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Florian
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 15:20 Uhr: | |
Ist es für die SPD in der derzeitigen Lage eigentlich besser, wenn die WASG/PDS in den Bundestag kommt oder wenn sie nicht reinkommt? Wenn diese Bündnis reinkommt, dann hat die SPD ein riesiges strategisches Langrist-Problem, weil ihr linker Rand ausgefranst ist. Andererseits ist ihre einzige realistische chance auf Regierungsbeteiligung als Juniorpartner einer großen Koalition - und eine solche Koalition kann es rechnerisch eigentlich nur geben, wenn das Links-Bündnis in den Bundestag kommt. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 15:53 Uhr: | |
@Florian: Ich denke, dass wenn das Linksbündnis in den Bundestag kommen wird, deren Stimmen vor allem zu Lasten von rot-grün gehen werden. Nach wie vor wird es eine - aus meiner Sicht solide - Mandatsmehrheit für Union und FDP geben. Allerdings versucht ja auch die NPD in Sachsen, mit Hilfe von drei Direktmandaten in den Bundestag zu kommen. Langfristig könnten dann erneut sechs Parteien - PDS/WASG (oder PDS alleine), Grüne, SPD, FDP, CDU/CSU, NPD im deutschen Bundestag vertreten sein - mit langfristigen (nicht kurz- und mittelfristigen)Folgen für die Stabilität des Parteiensystems. Dies wäre zunächst einmal ein Indiz dafür, dass die Volksparteien (hier jetzt insbesondere deutlich an der SPD) ihre Ränder nicht mehr zu binden vermögen, v.a. dann, wenn sie an der Regierung sind. Das Problem gab es nicht in Zeiten wachsenden Wohlstandes, in denen es mehr zu verteilen gab. Heute ist es aber doch - vor allem in Zeiten wachsender Globalisierung und verschärfter Konkurrenz von Ländern und Produkten - so, dass es nichts mehr zu verteilen gibt und daher Sozialleistungen abgebaut werden. Dies führt zu wachsender Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik - egal, wer sie macht. Sebus Rechnung, Koalition A gewinnt die Bundestagswahl, Koalition B daraufhin die meisten Landtagswahlen bis zur oppositionellen Mehrheit von Koalition B im Bundesrat und irgendwann gewinnt Koalition B die Bundestagswahlen, stimmt. Sie kann meines Erachtens noch dadurch erweitert werden, dass - je mehr die Bürger mit der Regierungspolitik beider "Blöcke" unzufrieden sind, alternative Parteien und Bewegungen an den Rändern wachsen. Insofern könnte es langfristig - nicht kurz- und mittelfristig - schon so sein, dass nur noch die beiden Großparteien alleine und keine Großpartei alleine mit einer kleinen Partei mehr die Regierungsmehrheit stellen kann. Kuzfristig - d.h. für die jetzt bevorstehenden Bundestagswahlen, sehe ich dies allerdings noch nicht. |

Kai
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 16:56 Uhr: | |
Solange CDU, CSU und FDP zusammen über 50 % der Stimmen kommen, und das hängt nicht vom gemeinsamen Auftreten von PDS und WASG ab, schadet die Linkspartei uneingeschränkt der SPD, zumal ein starkes Ergebnis für die neue Sozialistische Einheitspartei die Unruhe in der SPD selbst noch weiter verstärken dürfte. Eine Regierungsbeteiligung der SPD ist so oder so völlig unrealistisch. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 19:14 Uhr: | |
Die SPD will doch gar nicht mehr regieren! Das ist doch der Gag bei den Neuwahlen, nur in der Opposition kann sie ihre internen Konflikte bereinigen. Bei einer großen Koalition wären die Probleme mit der SPD-Linken noch viel schlimmer als bei Fortführung von Rot/Grün. Und gerade gegen die neue linke Konkurrenz kann sie nur als Oppositionspartei bestehen, nicht als Juniorpartner der Union. Die einzige Partei, die ein Interesse am Parlamentseinzug der PDS hat, ist derzeit die FDP - denn das macht die absolute Mehrheit der Union unwahrscheinlicher. Der NPD gebe ich derzeit keine Chancen auf einen Bundestagseinzug, auch nicht über Direktmandate. @Bernhard: > Das Problem gab es nicht in Zeiten wachsenden Wohlstandes, in denen > es mehr zu verteilen gab. Diese Zeiten können ja