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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:06 Uhr: | |
Anbei ein interessanter Link dazu aus Spiegel Online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,363190,00.html |

MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:11 Uhr: | |
Theoretisch könnte man natürlich behaupten, es seien die Grünen, die nicht vollzählig hinter Schröder stünden. Dann wäre die Müntefering-Äußerung irrelevant. Auch für spätere Legendenbildungen könnte das Bedeutung erlangen. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:29 Uhr: | |
@Niklas: "Weiß irgend jemand im Forum schon etwas über die drei absenten SPD-Abgeordneten (Namen, Gründe für die Nichtteilnahme)?" Ich komme auf vier fehlende SPD-Stimmen, wenn es aus der Fraktion 105 Ja-Stimmen und 140 Nein-Stimmen gab (ich habe aber nicht nachgezählt, nur gerechnet, irgendeine Agentur hat heute irrtümlich die Zahl 248 in den Ring geworfen und viele Medien haben die Zahl übernommen, auch die afp-Grafik im Link von zigzag). Die Namen sind etwas mühevoll über eine Differenzanalyse aus den Namen der Abstimmungsteilnehmer herauszufinden (siehe den Link zum Plenarprotokoll), wer sich die Mühe ersparen will, muss bis zum 4. Juli auf das endgültige Plenarprotokoll (oder auf einen fleißigen Forumsteilnehmer) warten, da steht dann auch drin, wer entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hat. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:33 Uhr: | |
Laut Live-Ticker von Spiegel Online nahmen fünf Abgeordnete, darunter die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin, nicht an der Abstimmung teil. Nur Frau Däubler-Gmelin begründete ihr Fernbleiben. +++ Fünf Abgeordnete nahmen nicht an Abstimmung teil +++ [16.16] Insgesamt fünf Bundestagsabgeordnete haben nicht an der Abstimmung über die Vertrauensfrage teilgenommen - vier davon beabsichtigt. Von der SPD waren dies Herta Däubler-Gmelin, Uwe Küster und Sigrid Skarpelis-Sperk, bei den Grünen der Parlamentarier Werner Schulz. Wegen Nicht-Teilnahme an einer namentlichen Abstimmung müssen diese Parlamentarier nach dem Abgeordnentengesetz jetzt mit einem Abzug von 50 Euro bei ihren Diäten rechnen. Der CDU-Abgeordnete Carl-Eduard von Bismarck war wegen Krankheit verhindert. +++ Däubler-Gmelin hat Bedenken+++ [15.51] Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hält Schröders Weg zu Neuwahlen für "verfassungsrechtlich problematisch". In ihrer schriftlichen Erklärung zum Abstimmungsverhalten betonte die SPD-Politikerin weiter, schon 1982 habe sie Bedenken gegen das Vorgehen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) gehabt, über eine gescheiterte Vertrauensfrage zu Neuwahlen zu kommen und auch "das tolerierende Urteil des Bundesverfassungsgerichts für problematisch gehalten". |

MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:34 Uhr: | |
Herta Däubler-Gmelin, Uwe Küster, Sigrid Skarpelis-Sperk |

Tim Spier
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:35 Uhr: | |
Hier Spiegel-Online zu den fehlenden Abgeordneten: "Insgesamt fünf Bundestagsabgeordnete haben nicht an der Abstimmung über die Vertrauensfrage teilgenommen - vier davon beabsichtigt. Von der SPD waren dies Herta Däubler-Gmelin, Uwe Küster und Sigrid Skarpelis-Sperk, bei den Grünen der Parlamentarier Werner Schulz. Wegen Nicht-Teilnahme an einer namentlichen Abstimmung müssen diese Parlamentarier nach dem Abgeordnentengesetz jetzt mit einem Abzug von 50 Euro bei ihren Diäten rechnen. Der CDU-Abgeordnete Carl-Eduard von Bismarck war wegen Krankheit verhindert." |

Tim Spier
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 17:37 Uhr: | |
Upps, da hatten wohl drei Leute die gleiche Idee ... |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 18:03 Uhr: | |
Vielen Dank für die Namen! Wer bekommt raus, woher die Differenz kommt. Hat vielleicht ein Abgeordneter der SPD sein Mandat abgegeben, ohne dass schon ein Nachrücker in den Bundestag sein Mandat angenommen hat? |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 19:55 Uhr: | |
