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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Neuwahl des Deutschen Bundestags im Herbst 2005 » 126-150 « Zurück Weiter »

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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:31 Uhr:   

@Bernhard:

1.)Der Bundeskanzler Schröder wird zwei Tage vor Sitzungsende des Parlamentes die Vertrauensfrage stellen und die Minister werden sich enthalten. Dies ist verfassungsrechtlich möglich, da dies 1972 schon einmal erprobt und vom Verfassungsgericht 1983 nicht gerügt worden ist.

1983 hatte das Verfassungsgericht einiges Andere zu rügen, und Kohls Vertrauensfrage ist nicht an den Ministern, sondern daran gescheitert, dass sich die Parlamentarier enthalten mussten. Eine Absprache, dass die Minister sich zu enthalten haben, ist heikel, da ein Minister per se dem Kanzler vertrauen muss (oder entlassen zu werden hat).

Ob Schröder sie mit einer Sachfrage verknüft oder nicht, ist letztlich egal.

Mit einer wesentlichen Sachfrage verbunden wäre es weitaus einfacher, da dann wirklich der Beweis erbracht wäre, dass die stabile Mehrheit nicht mehr besteht.

3.) Dann geht Schröder zu Bundespräsident Köhler und argumentiert, er habe kein Vertrauen des Bundestages mehr. Eine zuverlässige, d.h. stetige Bundestagsmehrheit sei nicht drin. Argumentiert er dann, d.h. nach dem 1. Juli (!) mit dem Bundesratsargument, darf Köhler nicht auflösen. Nur wenn er nach dem 1. Juli mit dem Argument der mangelnden Unterstützung durch die Linke argumentiert, kann und wird Köhler auflösen.

Damit kann er natürlich schwer argumentieren, wenn die Minister zur Enthaltung verdonnert worden sind.

Köhler hat im TV erklärt - anlässlich der Bundesgartenschaueröffnung - , er werde über die Vertrauensfrage dann entscheiden, wenn der Vorgang eingetreten sei, d.h. nach der verlorenen Vertrauensabfrage und dies bedeutet, dass er die Begründung Schröders abwartet.

Köhler weiß - im Gegensatz zu Schröder -, dass er sich vorher keinesfalls hierzu zu äußern hat. Ansonsten riskiert Köhler nämlich tatsächlich eine verfassungsgerichtliche Klatsche, wenn er den Bundestag nicht auflöst. Wie gesagt, sein Ermessen hat er nach der Vertrauensabstimmung auszuüben.

Allerdings könnte Köhler natürlich schon jetzt im Bundespräsidialamt ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen, unter welchen Voraussetzungen er den Bundestag auflösen muss, darf und die Auflösung verweigern muss. Evtl. ist er dann sogar so freundlich und teilt Schröder rechtzeitig (d.h. spätestens bis zum 15. Juni) mit, dass er keine Möglichkeit zur Auflösung nach Art. 68 sieht.

Wenn Schröder dann so dumm ist, mit dem Bundesratsargument zu kommen, wird Köhler den Bundestag nicht auflösen.

Oder wenn Müntefering so dumm ist; das halte ich für das größere Risiko.

Vielleicht hat es sich Schröder aber bis dahin anders überlegt (Titel der Zeitschrift: Time: Schröder, the Gambler) und will gar keine Neuwahlen mehr (weil er merkt, dass er sie verliert). Dann argumentiert er vielleicht sogar absichtlich mit dem Bundesratsargument, weil Köhler dann nicht auflösen darf.

Und dann? Damit wäre das letzte Bisschen Glaubwürdigkeit Schröders und der SPD dahin. Bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt kann die SPD dann vermutlich zittern, ob sie die 5-%-Hürde schafft, und in Rheinland-Pfalz wird Beck stellvertretend für Schröder ebenfalls abgestraft werden. Die Bürger haben das Spiel satt.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:43 Uhr:   

@Kai:
1.) Das Verfassungsgericht hat 1983 festgestellt, dass der Vorgang der Vertrauensfrage bereits 1972 durch Brandt erfolgt war. Keine der beteiligten Staatsorgane habe 1972 Bedenken gegen die Auflösung gehabt. Es hat sich 1983 nicht dazu geäußert, ob die Enthaltung der Bundesminister verfassungsmäßig korrekt war oder nicht. Wenn der Kanzler im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die Enthaltung der Minister anordnet, so müssen diese Minister dies tun. Ein Weisungsredht des Kanzlers gegenüber den Parlamentariern hat er ja nicht. Der Kanzler muss bei Köhler ja nicht explizit auf dieses sein Weisungsrecht hinweisen.

2.) Die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einer Sachfrage ist sicherlich hilfreich, um fehlendes Vertrauen des Parlaments zu dokumentieren, nicht aber notwendig, um die Verfassungsmäßigkeit der Vertrauensfrage zu dokumentieren. Leichter tut sich der Kanzler mit einer entsprechenden Verknüpfung in jedem Fall.

3.) Zu Köhler: Volle Zustimmung.