wieder kommen - die übrigen europäischen Länder schaffen das doch auch. Man darf nie vergessen: Es gibt keine Weltwirtschaftskrise, nur Deutschland (und Frankreich) erleben eine hausgemachte Problemlage. Die ganze Theorie, daß künftig wieder die SPD gegen eine schwarz-gelbe Bundesregierung die Landtagswahlen gewinnt, setzt irgendwie voraus, daß eine neue Regierung genauso schlecht arbeiten würde wie die jetzige. Das ist natürlich ein mögliches Szenario. Aber die neue Regierung könnte es auch sichtbar besser machen und Erfolge erzielen - dann geht sie mit einem Bonus in die Landtagswahlen. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 19:55 Uhr: | |
@Ralf: Die einzige Partei, die ein Interesse am Parlamentseinzug der PDS hat, ist derzeit die FDP - denn das macht die absolute Mehrheit der Union unwahrscheinlicher. Volle Zustimmung. Wobei ich sogar noch einen Aspekt sehe. Nur wenn es bundesweit eine Koalition von Union und FDP geben sollte, hätte die neue Regierung eine Mehrheit im Bundesrat. Sollte - was ich nicht glaube - die Union alleine die absolute Mehrheit der Mandate erhalten und somit in der Lage sein, alleine zu regieren, hätte eine solche Regierung ja keine Mehrheit im Bundesrat, da lediglich 5 Bundesländer (Bayern,Hamburg, Hessen, Saarland, Thüringen) von absoluten Unionsmehrheiten regiert wird. Theoretisch könnte also die FDP dadurch indirekt "mitregieren", indem sie in den Ländern, in denen sie mit der CDU koaliert (Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt) Stimmenthaltung im Bundesrat - und damit de-facto-Ablehnung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen erwirken würde. Ich gehe davon aus, dass zumindest die Mehrheit der Union (Merkel und v.a. der Wirtschaftsflügel der Union) aus langfristiger Perspektive eine Koalition mit der FDP einer Unionsalleinregierung sogar vorziehen würde. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 22:02 Uhr: | |
Ist eigentlich inzwischen definitiv bekannt, ob Abgeordnete des derzeitigen Bundestages gegen eine eventuelle Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten klagen werden und ob damit eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - nach 1983 - zu erwarten ist? |

sebu
| | Veröffentlicht am Samstag, 11. Juni 2005 - 22:20 Uhr: | |
@Bernhard: Denke auch, dass Stimmen für das Linksbündins v.a. zu Lasten der SPD gehen, denke aber auch, diese Woche gelesen zu haben, dass sich durchaus Unionsanhänger dafür erwärmen könnten. @Ralf: Wenn ich mir Stoibers Aussagen zum Einschnitt bei Sozialleistungen von heute allerdings so durch den Kopf gehen lasse, frage ich mich, ob all die, die rot-grün wegen "unsozialer Politik" abwählen, wirklich das bekommen, was sie sich erhoffen. Ob nach einem Kassensturz und einer Haushaltskonsolidierung evtl. incl. Einschnitt bei Sozialleistungen eine neue Regierung mit einem Bonus in die Landstagswahlen geht, wage ich zumindest zu bezweifeln. Im Prinzip hilf nur weniger Kompetenzen für den Bund, mehr Wettbewerb unter den Ländern, ansonsten ist die "wahrgenommene Verflechtung" im Fall von Grausamkeiten so stark, dass das weiter oben von mir beschriebene Szenario wieder von vorne beginnt. Ansonsten hätt' ich noch ein ceterum censeo: ich finde es unsäglich, dass die verfassungrechtlich sauberste Variante, nämlich das Grundgesetz zu ändern, nicht einmal mehr diskutiert wird in der Öffentlichkeit. |

Juwie
| | Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 13:01 Uhr: | |
> Ansonsten hätt' ich noch ein ceterum censeo: ich finde es unsäglich, dass die verfassungrechtlich sauberste Variante, nämlich das Grundgesetz zu ändern, nicht einmal mehr diskutiert wird in der Öffentlichkeit. Noch viel schlimmer: Es wird so getan, als handle es sich um eine "Vergewaltigung der Verfassung" und als sei solch eine einfache Neuregelung extrem schwierig (dabei war die StPO in den 70er Jahren angesichts von Terrorakten der RAF innerhalb von sechs (!) Tagen zu ändern. |

Marc K.
| | Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 16:46 Uhr: | |
@Juwie, halte nichts von Verfassungsänderungen im Eilverfahren. Die Verfassung ist etwas anderes als ein einfaches Gesetz. Zumal selbst solche Eilgesetze oft nicht unbedingt von großer Qualität sind. Zudem ist eine Verfassungsänderung gar nicht erforderlich. Denn es gibt einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu Neuwahlen: und der lautet Rücktritt des Bundeskanzlers. Dann kann der Bundespräsident falls nicht binnen 21 Tagen ein neuer Bundeskanzler gewählt wird den Bundestag auflösen. Dies wäre ein verfassungsrechtlich unproblematischer Weg. Der jetzige Weg ist problematisch, aber dennoch gangbar. Die Abgeordneten des Bundestages sind in ihrer Abstimmung frei. Daher stellt sich die Frage, ob man überhaupt eine "fingierte Vertrauensfrage" formal feststellen kann. Denn die Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihren Gewissen verantwortlich (Art 38 GG). Eine fingierte Vertrauensfrage formal festzustellen, würde bedeuten letzlich die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu bestreiten, nach ihren freien Ermessen zu ihrer Entscheidung gekommen zu sein. Daher wird wohl auch das BVerfG - falls es von einzelnen Abgeordneten die aus Sorge davor keine vollen Pensionsansprüche zu erwerben (diese erhält man erst nach 8 Jahren) Verfassungsbeschwerden geben wird (wie 1983) - zu berücksichtigen haben. Man muss daher kein Prophet sein, wenn man davon ausgeht, dass das BVerfG wie 1983 Kritik äußerst und sagt, dieses Verfahren solle nicht die Regel werden, aber letzlich die Zulässigkeit bestätigt. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 17:00 Uhr: | |
Zumal - Robert Leicht hat dies ja korrekt festgestellt, wie hier im Forum schon diskutiert - die jetzige Situation, 2005, mehr Ähnlichkeiten mit der von 1972 hat als mit der von 1983. Denn 1983 wurde am Tag vor der verlorenen Vertrauensabstimmung ja der Haushalt der damals neu amtierenden CDU/CSU/FDP-Regierung mit großer Mehrheit verabschiedet - die Regierung dokumentierte damit ja gerade die Handlungsfähigkeit des Parlaments - wie der Abgeordnete Hansheinrich Schmidt-Kempten (FDP) korrekterweise feststellte. Er beteiligte sich nicht an der Abstimmung und gehörte zu den vier Bundestagsabgeordneten, die gegen die damalige Auflösungsentscheidung von Bundespräsident Carstens 1983 das Verfassungsgericht anriefen. Heute ist Schröder - wie er ja wohl Bundespräsident Köhler mitgeteilt hat - durch die Unwilligkeit eigener Parteifreunde, nach der Wahlniederlage in NRW weitere Reformen mitzutragen, in der Tat nicht mehr handlungsfähig. Dies ähnelt sehr der Situation der damaligen Regierung Brandt/Scheel, die 1972 ihre Mehrheit verloren hatte. Insofern gehe ich auch davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei erneuter Anhörung eine Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten Köhler akzeptieren würde. Nochmals: weiß jemand, ob Abgeordnete konkret geäußert haben, gegen eine Auflösungsentscheidung konkret das Bundesverfassungsgericht anzurufen? |

Fragender
| | Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 19:13 Uhr: | |
@Bernhard Nowak Richtig aus dem Fenster gelehnt hat sich keiner, aber Ströbele (der die acht Jahre schon voll hat) hat so etwas vage angedeutet. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 12. Juni 2005 - 19:40 Uhr: | |
