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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Neuwahl des Deutschen Bundestags im Herbst 2005 » 151-175 « Zurück Weiter »

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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 09:57 Uhr:   

@Bernhard:
> Es gab in der Tat eine Handlungsunfähigkeit des Parlamentes. Diese
> ist heute auch gegeben, da die SPD-Linke nicht die Reformen trägt.
> Das Problem ist aber, dass Schröder dies so nicht sagen kann
Natürlich kann er das sagen - er will aber nicht.

Das ist doch der Kern des Problems: Wenn Schröder wahrheitsgemäß agieren würde, wäre eine völlig verfassungskonforme Neuwahl einfach möglich.

Sollen wir jetzt wirklich das GG ändern, nur um einem Kanzler das Lügen zu ermöglichen?
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:06 Uhr:   

Ist das vielleicht doch etwas zu arger Wahlkampftobak, Ralf?

Lasst uns doch bitte wieder zu mehr Objektivität oder wenigstens zu mehr Intersubjektivität zurückkehren.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:39 Uhr:   

Das ist kein Wahlkampftobak. Welches Motiv hätte denn der Kanzler sonst, die Neuwahlen zu fordern als seine Handlungsunfähigkeit im Bundestag? Er ist sich der parlamentarischen Unterstützung durch seine eigene Fraktion nicht mehr sicher, darf aber aus Wahlkampfgründen genau dieser die Schuld nicht zuschieben.

Insoweit hatten Brandt (der durch Abtrünnige aus dem eigenen Lager die parlamentarische Mehrheit verloren hatte) und Kohl (bei dem die FDP argumentierte, dass sie mit einer Koalitionsaussage zugunsten der SPD in den Wahlkampf 1980 gezogen war und daher Kohl ohne Neuwahlen nicht dauerhaft unterstützen konnte) es leichter als Schröder.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:47 Uhr:   

@Ralf: Die Beobachtung ist sicherlich korrekt. Aber sie ist nicht die eigentliche Ursache des Problems. Aus meiner Sicht ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 einen kapitalen Fehler begangen hat, Kohls fingierte Vertrauensfrage einfach durchzuwinken. Denn Kohl hatte damals noch am 16.12.1982 den ersten Haushalt seiner Koalition durchbekommen. Alles dazu notwendige hat der Verfassungsrichter Rinck in seinem - hervorragenden - abweichenden Sondervotum dargestellt.

Jetzt ist es doch so: da das Verfassungsgericht Kohls fingierte Vertrauensfrage durchgewunken hat, wird es bei Schröders Vertrauensfrage nicht nein sagen können, da er ja tatsächlich nicht mehr handlungsfähig ist - einmal aufgrund des widerstrebenden linken Flügels in der SPD-Bundestagsfraktion, die keine Reformen mehr mitträgt, dann aber auch, weil er keine Mehrheit im Bundesrat hat - was sicherlich verfassungspolitisch nicht relevant ist.

Jetzt steht der Bundespräsident vor der Frage, ob er die erneute Vertrauensfrage durchwinken oder ablehnen soll. Das Urteil des Gerichtes von 1983 ist nämlich - wie die entscheidenden Passagen hier ja auch zeigen - durchaus nicht frei von Widersprüchen. Auf der einen Seite darf wegen erkennbarer Schwierigkeiten in der Legislaturperiode nicht einfach aufgelöst werden, sofern der Kanzler eine stetige Mehrheit hat. Plötzlich versichern alle - auch SPD-Linke und andere Schröder-Kritiker, sie hätten "unbegrenztes Vertrauen" zu Schröder. Ja, wie soll denn dann Köhler auflösen? Auf der anderen Seite ist der Bundespräsident gehalten, nicht eigene Einschätzungen gegen die Beurteilung des Bundeskanzlers zu setzen, es sei denn, die Beurteilung des Kanzlers sei "erkennbar" falsch. Dies ist sie ja nun auch wieder nicht.

