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MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:13 Uhr: | |
@Bernhard Nowak Wenn die Kanzlermehrheit erreicht ist, ist logischerweise auch die einfache für das Gesetz erreicht. Die Frage, ob ein Gesetz bei einer verlorenen Vertrauensabstimmung verabschiedet ist, wenn die einfache Mehrheit der Abstimmenden dafür gestimmt hat, kann aber gar nicht in der Praxis entschieden sein, weil es diesen Fall noch nie gab. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:19 Uhr: | |
@MMA: Da hast Du natürlich nicht unrecht. Diesen konkreten Fall gab es nicht. Aber es wird doch eben nur einmal abgestimmt, nämlich über die Vertrauensfrage des Kanzlers. Es findet doch keine separate Abstimmung über das verknüpfte Gesetz statt. Also kann ja bei einem Scheitern der Vertrauensfrage nur dieses Scheitern festgestellt werden, auch wenn durch Enthaltung die relative Mehrheit für dieses mit der Vertrauensfrage verknüpfte Gesetz vorhanden wäre. Beispiel: Abstimmung über die Vertrauensfrage (verknüpft mit Gesetz A) Abgestimmt wird nur über die Vertrauensfrage 1.) Regierungsminister enthalten sich Regierungsfraktion stimmt dafür Opposition stimmt dagegen Kanzlermehrheit nicht erreicht Vertrauensfrage gescheitert - Gesetz gescheitert 2.) Regierungsminister enthalten sich Regierungsfraktion stimmt dafür Opposition enthält sich Kanzlermehrheit nicht erreicht Vertrauensfrage gescheitert - Gesetz gescheitert (da nur über die Vertrauensfrage, nicht extra über das Gesetz abgestimmt wurde!) |

Klaus
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:19 Uhr: | |
"Welchem Subventionsabbau haben denn die Union und die FDP zugestimmt" Z.B. der Senkung der Eigenheimzulage um 30%. Wenn die Eigenheimzulage wirklich so wahnsinnig viel Geld einbringen würde, wie Rot-Grün immer behauptet (was aber nicht stimmt), dann sind 30% davon doch auch jede Menge. "Welchen konkreten Vorschlägen aus dem Koch-Steinbrück-Papier wurden zugestimmt? Keinem?" Welche hat Rot-Grün den im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt? Etwas konkreter könnte die Argumentation schon sein. "Im Gegenteil: die Union forderte die Praxisgebühr, diese wurde auf ihre Drohung, die ganze Steuerreform platzen zu lassen, eingeführt." Gesundheitsreform. Und heute jubelt Ulla Schmidt, wie toll sie ist. "Herr Rüttgers reagierte auf Herrn Poß sinngemäß, die Verhandlungen seien kein Kompromiss, sondern die Regierung habe die Vorschläge der Union zu akzeptieren, sonst gäbe es keine Bundesratszustimmung." Welcher Kompromiss? Wozu? "Und dann stellt sich dieser Herr hin und fordert eine "Generalrevision von Hartz IV"" Ich bin zwar wahrlich kein Rüttgers-Fan, aber ich sehe auch nicht, was das Gerede über Rüttgers mit dem Thema zu tun haben soll. "und eine Rücknahme der Praxisgebühr!" Wo denn das? Ich erinnere mich nur daran, daß er Ulla Schmidt wegen angeblich schlechter Umsetzung des Konzepts in die Praxis (Verwaltungsvorschriften usw) kritisiert hat. "Dass Union und FDP nicht blockierten, ist nicht korrekt. Sie haben keinerlei konstruktive Vorschläge zum Subventionsabbau vorgelegt," Natürlich haben sie das. Z.B. wird immerwieder der schnellere Abbau der Steinkohlesubventionen gefordert. "aber im Blockieren sind sie so gut wie Lafontaine." Und welche konkrete Sachen sollen sie blockiert haben (außer Eigenheimzulage)? "Und jetzt muss der Bürger bis zum 11. Juli warten, bis die Union so gnädig ist, ihr Sozialabbauprogramm den Bürgern zu präsentieren." Genau. 