@Fragender: Danke. Damit scheint dann evtl. wieder das Verfassungsgericht das letzte Wort in dieser Angelegenheit zu bekommen. Laut FAZ-Sonntagszeitung will Köhler, dass gewählt wird. Alt-Bundespräsident Herzog, der immerhin Mitautor eines Grundgesetz-Kommentars und früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, habe keine Bedenken gegen die Anwendung der Vertrauensfrage, um zu Neuwahlen zu kommen. Vorgezogene Wahl Wie wird Schröder den Kanzler los? Von Eckart Lohse und Wulf Schmiese, Berlin 12. Juni 2005 Der Bundespräsident wußte vor dem Bundeskanzler über die Details Bescheid. Darüber, wie der Kanzler elegant sein Amt loswerden kann. Horst Köhler kannte den Weg, während Gerhard Schröder noch danach suchte. Der will sich der Kanzlerbürde entledigen, ohne sie einfach hinzuwerfen. Rücktritt schließt Schröder kategorisch aus. Das bedachte der Bundespräsident, und das hat Schröder am Donnerstag nochmals dem Volk verkündet. Eine gute Woche nach der alles auslösenden Wahlniederlage der SPD in Nordrhein-Westfalen, am Dienstag, dem 31. Mai, empfing Köhler bei sich zu Hause in seiner Dienstvilla in Berlin-Dahlem seinen Amtsvorgänger Roman Herzog. Der Frühstückstermin war so geheim, daß er in keinem Amtskalender Eintrag fand und niemand hinzugebeten wurde, weder Staatssekretär noch Referent. Köhler wollte Rat von Herzog, dem wohl Kundigsten in dieser heiklen Frage: Welche politische Begründung darf der Bundeskanzler geben, damit der Bundestag ihm das Mißtrauen aussprechen und der Bundespräsident das Parlament auflösen kann? „Abstrakte Vertrauensfrage” legitim? Herzog kennt das Grundgesetz wie kaum ein anderer; er lehrte Staatsrecht und war, bevor er 1994 Bundespräsident wurde, als Verfassungsgerichtspräsident Deutschlands höchster Richter. Und er verfaßte den berühmten Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig mit, der Antwort gibt auf Schröders Problem, das auch Köhlers wäre: Ist es rechtlich einwandfrei, wenn der Kanzler das Parlament nach dem Vertrauen fragt mit dem ausdrücklichen Ziel, es nicht zu bekommen? „Der Bundeskanzler verletzt die Verfassung durch eine solche Motivation seines Vertrauensantrags nicht”, lautet Herzogs Kommentar. Nicht einmal die Absicht der mißtrauenden Abgeordneten, nach einer vorgezogenen Wahl wieder denselben Regierungschef zu wählen, änderte daran etwas. Herzog beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1983 die Entscheidung von Bundeskanzler Helmut Kohl gebilligt hat, zur Wahl durch die Vertrauensfrage gelangt zu sein. Herzog hält eine „abstrakte Vertrauensfrage” für legitim, eine, die „ohne Verbindung mit irgendeiner politischen Sachfrage” gestellt wird. Alles wäre kein Problem - wenn nur Schröder nicht Schröder wäre. Schröder wollte wieder tricksen Denn der wollte noch im Abgang die Rolle des politischen Zauberers spielen, mit der sein Aufstieg nach ganz oben begann. Mit einem Trick hatte er den Weg ins Kanzleramt bereitet, indem er eigenmächtig sein Abschneiden bei der niedersächsischen Landtagswahl im März 1998 zum entscheidenden Kriterium für die Kanzlerkandidatur gemacht hatte. Schon am Nachmittag jenes Sonntags, des 1. März 1998, waren die Zahlen eindeutig, und Schröder erhielt einen Anruf aus