Wie auch immer: hätte das Bundesverfassungsgericht 1983 konsequent nach dem Geist des Grundgesetzes gehandelt und die manipulierte Vertrauensfrage Kohls nicht einfach abgenickt, käme Köhler heute nicht in diese Bredouille. Denn wie er auch entscheidet, setzt er sich weiteren Klagen in Karlsruhe aus. Und daher ist die von Wilko und mir favorisierte Verfassungsänderung - die ja auch Langguth vertritt - der einzig saubere Weg zur Lösung der Krise.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:30 Uhr:   

Ralf hat meines Erachtens völlig recht: Wenn Schröder vor der Vertrauensfrage die Grünen rauswerfen würde, oder wenn er die Vertrauensfrage mit einem von der SPD-Linken nicht mehr getragenen Reformvorhaben (Unternehmen- und Erbschaftssteuersenkung) verknüpfen würde, dann wäre keine Klage vor dem Verfassungsgericht zu erwarten. Beides wäre nämlich völlig ehrlich, denn weder hat der Kanzler noch die Unterstützung der SPD-Linken, noch will er rot-grün fortsetzen. Nur will er beides aus wahlkampftaktischen Gründen nicht zugeben.

Um einem Regierungschef eine aus tagespolitischen Gründen opportune Wahlkampflüge zu ermöglichen sollte man keine Verfassungen ändern, dazu sind sie nicht geschrieben worden.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:38 Uhr:   

Der Beitrag jetzt im richtigen Thread:

@Robert: Ich fände es auch eine ehrliche Lösung, die Vertrauensfrage etwa mit der - beim Job-Gipfel - vereinbarten Senkung der Erbschafts- oder Körperschaftssteuer zu verbinden. Dies wäre ehrlich. Dann hätte der Kanzler in der Tat keine "stetige Mehrheit" mehr und die Bundestagsauflösung wäre sofort machbar. Dennoch halte ich eine Verfassungsänderung - spätestens seit 1983 - für notwendig, damit solche politischen "Verrenkungen" und Unehrlichkeiten nicht erneut passieren. Wilko hat schon recht: wenn alle politischen Kräfte Neuwahlen wollen, so soll man doch ein Selbstauflösungsrecht in die Verfassung schreiben, dann ist dieser Weg ehrlich und klar.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:40 Uhr:   

@Wilko, Bernhard:

Die Grundfrage muss aber meiner Meinung nach sein, ob wir ein solches Recht zur Selbstauflösung dem Bundestag wirklich an die Hand geben sollten. Weiter oben habe ich ja schon an die schlechten Erfahrungen in den Ländern erinnert.

Und auch im Bund stehen wir bereits vor dem VIERTEN Termin von vorgezogenen Neuwahlen. Ich sehe übrigens auch die Wahl von 1990 kritisch, da der Zusammenschluss aus 11. Bundestag und letzter DDR-Volkskammer durchaus auch noch ein Jahr länger hätte amtieren können. Die Legitimation war meiner Meinung nach dazu gegeben und der frühe Wahltermin damals zu großen Teilen äußerst günstigen Umfragewerten für Kohl & Co. geschuldet.

Ich fürchte einfach, dass nach einer Grundgesetzänderung die Schwelle für Neuwahlen noch niedriger gesetzt sein wird und wir dann womöglich vor einer Inflation von Parlamentauflösungen stehen könnten. Die Erfahrungen der letzten dreißig Jahre geben zumindest einigen Anlass zur Sorge.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:48 Uhr:   

@Martin: Dies ist aber doch sowieso schon möglich. Da das Bundesverfassungsgericht 1983 die Möglichkeit der "unechten Vertrauensfrage" stillschweigend toleriert hat, ist der Artikel 68 GG - genau wie die unterlegenen Bundestagsabgeordneten 1983 befürchteten - zu einem "Einfallstor für Neuwahlen" geworden. Wenn man ins Grundgesetz dagegen Neuwahlen nur mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit ermöglicht, wäre die jeweilige Opposition nicht überstimmbar (es sei denn, es gibt eine große Koalition, die mehr als Zweidrittel der Parlamentssitze hält), ist dies meines Erachtens ein größeres Hemmnis gegen Neuwahlen wie der - aus meiner Sicht manipulativ nutzbare Artikel 68 GG (und letztlich hat das Verfassungsgericht 1983 - wie Ex-Verfassungsrichter Mahrenholtz sagte - durch seine Entscheidung von 1983 das "Tor zu Neuwahlen" breit geöffnet. Durch einen zusätzlichen "Neuwahl-Artikel" wären Neuwahlen also nicht mehr möglich wie bisher schon.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:52 Uhr:   