4.) Was Müntefering öffentlich sagt, ist nicht relevant. Er ist Fraktionsvorsitzender (sein Parteivorsitz ist hier nicht relevant) und nicht Bundeskanzler. Der Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage, wenn er sich des Vertrauens des Parlamentes nicht sicher sein kann und er trägt dem Bundespräsidenten seine politische Beurteilung vor. Nur seine Argumentation zählt, nicht die Münteferings. Nach der Einschätzung des Bundeskanzlers - also Schröders - hat sich der Bundespräsident bei seiner Ermessensentscheidung zu orientieren. Müntefering spielt - meiner Meinung nach - hierbei keine Rolle
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Robert Z.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:46 Uhr:   

Ich glaube nicht, daß der "Ministerenthaltungstrick" zieht, die Lage 1972 war doch eine ganz andere. 1972 ging der Vertrauensfrage (mit Enthaltung der Minister) allerdings ein nur knapp gescheitertes konstruktives Misstrauensvotum der Opposition (einige ehemalige Mitglieder der Koalition waren abgefallen und übergelaufen) und danach eine Abstimmungsniederlage der Koalition voraus. Es gab also ganz offensichtlich wirklich ein Zerbröseln der Koalition und eine Regierungskrise. 2005 ist davon weit und breit nichts zu spüren, im Gegenteil, "penetrantes Vertrauen" (wie ein Vorposter bemerke) wohin man blickt.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:49 Uhr:   

Der Kanzler hat ganz sicher kein Weisungsrecht (Richtlinienkompetenz ist ohnehin etwas anderes als Weisungsrecht, denn die Minister leiten ihre Ministerien z.B. eigenverantwortlich) an seine Minister in ihrer Funktion als MdB. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:54 Uhr:   

"1.)Der Bundeskanzler Schröder wird zwei Tage vor Sitzungsende des Parlamentes die Vertrauensfrage stellen und die Minister werden sich enthalten. Dies ist verfassungsrechtlich möglich, da dies 1972 schon einmal erprobt und vom Verfassungsgericht 1983 nicht gerügt worden ist.

1983 hatte das Verfassungsgericht einiges Andere zu rügen, und Kohls Vertrauensfrage ist nicht an den Ministern, sondern daran gescheitert, dass sich die Parlamentarier enthalten mussten. Eine Absprache, dass die Minister sich zu enthalten haben, ist heikel, da ein Minister per se dem Kanzler vertrauen muss (oder entlassen zu werden hat)."

Das Urteil von 1983 enthält mindestens eine Passage, in der - mangels anderer praktischer Erfahrungen - die Vorgehensweise von 1972 als positive Orientierungshilfe bei der Interpretation genannt wird. Da könnte man mal genauer nachgucken.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:15 Uhr:   

Es wäre sicherlich für den Bundeskanzler Schröder, der die Auflösung des Parlamentes erreichen will, hilfreicher - dies ist richtig - die Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetz oder der Frage, ob die Abgeordneten des Bundestages zu seiner Reformpolitik (Agenda 2010) Vertrauen haben, zu verknüpfen. Denn dann könnte die Parteilinke diese Vertrauensfrage ablehnen und dann könnte Schröder mit dieser Argumentationslinie zu Köhler gehen. Dann käme der Bundespräsident um eine Auflösung des Parlamentes in keinem Fall herum. Nochmals: Müntefering kann sagen, was er will - seine Auffassungen sind irrelevant, nur Schröders Einschätzung und Beurteilung der Sachlage ist für die Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten relevant.

Ich stimme Kai insofern zu, als es sich Schröder wohl nicht leisten kann, sein Neuwahlversprechen zu ignorieren. Seine Glaubwürdigkeit wäre dann in der Tat dahin.

Sollte der Bundespräsident nach Art. 68 GG nicht auflösen, so werden Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz ändern und ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages ohne Mitwirkung des Bundespräsidenten beschließen und dann so zu Neuwahlen kommen - auch aus meiner Sicht der "saubere Weg". Diese Drohung, den Bundespräsidenten durch ein Selbstauflösungsrecht des Parlamentes ganz zu "entmachten" - denn er hat ja sonst sowieso nur rein repräsentative Befugnisse - hat - wie oben aus der "Zeit" zitiert - schon Bundespräsident Carstens wohl bewogen, die Auflösung des 9. Bundestages anzuordnen. Daher wird Köhler wohl auflösen, denn er riskiert ansonsten seine Entmachtung und Wiederwahl als Bundespräsident. So meine Sicht der Dinge.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:21 Uhr:   

Das Problem ist, daß Köhler möglicherweise nicht das letzte Wort in der Sache hat. Wenn ein MdB klagt (und das hat doch ein Grüner schon angekündigt), dann könnte das BVerfG die Neuwahlen noch stoppen.

Vielleicht will Schröder ja gerade dies? Er ist dann ja nicht schuld, daß es keine Neuwahlen gibt...
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:22 Uhr:   

@Bernhard:

So ganz unmaßgeblich sind - wegen der ständigen Rücksprache zwischen Schröder und Müntefering über das Procedere der Auflösung - Müntes Äußerungen nicht. Wenn Benneter, Michael Müller oder gar irgend ein Hinterbänkler die Klappe nicht halten können, ist das was anderes. Aber hier hat ja sogar Schröder ganz klar zugegeben, dass er insoweit in enger Rücksprache mit dem Partei- und Fraktionsvorsitzenden steht.

Und Köhler darf in jedem Falle auch die Motive der Parteien in seine Erwägungen miteinbeziehen.

Entgegen Deiner Ansicht sehe ich aber keine Verfassungsänderung: Schröder hat die Möglichkeit, über seinen Rücktritt Neuwahlen herbeizuführen, wenn es mit der Vertrauensfrage nicht klappen sollte, und diese Steilvorlage wird sich die Union nicht aus der Hand nehmen lassen.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:25 Uhr:   

"Vielleicht hat es sich Schröder aber bis dahin anders überlegt (Titel der Zeitschrift: Time: Schröder, the Gambler) und will gar keine Neuwahlen mehr (weil er merkt, dass er sie verliert). Dann argumentiert er vielleicht sogar absichtlich mit dem Bundesratsargument, weil Köhler dann nicht auflösen darf."

Absichtlich einen Fehler zu machen, der einem nachher als Beweis der Unfähigkeit entgegengehalten wird, wäre doch extrem dumm, so was ist doch nicht ernsthaft vorstellbar. Schröder und Müntefering haben sich ja auch offenbar von dem Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz beraten lassen.