> Hat vielleicht ein Abgeordneter der SPD sein Mandat abgegeben, ohne > dass schon ein Nachrücker in den Bundestag sein Mandat angenommen hat? Unser Darmstädter Abgeordnete hat letzte Woche sein Mandat abgegeben, weil er zum OB gewählt wurde. Ich denke aber, daß da sofort nachgerückt wird - das war ja alles planbar. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 20:59 Uhr: | |
@Ralf Danke, das wird’s gewesen sein: Walter Hoffmann schied am 25. Juni 2005 aus dem Bundestag aus, nachdem er am 20. März 2005 die Stichwahl gewann. Einen Nachrücker habe ich nicht gefunden. Demnach hatte der 15. Deutschen Bundestag heute nur 600 Mitglieder, was an der erforderlichen Kanzlermehrheit von 301 Stimmen aber nichts geändert hat. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2005 - 23:59 Uhr: | |
@Matthias: SPiegel Online bestätigt Dich. Bei der Namensliste des Abstimmungsverhaltens aller SPD-Abgeordneten unter dem Titel: V-Frage: Wer dem Kanzler nicht vertraute: heißt es: "Der Bundestag zählte nur 600 Abgeordnete anstatt wie üblich 601, weil sich die Benennung eines Nachrückers für den ausgeschiedenen Darmstädter Abgeordneten Walter Hoffmann (SPD) verzögerte. Hoffmann hatte am 25. Juni sein Mandat niedergelegt." |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 00:05 Uhr: | |
Korrektur: Der Artikel auf Spiegel Online heißt: "Wer dem Kanzler vertraute". Link: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,363242,00.html Im übrigen hat das Präsidialamt heute mitgeteilt, dass der Bundespräsident die vollen 21 Tage zur Prüfung der Angelegenheit benötige. Die zu prüfenden Fragen seien "komplex". Quelle: http://www.bundespräsident.de/ Natürlich muss Köhler auch die Prüfungsfrist voll ausnutzen, damit der Bundestag nicht früher gewählt wird als am 18. September, da davor noch Ferien in einigen Bundesländern ist. Dies soll natürlich vermieden werden. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 00:08 Uhr: | |
Die Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes findet sich unter: http://www.bundespraesident.de/-,2.624718/Bundespraesident-Horst-Koehler.htm |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 00:18 Uhr: | |
@Bernhard [Zahl der MdB] Ja, danke. Habe ich auch - leider erst im Nachhinein - gefunden. Da habe ich den Agenturen zu Unrecht einen Irrtum vorgeworfen. [Prüfungsfrist] Genau, eine zu frühe Ansetzung der Wahl würde deren Durchführung gefährden, abgesehen davon, dass dann auch die Chancen der kleinen Parteien bei dann eingeleiteten Organstreitverfahren wegen der Zulassungshindernisse steigen würden. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 09:57 Uhr: | |
Wobei alle jetzt über den Zeitdruck meckernden Klein- ud Großparteien eigentlich noch vergleichsweise ordentlich Zeit haben. Die Neuwahlen wurden als sehr realistische Zukunftsaussicht am 22. Mai präsentiert, sie sind für den 18. September geplant. Das sind fast 120 Tage und damit das Doppelte dessen, was es bei ´das Grundgesetz eben bei einem spontanen Regierungsbruch mit anschließenden Neuwahlen zumuten würde. Bei 60 Tagen Frist würde es für die Kleinparteien mit den Unterschriften wirklich schwer, und auch für die Großen, ihre Kandidaten aufgestellt zu bekommen. |

sebu
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 09:59 Uhr: | |
Die Süddeutsche Zeitung schreibt heute auf der ersten Seite "Karlsruhe sät Zweifel an Wahltermin" Hintergrund ist die gestern veröffentlichte schriftliche Begründung zur Fortsetzung des Visa-Ausschusses - dort findet sich "...der Deutsche Bundestag aufgelöst wird und eine Neuwahl in der zweiten Septemberhälfte oder später stattfindet" In einem weiteren Artikel wird vermutet, dass dies ein Hinweis darauf ist, wie ein möglicher Prozess gegen eine Neuwahl ablaufen könnte. Vielleicht will sich das Verfassungsgericht nicht wieder in einen engen Zeiplan von nur wenigen Wochen zwischen Klageeinreichung und endgültiger Entscheidung drängen lassen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 10:04 Uhr: | |