@John:
> Ist das vielleicht doch etwas zu arger Wahlkampftobak, Ralf?
Quatsch.
Wir haben hier ganz klar einen logischen Widerspruch, den sehen hier auch alle (außer Dir).
Man kann verschieden damit umgehen wollen - aber ihn nicht als "Wahlkamopftobak" ableugnen.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:54 Uhr:   

Die Wahlen 1990 waren nicht nennenswert vorgezogen, das sieht nur wegen der Jahreszahlen so aus. Die letzte Bundestagswahl hatte am 25. Januar 1987 stattgefunden. Es gab also bislang nur zwei Neuwahlen.

Die Wahlen 1972 halte ich für völlig legitim (Abstimmungsniederlage, öffentliches Abbröckeln der Unterstützung und knapp gescheitertes Misstrausesvotum gingen voraus), ebenso wären Neuwahlen 2005 meines Erachtens völlig legitim, falls sie ehrlich begründet werden und nicht mit irgendwelchen abwegigen Bundesratsargumenten.

Die Wahlen 1983 allerdings waren meines Erachtens, da stimme ich Bernhard zu, verfassungswidrig. Auch waren sie unnötig, denn durch absolute Mehrheit im Bundestag war Kohl demokratisch voll legetimiert. Das BVerfG hat dann ja auch sinngemäß geurteilt "Ok, einmal und nie wieder.".

Daher lehne ich eine Verfassungsänderung ab. Unser heutiges System ist gut durchdacht und bewährt, denn es verhindert nutzlose und ermöglicht notwendige Neuwahlen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:03 Uhr:   

@Bernhard:
> Aus meiner Sicht ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht 1983
> einen kapitalen Fehler begangen hat ...
Ich stimme Dir zu, daß das Urteil damals schwer an der Grenze war, vielleicht auch schon auf falschen Seite.
Und wenn man schon 1983 für falsch hielt, wird man das jetzt wohl auch nur für falsch halten können.

Aber es gibt schon einen wesentlichen Unterschied: Damals wurde klar gesagt, wo die Unzuverlässigkeit bei der Mehrheit lag - nämlich am Unwillen der FDP, die Regierung ohne Neuwahlen mitzutragen.
Auch der Abstimmungserfolg über den Haushalt relativiert sich ja, weil die FDP diesen Vorbehalt schon vorher klar gemacht hatte.
Kohl konnte also nicht nur einen "Schuldigen" benennen, er hat das auch offen getan und die FDP hat diese Rolle akzeptiert.

Das ist heute anders.
Schröders Abstimmungserfolge erfolgten alle ohne einen solchen Vorbehalt, im Gegenteil bekam er die Unterstützung nur, WEIL die Linken die Regierung bis zum Ende behalten wollten.
Und die potentiellen "Schuldigen", d.h. SPD-Linke oder Grüne, beteuern ganz klar und öffentlich, daß sie den Kanzler behalten und stützen wollen.

Schröder ist daher in einer deutlich anderen Position wie Kohl damals. Er behauptet, seine Regierungspartei geschlossen hinter sich zu haben. Er behauptet, die Koalition wäre intakt. Beide Behauptungen werden von den beteiligten Fraktionen bestätigt.
Diese haben auch numerisch eine Kanzlermehrheit im Parlament - und trotzdem soll eine Vertrauensfrage scheitern.

> Ich fände es auch eine ehrliche Lösung, die Vertrauensfrage etwa
> mit der - beim Job-Gipfel - vereinbarten Senkung der Erbschafts-
> oder Körperschaftssteuer zu verbinden. Dies wäre ehrlich.
Völlige Zustimmung.
Und wenn die SPD-Linken konsequent wären, müßten sie dann auch mit Nein stimmen.
Schröders Problem ist halt, daß sie ihm wohl zustimmen würden, um die Neuwahlen zu vermeiden.
Und er will wohl auch nicht den Rest seiner Regierungszeit damit verbringen, alle neuen Gesetze mit der Vertrauensfrage zu verbinden.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:13 Uhr:   

@Robert Z.
"Die Wahlen 1990 waren nicht nennenswert vorgezogen, das sieht nur wegen der Jahreszahlen so aus. Die letzte Bundestagswahl hatte am 25. Januar 1987 stattgefunden."

