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nosfer
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 16:03 Uhr: | |
Was überhaupt noch niemandem aufgefallen zu sein scheint ist, dass selbst wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, das die Auflösung des Bundestages rechtswidrig war es trotzdem Neuwahlen geben wird und der Bundestag aufgelöst bleibt. Die Organklage die geplant ist, kann nämlich die Auflösung nicht verhindern, da sie eine reine Feststellungsklage ist und der Bundestag aufgelöst bleibt. Meinungen hierzu ? |

MMA
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 16:38 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, gestern 19.36 h Ich denke eher, eine "unechte Vertrauensfrage" ist einfach eine, bei der der Kanzler eine Verneinung wünscht, um auflösen zu können. Sie ist generell möglich, darf aber nicht missbräuchlich eingesetzt werden, wenn die Mehrheit zweifellos doch besteht. "Unecht" bedeutet genauso wenig etwas Schlechtes/Illegales wie etwa bei der "unechten Magistratsverfassung" im Kommunalrecht. Strenggenommen ist m E. gar keine V'frage verfassungswidrig. Denn die Klage beim BVerfG richtet sich nicht gegen diese, auch nicht gegen die Abstimmung, sondern gegen die BT-Auflösung. Wenn des BVerfG die Neuwahl abbliese, wäre also nicht Schröder, sondern Köhler der "böse Verfassungsbrecher", auch wenn das bestimmten Medien gar nicht in den Kram passt. |

Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 16:39 Uhr: | |
Ich bin mir sicher, eine Entscheidung des oder der Organstreitverfahren wird es schon vor dem Termin der vom Bundespräsidenten angesetzten Neuwahl geben. Da die Legislaturperiode des alten 15. Bundestags erst mit der Konstituierung des 16. Bundestags endet (voraussichtlich Anfang bis Mitte Oktober 2005), wird auch der alte Bundestag noch "im Amt" sein. Mit der Feststellung des BVerfG, daß die Auflösung des Bundestags verfassungswidrig war und die Rechte von Werner Schulz und evt. weiteren Antragstellern verletzt hat, wird der Zweite Senat auch feststellen, daß die Ansetzung der vorgezogenen Bundestagswahl verfassungswidrig ist und damit zurückgenommen werden muß. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 19:07 Uhr: | |
Wenn man sich das Urteil des Verfassungsgerichts von 1983 nochmal durchdenkt, so wird sehr wahrscheinlich, dass der Bundespräsident den Bundestag auflösen kann und das Bundesverfassungsgericht - wenn es wirklich angerufen wird - die Auflösungsentscheidung durch Köhler, wenn sie erfolgt, billigen wird. Der Bundespräsident wird mutmaßlich so argumentieren wie im Interview des Spiegel (auf der Homepage des Bundespräsidenten unter http://www.bundespraesident.de/ nachlesbar). Er habe sich an die Einschätzung des Bundeskanzlers zu halten und seine Bewertung sei, dass die von Schröder vorgetragenen Gründe plausibel seien (d.h. auf die Echtheit der Vertrauensfrage hinwiesen). Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl nicht querstellen, da - wie Florian oben richtig bemerkte - eine Auflösungsentscheidung plausibel von dem Verfassungsorgan Bundeskanzler begründet worden ist und nicht offensichtlich verfassungswidrig ist, d.h. eine sogenannte "unechte Vertrauensfrage" nicht nachgewiesen werden kann - trotz Münteferings Äußerungen. Notfalls wird sich das Gericht auf die Formel zurückziehen, entscheidend sei für die Einschätzung des Bundespräsidenten die Einschätzung des Bundeskanzlers. Auch das Bundesratsargument erscheint mir nach längerem Nachdenken gar nicht mehr so unplausibel, wie ich es zunächst fand. Denn es geht Schröder ja wohl nicht, wenn man seine Begründung