Saarbrücken mit den berühmten Worten Oskar Lafontaines: „Hallo, Kandidat!” Geklappt. Applaus. Schröder nahm die Methode „Führen heißt Überraschen” mit ins Kanzleramt. Um es zu verlassen, wollte er sie nun wieder anwenden. Den Gedanken, die Bundestagswahl vorzuziehen, heißt es nun, habe er schon im März gehabt, als Heide Simonis viermal hintereinander nicht wiedergewählt wurde zur schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin. Doch anders als Vorgänger Kohl, der bereits in seiner Regierungserklärung am 13. Oktober 1982 ankündigte, er strebe eine vorgezogene Bundestagswahl ein halbes Jahr später an, gab Schröder den Geheimniskrämer, weihte kaum jemanden ein. Weil die Überraschung gelingen sollte, mied er - und das erwies sich als verhängnisvoll - Verfassungsfachleute. „Kein offizieller Vorgang” Von seinen Leuten sagen einige heute zwar, die juristische Prüfung habe „parallel zum Entscheidungsprozeß” stattgefunden. Aber das sei „sicher kein offizieller Vorgang” im Kanzleramt gewesen. Wie zur Rechtfertigung wird darauf verwiesen, Schröder und Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier, der angeblich von Anfang an gegen den Plan war, seien beide selbst Juristen. Doch eine breitangelegte Absicherung des Plans blieb aus: Offenbar ließ Schröder die verfassungsrechtlichen Fragen erst Tage nach seiner überraschenden Ankündigung prüfen. Der nonchalante Umgang Schröders mit Verfassungsfragen zeigte sich auch an Art und Zeitpunkt, wie der Bundespräsident in die Pläne eingeweiht wurde. Erst nach der öffentlichen Ankündigung des Plans durch Müntefering gegen 18.30 Uhr am NRW-Wahlabend, dem 22. Mai, meldete sich Schröder bei Köhler. „Schröders Coup” war in Gefahr Regierungssprecher Anda behauptete zunächst, das sei vor Schließung der Wahllokale am „späten Nachmittag” geschehen. Noch zwei Wochen später, am vorigen Dienstag, vermißte man das rechte Schuldbewußtsein. Als Anda bei einer Buchvorstellung auf seine falschen Angaben angesprochen wurde, sagte er knapp: „Es war viel los an dem Tag.” Den Begriff „später Nachmittag” würde er so nicht wieder verwenden. In Regierungskreisen wird bis heute darauf hingewiesen, daß „formaljuristisch” der Bundespräsident gar nicht vorab in die Pläne des Kanzlers eingeweiht werden müsse, dieses ein „Akt der Courtoisie” sei, des höflichen Benehmens. Wohl wahr. Schon Herzog erklärte es in seinem Grundgesetzkommentar zur „Stilfrage”, zu „einem Gebot des Anstands und der Fairness oder auch der politischen Klugheit”, daß ein Kanzler jene vorab informieren sollte, deren Hilfe er benötigt für seine Pläne. „Das wird sich vor allem dann empfehlen, wenn die weiteren Absichten des Bundeskanzlers auf Entscheidungen abzielen, die vom Bundespräsidenten bzw. vom Gesamtkabinett abhängen.” Der Jurist Schröder konnte diesen Tip nachlesen im Maunz/Dürig. Doch hätte er ihn befolgt, wäre seine Überraschung in Gefahr gewesen. So wurde sie „Schröders Coup” genannt - wenn auch nur einige Stunden lang. Köhler und Schröder wollen, daß gewählt wird Erst zweieinhalb Wochen nach dem schnell verpufften Effekt und Bangen, ob die Wahl kommt, deutet sich eine Lösung an. Am Donnerstag verdarben die Zeitungsschlagzeilen Schröder die Morgenlaune. „Raus hier, aber dalli!” titelt die linke „tageszeitung” über einem Foto, das Schröder im