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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » SSW droht aus Landtag zu fliegen » 001-025 « Zurück Weiter »

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2002 - 17:52 Uhr:   



Ich lese grad bei election.de, dass der SSW droht, aus dem Landtag von Schleswig-Holstein zu fliegen. Die Partei sei zwar als Vertretung der dänischen Minderheit von der 5%-Hürde befreit, dies gelte aber nur für den Landesteil Schleswig. Der SSW sei aber auch in Holstein angetreten. Momentan ist der Rechtsstreit auf dem Weg zum BVerwG.

Was zum Teufel denkt sich irgendein Idiot dabei, eine Partei mitten in der Legislaturperiode aus dem Parlament werfen zu wollen? Es war dem SSW überhaupt nicht möglich, nur in Schleswig anzutreten, es sei denn nur durch Direktkandidaten. Das wäre aber viel schwieriger als 5% zu erreichen.

Wenn das Gericht urteilt, dass das Wahlgesetz entsprechend geändert werden sollte, um eine Kandidatur nur in Schleswig zu ermöglichen, wäre das eine akzeptable Lösung. Wozu aber droht man dann dem SSW mit dem vollständigen Rauswurf?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2002 - 18:18 Uhr:   

Ich vermute mal eher vor dem Bundesverfassungsgericht.
Und wenn man sich dessen Rechtsprechnung und Entscheidungsdauer ansieht, wird das mit "mitten in der Legislaturperieode" nichts, sondern allensfalls, "vielleicht in dieser noch" und für den Rest der Legislaturperiode läßt das BVerfG ja meist Bestandsschutz gelten (vgl. Nachrückerurteil).

Wenn dürfte auch nur das durch Holsteinische Stimmen legitimierte Mandat entfallen.

Siehe auch Presseerklärung des SSW
http://www.ssw.dk/presse_list.asp?sprog=0&id=462
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2002 - 18:57 Uhr:   

Oh... in dem Link zu den Kieler Nachrichten stand es anders. Sorry.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 10:21 Uhr:   

Die Stimmen der letzten Landtagswahl hätten dem SSW bei der Bundestagswahl wahrscheinlich ein Mandat gesichert. Der SSW ist allerdings seit 1961 nicht mehr zu BTW angetreten (damals hatten sie aber noch d'Hondt, da hätten sie fast 5% in Schleswig-Holstein gebraucht).
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Ulrich
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 10:25 Uhr:   

Ich glaube, die ganze Aufregung ist etwas zu früh. Das OVG Schleswig hat den Streit, da die Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes Von Schleswig-Holstein festgestellt werden soll, den Streit als konkrete Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis dazu eine Entscheidung vorliegt, wird es wohl zwei bis drei Jahre dauern. Danach wird der Streit an das OVG zurückverwiesen. Also in dieser Legislaturperiode passiert nichts mehr.
Nach meiner Ansicht ist die Argumentation des OVG aber richtig:WArum soll der SSW im südlichen Schleswig-Holstein,in der keine dänische Minderheit lebt und der SSW 2000 zum ersten Mal angetreten ist, besser gestellt werden, als jede andere kleine Partei.
So ist es auch in Sachsen geregelt, wo die sorbische Minderheit auch nicht in ganz Sachsen antritt.
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Markus Schulze
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 11:22 Uhr:   

Die Vertretung der Dänischen Minderheit ist eine Farce. In den letzten Jahrzehnten war der SSW nur ein einziges Mal pivotal (1987, als die CDU und die FDP zusammen 37 Sitze erhielten und die SPD 36 Sitze erhielt). Der Landtag wurde sofort aufgelöst, "damit Schleswig-Holstein nicht von einem Dänen regiert wird".
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 13:50 Uhr:   

Bei der Bundestagswahl wäre der SSW aber automatisch in ganz Schleswig-Holstein wählbar und nicht nur in Schleswig. Damit wäre das Bundeswahlgesetz in diesem Punkt wie das Landeswahlgesetz in SH verfassungswidrig, wenn man der OVG Argumentation folgt. Stimmen für eine nationale Minderheitenpartei müßten demnach getrennt nach Minderheiten-Siedlungsgebiet und nicht Siedlungsgebiet festgestellt werden.