nachliest, darum, dass es durch die NRW-Wahl neue Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat gibt, sondern um die Rückwirkungen dieser Mehrheitsverhältnisse auf den Bundestag. Bei sehr knapper Kanzlermehrheit kann Schröder argumentieren: durch die Wahlen in NRW hat die Union die Mehrheit im Vermittlungsausschuss und kann dadurch die Tagesordnung bestimmen und somit schon die Behandlung an sich nicht-zustimmungspflichtiger Gesetze hinausschieben. Durch die Mehrheitsverhältnisse von 43 Ländern mit Mehrheit aus CDU, CSU bzw. CDU/FDP ist es für Schröder schwieriger geworden, Länder aus dieser "Front" herauszubekommen. Damit muss er - um die Zustimmung des Bundesrates für zustimmungspflichtige Gesetze bekommen - de facto auf die Forderungen von Union und FDP eingehen. Diese - durch den Bundesrat über den Vermittlungsausschuss veränderten - Gesetze finden aber bei einer Kanzlermehrheit von 3 Stimmen nicht mehr die Zustimmung des linken SPD-Flügels (Beispiel: die Kritik von O. Schreiner an Hartz IV). Schröder kann das Dilemma, er müsse weitere Reformen schmerzhafte Reformen durchsetzen, diese seien aber durch die Änderungen von CDU und FDP im Bundesrat bei seiner SPD-Fraktion nicht mehr durchsetzbar, da sich mehr als 3 Abweichler fänden, ist durchaus plausibel. Es geht also letztlich nicht um die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat - dies habe ich zuvor auch falsch gesehen - sondern um die Rückwirkung dieser Mehrheitsverhältnisse auf die durchsetzbare Politik und die daraus folgende Zustimmung durch die Mehrheit von rot-grün im Bundestag. Die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat haben somit durchaus Rückwirkungen auf die - sowieso schon knappen - Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Dies ist plausibel und dürfte Bundespräsident Köhler und mindestens 4 Richter des Verfassungsgerichts überzeugen. Und die klagenden Bundestagsabgeordneten um Werner Schulz müssten ja 5 Richte finden, die ihrer Meinung wären. Und dies dürfte nicht der Fall sein, zumal das Verfassungsgericht ja 1983 andeutete (auch wenn ich von einer solchen Begründung nichts halte), dass sich das Verfassungsgericht zurückhalten sollte, wenn die Verfassungsorgane, die mit der Behandlung und Prüfung des Art. 68 GG befasst wären, zu einer einstimmigen Meinung kämen. Dann könne das Verfassungsgericht von einer sorgfältigen verfassungsrechtlichen Prüfung durch diese Verfassungsorgane ausgehen und sollte dies nicht umstoßen. Na ja. Also, trotz Münteferings (absichtlichem ??) Versprecher stehen die Chancen auf Neuwahlen wohl gut, ob am oder nach dem 18. September. Berichterstatter in einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht wäre - so die FAZ - Udo DiFabio. Da es ja sehr auf den Berichterstatter ankommt, würde mich interessieren, welche Auffassungen DiFabio im Allgemeinen in diesen Fragen hat. Er war ja maßgeblich an der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Zuwanderungsgesetz im Dezember 2002 beteiligt. Lässt die Tatsache, dass er Berichterstatter ist, Eurer Meinung nach Rückschlüsse auf ein eventuelles Urteil in Karlsruhe in der Neuwahlsache zu? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 19:36 Uhr: | |
@Bernhard: > Damit muss er - um die Zustimmung des Bundesrates für > zustimmungspflichtige Gesetze bekommen - de facto auf die > Forderungen von Union und FDP eingehen. Das muß er seit 1999 und das mußten auch Bundeskanzler vor ihm - das Bundesratsargument wird auch durch die "Rückwirkung" nicht relevanter. Entscheidend bleiben die linken SPDler, die jahrelang mitmachten, ihm aber nach NRW de facto die Gefolgschaft aufkündigten. Damit fehlt ihm die eigene Mehrheit zu allen Vorhaben, die der SPD-Linken mißfallen, und damit letztlich die Handlungsfähigkeit. |

Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 20:01 Uhr: | |
@Bernhard "Lässt die Tatsache, dass er Berichterstatter ist, Eurer Meinung nach Rückschlüsse auf ein eventuelles Urteil in Karlsruhe in der Neuwahlsache zu?" Bei dieser wichtigen Entscheidung mit Sicherheit nicht, egal wie sie ausfällt. Spätestens heute war die erste Sitzung des Zweiten Senats nach der Abstimmung über die Vertrauensfrage, aber auch schon vor der Abstimmung werden alle Richter des Senats ihre rechtliche Auffassung dargelegt haben. Da sehr wahrscheinlich nicht alle einer Meinung sind, wird die Meinung der Mehrheit oder der, eine Verfassungswidrigkeit ablehnenden Hälfte der Richter in die Entscheidungsbegründung des Berichterstatters einfließen und nur, wenn di Fabio dissentiert, werden wir seine Meinung 1:1 zu Lesen bekommen - dann wird er aber mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht entscheidend am Ausgang des Verfahrens beteiligt sein. Seine Meinung zählt demnach so wie die eines jeden anderen Richters (bei weniger bedeutenden Verfahren mag das anders sein, da drückt meistens der Berichterstatter der Entscheidung seinen Stempel auf und die Richter, die mit der Begründung nicht ganz einverstanden sind, nicken sie trotzdem ab). |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 20:26 Uhr: | |
@Ralf: Sicherlich hat er seit 1999 keine Bundesratsmehrheit mehr. Aber er hat erst jetzt durch ausgeschiedene SPD-"Überhang"-Parlamentarier die knappe 3-Stimmen-Mehrheit von 304 Stimmen (Kanzlermehrheit: 301 Stimmen). 1999-2002 hatte er eine solide Kanzlermehrheit im Bundestag, da liegt meines Erachtens der entscheidende Unterschied zur Situation zwischen Februar 1999 und den Bundestagswahlen 2002. Dieser Unterschied macht meines Erachtens Schröders Argumentation verfassungspolitisch "plausibel" und "glaubhaft" und damit für Bundespräsident Köhler nachvollziehbar macht. @Gast: Danke für diese ausführliche Info. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juli 2005 - 22:31 Uhr: | |
Ich bin mir sicher, dass Bundespräsident Köhler im Falle einer Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Auflösungsentscheidung des Bundestages nach Art. 68 GG verfassungswidrig sein sollte, genauso handeln würde, wie Karl Carstens nach eigenen Worten gehandelt hätte, hätte das Bundesverfassungsgericht 1983 seine Auflösungsentscheidung für verfassungswidrig erklärt. Günther Scholz und Martin E. Süskind schreiben in ihrem Buch: Die Bundespräsidenten: Von Theodor Heuss bis Horst Köhler. - München: Deutsche Verl.-Anst., 2004, S. 320: "1988 noch widmete er in der Festschrift zur 600-Jahr-Feier der Universität Köln einen siebzehn Seiten langen Beitrag dieser "schwersten Entscheidung während meiner Amtszeit als Bundespräsident." Darin bekannte er nachträglich, daß er 1983 für den Tag der Urteilsverkündung am 16. Februar zwei Erklärungen vorbereitet hatte. Wäre seine Anordnung vom 6. Januar 1983 zur Auflösung des Bundestages für verfassungswidrig erklärt worden, dann hätte er sie sogleich - mit Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler - wieder aufgehoben." Dieser ganze Abschnitt ist übrigens hoch interessant, weil die Motive von Carstens, den damaligen Bundestag aufzulösen, aufgezeigt werden. Carstens nannte als Hauptgrund für seine damalige Auflösungsentscheidung enie ersnte politische Krise (ebd., S. 319). "Wenn ich diesen Schritt - mit schließlicher Billigung durch das Bundesverfassungsgericht - dennoch getan habe, so deshalb, weil ich der