5 Millionen Arbeitslose sind ja so sozial... Wo sind übrigens die Konzepte der SPD? "2.) Ich habe gesagt, dass das britische Wahlrecht in der Regel (!!!!!) stabile Mehrheiten garantiert und dies stimmt auch. Koalitionen sind dort in der Regel unnötig. Mir ging es um die Cohabitation bzw. nicht-Kohabitation." Und wenn der BT per Mehrheitswahlrecht gewählt würde, dann würde sich an der angeblichen Bundesratsblokade etwas ändern, weil...? "3.) Die Verfassungsväter haben nicht vorgesehen, dass Ausführungsgesetze vom Bundesrat blockiert werden können, also Gesetze, die von den Ländern lediglich ausgeführt werden. Dies hat dazu geführt, dass rund 60% der Gesetze des Bundezustimmungspflichtig sind. Dies hat insbesondere seit den Gesetzen über den Länderfinanzausgleich in den 1960-ger Jahren - vgl. Helmut Schmidts Äußerungen dazu - zu dem enormen Anwachsen zustimmungspflichtiger Gesetze geführt." Stimmt, es gibt zu verquickte Zuständigkeiten. Dazu sollte man eine Föderalismusreform vornehmen. "Fazit also: die Regierung hat bis 2008 keine Mehrheit im Bundesrat." Hatte sie schon seit 1999 nicht, was sie aber auch nicht gestört hat. "Sollte die Union noch ein Bundesland zusammen mit der FDP gewinnen, etwa Rheinland-Pfalz, haben sie die Zweidrittelmehrheit und können damit alles blockieren." Ja. So weit ist es aber noch nicht. "Insofern hat die Handlungsunfähigkeit der Regierung sehr wohl auch mit der oppositionellen Mehrheit im Bundesrat zu tun. Dies ist ja sehr wohl offensichtlich." Und wieso ist die Regierung dann nicht schon seit 1999 handlungsunfähig? |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:31 Uhr: | |
@Klaus: Zu 1)Pendlerpauschale und Eigenheimzulage sind bei der Union durchgefallen. Dass die Regierung keine Gesetze zum Subventionsabbau beschlossen habe und dem Bundesrat vorgelegt habe, stimmt meines Wissens nicht - die Äußerungen von Herrn Eichel sind hier m.E. zutreffend. Was den Abbau der Steinkohlesubventionen angeht, ist dies konkret eine Forderung der FDP, die CDU tut sich hier sehr schwer mit. Erst jetzt wird in NRW ja darüber verhandelt. Punkt 2: Die Millionen Arbeitslosen sind natürlich unsozial. Niemand behauptet, sie seien sozial. Aber bislang hat auch niemand im Zuge der Globalisierung ein durchgreifendes Konzept zur Lösung der Arbeitslosigkeit. Es war Kohl, der die Arbeitslosigkeit von Schmidts unter 2 Mio auf über 3 Mio hat anwachsen lassen. Sie sind auch unter Schröder weiter gewachsen. Dies ist aber - leider - ein Strukturproblem. Punkt 3: In Großbritannien gibt es nicht nur ein Mehrheitswahlrecht, sondern auch keinen Bundesrat. Insofern gibt es keine Cohabitation. Mehrheitswahlrecht, welches i.d.R. stabile Verhältnisse schafft und fehlende Blockademöglichkeit durch eine zweite Kammer, die grundgesetzwidrig blockiert statt nur mitwirkt, gehört zusammen Punkt 4: de-facto ist die Regierung seit 1999 handlungsunfähig. Eine Regierung in Deutschland ist nur handlungsfähig, wenn sie 35 der 69 Bundesratsstimmen erhält. Die hatte Schröder gerade mal 3 Monate lang. Es ist aber fruchtlos, diese Diskussion hier weiterzuführen. Es geht mir darum, dass die Handlungsunfähigkeit verfassungsmäßig auf den 3 Ebenen (keine Bundestagsmehrheit für Reformen, oppositionelle Mehrheit Bundesrat und Fehlurteil Bundesverfassungsgericht aus meiner Sicht, welche den Bundespräsidenten in Schwierigkeiten bringt, herrührt.) |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 14:30 Uhr: | |
Um zum Thema Neuwahlen zurückzukommen. Ich fand noch zwei Beiträge in der Financial Times und in Spiegel Online. Laut Financial Times hat Bundespräsident Köhler Bedenken gegen die Auflösung des Bundestages, laut Spiegel Online wird Schröder nicht zurücktreten, um diese zu erreichen. 