Was würde überhaupt nach einem Abblasen der Wahl passieren? Würden die Abgeordneten, die bis zum 1. Juli wissen, dass sie nicht mehr aufgestellt werden, noch engagiert die Regierung unterstützen?

Und der Ärger über den nun so bloßgestellten Schröder ginge weiter. Im März käme die CDU in Rhld.-Pfalz an die Macht, im September 06 in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und im Bund, dann wäre alles schwarz.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:30 Uhr:   

@Kai:
Natürlich ist ein Kanzlerrücktritt auch möglich. Dies wird Schröder aber nicht tun, weil er als amtierender Bundeskanzler in den Wahlkampf gehen möchte. Insofern glaube ich schon, dass im Falle der Nichtauflösung des Bundestages es zu einem Selbstauflösungsrecht des Bundestages kommen wird. Sollte die Union sich dieser Verfassungsänderung dann verweigern und Schröder einen Rücktritt ablehnen, wird es keine Neuwahlen geben und dann ist Schröder - aus Sicht der Öffentlichkeit - auch nicht der "Schuldige", da er den schwarzen Peter dann der Union zuschieben kann. Diese kann ihn nicht zum Rücktritt zwingen und er wird nicht zurücktreten. Davon bin ich fest überzeugt.

Zu Müntefering: Selbstverständlich darf Köhler - wie ja damals auch Carstens - die Motive der Parteien in seine Entscheidung einbeziehen. Und sicher hat Müntefering Einfluss auf Schröder. Maßgeblich aber bleibt - und wir haben ja beide entscheidende Passagen aus dem 1983-ger Urteil hier in den Thread hineinkopiert - die Auffassung Schröders. Der Bundespräsident hat - wie Du ja auch selber geschrieben hast - die Auffassungen des Bundeskanzlers bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen - des Bundeskanzlers und nicht des SPD-Fraktions- und Parteivorsitzenden, wie einflussreich er auch sein mag. Müntefering ist kein Verfassungsorgan, Schröder hingegen ist es. Dies ist meine Auffassung der Dinge.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:51 Uhr:   

"Diese Drohung, den Bundespräsidenten durch ein Selbstauflösungsrecht des Parlamentes ganz zu "entmachten" - denn er hat ja sonst sowieso nur rein repräsentative Befugnisse - hat - wie oben aus der "Zeit" zitiert - schon Bundespräsident Carstens wohl bewogen, die Auflösung des 9. Bundestages anzuordnen."

Das mag bei Carstens eine Rolle gespielt haben. Aber ob auch Köhler der Meinung ist, ihm stehe unabänderlich die "Macht" zur Verweigerung der Parlamentsauflösung zu, müsste man erst mal wissen. Als Neoliberaler ist der doch eher für durchgreifende Verfassungsreformen und Verfahrensbeschleunigungen.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 13:54 Uhr:   

@ Bernhard Nowak: "Wenn der Kanzler im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die Enthaltung der Minister anordnet, so müssen diese Minister dies tun."

Gewaltiger Schwachsinn. Hier sind ja die Minister nicht als Minister, sondern als Abgeordnete angesprochen. Und den Unterschied zwischen Weisungsrecht und Richtlinienkompetenz sollte auch bekannt sein.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 14:14 Uhr:   

@J.A.L.: Das hat mit Schwachsinn nichts zu tun. Die Minister als Minister unterliegen der Richtlininienkompetenz des Regierungschefs. Dies sollte bekannt sein. Wenn der Bundeskanzler die Minister anweist, sich zu enthalten, tut er dies als Regierungschef. Selbstverständlich - und darauf habe ich hingewiesen, Du solltest allerdings dies dann auch lesen und nicht als Schwachsinn abqualifizieren - sind sie als Abgeordnete nicht den Weisungen des Kanzlers unterworfen, wohl aber als Minister im Rahmen der Richtlinienkompetenz. Wenn sie sich also nicht enthalten, können sie entlassen werden - als Minister, nicht als Abgeordnete! Und dann: was bedeutet denn Richtlinienkompetenz: Die Kompetenz, politische Richtlinien zu erlassen und selbstverständlich in diesem Rahmen auch vom Weisungsrecht Gebrauch zu machen! Die Minister leiten selbstverständlich ihr Ressort - innerhalb der Richtlinienkompetenz! Selbstverständlich ist der Regierungschef den Ministern gegenüber weisungsberechtigt - ob dies - insbesondere in einer Koalition gegenüber dem Koalitionspartner - weise ist, sei dahingestellt. Aber der Kanzler hat das Recht, innerhalb der Richtlinienkompetenz Weisungen zu erteilen, selbstverständlich geht dies!
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 14:25 Uhr:   

Dazu noch ein ganz konkretes Beispiel:
1989 vor der Wiedervereinigung hatten Kohl und Genscher zunächst unterschiedliche Vorstellungen über die endgültige Anerkennung der deutschen Grenzen jenseits von Oder und Neisse - denn die Ostverträge hatten nur Gewaltverzicht und gegenseitige Anerkennung der Grenzen vorgesehen. Genscher erklärte dann - ohne Kohls Wissen - vor der UN, Deutschland erkenne die Grenzen im Osten an. Dies war zu jenem Zeitpunkt noch nicht Standpunkt der gesamten Regierung - er wurde es dann erst später und die Anerkennung der polnischen Westgrenze war ja eine der Bedingungen der deutschen Wiedervereinigung.