Ich glaube nicht, daß das BVG einen späteren Wahltermin plant. Die Formulierung ist m. E. nur juristische Korrektheit (bzw. Vorsicht), weil die VISA-Ausschuß-Entscheidung nichts im Bezug auf eine mögliche Neuwahl-Klage präjudizieren soll. Und da die Verfassungsrichter wohl schon seit Wochen ziemlich jeden Aspekt dieser Sache diskutiert haben werden, und jetzt nur noch die letzten Details von Klageschrift und Beweiserhebung berücksichtigen müssen, werden sie auch mit den wenigen Wochen offizieller Entscheidungszeit kein Problem haben. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 11:44 Uhr: | |
Quelle: AOL Nachrichten Dies ist eine Zusammenstellung mehrerer Nachrichtenagenturen. Den Link alleine anzugeben, ist zwecklos, da er in einigen Tagen nicht mehr auffindbar sein wird. Schmierentheater oder würdiger Weg zu Neuwahlen? Viele Verfassungsrechtler halten Vorgehen für legitim Kassel - Die absichtlich gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder ist politisch wie rechtlich umstritten. Doch nach der Abstimmung und der Begründung des Kanzlers halten viele Verfassungsrechtler Schröders Vorgehen für legitim. "Ich glaube, der Bundeskanzler hat das Nötige getan, damit der Bundespräsident das Parlament auflösen kann", zeigt sich Wolfram Höfling, Leiter des Instituts für Staatsrecht an der Uni Köln, überzeugt. Durch die Weimarer Republik geprägt Von der ursprünglich engen Konzeption des Grundgesetzes habe sich das Bundesverfassungsgericht schon 1983 nach der Vertrauensfrage des damaligen Kanzlers Helmut Kohl (CDU) gelöst, sagt auch Werner Heun, Direktor des Instituts für allgemeines Staatsrecht und Politik an der Universität Göttingen. Die instabilen Verhältnisse der Weimarer Republik noch vor Augen, hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes "restriktiv gedacht" und die Vertrauensfrage wohl nur für eine wirkliche "Krise des Parlamentes" vorgesehen. So sieht dies mancher Verfassungsrechtler allerdings auch heute noch. Heuns Professoren-Kollegen Josef Isensee aus Bonn und Rupert Scholz aus München etwa machten in der "Bild"-Zeitung ihre Zweifel deutlich: Der Kanzler sei nicht handlungsunfähig, seine Mehrheit im Bundestag stabil; bis zuletzt seien noch mehrere Gesetze verabschiedet worden. "Der Kanzler hat einen großen Spielraum" Staatsrechtler, die Schröders Weg dennoch für gangbar halten, stützen sich denn auch weniger auf das Grundgesetz selbst, als auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem es das Scheitern der Vertrauensfrage von Kohl akzeptierte und den Weg für die Neuwahlen von 1983 frei machte. Damit hätten die obersten Richter selbst einen Verfassungswandel eingeläutet und das Grundgesetz neu interpretiert, sagt Heun. Dahinter könnten die Karlsruher Richter nun wohl kaum zurück. Kern dieses Urteils ist Höfling zufolge eine große "Einschätzungspräjudikative des Bundeskanzlers". Sprich: Der Kanzler hat einen weiten Spielraum, die Basis seiner Macht selbst zu beurteilen. "Plausible Gründe", warum diese auch erst in Zukunft bröckeln könnte, reichen nach Überzeugung des Kölner Wissenschaftlers aus. Schröder habe in seiner Begründung für die Vertrauensfrage im Bundestag "hinreichend deutlich gemacht", dass er keine ausreichende Basis für eine Fortführung der Agenda 2010 mehr sehe, meint Höfling. Der Kanzler gehe zulässigerweise von einer nur unsicheren Mehrheit aus, stimmt der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst Gottfried Mahrenholz, im RBB zu. Und auch die frühere Verfassungsgerichts-Präsidentin Jutta Limbach erklärt im Fernsehsender N24, Schröder habe sie mit seiner Begründung überzeugt. "Auftakt zum Wahlkampf" In seiner Erklärung vor dem Bundestag verwies Schröder auch auf die Blockade durch die Unionsmehrheit im Bundesrat. Dies sei wohl eher "der Auftakt zum Wahlkampf", vermutete der Staatsrechtler Höfling. Auch nach Überzeugung Heuns liegt dieses Argument "eher neben der Sache". Allerdings habe sich bei der Entstehung des Grundgesetzes wohl niemand vorstellen können, dass