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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Neuwahl des Deutschen Bundestags im Herbst 2005 » 201-225 « Zurück Weiter »

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sebu
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 10:25 Uhr:   

V.a. in Wahlkampfzeiten bzw. wenn die Partei, die die Bundesratsmehrheit stellt, Oberwasser wittert, mutiert der Bundesrat durchaus zum Blockadeinstrument - uebrigens von der einen wie von der anderen Seite.
Ob die angedachte Loesung auf dem Weg zu Neuwahlen verfassungskonform ist, habe ich zwar nicht zu entscheiden, wage ich aber zumindest stark anzuzweifeln.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 10:29 Uhr:   

Ich sehe ebenfalls keine Bunderatsblokade und damit auch keinen Grund zu einer Grundgesetzänderung, die "äußere Gründe" als Auflösungsbegründung zulässt. Am Beispiel des angesprochenen "Job-Gipfels" lässt sich dies besonders deutlich darstellen.

Die Opposition macht eben keine Obstruktions- und Blokadepolitik, sondern hat ja gerade im "Job-Gipfel" konkrete Vorschläge gemacht, die von der Regierung dann auch prompt übernommen wurden.

Diese Vorschläge werden nun aber nicht wegen einer Bundesratsblokade, sondern wegen einer Bundestagsblokade nicht umgesetzt, da die Vorschläge offenbar von Teilen der SPD-Fraktion und von Teilen der Grünen-Fraktion (oder gar der ganzen Grünen-Fraktion?) abgelehnt werden. Genau für solche Fälle ist die Vertrauensfrage mit anschließender Bundestagsauflösung gedacht.

Das Problem des Bundeskanzlers ist nicht, daß er keine verfassungskonformen Gründe für die Vertrauensfrage hat, sondern daß er diese tatsächlich vorhandenen Gründe aus wahlkampftaktischen Gründen nicht offiziell offenbaren will.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 10:31 Uhr:   

@sebu:
Vielen Dank für die Auflistung der Hürden zur Selbstauflösung der Länderparlamente.

Für mich ist es übrigens bezeichnend, dass gerade in Hessen und Hamburg, wo die Hürde wohl mit am niedrigsten hängt, in der Vergangenheit am meisten Schindluder mit diesem Instrument getrieben wurde.
Ich wage gar nicht daran zu denken, was wir in der letzten Zeit womöglich in Brandenburg oder vor allem Sachsen erlebt hätten, wenn dort eine Selbstauflösung ähnlich leicht zu erreichen wäre. CDU und SPD würden wohl noch heute in einem fort Neuwählen lassen und hätten sich niemals zu Großen Koalitionen zusammengerauft.
Also wenn überhaupt das Recht auf Selbstauflösung (ich sehr das ja ziemlich kritisch), dann mit einer möglichst hohen Hürde - also etwa einer 2/3- oder vielleicht sogar 4/5-Hürde der Mitglieder.
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 10:35 Uhr:   

Das Rotgrün schon länger keine Mehrheit mehr im Bundesrat hat, ist richtig. Irreführend ist aber die Behauptung, dass die BT-Wahl daran nichts ändert. Denn sie geht am Kern vorbei.

Bis zur Wahl in Schleswig-Holstein hatte eine große Koalition keine Bundesratsmehrheit. Nach den beiden letzten Wahlen ist die aber sicher, selbst wenn mal irgendwo eine Landesregierung wackelt. Sollte es also mit der Bundestagswahl zu einer großen Koaltion im Bund kommen, hätte (auch) diese die Mehrheit in beiden Häusern und die Blockade wäre auch aufgelöst. Neben "scharz/gelb" gibt es also inzwischen ein zweites handlungsfähiges Szenario.

Zugleich bedeutet aber der Termin auch, dass ein drittes Szenario noch nicht geht: die absolute Mehrheit der Union im Bundesrat, von der sie vermutlich nach den Landtagswahlen im März nicht mehr weit entfernt gewesen wäre, wenn sie es nicht gar erreicht. Im Gegenteil: durch die vorgezogene Neuwahl wird dieser Fall nun ein gutes Stück unwahrscheinlicher.