Überzeugung war, daß die Auflösung in der gegenwärtigen Situaton gerechtfertigt war und daß nur auf diesem Wege eine lang andauernde ernste politische Krise beendet werden konnte, zumal auch alle im Bundestag vertretenen Parteien Neuwahlen für notwendig hielten" erklärte Carstens vor der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer am 28. September 1983. "Vielleicht haben diejenigen, die die Parlamentsauflösung für unzulässig hielten, die Schwere der damaligen Krise - ich stehe nicht an, sie als Legitimitätskrise unserer demokratischen Ordnung zu bezeichnen - unterschätzt." (ebd.) Carstens habe sich im übrigen auch dem Sondervotum des Gerichtspräsidenten Zeidler angeschlossen, der in seiner - abweichenden - Begründung für die Abweisung der Klage angeführt hatte, "daß Absprachen der Koalitionspartner (CDU/CSU und FDP) über vorzeitige Neuwahlen verfassungsrechtlich nicht zulässig gewesen seien. Sie hätten Bundeskanzler Kohl nicht ein zeitlich eingesdhränktes Vertrauen aussprechen dürfen. Aber de Bundespräsident (Carstens) habe vor der Wahl des geringeren Übels gestanden, zwischen der manipulierten Selbstauflösung des Bundestags einerseits und der Tatsache, daß die zur politischen Handlungsfhäigkeit erforderliche Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers in Frage gestellt gewesen sei." (ebd., S. 320). Weiter heißt es dort: "Die Entscheidung des Bundespräsidenten also hat damals, nach Ansicht der Senatsmehrheit, im Rahmen seines politschen Ermessens gelegen. Das war eine wichtige, verfassungsrechtliche Feststellung über den Spielraum für politische Entscheidungen des Bundespräsidenten. Darum hinterließ der Staatsrechtslehrer Karl Carstens 1988 allen künftigen Amtsinhabern den unter eigenem Risiko als Bundespräsident erkämpften Auftrag: "Er muß mithelfen, das Land aus einer tiefen politischen Krise herauszuführen. Er ist in dieser Sitaution ein einsamer Mensch. Die ihm gestellte Aufgabe kann ihm niemand abnehmen,weder die Regierung, noch der Bundestag, noch das Bundesverfassungsgericht, noch die Staatsrechtswissenschaft, als deren Lehrer ich mich nachwie vor bekenne." (ebd., S. 320). Interessante, für die Gegenwart hilfreiche Äußerungen von Karl Carstens, wie ich finde. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Juli 2005 - 21:23 Uhr: | |
Bundeskanzler Schröder lässt ein Dossier über Äußerungen möglicher "Abweichler" für Bundespräsident Köhler erstellen. Dies geschehe, damit Köhler auf Nachfrage Belege für die Behauptung Schröders, er habe keine stetige Mehrheit im Bundestag mehr, erhalten könne. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,364568,00.html |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Juli 2005 - 21:41 Uhr: | |
Ich denke, diese Meldung bestätigt meine obige These: Das Verfassungsgericht hat 1983 alle sogenanntem "unechte" Vertrauensfragen verboten (und - wie schon gesagt, die Kohlsche fingierte Vertrauensfrage als "echte" Vertrauensfrage gewertet). Aufgrund der Äußerungen von Müntefering und der SPD-Linken, sie hätten doch "Vertrauen" zu Schröder (Müntefering sprach ja im Namen der gesamten Fraktion), hat Schulz eine gute Vorlage für das Verfassungsgericht erhalten. Jetzt ist Schröder in Zugzwang, die "Echtheit" seiner Vertrauensfrage zu beweisen. Dennoch habe ich Bauchschmerzen bei diesem Verfahren; jetzt wird jede kritische Äußerung von Abgeordneten auf die Goldwaage gelegt; aber gut, Schröder muss jetzt die "Echtheit" seiner Vertrauensfrage "belegen", um nicht entweder eine Auflösungsverweigerung durch den Bundespräsidenten oder eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu riskieren. |

John Rawls
