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Archiv bis 18. Juli 2006

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden? » Archiv bis 18. Juli 2006 « Zurück Weiter »

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Jessica (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 19:06 Uhr:   

Gutenn Tag!!! Ich soll über die Frage:"Sollen Landtagswahlen und die Bundestagswahlen grundsätzlich am selben Termin stattfinden?"Pro und Contra Argumente sammeln,ich wäre froh wenn jemand so nett wäre und mir hilft!!!
Danke im vorraus
Jessica, 15j.
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 20:33 Uhr:   

Wirfst Du Suchmaschine an und guckst Du hier: Neugliederung der Bundesländer.
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Hawking (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. März 2006 - 21:12 Uhr:   

Gleichfalls guten Tag :-)

Man hätte wohl sicher eine höhrere Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl, die Leute die den Bundestag wählen würden dann ja wenn sie schonmal da sind auch noch gleich bei der Landtagswahl mit machen. Wahleteiligung bei der Bundestagwahl war 77%, bei der letzten Landtagswahl z.B in Baden-Württtemberg waren es "nur" 62,6%.
Es stellt sich allerdings die Frage ob sich die Leute die da dann zusätlich wählen sich mit der Landtagspolitik befasst haben.


Ganz generell würde ich auch erwarten, daß der Bundestagswahlkampf doch stärker in den Landeswahlkampf reinwirken würde (und die Leute dann z.B. bei der Landtagswahlliste CDU wählen weil Frau Merkel sie im TV-Duell überzeugt hat, was ja so direkt nichts miteinander zu tun hat)

Außerdem wäre halt alles total auf den Termin konzentriert, also fast 4 Jahre nichts, dann ein paar Monate geballter Wahlkampf, und dann weider nichts....in der heißen Phase würde keine Partei alles vermeiden was auch nur irgendwie Kritik auf sich ziehen könnte, da es ihnen ja alle Wahlen verahgeln könnte --> Stillstand.
Im jetzigen System ist das nicht so geballt, und ich glaube, daß es da dann weniger Tacktiermöglichkeiten gibt (irgendwo ist ja sozusagen immer Wahlkampf und immer nichts machen geht auf Dauer auch nicht )
Außerdem können so immer Bürger irgendwo in Deutschland ihre Meinung zur Politik ausdrücken, weil natürlich spielen auch Bundespolitische Entscheidungen in die Landtagspolitik.


Außerdem hat die letzte Bundestagswahl ja gezeigt, daß eine Legislaturperiode nicht immer vier Jahre sein muß, sondern die Bundestagswahl vorgezogen wurde. Konsequenterweise hätte man dann um synchron zu bleiben auch Alle Landtagswahlen vorziehen müssen [oder deren Legislatuperiode massiv verlängern, was ich einen harten Eingriff in die Demokratie empände] das doch ziemlich viel "Umwälzung" nur um ein paar Leute die normal nicht gewählt hätten an die Wahlurne zu locken.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 17. März 2006 - 09:52 Uhr:   

Wann die Länder wählen, ist ihre Sache.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 17. März 2006 - 10:40 Uhr:   

Der Vorschlag bedingt, dass die verfassungsrechtliche Ordnung Deutschlands gründlich umgekrempelt wird:
Entgegen der These der bloss "funktionalen Staatlichkeit" der Bundesländer stellen diese in sich geschlossene republikanisch-parlamentarische Systeme dar, die sich ihre Verfassungen selbst geben und daher natürlich auch darüber bestimmen können, wann welche Gremien wie gewählt werden.
Wollte man eine Regelung einführen, dass Bundes- und Landtagswahlen am selben Tag durchgeführt würden, so müsste man tiefer ins politische System eingreifen, als es auf den ersten Blick scheinen mag.
Vergleichen wir das politische System Deutschlands mit bspw. den USA oder der Schweiz, so fällt folgendes auf: Die USA und die Schweiz haben kein parlamentarisches System. Die Regierungen der USA und der Schweiz sind auf zentral- und bundesstaatlicher Ebene nicht unmittelbar von den Parlamenten abhängig und können weiterbestehen, auch wenn sie keine Mehrheit in den Parlamenten auf Sicher haben, ja, öfter kommt es sogar im Zuge einer Neuwahl vor, dass die politische Ausrichtung der Regierung und des Parlamentes verschieden ist. Rücktritte ziehen keine vorzeitige Neuwahl oder Parlamentsauflösung nach sich, sondern es werden nur die Vakanzen bis zum nächsten ordentlichen Termin aufgefüllt. Deshalb sind die Legislaturperioden grundsätzlich fest und können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen durch vorzeitige Neuwahlen verkürzt werden.
In Deutschland wie in Ländern mit vergleichbaren politischen Systemen hingegen steht die Legislaturperiode nicht so fest wie in den USA und in der Schweiz. Parlamentsauflösungen bzw. vorzeitige Neuwahlen gehören in parlamentarischen Systemen mehr oder weniger zur Regel. Wenn eine Wahlperiode beginnt, kann man nicht sicher sein, dass ihre maximale Dauer bis zum nächsten ordentlichen Termin tatsächlich ausgeschöpft wird.
Nehmen wir nur ein paar Beispiele:
Im Frühling/Frühsommer 2005 traten im Bund Probleme der Regierung auf, die sie zum Entschluss führten, eine vorzeitige Neuwahl zu provozieren; die Opposition stimmte dem aus naheliegenden Gründen zu; daher kam es im September zu einer vorzeitigen Neuwahl. Diese endete mit einer Art parteipolitischem Patt. Zunächst führte dies zu einem Hinundher, bei dem nicht abzusehen war, ob und welche Koalition sich am Ende durchsetzen würde. Käme es zu einem Scheitern einer Regierungsbildung, könnte auf die Bestimmungen des Grundgesetzes zur erneuten vorzeitigen Neuwahl des Bundestages zurückgegriffen werden, d. h. im September 2005 wurde damit gerechnet, dass es schon 2006 oder 2007 zu einer erneuten Bundestagswahl kommen könnte.
Umgekehrt kam es auch schon in einem Bundesland dazu, dass eine Wahl wegen gewisser Unregelmässigkeiten bei der Kandidatenaufstellung gerichtlich annulliert wurde, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden musste.

Wenn nun alle Wahlen der Länder und des Bundes auf denselben Termin gelegt würden, ergäben sich ziemliche Probleme:
Wenn die Bundesregierung stürzt, weil sich im Bundestag neue Koalitionen gebildet haben, und im Anschluss daran Neuwahlen notwendig werden, müssen dann auch alle Landtage neu gewählt werden? Warum sollten sich Landesparlamente vorzeitig der Neuwahl stellen, wenn es gar keinen politischen Anlass dafür in der Landespolitik gibt? Wenn hingegen der Fall eintritt, dass eine Landtagswahl wiederholt werden muss, weil die ursprüngliche Wahl ungültig war, müssen dann auch alle andern Wahlen wiedwerholt werden? Warum sollten korrekt verlaufene Wahlen wiederholt werden, wenn eine andere Wahl, mit der sie sachlich nicht zusammenhängen, unkorrekt war? Wenn ferner ein ähnliches Problem wie in der Bundespolitik in der Politik eines Landes eintritt und eigentlich eine vorzeitige Neuwahl des Landesparlamentes erforderlich würde, müssen dann auch alle andern Länder und der Bund wählen oder muss das betreffende Land sich schlecht oder recht durchwursteln, bis auch alle andern wählen? Oder aber will man so etwas wie eine Mehrheitsklausel einführen, dass immer dann vorzeitig in ganz Deutschland gewählt wird, wenn in einer ausreichend grossen Zahl der Bundesländer die Regierungen gestürzt sind?
Will man wirklich feste Termine für alle Wahlen - unabhängig davon, ob sie zugleich oder nach einem bestimmten System gestaffelt erfolgen -, dann ist es unerlässlich, dass es auch feste Legislaturperioden gibt, die nicht durch vorzeitige Wahlen verkürzt werden können. Es gehört aber zum Wesen parlementarischer Demokratien, dass je nach den Entwicklungen in den Parlamenten vorzeitige Neuwahlen nötig werden können; eine echte parlamentarische Demokratie kann sich daher nicht auf eine feste Wahlperiode festlegen lassen, die nicht unterschritten werden darf, auch wenn dies im Bund m. W. bisher erst drei Male auch tatsächlich eintrat.
Um ein solches Modell tatsächlich umsetzen zu können, müsste mindestens das politische System der Länder so umgekrempelt werden, dass es sich bei den Ländern nicht mehr um parlamentarische Demokratien handelte, sondern bspw. um präsidiale. Will man ausserdem verhindern, dass durch eine vorzeitige Bundestagsneuwahl auch Wahlen in allen Ländern notwendig werden, so muss zugleich auch das parlamentarische System beim Bund beseitigt und durch ein anderes, das feste Wahlperioden erlaubt, ersetzt werden, also bspw. durch eine Direktwahl der Regierung, präsidiales System o. dgl.
Dies alles würde das politische System Deutschlands wesentlich verändern, was eine grundlegende Verfassungsänderung nach sich zieht. Eine rein kosmetische Änderung wäre es in keinem Fall.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 17. März 2006 - 13:20 Uhr:   

Man könnte in diesem Zusammenhang mal darüber spekulieren bzw. im Auge behalten, was dieses Jahr in Mecklenburg-Vorpmmern passiert. Dort waren die Landtagswahlen seit 1990 mit der Bundestagswahl zusammengelegt und hatten im Land ziemlich ähnliche Ergebnisse. Jetzt wird es erstmals einen eigenen Landtagswahlkampf geben.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 20. März 2006 - 14:27 Uhr:   

Die Linke wird sich wohl erholen, FDP, Grüne und andere kleine Parteien haben leichtere Chancen, einzuziehen. Für die SPD ist das alles eher schlecht.

Mal ein (mit dem Bundesrecht nicht funktionierender) Alternativvorschlag:
Der Bundestag wird in Landsmannschaften

a) parallel zum Landtag
oder
b) mittelbar

gewählt. Die unmittelbare Ausgestaltung des Wahlrechtes orientiert sich an den Landeswahlrechten (analog zur EU).

Ich weiß, das ist absolut unschön. Aber das ist der Ur-Vorschlag auch.
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Mali (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 10:00 Uhr:   

Wie wär's denn mit einem Mittelweg: Alle Wahlen möglichst immer im September, und sonst gar nicht? Dann können, müssen die Urnengänge aber nicht mit der BW zusammenfallen, und eine neue Bundesregierung müsste nicht, wie 1999 Schröder & Co., drei Monate nach Amtsantritt Unterschriftenaktionen wie die in Hessen befürchten. Es wäre also immer ein Jahr Zeit bis zur jeweils nächsten Wahl - das wäre immerhin besser als jetzt. Außerdem wären dann auch die unterschiedlichen Perioden (4 Jahre in SA, 5 Jahre in BaWü) kein Problem.

Klar, man kann die Länder nicht dazu zwingen. Sie sind eigenständige Staatsgebilde. Müsste also auf freiwilliger Basis passieren, als Vereinbarung der Innenministerkonferenz z.B.

Man müsste eben den Termin erst einmal beschließen. Dann kommt man auch hin. Beispiel Bundestagswahlen: Die finden "traditionell" Ende September statt. Die Kohl-Wahl 1983 fand aber wegen der politischen Umstände im März statt - daraufhin haben sich die Parteien geeinigt, sukzessive wieder auf den September runterzukommen. Ergebnis:

- BW 1987 im Januar
- BW 1990 im Dezember
- BW 1994 im Oktober
- BW 1998 im September

Auch die Hessen, die zurzeit noch im Februar wählen, könnten also in zwei Wahlen auf den September "runterkommen".
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 12:24 Uhr:   