Viellecht ist ja auch dem Einen oder Anderen aufgefallen, dass sie SPD Spitze überdeutlich stark den "eigenen Wahlkampf" betont. Selten war ein kleiner Strohhalm zugleich erin so großer Zaunpfahl. ;-).
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sebu
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 10:41 Uhr:   

Denke, dass hier v.a. auch die Huerden fuer einen Antrag auf Selbstaufloesung, die ich nicht mitaufgenommen habe, wichtig sind. Den Antrag sollten auch mindestens 1/4 oder 1/3 der Mitglieder einbringen muessen, die konkrete Huerde laesst sich diskutieren. Es waeren auch noch weitere Verfahrensausgestaltungen moeglich, z.B. dass der Antrag begruendet und evtl. von einem weiteren Verfassungsorgan (BPraesident) geprueft werden muesste, wie es ja auch bei der Vertrauensfrage der Fall waere. Denke, dass man in einem solch wichtigen Fall mehrere Verfassungsorgane beteiligen sollte.
Bin nach wie vor der Meinung, dass eine derartige Zahl (60%) an zustimmungspflichtigen Gesetzen, wie wir sie haben, von den Vaetern des Grundgesetzes nicht angedacht waren.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:08 Uhr:   

Doch, man kann das Blockadeargument im Bundesrat durchaus stehen lassen. Sebu hat vollkommen recht. Von einer "Mitwirkung" des Bundesrates ist nicht mehr die Rede. Es ist richtig, bestimmte Reformen gingen durch (Praxisgebühr, Hartz IV), wofür plötzlich keiner mehr die Verantwortung übernehmen sollte. Aber konkrete Vorschläge zum Abbau der Subventionen geschahen eben nicht. Die Opposition im Bundestag war ja noch nicht mal bereit, das Koch-Steinbrück-Papier im Bundesrat umzusetzen.

Es ist ja auch ein Dilemma: Die Opposition will - legitimerweise - nicht zum Erfolg der Regierung beitragen und öffentlich wahrgenommene Handlungsfähigkeit gehört eben auch dazu. Das Problem ist aber, dass durch die Blockadepolitik des Bundesrates - die schon Lafontaine betrieben hat, ich bin da durchaus nicht auf einem Auge blind -
a) notwendige Entscheidungen (Entbürokratisierung etc.) verzögert oder gar verhindert
b) Die Verantwortung verwischt (Regierung schiebt Verantwortung auf Opposition ab oder schneidet "unpopuläre" Maßnahmen bewußt so um, dass der Bundesrat zustimmen muss, obwohl dies gar nicht notwendig gewesen wäre (Doppelpass)
c) eine Regierung eben nicht Regierung sein lässt. Sollte also die Regierung zur Lösung der Staatskrise Steuererhöhungen auch von Besserverdienenenden (Stichwort: Millionärssteuer) für notwendig halten, kriegt sie dies nicht durch - egal, was man nun von dieser Maßnahme hält.

Infofern bleibt es doch korrekt, dass von der Verfassungswirklichkeit durch die Dualität Bundestag - Bundesrat bei wechselnden Mehrheiten Handlungsunfähigkeit vorprogrammiert ist - wie in Frankreich bei der berühmten "Cohabitation" zwischen Staatspräsident und oppositioneller Parlamentsmehrheit.

Man mag ja das britische Wahlrecht für schlecht halten; aber dort kann die Regierung, da durch Mehrheitswahlrecht i.d.R. stabile Mehrheiten garantiert sind, für die Dauer der Legislaturperiode ihre GEsetze einbringen. Wenn die Opposition dann die nächsten Wahlen gewinnt, kann sie handeln. Cohabitation ist also nicht nötig.

Fazit:

Unsere Verfassungswirklichkeit hat sich eben geändert - seit 1949. Es ist doch in der Tat so, dass ein von der Opposition beherrschter Bundesrat eine Regierung blockieren kann und dadurch das Land handlungsunfähig wird - denn Kompromisse finden, wenn überhaupt, nur auf kleinstem gemeinsamen Nenner und mit Zeitverzögerung statt.