aus dem Bundesrat eine nicht von Länder- sondern von Parteiinteressen gelenkte zweite Kammer mit hoher Gesetzgebungskompetenz werden könnte. Von daher sei es doch nicht ganz abwegig, diesem faktischen Verfassungswandel mit einer Neuauslegung des Grundgesetzes bei der Vertrauensfrage zu entsprechen. In seinem Urteil von 1983 stellte das Bundesverfassungsgericht auch auf den Konsens der Verfassungsorgane ab. Das heißt, es ist auch von Bedeutung, ob sich Bundeskanzler, Bundespräsident, Parlament und Parteien im Wunsch nach Neuwahlen einig sind. Und dieser Konsens bestehe, so Heun - vorbehaltlich dessen, dass auch der Bundespräsident zustimmt. Die großen Parteien seien ebenso für Neuwahlen wie, glaube man den Umfragen, die Bürger. "Ich glaube, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht diesem Konsens nicht entziehen kann." Bundestag bisher zwei Mal aufgelöst Seit 1949 ist es in der Bundesrepublik erst zwei Mal zu einer Auflösung des Bundestages gekommen, nämlich 1972 und 1983. In beiden Fällen hatten die damaligen Regierungschefs - 1972 Willy Brandt (SPD) und 1983 Helmut Kohl (CDU) - die Vertrauensfrage gestellt, und zwar von vornherein in der Absicht, die Voraussetzung für die Parlamentsauflösung und vorzeitige Neuwahl zu schaffen. (md/ddp/AFP) |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Samstag, 02. Juli 2005 - 23:39 Uhr: | |
Zu dem nichtbesetzten Hessen-SPD-Sitz im Bundestag ein Zitat aus der Online-Ausgabe der Fuldaer-Zeitung vom 01.07: "Barbara Imhof (SPD) hingegen würde „ihrem Kanzler“ das Vertrauen aussprechen. Die Fuldaerin darf das aber nicht, denn die potenzielle Nachrückerin für den Bundestag wartet noch auf die Verzichtserklärung des vor ihr auf der Warteliste platzierten Klaus Wiesehügel. Erst wenn die vorliegt, ist Imhof wieder im Bundestag. [...] Barbara Imhof (52), die bis 2002 acht Jahre lang Bundestagsabgeordnete war und jetzt hofft, als Nachrückerin nach Berlin zu wechseln, ist derzeit „wütend und zornig“. Nach wie vor hat der vor ihr auf der Warteliste stehende Wiesehügel seinen Verzicht auf das Bundestagsmandat nicht erklärt." |

Fragender
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 13:08 Uhr: | |
Wieso regt sich die gute Frau eigentlich auf? Klaus Wiesehügel steht nun mal vor ihr auf der Landesliste. Er könnte sein Mandat schlicht wahrnehmen (warum soll er überhaupt verzichten?), dann würde Frau Imhof garnicht nachrücken. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 14:44 Uhr: | |
Ich würde mich noch einmal für Eure Meinung zu den Müntefering-Äußerungen interessieren. Meine Prognose bleibt die, dass sowohl Bundespräsident als auch Bundesverfassungsgericht die Neuwahlen abnicken werden mit dem Argument, die "stetige" Mehrheit des Bundeskanzlers habe eben nicht "außer Zweifel" gestanden. Von dem Argument, das BVerfG dürfe eine Willensentscheidung der Verfassungsorgane Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident nicht mehr umstoßen, halte ich allerdings nichts. Entweder ist eine Maßnahme verfassungskonform oder nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dann wäre es die Pflicht des BVerfG, den Maßnahmen der Verfassungsorgane auch zu widersprechen. Außer Zweifel scheint mir jedoch, dass die Äußerungen Münteferings das (angebliche?) Ziel, Bundestagsneuwahlen mit Hilfe der abgelehnten Vertrauensfrage zu erreichen, erschweren, da er den Bundestagsabgeordneten um Werner Schulz, die das Verfassungsgericht im Falle einer Auflösungsentscheidung anrufen wollen, gute Argumentationshilfe geben. Ich gehe hier sogar so weit, festzustellen, dass wenn das Verfassungsgericht die Neuwahlen aufhalten sollte (womit ich - wie gesagt - nicht rechne), dies hauptsächlich wegen der Müntefering-Äußerungen geschehen wird. Dass dessen Äußerungen kontraproduktiv wirken, stellen alle Verfassungsexperten, auch diejenigen, die Schröders Vorgehen für verfassungsgemäß halten, übereinstimmend fest. Meine Frage nun: Was will Müntefering eigentlich? Will er, dass Köhler die Auflösung verweigert und Schröder daraufhin