Das unterstreicht doch aber nur mein Argument. Das Ganze erinnerte damals doch ziemlich an britische Verhälnisse, wo die Regierung einfach einen für sie passenden Zeitpunkt für die Neuwahl abpasst. Und nur am Rande: beim Bundeswahlleiter und im Innenministerium werden wegen der formalen Abläufe (Fristen etc.) die Wahlen 1983/1990 immer in der Argumentation gleich gesetzt und jetzt auch als Beispiel für 2005 herangezogen.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:32 Uhr:   

Kann man die Wahl am 20. Dezember 1990 überhaupt als vorgezogen bezeichnen?
Die Wahlperiode hatte am 18. Februar 1987 begonnen, nach damaliger Rechtslage (Art. 39 I 3 GG in der von 1976 bis 1998 geltenden Fassung) konnte die Neuwahl frühestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden, also ab dem 18. November 1990.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:33 Uhr:   

@Martin:

Die Wahlen 1990 waren überhaupt nicht vorgezogen. Lt. Art. 39 GG in der damals geltenden Fassung mussten sie zwischen dem 45. und dem 47. Monat der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode des 11. Bundestages hatte mit der Konstituierung am 18. Februar 1987 begonnen. Damit musste die Bundestagswahl zwischen dem 18. Oktober 1990 (erster Tag nach Ablauf des 44. Monats der WP) und dem 17. Januar 1991 stattfinden. Der 2. Dezember 1990 lag in dieser Zeit.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:37 Uhr:   

@Ralf: Es ist sicherlich korrekt, dass die Situation, in der Schröder heute ist, sehr viel näher an der Situation von 1972 ist als an der von 1982. Mir ist dennoch sehr schwer zu vermitteln, warum eine an sich stabile Regierung 1982, die den Haushalt bewilligt bekam und am 01.10.1982 mit stabiler Mehrheit einen Kanzler wählte (ein "Vertrauen auf Zeit" kennt das Grundgesetz nicht, siehe dazu die hervorragenden Ausführungen im Minderheitenvotum von 1983, Verfassungsrichter Rinck, dem ich voll zustimme) auf einmal kein Vertrauen haben sollte. Es war doch damals so: Franz Josef Strauß wollte Kohl als Kanzler eigentlich nicht haben und wollte sofortige Neuwahlen. Kohl wollte aber unbedingt Kanzler werden. Nun hätte die CSU (Wischnewski hat ja auch damals aus diesem Grunde bei Strauß in München vorgesprochen) ja bei einer im Raum stehenden "echten" Vertrauensfrage von Helmut Schmidt mit Nein stimmen und eine sofortige Wahl von Kohl vermeiden können. Dann hätte es bereits 1982 Neuwahlen gegeben - allerdings mit einem amtierenden Bundeskanzler Schmidt. Dies wollte Strauß nicht, der zur Bedingung machte, Schmidt dürfe das Bundespresse- und Informationsamt nicht für Wahlkampf missbrauchen. Letztlich ließ sich Strauß von Kohl umstimmen. Der Kompromiss war, dass es Neuwahlen im März geben sollte. Die FDP war zunächst gar nicht dafür. Dann aber übernahm sie das Votum, zumal sie - wie Verfassungsrichter Dr. Zeidler korrekt schreibt - darunter litt, dass sie 1980 auf ihre Wahlplakate geschrieben hatte: "Wer FDP wählt, garantiert, dass Schmidt Kanzler bleibt." Darauf hatte ja auch Frau Hamm-Brücher ihre Ablehnung gegen die Wahl Kohls nach Art. 67 GG am 1.10.1982 begründet. Die FDP konnte also gar nicht anders, als Neuwahlen zuzustimmen (Mischnick war lange nicht dafür). Dann übernahm der FDP-Bundesparteitag 1982 diese Forderung - und die "Wende"-mehrheit um Genscher übernahm sie, damit Ronneburger, der Gegenkandidat, nicht noch mehr Zustimmung bekommen sollte, denn Ronneburger hatte dies Argument der Legitimität - also Neuwahlen - mit als Grund für seine Gegenkandidatur gegen Genscher als FDP-Chef angegeben. Ronneburger verlor, Genscher gewann - die Neuwahlen blieben. Nun wollte Carstens aber eigentlich nicht auflösen. Aber da wurde er unter Druck gesetzt: wenn die Auflösung nicht erfolge, werde man mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz ändern und Neuwahlen ausschreiben - da beugte sich Carstens, der eine Entmachtung des Amtes des Bundespräsidenten nicht riskieren wollte. Dann wurde der FDP die Rolle des Sündenbockes (die eigentlich Strauß zukam) erfolgreich zugeschoben, Kohl lieferte eine Begründung nach, die das Verfassungsgericht - aus meiner Sicht leider, denn ich teile das Minderheitenvotum Rincks voll und ganz - schluckte. Die Notwendigkeit zu einer sauberen Lösung wie Wilko und ich sie hier vorschlugen, entfällt aus meiner Sicht damit jedoch nicht.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:47 Uhr:   