Wie soll denn das nun wieder gehen? Vereinbarung der Innenministerkonferenz? Als ob diese etwas zu sagen hätte ... Die Wahltermine sind zunächst einmal durch die Verfassungen der Länder und durch das Grundgesetz vorgegeben. Diese Verfassungen sehen nun einmal das parlamentarische Regierungssystem vor, zu dem es wesenhaft gehört, dass Regierungen während der Amtszeit auch stürzen können. Solche Stürze gehen, wenn es nicht gerade der Rücktritt eines "Alten Hasen" zu Gunsten eines "Thronfolgers" derselben Partei ist, in aller Regel mit politischem Wirbel einher bzw. sind die Folge von politischem Wirbel. Immer dann, wenn solche Situationen eintreten, pflegt man in parlamentarischen Regierungssystemen die politischen Kräfteverhältnisse mittels Neuwahlen festzustellen. Das politische Geschehen lässt sich aber eben nicht an Jahreszeiten festmachen. Wenn eine Regierung in einen Skandal verwickelt ist und dieser kurz vor Weihnachten auffliegt, wenn selbst die eigenen Hinterbänkler rebellieren und die öffentliche Meinung entschieden Neuwahlen fordert - wie will (und soll?) man dann diese aufschieben bis September? Zumal die einzelnen Verfassungen verschiedene Verfahren vorsehen, die zu einer vorzeitigen Neuwahl führen können. Das Grundgesetz für den Bund macht es verhältnismässig schwer, Neuwahlen vorzeitig zu erreichen; die Verfassungen der Länder sind diesbezüglich verschieden ausgestattet.
Es handelt sich also zuallererst um eine grundlegende politische und verfassungsrechtliche Frage, nicht bloss um ein "Terminproblem" technischer Art.
So verschieden wie die Verfassungen sind auch die Zuständigkeiten zum Festlegen der Wahltermine: Beim Bund bspw. ist es nicht der Innenminister, der den Termin der Wahl festlegt, sondern der Bundespräsident. Bei einer Auflösung des Bundestages nach GG 63 ist der Bundespräsident ausdrücklich von der Gegenzeichnungspflicht befreit, im Falle einer Auflösung nach einer missratenen Vertrauensabstimmung nach Art. 68 entscheidet der Bundespräsident auf Grund eines Antrages des Bundeskanzlers, nicht des Innenministers. Wie also sollte ein Beschluss der Innenministerkonferenz irgendeine Wirkung auf das Handeln des Bundespräsidenten entfalten können? Rechtlich wäre keinerlei Bindung vorhanden, allerhöchstens eine gewisse "moralische" Pression - allerdings wären die Pressionen in einem Fall nach GG 63, wenn keine Kanzlerwahl zustande kommt, von anderer Seite, bspw. der öffentlichen Meinung, die sofort nach Neuwahlen schreit, sicher grösser als die moralische Pression einer Innenministervereinbarung über reguläre Wahltermine, im Falle von GG 68 kann der Bundespräsident ohnehin nur über den Antrag des Kanzlers befinden, so dass also erst einmal der Innenminister dem Kanzler etwas unterjubeln müsste, der Untergebene also seinem Chef, der Bundespräsident hätte dann aber immer noch eine Erwägungsfrist und einen gewissen Spielraum, welchen Wahltag er bestimmen kann.
Bei den Ländern müsste man nun im einzelnen schauen, wer wo für die Wahlanordnung zuständig ist bzw. die Neuwahl auslösen kann (wobei der Entscheid über die Durchführung einer Neuwahl und die Terminbestimmung nicht notwendig in derselben Hand liegen müssen), doch lässt sich schon allein auf Grund der verfassungsrechtlichen Situation beim Bund festhalten, dass allein schon der Bund eine solche ministerielle Vereinbarung jederzeit problemlos übergehen bzw. unterlaufen könnte.

Wenn man denn schon fixierte Wahlperioden und feste Wahltermine will, dann müsste man sich auch einmal Gedanken machen, wie ein solches System aussehen und politisch funktionieren könnte bzw. müsste. In der Schweiz sind bspw. die Wahlperioden starr fixiert, es gibt beim Bund nur gerade eine einzige Möglichkeit, eine vorzeitige Neuwahl zu erreichen, und dies ist denn auch ein seltener Fall staatlichen Grunddissenses: Wenn eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung angenommen würde oder wenn sich die beiden Kammern bei einem Beschluss über diese Materie nicht einigen könnten, dann müssten beide Kammern des Bundesparlamentes neu gewählt werden - wofür es übrigens noch nicht einmal ausreichende Ausführungsbestimmungen gibt, weil mit einer solchen Lage im Ernst niemand zu rechnen scheint. In manchen Kantonen gibt es kein Mittel, Regierung oder Parlament vorzeitig neu zu wählen, in andern Kantonen gibt es die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten, das danach der Abstimmung unterbreitet wird, erst wenn diese positiv ausfällt (was m. W. noch nie vorkam, soweit solche Begehren überhaupt erfolgreich zustande kamen), käme es zu einer Neuwahl. Praktisch können also diese Verfahren zum Erlangen vorzeitiger Neuwahlen vernachlässigt werden, da sie einen tiefgreifenden staatlichen Dissens voraussetzen, der sich anderswo wohl in Aufständen oder Bürgerkrieg äussern würde, was ja glücklicherweise in Europa ziemlich selten geworden ist.
Als Korrektiv zum fehlenden Auflösungsrecht dienen allerdings die Volksrechte, vor allem auch das Initiativrecht (Volksbegehren), das gerne auch in Situationen von Skandalen, allgemeiner Missstimmung u. dgl. verwendet wird, um Abhilfemassnahmen vorzuschlagen oder Druck auf Regierung und Parlament auszuüben, bestimmte Missbräuche abzustellen u. dgl. Dabei zeigt sich immer wieder, dass zwar die Leute einer Partei bei den regelmässigen ordentlichen Wahlen stimmen, aber bei Sachabstimmungen auch schon mal gegen "ihre" Partei entscheiden. So können manche misslichen Situationen über politische Sachentscheide aufgefangen werden, die anderswo nur durch vorzeitige Neuwahlen bewältigt werden können.
Wie sähe es hingegen in einem Deutschland mit fixen Wahlperioden ohne Auflösungsmöglichkeit und ohne Volksentscheide aus? Würde sich dann ein angeschlagener Regierungschef, dem selbst im Parlament, das ihn gewählt oder bestätigt hat, die Mehrheit wegbröckelt oder der gar seinen Koalitionspartner verloren hat, einfach bis zu den nächsten Wahlen durchwursteln, auch wenn er nichts mehr zustande bringt? Würden die Parlamente die Kraft entwickeln, von Fall zu Fall neue Koalitionen zu bilden oder fallweise Mehrheiten zu schaffen? Oder aber verkäme ein solches System zur Diktatur auf Zeit?

Wenn man eben am Rattenschwanz "unregelmässige Wahltermine" zieht, kommt schon eine ganz dicke, fette Ratte hintennach.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 13:00 Uhr:   

Naja, würde wahrscheinlich wie in einigen Kommunen zu gehen. Kann da nur das Beispiel meiner unregierbaren Heimatstadt Zwickau anbringen. OB und Stadtrat sind miteinander und der Stadtrat untereinander tief zerstritten. Neuwahlen geht nicht, außer man setzt den OB ab, aber da sind hohe Hürden gesetzt. Der Stadtrat kann IMHO gar nicht aufgelöst werden. Unbequeme Entscheidungen werden vor sich hingeschoben (z.B. wurde der Haushalt 2006 erst vorkurzem verabschiedet, dabei enthielten sich 2/3 der Stadträte, Nachtragshaushalt ist schon in Planung), es kommt zu wechselnden Mehrheiten. Unbequeme Dinge werden nicht beschlossen, Wohltaten aber verteilt, die Folge ist, die Stadt ist Pleite. Mir graust es, wenn's so auch auf Landes- oder Bundesebene wäre.

Ich sehe auch kein Problem darin, wenn dauernd irgendwo Landtagswahlkampf wäre, so es um Landespolitik geht. Nicht die Termine sondern die Verquickung mit der Bundespolitik machen die Dinge so schwierig. Würde man Landtagswahlen Landtagswahlen sein lassen und nicht immer irgendwelche bundespolitischen Ableitungen daraus ziehen, dann wäre die Situation auch viel entspannter. Vielleicht hilft da die große Koaltion etwas, denn offenbar wurde in jedem Bundesland bei den letzten drei Landtagswahlen vollkommen anders abgestimmt. Dort gewann die SPD, da die CDU und in Sachsen-Anhalt wurde CDU-FDP abgewählt. Man kann die Bundesregierung nun schlecht über Landtagswahlen abstrafen, eine der beiden großen Parteien gewinnt ja immer.

Ich erinnere mich noch an eine Person hier im Forum, die meinte über Bundestrends etc. die Landtagswahlergebnisse vorhersehen zu können. Genau das ist grundfalsch. Nur weil man z.B. mit der CDU im Bund nicht zufrieden ist, muss man nicht gleichzeitig mit der Landes-CDU unzufrieden sein, analog bei den anderen Parteien. Hoffe der deutsche Wähler erkennt langsam, worüber er wo abstimmt.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 13:01 Uhr:   

Der Beitrag stammt von mir. Hab mein "Görd" vergessen. ^^
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Tim Spier
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 14:03 Uhr:   

@Philipp Wälchli: Wie immer ein hoch interessanter Beitrag, den ich auch ganz überwiegend zustimme. Nur ein kleines Detail hat mich stutzig gemacht: Du sagst, dass die Möglichkeit des Regierungssturzes in parlamentarischen Regierungssystemen mit sich bringt, dass vorgezogene Neuwahlen stattfinden können. Würde ich generell auch zustimmen, frage mich aber, ob dann Norwegen ein Sonderfall ist. Soweit ich weiß, kann in Norwegen das Parlament nicht aufgelöst werden. Es gibt daher immer gleichmäßig lange Legislaturperioden, vier Jahre glaube ich.

Ich würde auch sagen, dass aus normativen Gesichtspunkten heraus, z.B. effektive Partizipation der Bürger, die Möglichkeit der vorzeitigen Parlamentsauflösung vorzuziehen ist. Ich frage mich aber, wie das dann in Norwegen funktioniert. Und vielleicht in anderen parlamentarischen Demokratien, die kein Parlamentsauflösung kennen.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 14:25 Uhr:   

Unter http://www.verfassungen.de/verf/norwegen14-index.htm kann man die norwegische Verfassung abrufen und sich ein Bild machen.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 17:21 Uhr:   

Soweit ich das beurteilen kann, ist Norwegen mindestens de jure keine parlamentarische Demokratie, sondern eine konstitutionelle Monarchie, in der der König grundsätzlich die Minister auswählen kann und diese nicht dem Parlament vorzustellen braucht; dieses kann sie auch nicht absetzen. In dieser Hinsicht ist auch die Verfassung Luxemburgs, wenn ich mich recht erinnere, vor-parlamentarisch, insofern sie nicht ausdrücklich das Vertrauen des Parlaments für die Regierung fordert und auch kein eigentliches Misstrauensvotum vorsieht. (Das hat es bspw. auch im alten deutschen Reich von 1870 nicht gegeben, der Reichstag hat sich dann aber das Recht genommen, einen politischen Tadel der Regierung in Form einer Resolution auszusprechen, der natürlich verfassungsrechtlich nicht bindend war, aber politische Wirkungen erzielen konnte.)
De facto ist Norwegen insofern auch parlamentarisch regiert, als regelmässig die Leitung der Regierungsgeschäfte vom König dem Führer der stärksten Partei anvertraut wird, auch wenn dabei nicht die gesamte Regierung ausgewechselt wird, sondern grössere Kontinuität herrscht. Norwegen kann also in der Tat nicht eindeutig zu den parlamentarischen Demokratien gerechnet werden.
Dass die juristische und die tatsächliche Verfassungsform auseinanderklaffen, ist ja im Musterbeispiel England bekannt, das faktisch eine parlamentarische Demokratie ist, aber eigentlich immer noch eine Monarchie.
Ich möchte wiederum ein Beispiel aus der Schweiz anführen: Im Prinzip haben alle Kantone dasselbe Regierungssystem, in dem Regierung und Parlament je getrennt vom Volk gewählt werden (die Regierung als Kollegialorgan). In einem Kanton wie Bern ist es aber eher üblich, dass Mitglieder der Regierung auf Ende einer Wahlperiode zurücktreten und in der ordentlichen Wahl ersetzt werden; ein Angriff auf einen Sitz einer andern Partei findet folglich im Rahmen der ordentlichen Wahlen statt in freier Konkurrenz.
Im Kanton Aargau hingegen, bis 1798 Untertanenland Berns und erst 1803 durch Napoleon zu einem eigenen Kanton gemacht, immer noch mit gemeinsamer Grenze zu Bern und somit ein Nachbar- und gewissermassen Geschwister-Kanton, ist es nicht üblich, dass Mitglieder der Regierung auf Ende einer Wahlperiode zurücktreten, sondern dass sie in der Regel etwa Mitte einer Wahlperiode zurücktreten und in Nachwahl ersetzt werden. Dann kann der Versuch unternommen werden, dass eine andere Partei diesen Sitz besetzt. Bei den jeweils ordentlichen Wahlen wird fast ausnahmslos die bisherige Zusammensetzung grossmehrheitlich bestätigt. Reguläre Wahlen haben in diesen beiden Kantonen also eine völlig unterschiedliche Funktion, obwohl beide de jure fast identische politische Systeme aufweisen.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 17:28 Uhr:   

Nachtrag:

In einem konstitutionell-monarchischen bzw. parlamentarisch-monarchischen System wie de jure in Norwegen ist es erwünscht, dass das Parlament nicht (schon gar nicht vom Monarchen!) aufgelöst werden kann und dass es mehr oder weniger ständig besteht, also bspw. das alte Parlament noch bis zur Konstituierung des neugewählten zusammentreten kann, falls erforderlich.
Der Hintergrund ist folgender: Da der Monarch (bis auf die seltenen Thronfolgen) dauernd amtiert und Einfluss auf die Regierung, die Bestellung von Organen wie bspw. auch Gerichtshöfen und evtl. auf die Gesetzgebung hat, ist als Gegengewicht ein starkes, dauerndes Parlament als Volksvertretung erwünscht, so dass sich Parlament und Monarch gegenseitig in Schach halten können.
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PNK (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 18:13 Uhr:   

Zurück zum Ausgangsthema:
Was ist so falsch am Status quo? Wären Bundestags und Bundesrats(Landtags-)wahlen immer gleichzeitig, wären Bundesrat und Bundestag immer sehr, sehr ähnlich besetzt und eben das -finde ich- würde die Demokratie empfindlich stören, man erinnere sich an das schöne Merkel´sche "Durchregieren". Wir hätten stark amerikanische Verhältnisse, wo, so erscheint es mir, Politik im 4bzw.8 Jahresrhytmus doch sehr flatterhaft gestaltet wird, bes. in der Außen-, Verteidigungs- und Finanzpolitik. Wäre das dann gut oder nehmen wir da nicht doch lieber manchmal etwas zähe Debatten und Reformstau in Kauf. Ich finde das Systemmit Bundesrat und Bundestag hat Dtld. in der Vergangenheit eher genutzt als geschadet. Abgesehen davon würden Europa- und Kommunalwahlen dann nochmehr zu reinen Protestveranstalltungen verkommen und die Wahlbeteiligung dort vermutlich noch mehr in den Keller gehen. Ich hätte allerdings weniger etwas gegen einen "Superwahltag" bei gleichzeitiger Schaffung von mehr direkter Demokratie um die Politik mehr durch den Bürger kontrolliert zu wissen.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 18:41 Uhr:   

@PNK
"Abgesehen davon würden Europa- und Kommunalwahlen dann nochmehr zu reinen Protestveranstalltungen verkommen und die Wahlbeteiligung dort vermutlich noch mehr in den Keller gehen."