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Juli 2005 - 23:44 Uhr: | |
Das bestätigt zugleich die Einschätzung, Köhler wolle die Frage der Echtheit der Vertrauensfrage durch den Kanzler selber geklärt wissen, um diese dann zu bestätigen (oder nicht). |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Montag, 11. Juli 2005 - 18:11 Uhr: | |
Auch diese Meldung bestätigt, dass es der Bundespräsident nun genau wissen will, bevor er Schröders eventuell "unechte" Vertrauensfrage (die ich selber für "echt" halte) als "echte" Vertrauensfrage akzeptiert. Er schickte Schröder einen Fragenkatalog, den der Kanzler noch in dieser Woche beantworten will: Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,364710,00.html |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juli 2005 - 23:54 Uhr: | |
Bundespräsident Horst Köhler hat inzwischen die von ihm geforderte Dokumentation, die auch die "verfassungsrechtliche Einschätzung" der Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit der Vertrauensfrage nach Art. 68 GG enthält, erhalten. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,365022,00.html |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Juli 2005 - 16:54 Uhr: | |
Eine Mehrheit von Verfassungsrechtlern glaubt gemäß der Nachrichtenagentur Reuters an die Vereinbarkeit einer möglichen Bundestagsauflösung mit Art. 68 GG: Quelle: Reuters |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. Juli 2005 - 18:37 Uhr: | |
@Bernhard: Dein Link ergibt als Antwort leider nur: "We're sorry... this story is not currently available" |

Mario
| | Veröffentlicht am Sonntag, 17. Juli 2005 - 14:02 Uhr: | |
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,365413,00.html Der Spiegel weiß schon, was Köhler uns im Fernsehen zur Neuwahlentscheidung sagen wird. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 17. Juli 2005 - 22:43 Uhr: | |
@C.-J. Dickow: Bei mir funktioniert der angegebene Link. Anbei der Textder Nachrichtenagentur Reuters. Laut Spiegel-Online (siehe Mario) und AOL hat Köhler seine Entscheidung bereits getroffen. Knappe Mehrheit von Verfassungsexperten rechnet mit Neuwahl Fr Jul 15, 2005 12:53 MESZ Diesen Artikel drucken IN ANDEREN RUBRIKEN "Spiegel": Köhler will Weg zur Neuwahl freimachen Massive Kritik an Mehrwertsteuer-Plänen der Union PDS macht mit neuem Namen Weg zum Linksbündnis frei Zweifel an Selbstmord-These bei Londoner Anschlägen Türkei verschärft nach Anschlag Sicherheitsvorkehrungen MEHR Berlin (Reuters) - Nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) rechnen sechs von zehn von Reuters befragte Verfassungsexperten damit, dass es tatsächlich zu einer vorgezogenen Bundestagswahl kommt. Joern Ipsen von der Universität Osnabrück begründete die Sicht der knappen Mehrheit der Experten mit den Worten: "Die Einschätzung des Kanzlers ist, was zählt. Und ich denke, die ist überzeugend dargestellt worden." Unter Verfassungsrechtlern ist der Weg über eine absichtlich verlorene Vertrauensabstimmung zu vorgezogenen Wahlen umstritten. Nächste Woche läuft die Frist aus, binnen der Bundespräsident Horst Köhler über Neuwahlen entscheiden muss. Nach der letzten Vertrauensfrage im Bundestag 1983 habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe betont, dass die politische Entscheidung des Kanzlers maßgeblich für den Bundespräsidenten sein müsse bei seiner Entscheidung, das Parlament aufzulösen, sagte Ipsen. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hatte ebenfalls absichtlich eine Vertrauensabstimmung verloren, um Wahlen herbeizuführen. Hans Hugo Klein, der von 1983 bis 1996 Richter am BVG war, bemängelte, Schröder habe ganz bewusst politischen Druck ausgeübt, um zu Neuwahlen zu kommen. "Und die Opposition spielt mit, weil sie hofft, die kommende Wahl zu gewinnen." Ein Indiz für eine wackelige Begründung des Kanzlers sieht Wolf-Rüdiger Schenke von der Universität Mannheim in der Bitte des Bundespräsidenten an den Kanzler, weitere Gründe für eine Parlamentsauflösung anzuführen. "Nur weil sich alle politischen Kräfte einig sind, kann man nicht das Verfassungsrecht aushebeln", sagte Schenke. Ulrich Häde von der Europa-Universität in Frankfurt/Oder ergänzte. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Bundespräsident sich gegen alle führenden Politiker in dieser Frage stellen wird." SCHNEIDER: NUR HANDLUNGSFÄHIGKEIT DES BUNDESTAGES RELEVANT Verfassungsrechtlich schätzen zahlreiche Experten zumindest Teile der Begründung des Kanzlers als bedenklich ein. "Schröder hat drei Gründe für Neuwahlen angeführt", sagte Klein. "Davon sind zwei nicht verfassungskonform: Dass er ein neues Mandat nach den verlorenen Wahlen in Nordrhein-Westfalen braucht und dass er keine Mehrheit im Bundesrat hat." Das Einzige, was relevant sei, sei die Handlungsfähigkeit des Bundestages, sagte auch Hans-Peter Schneider vom Deutschen Institut für Föderalismusforschung in Hannover. Klein sagte, Schröder habe aber nicht mit prinzipiellem Widerstand gegen seine politischen Ziele für die restlichen 14 Monate der regulären Legislaturperiode argumentiert. "Er kann die angeblich fehlende Beständigkeit der Mehrheit nicht damit begründen, dass er sich bei seinen Gesetzesvorlagen nicht immer in allen Punkten durchgesetzt hat. Es ist die Aufgabe des Parlaments, Gesetze zu machen, und nicht die der Regierung." Zudem spreche der Treueschwur von SPD-Partei- und Fraktionschef Franz Müntefering für Schröder bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage am 1. Juli nicht für fehlendes Vertrauen der Fraktion. Geteilte Meinungen gibt es unter den Experten in der Frage, ob das BVG eine Entscheidung des Bundespräsidenten für Neuwahlen möglicherweise aufheben würde. Ein Bundestagsabgeordneter hat bereits angekündigt, in Karlsruhe gegen eine Entscheidung für Neuwahlen Einspruch einlegen zu wollen. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Montag, 18. Juli 2005 - 22:54 Uhr: | |
AOL-Nachrichten: Quelle: DPA Köhler will sich öffentlich äußern Regierung rechnet Freitag mit seiner Entscheidung Köhler hat bis Freitag Zeit, über eine Neuwahl zu entscheiden. (Foto: dpa) Berlin - Bundespräsident Horst Köhler wird sich diese Woche öffentlich zu seiner Entscheidung über eine mögliche Auflösung des Bundestages und eine Neuwahl äußern. Das sagte der Sprecher des Bundespräsidenten, Martin Kothé, am Montag in Berlin, ohne Details zu nennen. Berichte über eine mögliche Fernsehansprache des Präsidenten bezeichnete Kothé als Spekulationen, "die ich nicht kommentiere". Köhler hat bis Freitag Zeit, über eine Neuwahl zu entscheiden. "Er hat sich vorbehalten, die Frist auszuschöpfen", sagte Kothé. Fahrplan: So geht es weiter bis zu Neuwahlen V-Frage: Schröder erfolgreich gescheitert Verfassungsbruch? Viele Experten sagen Nein Regierungssprecher Béla Anda geht davon aus, dass Köhler am Donnerstag oder spätestens am Freitag die Entscheidung trifft. "Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung, wie immer sie auch ausfallen wird, mit hohem Respekt zur Kenntnis." Es sei bisherige Staatspraxis gewesen, dass der Bundespräsident einen sehr kleinen Kreis zuvor informiere. Neben dem Bundeskanzler gehörten dazu der Bundestagspräsident und das Bundesjustizministerium wegen der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bisher gilt