Noch ein Nachtrag: Strauß wollte natürlich deshalb sofortige Neuwahlen, weil er - ähnlich wie Schmidt - hoffte, dass die FDP an der Sperrklausel scheitern und die Union die absolute Mehrheit erringen würde. Kohl hatte aber keine Lust, unter einem Vizekanzler und Außenminister Strauß Bundeskanzler zu sein (Strauß: "es ist mir egal, wer unter mir Kanzler ist") und so waren die Neuwahlen am 6. März 1983 der interne Kompromiss. Hätte sich die FDP damals den Neuwahlen am 6. März 1983 widersetzt, hätte Strauß im Verein mit Schmidt - vermutlich gegen Kohl - dennoch sofortige Bundestagswahlen noch 1982 erzwungen. So, dies war - meines Wissens - der Hintergrund der Wahlen 1983. Der erste Innenminister im Kabinett Kohl, Friedrich Zimmermann, hat in seinen Memoiren noch geschrieben, dass die neue Regierung auch aufgrund der bevorstehenden Entscheidung über die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen eine volle Legislaturperiode im Amt sein wollte, da diese Entscheidung unpopulär war. Laut Zimmermann habe diese Argumentation Hans Neusel, den Staatssekretär des Präsidialamtes unter Carstens, überzeugt, der in diesem Sinne Carstens beeinflußt habe. Zimmermann übernahm Neusel, von dem er fachlich und menschlich zu recht viel hielt, nach Carstens Amtsende 1984 in sein Ministerium. So, dies war - meines Wissens - der Hintergrund der Wahlen 1983.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 13:05 Uhr:   

@Bernhard:
> Es ist sicherlich korrekt, dass die Situation, in der Schröder
> heute ist, sehr viel näher an der Situation von 1972 ist als
> an der von 1982.
Sie könnte es sein - wenn die Schröder-kritischen SPD-Linken genau so offen Partei und Koalition verlassen würden, wie das damals die Brandt-kritischen Koalitionsabgeordneten gemacht haben.

Brandt hatte nachweisbar durch die Parteiübertritte keine Mehrheit mehr. Schröder hat sie, weil eben sämtliche Abgeordnete der Kanzlermehrheit öffentlich klar bekunden, daß sie hinter ihm stehen.

Deine Darstellung der Ereignisse von 1983 würde ich in einigen Punkten anders bewerten - aber das ist nicht der Punkt.
Wie auch immer es zur Vertrauensfrage gekommen ist - zu diesem Zeitpunkt konnte Kohl darauf verweisen, daß die FDP ihn nicht weiter stützen würde, und die FDP hat dies offiziell bestätigt (aus welchen Motiven auch immer).

Sobald Schröder offiziell und mit deren Bestätigung die Abgeordnetengruppe benennen kann, die aufgehört hat ihn zu unterstützen, wäre die Neuwahl problemlos und GG-gerecht möglich.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 13:59 Uhr:   

"daß die FDP ihn nicht weiter stützen würde, und die FDP hat dies offiziell bestätigt (aus welchen Motiven auch immer)."