Ich bin auch entschieden für den Status quo;
aber Ihren letzten Halbsatz verstehe ich nicht. Wenn die Europa- oder Kommunalwahlen die einzigen Wahlen außerhalb der zusammengelegten BT- und LT-wahlen wären, wäre die Teilnahme m. E. eher reizvoller, gerade auch für Protestwähler.
Oder meinen Sie, dass durch einen hohen Anteil von Protestwählern die Wahlen und die Wahlkämpfe so abstoßend würden, dass viele ernstaft Interessierte nicht mehr hingingen?
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 21:30 Uhr:   

Mein Vorschlag sind Halbzeitwahlen (Mid Terms Elections) bei generellen Legistaturperioden von 5 Jahren auf allen politischen Ebenen!

Kommunal- und Landtagswahlen sollten am gleichen Tag stattfinden. Bundes- und Europawahl zeitversetzt 2,5 Jahre später!
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 21:51 Uhr:   

Auf den Zeitpunkt der "Europawahl" hat Deutschland aber keinen (oder wenig) Einfluss. Wozu sollen wir die anderen Wahlen danach ausrichten? Dann gibt es zwar eine höhere Wahlbeteiligung bei eigentlich total Desinteressierten für die Europawahl, aber praktisch keine Möglichkeiten mehr, im Wahlkampf um Sitze im EU-Parlament irgendwo ein einziges relevantes Argument betreffend europäische Belange an den Wähler zu vermitteln.

Wen hätte das gegen den Zweikampf Schröder / Merkel bei einer gleichzeitigen Europawahl interessiert?
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 10:46 Uhr:   

Die Bundestagswahl würde die Beteilligung bei der Europawahl deutlich ansteigen lassen. So rücken die Europathema von selbst mehr ins Blickfeld. Außerdem können die kleinen Parteien 2 5%-Hürden überspringen. Wenn sie bei Umfragen zur Bundestagswahl bei 5 % stehen, können sie ihre Wähler auch für Europawahhl mobilisieren.

Was denkst Du über meine Ausführungen?
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 16:06 Uhr:   

Ich halte sie für nicht richtig. Wenn zwei Wahlen gleichzeitig stattfinden, konzentriert sich der Wahlkampf auf die, die für die wichtigere von den beiden gehalten wird, und zwar sowohl von den Wahlkämpfern als auch von den Wählern.

Wenn der Wähler schon 'mal in der Wahlkabine ist, wird er auch auf alle vorhandenen Zettel sein Kreuz machen (und zwar überall gleich) und so die Wahlbeteiligung hochtreiben. Mit Interesse an der Wahl oder an dem Thema überhaupt hat das nichts zu tun. Es wäre imho besser, ein uninteressierter Wähler ginge nicht zu einer Wahl, die ihn nicht interessiert. Eine hohe Wahlbeteiligung ist kein Selbstzweck.

Fachfremdes Beispiel zur Erläuterung: Wir könnten zum Beispiel bei der Gelegenheit der EU- und Bundestagswahl auch über den ersten Torwart der deutschen Nationalmannschaft abstimmen. Wenn jetzt nur die an Fußball Interessierten abstimmen, wäre das Ergebnis zwar sehr spannend, aber mit ziemlicher Sicherheit für den deutschen Fußball verkraftbar. Wenn jetzt aber Deine und meine Großmutter mit abstimmen, weil sie schon 'mal da sind, gewinnt möglicherweise Günter Jauch oder Thomas Gottschalk diese Wahl. Das wäre toll für die Wahlbeteiligung, aber nicht gut für den Fußball.

Schließlich halte ich es für grundsätzlich bedenklich, wenn seitens der EU die Termine für deutsche Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen festgelegt werden und genau das wäre ja das Ergebnis Deines Vorschlages. Aus sehr ähnlichen Erwägungen würde ich es nicht gut finden, wenn der Bundestag (oder die Bundesregierung oder ein anderes Bundesgremium) die Termine für die Landtags- und Kommunalwahlen festlegt, und sei es über die von Dir vorgeschlagene feste Abstandsregelung. Das ist alles ein Einstieg in Manipulationsmöglichkeiten in Richtung hin auf gewünschte Wahlergebnisse.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 16:57 Uhr:   

Ich habe folgendes zu Deinen Erläuterungen zu sagen:

Das Interesse an der Europawahl würde steigen. Das Fußballbeispiel ist ein wenig weit hergeholt.
Alle staatlichen Ebenen müssten zustimmen. Die EU, kann doch nicht etwa, von selbst bestimmen, welche Wahlen wann stattfinden. Es kann auch gerne Volksbegehren geben, um so etwas "in Gang zu setzen".

Bei jeder Wahl sollte das zu wählende Parlament mindestens ein Referendum vorlegen. Die Bürger werden dann zwischen den einzelnen Sachthemen und den Parteien zu entscheiden haben. Eine Partei, die nur wegen einer isolierten Haltung zum Referendum in die Kritik gerät, kann trotz dieses einzelnen Misstons von den Bürgern ohne Bauchschmerzen gewählt werden.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 17:30 Uhr:   

Die EU legt für alle Länder Europas fest, wann die Europawahl stattfindet. Das entscheidet nicht unsere Bundesregierung oder sonst ein deutsches Gremium. Wenn die Bundestagswahl am gleichen Tag wie die Europawahl stattfinden soll, haben wir also gar keine "Wahl", als uns nach der EU zu richten. Wenn wir sagen, die Landtags- und Kommunalwahlen finden automatisch 30 Monate später statt, legt die EU damit dann also auch diese Wahltermine automatisch fest.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 17:55 Uhr:   

Der Bundespräsident legt den Wahltermin fest. Er kann dafür auch, den von der EU festgelegten Europawahltermin, übernehmen. Er die Bundestagswahl auch auf jeden x-beliebigen Sonn- oder Feiertag festsetzen.

Wenn man Wahltermine zusammenlegen möchte, muss jede Seite damit einverstanden sein! Man kann der anderen Seite doch nicht "ins Handwerk pfuschen!"
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 18:16 Uhr:   

"auch auf jeden x-beliebigen Sonn- oder Feiertag festsetzen."

Feiertag geht auch? Wußte ich noch gar nicht.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 18:54 Uhr:   

Ja, das geht auch. Ich kann mich, aber bisher an keinen solchen Fall erinnern. Dieser Fall gilt bestimmt nicht als politisch gewollt, besonders an Ostern.
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PNK (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 19:15 Uhr:   

@MMA:
Meines Erachtens nach zeichnen sich gerade Protestwahlen durch eine niedrige Wahlbeteiligung aus. Bei der Fokussierung auf einen Superwahltag in 4 Jahren dürfte das Interesse an Politik in der Zwischenzeit noch weiter zurückgehen, abgesehen von Protestwählern haben wir dann viele Nichtwähler; überspitzt formuliert. Ist aber natürlich nur alles Spekulation. Wie sieht es denn mit der Wahlbeteiligung in McPom bei Europa- und Kommunalwahlen im Vergleich mit anderen Ostdeutschen Flächenländern aus? Ich recherchier das mal bei Gelegenheit.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 20:06 Uhr:   

Es gibt 2 Superwahltage in 5 Jahren. In der restlichen Zeit wird ernsthafte Politik gemacht, die man jeden Tag in den Medien verfolgen kann.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 20:36 Uhr:   

@Mitdenker: Wenn ich Dich jetzt richtig verstehe, bedeutet Dein Vorschlag also, dass Du dem Bundespräsidenten seine Möglichkeit wegnehmen willst, den Termin für die Bundestagswahl festzulegen; stattdessen soll stets zwingend der von der EU vorgegebene Termin der Europawahl genommen werden (oder der Bundespräsident soll immer diesen Termin nehmen, was das gleiche ist).

Anders wäre Dein Vorschlag imho nicht zu realisieren. Ebenso würdest Du den Ländern natürlich die Möglichkeit nehmen müssen, die Termine der Landtagswahlen festzusetzen, das würde dann auch durch den EU-Termin vorgegeben. Klar brauchen wir dafür einige Gesetzesänderungen (Bund und Länder müssten ja freiwillig auf ihre entsprechenden Rechte zu Gunsten der EU verzichten) und es wäre vielleicht auch möglich, zu derartigen Fragen ein Volksbegehren durchzuführen.

Aber an der Sache selbst ändert das nichts.
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PNK (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 20:48 Uhr:   

"die man jeden Tag in den Medien verfolgen kann"
....Wenn man will, und ich glaube eben nicht, dass das politische Interesse steigen würde, eher sinken.
Habe eben mal die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2004 untersucht und es ist anzumerken,dass in McPom die Wahlbeteiligung für Ostdeutschland im Mittelfeld lag und auch nicht übermäßig "Protest gewählt" wurde, es sei denn man bezeichnet 40% CDU gegen knapp 20%SPD als Protestwahl, je nach Geschmack. Ich habe also meine These eindrucksvoll selbst wiederlegt.
Interessant allerdings, dass 2005 die Wahlbeteiligung bei der BTW in McPom noch deutlicher zurückgegangen ist als im Bundesschnitt, vielleicht,weil es "nur noch" eine Wahl war?
Ich bleibe dabei: Finger weg von der Znetrierung der Wahltermine, man sollte es der Politik nicht zu beinfach machen. Auch vom Bürger wird in jeder Lebenslage Kompromissbereitschaft gefordert, PolitikInnen sollten dazu auch in der Lage sein und sich mit dem Bundestrat/-tag arrangieren. Das Beispiel Frankreich zeigt für mich zur Zeit, dass der Wegfall der Machtteilung zwischen den politischen Lagern einseitige Interessenpolitik zur Folge hat und die Gesellschaft regelrecht zerreißen kann. Die Folge wird ein recht schneller un d totaler Machtwechselsein und das Spielchen fängt von vorne an.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 21:04 Uhr:   

Bundestag und Landtage würden zeitversetzt gewählt, die Wähler würden die Übermacht eines Blockes bei der nächsten Wahl relativieren. Außerdem kann man, z. B. am gleichen Tag zwischen deutscher und europäischer Politik trennen, z. B. wenn diese Interessenlagen gegensätzlich sind und von verschiedenen Parteien vertreten werden, z. B. zwischen CDU/CSU und SPD beim Thema EU-Kompetenzen.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 21:07 Uhr:   

Sorry, ich habe eben meinen Namen vergessen.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 08. April 2006 - 23:24 Uhr:   

Können kann man viel. Allerdings ist die Frage nicht die, ob man kann, sondern ob es die konkret Betroffenen, um die es sich handelt, auch tun. Dazu gibt es nun nicht eben ermutigende Beispiele. Wenn man bspw. einmal ein wenig Kenntnis davon hat, wie oft wieviele Leute sich durch uralte Trickbetrüger-Tricks täuschen und ausnehmen lassen, dann kann man sich mit Fug und Recht fragen, ob solche Leute imstande seien, zwischen einer Bundestagswahl und einer Europawahl am selben Tag zu unterscheiden.

Ferner bleibt immer noch das Problem, dass eine solche Globalfestsetzung der Termine verfassungsrechtlich gar nicht zulässig ist, sondern dass zuerst das Grundgesetz geändert werden müsste in dem Sinne, dass den Ländern und allen untergeordneten staatlichen Ebenen das Recht entzogen würde, selbst über ihre Wahlperiode und den Wahltermin zu entscheiden. Stellt sich dazu dann auch noch die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht eine solche Änderung akzeptieren würde oder ob sie wegen Verstosses gegen das Föderalismus-Prinzip (Grundsatz der Gliederung in Länder, nicht bloss ausführende Provinzen!) kassiert würde, zumal wenn dann noch eine Koppelung mit der Europawahl vorgesehen würde, die letztlich alle Wahltermine von einem ausländischen Organ abhängig machte (das dürfte schon dem Satz widersprechen, dass alle Staatsgewalt vom deutschen Volke auszugehen habe).
Ausserdem müsste auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Neuwahl auf allen Ebenen unterbunden werden - mit allen Konsequenzen, die dies hat.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 08:38 Uhr:   

Ob die Betroffenen dazu bereit sind, wird man sehen. Ich wusste nicht, dass eine GG-Änderung notwendig wäre. Alle Ebenen in Deutschland, und selbst die EU, könnten auch wieder aus so einem Verbund ausscheren. Sie müssten ihre Wahlhelfer, aber 3 x statt 2 x bezahlen. Auch die Wahlbeteilung wäre niedriger. Wenn es in einer Regierung krach gibt, wie zuletzt in Hamburg, kann man für eine Wahl ausscheren. Bei der folgenden Wahl kann man in den Verbund zurückkehren.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 12:33 Uhr:   

@Mitdenker"Wenn es in einer Regierung krach gibt, wie zuletzt in Hamburg, kann man für eine Wahl ausscheren. Bei der folgenden Wahl kann man in den Verbund zurückkehren."