Daher mein Vorschlag

1.) a) Der Bundestag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder selbst vorzeitig auflösen, wenn mehr als Drei Viertel seiner Mitglieder einem entsprechenden Antrag zustimmen.

b) Zwischen Antrag und Abstimmung müssen 48 Stunden liegen.

c) Der Bundespräsident hat in diesem Falle den Bundestag unverzüglich aufzulösen. Neuwahlen finden dann innerhalb von 90 Tagen statt.

2.) Der Bundesrat erhält bei Bundesgesetzen, die von den Ländern lediglich auszuführen bzw. umzusetzen sind, lediglich ein suspensives Vetorecht. Dieses Veto kann vom Bundestag überstimmt werden. Für einen Einspruch des Bundesrates werden 35 Stimmen (absolute Ländermehrheit) benötigt. Der Bundestag kann einen solchen Einspruch mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:22 Uhr:   

Es gibt keine "Bundesrats-Blockade"! Schröder hat fast seine ganze Amtszeit ohne rot/grüne Bundesrats-Mehrheit regiert, Kohl, Schmidt und Brandt vor ihm haben das auch geschafft.
Er hat im Gegenteil viele Gesetze bewußt um zustimmungspflichtige Teile erweitert, um die Union in die Mitverantwortung zu nehmen.
Die derzeitige Krise hat fast nichts mit dem Bundesrat zu tun, aber viel mit den internen Problemen der SPD.

Es wäre auch völlig falsch, dem Bundesrat nur ein aufschiebendes Veto oder dergleichen zu geben. Denn es ist ja NICHT so, daß er in Angelegenheit des Bundes reinregiert. Sondern Bund und Länder müssen sich (völlig vernünftig) dort einigen, wo gemeinsame Belange berührt sind. Wenn der Bund da ohne Länderkammer entscheiden könnte, also nach eigenem Gusto in die Länder reinregieren dürfte, könnte man die Länder abschaffen, dann hätten wir letztlich einen Zentralismus wie in Frankreich.

Ich sehe allerdings auch die dringende Notwendigkeit, die Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern stärker zu trennen und den gemeinsamen Bereich stark zurückzuschneiden. Das hätte eine Menge Vorteile, würde auch den Ländern ermöglichen, im Wettbewerb stärker eigene Modelle zu fahren.
Aber für den verbleibenden Bereich gemeinsamer Verantwortung müßte der Bundesrat wie bisher mit zuständig bleiben.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:27 Uhr:   

@sebu:
> Saemtliche (!) Laenderverfassungen enthalten eine Regelung
> zur Selbaufloesung des Parlaments ...
Das heißt noch lange nicht, daß das eine gute Idee wäre oder auf den Bund übertragen werden kann.
Umgekehrt darf sich überhaupt kein Kommunalparlament selber auflösen, noch nicht einmal über Umwege à la "Vertrauensfrage des Bürgermeister".
Das kann auch kein Argument sein, das Selbstauflösungsrecht der Länder abzuschaffen oder beim Bund einzuschränken.

Ich sehe das wie Martin: Die bisherigen Erfahrungen mit den Selbstauflösungen in Hamburg und Hessen stimmen eher skeptisch, und man kann froh sein, daß dies in Brandenburg oder Sachsen nicht möglich war.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:28 Uhr:   

@Martin:

Der Wahltermin 2. Dezember 1990 war meiner Erinnerung nach schon recht frühzeitig vorgesehen gewesen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen war allerdings über ein Vorziehen des Wahltermines auf dem 14. Oktober 1990 diskutiert worden. Hiervon nahm man Abstand, weil das Vorziehen der Wahl eben die verfassungsrechtlich heikle Auflösung des Bundestages erfordert hätte, die auch durch die Wiedervereinigung nicht legitimiert gewesen wäre. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Einigungsvertrag und den Wahlvertrag stand dann erst relativ spät der Wahltermin 2.12. definitiv fest, weswegen erst am 13. August 1990 - und damit außerordentlich spät - die Anordnung des Wahltermins durch den Bundespräsidneten erfolgte. Ich vermute, dass deswegen und wegen der Aufhebung von Teilen des Wahlvertrages durch das Bundesverfassungsgericht die Fristen für die Wahlvorschläge verkürzt werden mussten.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:29 Uhr:   

