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Ruedi Lais
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2003 - 21:25 Uhr: | |
Nicht nur Graubünden erhält ein neues Proporzwahlrecht. Im Kanton Zürich soll unter dem neuen Markennamen "Neues Zürcher Zuteilverfahren NZZ" die Doppeltporportionale Divisormethode mit Standardrundung nach Prof. F. Pukelsheim eingeführt werden. Für sie kursiert jetzt der Name Doppelter Pukelsheim. http://www.statistik.zh.ch/wahlen/pukelsheim/ Da diese Methode gegenüber Hagenbach-Bischoff die grossen Parteien nicht bevorzugt, soll nach deren Willen eine Sperrklausel von 5% in mind. einem Bezirk gelten. Der Kanton Zürich muss ein neues Wahlverfahren einführen, weil das Bundesgericht die heutige Wahlkreiseinteilung mit zT. <10 Sitzen im Wahlkreis als zuwenig proporzgerecht für verfassungswidrig erklärt hat. |

Georg Binninger
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2003 - 22:02 Uhr: | |
Hallo, da ist ja interessant, ich hab versucht, das nachzulesen, aber auf der Seite steht nur Java Code, wie kann man das starten, oder das Verfahren nachlesen? |

Ruedi Lais
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2003 - 22:14 Uhr: | |
Auf den Folien werden unsere letzten Wahlen mit dem neuen Verfahren nachvollzogen. Detaillierte Abhandlungen habe ich nur auf Papier unseres Experten F. Pukelsheim. Ruedi |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2003 - 22:41 Uhr: | |
Ein NZZ Artikel dazu: http://www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/nzz.html Im Prinzip wie bei der Bundestagswahl mit verbundenen Landeslisten und Ober und Unterverteilung, allerdings nach Sainte Lague statt Hare-Niemeyer, was für den Bundestag z.Z. ja auch überprüft wird. |

Georg Binninger
| | Veröffentlicht am Samstag, 24. Mai 2003 - 01:54 Uhr: | |
Hallo eine Frage an Martin Fehndrich, im Ernst wird auf Bundesebene eine Änderung des Berechnungsverfahren diskutiert, das wäre mir neu?? |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Samstag, 24. Mai 2003 - 22:41 Uhr: | |
In einer Entschließung (BT 14/1560 S.3) wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Wahlrechtsvorschriften dahin gehend zu ändern sind, daß das zur Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen und Landeslisten angewandte Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) durch das Verfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird, ... Der Bericht wurde voriges Jahr fertig gestellt und den zuständigen Ausschüssen übermittelt, allerdings noch nicht veröffentlicht. |

Georg Binninger
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 20:16 Uhr: | |
Eine Frage, ich habe den Artikel aus der neuen Züricher Zeitung gelesen, aber die Beschreibung in der Zeitung erscheint mir nicht ganz vollständig. Zunächst werden in einer Oberzuteilung die 180 Kantonratssitze mit Divisor/Standardrundung auf die einzelnen Parteien/Listen verteilt. In der Unterverteilung werden diese Parteisitze dann wieder nach Sainte-Laguë auf die Wahlkreise aufgeteilt. Das ähnelt doch irgendwie dem (deutschen) Bundeswahlrecht, nur das hhier nach Hare / Niemeyer verteilt wird, oder? |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 22:37 Uhr: | |
@Georg Ja. Das ist im Prinzip das, was wir für den Bundestag vorschlagen (nur ohne Erststimmen, Wahlkreise und Überhangmandate). |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2008 - 15:25 Uhr: | |
Am 24. 2. 2008 haben sowohl der Kanton Aargau als auch der Kanton Schaffhausen den "doppelten Pukelsheim" als neues Wahlsystem eingeführt, nachdem es der Kanton Zürich bereits erstmals eingesetzt hatte. In beiden Kantonen wird es auch 2008 gleich zur Anwendung gelangen. Aargau war übrigens vom Bundesgericht verpflichtet worden, eine neue Lösung zu suchen, die auch in kleinen Wahlkreisen mit wenig Sitzen eine "proporzgerechte" Verteilung erlaube. In beiden Kantonen war übrigens die SVP Hauptgegnerin der neuen Regelung. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2008 - 15:45 Uhr: | |
Dazu auch der Nachtrag von Sebastian Maier in der Meldung „Referenden über Einführung biproportionaler Zuteilungsverfahren“. |

Mitdenker
| | Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 20:28 Uhr: | |
Wann wird das bipropotiale Zuteilungsverfahren in diesen beiden Kanton, das erste Mal zur Anwendung kommen? |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Montag, 03. März 2008 - 22:59 Uhr: | |
Wer lesen könnte ... siehe oben: 2008 |

sebu
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. März 2008 - 08:24 Uhr: | |
Um ganz genau zu sein: im Aargau wird der Grosse Rat am 8. März 2009 gewählt, in Schaffhausen der Kantonsrat am 28. September 2008 |

Maik Otter
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 05. September 2017 - 06:59 Uhr: | |
Multiproportionale Verkettungen Man könnte nach Pukelsheimvobild vom Bundesergebnis aus mehrfach verketten. Bund: 598 MdL 4 Mehrlandeswahlkreise + Land Nordrhein-Westfalen 15 Bundesländer + NW Regierungsbezirke 90 Regionalwahlkreise mit Vorzugsstimmengebung |