Wie soll denn das funktionieren? Wenn etwa die Wahl um ein Jahr vorgezogen wird, so wie letztes Jahr die Bundestagswahl, hätte man dann eine 1-jährige Wahlperiode! Wer für eine möglichst wenig durch Wahlen und Wahlkämpfe "gestörte" Legislaturperiode eintritt, wird doch wohl selbst Gründe wissen, warum das nicht gut wäre.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 13:01 Uhr:   

Die Wahlperiode läge dann bei 6 Jahren, nicht bei 1 Jahr! Dieses Bundesland hätte dann 6 Jahre lang Zeit Politik zu machen. Außerdem läge die nächste Bundestagswahl 3,5 Jahre entfernt. Da kann man ungestört von der nächsten Bundestagswahl arbeiten. Spätestens dann sind die Bürger wieder heiß auf den Wahlkampf.

Ausnahmen würde ich nur in Notfällen zulassen. Dann würde ich die Außreißer wieder einfangen, um dann wieder in den gewohnten, störungsfreien Rhytmus zu kommen.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 13:13 Uhr:   

@Mitdenker
Dann wär's ja fast noch "besser" aus Ihrer Sicht, das frisch gewählte Paralament schnell aufzulösen, um dann eine 9-jährige Wahlperiode durchzudrücken, in der keine Störungen der Politik durch den bösen Wähler möglich sind ...
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 13:44 Uhr:   

Nein, wenn ein Parlament nach 1 Jahr aufgelöst wird wäre dies ein Armutszeugnis. Dann würde ich das neue Parlament auf 4 Jahre wählen.

Wähler sind zwar manchmal unbequem, aber keine Störenfriede.
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PNK (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 14:22 Uhr:   

Beim Mitdenker (Schnelldenker?) sind mir entscheiden zu viele würde, wenn usw. .
"Wähler sind zwar manchmal unbequem, aber keine Störenfriede"; eben, das ist der Punkt, warum sollte man sie dann nur "dosiert" an die Urne rufen.
"Dieses Bundesland hätte dann 6 Jahre lang Zeit Politik zu machen" Hätte es das Bundesland nicht auch, wenn dazwischen 4 Wahlen wären. Anders formuliert: ist es wirklich so, dass man nur "Politik machen" (was soll das sein?) kann, wenn der Bürger keine Chance hat mitzusprechen?
Um zum Ausgangspunkt zurückzuhehren, wo eine 15jährige Schülerin Pros und Cons sammeln wollte für oder gegen das stattfinden der LTW und BTW an ein und demselben Tag; das "Argument" "Politik machen" (am Bürger vorbei) ist mit dem demokratischen Grundverständniss der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wenn man meint, der Bundesrat störe, dann sollte man sich dafür aussprechen, ihn ganz abzuschaffen. Denn: was bringt ein Bundesrat, der lediglich Bundestagsinitiaiven durchwinkt (wegen gleicher politischer Zusammensetzung), außer Kosten - und ich bin jetzt mal so wenig idealistisch zu behaupten, die Landesfürsten richten sich eher nach den Interessen der Bundespartei als nach denen der Landesbürger- ?
Es gibt nicht ein vernümpftiges Argument dafür LTW und BTW in allen Ländern gleichzeitig stattfinden zu lassen. Entweder so lassen wies ist oder Bundesrat weglassen. Und die Einwände mit den Wahlterminen sind mehr als berechtigt- man stelle sich vor, im Bund kommt es zu Neuwahlen, das ist heikel genug und das wird dann immer sehr hektisch. Man stelle sich vor, im Juni 2005 hätten 16 Bundesländer erfahren, sie müssten in 3 Monaten neu wählen-Chaos, da könnte man wirklich nicht von "Politik machen" sprechen. Das wäre ein echter Spaß.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 14:31 Uhr:   

Da kann man unge stört von der nächsten Bundestagswahl arbeiten. - Wähler sind zwar manchmal unbequem, aber keine Störenfriede.

Das klingt mir nicht ganz schlüssig. Stört er nun, oder stört er nicht?
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 16:01 Uhr:   

Es ist schon irgendwie bemühend, als Ausländer (oder Dreiviertel-Ausländer) Deutschen Unterricht in ihrer eigenen Verfassung zu geben, aber nochmals:
Der Wahltermin liegt nicht im Belieben der beteiligten Akteure, sondern wird durch die jeweiligen Verfassungen vorgegeben. Auf Bundesebene gilt GG 39 I: Die ordentliche Wahlperiode dauert vier Jahre; eine ordentliche Neuwahl kann frühestens 46, muss spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Eine vorzeitige Neuwahl muss binnen 60 Tagen nach dem entsprechenden Erlass des Bundespräsidenten stattfinden; dann beginnt auch wieder die ordentliche Wahlperiode von 46 bis 48 Monaten zu laufen.
Nach GG 39 II muss der neugewählte Bundestag spätestens am 30. Tag nach dem Wahltag stattfinden.
Vorzeitige Neuwahlen sind nur in zwei Fällen zulässig: Wenn eine Kanzlerwahl nach GG 63 IV nicht zustande kommt oder nach einem misslungenen Vertrauensantrag des Bundeskanzlers auf dessen Antrag nach GG 68 I, dann kann der Bundespräsident eine solche vorzeitige Neuwahl anordnen; dabei hat er im ersten Fall eine Erwägungsfrist von 7, im zweiten eine solche von 21 Tagen.
Wenn wir einige Fragen der genauen Berechnung der Fristen nach Tagen, Monaten usw. ausser Acht lassen, dann ergibt sich also folgendes Bild: Eine vorzeitige Neuwahl muss spätestens 81 Tage nach dem zugrundeliegenden Akt (Kanzler-Nichtwahl, Misstrauensvotum) durchgeführt werden - der Bundespräsident und auch niemand sonst hat hier irgendwelchen weiteren Handlungsspielraum. Eine ordentliche Neuwahl kann maximal um 2 Monate schwanken, kommen hinzu die höchstens 30 Tage bis zum Amtsantritt des neuen Bundestages, macht eine maximale Schwankungsbreite von 3 Monaten. Einmal davon abgesehen, dass es unwahrscheinlich erscheint, eine Kanzlerwahl zu versieben oder eigens ein Vertrauensvotum abzulehnen, nur um den Wahltermin aus irgendwelchen praktischen Erwäungen heraus verschieben zu können, ergibt sich, dass durch eine einzelne ordentliche Wahl eine maximale Verschiebung des Wahltermins um 3 Monate möglich wäre; um also bspw. einen Zeitraum von anderhalb Jahren Verschiebung zu erreichen, müssten sechs ordentliche Wahlen in Folge diesen Spielraum von 3 Monaten voll ausnützen, was grob gerechnet 6 mal 4 Jahre = 24 Jahre dauerte. Kommt eine vorzeitige Neuwahl dazwischen, ist die Sache ohnehin versiebt.
Die einzige realistische Möglichkeit, die Wahltermine aller Ebenen zu koordinieren, bleibt daher ein Eingreifen mittels Verfassungsänderung. Gesetze, die die Fristen der Verfassungen von Bund und Ländern in diesem Punkt aushebelten, könnten nur als verfassungsdurchbrechende Gesetze beschlossen werden, die formal Verfassungsänderungen darstellen und in demselben Verfahren wie Verfassungsänderungen beschlossen werden müssen, ausserdem sind jedenfalls im GG solche Gesetze gar nicht zulässig, sofern sie nicht den Wortlaut des GG ausdrücklich ändern.
Schliesslich stellt sich auch die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht oder ggf. die Landesverfassungsgerichte eine Verkürzung oder Verlängerung einer Wahlperiode allein zum Zweck der Koordination verschiedener Wahltermine und aus keinem höheren Grunde sonst akzeptieren würden.
Die meisten Verfassungen der Welt - Deutschland macht darin keine Ausnahme - regeln derartige Fristen und Verfahrensfragen in Bezug auf Volkswahlen durchaus ausführlich und streng, und dies aus dem guten Grund, dass eben die Spielregeln klar und beständig sein sollen und nicht nach Gutdünken zum Vor- oder Nachteil irgendwelcher Akteure schnell mal so geändert werden können. Daher führt jeder Weg, diese Termine zu ändern, über die Verfassung; jeder andere Weg ist entweder unpraktikabel oder unzulässig. So einfach ist das.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 16:13 Uhr:   

@ PNK

Ich habe nur einen Benutzernamen. Ich kann auch schnell denken.

Es soll verhindert werden, dass die Bundespolitik immer Rücksicht auf Landtagswahlen nimmt. Der Bundestag und der Bundesrat sollen auf die Interessen aller Deutschen schauen, und nicht ob die Ministerpräsidenten ohne bundespolitischen Gegenwind besser dastehen würden.

In den USA gibt es alle geraden Jahre ein Wahljahr. So können die Poltiker in den ungeraden Jahren ausschließlich das tun wofür sie angetreten sind, nämlich wichtige Themen entscheiden.

Wäre es der Plan gewesen, die BTW und LTW im September 2006, 2010, 2014 usw. immer parallel abzuhalten, wäre die Legistaturperiode des Bundestages von 2005 bis 2010 gelaufen. Die Landtagswahlen hätten 2006 und 2010 stattgefunden.

@ good Entity

Mit ungestört meinte ich, dass die Politiker konzentriert auf die Sachthemen schauen, ohne zu fürchten, dass ihre Partei, wegen der Bundespolitik die nächste Landtagswahl verliert.

Damit, dass Bürger keine Störenfriede sind meine ich etwas anderes. Die Bürger mischen, zwar die Parlamente kräftig durcheinander, aber Wahlen beleben die Politische Kultur. Ein gut arbeitender Abgeordeneter kann durchaus, wegen der Unnahbarkeit seines Spitzenkandidaten, aus den Parlament fliegen, und darüber verbittert sein.

Habt Ihr noch Verständnisfragen zu meinen Texten?
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 16:26 Uhr:   

@ Philip Wächli

Ich habe zwar das Grundgesetz in meinem Schrank, in diese Debatte bin ich aber ohne nochmaliges Lesen gegangen. Ich schreibe aus der Sicht eines politisch Interessierten und nicht aus der eines Verfassungsjuristen.

Ich denke zuerst an einen Idealzustand. Danach denke ich an Sachzwänge, wie z. B. eine Grundgesetzänderung nach. Ich möchte etwas im Wahlrecht verändern und nicht nur alte Modelle übernehmen.

Ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass sich andere Prioritäten setze.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 17:54 Uhr:   

@ Mitdenker:

Ich glaube, die Gründe warum Ihr Wunsch für Deutschland nicht praktikabel ist, wurden bereits mehrfach genannt.

Daher nur kurz zu Ihrem Einwand, in den USA würde das doch auch funktionieren:
Richtig, das tut es.
Es gibt dort aber 2 entscheidende Unterschiede:

1.
Die amerikanische Union ein echter Bundesstaat (mit einem souveränen Bundes-Volk), die europäische Union ist das nicht.
Ein gleichzeitiges Abhalten von Europa- und Bundestagswahl könnte aber nur so ablaufen, dass sich Deutschland an Europa orientiert und nicht umgekehrt (denn wie sollte man den anderen EU-Mitgliedern erklären, dass sie an die Urne müssen, nur weil in Deutschland eine Bundesregierung zurücktritt?).
Damit wäre aber ein entscheidender Aspekt der deutschen Demokratie der eigenen Souveränität entzogen. Alle deutschen Wahltermine wären auf einmal davon abhängig was in Europa passiert. Und das kann viel sein: Von der Änderung der EU-Wahlperiode bis zu einer vorzeitigen Auflösung des EU-Parlaments oder z.B. einer neuen europäischen Verfassung, die das EU-Parlament in seiner jetzigen Form eliminiert.
Will man das? Ich nicht - und mit mir sicherlich die Mehrheit der Deutschen.

2.
In den USA wählt der Kongress anders als in Deutschland NICHT die Exekutive. Die Exekutive ist auch nicht auf das stetige Vertrauen des Parlaments angewiesen. Entsprechend funktioniert die Exekutive weitgehend unabhängig von der Legislative.
Konkret würde eine Regierungs-Krise in den USA nicht die Notwendigkeit einer Neuwahl des Parlaments auslösen.
Weil das so ist, gibt es in den USA auch das Instrument der vorzezogenen Neuwahl schlichtweg nicht. Deshalb kann man dort den Bundes-Wahltermin sogar fest in die Verfassung schreiben.
In parlamentarischen Demokratien kann man das nicht.