Als das BVerfG am 16. Febraur 1982 sein Urteil fällte, lief schon lange der Wahlkampf, in dem dieselbe FDP kontinuierlich erklärte, dass sie dieselbe Kolaition weitere 4 Jahre stützen wolle.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 14:00 Uhr:   

"daß die FDP ihn nicht weiter stützen würde, und die FDP hat dies offiziell bestätigt (aus welchen Motiven auch immer)."

Als das BVerfG am 16. Febraur 1983 sein Urteil fällte, lief schon lange der Wahlkampf, in dem dieselbe FDP kontinuierlich erklärte, dass sie dieselbe Kolaition weitere 4 Jahre stützen wolle.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 14:24 Uhr:   

@MMA:
> in dem dieselbe FDP kontinuierlich erklärte, dass sie dieselbe
> Kolaition weitere 4 Jahre stützen wolle.
Ja - aber erst nach der Neuwahl.

Man kann ja durchaus politische Vorwürfe an die FDP richten, daß sie diese Neuwahlen forderte, um dann doch wieder Kohl zu wählen.

Juristisch geht es aber um das Vorgehen von Kohl. Und der konnte glaubhaft darlegen, daß er keine Mehrheit finden würde, die ihn bis zum Schluß der regulären Amtszeit zu tragen bereit ist.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 14:35 Uhr:   

@Ralf: Und genau dies Vorgehen von Kohl war in Wirklichkeit fingiert. Die FDP stützte Kohl ja weiterhin - 16 Jahre lang. Wieso sollte sie ihn also nicht bis zum Ende der regulären Wahlperiode stützen? Nur weil der FDP-Parteitag sagte, es gäbe keine Neuwahlen? Nein, dies war nicht glaubwürdig. Glaubhaft war das Vorgehen Kohls daherin keinem Fall, es war eine - wie Verfassungsrichter Dr. Zeidler korrekt feststellte - manipulierte Vertrauensfrage zur Herbeiführung von Neuwahlen, um dann volle 4 Jahre - von 1983 an gesehen - im Amt bleiben zu können. Alles andere ist vorgeschoben. So auch die Tatsache, dass die FDP diese Koalition nicht stützen würde, wo doch gerade der Haushalt mit Mehrheit verabschiedet worden war und die sozial-liberale Koalition beendet worden war. Aber volle Zustimmung zu Deinen Äußerungen, was Schröder angeht. In der Tat wäre eine Neuwahl - unabhängig von den von mir gewünschten Verfassungsänderungen - über Art. 68 GG unproblematisch, wenn Schröder diese an von der SPD-Linken abgelehnte Gesetze knüpfen und diese auch so ehrlich wäre, die Vertrauensfrage dann abzulehnen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 14:49 Uhr:   

@Bernhard:
> Die FDP stützte Kohl ja weiterhin - 16 Jahre lang.
Das ist eine Betrachtung von hinter her, das hilft wenig. Denn sie konnte ihn stabil stützen ja nur, weil das durch die Neuwahlen ermöglicht wurde.
Nicht vergessen: Nach 1982 war die FDP in halber Auflösung. Es gab erhebliche Abspaltungen, weitere lagen in der Luft (auch von relevanten Teilen der Fraktion). Ohne die Neuwahl wäre die Partei vielleicht völlig zerfallen.
Das war alles nicht so ruhig und stabil, wie es 16 Kohl-Jahre später erscheint.

Die Situation war eigentlich eine Mischung: Ein Stück weit fingiert, ein Stück weit echte Vertrauenskrise. Und ein Gericht kann da nur hopp oder topp entscheiden, die Mehrheitsmeinung war m. E. genauso vertretbar wie das Minderheitsvotum.