@John:
> Sollte es also mit der Bundestagswahl zu einer großen Koaltion im
> Bund kommen, hätte (auch) diese die Mehrheit in beiden Häusern und
> die Blockade wäre auch aufgelöst.
Dazu bräuchte man aber keine Neuwahlen!
Wenn SPD und Union eine große Koalition wollten (ich bezweifele die Absicht dazu auf beiden Seiten), könnten sie diese mit dem derzeitigen Bundestag problemlos haben.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:35 Uhr:   

Zur angeblichen Blockade des Bundesrates:

Nein, die Verfassungsväter sind nicht von 60 % zustimmungsbedürftigen Gesetzen ausgegangen. Sie haben abstrakte Regeln geschaffen, welche Gesetze der Bund ohne Zustimmung des Bundesrates verabschieden darf, und welche er nur mit Zustimmung des Bundesrates verabschieden darf, weil sie eigentlich Sache der Länder sind.

Haupteinfallsnorm für die Zustimmungsbedürftigkeit ist und bleibt Art. 84 Abs. 1, wonach der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten das materielle Recht regelt und die Länder das Verwaltungsverfahren und den Behördenaufbau. Wenn der Bund den Ländern vorschreiben will, auf welchem Formular und mit welchem Stift welcher Beamter bei welcher Behörde das Gesetz ausführt, muss er die Zustimmung des Bundesrates einholen.

Wenn der Bund das nicht will, dann muss er eben das materielle Gesetz als Einspruchsgesetz verabschieden, und die Länder müssen Ausführungsgesetze beschließen (bei denen sie weniger Handlungs- und Blockadespielraum als bei Zustimmungsgesetzen des Bundes haben).

Irgendwann in den 1960er Jahren haben die Ministerialbürokraten einfach verlernt, zustimmungsfreie Gesetzesentwürfe zu schreiben.

Die einzige Einschränkung, die es hier zu machen gilt, ist die Steuergesetzgebung, bei der sich aber der Bundesfinanzminister beharrlich weigert, einen fairen Steuertausch durchzuführen, um so Zustimmungsbedürftigkeiten abzubauen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:37 Uhr:   

@Bernhard:
> Man mag ja das britische Wahlrecht für schlecht halten;
Es ist schlecht.
Insbesondere ist es NICHT so, daß das Mehrheitswahlrecht stabile Mehrheiten "garantieren" würde. Es ist eher Zufall (dem die Regierung durch den Zuschnitt der Wahlkreise etwas nachhilft), daß trotz der unglaublichen Parteienvielfalt im britischen Parlament meistens eine Partei eine Mehrheit schafft.

Alle hier diskutierten deutschen Probleme haben nichts mit dem Wahlrecht zu tun, "abtrünnige" Regierungsabgeordnete waren und sind in GB genauso ein Problem wie hierzulande und haben z. B. Major genauso zu Fall gebracht wie jetzt Schröder.

> Es ist doch in der Tat so, dass ein von der Opposition
> beherrschter Bundesrat eine Regierung blockieren kann
Können ja (siehe Lafontaine), ist aber normalerweise nicht das Problem.
Wobei, wie oben ausgeführt, ich eine Reform der Zuständigkeiten durchaus aus anderen Gründen für sehr sinnvoll halte.

Aber: Die aktuellen Probleme der Regierung haben nichts mit dem Bundesrat zu tun und auch nichts mit einem fehlenden Selbstauflösungsrecht des Parlaments.
Schröder könnte jederzeit problemlos auflösen, wenn er die echten Schwierigkeiten wahrheitsgemäß benennt und die Vertrauensfrage so stellt, daß die SPD-Linken ablehnen müssen.