Worauf ich hinaus will: selbstverständlich hätte Kohl im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz Genscher anweisen können, diese Bemerkungen vor der UN zu unterlassen - er tat dies - klugerweise - nicht, denn das hätte wohl das Ende der damaligen Koalition bedeutet. Ein Weisungsrecht hätte der Kanzler gehabt - im Rahmen der Richtlinienkompetenz.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 14:57 Uhr:   

Köhler will mit Parteichefs vor dem 1. Juli sprechen:

Rot-Grün und die V-Frage

Grüne: Misstrauen muss aus der SPD kommen

Wenn Gerhard Schröder am 1. Juli die Vertrauensfrage stellt, muss er sich auf Abweichler aus der eigenen Partei verlassen. Die Grünen haben klar gemacht, dass sie geschlossen für den Kanzler stimmen werden.







Unerschütterliches Vertrauen zum Kanzler: Volker Beck.
Foto: AP


Die Grünen haben bekräftigt, dass sie Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1. Juli nicht das Misstrauen aussprechen wollen. Der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte am Mittwoch in Berlin, er gehe davon aus, dass Schröder und die SPD alleine für ein Scheitern des Vertrauensvotums im Bundestag sorgen. "Unser Vertrauen zum Bundeskanzler ist unerschütterlich", sagte er.

Schröder will die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, um eine Neuwahl herbeizuführen. Beck machte klar, dass er nicht mit verfassungsrechtlichen Problemen rechne. Er gehe von der staatspolitischen Vernunft aller Staatsorgane aus, sagte er. Das betreffe den Bundeskanzler, den Bundespräsidenten und das Bundesverfassungsgericht.

Einem Bericht der Leipziger Volkszeitung zufolge plant Schröder jedoch, Neuwahlen nach dem Vorbild von Willy Brandt zu erreichen. Demzufolge sollen sich die im Bundestag stimmberechtigten SPD-Bundesminister bei der Vertrauensfrage am 1. Juli enthalten. Damit hätte Schröder keine Mehrheit mehr. Allerdings haben nur sechs der zehn SPD-Minister ein Bundestagsmandat.

Enthalten sich diese sechs Minister, erreicht Rot-Grün nur 298 Stimmen, für die Kanzlermehrheit sind 301 Stimmen nötig. Auf eine ähnliche Weise hatte Kanzler Willy Brandt 1972 eine Bundestags-Neuwahl erreicht. "Dieses Verfahren ist verfassungsrechtlich hieb- und stichfest, weil die Motive für das Abstimmungsverhalten der Kollegen nicht begründet werden müssen“, zitierte die Zeitung ein Kabinettsmitglied.

Zuvor will Schröder demnach die betroffenen Minister in der Kabinettssitzung am 29. Juni abstimmen lassen, ob sie noch ein "stetiges Vertrauen" in die Handlungsfähigkeit der rot-grünen Koalition haben. Das Votum solle daraufhin unter Hinweis auf das 1972 von Kanzler Willy Brandt praktizierte Verfahren seiner Minister ausbleiben und am 1. Juli wie angekündigt zum Scheitern der Vertrauensfrage im Bundestag führen. Ein Rücktritt Schröders zum 1. Juli oder danach ist angeblich ausgeschlossen.

Unterdessen kündigte Bundespräsident Horst Köhler Gespräche mit den Parteichefs über das Verfahren bereits vor dem 1. Juli an. Aber auch Experten von Außen will köhler mit einbeziehen. In der Wochenzeitung Die Zeit kündigte er an, erste Gespräche auch schon vor dem 1. Juli zu führen.

Er habe sich "intensiv damit befasst, wie das Grundgesetz seit 1949 angewandt wurde und welche Wirkung es durch die Jahrzehnte entfaltet hat", sagte er dem Blatt. "Auch auf dieser Grundlage bin ich zu einem positiven Gesamturteil über den Zustand der Republik gekommen: dass dieses Grundgesetz eine gute Verfassung ist, dass wir über knapp 60 Jahre hinweg auch im politischen Wechsel ordentliche Demokratie gelebt haben", betonte Köhler.

Die Einmütigkeit der im Bundestag vertretenen Parteien, zu Neuwahlen zu gelangen, sei "ein Hinweis - unter anderen" für seine Entscheidung, betonte er. Er werde seine Prüfung unabhängig vornehmen, wie es die Verfassung vorschreibe.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 15:46 Uhr:   

@Martin:
> Dem "Gefühl" nach komme ich nach dem Durchlesen der Beiträge der
> letzten Tage im diesem Thema eigentlich nur zu dem Schluss, dass
> wir eine Grundgesetzänderung bräuchten, die dann die "saubere"
> Selbstauflösung des Bundestags ermöglicht.
Das sehe ich nicht so.
Das GG erlaubt sehr wohl eine "saubere" Parlamentsauflösung, wenn tatsächlich keine Regierungsmehrheit da ist.
Schröder will aber mehr als eine reine Parlamentsauflösung: Er will den vollen Amtsbonus für sich und alle seine Minister in den Wahlkampf nehmen und sowohl behaupten können, die SPD wäre sich einig als auch die Koalition wäre sich einig. Und damit kann er weder der SPD-Linken noch den Grünen den schwarzen Peter zuspielen.
Nur deshalb kommt er in den logischen Widerspruch, daß er zwar von allen Seiten Vertrauensbekundungen bekommt, aber dennoch eine Vertrauensfrage verlieren will.

> Wenn man jetzt die konkrete heutige Situation im Bund betrachtet,
> dann geht es im Grunde ja darum, dass wir "nur" eine
> Blockade-Situation zwischen Bundestag und Bundesrat haben,
Haben wir nicht wirklich.
Schröder regiert seit 1999 ohne Bundesratsmehrheit (wie es auch seine Vorgänger Schmidt und Kohl gemacht haben), er hat auch alle seine großen Projekte dort durchbekommen (nicht unverändert, aber im Kern schon).
Auch in anderen Ländern gibt es "checks and balances" der verschiedensten Art, die auf verschiedenste Weisen eine völlige Handlungsfreiheit der Regierung einschränken, das hat gute Gründe.