Kanzleramt zeigt. Führende SPD-Politiker hatten den Bundespräsidenten öffentlich als „parteipolitisch einseitig” beschimpft, Müntefering daraufhin das Schwinden seiner Macht eingestanden. Schröder traf sich mit Köhler. Schon vor diesem düsteren Donnerstag sei er mit ihm übereingekommen, man wolle sich am Mittag treffen. Die beiden sehen einander kritisch, sie eint aber dasselbe Ziel: Sie wollen, daß im September gewählt wird. Schröder vermittelte am Donnerstag den Eindruck, er sei mit Köhler einig über den Weg dorthin. Ob das hilft, ist jedoch fraglich. Denn der Kanzler, so wird versichert, wolle die Sache so anstellen wie einst Kohl. Der hatte freilich seinen Wunsch, die Wahl vorzuziehen, mit den ungewissen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag begründet. Wenn Schröder das am 1. Juli zur Begründung der Vertrauensfrage tut, wird sein Wahlkampf mit einem Aufstand der eigenen Abgeordneten beginnen, die sich nach sieben Jahren Gefolgschaft zu Unrecht durch den Kanzler der Unzuverlässigkeit geziehen fühlen. Wie schnell das zum Autoritätsverlust führt, durfte Schröder in dieser Woche erleben. Der 18. September ist weit. Text: F.A.S. Bildmaterial: AP, F.A.Z.-Greser&Lenz |

sebu
| | Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 08:41 Uhr: | |
@Marc K.: Denke, dass 1. Ruecktritt des Kanzler 2. verlorene Vertrauensfrage nach Verlust der Mehrheit im Bundestag(!) und 3. ein sich selbst aufloesender Bundestag jeweils um Neuwahlen herbeizufuehren verschiedene Paar Schuhe sind. 1. kaeme nur in Frage, wenn der Kanzler "nicht mehr will oder darf/soll" - nach eigenem Bekunden liegt das nicht vor. 2. liegt vor in einem Fall wie 1972, bei dem einige Abgeordnete die Fraktion verlassen und schliesslich 3. waere meiner Meinung angebracht, wenn es Neuwahlen geben soll, ohne, dass die Regierung das Misstrauen des Parlaments hat oder der Kanzler nicht mehr will und man es nicht schafft einen neuen zu waehlen. Genau dieser Fall liegt momentan vor und hat auch 1983 vorgelegen. Man koennte ein Selbstaufloesungsrecht durchaus mit einem materiellen Pruefungsrecht des BPraes verbinden, um z.B. zu verhindern, dass die grossen Parteien gerade eine guenstige Stimmung nutzen, um kleinere Parteien aus dem Parlament zu draengen, was fuer den Fall, dass sich das Parteienspektrum mittel- und langfristist aendert, ein nicht unwahrscheinliches Szenario darstellt. Das waere auch im Sinne eines "Checks-and-Balances" zwischen den Verfassungsorganen. Haette man eine solche Moeglichkeit im Rahmen der Verassungsueberarbeitungskommissionen, die dann als Kommissioenchen und Refoermchen geendet haben, geschaffen, koennte man sich die momentane Diskussion sparen und haette auch gar nicht ueber eine flotte Verfassungsaenderung nachdenken muessen. Andererseits waere dann dieser Thread leerer, was ja auch nicht so schoen waer' ;-) |

MMA
| | Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 16:29 Uhr: | |