1.) Financial Times: Köhler hat Bedenken gegen Neuwahlen von Peter Ehrlich und Claus Hulverscheidt Im Kanzleramt und im Präsidialamt gibt es Zweifel, dass Bundespräsident Horst Köhler dem Wunsch nach Auflösung des Bundestags nachkommen wird. Es sei nicht auszuschließen, dass Köhler aus verfassungsrechtlichen Bedenken die Neuwahl ablehnt. Könnte Schröders Pläne durchkreuzen: Bundespräsident Horst Köhler Auch im Präsidialamt hieß es, es sei noch längst nicht ausgemacht, dass Köhler den Neuwahl-Coup so einfach abnicken werde wie von Bundesknazler Gerhard Schröder geplant und von Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel erhofft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 setze hohe Hürden. Offiziell hat die Prüfung im Präsidialamt allerdings noch gar nicht begonnen. Köhler muss über Neuwahlen entscheiden, wenn Schröder wie angekündigt am 1. Juli im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und die Abstimmung verliert. Der Präsident kann dann innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen, er muss es aber nicht – beispielsweise dann nicht, wenn er die Abstimmungsniederlage für fingiert hält. Köhler will mit allen Parteien sprechen Ein solch fingiertes Votum hatte Ende 1982 der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl inszeniert. Er war durch ein Misstrauensvotum im Parlament an die Macht gekommen und wollte sich dann nachträglich ein Mandat der Bürger holen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte das Vorgehen schließlich trotz erheblicher Bedenken, machte aber deutlich, dass dies für die Zukunft alles andere als ein Freifahrtschein sei. Köhler selbst betonte, dass er zunächst mit den Vorsitzenden aller Fraktionen sprechen wolle. „Ich werde mir ein eigenständiges Urteil bilden und dann entscheiden. Das ist meine Pflicht“, so der Präsident. Nein brächte Parteien in Bedrouille Lehnt er am Ende ab, kämen die Parteien in die Bredouille. Dass Schröder einfach bis 2006 weiterregieren würde, gilt als ausgeschlossen. Träte er zurück, müssten sich die Fraktionen zunächst um die Neuwahl eines Kanzlers im Parlament bemühen. Erst wenn dies misslänge, würden die Bürger gefragt. Deshalb rechnen die Spitzen der Parteien derzeit eher damit, dass Köhler am Ende zustimmt. Um dies zu gewährleisten, wird sich Schröder in seiner Begründung für die Vertrauensfrage voraussichtlich eng an die Vorgaben des Gerichts halten. Im Anschluss sollen enge Vertraute, etwa Bundesminister, durch Enthaltung bei der Vertrauensabstimmung für die Niederlage sorgen. Regierung korrigiert Angaben über Telefonat Die Bundesregierung räumte gestern offiziell ein, dass sie Köhler nicht vorab in ihre Pläne eingeweiht habe (FTD vom 30. Mai). Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte, Schröder habe nach Schließung der Wahllokale in Nordrhein-Westfalen versucht, Köhler zu erreichen. Das Gespräch sei aber erst später zustande gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering die Neuwahlpläne längst publik gemacht. Regierungssprecher Béla Anda hatte letzte Woche erklärt, Köhler sei „am späten Nachmittag“ informiert worden – und damit den Eindruck erweckt, Schröder habe vor 18 Uhr telefoniert. Gerüchten zufolge unterließ der Kanzler dies, weil er fürchtete, Köhler könne die Pläne Merkel erzählen, die den Coup dann mit der Forderung nach sofortigen Neuwahlen hätte platzen lassen können. Aus der FTD vom 02.06.2005 © 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: AP b) Spiegel Online vom 03.06.2005 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,358883,00.html So, damit denke ich, ist alles gesagt und sämtliche Aspekte von mir im Forum zu dem Thema beigetragen. Jetzt bleibt nur noch: abwarten, ob - und auf welchem Wege wie - es Neuwahlen geben wird. |

MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 15:00 Uhr: | |