Durch d'Hondt würde sich die notwendige Anzahl der Stimmen zum Bundestagseinzug ungefähr verdoppeln (also ca 80.000 Stimmen statt 40.000 Stimmen).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 14:24 Uhr:   

@Ulrich

Auf welche sächsische Regelung beziehst Du Dich?
Ich habe keine Regelung zu nationalen Minderheiten gefunden.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 14:47 Uhr:   

Ulrich meint vermutlich das Brandenburgische Landeswahlgesetz, das die Sorben von der Sperrklausel ausnimmt. Allerdings treten dort die Sorben bisher nicht bei Landtagswahlen an. Die Regelung im Bundeswahlgesetz gilt übrigens auch für Friesen sowie für die Sinti und Roma.

@Markus: Das war allerdings die Wahl, die am Tag nach den Barschel-Enthüllungen des Spiegel stattfand. Diese Wahl hätte wohl auch bei einem anderen Ausgang keinen Bestand gehabt.
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Markus Schulze
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 18:00 Uhr:   

@Wilko: Wie hätten nach der Barschel-Affäre Neuwahlen juristisch erzwungen werden sollen?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 18:02 Uhr:   

Interessant ist in diesem Zusammenhang ist ein Blick nach Neuseeland. Dort wurde vor ein paar Jahren das deutsche Wahlrecht adaptiert: Erst- u. Zweitstimme wie hier, 69 Direktmandate bei 120 Sizzen, Sitzverteilung nach Saint-Lague, Sperrklausel 5% oder ein Direktmandat, nationale Liste. Dort stellte sich auch die Frage einer Minderheitenvertretung, und zwar der eingeborenen Maoris. Das Problem wurde so gelöst, dass die "normalen" Neuseeländer in 64 WAhlkreisen je einen Abgeordneten direkt wählen, die Maoris getrennt davon 5 in speziellen Wahlkreisen, diese überlagern geographisch die 64 "normalen" Wahlkreise. Eine spezielle Minderheitenpartei existiert nicht, z.Z. gehören alle 5 Maori-Direktmandatsinhaber Labour an.

Übertragen auf Schleswig-Holstein könnte man das Problem so lösen, dass die Dänen in ganz Schleswig getrennt einen Direktkandidaten wählen, die 44 anderen Direktkandidaten werden von der übrigen Wählerschaft bestimmt. Der Minderheitenvettreter muss dann nicht unbedingt einer ethnischen Gruppierung angehören. 1 Däne (theoretisch können natürlich noch mehr über Liste gewählt werden) unter 75 Abgeordneten dürfte den Bevölkerungsanteil wohl realistisch widerspiegeln, von 1971 bis 1987 erhielt der SSW nur 1,3 bis 1,5% der Stimmen. Ausserdem saß von 1962 bis 1996 auch immer nur ein SSW-Vertreter im Landtag.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 19:00 Uhr:   

@Thomas:
Überträgt man das Beispiel auf Schleswig-Holstein, wäre ein dänisches Direktmandat garantiert. Der SSW wäre dann eine normale Partei. Wählen die Dänen mehrheitlich SSW mit ihrer Erststimme, hätte der SSW ein Grundmandat und damit wieder die Befreiung von der 5%-Hürde in ganz Schleswig-Holstein. Andernfalls wäre der SSW ganz draußen.

Nächste Frage: wer ist eigentlich Däne? Jemand, dessen Vorfahren mehrheitlich dänische Staatsbürger waren? Ganz Schleswig-Holstein war dänisch, bevor Preußen dort einmarschierte. Jemand, der gut dänisch spricht? Oder jeder, der sagt, er wäre Däne?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 19:54 Uhr:   