von seinem Amt zurücktritt (sei es aus eigener Einsicht, sei es, weil er die Auflösung dann über GG-Artikel 63 erreichen will), um dann von rot-grün zum Nachfolger (für ein Jahr) gewählt zu werden? Was sollte dies denn dann? Hat sich die SPD-Spitze verkalkuliert und ist von den katastrophalen Umfragewerten so überrascht, dass sie sich - entgegen dem ersten Anschein vom 22. Mai - doch noch ein Jahr "Galgenfrist" gönnen will? Dies, indem Schröder - oder Müntefering - ein weiteres Jahr weiter amtieren? (Weil Schröder dann nicht zurücktritt, wie er dem Bundespräsidenten erklärte)Oder welchen anderen Hintergrund haben die Äußerungen Münteferings? Sind sie einfach unüberlegt? Soll etwa dem Bundespräsidenten oder dem Verfassungsgericht der "Schwarze Peter" für die dann mögliche Nicht-Abhaltung der Neuwahlen zugeschoben werden? Also, ich werde aus Münteferings Verhalten nicht schlau. Dumm ist er ja nicht; er muß sich doch etwas bei seinen Äußerungen gedacht haben? |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 15:02 Uhr: | |
Anbei noch ein Link zu einem Artikel der "Frankfurter Neuen Presse". Ähnlich wie der von Sebu hier hineingestellte Kommentar in der "Süddeutschen" befasst er sich neben den Müntefering-Äußerungen vor allem mit der Möglichkeit, dass Karlsruhe den Wahltermin nach hinten verschieben könnte: http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2368878 |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 15:23 Uhr: | |
Die eigentlich immer recht gut informierte "Welt am Sonntag" schreibt, Köhler wolle den Weg zu Neuwahlen freigeben, aber Münteferings Äußerungen hätten das Präsidialamt irritiert. Schily habe erklärt, die Regierung hätte die Vertrauensfrage mit dem Präsidialamt abgestimmt und sei daher zuversichtlich, dass Köhler das Parlament auflöse. Link: http://www.wams.de/data/2005/07/03/740673.html Damit sind alle entscheidenden Quellenhinweise für die bevorstehende Entscheidung des Bundespräsidenten bzw. des Verfassungsgerichts nach meiner Auffassung angegeben. Jetzt kann man nur noch abwarten. |

MMA
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 15:44 Uhr: | |
Müntefering: "Ob sich jemand so oder anders entscheidet, er kann dafür gute Gründe nennen. Wichtig ist, dass wir voneinander wissen, dass beides respektabel ist, dass wir uns aber einig sind in dem Bewusstsein, dass Gerhard Schröder als Bundeskanzler das Vertrauen der SPD-Bundestagsfraktion hat und dass wir ihn weiter als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland haben wollen." Das könnten notfalls auch eine Argumentationslinie sein, die er sich für eine Rede nur vor der eigenen Fraktion zurechtgelegt hat und die er fahrlässig vor falschem Publikum wiederholt hat (vielleicht sollten einige Abgeordnete es auch noch einmal eingeschärft bekommen?). "Sie tun so, als ob es hier um Misstrauen ginge. Es geht heute nicht um Misstrauen." Das ist ja banal, dass es nicht um ein Misstrauensvotum geht, deshalb sind ja auch die folgenden Aussagen über die Chancen eines solchen (durch die CDU) nicht relevant für die Frage, ob Schröder noch eine Mehrheit hat. Könnte also alles in allem Nervosität sein. Oder ein Appell an SPDler, dass sie mit einer Enthaltung keinesfalls weniger kanzlertreu seien als mit einer Vertrauensbekundung. Oder eine Aussage fürs Geschichtsbuch: damit es nicht ganz so leicht wieder heißt, wie es über 1982 heißt: dass die SPD selbst es war, die nicht hinter ihrem Kanzler stand. Oder es ist eben doch der Trick, dass es nun einen Grund mehr gibt, Schröder doch noch zurücktreten zu lassen - und dass es trotzdem wie ein Versehen M.s aussieh, dass er ihn geschaffen hat. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juli 2005 - 17:36 Uhr: | |
Diese Quelle von n-tv berichtet ebenfalls über Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts, die Neuwahlen per einstweiliger Anordnung zu verschieben: http://www.n-tv.de/550948.html Da könnten Müntefering in der Tat zu beigetragen haben. |
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