Deine Vorschläge haben daher m. E. gar nichts mit der aktuellen Situation zu tun.
Und den Vorschlag 1 (Selbstauflösungsrecht) halte ich für überflüssig, den Vorschlag 2 (Abschaffung der Bundesratszustimmung) für sehr falsch und GG-widrig.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:49 Uhr:   

@Ralf: Diese Vorschläge haben sehr wohl etwas mit der aktuellen Situation zu tun! Der Bundesrat hat blockiert, alles andere ist nicht wahrheitsgemäß! Welchem Subventionsabbau haben denn die Union und die FDP zugestimmt? Welchen konkreten Vorschlägen aus dem Koch-Steinbrück-Papier wurden zugestimmt? Keinem? Im Gegenteil: die Union forderte die Praxisgebühr, diese wurde auf ihre Drohung, die ganze Steuerreform platzen zu lassen, eingeführt. Herr Rüttgers reagierte auf Herrn Poß sinngemäß, die Verhandlungen seien kein Kompromiss, sondern die Regierung habe die Vorschläge der Union zu akzeptieren, sonst gäbe es keine Bundesratszustimmung. Und dann stellt sich dieser Herr hin und fordert eine "Generalrevision von Hartz IV" und eine Rücknahme der Praxisgebühr!

Dass Union und FDP nicht blockierten, ist nicht korrekt. Sie haben keinerlei konstruktive Vorschläge zum Subventionsabbau vorgelegt, aber im Blockieren sind sie so gut wie Lafontaine. Und jetzt muss der Bürger bis zum 11. Juli warten, bis die Union so gnädig ist, ihr Sozialabbauprogramm den Bürgern zu präsentieren. Hier ist die FDP ehrlicher. Man weiß, was kommt, wenn man diese Partei wählt.

2.) Ich habe gesagt, dass das britische Wahlrecht in der Regel (!!!!!) stabile Mehrheiten garantiert und dies stimmt auch. Koalitionen sind dort in der Regel unnötig. Mir ging es um die Cohabitation bzw. nicht-Kohabitation.

3.) Die Verfassungsväter haben nicht vorgesehen, dass Ausführungsgesetze vom Bundesrat blockiert werden können, also Gesetze, die von den Ländern lediglich ausgeführt werden. Dies hat dazu geführt, dass rund 60% der Gesetze des Bundezustimmungspflichtig sind. Dies hat insbesondere seit den Gesetzen über den Länderfinanzausgleich in den 1960-ger Jahren - vgl. Helmut Schmidts Äußerungen dazu - zu dem enormen Anwachsen zustimmungspflichtiger Gesetze geführt.

Fazit also: die Regierung hat bis 2008 keine Mehrheit im Bundesrat. Sollte die Union noch ein Bundesland zusammen mit der FDP gewinnen, etwa Rheinland-Pfalz, haben sie die Zweidrittelmehrheit und können damit alles blockieren. Insofern hat die Handlungsunfähigkeit der Regierung sehr wohl auch mit der oppositionellen Mehrheit im Bundesrat zu tun. Dies ist ja sehr wohl offensichtlich.
Ich gebe Dir recht: eine Entzerrung von Bundes- und Landesangelegenheiten wäre sinnvoll.
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sebu
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:56 Uhr:   

Dass die Probleme der Regierung nichts mit dem Bundesrat zu tun haben, sehe ich nicht so, wuerde aber sehr wohl zugestehen, dass der Bundesrat nicht das einizge und v.a. nicht das groesste Problem der Regierung ist.
So wie ich die Aussagen in den Medien nach wie vor wahrnehme, hat der Kanzler momentan das Vertrauen sowohl des Koalitionspartners wie auch der SPD-Linken, also sind die Voraussetzungen der Vertrauensfrage nicht erfuellt.
Ein Selbstaufloesungsrecht mit gewissen Nebenbedingungen waere demnach nicht ueberfluessig, sondern im Sinne eines Checks-and-Balances durchaus sinnvoll, da ja nicht nur der Kanzler Neuwahlen will, sondern v.a. auch die Opposition sich solche aus naheliegenden Gruenden wuenscht.
Problem ist, dass das politische System im wesentlichen folgendermassen funktioniert:
Koalition A gewinnt Bundestagswahl
Ab dem Zeitpunkt oder kurz darauf gewinnt die Gegenkoalition B die meisten Landtagswahlen
Irgendwann stellt sich eine gegnerische Mehrheit im Bundesrat ein, die nicht immer aber zu gegebenen Anlaessen zur Blockade genutzt wird.
Gegenkoalition B gewinnt die Bundestagswahl, das ganze Spielchen beginnt mit gegensaetzlichen Vorzeichen von vorne.
Zwar nicht taeglich, aber doch jahrezehnteweise (plus minus) gruesst das Murmeltier.
Eine neue Verfassung gab's nicht vor 15 Jahren, in der man vieles neu regelen haette koennen, das Ergebnis der Verfassungskommission war ein Ergebnischen und auch weitere Reformen sind durchaus auch an den "ich bin doch auch wichtig"-Komplexen mancher Laenderchefs gescheitert. Das mag etwas sehr vereinfachend dargestellt sein, trifft aber vermutl. zumindest den Kern.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:56 Uhr:   