Aus anderen Gründen (Verantwortungsklarheit) bin ich durchaus für eine Föderalismusreform.
Aber die aktuelle Regierungskrise hat ihren Ursprung nicht im Bundesrat, sondern bei den Regierungsparteien. Schröder muß nicht wegen des Bundesrats neu wählen, sondern weil er weitere Maßnahmen bei den eigenen Leuten nicht mehr durchbekommt.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 16:25 Uhr:   

In der Tat könnte es sein, dass die Causa Vertrauensfrage erneut vor dem Verfassungsgericht landet. In den heutigen Zeitungsartikel (Quelle: www.google.de/news) wird auf die - hier hineinkopierten - Leitsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 eingegangen. Wie man es dreht oder wendet: Robert scheint recht zu haben: nicht Köhler, sondern das Bundesverfassungsgericht wird erneut das letzte Wort in der Sache haben. Denn: wenn Schröder Köhler erklärt, es gäbe keine stetige Mehrheit im Bundestag mehr für seine Politik und Köhler daraufhin den Bundestag auflöst, muss er mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso rechnen wie bei einer Entscheidung, dem Antrag des Bundeskanzlers auf Auflösung des Parlamentes nicht zu entsprechen und die Auflösung zu verweigern. Denn - wie oben zitiert - "er hat insoweit die Einschätzungs- und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten. Kommt der Bundeskanzler zu der Auffassung, daß seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei den gegebenen politischen Kräfteverhältnissen im Rahmen des parlamentarischen Regierungssystems erschöpft sind, so kann der Bundespräsident nicht seine eigene Beurteilung der politischen Gegebenheiten an die Stelle der Auffassung des Bundeskanzlers setzen." Denn: "Muß mithin nach pflichtgemäßer Beurteilung des Bundespräsidenten eine andere, die Auflösung verwehrende Einschätzung der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers nicht eindeutig vorgezogen werden, so hat der Bundespräsident - bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Bundeskanzlers - die Beurteilung des Bundeskanzlers als mit dem Grundgesetz vereinbar hinzunehmen. ". Köhler müsste also beweisen, dass die Vertrauensfrage - wie Kai korrekt schrieb - missbräuchlich herbeigeführt wurde und riskiert bei einer Ablehnung einer Bundestagsauflösung nach gescheiterter Vertrauensfrage ebenfalls eine Klage in Karlsruhe. Insofern glaube ich inzwischen, dass - egal wie der Bundespräsident entscheiden wird - das letzte Wort in dieser Sache erneut in Karlsruhe fallen wird.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 16:27 Uhr:   

In den obigen Beiträgen wurde zumeist juristisch argumentiert.
Hier nun eine politische Betrachtungsweise:

1.
Der Bundestag wird dem Kanzler das Misstrauen aussprechen - auf welchem Wege auch immer (seien es Grüne, SPD-Linke oder Minister, sei es wg. Sachfrage oder abstrakt).

2.
Der Bundeskanzler wird sicherlich in der Lage sein, seine Argumente gegenüber dem BuPrä sauber strukturiert vorzutragen.
Wir sind uns einig, dass das Szenario "abstraktes Misstrauen durch Enthaltung der Minister" das schwächste Argument für eine BT-Auflösung bietet. Aber nehmen wir einmal an, der Kanzler würde mit dieser schwachen Basis beim BuPrä vorsprechen.
Auch in diesem Falle würde der BuPrä sich der Auflösung aus politischen Gründen nicht verweigern (geschenkt: juristisch könnte er das natürlich):
- Köhler steht der jetzigen Regierung nicht sehr nahe. Er hat bereits angedeutet, dass er sich noch mehr Reformen mit liberaler Stoßrichtung wünscht. Eine Ablehnung der Auflösung würde aber ein Jahr Stillstand bringen und das würde Köhler politisch nicht wollen. Zudem sieht er sich selbst durchaus als politisch gestaltenden Präsidenten. Die Chance, die Repbulik in eine aus seiner Sicht richtige Richtung zu bewegen, wird er sich nicht entgehen lassen.
- Eine Mehrheit im Volk ist für eine Auflösung, weil eine weiter dahinsiechende Regierung dem Land schaden würde. Wenn der BuPrä in dieser Situation eine Auflösung ablehnt, wird das Amt des BuPrä als politisch schädlicher Bremsklotz wahrgenommen werden. Dies würde das Amt selbst beschädigen.

3.
Eine Klage vor dem Verfassungsgericht halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Diese könnte ja nur von Abgeordneten kommen. Und ein solcher Abgeordneter würde sich in seiner eigenen Partei nicht unbedingt Freunde machen. Gilt auch für einen Grünen.
Denn wie stehen die Grünen denn dann da: Als die Blockierer der Nation.

4.
Selbst wenn es zur Klage kommt: Das BVerfG wird ihr nicht stattgeben.
Rein juristisch könnte es das natürlich (die entsprechenden Argumente wurden in diesem Thread schon dargelegt).
Aber nicht politisch.
Das Gericht hat ja die Aufgabe, Schaden von der Verfassung abzuwenden. Und eine Verweigerung der Auflösung aufgrund von haarspalterischen Verfahrensfragen gegen den erklärten Willen aller anderen höchsten Verfassungsorgane und gegen den Willen der Bevölkerung würde die größte Verfassungskrise heraufbeschwören, die die Republik bisher erlebt hat.
Da halte ich das BVerfG doch für pragmatisch genug, dem Vorgang zuzustimmen. Voraussetzung ist nur, dass die Bundesregierung eine Argumentation vorbringt, die nicht völlig abwegig ist und die das Gericht ohne kompletten Gesichtsverlust aufgreifen kann.
Und so eine Argumentation werden die Regierungsjuristen ja wohl noch zusammenbekommen. Natürlich wird die Argumentation nicht unangreifbar sein. Aber das BVerfG wird diese Argumenation aus Eigeninteresse sicherlich nicht allzu kritisch zerpfücken.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 16:51 Uhr:   

Völlige Zustimmung zu Florian.
Solange der Verfassungsverstoß nicht explizit in der Regierungsbegründung erklärt wird (und mindestens das wird Schröder vermeiden können), werden Bundespräsident und BVG alle Augen zudrücken und selbst schwache Begründungen oder Logikfehler ignorieren, um die Neuwahl durchwinken zu können.