@Juwie Es gab auch schon Argumente, ein Selbstauflösungsrecht per Verfassungsänderung einzuführen sei verfassungsrechtlich nicht für die laufende Legislaturperiode zulässig, sondern nur für eine spätere. Unabhängig davon, ob man dieser Ansicht letztendlich zustimmt, kann man wohl erwarten, dass eine entsprechende Initiative Schröders auch wieder öffentliche Debatten über Verfassungsmanipulation, -bruch etc. nach sich ziehen dürfte. Die Union müsste zwecks Zweidrittelmehrheit bei einer GG-Änderung mitziehen und wäre wohl auch selbst dafür - aber dann könnte sie sich an einer Empörungskampagne dagegen logischerweise nicht beteiligen, was ihr im Wahlkampf wohl zu schade wäre. |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2005 - 19:16 Uhr: | |
@MMA In Hamburg haben 1982 SPD und CDU die Verfassung geändert, um die Bürgerschaft in der laufenden Legislaturperiode auflösen zu können (man erinnere sich: Hamburger Verhältnisse nach den Juni-Wahlen, absolute Mehrheit für die nach den Dezember-Wahlen wegen des Schmidt-Faktors). Es geht also offenbar. Ein altgedienter CDU'ler hat mir vor einigen Jahren erzählt, wenn die Landes-CDU geahnt hätte, daß die Bundesregierung platzt, dann hätte sie die Verfassung nie geändert oder die Änderung zumindest bis nach den Bundestags-Wahlen, weil dann jeder gewußt hätte, daß der "Helmut-Schmidt-Mitleids-Effekt" eintritt. |

sebu
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 12:35 Uhr: | |
CDU/CSU haben angekuendigt, die Verfassung aendern zu wollen, wenn der BPraes den Bundestag wider erwarten nicht aufloest. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,360550,00.html Man wolle dann die "SPD vor sich hertreiben". Uebrigens: auch der Alt-BPraes plaediert fuer ein Selbstaufloesungsrecht! |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 14:19 Uhr: | |
> CDU/CSU haben angekuendigt, die Verfassung aendern zu wollen, wenn > der BPraes den Bundestag wider erwarten nicht aufloest. Das grenzt ja schon fast an Nötigung eines Verfassungsorgans ... Erst die wüsten Attacken der SPD-Linken, dann solche Ankündigungen - der Respekt vor der eigenständigen Prüfung und Entscheidung des Bundespräsidenten ist wohl weitgehend auf der Strecke geblieben. |

Angie-Fan
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 14:48 Uhr: | |
Die CDU/CSU will heute die Direktmandateklausel in eine Lex CSU umwandeln durch Anhebung der nötigen Direktmandate von drei auf sieben. Die Union hofft so, Grüne und PDS aus dem Parlament herauszuhalten |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 15:27 Uhr: | |
> Die CDU/CSU will heute die Direktmandateklausel in eine Lex CSU > umwandeln durch Anhebung der nötigen Direktmandate von drei auf > sieben. Wie bitte? Das habe ich nirgendwo gelesen - das wäre auch völlig chancenlos. Mit so einem durchsichtigen Manipulationsversuch würde sich die Union nur Minuspunkte einhandeln. Und die Grünen haben ohnehin keine Chancen auf drei Direktmandate, denen kann man damit nicht beikommen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 15:33 Uhr: | |
Aktuelle Entwicklung: Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Weiterführung des VISA-Ausschusses an. Mit anderen Worten: Der Versuch, diesen Ausschuss vorzeitig einzustellen, war klar verfassungswidrig. Und das war eigentlich selbst für juristische Laien klar absehbar: Solange die Neuwahl nur als Ankündigung im Raum steht (es liegt ja noch nicht einmal ein Antrag vor), kann es doch gar keine Basis für solche Aktionen geben. Rot/grün hat sich damit maximal blamiert: Die Vernehmungen von Schily werden nun doch kommen, das Vertuschungsmanöver wird ihnen politisch um die Ohren gehauen und sie stehen noch als Verfassungsbrecher da. Und das war alles so voraussehbar - warum machen die solche Fehler? Man könnte meinen, sie wollten die Wahl unbedingt und möglichst hoch verlieren. |