"Schröder hat aber das gegenteilige Problem: das penetrante Vertrauen des Bundestages und das (verfassungsrechtlich irrelevante) exorbitante Misstrauen des Bundesrates." Ersteres könnte er bis zur Vertrauensabstimmung verlieren, Letzteres hat er evtl. nicht, wenn man an die Diskussion über in Wahrheit doch nicht so konsequente Blockade denkt. "Der unionsdominierte Bundesrat hat selbstverständlich keinerlei Interesse, Schröder die notwendige Mehrheit für die Ausrufung des Gesetzgebungsnotstandes und damit eine Verlängerung zu geben." Wenn aber Köhler nun mal den BT nicht auflöst, dort keine rot-grüne Gesetzgebung mehr möglich ist, andererseits aber auch kein Misstrauensvotum der Union, gibt es kein Ende, an das man eine überflüssige "Verlängerung" anschließen könnte oder auch nicht. Kann sich der BRat dann dem Ruf entziehen? Statt einer formellen großen Koalition wäre der Gesetzgebungsnotstand eine Alternative, bei der sich Union (vor allem Angela Merkel) und FDP vor der Wahl nicht so sehr die Finger schmutzig machen müssten. |

Klaus
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 15:18 Uhr: | |
Glaube ich nicht. In einem solchen Fall würde Union/FDP wohl auf einer ehrlichen Vertrauensfrage (also z.B. nach Entlassung der grünen Minister, oder verknüpft mit einer bei den SPD-Linken undurchsetzbaren Sachfrage) oder auf einem Rücktritt des Kanzlers bestehen. Schließlich hat der Kanzler vollmundig Neuwahlen angekündigt, er muß sehen wie er dieses Versprechen einlösen kann. Allerdings sehe ich sowas schon kommen: Schröder stellt die Vertrauensfrage pur, die Minister enthalten sich (was ich, da es im Gegensatz zu 1972 noch keine Abstimmungsniederlagen und Überläufer gab, für eine offene Manipulation halte), Köhler unterschreibt entweder nicht oder das BVerfG kassiert die Unterschrift. Schröder setzt eine Unschuldsmiene auf und regiert bis Herbst 2006... |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 16:05 Uhr: | |
@Bernhard: > Der Bundesrat hat blockiert, alles andere ist nicht wahrheitsgemäß! Das kann man nur behaupten, wenn man den Begriff "Blockade" völlig sinnentleert ausweitet. Es ist keine Blockade, wenn der Bundesrat nicht bereitwillig alles abnickt, was die Regierung will. Es ist keine Blockade, wenn Regierungsentwürfe verhandelt und im Sinne der Opposition verändert werden. Schröder hat sein 1999 ohne eigene Bundesratsmehrheit regieren können, und dabei eine Vielzahl von Gesetzen durchgebracht. Richtig ist, daß durch die ärgerliche Vermischung von Zuständigkeiten dann Zänkereien wie die über die Verantwortung für die Praxisgebühr entstehen. Aber das kann man ja wohl nicht Unregierbarkeit nennen. > Welchem Subventionsabbau haben denn die Union und die FDP > zugestimmt? Siehe Antwort von Klaus. Generell ist es natürlich nicht Absicht der Opposition, der Regierung die Geldschleusen zu öffnen, damit diese neue Ausgabeideen generieren kann. Konkret die berüchtigte Eigenheimpauschale wollte der Bund ja nicht zur Schuldenreduzierung einsetzen, sondern um neue Ideen bei Bildung etc. zu finanzieren - und das ist originäre Länderkompetenzen. > 2.) Ich habe gesagt, dass das britische Wahlrecht in der Regel > (!!!!!) stabile Mehrheiten garantiert und dies stimmt auch. Das ist definitiv falsch. Wir sind hier immerhin in einem Spezialforum über Wahlrecht, da kann so eine Behauptung nicht stehen bleiben. Es gibt diverse Gründe dafür, daß britische Regierungen in den letzten Jahrzehnten oft handlungsfähiger waren als deutsche. Aber das Mehrheitswahlrecht gehört ganz bestimmt nicht dazu. > 3.) Die Verfassungsväter haben nicht vorgesehen, dass > Ausführungsgesetze vom Bundesrat blockiert werden können, ... Der Einwand wurde schon gebracht: Wenn der Bund darauf besteht, den Ländern die Ausführung vorzuschreiben (was die Verfassungsväter in der Tat nicht erwartet haben), dann kann er sich nicht beklagen, daß diese auch mitbestimmen. Die meisten der von der Bundesregierung beklagten angeblichen "Bundesratsblockaden" (außerhalb des Steuerrechts) wären problemlos auflösbar gewesen, wenn der Bund die Ausführung frei gestellt hätte. Es war in vielen Fällen gezielte Taktik von Schröder, völlig unnötigerweise in den Bundesrat zu gehen, um die Union mit ins Boot zu holen. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 16:44 Uhr: | |