Ihr Vorschlag wäre daher so oder so eine Vergewaltigung des Wählers:
Immer dann, wenn eine Wahlperiode durch vorzeitige Palamentsauflöung aus dem Takt gelaufen ist, müsste man die nächste Wahlperiode entweder künstlich verkürzen (d.h. den Wähler schon nach 1 oder 2 Jahren einer funktionsfähigen Regierung berauben) oder verlängern (d.h. ihn erst nach 8 oder 9 Jahren ein neues Parlament wählen lassen).
Beides erscheint mir nicht praktikabel.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 19:06 Uhr:   

Ich sehe, dass ich Sie nicht überzeugen kann.

Haben Sie einen machbaren Alternativvorschlag zur jetzigen Berufung der Bundesratsmitglieder?
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2006 - 19:22 Uhr:   

@Der Republikaner/Mitdenker

In diesem Thread geht es nicht um den Bundesrat. Sie kommen ja selbst schon ganz durcheinander durch Ihr Spamming!
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Mai 2006 - 13:21 Uhr:   

Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ändern sich öfter nach Landtagswahlen. Innerhalb einer Legislaturperiode des Bundestags besteht der Bundesrat aus verschiedenen Zusammensetzungen. Unter anderem deshalb, habe ich mich am 07. April für Halbzeitwahlen ausgesprochen. Mein Vorschlag ist eher nicht angenommen worden. Daher kam mir die Idee die Art und das Datum der Berufung der Bundesratsmitglieder zu hinterfragen.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Mai 2006 - 19:34 Uhr:   

Da stellt sich nur folgende Frage: Wenn der Termin der Berufung der Bundesratsmitglieder vereinheitlicht würde, die zugrundeliegende Urwahl des jeweiligen Landtages, der dann die Regierung bestellt bzw. billigt, die ihrerseits aus ihren eigenen Reihen die Abordnung des Landes in den Bundesrat bestellt, hingegen weiterhin einem eigenen Rhythmus mit evtl. vorgezogenen ausserordentlichen Wahlen folgte, könnte der Fall eintreten, dass in einem Land, in dem gerade die Regierung gestürzt, die regierende Koalition auseinandergebrochen, vielleicht noch ein Skandal aufgedeckt und vor allem eine vorgezogene Landtagswahl eingeleitet worden ist, die geschäftsführend weiteramtierende Regierung, die als skandalbehaftet wahrscheinlich die Wahlen verlieren wird und faktisch politisch handlungsunfähig ist, eine neue Abordnung in den Bundesrat bestimmen müsste. Damit würde die Legitimation einer solchen Abordnung in den Bundesrat fraglich oder ganz wegfallen. Hinzu kommt, dass auch das freie Abberufungs- und Vertretungsrecht gestrichen werden müsste, sonst käme es einfach wieder dazu, dass die nächste handlungsfähige Regierung neue Leute bestimmte und die alten vorher formell abberiefe. Ebenfalls eher unschön wäre es, wenn eine Regierung kurz vor Ablauf ihrer eigenen Wahlperiode noch schnell neue Bundesratsmitglieder ernennen müsste. Die Legitimation der jeweiligen Länderabordnungen steht und fällt mit jener der entsendenden Regierung, die ihrerseits auf das Vetrauen des jeweiligen Landtages angewiesen ist, der immer nur aus der letzten Volkswahl seine Legitimation erhält. Dies lässt sich also nicht einfach trennen, da müsste man dann schon fortiter peccare und die Landtagswahlen auf einheitliche Termine legen, wozu ich die vorgebrachten Einwände nicht allesamt wiederholen möchte.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Mai 2006 - 22:24 Uhr:   

Philipp Wälchli hat schon nahezu alles gesagt.

Hinzu kommt vielleicht noch ein weiteres praktisches Problem: Wenn eine Landesregierung schon über Jahre im voraus ihre Vertreter im Bundesrat benennen müsste, und zwar für Zeiträume, in denen sie gar nicht mehr im Amt ist: Was passiert mit so benannten Mitgliedern, die ganz aus dem Landtag ausscheiden und damit ihrer Aufgabe in einer Ländervertretung wie dem Bundesrat wohl passender Weise nicht mehr nachkommen können? Oder womöglich sogar versterben, oder in den Bundestag wechseln? Oder womöglich die Partei wechseln...?

Man müsste eine an alle Eventualitäten angepasste, für Jahre gültige und sehr umfangreiche Ersatz- und Vertretungsregelung schaffen, zumal es auch kein Gremium mehr geben könnte, dass diese Frage dann zum jeweils aktuellen Zeitpunkt betreut.

Übrigens könnten gerade Konzentrationen auf "Halbzeitwahlen" das von @Mitdenker offensichtlich in Betrachtung genommene Problem verschärfen, dass sich nämlich die Zusammensetzung des Bundesrates während einer Legislaturperiode ändert. Das geschähe dann nämlich zur Halbzeit in allen Ländern gleichzeitig, was entsprechend zu landrutschartigen und plötzlichen Veränderungen führen kann. Momentan gehen so alle halbe oder ganze Jahre 4 Bundesratssitze von hü nach hott, dann wieder 6 in die Gegenrichtung etc. Bei Halbzeitwahlen können aber locker 6 oder 7 oder auch mal mehr der 16 Bundesländer ihre Regierungszusammensetzung ändern, und dann wahrscheinlich aufgrund des in dem Moment aktuellen Trends alle in die gleiche Richtung und möglicherweise gegen die aktuelle Bundesregierung. Das könnte dann mit erheblicher Wahrscheinlichkeit für die nächsten zwei Jahre zu einer Totallähmung führen, zumal auch keine Chance auf erneute Änderung besteht.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Mai 2006 - 23:55 Uhr:   

Wiederum muss noch ergänzt werden: Das Grundgesetz bestimmt heute, dass Mitglieder des Bundesrates nur Angehörige der jeweiligen Länderregierungen sein können, ferner dass die Länderregierungen ihre Vertreter ernennen und abberufen und ggf. durch andere Mitglieder der jeweiligen Regierung vertreten lassen.
Dies ist durch das Grundgesetz alles so vorgegeben. Spielraum hat ein einzelnes Land dabei nicht, es muss diese Vorgaben erfüllen und kann daher bspw. keinen Vertreter entsenden, der nur dem Landtag angehört, nicht aber der Regierung, oder gar eine allseits anerkannte Respektsperson, die überhaupt keinem staatlichen Gremium angehört.
Die Länder haben allerdings einen Spielraum, wie sie ihre Regierungen aufbauen, wer diesen angehört usw. Grundsätzlich wäre es also möglich, dass ein Land Ministerposten schafft, die nur pro forma Regierungsfunktionen innehaben, sondern im wesentlichen Bundesratsmitglieder wären. Ferner ist die Ernennung und Abberufung allein Sache der Landesverfassungen und der jeweiligen Regierungen.
Das bedeutet aber wiederum, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist, diese Ordnung zu ändern. Dazu müsste (wieder einmal) das Grundgesetz geändert werden, was nicht so einfach geht. Ferner ist wiederum anzumerken, dass ein zentralisierter Wahltermin auch Rückwirkungen auf das Regierungssystem der Länder haben könnte, also nicht einfach nur eine technische Frage wäre, sondern das gesamte politische System veränderte.
Möchte man folglich einen einheitlichen Termin für die Wahl der Bundesratsmitglieder einführen, so wäre konsequenterweise die beste Lösung, vom Volk gewählte Vertreter einzuführen, deren Legitimation sich eben nicht von einem Gremium herleitet, das selbst einer Legitimation bedarf, sondern die ihre Legitimation unmittelbar vom Souverän erhalten.
Allerdings gibt es dazu wiederum eine gewichtige Einschränkung: Die heutigen Zuständigkeiten des Bundesrates liessen sich dann nicht mehr begründen, denn dem Konzept nach handelt es sich um Fragen, die die Länderexekutive betreffen. Weshalb Volksvertreter über die Genehmigung von Verwaltungsvorschriften oder die Ausübung von Bundeszwang entscheiden sollten, ist nicht einzusehen. Diese Aufgaben müssten folglich dem Bundesrat entzogen werden, hingegen könnten seine legislativen Kompetenzen aufgewertet werden (was aber dem allgemeinen Tenor in den ganzen Forumsdebatten zum Thema zuwiderläuft, die eben eine Beschränkung der Rolle des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess fordern). Die exekutiven Aufgaben müssten dann auf eine Art Konferenz der Länderregierungen oder auf andere Gremien übertragen werden, über die Berechtigung von Bundeszwang könnte bspw. mit guten Gründen auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Wenn man also einmal ein wenig über die Nasenspitze hinaus denkt, zeigt sich, dass am Ende des Rattenschwanzes eine ziemlich fette Ratte hängt.

Auch der Vergleich mit ausländischen Verhältnissen dürfte interessant sein: Die beiden im Forum bereits genannten Beispiele USA und Schweiz sprechen nämlich ebenfalls gegen diese Lösung: Der Senat in den USA wird zwar regelmässig alle 2 Jahre gewählt - aber gewählt werden immer nur 1/3 (d. h. zwei Mal 33 und ein Mal 34) der Senatoren; der Senat wird also nie gesamthaft, sondern teilweise und rollend erneuert. In der Schweiz finden zwar die Wahlen zum Ständerat grösstenteils gleichzeitig zur Nationalratswahl statt, aber dies ist bloss der gegenwärtige Zustand, der durch nichts vorgegeben ist. Von Verfassungs wegen ist es Sache der Kantone, die Wahlen zum Ständerat zu regeln, wobei weder die Volkswahl noch das Wahlverfahren oder die Wahltermine vorgegeben sind. Einige wenige Kantone kennen bspw. immer noch die Wahl in der Landsgemeinde, möglich ist auch eine vorzeitige Abberufung von Ständeratsmitgliedern (die letzte tatsächliche Anwendung liegt allerdings schon gegen 20 Jahre zurück - damals traf es den designierten Präsidenten!). Nach dem Reglement des Ständerates gibt es übrigens keine eigentliche Wahl- oder Legislaturperiode, sondern jeder Eintritt wird individuell vollzogen, der Rat konstituiert sich niemals neu! Er gilt im Reglement ausdrücklich als kontinuierliches Organ!
Beide ausländischen Beispiele sprechen also deutlich gegen eine solche vereinheitlichte Wahl der Bundesratsmitglieder.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 18:23 Uhr:   

Ich finde den Vorschlag die Termine zu koordinieren garnicht so schlecht. Vielleicht könnte man zunächst sagen, dass innerhalb von anderthalb oder zwei Jahren nach der Bundestagswahl keine Landtagswahlen stattfinden dürfen. Das würde es den Politikern ermöglichen in Ruhe zu arbeiten, und nicht ständig auf die nächste Wahl zu schielen und Wahlkampf zu machen.
Eine Landtagswahl die regulär in diesen Zeitraum fällt, würde dann vorher (letztmöglicher Termin: gleichzeitig mit der Bundestagswahl) oder nachher stattfinden, je nach was näher an der regulären Wahlperiode des Bundeslandes liegt.
Bei vorgezogenen Neuwahlen wird natürlich eine Ausnahme gemacht. Das ganze müsste auch nicht im GG geregelt werden, solange das GG die Möglichkeit dies zu regeln einräumt.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 18:29 Uhr:   

Die Staatsgewalt in den Ländern geht vom Staatsvolk aus, das ein Parlament für eine bestimmte Zeit wählt. Dies Prinzip ist wichtiger als irgendwelche Überlegungen, dass die Landtagswahl die Bundespolitiker in ihrer "Ruhe" stören könnte.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 18:39 Uhr:   

1. Die Bundesländer sind keine Nationalstaaten.
2. Auch mit dieser Regelung geht die Staatsgewalt vom Volke aus, nur eben vom "Bundesvolk". Bundesrecht bricht immernoch Landesrecht. Zumindest nach dem aktuellen GG.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 19:08 Uhr:   

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, stelle ich fest: Es ist rechtlich nicht möglich, die Bundesländer unter der gegenwärtigen Fassung des GG dazu zu zwingen. Bundesrecht bricht zwar Landesrecht, aber Bundesrecht kann (im Gegensatz zu Landesrecht, das grundsätzlich jegliche nicht dem Bund vorbehaltene Materie beschlagen kann) nicht beliebige Regelungen treffen, sondern nur in jenen Bereichen erlassen werden, die dem Bund ausdrücklich übertragen sind. Dazu gehört nun einmal der Erlass der Landesverfassungen NICHT.
Wiederum auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, füge ich an, dass eine Fixierung der Wahlperioden dem parlamentarischen System widerspricht und zu einem gänzlich anderen System führen müsste; lässt man aber Ausnahmen für "ausserordentliche" oder "vorgezogene" Neuwahlen zu, ändert sich faktisch nichts.
Schliesslich sehe ich nach wie vor nicht ein, was durch eine Fixierung der Wahlperioden und einer Zusammenlegung oder Koordination der Wahltermine gewonnen würde.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 19:11 Uhr:   

zu 1. Ob ein Staat ein Nationalstaat ist, spielt bei der Frage nach der Staatlichkeit der Länder keine Rolle. Immerhin war die BRD vor 1990, in der das Grundgesetz schon galt, wegen der Teilung der Nation auch kein Nationalstaat.

zu 2. Zum Bundesrecht gehört auch Artikel 28 GG, wo es heißt:
"Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." Damit dürfte eine Verkürzung oder gar eine Verlängerung der laufenden Wahlperiode des Landtags aus bundespolitischen Erwägungen genauso wenig zulässig sein wie ein solcher Eingriff in die Wahlperiode des Bundestags.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 19:59 Uhr:   

Die Idee der Koordinierung der Termine ist eigentlich den Politikern Zeit zu geben Politik zu machen und nicht nur Wahlkampf. Aber hier im Forum scheint niemand eine Notwendigkeit hierfür zu sehen.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 20:22 Uhr:   

@Unterstützer:
Das ist keine Frage von Notwendigkeiten.

