiedener Parteien steht aber seit Erlass des heutigen Bundeswahlgesetzes im Jahr 1956 so im Gesetz und betrifft alle Parteien gleichermaßen.
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look
Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 00:48 Uhr:   

Das Politkartell der Gutmenschen kriegt offenbar kalte Füße!

Du stehst also eher auf der Seite der Bösmenschen?
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 12:36 Uhr:   

Könnte vielleicht auch dieser Beitrag von Patriot gelöscht werden?
Halte es nicht für sinnvoll Werbung für eine bestimmte rechtextreme Parteie hier rumstehen zu lassen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 21. Januar 2005 - 12:47 Uhr:   

@Immanuel: Dieser Beitrag ist halbwegs on-topic und erfüllt keinen Straftatbestand. Also bleibt er drin.

Außerdem möchte ich darum bitten, hier nicht öffentlich das Löschen von Beiträgen zu fordern, sondern uns sowas per Mail zu melden. Danke!
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rookyh
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2005 - 00:08 Uhr:   

Wie auch immer hier argumentiert wird. Tatsache ist, dass auch bei anderen Parteien (hier: Die Grünen) Kandidaten auf der Liste standen und stehen, die nicht Mitglied dieser Partei sind. Ebenso befanden sich Kandidaten anderer Parteien (MLPD) auf der Liste der Grünen.
Dies ist von keinem Wahlleiter beanstandet worden.

Was für links gilt, muss auch für rechts Gültigkeit haben!

Bei der Bundestagswahl 2005 werden Kandidaten der DVU auf der Liste der NPD unter der ausschließlichen Bezeichnung "NPD" aufgeführt werden. Rechtlich geprüft und unabwendbar für die etablierten Parteien!!
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.
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2005 - 07:03 Uhr:   

Darum ging es doch gar nicht. Der Eingangsbeitrag beschäftigte sich mit einer illegalen Gemeinschaftsliste, nicht mit Gastkandidaten im großen Stil.
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Thadeus
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 11:49 Uhr:   

Es sollte doch möglich sein für Mitglieder der Partei X auf der Liste von Y zu kandidieren. Oder können das nur parteilose?
Ich frage mich aber auch wie die Grünen in Hamburg und Berlin kandidieren - als Grüne/Bündnis 90 oder als AL, bzw. GAL.
Ist es möglich seinen Landesverband umzutaufen, bzw die gesamte Partei in Partei X/Y. Es sehe dann zwar wie eine Listenverbindung aus, wäre aber rechtlich Partei X. Die Mitglieder von Y müssten dann ihre Partei auflösen, bzw die Kandidaten austreten, wenn sie als Mitglieder von Y nicht bei X antreten dürften.
Was meint ihr?
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L.Willms
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 12:05 Uhr:   

Sole zitierte:
"eine Verbindung von Wahllisten zweier Parteien sei nicht möglich und 1990 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt worden."

Gibt es dazu eine Fundstelle?

So wie ich die Paragraphen 6 und 7 Bundeswahlgesetz lese, kann ich das nicht darin finden.

MfG,
L.W.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 12:13 Uhr:   

Das Urteil (BVerfGE 82, 322) findest Du beim DFR und dann dort einfach per Browser-Volltextsuche nach "Listenvereinigung" suchen
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 17:38 Uhr:   

In Paragraph 6 (6) Bundeswahlgesetz (Sperrklausel) steht auch ausdrücklich Partei und nicht Liste oder Listenverbindung, um mal die vermutlich wichtigste gewünschte Rechtsfolge einer überparteilichen Listenverbindung auszuschließen.
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Masterbunny
Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 18:02 Uhr:   

Egal ob rechtswiedrig oder nicht hauptsache ist, dass die NPD und DVU an der 5% Hürde scheitern und dies möglichst deutlich. ( Wie wärs mit 1%)
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 18:23 Uhr:   

@Masterbunny
Anders als seinerzeit in der SBZ (sogenannte DDR) werden in der Bundesrepublik die Wahlergebnisse nicht vor der Wahl festgelegt.
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MMA
Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 19:16 Uhr:   

"Anders als seinerzeit in der SBZ (sogenannte DDR) werden in der Bundesrepublik die Wahlergebnisse nicht vor der Wahl festgelegt."

Mit einer Absenkung der Fünfprozenthürde für eine Partei sicher nicht.

Aber nehmen wir mal die neulich in einem Medium aufgestellte Behauptung, die NPD könne 3 BT-Direktmandate erreichen. Wenn dies (was ich für ganz unwahrscheinlich halte) tatsächlich einträte, würden die betreffenden Wahlkreise bei der nächsten Wahl 2009 sicher neu zugeschnitten.
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Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Juli 2005 - 14:59 Uhr:   

DVU und NPD tun sich schwer zu fusionieren, da beide Parteien inzwisschen Zuwendungen aus der Parteienfinanzierung erhalten (und das ist eine Gelddruckmaschine oder Steuergeldschleuder).

Bei Gründung einer neuen Partei "braune Brause" würden dies Ansprüche erlischen.

Die neue Partei müste wieder Unterschriften Sammeln etc. etc.

Im Übrigen, ich persönlich würde die Parteienfinanzierung abschaffen.

WASG und PDS sowie ÖDP und Familienpartei hatten im übrigen das gleiche Problem der Fusion.

Ich halte es für ligitim wenn auf einer Liste Gastkandidaten antreten bzw. ist es nicht verboten Mitglied in 2 Parteien zu sein, so dass die listen wieder aus reinen Kandidaten der antretenden Partei besteht. oder?
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Juli 2005 - 23:41 Uhr:   

"ist es nicht verboten Mitglied in 2 Parteien zu sein"

Durch staatliche Norm ist es nicht verboten, wohl aber durch die Satzung jeder mir bekannten Partei. Sonst würde sie sich auch lächerlich machen...
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2005 - 01:04 Uhr:   

Die PDS hat seit 1998 ein entsprechendes Verbot - Alte Doppelmigliedschaften genießen Bestandsschutz. Die WASG erlaub Doppelmitgliedschaften bis Ende 05, ohne Bestandsschutz. Nicht betroffen sind SAV-Mitglieder, da die SAV strenggenommen keine Partei ist (ist mehr so ne Sekte, aber das ist ein anderes Thema)

Die DKP hat nach wie vor keine derartige Regel.
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Thadeus
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2005 - 10:41 Uhr:   

Meiner Ansicht nach ist es nach dem Parteigesetz die Doppelmitgliedschaft nicht erlaubt.
Ich habe aber gerade keines hier und zum suchen im Internet kleine Zeit...
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Hugo de Payns
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2005 - 11:50 Uhr:   

Nö, steh da nicht drin.
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J,.A.L.
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2005 - 13:41 Uhr:   

"Meiner Ansicht nach ist es nach dem Parteigesetz die Doppelmitgliedschaft nicht erlaubt."

Über Tatsachen sind Ansichten nicht möglich, nur zu Werturteilen. Und als Werturteil betrachtet weicht meine Meinung von der Ihren ab.

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