Noch etwas: ich habe nicht von der Abschaffung der Zustimmung des Bundesrates generell gesprochen, sondern lediglich davon, dass der Bundesrat reine Ausführungsgesetze, die von den Ländern ausgeführt werden, als Einspruchsgesetze behandeln soll und sie nicht mehr zustimmungspflichtig sind. Dies würde die Zahl der zustimmungsfplichtigen Gesetze deutlich senken, auf unter 50%. Ich habe nicht von der generellen Abschaffung der Zustimmung des Bundesrates gesprochen. Aber bei diesen Gesetzen sollte der Bundesrat in der Tat meiner Auffassung nach nur ein suspensives Veto haben. Also so geht dies nicht, man sollte dann schon meine Beiträge genau lesen!
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 11:59 Uhr:   

@Sebu: Volle Zustimmung!
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:01 Uhr:   

@Bernhard:

Zu Ihrem Vorschlag nochmals der Hinweis, dass das die geltende Verfassungslage ist.

Der Bund hat allerdings nach dem Grundgesetz den Ländern die Freiheit zu lassen, wie sie die Bundesgesetze ausführen. Und wenn er das nicht tut, greift er in die Kompetenzen der Länder ein, sodass die Gesetze zustimmungsbedürftig werden.

Beispiel: Das Lebenspartnerschaftsgesetz war in seinem ersten Entwurf zustimmungsbedürftig, weil der Bund den Ländern vorschreiben wollte, dass für die Eintragung die Standesämter zuständig sind. Als diese Klausel aus dem Gesetz herausgenommen wurde, wurde das Gesetz zustimmungsfrei, und den Ländern stand es frei, selbst eine Entscheidung zu treffen, ob das Standes- oder das Friedhofsamt zuständig war.

Ist es für den Bund so wichtig, die Zuständigkeit einer bestimmten Behörde oder die Verwendung eines bestimmten Formulares vorzuschreiben, dass er sich deswegen hinter einer angeblichen Blockade des Bundesrates verstecken kann?
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MMA
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:25 Uhr:   

@Bernhard Nowak
Ich habe nochmal in den GG-Kommentaren von Maunz/Dürig und v. Münch nachgeguckt.
Nach deren Meinung ist es nicht so, wie R. Leicht behauptet: Für den mit der Vertrauensabstimmung verbundenen Gesetzantrag reicht das Zustandekommen der einfachen Mehrheit, wie sonst auch bei Gesetzen. Aus der Praxis bei der Abstimmung 2001 geht doch auch nichts Gegenteiliges hervor.
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MMA
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:34 Uhr:   

Zur Blockadeauflösung gäbe es noch einen anderen Weg, der sich an die verneinte Vertrauensfrage anschließen könnte: Artikel 81. Wie wäre das denn?