@Ralf: Das mit dem britischen Wahlrecht ist nicht falsch, egal ob wir hier in einem Wahlrechtsforum sind oder nicht. Bis auf 1974 gab es immer bislang stabile Mehrheiten für eine Partei - eben aufgrund des relativen Mehrheitswahlrechts in Einerwahlkreisen. Auch bei der letzten Wahl hat Labour mit nur rund 36% der Stimmen die absolute Mehrheit der Sitze bekommen. Alles andere ist definitiv falsch. Zum Rest habe ich mich geäußert - die meisten Blockaden fallen übrigens in den Bereich Finanzen. Finanzminister Eichel hat dazu gestern das notwendige gesagt. Es ist die Crux unseres Verfassungssystems, dass seit 1969 die jeweilige Opposition den Bundesrat permanent als Blockadeinstrument benutzt - sei es zunächst die Union, dann SPD und Grüne und seit 1998 CDU und FDP. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:10 Uhr: | |
@Bernhard: > Bis auf 1974 gab es immer bislang stabile Mehrheiten für eine Partei - Ja und? Das kann alle möglichen Ursachen haben. > eben aufgrund des relativen Mehrheitswahlrechts in Einerwahlkreisen. Das ist eben nicht logisch voneinander abhängig! Du wirst auch die regelmäßigen absoluten Mehrheiten der CSU in Bayern nicht unserem Verhältniswahlrecht zurechnen können ... Beim Mehrheitswahlrecht wird jeder Wahlkreis getrennt ausgewertet. Es gibt keinerlei verbindendes Element zwischen allen diesen einzelnen Ergebnissen. Es ist daher reiner Zufall, ob sich diese Einzelergebnisse zu einer Mehrheit im Parlament addieren oder nicht - das Wahlrecht selber bietet keinen Ansatzpunkt, dies zu unterstützen. Siehe auch die Diskussionen zur GB-Wahl - das gehört ja eigentlich nicht hierher. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:22 Uhr: | |
@Es ist kein Zufall, dass in einem Mehrheitswahlsystem die Regierungsbildung in den Parlamenten leichter ist als in Verhältniswahlsystemen. Dies hängt schon vom Wahlrecht ab. Auch in Frankreich - wo es ja ein romanisches Wahlrecht bei der Nationalversammlung gibt - gibt es ja deutliche absolute Mehrheiten in der Nationalversammlung. Einzige Ausnahme wäre beinahe 1986 gewesen, als kurzfristig Mitterrand das Verhältniswahlrecht eingeführt hatte. Es existiert also schon ein solcher Zusammenhang, wenn auch jeder Wahlkreis getrennt ausgewertet wird. Aber es kandidieren ja überwiegend gleiche Parteien. In Bayern hängt die jahrelange Dominanz der CSU an der ländlichen Struktur - wie auch in Baden-Württemberg - in Großbritannien führte Labour aber in den Städten und auf dem Land, wenn auch die Konservativen aufholten. Eine Partei mit 36% kann in einem Verhältniswahlrecht nicht alleine regieren - ich möchte einen westlichen Premier kennen lernen, der sich nicht über eine Sitzmehrheit von 66 Sitzen freut. In der Tat: alles andere gehört in den Wahlthread Großbritannien. Im übrigen - ich sagte dies ja schon: es ist neben dem Mehrheitswahlrecht eben auch das Fehlen einer zweiten Kammer, die blockiert anstatt mitzuwirken. Alle diese Faktoren gelten in Deutschland nicht, da wir als Land mit personalisiertem Verhältniswahlrecht eben nur einmal - 1957 - eine Partei bundesweit mit absoluter Mehrheit hatten: die Union. Dies ist so kaum wiederholbar. Koalitionen führen zu Kompromissen, die um so stärker werden müssen, wenn im Bundesrat die Regierung keine absolute Mehrheit mehr hat. Daher ist unsere "Systemkrise" (Hans Eichel gestern in der Financial Times zu recht) durchaus auch eine Folge dieser Krise. Wichtig bleibt meines Erachtens, dass mit der - verfassungsrechtlich notwendigen - Fokussierung auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, die der Kanzler bei Stellen der Vertrauensfrage eben nur ein Faktor der Handlungsunfähigkeit berücksichtigt wird. Im übrigen glaube ich immer weniger an Neuwahlen - ich vermute nämlich, dass Köhler die Auflösung des Bundestages verweigern wird, wenn die Vertrauensfrage durch Ministerenthaltung verneint wird - und dann könnte Schröder einfach weiterregieren. Alternative: das Verfassungsgericht wird erneut entscheiden müssen, weil Abgeordnete gegen diese Entscheidung des Bundespräsidenten klagen. So sehe ich die Sache kommen. |

MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:44 Uhr: | |
@Bernhard Nowak "ich vermute nämlich, dass Köhler die Auflösung des Bundestages verweigern wird, wenn die Vertrauensfrage durch Ministerenthaltung verneint wird - und dann könnte Schröder einfach weiterregieren. Alternative: das Verfassungsgericht wird erneut entscheiden müssen, weil Abgeordnete gegen diese Entscheidung des Bundespräsidenten klagen." Verstehe ich das richtig: Abgeordnete klagen gegen eine Entscheidung, den Bundestag n i c h t aufzulösen? Das dürfte doch wenig Aussicht auf Erfolg haben, weil der Bundespräsident letztlich immer nur den BT auflösen k a n n , aber nicht dazu verpflichtet ist. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:47 Uhr: | |
@MMA: Genau da bin ich mir nicht sicher. Es ist ja auch nur eine Vermutung. Denn der Bundespräsident kann - wie ja hier im Forum schon dargelegt - nicht einfach seine Beurteilung gegen die des Kanzlers setzen. Er muss die Beurteilung des Kanzlers zunächst einmal respektieren. Dies könnte eine düpierte Regierung im Rahmen einer Organklage dem Bundespräsidenten schon vorhalten. Daher ja meine Meinung: das Urteil des BVerfG ist so salomonisch gehalten, dass sich jeder die Sätze aus dem Urteil, die ihm in den Kram passen, heraussuchen kann. |

Kai
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:54 Uhr: | |
@Bernhard: Wenn Köhler - was durchaus möglich ist - die Auflösung des Bundestages verweigert, dann wird er m.E., da er selbst die Auflösung offenbar auch will, Schröder rechtzeitig darauf hinweisen. Schröder hat dann zwei Möglichkeiten: 1. Er erkärt am 29. Juni seinen Rücktritt. Am 30. Juni wählt der Bundestag den von Kölhler vorgeschlagenen Bundeskanzler (Struck?, Merkel?) nicht. Die Sitzung des Bundestages am 1. Juli bleibt ohne Wahlgang oder zumindest ohne -erfolg). Der Bundestagspräsident beruft aufgrunddessen eine Sondersitzung des Bundestages für den 15. oder 18. Juli ein. Bei dieser Sitzung kandidiert niemand. Daraufhin löst Köhler am 21. oder 22. Juli den Bundestag auf und setzt Neuwahlen für den 18. September an. Dieses Verfahren wäre verfassungsrechtlich einwandfrei. 2. Schröder geht mit dem Kopf durch die Wand, verliert die Vertrauensabstimmung, Köhler denkt lange darüber nach und erklärt am 21. oder 22. Juli, dass er das Gesuch des Bundeskanzlers ablehnt, da er zur Überzeugung gelangt ist, dass der Kanzler das Vertrauen des Bundestages weiterhin uneingeschränkt genießt. Schröder wird dann an seinen Worten gemessen werden. Vermutlich tobt dann endgültig die Basis der SPD. Mit etwas Glück kündigen die Grünen dann die Koalition oder rebelliert endlich die Fraktionslinke, sodass er es mit der Vertrauensfrage noch mal versuchen kann (Neuwahlen wären dann wohl erst im November zu erwarten). Wahrscheinlich bleibt aber auch dann Schröder nur der Weg des Rücktritts. 3. Schröder entlässt am 29. Juni Fischer, Künast und Trittin als Bundesminister. |

Florian
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 17:57 Uhr: | |
Können denn Abgeordnete gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundespräsidenten denn überhaupt klagen? (Wenn der Bundespräsident der Auflösung zustimmt, dann richtet sich eine gegnläufige Klage ja m.E. nicht gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten sondern gegen die Bundestagsentscheidung). |

Kai
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 18:09 Uhr: | |