Philipp Wälchli hat m.E. klar dargelegt, dass eine solche Anpassung nur mit einer kompletten Änderung des Regierungssystems sinnvoll umsetzbar wäre.
Also müsste dann auch über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer kompletten Systemänderung (etwa vom parlamentarischen zu einem Präsidialsystem in allen Bundesländern) diskutiert werden und nicht so getan werden, als könne man an der Problematik Wahltermine allein drehen.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 10:07 Uhr:   

@Unterstützer: Ich sehe übrigens schon die Notwendigkeit nicht. Um ehrlich zu sein: Ich finde es anmaßend, wenn Politiker eine Koordinierung der Wahltermine fordern und dies damit begründen, dass sie Zeit brauchen, um ungestört unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Das ist ein zutiefst undemokratisches Denken. Wenn die Bürger unpopuläre Maßnahmen nicht wollen, dann ist es in einer repräsentativen Demokratie mehr als legitim, diesem Anliegen durch Wahl anderer Parteien Ausdruck zu verleihen. Der Bürger wird hier tatsächlich in die Rolle des Stimmviehs gedrängt, dem es "erlaubt" wird, alle vier bis fünf Jahre huldvoll seine Politiker abzunicken und ihnen formale Legitimität zu verschaffen. Aber bloß keine inhaltliche Kritik äußern!

Die amerikanische Verfassung kennt jede Menge solcher checks and balances, um eben die Rückkopplung an den empirischen Volkswillen zu ermöglichen. Dort wird etwa das Repräsentantenhaus deutlich häufiger als der Bundestag gewählt, um eben dem Bürger die Möglichkeit einzuräumen, unpopuläre Maßnahmen abzustrafen. Das ist von der Verfassung her gewollt und m.E. eine höchst sinnvolle Entscheidung.

Und wenn jetzt das Argument kommt, das unpopuläre Maßnahmen aber trotzdem notwendig seien, dann sollen sich die Politiker schon die Mühe machen, den Bürger diese Notwendigkeit zu vermitteln.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 11:52 Uhr:   

Es ist schon recht lustig, wie sich hier die Argumente zurecht gelegt werden. Ich habe nie von unpopulaeren Entscheidungen gesprochen. Mein Vorschlag wuerde aber zumindest dazu fuehren, das die Bundespolitik nicht staendig Geschenke an die Landesfuersten verteilt, damit diese ihre Wahlen gewinnen.
Zu den USA:
In den USA findet ein hohes Mass an (faktischer) Koordinierung der Wahltermine statt. Dieses Jahr bei den Midtermelections werden gleichzeitg etwa 34 Governeur gewaehlt. Also Zufall!
In Deutschland fanden dieses Jahr drei Landtagswahlen an einem Sonntag statt, ganz ohne das die Landesverfassungen haetten gebrochen werden muessen. Aber eine Koordinierung ist ja nicht moeglich!
Fakt ist, dass etwa ein halbes Jahr vor einer Bundestagswahl in Deutschland keine Politik mehr gemacht wird sondern nur noch Wahlkampf. Ja, Politiker machen immer Wahlkampf, aber in diesen 6 Monaten findet ueberhaupt nichts Sinnvolles mehr statt. Gleiches gilt in abgeschwaechter Form fuer die Landtagswahlen.
Bei meinem Vorschlag, kommt es zu einer Haeufung von Landtagswahlen etwa 2 Jahre nach der Bundestagswahl. Damit werden diese Wahlen aufgewertet zu einer Abstimmung ueber die Bundespolitik.
Jetzt kommt das Argument, das in Landtagswahlen ja eigentlich ueber Landespolitik und nicht ueber Bundespolitk entschieden werden soll.
1. Durch den Bundesrat ist die Bundespolitik immer mit im Spiel.
2. Die Menschen trennen nie sauber zwischen Landes- und Bundespolitik und das nicht nur weil die Politiker es vermischen. Es ist einfach natuerlich, in einem Land in dem Konsensfoederalismus herrscht, das die Menschen der Zentralmacht wesentlich mehr Bedeutung zumessen.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 12:36 Uhr:   

"Ja, Politiker machen immer Wahlkampf, aber in diesen 6 Monaten findet ueberhaupt nichts Sinnvolles mehr statt."

Das Nichtstun letztes Jahr war immer noch besser als die jetzige Politik der großen Koalition. Momentan gibt es fast zwei Jahre keine wichtige Landtagswahl - genug Zeit für zielführende Reformen, wenn man denn wollte. Aber die Regierenden wollen nicht (und die Mehrheit des Volkes auch nicht). Daran ändert man mit einer Koordination von Wahlterminen gar nichts. Die ganze Diskussion zeugt auch vom mangelnden Verständnis unserer föderalen Ordnung.
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 12:56 Uhr:   

In Großbritannien und vielen ehemaligen Kolonien kann ja der Primierminister (bzw. auf dem Papier die Königin/der Generalgouver/der Präsident) nach Belieben das Parlament auflösen. Ich habe von einigen Kanadiern die Meinung gelesen das sei gut, weil damit die Wahl überraschend kommt und der Wahlkampf daher praktisch auf einen Monat begrenzt ist. (Ich weiß aber nicht ob das isolierte Einzelmeinungen oder Durchschnittsansichten sind.) Dem Vorteil steht natürlich die Macht des Primiers entgegen sich einen günstigen Wahllltermin auszusuchen.

Was ich damit sagen will: Unverkürzbare Wahlperioden sind in parlamentarischen Systemen nicht möglich aber unvorhersagbare Wahlperioden wären ganz einfach einzurichten. Der Bundespräsident könnte z.B. jeden Monat am Glücksrad drehen und bei einem Ergebnis mit festgesetzter Wahrscheinlichkeit den Bundestag auflösen. Nicht nur wären dann die Wahlkämpfe kurz sondern die beste Schätzung für die Restdauer des Parlamentes bliebe bis zur überraschenden Auflösung konstant.

Natürlich ist mir klar dass das völlig undursetzbar ist. Aber wenn es wirklich darum ginge Wahlkampf zu sparen wäre es eine viel logischere Lösung als die üblicherweise vorgeschlagene Lösungen (Synchronisation mit den Ländern und/oder Verlängerung der Legislaturperioden).

Und warum schlägt das dann niemand vor? Meiner Meinung nach weil es ein reiner Vorwand ist. In Wahrheit geht es eben nicht um die Vermeidung von zu viel Wahlkampf sondern um einen Zeitraum in dem die Gewählten ungestraft unpopuläre Entscheidungen treffen können, also um mehr Macht für die Gewählten. Wenn aber jemand mehr Macht bekommt, dann ist das nur eine andere Formulierung dafür, dass ein anderer Freiheit verliert. Solche Vorschläge bedeuten höchstens beiläufig weniger Propaganda; Im Kern geht es um weniger Demokratie.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 14:30 Uhr:   

Was bedeutet eigentlich "Wahlkampf"? Natürlich gibt es eine Zeitspanne vor den jeweiligen Wahlen, während der die Parteien und Einzelkandidaten Werbung für sich betreiben, sich zu Streitgesprächen treffen und vielleicht einen aggressiveren Ton gegeneinander anschlagen als üblich (nach dem vergangenen Wahlkampf in D hätten wohl durchschnittliche Bürger der CH, die sich so begegnet wären, nie mehr miteinander am selben Tische sitzen wollen, ja wohl gar nicht mehr miteinander geredet). Möglicherweise wird auch gelogen, werden Tricks und Kniffe versucht, grossspurige Versprechungen gemacht, von denen mit gesundem Menschenverstand im voraus zu wissen wäre, dass sie nie eingelöst werden, u. dgl. m.
ABER: Ist diese Phase des "Wahlkampfes" wahlentscheidend? Gewinnt die Partei, die am meisten verspricht, am besten lügt, den tüchtigsten Werbeleiter einstellt?
Wenn dem so wäre, hätte das betreffende Volk auch kein besseres politisches System verdient, sondern müsste eigentlich noch darüber hinaus bestraft werden. Wenn mit jemand eine supergünstige Anlagemöglichkeit verspricht, die 20% Rendite oder gar mehr abwerfen soll, dann werde ich misstrauisch. (Nebenbei bemerkt: In der CH gelten Zinssätze über 18% bzw. über 15% als Wucher und werden bestraft.) Es mag möglich sein, dass eine Anlage einmal 100%, 200% oder gar 300% Gewinn abwirft; in den Anfängen der Industrialisierung soll es sogar Investoren gegeben haben, die mit ihren Anlagen bis zu 600% Gewinn in einem einzigen Jahr gemacht haben. Langfristig jedoch liegen solche Renditen ausnahmslos tiefer. Genauso kann man sich ausrechnen, dass eine Partei, die gegen jede Steuer- und Abgabenerhöhung ist, aber für jegliche Ausgabe, unmittelbar auf den Staatsbankrott zusteuern wird.
Letztlich wird man also davon ausgehen dürfen, dass Wählerentscheidungen nicht allein und vielleicht auch nicht vorwiegend auf dem Eindruck, den eine Partei im Wahlkampf erweckt, gefällt werden, sondern dass klugerweise der Leistungsausweis aus einer oder mehreren Wahlperioden in Betracht gezogen wird. Wenn das stimmt, dann nützt eine Verlängerung der Wahlperiode nichts, auch nicht deren Verschiebung oder die Verkürzung der Wahlkämpfe: Letztlich findet dauernd eine Art "Wahlkampf" statt, weil am Ende die Ergebnisse der vergangenen Politik zählen und nicht die überspitzten Aussagen eines Wahlkampfes. Wenn also die Wähler auf die tatsächlichen Leistungen der Politiker schauen, dann gibt es für diese kein Mittel, dem zu entrinnen.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 15:08 Uhr:   

Es gibt allerdings den Vorwurf, das Politiker nur in 4 Jahreszyklen denken (bis zur nächsten Wahl). Diesen Vorwurf teile ich. Durch die ständigen Landtagswahlen wird dieser Zyklus eben noch weiter verkürzt (bis zur nächsten Landtagswahl).
Wer diese Tatsache in Abrede stellt, ist meiner Meinung nach blind für die Realität.
Es würde den Entscheidungen besser bekommen, wenn diese auch mal ein Jahr wirken könnten, ohne das der Bürger die zunächst negativen Konsequenzen sofort bestraft, bevor die positiven Effekte eintreten.
Ich muss allerdings zugeben, dass Bündelung der Wahltermine kein wichtiger Punkt bei der Verbesserung des politischen Systems ist.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 15:32 Uhr:   

"Es gibt allerdings den Vorwurf, das Politiker nur in 4 Jahreszyklen denken (bis zur nächsten Wahl). Diesen Vorwurf teile ich. Durch die ständigen Landtagswahlen wird dieser Zyklus eben noch weiter verkürzt (bis zur nächsten Landtagswahl).
Wer diese Tatsache in Abrede stellt, ist meiner Meinung nach blind für die Realität."

Das tue ich hiermit. Politiker denken nicht ausnahmslos stets nur bis zur nächsten Landtagswahl.

Gruß aus der Blindenanstalt
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 15:53 Uhr:   

Also denken Politiker ueberhaupt nicht daran wiedergewaehlt zu werden?
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Tim Spier
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 17:59 Uhr:   

Unterstützer: "Es ist schon recht lustig, wie sich hier die Argumente zurecht gelegt werden. Ich habe nie von unpopulaeren Entscheidungen gesprochen. "

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe lediglich gesagt, dass es Politiker gibt, die die Zusammenlegung von Bundes- und Landtagswahlen fordern und dies damit begründen, dass es ansonsten nicht möglich wäre, unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Folgende Beispiele aus zwei höchst unterschiedlichen Richtungen möchte ich hierfür als Beleg anführen:

Volker Beck, Grüne (Artikel in "Das Parlament"):

[Beginn Zitat] Einen "gewissen Charme" sieht Volker Beck in der Idee, sämtliche Wahltermine an einem oder zwei Tagen zu bündeln, denn: "Wir erleben es ja immer wieder, dass wichtige politische Entscheidungsprozesse im Hinblick auf bevorstehende Wahlen ins Stocken geraten." Reformen mit unangenehmen Seiten für die Bürgerinnen und Bürger, so der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, würden, weil man das Votum der Wähler fürchte, erst nach dem Wahltermin angepackt. [Zitat Ende]

Uwe Grewe, CDU Schleswig-Holstein (ausgerechnet in der rechten "Jungen Freiheit"):

[Beginn Zitat] Die Zusammenlegung der Landtagswahlen in ganz Deutschland an einem Wahltag gehört zu den zahlreichen überfälligen Reformen im Bereich unserer Parlamente. [...] Die Vorteile einer solchen Maßnahme können kaum bestritten werden: Erstens wäre der für die Spitzenpolitiker aller Parteien typische Dauerwahlkampf erheblich reduziert. Dieser Dauerwahlkampf verschleißt die führenden Kräfte nicht nur, sondern hindert sie in hohem Maße daran, sich auf ihre gestalterischen politischen Aufgaben zu konzentrieren. Zweitens ist das Argument noch bedeutender, daß Regierungsparteien mit der ständigen Rücksicht auf die nächsten Landtagswahlen überfällige, insbesondere unpopuläre Entscheidungen immer wieder vor sich herschieben. Dies ist einer von mehreren Gründen für den Reformstau in Deutschland. Gerade in unseren Tagen ist dieser Mißstand erneut besonders deutlich. [Zitat Ende]

Um meine Kritik noch einmal deutlich zu machen: Ich halte die Rückkopplung der Politik an den empirischen Wählerwillen für ein zentrales Element der Demokratie. Deswegen ist eine Zusammenlegung von Wahlterminen, übrigens ähnlich wie die Verlängerung von Legislaturperioden, für mich eine Maßnahme, die die demokratische Legitimität eines Gemeinwesens reduziert. Wer soetwas fordert, sollte m.E. immer auch anführen, wie er den Legitimitätsverlust kompensieren will. Wenn man dafür auf Bundesebene direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten der Bürger einführt, könnte man m.E. darüber nachdenken. So aber bleiben dem Bürger nur noch die berühmt-berüchtigten "unkonventionellen" Partizipationsformen, um ihren Unmut über eine bestimmte Politik zu äußern.