Letztlich sind halt die drei Fälle 1972, 1982 und 2005 doch in entscheidenden Punkten unterschiedlich, einen zwingenden und automatischen Präzedenzfall kann man nicht herleiten.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 15:06 Uhr:   

Dass das mit dem erneuten Koalitionswechsel der FDP nach gerade mal 11 Wochen nicht so ernst zu nehmen war, wird auch dadurch unterstrichen, dass fast die ganze Koalition, also auch die meisten CDU/CSU-Abgeordneten, sich enthielt. Die vielen CDUler, die kein Vertrauen zu Kohl hatten, hat es wohl kaum gegeben.
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 15:08 Uhr:   

Zum Thema Wahlkampftobak:

"das GG ändern ... um einem Kanzler das Lügen zu ermöglichen" - das ist schon eine bewusste Verzerrung. Ich will jetzt nicht auf den Unterschied von Wahrheit und Wahrhaftigkeit eingehen, ich fürchte, das frommte wenig.

Nur: Erstens wäre eine GG-Änderung gerade der Versuch, eine saubere Lösung anzustreben. Zweitens konnotiert "Lüge" schon mit dem Versuch der bewussten Falschaussage und Irreführung. Wer oder was wird denn hier irregeführt und inwiefern wäre dafür eine GG-Änderung notwendig?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 15:20 Uhr:   

@Ralf: Die FDP war 1982 in der Tat sehr zerrissen. Meines Wissens endete diese Zerrissenheit aber nach dem FDP-Sonderparteitag im November, der zu massiven Austritten und zur Abspaltung des linken FDP-Flügels führte. Diese Politiker (Verheugen etc.) gingen zur SPD. Aber auch die Linksliberalen, die in der FDP verblieben, wie Baum, hatten ja schon am 1. Oktober 1982 nicht Kohl gewählt. Kohl erhielt immerhin 256 Stimmen und damit 7 "über dem Durst." Diese 7 Stimmen waren stabile Kohl-Stimmen, die locker bis zum regulären Ende der Legislaturperiode "gehalten" hätten. Insofern hätte es - aus Sicht des Grundgesetzes, bis 1984 stabile Mehrheitsverhältnisse gegeben. Ich argumentiere jetzt nicht aus der Sicht eines FDP-Vorsitzenden, der seine Partei zusammenhalten will, sondern aus Sicht des Art. 68 GG. Die 256 Abgeordnete, die Kohl wählten, waren - und blieben es ja auch weiterhin - Anhänger der neuen Regierungskoalition aus Union und FDP. Es gab keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass die - sicherlich knappe - Mehrheit von 256 Stimmen bröckeln würde (ein entscheidender Unterschied zur Situation von 1972, wo die 251-Stimmen-Mehrheit Brandts von 1969 auf de-facto 247 Stimmen reduziert worden war!). Insofern halte ich an meiner Auffassung fest, die ja auch der Vizepräsident des Verfassungsgerichtes und Vorsitzende des entscheidenden Senates in seinem Minderheitenvotum äußerte: die Stabilität der Regierungsmehrheit im Parlament (!!!) war bis zum regulären Ende der Legislaturperiode 1984 gesichert. Ich habe ja nichts dagegen, Neuwahlen abzuhalten. Die richtige Vorgehensweise wäre meines Erachtens jedoch damals - wie heute, und hier liegt die Verbindung! - gewesen, das Grundgesetz zu ändern und dann zu Neuwahlen zu kommen. Es war Schuld des Verfassungsgerichtes, damals diese fingierte Vertrauensfrage durchgewunken zu haben und ein - aus meiner Sicht so widersprüchliches - Urteil abzugeben. Heute ist es Schuld Schröders, keine wahrheitsgemäße Begründung für die Vertrauensfrage ohne eigenen Gesichtsverlust liefern zu können aber eben auch Schuld dieses "salomonischen" Verfassungsgerichtsurteils von 1983. Ich sage voraus: wenn Schröder das, was heute in allen Zeitungen zu lesen steht, wahr macht und die Vertrauensfrage nicht mit einer Sachfrage verknüpft und die SPD-Bundesminister, die ein Bundestagsmandat besitzen, sich enthalten und dadurch die Regierung kein Vertrauen erhält, wird Bundespräsident Köhler den Bundestag nicht auflösen und wenn er dies doch tut, wird dies - aus meiner Sicht dann völlig zu recht - vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. So, ich denke, ich habe zu diesem Thema jetzt alles gesagt.

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