Die Grünen oder einige zur WASG wechselnde Sozis verlassen die Koalition, Schröder würde ein paar Monate mit Stoiber, Wulff und Koch regieren, es würden, mit Köhler an der Spitze, "Reformen angepackt", darunter auch die des Föderalismus, verbunden mit der Einführung des Selbstauflösungsrechts.
Anschließend, wenn die CDU/CSU-Landesväter genug entzaubert sind, wird Schröder im Rahmen eines SPD-Linksrucks gestürzt, der BT mit der neuen Methode aufgelöst und neu gewählt.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:35 Uhr:   

@MMA: Ich sagte ja: wie dies verfassungsrechtlich geregelt ist, weiß ich nicht. Die Union hat sich jedenfalls in der Frage der Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht enthalten, obwohl sie dem Auslandseinsatz ja zustimmte, sondern mit "Nein" gestimmt, da sie argumentierte, sie habe kein Vertrauen zu der Regierung. Nun gewann Schröder die Vertrauensfrage, weil die rot-grünen Kritiker des Auslandseinsatzes in den Regierungsfraktionen die Vertrauensfrage nicht verneinen wollten. Wer also recht hat, ob Leicht oder die GG-Kommentare, weiß ich nicht. Leicht spricht ja auch nur davon, wie dieser Sachverhalt "in der Praxis" - also nicht verfassungsrechtlich - geregelt wird.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:47 Uhr:   

@MMA

Welchen Sinn soll denn der Gesetzgebungsnotstand in der jetzigen Situation haben? Dieser ist für den Fall gedacht, dass der Kanzler das Vertrauen des Bundestages verloren hat, aber über das Vertrauen des Bundesrates verfügt. In diesem Fall geht die Gesetzgebungskompetenz faktisch vorübergehend vom Bundestag auf den Bundesrat über.

Schröder hat aber das gegenteilige Problem: das penetrante Vertrauen des Bundestages und das (verfassungsrechtlich irrelevante) exorbitante Misstrauen des Bundesrates.

Der unionsdominierte Bundesrat hat selbstverständlich keinerlei Interesse, Schröder die notwendige Mehrheit für die Ausrufung des Gesetzgebungsnotstandes und damit eine Verlängerung zu geben.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 12:54 Uhr:   

@MMA: Ich denke schon - nach einigem Nachdenken - dass hier Robert Leicht richtig liegt. Einfach aus folgendem Grunde. Der Bundeskanzler verknüpft die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG mit einem Gesetzentwurf A.
Die Abstimmung verläuft aber doch so:
Abgestimmt wird über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Wer hat Vertrauen zum Kanzler ja/nein.

Insofern zählt hier die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, nicht die relative. Insofern ist das Gesetz - sozusagen im "Huckepack"-Verfahren gleich mit verabschiedet. Es gibt ja keine zwei Abstimmungen. So meine Sicht der Dinge.
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Florian
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:02 Uhr:   

Dass in allen Bundesländern eine Parlaments-Selbstauflösung vorgesehen ist, wusste ich nicht. Der Verfahrens-Unterschied zwischen Ländern und Bund erscheint mir aber logisch:

Im Bund gibt es ein, nicht von der Mehrheit des Bundestag abhängiges und somit unabhängiges, Staatsoberhaupt. Dieses kann im Falle der Parlamentsauflösung als Prüf- und Entscheidungs-Instanz dienen.

Eine solche Instanz gibt es in den Ländern nicht.
Wer, außer dem Landtag selbst, sollte daher über die Auflösung entscheiden?
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Florian
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:05 Uhr:   

Betreff Bundesratsblockade:

Es gab ja im letzten Jahr bereits den Versuch, diese Blockade abzumildern (Föderalismuskomission).
Dass die Ergebnisse der Föderalismuskommission nicht umgesetzt wurden, liegt m.E. an der harten Haltung der Bundesregierung, die es nicht zulassen wollte, im Bildungsbereich in Zukunft keine Kompetenz mehr zu haben.

Wenn der Kanzler nun also über Bundesratsblockade jammert (die ich übrigens auch nicht so recht sehe), dann ist er daran selbst nicht ganz unschuldig.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2005 - 13:12 Uhr:   

Zur Erheiterung: In der gestrigen FAZ war ein Cartoon (zu finden auch unter http://www.faz.de/ Rubrik: Bundestagswahl). Hier sitzen 3 Personen im SPD-Fraktionsstübchen zusammen und beraten über die Vertrauensfrage. Sprechblase: Wie wir die Vertrauensfrage scheitern lassen können? Gerd beantragt den Neubau von 10 Atomkraftwerken und ein Versammlungsverbot der Grünen"

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