sebu
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 15:38 Uhr: | |
Soweit hergeholt ist das nicht - noch unter ganz anderen politischen Vorzeichen, aber vom Januar: http://www.wahlrecht.de/doku/doku/200502242.htm wird heute lt. Tagesordnung beraten: http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/180.html Ist zwar nur fuenf und nicht sieben, aber immerhin. Durchsichtig - da kann ich nur zustimmen! |

Cycocan
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 17:18 Uhr: | |
SPD, Grüne, FDP haben in der Debatte erklärt, dass ihre Fraktionen dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Also eigentlich alles klar. Dann kam es zur offenen Abstimmung. Der Bundestag war mal wieder äußerst spärlich besetzt. Der stellvertretende Bundestagspräsident stellt augenscheinlich eine Mehrheit für den CDU Antrag fest. Die SPD beschwert sich. Es wird nachgezählt. Es gibt Unstimmigkeiten, ob sich noch nach der Abstimmung Abgeordnete entfernt haben oder hinzugekommen sind. Das Nachzählen ergibt 21:19 gegen den Unionsantrag. (Erbärmlich, nicht war? von über 600 Abgeordneten sind gerade mal 40 bei einer Abstimmung vor Ort, die für die PDS existentiell sein könnte) Noch erbärmlicher: Der Bundestagsvizepräsident von der Union drückt seine Korrektur inhaltlich unverständlich aus, so dass der SPD Redeführer nicht wahrnimmt, dass sein Protest eigentlich Erfolg hatte und beantragt Uneinigkeit über das Abstimmungsergebnis und Feststellung per Hammelsprung. Der Bundestagsvizepräsident nimmt das amüsiert zur Kenntnis, leistet diesem Antrag Folge und ordnet den Hammelsprung an. Daraufhin greifen fast alle Abgeordneten aus allen Fraktionen sofort zum Handy, offensichtlich um zusätzliche Abgeordnete zur Abstimmung herbeizurufen. Wie es ausgeht weiß ich jetzt noch nicht, der Hammelsprung hat noch nicht begonnen. Wenn aber z.B. zufällig, sagen wir mal, gerade 50 CDU Abgeordnete beim Kaffeestündchen zum Geburtstag eines Fraktionskollegen in der Cafeteria sitzen sollten - reine beispielhafte Hypothese, mag sich jeder sein Szenario ausdenken - und mal eben zur Abstimmung rüberkommen, dann beschließen die rechtsgültig, dass die PDS 5 statt 3 Direktmandate braucht um in den nächsten Bundestag einzuziehen, obwohl defacto alle Fraktionen außer der CDU MInderheit das nicht wollten. |

John Rawls
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 17:26 Uhr: | |
Ja, ein Trauerspiel ist das. Wenn die Verwirrung anhält, kann aber noch der Ältestenrat angerufen werden und ein paar andere Verfahrenstricks. Was die Sache auch nicht besser macht. |

John Rawls
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 17:30 Uhr: | |
Ups, nicht nötig: Für die Unionsvorlage votierten im Hammelsprung 157 Abgeordnete, dagegen stimmten 268 Parlamentarier. |

Juwie
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2005 - 18:28 Uhr: | |
Zur BVerfGE zum Visaausschuss: M.E. ist die Entscheidung völlig korrekt. Der BT kann die Arbeit doch nicht einfach einstellen, noch bevor überhaupt die formalen Verfahren angelaufen sind. |
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