der 18. September als möglicher Termin, falls der Bundestag neu gewählt wird. "Spiegel": Köhler für Auflösung des Bundestages In welcher Form sich Köhler öffentlich äußern wird, ist offen. Bundespräsident Karl Carstens hatte sich 1983 in einer Ansprache im Fernsehen an die Menschen gewendet, um die Entscheidung über eine Auflösung des Bundestags zu verkünden. Bundespräsident Gustav Heinemann wählte 1972 ebenfalls diesen Weg. Das Magazin "Der Spiegel" hatte berichtet, dass Köhler aller Voraussicht nach der Auflösung des Bundestags zustimmen werde und eine Fernsehansprache plane. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth zeigte sich überzeugt, dass Köhler sich in seinen Überlegungen auch davon leiten lasse, dass die Parteien und die große Mehrheit der Bevölkerung eine Neuwahl wollten. (sa/dpa) |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juli 2005 - 18:50 Uhr: | |
Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz hat angekündigt, für den Fall der Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Köhler in der kommenden Woche die Klage gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Quelle: http://www.welt.de/data/2005/07/20/748662.html |

MMA
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juli 2005 - 19:12 Uhr: | |
Neulich in der "Zeit" ( vermutlich vor zwei Wochen; leider nicht im Internet abrufbar) stand übrigens ein interessanter Artikel über Schulz' Problematik, Stichwort: "Venire contra factum proprium". Er habe selber an der Vertrauensversagung mitgewirkt und habe könne deshlab möglicherweise Probleme bei einer Klage haben. |

John Rawls
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juli 2005 - 22:06 Uhr: | |
Venire contra factum proprium - ein gutes Argument. Aber vorallem, weil er eben NICHT mitgewirkt hat. Er ist der Abstimmung ferngeblieben und hat so seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. |

MMA
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Juli 2005 - 10:57 Uhr: | |
Ja, das meinte ich doch: Er hat an der Versagung des Vertrauens mitgewirkt, indem er absichtlich der Abstimmung ferngeblieben ist. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Juli 2005 - 11:46 Uhr: | |
Der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens an Werner Schulz ist doch abwegig. Man sollte sich hier einmal die Abfolge des Geschehens in Erinnerung rufen. Der Bundeskanzler stellt eine Vertrauensfrage, um sie zu verlieren. Deshalb werden die Abgeordneten der eigenen Fraktion und der Fraktion des Koalitionspartners gebeten, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, damit die Abstimmung scheitert und der Bundestag aufgelöst werden kann (widersprüchlicher geht es wohl nicht). Warum also sollte sich Schulz an solch einer Farce beteiligen müssen, um seine Rechte erfolgreich in Karlsruhe durchsetzen zu können? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Juli 2005 - 12:15 Uhr: | |
Es geht wohl weniger darum, ob Schulz hätte teilnehmen müssen. Es geht insgesamt darum, daß Schulz insgesamt wohl deutlich kein Vertrauen in den Kanzler und dessen Vorgehen hat. Und es geht eben sehr wohl um das Vertrauen zwischen Parlamentariern und der Person Bundeskanzler. Man kann eben als Abgeordneter nicht sagen: "Dem Kanzler traue ich kein Stück, aber rot/grün soll weiter regieren". Das GG stellt auf die Person des Kanzlers ab, nicht auf eine Koalition. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Juli 2005 - 12:17 Uhr: | |
@Ralf Schulz hat kein Vertrauen in das Vorgehen des Kanzlers, von einem Vertrauensbruch zum Kanzler ist mir nichts bekannt. |
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