@ Frank
De jure war Schleswig-Holstein nie Teil Dänemarks auch wenn es lange eine Personalunion gab. Anlass für den Einmarsch von Preussen (und Österreich [!], das war letztlich der Auslöser für Königgrätz, aber das führt hier zu weit) war ja gerade, dass Dänemark Schleswig annektieren wollte.
Die Frage, wer Däne ist, habe ich mir auch schon gestellt. Die stellt natürlich grundsätzlich bei einer Minderheitenvertretung, aber hier wird sie natürlich akut. Letztlich ist es dasselbe Problem wie bei der Frage, wer Deutscher ist, siehe das Problem mit den Russlanddeutschen. DEfinieren würde ich Dänen als Menschen, die Dänisch als Muttersprache haben und im Alltag überwiegend Dänisch sprechen sofern es der Beruf zuläßt. Da muss man dann letztlich natürlich auf eine Selbsteinschätzung zurückgreifen. Nach allem, was ich gehört habe (als Rheinländer kenne ich mich da allerdings nicht aus), wird in Nordschleswig aber kaum noch Dänisch gesprochen. Alle "Dänen" sprechen wohl auch perfekt Deutsch, schließlich ist Deutsch auch in Schleswig einzige Amtsprache. Da stellt sich natürlich grundsätzlich die Frage eines Minderheitenschutz. Aber eine Aufhebung ist wohl nicht möglich, da es ja einen Vertrag zu dem Thema mit Dänemark gibt und die Bundesregierung wegen so einer KLeinigkleit wohl keinen Streit mit einem anderen EU-Staat anfängt. Vielleicht gibt es ja einen Betroffenen im Forum, der sich dazu äußern könnte.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 20:26 Uhr:   

Das Problem ist sogar komplizierter. Wer Deutscher ist, ist einigermaßen gut geregelt (die die Wählen dürfen). Wer zur Dänischen Minderheit oder den Friesen gehört dagegen nicht (vermutlich jeder der das meint) und der Versuch einer solchen Einteilung würde vermutlich auch dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, so daß eine Einordnung in einen Minderheitenwahlkreis kaum durchführbar sein dürfte.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 20:54 Uhr:   

Wieso soll das dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen? Das tut doch viel eher die bisherige Regelung, die ja praktisch eine Lex SSW ist. Bei der Einteilung geht es doch nur um die Frage, in welchem Wahlkreis der Betreffende wählt. Jede Zweittimme zählt aber gleichviel, egal wo sie abgegeben wird.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 21:11 Uhr:   

In den Unterlagen zur Wahlanfechtung (siehe Nachrichten) stand, dass der SSW vorher nur in 14 Wahlkreisen (von 45) angetreten ist. Sind diese identisch mit Südschleswig und der Rest mit Holstein?

Separate 5%-Hürden in beiden Landesteilen würde dem SSW ein Mandat wohl auch in Zukunft garantieren; Probleme gäbe es aber, wenn eine andere Minderheitenpartei gegen den SSW antritt und am Ende keine der beiden Parteien in den Landtag käme.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 12:28 Uhr:   

Neugierige Frage am Rande: wen wählen eigentlich die deutschen Nordschleswiger?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 13:45 Uhr:   

Vor dem 2. Weltkrieg und nach dem Krieg 1953-57 und 1960-66 war die Schleswigsche Partei im Folketing in Kopenhagen mit jeweils einem Abgeordneten vertreten. Letztmals trat sie 1968 an und erreichte mit 0,2% (in ganz Dänemark) kein Mandat mehr, vor dem Krieg erreichte sie immerhin 0,6 bis 0,9%. Die Minderheit ist offensichtlich ziemlich assimiliert worden, wie das auch bei den Dänen in Südschleswig der Fall zu sein scheint.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 14:53 Uhr:   

Bei Kommunalwahlen tritt eine Schleswigsche Partei an, wobei diese versucht ein Wahlbündnis mit anderen Parteien einzugehen, um die Sperrklausel zu überspringen. Bei der Folketing Wahl gibt es keine Ausnahmeregelungen zu den Sperrklauseln für Minderheitenparteien.

siehe auch http://www.wahlrecht.de/ausland/daenemark.html

@Thomas
Die Gleichheit sehe ich bei den Wählern selbst gefährdet, die nämlich in Minderheit / Nichtminderheit eingeordnet werden müßten, was vermutlich in Vereinbarungen mit Dänemark untersagt ist.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 16:04 Uhr:   

Wenn man einerseits einen Minderheitenschutz einführt, man aber niemanden dieser Minderheit zuordnen kann, führt man den Minderheitenschutz doch ad absurdum. Ich kann mir nicht vorstellen das der Vertrag mit Dänemark hier ein Hinderungsgrund wäre. Und selbst die Frauenquote, die dem Gleichheitsgrundsatz eindeutig widerspricht, wurde höchstrichterlich abgesegnet.
Zum Wahlrecht in Dänemark: Eine Sonderregelung bei der Sperrklausel gibt es in Dänemark zwar nicht, aber die Schleswigsche Partei könnte ja in den Folketing einziehen, wenn es ihr gelänge, im Wahlkreis Sønderjyllands amt ein Wahlkreismandat zu bekommen, dafür wären bei Saint-Lague mit erstem Teiler 1,4 und sieben Mandaten allerdings schätzungsweise etwa 10% nötig. Ich denke aber sie würde auch ohne jede Sperrklausel ein Mandat verfehlen. Eine große Hürde ist auch die Zulassung zur Wahl, dafür braucht man über 20000 Unterschriften, für ein kleines Land wie Dänemark ganz schön happig.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 17:37 Uhr:   