Und das ist auch richtig so.
Das Bestehen auf einer juristisch 100% korrekten Abwicklung würde dem Land schwer schaden, da müssen Verfassungsorgane abwägen und nicht nur formaljuristisch, sondern auch politisch entscheiden.

Wobei zumindestens Köhler dabei einige Zumutungen schlucken wird.
Es ist ja schon ein einmaliger Vorgang, daß das Bundeskanzleramt erklärt, der Bundespräsident wäre vorab telephonisch informiert worden - und das Bundespräsidialamt dementiert dies.
Die Institution "Bundespräsident" ist hier so nebenbei ziemlich beschädigt worden.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 17:03 Uhr:   

Schröder will keinen Konflikt mit Köhler um die Wahl


Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst soll es zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler nicht zum Konflikt kommen. In Berlin versicherte der Kanzler über seinen Sprecher Thomas Steg, das Verhältnis zum Bundespräsidenten sei „von gegenseitigem Respekt und Achtung vor Person und Amt“ gekennzeichnet.


HB BERLIN. Köhler hatte sich irritiert gezeigt, dass Schröder ihn nicht vorab über die von der SPD geplante Neuwahl informiert habe. Der Bundespräsident kündigte in der Zeitung „Die Zeit“ Gespräche mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie mit Experten über den Weg zu Neuwahlen an.

Bei der für den 1. Juli geplanten Vertrauensfrage könnte Schröder auch über das ganze Kabinett abstimmen lassen. „Das ist eine denkbare Variante“, sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf eine entsprechende Frage der „Bild“-Zeitung. „Auf diese Weise würde Klarheit geschaffen, dass die ganze Regierung diesen mutigen Schritt des Kanzlers mitträgt. Eine klare Ansage an alle auch im Parlament, die aus welchen Gründen auch immer kein Interesse an Neuwahlen haben sollten.“ Die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes bezieht sich nur auf den Bundeskanzler. Erhält sein Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident das Parlament innerhalb von 21 Tagen auflösen. Schily zeigte sich „zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht Neuwahlen nicht blockieren wird“, sobald Köhler zugestimmt habe.

Regierungssprecher Steg berichtete, Schröder habe am Abend der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen mehrmals versucht, den Bundespräsidenten zu erreichen, um ihn vor seinem eigenen Presse- Auftritt über den Plan zur Neuwahl zu informieren. Dies habe zunächst nicht geklappt.

So kam es, dass der Bundespräsident über den Auftritt des SPD- Vorsitzenden Franz Müntefering aus dem Fernsehen vor dem Neuwahlplan der Sozialdemokraten erfuhr. Schließlich war es Köhler, der den Kanzler vor dessen Presseauftritt am späteren Wahlabend erreichte, bestätigte Steg auf Fragen.

Laut Steg will Schröder am 29. Juni und damit - entsprechend der Verfassung - 48 Stunden vor der Abstimmung am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen. Eine inhaltlich Begründung dafür muss er vorab laut Artikel 68 des Grundgesetzes nicht geben, sondern kann damit bis zum 1. Juli warten.

Köhler selbst bekräftigte, dass er sich ein eigenständiges Urteil bilden wolle. Er sagte: „Die Einmütigkeit der Parteien im Bundestag, zu Neuwahlen zu gelangen, ist ein Hinweis - unter anderen. Ich werde meine Prüfung unabhängig vornehmen, wie es die Verfassung vorschreibt. Ich kann gar nicht anders.“ Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) sieht in der Informationspolitik der Regierung gegenüber Köhler ein Zeichen mangelnden Respekts. „Das war ein Vorgang gegen die Regel. Der Respekt vor den zuständigen Verfassungsorganen gebietet es, sie als erste zu informieren“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.

Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) sieht in der Informationspolitik der Regierung gegenüber Köhler ein Zeichen mangelnden Respekts. „Das war ein Vorgang gegen die Regel. Der Respekt vor den zuständigen Verfassungsorganen gebietet es, sie als erste zu informieren“, sagte sie dem „Tagesspiegel“.


HANDELSBLATT, Mittwoch, 01. Juni 2005, 16:25 Uhr
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 17:11 Uhr:   

Politikwissenschaftler Langguth im Interview

"Das Grundgesetz müsste geändert werden"
Mit der Vertrauensfrage zu Neuwahlen: Ob dieser von Rot-Grün angestrebte Weg verfassungsgemäß ist, muss demnächst der Bundespräsident entscheiden. Der Politikwissenschaftler Gerd Langguth äußert im Interview mit tagesschau.de seine Zweifel an der Zulässigkeit des Vorgehens der Bundesregierung. Für den Fall eines Wahlsieges der Union sagt Langguth weitere Konflikte zwischen Bund und Ländern voraus.

tagesschau.de: Wird es im September zu Bundestagswahlen kommen?