Zur Problematik der Entflechtung von Bundes- und Landtagswahlen kann ich im Übrigen nur die folgende Studie von Klaus Detterbeck empfehlen:

www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_16911_16912_2.pdf
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. Juli 2006 - 18:18 Uhr:   

@Tim Spier

"Folgende Beispiele aus zwei höchst unterschiedlichen Richtungen"

Wenn diese Politiker auch sagen würden, wie das neue Verfahren konkret aussehen sollte, könnte man ernsthaft darüber diskutieren. In der verlinkten Studie von Herrn Detterbeck werden das Problem der 16 zu ändernden Landesverfassungen und die Frage, was bei einer vorzeitigen Neuwahl passiert, immerhin in einer mehrzeiligen Fußnote (48) angerissen ...

"Wenn man dafür auf Bundesebene direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten der Bürger einführt, könnte man m.E. darüber nachdenken."

Wenn diese Kompensation eingeführt würde, würde die Klage über Politiker, die aus taktischen Gründen unpopuläre Entscheidungen hinauszögern, schnell wieder laut werden.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 15. Juli 2006 - 00:25 Uhr:   

Weshalb solle die Klage über reformunfreundliche Politiker bei direktdemokratischen Methoden laut werden? Wenn ausreichender Wille zur Veränderung in einem Volk vorhanden ist, wird es Veränderungen auch gegen den Willen der Politiker mittels Volksentscheiden durchsetzen. Jedenfalls in der Schweiz ist der Tendenz nach das Volk eher reformfreudig und ein wenig fortschrittlicher als das Parlament. Es kommt auch vor, dass das Volk Vorlagen verwirft, die von der Politik als "Reformen" bezeichnet wurden, diese sind aber bei näherer Betrachtung meist eher Schritte in die falsche Richtung gewesen.
Noch eine weitere Erfahrung mit direktdemokratischen Elementen: Das Volk ist in der Regel sparsamer als die Politiker. Jedenfalls stehen alle Staatswesen, in denen dem Volk starke Kontrollrechte auch zum Finanzwesen zustehen, statistisch signifikant finanziell besser da als der Durchschnitt jener Staatswesen, in denen die Politiker alleine entscheiden.
Was also hätte man bei direktdemokratischen Elementen zu fürchten? Etwa das Volk? Wie sollte aber ein Volk, das selbst zu keiner "guten" Entscheidung fähig ist, bei Wahlen ein fähiges Parlament zustande bringen?
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 15. Juli 2006 - 09:33 Uhr:   

Es ist doch das Normalste der Welt, daß politische Entscheidungsrträger ein Wiederwahlinteresse haben. Denn nur wer gewählt wird, kann seine Vorstellungen umsetzen. Was natürlich voraussetzt, daß man weiß, was man eigentlich will, außer das Amt möglichst lange zu behalten. Da dürfte bei vielen eher das Problem liegen.

Direktdemokratische Elemente werden uns der Lösung nicht näher bringen. Wie soll man denn z.B. das Gesundheitswesen zielführend reformieren ohne sehr viele Leute zu ärgern und damit die sichere Ablehnung zu provozieren? Da laufen ja übrigens auch in der Schweiz die Kosten aus dem Ruder. Die Schweiz hat natürlich bisher überwiegend gute Erfahrungen mit direkter Demokratie gemacht. So hat die Schweiz nie einen so weit wuchernden Sozialstaat wie in Deutschland bekommen. Ich habe eher den Eindruck, daß das Volk eher verhindernd wirkt, aber daß muß ja nicht schlecht sein, wie z.B. die Ablehnung der Mutterschaftsversicherung. Warum soll man den viel Geld ausgeben, wenn die Schweizer auch ohne Mutterschaftsversicherung noch vergleichsweise viele Kinder kriegen?
Aber in Deutschland ist es eindeutig so: Nicht nur Politiker wollen im Grunde keine großen Veränderungen, sondern auch und eher noch stärker das Volk.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 15. Juli 2006 - 10:28 Uhr:   

In der Schweiz läuft jetzt eine Mutterschaftsversicherung an, vom Volk abgesegnet; sogar die Arbeitgeberseite hat sich vor der Volksabstimmung für diese Vorlage eingesetzt, was etwas heissen will. Ablehnen ist eben nicht immer falsch, sondern kann auch vor Schritten in die falsche Richtung schützen. Die allererste Mutterschaftsversicherungsvorlage wollte ausgerechnet die Krankenversicherungen zuständig machen. Eher lyrischer Natur war das Argument dagegen, dass damit eine Geburt einer Krankheit gleichgesetzt werde. Ernst zu nehmen waren aber die Argumente, dass die Anspruchsberechtigung zu grosszügig ausgestaltet sei, die Leistungen zu hoch und die Finanzierung eben nicht gesichert. Zudem war die Verbindung mit dem Gesundheitssystem unglücklich.
Hier hat also das Volk eine Lösung erzwungen, die allseits akzeptiert werden kann und so auch aufgenommen wird.
Es gibt aber auch Beispiele, und nicht allzu wenige, dass das Volk selbst einen Schritt vorausgeht. Die ganze Opferhilfe geht beispielsweise auf einen Volksentscheid zurück, der wiederum auf eine Volksinitiative (Volksbegehren) zurückgeht. Dies hat zugleich einen Umbau und die Modernisierung der Justiz angeregt. Desgleichen geht die Liberalisierung der Landwirtschaftspolitik, in vielen Ländern ein Sorgenkind, auf Volksentscheide zurück, das Parlament wäre aus eigener Kraft nicht fähig gewesen, etwas anderes als die Landwirtschaftspolitik, die noch aus den Notmassnahmen des zweiten Weltkrieges stammte, fortzuschreiben.
Das Gesundheitswesen in der Schweiz kann im übrigen wohl kaum als Beispiel für ein Scheitern der Politik dienen. Dazu muss man aber einige Fakten kennen:
Es ist richtig, dass die Schweiz die zweithöchsten Gesundheitskosten nach den USA aufweist. Allerdings ist dies in Bezug zu Kennzahlen wie BIP, Lohn- und Preisniveau usw. zu setzen. Damit relativieren sich die absoluten Zahlen wiederum.
Ferner ist das Schweizer Gesundheitssystem durch drei wichtige Grundsätze gekennzeichnet: Erstens gibt es die freie Arztwahl, zweitens sind keine Rationierungen vorgesehen, und drittens ist das System als ganzes immer noch nachhaltig, d. h. die Finanzierung durch die aktuellen Bezüger jedes Jahres ist gewährleistet.
Dies gilt m. W. für kein anderes europäisches Land.
Man muss auch wissen, dass seit 1996 ein neues Gesetz in Kraft steht, das die wesentlichen ökonomischen Empfehlungen umgesetzt hat: Kürzung des Spitalangebotes, stärkere Einbindung des Einzelnen (55% der Gesundheitskosten stammen von Privaten, die Rechnungen gehen an den Patienten selbst, jeder zahlt eine Kopfprämie) u. a. m. Ausser direkter Rationierungen und Eingriffen wie Streichung der freien Arztwahl, "Gesundheitsmanagement" jedes Patienten durch die Versicherung u. ä. gibt es eigentlich kaum noch Spielraum für kostensenkende Reformen. Es hat sich nur inzwischen gezeigt, dass das System wesentlich träger anspricht, als irgendwer gedacht hat. Zehn Jahre nach Inkrafttreten zeichnen sich in einzelnen Bereichen erste kostendämpfende Effekte ab. Anderseits jedoch hat die Inpflichtnahme des Einzelnen wenig bewirkt, weil die Einzelnen nach wie vor konsumieren, wieviel ihnen passt, und der individuelle Kostendruck über Franchisen, Selbstbehalte, ausgeschlossene Leistungen usw. offensichtlich immer noch nicht hoch genug ist.

Ich glaube nicht, dass Deutschland bei der Reform des Gesundheitssystems wesentlich weiter sei als die Schweiz. Die Schweiz hat diese Reformen aber mit dem Volk beschlossen, Deutschlands Politik ist aber, ohne vom Volk "gestört" zu werden, dabei nicht weiter gekommen. Was die grosse Koalition jetzt als Finanzierungsreform vorgeschlagen hat, erscheint dabei, gelinde gesagt, schlicht lächerlich.

Im übrigen gebe ich zu bedenken, dass niemand wirklich weiss, was das Volk will. Denn bisher hat ja in Deutschland noch niemand das Volk als ganzes und verbindlich gefragt, was es wolle. Der Volkswille ist stets nur mittels irgendwelcher Umfragen, die auf sehr wenig Leuten basieren, oder aber durch das Sprachrohr von Volksvertretern geäussert worden. Vielleicht brauchte es ganz einfach in Deutschland - mehr Mut?
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 15. Juli 2006 - 15:45 Uhr:   

Absolute Zustimmung zu den Thesen von P. Wälchli.

Im Zweifel kann das Volk mit seinem eigenen Geld mindestens genauso gut umgehen wie Abgeordnete mit dem Geld fremder Leute.

Es gibt übrigens eine Fülle von Studien, die bestätigen, dass es eine Korrelation zwischen starker direkter Demokratie und soliden Staatsfinanzen gibt.
(Und sogar eine Korrelation zwischen starker direkter Demokratie und Wirtschaftskraft/Wachstumsraten eines Gemeinwesens läßt sich nachweisen).

Auf die Schnelle habe ich z.B. folgende Studie der Uni Bern gefunden, bei der für die Schweiz die kantonalen Wirtschaftsstrukturen mit den (kantonal unterschiedlich weit gehenden) Volksrechten verglichen wurde und die den obigen Zusammenhang empirisch eindrucksvoll belegt:

http://www.ipw.unibe.ch/mitarbeiter/freitag/pdf/dd_szvs.pdf

Oder auch hier die Uni Konstanz mit dem praktisch gleichen Ergebnis:

http://www.uni-konstanz.de/FuF/Verwiss/vatter/Publikationen/Bremse_Gaspedal.pdf

Zitat aus dem Ergebnis:
"Zunächst kann festgehalten werden, dass unsere empirischen Ergebnisse die in der Forschung vorherrschende Sichtweise eines bremsenden Effekts der direkten Demokratie auf den Umfang des Steuerstaates erhärten".
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2006 - 11:02 Uhr:   

"Zitat aus dem Ergebnis:
"Zunächst kann festgehalten werden, dass unsere empirischen Ergebnisse die in der Forschung vorherrschende Sichtweise eines bremsenden Effekts der direkten Demokratie auf den Umfang des Steuerstaates erhärten"."

Da ist ja gerade das Problem: Bei uns gibt es den "Steuerstaat" ja schon. Zu befürchten ist eben, daß sich der bremsende Effekt auch beim Abbau bemerkbar machen würde.

"Im übrigen gebe ich zu bedenken, dass niemand wirklich weiss, was das Volk will."
Gewisse Tendenzen sind auch ohne Volksabstimmungen eindeutig erkennbar. Für den Euro hätte es z.B. nie eine Mehrheit gegeben, wenn man darüber abgestimmt hätte.

"Was die grosse Koalition jetzt als Finanzierungsreform vorgeschlagen hat, erscheint dabei, gelinde gesagt, schlicht lächerlich."
Allerdings, schon das Wort Reform ist völlig verfehlt, alles läuft bloß auf das hinaus, was man euphemistisch "Einnahmeverbesserung" nennt. Und gleichzeitig will man noch die Budgetierung abschaffen, als isolierte Maßnahme ziemlich blöde. Wenn weder Ärzte noch Patienten Anreiz zum Sparen haben, kann sich jeder Depp ausrechnen, was mit den Kosten passiert.

"Anderseits jedoch hat die Inpflichtnahme des Einzelnen wenig bewirkt, weil die Einzelnen nach wie vor konsumieren, wieviel ihnen passt, und der individuelle Kostendruck über Franchisen, Selbstbehalte, ausgeschlossene Leistungen usw. offensichtlich immer noch nicht hoch genug ist."