Zur verfassungsrechtlichen Frage: Ein Abgeordneter kann keinesfalls gegen die Entscheidung, den Bundestag nicht aufzulösen klagen. Der einzige, der nach dem Wortlaut des Grundgesetzes ein subjektives Recht auf Auflösung haben könnte, ist der Bundeskanzler. Nach der Entscheidung zur Kohl'schen Auflösung ist der Bundespräsident dem Bundeskanzler gegenüber aber nur zur ermessensfehlerfreien Abwägung, ob in der derzeitigen Situation eine Bundestagsauflösung vorzugswürdig ist, verpflichtet. Wenn er nicht unter völlig sachfremden Erwägungen zu einer Verweigerung der Auflösung kommt, ist der Kanzler keinesfalls in seinen Rechten verletzt. Sprich: mit einer Verweigerung der Auflösung riskiert der Präsident weniger eine Verfassungsklage als mit deren Durchführung. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 18:11 Uhr: | |
@Kai: Zustimmung. Wobei Schröder heute ja einen Rücktritt definitiv ablehnte. Es könnte auch zu noch einem Szenario kommen: eine Vereinbarung aller Parteien über ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments. @Florian: ich weiß nur, dass 1983 4 Abgeordnete gegen die Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten klagten. Gegner war also das Verfassungsorgan Bundespräsident. Wenn jetzt der Bundespräsident dem Ersuchen des Bundeskanzlers nicht folgt, obwohl der Bundeskanzler - aus seiner Sicht - sichtbar begründet hat, keine stetige Mehrheit im Parlament zu haben, könnten Abgeordnete argumentieren, der Bundespräsident habe die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht berücksichtigt. Antragsgegner wäre dann meines Wissens erneut der Bundespräsident, aber ich bin kein Jurist. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 18:44 Uhr: | |
Ja, wahrscheinlich wäre dann tatsächlich eher eine Organklage des Verfassungsorgans Bundeskanzler gegen das Verfassungsorgan Bundespräsident möglich. Dies ist in der Tat unwahrscheinlich. Insofern hat Kai recht. Der Präsident riskiert eher bei einer Auflösung des Bundestages eine Organklage - analog 1983 - als bei einer Nicht-Auflösung. Sollte Köhler nicht auflösen, werden sich meiner Meinung nach die Parteien auf ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages und eine entsprechende Grundgesetzänderung einigen. |

MMA
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 18:46 Uhr: | |
"Die Wahl ist ja auch geheim, d.h. man weiß ja nicht, welche Abgeordneten wie bei der Vertrauensfrage abgestimmt haben." Ist sie das eigentlich in jedem Fall? Anders als beim konstruktiven Misstrauensvotum (§ 97 Geschäftsordnung d. Bundestages) ist das in dem für die Vertrauensfrage einschlägigen § 98 nicht vorgeschrieben. |

Kai
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 19:59 Uhr: | |
Die Abstimmung über die Vertrauensfrage erfolgt namentlich, und nicht geheim. So war es jedenfalls am 17.12.1983 und am 16.11.2001 der Fall. Das Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten ist damit im Sitzungsprotokoll nachzulesen. |

Klaus
| | Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 21:00 Uhr: | |
Das finde ich merkwürdig. Die Kanzlerwahl ist, meines Erachtens aus gutem Grund, geheim. Aber die Vertrauensfrage ist namentlich. Weiß jemand, welche Überlegung dahinter steckt? |

Kai
| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Juni 2005 - 10:32 Uhr: | |
1. Geheime Abstimmung ist nur dort zulässig, wo sie aus gutem Grunde erforderlich und deswegen vorgeschrieben ist. Bei der erstmaligen Wahl des Bundeskanzlers ist es sinnvoll, dass das Gewissen nicht durch Fraktionszwang sanktioniert werden kann. Das sieht jedoch anders aus, wenn das einmal erklärte Vertrauen entzogen werden soll. 2. Bei der Vertrauensfrage sollen die Abgeordneten gerade gezwungen werden, sich zum Bundeskanzler zu bekennen oder es sein zu lassen. Sie ist als Disziplinierungsinstrument für das Parlament und schärfste Sanktion des Bundeskanzlers gegen den Bundestag ausgestaltet. Dazu gehört auch die volle Verantwortung der Abgeordneten zu ihrem Abstimmungsverhalten. 3. Bei der Verknüpfung der Vertrauens- mit einer Sachfrage schließlich würde die geheime Abstimmung überhaupt keinen Sinn machen, da insoweit die Abgeordneten vor allem auch persönlich ihre Sachenetscheidung gegenüber dem Wähler verantworten müssen. |