[Bildunterschrift: Gerd Langguth, Politikwissenschaftler und CDU-Experte]
Langguth: Die Art und Weise, wie der Bundeskanzler und der SPD-Vorsitzende ihre Überlegungen von Neuwahlen eingefädelt haben, muss dem Bundespräsidenten ein "Ja" sehr erschweren. Horst Köhler kann nach Artikel 68 des Grundgesetzes nur zustimmen, wenn ihm klar gemacht werden kann, dass die Regierung im Bundestag keine Mehrheit mehr hat. Jetzt erklären sich aber plötzlich alle - selbst die "Linken" in der SPD und die Grünen - solidarisch mit Gerhard Schröder. Der Grund dafür ist: Viele Abgeordnete haben Angst vor der Auflösung des Bundestages, weil es dann um ihre eigenen Posten geht. Ein nicht unerheblicher Teil der Abgeordneten würde es nicht wieder ins Parlament schaffen. Deren Perspektive ist um ein Jahr verkürzt worden.

tagesschau.de: Sollte man der Logik dieser Abgeordneten folgen oder wären nicht Neuwahlen das Beste?

Langguth: Da der Bundestag nach unserem Grundgesetz kein Recht auf Selbstauflösung besitzt, wären Neuwahlen mit Hilfe eines nur fiktiven Misstrauensvotums unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Bedenken ein Problem. Jetzt schon denken einzelne Abgeordnete daran, beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Fraktionen könnten aber darüber nachdenken, eine Vereinbarung über eine Grundgesetzänderung bezüglich des Selbstauflösungsrechtes des Parlamentes zu treffen.

Das ist der einzig saubere Weg. Dann gäbe es eine verfassungsrechtlich klare Situation. Dass der Kanzler im Bundesrat keine Mehrheit hat, kann für Bundespräsident Köhler keine ausreichende Begründung für eine Auflösung des Bundestages sein, zumal ja nach den Wahlen die gleiche Mehrheit bestehen bleibt. Dass die Opposition bei der Sache mitmacht, ist zwar aus machtpolitischen Interessen erklärbar, aber auch sie muss sich aus staats- und verfassungspolitischen Gründen an den Spielregeln des Grundgesetzes orientieren.

"Nur der Bundespräsident kann entscheiden"tagesschau.de: Noch einmal also die Frage: Wird es Neuwahlen geben?

Langguth: Das kann nach unserem Grundgesetz nur der Bundespräsident entscheiden. Wenn er sich an der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes orientiert - und das wird und das muss er -, wird es nicht leicht sein, Neuwahlen bereits im September dieses Jahres zu haben.

tagesschau.de: Prognosen sehen für die Union ein starkes Ergebnis voraus, sollte im September im Bund gewählt werden. Im Bundesrat steht die CDU/CSU kurz vor einer Zweidrittel-Mehrheit. In der Kombination gäbe das Angela Merkel einen riesigen Handlungsspielraum. Ist mit einer Art Turbo-CDU zu rechnen?

Langguth: Wir leben in Deutschland in einer Konsensdemokratie - im Unterschied zu Großbritannien, wo der Premierminister für vier Jahre fast ungestört arbeiten kann. Das wird auch dadurch gestützt, dass in Deutschland bisher immer eine Koalition aus mindestens zwei Parteien regierte. Eine absolute Mehrheit gab es nur einmal in der Geschichte der Bundesrepublik, das war unter Konrad Adenauer. Die Deutschen lieben keine absoluten Mehrheiten. Koalitionsregierungen führen aber dazu, dass rigide politische Entscheidungen - analog zu einer Thatcher-Ära in Großbritannien - nur schwer möglich sind.

Hinzu kommt: Auch unter einer unionsgeführten Bundesregierung gibt es die spezifischen Interessen der Ministerpräsidenten. Und die sind nicht nur an parteipolitische Positionen, sondern auch an die Interessen ihres jeweiligen Landes gebunden. Im Moment ist die Haushalts- und Finanzsituation der Länder so katastrophal, dass die Ministerpräsidenten zunächst an ihre Länder und erst dann an die Partei denken müssen.

"Viele glauben nicht, dass es die Union besser macht"tagesschau.de: Das vermeintlich progressive Projekt Rot-Grün scheint bis auf weiteres diskreditiert. Folgt jetzt ein konservatives Zeitalter?

Langguth: Im Moment sieht es danach aus, weil ein Großteil der Bevölkerung über die Politik insgesamt verzweifelt ist. Es gibt im Augenblick eine Wechseltendenz in der Bevölkerung, die besagt: 'Wir müssen jetzt was tun, damit sich überhaupt etwas verändert'. Dass es auch Enttäuschungen mit der Union gibt, wird nicht ausbleiben können. Umfragen zeigen: Viele glauben nicht mal, dass es die Union viel besser machen wird. Sie sehen allerdings, dass das rot-grüne Projekt wirklich am Ende ist. Und wie sehr es am Ende ist, zeigt der derzeitige Umgang der SPD mit den Grünen.

tagesschau.de: Wie würden Sie das Gespann Merkel-Westerwelle im Vergleich zu historischen Teams wie Kohl-Genscher, Brandt-Scheel oder zuletzt Schröder-Fischer einordnen?

Langguth: Im Falle eines Regierungswechsels wird es nach meiner festen Überzeugung zu einem Gespann Merkel-Stoiber-Westerwelle kommen. Stoiber wird als für Wirtschaft und Finanzen zuständige "Superminister" der mächtigste Mann in einem Kabinett Merkel sein. Er wird in dieser Regierung allerdings sich als das soziale Gewissen gerieren wollen, wie das die CSU im Allgemeinen zu tun versucht. Angesichts der bestehenden wirtschaftlichen Situation wird ihm das aber nicht immer leicht fallen können.

Was Westerwelle anbelangt: Alle Alt-Liberalen, die ich kenne, sind höchst unglücklich über den inneren Zustand ihrer eigenen Partei. Aber den für die öffentliche Wahrnehmung besonders wichtigen Posten des Außenministers wird voraussichtlich gar nicht Westerwelle bekleiden, sondern der derzeitige FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt. Der gilt in der eigenen Partei als seriös und solide. Natürlich stimmt auch: Wenn jemand erst mal ein Ministeramt hat, entwickelt sich ein Image gelegentlich ganz anders, als wenn man es noch nicht hat. Das könnte sogar auf Westerwelle zutreffen.