@Thomas

Wo hast du die Wahlkreisgrößen gefunden? Das Wahlgesetz habe ich aber gefunden, und darin braucht die "Partei der deutschen Minderheit" keine Unterstützungsunterschriften.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 18:45 Uhr:   

Zur Wahlkreisgröße:
http://psephos.adam-carr.net/denmark/denmark2001.txt
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Stephan Glutsch
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 19:35 Uhr:   

Martin Fehndrich (Samstag, den 28. September 2002 - 20:26 Uhr),

was "Minderheitenrechte" betrifft da bin ich generall skeptisch. Es ergibt sich noch ein weiteree Problem: Ich habe keine Ahnung, aber es ist doch sicher nicht so, daß für Angehörige von Minderheiten ein anderes Wahlrecht gilt, sie also z.B. eine anderen Wahlzettel bekommen. So müßte es auch Deutschen (bzw. Nicht-Dänen) möglich sein, SSW zu wählen. Also betrifft die Ausnahmeregelung eine Partei, die vorgibt, die Interessen einer Minderheit zu vertreten, und nicht die Minderheit selbst.

Was ist aber, wenn diese Partei gar nicht die Interessen dieser Minderheit vertritt (was sind überhaupt "die Interessen der Minderheit"?), indem sie sich etwa für anderen Wählergruppen öffnet. Ebenfalls wäre es denkbar, daß eine solche Partei feindlich übernommen wird, um die 5%-Hürde zu umgehen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 30. September 2002 - 12:35 Uhr:   

> So müßte es auch Deutschen (bzw. Nicht-Dänen) möglich sein, SSW zu
> wählen.
Das ist es auch. Alle Wähler bekommen den gleichen Stimmzettel, auf dem der SSW als ganz normale Partei auftaucht.
Und irgendwo habe ich mal gelesen, daß inzwischen die Mehrzahl der SSW-Stimmen von "deutschen" Wählern kommt, weil diese Partei ein unabhängigeres und sympathischeres Image hat als die Standard-Parteien.
Das hat wohl auch sehr viel mit der Person des Abgeordneten zu tun, der den SSW über viele Jahre hinweg repräsentierte.

De facto ist der SSW so eine Art sozialliberale Gruppierung, und speziell dänische Fragen stehen im Landtag so selten an - dafür bräuchte man die Partei wohl kaum.

> Ebenfalls wäre es denkbar, daß eine solche Partei feindlich
> übernommen wird, um die 5%-Hürde zu umgehen.
Das wäre durchaus möglich.
Bisher ist m. W. ungeklärt, wie "dänisch" eine Partei sein muß, um in den Genuß der Sonderrechte zu kommen.
Auf Bundesebene ist mal eine Spaßpartei vom Bundeswahlleiter nicht zugelassen worden, weil sie im Namen irgendetwas mit "dänisch" hatte, aber kein einziger Däne Mitglied war.
Die Frage, wer Däne oder Sorbe oder Roma im Sinne der Minderheitenschutzgesetze ist, und wieviele Nicht-Minderheitler in einer Partei möglich sind, damit diese den speziellen Minderheiten-Charakter behält, ist m. W. überhaupt nicht definitiv geklärt und müßte im Zweifelsfall durch Ermessen eines Richters entschieden werden.

Insgesamt halte ich diese ganzen Sonderwahlgesetze für Unsinn.
Wenn die Minderheitenpartei in der Opposition ist, kann sie fast überhaupt nichts für die Minderheit tun.
Ist sie dagegen das Zünglein an der Waage, könnte sie dagegen völlig ungerechtfertigte Privilegien herausholen (siehe dazu die religiösen Parteien in Israel).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Oktober 2002 - 15:11 Uhr:   

Wo kein Kläger, da kein Richter. Was mich interessieren würde: Wer hat hat eigentlich in Schleswig-Holstein geklagt?

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