Kai
| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Juni 2005 - 11:23 Uhr: | |
Wenn Schröder so ehrlich wäre, und diese Erklärung auf offiziell machte (woher weiß dpa das eigentlich), dann wäre die Auflösung für Köhler überhaupt kein Problem: Schröder beklagte «Erpressungspotenzial» der SPD-Fraktion Berlin (dpa) - Einen Tag nach seinem Vorstoß für eine vorgezogene Bundestagswahl hat Kanzler Gerhard Schröder laut «Spiegel» ein vertrauliches Gespräch mit Bundespräsident Horst Köhler geführt. Darin habe er die wahren Hintergründe benannt: Demnach sah Schröder nach dem SPD-Wahldesaster in NRW «ein erhöhtes Erpressungs- Potenzial in der Fraktion und in der Koalition», schreibt das Magazin. In der Öffentlichkeit hatte Schröder das entstandene Machtvakuum zwischen Bundestag und Bundesrat als Grund für die geplante Neuwahl genannt. http://de.news.yahoo.com/050604/3/4ki88.html |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Juni 2005 - 15:30 Uhr: | |
Interessanter Artikel heute im Tagesspiegel: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.06.2005/1858281.asp Zur angeblichen Bundesratsblokade schreibt der Tagesspiegel dort: "Von Blockade reden SPD und Grüne zwar empört. Wirklich blockiert, also verhindert, hat der Bundesrat in dieser dreijährigen Wahlperiode aber fast nichts. Von den 346 Gesetzen ist seit 2002 kaum eines im Bundesrat gescheitert, von 92 Vermittlungsverfahren endeten 91 mit Kompromissen, denen auch Rot-Grün im Bundestag zustimmte." Zur Idee, den Bundesrat durch die Bundestagswahl zum Abnickorgan von Rot-Grün zu machen: "Zugespitzt gesagt sollen die Bürger also der – in jedem Fall bleibenden – Mehrheit der Union im Bundesrat die Legitimation entziehen. Es ist eine abenteuerliche Idee: ein Plebiszit über ein Verfassungsorgan mit dem Ziel, es politisch zu lähmen. Ein Verfassungsorgan, das vielleicht Kritik verdient, aber dessen Zusammensetzung auf demokratische Entscheidungen in den Ländern zurückgeht. Ist bei Rot-Grün der Gedanke des Herrschens mittlerweile stärker als der des Regierens?" Zum Bund-Länder-Verhältnis in der Zukunft: "Der richtige Weg, das Bund-Länder-Verhältnis wieder ins richtige Lot zu bringen, liegt daher in der Reform des Systems, in jener Föderalismusreform, die viele lange nicht für wichtig nahmen. Ein neuer Bundestag, egal wie er zusammengesetzt ist, sollte sich daher schleunigst an diese Reform machen. Die Linien sind vorgegeben: Rückverlagerung von Zuständigkeiten auf die Landtage, weniger Einfluss der Landesregierungen im Bundesrat auf die Bundespolitik, die wieder mehr Freiraum hätte." Dem kann ich nur voll zustimmen. |

Görd
| | Veröffentlicht am Samstag, 04. Juni 2005 - 15:55 Uhr: | |
Es kommt doch nicht auf die Anzahl der Vermittlungsfahren etc. an sondern darauf, was in diesen dann beschlossen oder eben verhindert wurde. Ich denke da z.B. an die Abschaffung der Eigenheimzulage etc.pp. In einem Vermittlungsverfahren geht es mist um mehrere Themen und die Union blockt da massiv und lässt nur minimals durchgehen. Dann gab's vielleicht dennoch 91 von 92 erfolgreiche Verfahren, aber innerhalb dieser wurden vielleicht 90% (hypothetisch) geblockt und 10% kam dann raus. Darüber hinaus möchte Schröder seine Politik zur Wahl stellen, um damit endlich die Landtagswahlen von diesen bundespolitischen Einfluss zu trennen. Das der Bundestrend immer so stark durchbricht auf die Landtagswahlen ist aber auch eine "Schuld" der Wähler, aber natürlich auch des Systems. |
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