Das Interview führte Frank Thadeusz, tagesschau.de
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 18:20 Uhr:   

>Und das ist auch richtig so.
>Das Bestehen auf einer juristisch 100% korrekten Abwicklung würde dem
>Land schwer schaden, da müssen Verfassungsorgane abwägen und nicht
>nur formaljuristisch, sondern auch politisch entscheiden.

Das sehe ich aber anders. Es handelt sich schließlich nicht um eine unvermittelt hereingebrochene Verfassungskrise, bei der es eine 100% saubere Lösung nicht gibt. Wenn der Bundestag bei entsprechender Einmütigkeit aller relevanten politischen Kräfte sich selbst auslösen können soll, dann muß die Verfassung halt geändert werden. Ganz einfach. Wenn man das nicht will, muß man damit leben, daß es ein Selbstauflösungsrecht nicht gibt. Meines Erachtens wäre es hier sehr wohl Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassung vor Mißbrauch durch andere Verfassungsorgane zu schützen. Und der Bundespräsident täte gut daran, bereits frühzeitig darauf hinzuweisen, daß er bei dem sich abzeichnenden erbärmlichen Schauspiel nicht mitmachen werde.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 18:35 Uhr:   

Ich bin derselben Auffassung, die ja auch der Politikwissenschaftler Langguth hier vertritt. Wenn der Bundestag die Möglichkeit erhalten soll, sich aufzulösen, dann sollen die zuständigen Verfassungsorgane - d.h. hier Bundestag und Bundesrat - das Grundgesetz entsprechend ändern. Ich persönlich hielt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 für einen Fehler, da es sich für mich - im Gegensatz zu 1972 - um eine fingierte Vertrauensfrage Kohls handelte, der ja noch am Tag zuvor seinen Haushalt bewilligt bekam. Nun ja, dies ist Schnee von gestern. Wenn aber heute der FDP-Ehrenvorsitzende Graf Lambsdorff in einem Zeitungsinterview erhebliche Zweifel daran äußert, dass die Neuwahlpläne Schröders verfassungsgemäß sind und erklärt, bereits 1983 hätte das Bundesverfassungsgericht die Neuwahlen nur zähneknirschend gebilligt unter dem Motto: "Macht dies nicht nochmal!" so sollte die Verfassung geachtet werden. Daher meine ich: Schröder muss die Handlungsunfähigkeit seiner Regierung beweisen. Die Handlungsunfähigkeit liegt darin, dass nach den Wahlen in NRW die SPD-Linke keinerlei Reformen mehr mitträgt und somit bis zu dem regulären Ende der Legislaturperiode im Herbst 2006 keine Reformgesetze mehr verabschiedet werden können. Mein Vorschlag: Bundestag und Bundesrat verabschieden eine Grundgesetzänderung, dass sich der Bundestag auf Antrag einer gewissen Zahl der Abgeordneten (etwa einer Fraktion oder eines Fünftels aller seiner Mitglieder) mit der Mehrheit von Zweidrittel aller Mitglieder des Bundestages selber auflösen kann. Dann wären die verfassungspolitischen Probleme behoben und die Sache ginge durch. Auf keinen Fall kann Schröder - wie oben schon mehrfach von Kai und mir dargestellt - mit dem Bundesratsargument kommen und ich bin mit Florian und anderen einig, dass die angestrebte Methode, dass sich die Bundesminister mit Bundestagsmandat der Stimme enthalten, durchaus problematisch sein kann. 1972 war es ja anders - wie oben von Robert korrekt dargestellt. 1972 war Barzel knapp am konstruktiven Misstrauensvotum gegen Brandt gescheitert, dieser - Brandt - bekam tags darauf jedoch keine Mehrheit zur Verabschiedung seines Haushalts. Es gab in der Tat eine Handlungsunfähigkeit des Parlamentes. Diese ist heute auch gegeben, da die SPD-Linke nicht die Reformen trägt. Das Problem ist aber, dass Schröder dies so nicht sagen kann, da er dann als regierungs- und handlungsunfähig gilt und damit seine Wahlchancen endgültig verspielt, obwohl Schröder - laut Spiegel - nach der Pleite der Wiederwahl von Frau Simonis geäußert haben soll, die Partei sei handlungsunfähig. Es muss nachgewiesen werden, dass es eine "stetige" Mehrheit für die Regierungspolitik nicht gibt. Robert Leicht von der "Zeit" hat meines Erachtens völlig recht mit seiner Feststellung, die Situation heute ähnele eher der von 1972 als der von 1983 und die Vertrauensfrage von 1983 sei fingiert gewesen. So sehe ich dies auch. Wilkos Vorschlag, für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages die Verfassung zu ändern, ist meines Erachtens daher die sauberste Lösung.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 18:48 Uhr:   

Man sollte vielleicht zwei Punkte auseinander halten:

1. Ist eine vorzeitige Auflösung mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar, insbesondere wenn man dessen Entstehungsgeschichte heranzieht?

2. Wird die vorzeitige BT-Auflösung - falls jemand klagt - vor dem BVerfG Bestand haben?

Man kann Frage 1 mit guten Gründen verneinen. Staatsrechtler, die das so sehen und das auch in einem Interview sagen, gibt es viele.

Aber das Bundesverfassungsgericht ist an seine Rechtsprechung von 1983 gebunden und wird es daher höchstwahrscheinlich anders sehen (müssen).
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 18:53 Uhr:   

Nachtrag: Ich meine natürlich nicht jedwede "vorzeitige Auflösung", sondern eine solche nach einer zu diesem Zweck gestellten Vertrauensfrage.

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