Das kommt eben auf die Ausgestaltung an. In Schweden, wo es schon immer eine Gebühr für jeden Arztbesuch gab (derzeit ca. 8 Euro), gehen die Bürger im Schnitt 2,3 Mal pro Jahr zum Arzt, in Deutschland etwa 10 Mal. Das mag vielleicht auch an größerer Wehleidigkeit hierzulande liegen (wenn man lange genug untersucht, ist jeder krank), aber offensichtlich ist auch im System was falsch.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2006 - 11:37 Uhr:   

@Philipp Wälchli

Direktdemokratische Elemente einzuführen, wäre sicher sinnvoll.

Mir ging es um Folgendes: Wer die Bündelung von Landtagswahlen fordern, um möglichst lange wahlfreie Phasen zwischen Bundestagswahlen zu erhalten, kann eigentlich wenig Interesse daran haben, dass die gewünschte "Ruhe" dieser wahlfreien Perioden dann doch wieder durch Abstimmungen zu bundespolitisch relevanten Themen gestört wird: indem etwa Politiker unpopuläre Planungen verschweigen, damit die Abstimmung in ihrem Sinne ausgeht ...
Insofern zweifle ich, ob das "Angebot", mit mehr direkter Demokratie diesen schwerwiegenden, grundgesetzwidrigen Eingriff in die Souveränität der Länder zu erkaufen, überhaupt ernst gemeint ist.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2006 - 16:45 Uhr:   

Es gäbe natürlich die Möglichkeit, im Gegenzug zu Reformen bei Wahlperiode und Wahlterminen ein Volksrecht einzuführen, das etwa dem Recall in Kaliformien oder einem Abberufungsbegehren in Schweizer Kantonen entspräche. Über die genauen Modalitäten müsste man noch ausführlich sprechen. Damit könnte in der Tat ohne demokratische Verluste ein "Durchregieren" möglich gemacht werden. Statt alle paar Monate irgendwo eine Wahl, könnte man Wahlen etwa alle 2 Jahre durchführen (gestaffelt nach Bund, Ländern, Kreisen, Gemeinden usw.), die Bürger hätten aber jederzeit die Möglichkeit, in dem erwähnten Verfahren eine vorzeitige Neuwahl herbeizuführen. Dies wäre eine sachgerechte Verknüpfung und entspräche etwa dem Grundgedanken, dass auch Politiker wie andere Leute auch "auf Kündigung" angestellt würden.

Eigentlich denke ich aber, dass solche Forderungen wie die, dass Landtagswahlen nicht verkappte Bundes(rats)wahlen sein sollten, am ehesten über wirkliche Reformen im Bereich der Aufgabenteilung zwischen Bund und übrigen staatlichen Ebenen erfüllt werden könnten. Gegebenenfalls wäre auch an eine Reform des Bundesrates zu denken, was aber wohl praktisch undurchführbar sein wird, weil ja der Bundesrat mit 2/3 seiner Stimmen selbst zustimmen müsste, sich also gewissermassen selbst entmachten müsste.

Betreffend Kostenbeteiligungen und Auswirkungen auf die Gesundheitskosten möchte ich anmerken: Es scheint fraglich, ob es zwischen den effektiv selbst getragenen Kosten und der Anspruchsmentalität einen unmittelbaren Zusammenhang gibt. 8 EUR pro Arztbesuch erscheinen mir keine abschreckende Gebühr. Abschreckend wäre schon eher das Schweizer Modell: Franchise ab 450 CHF pro Jahr, Selbstbehalt unbegrenzt von 10% (oder mehr, bspw. bei gewissen Medikamenten) jeder Rechnung, Rechnungen müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden, die Kassen leisten nur Rückerstattungen, Leistungen wie Zahnbehandlungen, Brillen und Linsen u. a. m. sind aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen und müssen in jedem Fall selbst bezahlt werden usw. Ambulante Behandlungen (Arztpraxen, Therapeuten, Medikamenten- und Hilfsmittelkäufe usw.) werden allein von den Kassen bezahlt bzw. von den Versicherten selbst, weil sie ja die Prämien (und Franchisen sowie Selbstbehalte) bezahlen (monistisches System), nur Spital- und Heimbehandlungen werden subventioniert.
Offenbar können und wollen es sich eben immer noch viele Leute so leisten. Wenn es Unterschiede zwischen den Kantonen gibt, so deuten diese auf einen Mentalitätsunterschied als Ursache unterschiedlichen Gesundheitskonsums hin. So sind ausgesprochen ländliche Kantone deutlich billiger (sie haben aber auch keine Spitzenmedizin anzubieten!), ausserdem konsumieren die lateinischen Landesteile signifikant mehr Gesundheitsleistungen als die deutschsprachigen.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2006 - 17:39 Uhr:   

"Für den Euro hätte es z.B. nie eine Mehrheit gegeben, wenn man darüber abgestimmt hätte."

Mag sein. Vielleicht hätte man sich auch nur im Vorfeld etwas mehr Mühe geben müssen, mit Argumenten zu überzeugen.

Aber auch wenn es keine Mehrheit gegeben hätte:
Das ist jetzt nun wirklich kein Argument, dass die These stützen würde, das Volk wäre mit wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen überfordert.
Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten war die Euro-Einführung ein Fehler.* Die Euro-Einführung kann plausibel eigentlich nur mit europapolitischen Argumenten begründet werden. Die Ansicht, die Euro-Einführung wäre "objektiv" sinnvoll und jeder der eine andere Meinung vertritt sei entweder intelektuell rückständig oder gar ein verkappter Nationalist ist zwar in den Medien ungeheuer populär aber deswegen noch lange nicht richtig (und übrigens ein weiteres Beispiel für die von R. Arnemann in einem Parallel-Thread diagnostizierten Tendenz der deutschen Medien zur ideologischen, nicht sachlich begründeten Einheitsmeinung).


*Eine detaillierte volkswirtschaftliche Begründung dieser These spare ich mir. Vielleicht reicht schon der Hinweis, dass es unter den deutschen Volkswirtschaftsprofessoren seinerzeit eine sehr große Ablehnungsfront gegen das Euro-Projekt gab. Oder vielleicht auch der empirische Hinweis, dass der Abstand im Wirtschaftswachstum zwischen der Eurozone und dem Rest der Welt heute größer ist als vor der Euro-Einführung (und das diese Wachstums-Schwäche durchaus mit dem Euro in logischen Zusammenhang gebracht werden kann).
Der entscheidende Punkt an dieser Stelle ist für mich eigentlich nur, dass es eben kein "objektiver Fehler" bzw. völlig unrational gewesen wäre, wenn das deutsche Stimmvolk den Euro abgelehnt hätte - sondern das diese Frage eben auch eine poltische war, bei der man völlig rational zu verschiedenen Präferenzen kommen kann.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 12:17 Uhr:   

Weder für die Wiedervereinigung, den Umzug nach Berlin, die Einführung des Euro noch die Osterweiterung hätte es in Deutschland eine Mehrheit gegeben. Jede dieser Entscheidungen war richtig und konnte nur getroffen werden, weil die Politik ausnahmsweise eins gemacht hat, nämlich geführt. Aufgabe von Politik kann es nicht nur sein, das zu tun was die Mehrheit des Volkes will, zu Politik gehört meiner Meinung nach auch Führungsverantwortung.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 13:06 Uhr:   

"Aber auch wenn es keine Mehrheit gegeben hätte:
Das ist jetzt nun wirklich kein Argument, dass die These stützen würde, das Volk wäre mit wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen überfordert."

Ich habe nur behauptet, daß es bei einer Abstimmung sicher keine Mehrheit dafür gegeben hätte, mehr nicht.
Und volkswirtschaftlich war die Euro-Einführung RICHTIG. Daß gewisse Länder keine Abwertungsstrategie uns gegenüber uns fahren können, ist ja z.B.allemal ein Gewinn. Aber das ist hier nicht das Thema. Und VWL-Professoren wie HELABA-Pleitier Hankel (der garantiert bei jeder TV-Diskussion zum Euro auftauchte), die sind ja nicht wirklich gute Wegweiser.

"dass der Abstand im Wirtschaftswachstum zwischen der Eurozone und dem Rest der Welt heute größer ist als vor der Euro-Einführung"
Allgemein: Korrelation bedeutet nicht Kausalität. Außerdem gibt es eine Menge näherliegendere andere Erklärungen, z. B. mangelnder Reformwille in D, F oder I.

"Weder für die Wiedervereinigung, den Umzug nach Berlin, die Einführung des Euro noch die Osterweiterung hätte es in Deutschland eine Mehrheit gegeben"
Natürlich hätte es eine Mehrheit für die Wiedervereinigung gegeben. Aber man muß zugeben: Ökonomisch war sie eindeutig ein Fehler. Der Berlin-Umzug war reine Geldvernichtung.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 13:37 Uhr:   

Mit der Wiedervereinigung verlor Deutschland sein Billigproduktionsgebiet. Die Vereinigung an sich war sicher kein Fehler sondern Ziel einer jahrzehntelangen Politik.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 16:04 Uhr:   

Nach meinen eigenen Erfahrungen wage ich zu behaupten, dass für die Einführung der Euro-Währung zum geplanten Zeitpunkt keine Mehrheit zu finden gewesen wäre. Dass damals keine Mehrheit zu finden gewesen wäre, bedeutet aber nicht, dass dies so bleiben müsste. Währungen erwerben ihre Stabilität und ihren guten Ruf in der Welt nicht über Nacht, sondern dadurch, dass über Jahre, Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte eine Finanz- und Währungspolitik geführt wird, die Vertrauen erweckt und einen sichtbaren Leistungsausweis bildet. Rein ökonomisch sehe ich auch keine Notwendigkeit, warum der Euro zum damaligen Zeitpunkt eingeführt werden musste. Der politische Wille war zwar da, aber es gibt auch jetzt noch Länder, die Mitglieder der EU sind, nicht jedoch zum Euro-Raum gehören. Wirtschaftlich ist eine gemeinsame Währung mit dem Vorteil verbunden, dass Transaktionskosten wegfallen oder doch minimiert werden, ferner dass unmittelbare Transparenz herrscht. Umgekehrt bezahlt man dies mit dem Nachteil, dass ökonomische Ungleichgewichte nicht mehr durch Währungsschwankungen ausgeglichen werden können, sondern nur noch durch Ausgleichszahlungen (innerhalb der EU politisch nach oben aber sehr begrenzt!) bzw. durch Wanderungen der Arbeitskräfte, ggf. auch durch "Sozialtourismus" u. ä. Dazu vgl. nur die Diskussion zum Kommunalwahlrecht von Ausländern in diesem Forum!

Ich glaube daher eigentlich nicht, dass eine Verschiebung der Euro-Einführung um zwei, drei Jahre ökonomisch ein Fehler gewesen wäre. Eine längere Bemessungsfrist für die Stabilitätskriterien hätte gewiss auch den nicht wenigen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen und Bedenken weiterer Kreise zerstreuen können.

Man hat dies nicht getan, weil man glaubte, darauf nicht angewiesen zu sein. Müsste man mit einem Volksentscheid rechnen, dann hätte man sich vielleicht solche Fragen gestellt und entsprechende Antworten gefunden.
Im übrigen sollte man sich auch vor einem Fehlschluss hüten: Eine Abstimmung wie jene über den EU-Verfassungsvertrag in F oder NL ist nicht für eine Demokratie mit Volksrechten repräsentativ. Das Referendum in NL war eine völlige Ausnahme, verfassungsrechtlich nicht vorgesehen und zudem eigentlich nur konsultativer Natur. Frankreich kennt zwar seit längerer Zeit Volksentscheide, diese kommen aber immer nur auf Entscheidung des Präsidenten zustande und tragen immer die Tendenz in sich, zu einem Vetrauensvotum gegenüber dem Präsidenten oder der gerade amtierenden politischen Linie zu geraten. Diese Tradition liegt schon in entsprechenden Voten aus der napoleonischen Zeit begründet. Finden solche Volksbefragungen ausserhalb der normalen politischen Ordnung statt, dann besteht stets die Gefahr, dass sie zu einem Ventil verkommen, aufgestauten Druck abzublasen, also jeweils gegen die Meinung der Regierung auszugehen.
Gehören hingegen Volksentscheide zur normalen politischen Organisation, finden sie regelmässig statt und hat man sich daran gewöhnt, dann wird auch der Umgang damit anders werden. Ich möchte nur an die Referenden in Italien erinnern, die vom echten Volkswillen getragen waren, Reformen herbeizuführen und der krisengeschüttelten, korrumpierten damaligen Regierungsclique ein für allemal abzuhelfen. Diese Referenden richteten sich nicht einfach gegen die Politik allgemein oder dienten als Dampfablassventil, sondern sie griffen sehr gezielt an verschiedenen Schwachstellen der Politik ein, etwa bei einer Reform des Wahlrechts, das nun dazu geführt hat, dass nun doch schon Regierungen eine ganze Wahlperiode hindurch im Amt geblieben sind, was zuvor nie dagewesen ist.

Im übrigen ist mir nach wie vor schleierhaft, wie aus einer Wahl ein verantwortungsbewusstes Parlament und aus diesem wiederum eine verantwortungsbewusste Regierung hervorgehen sollen, wenn das Volk angeblich politisch unverantwortlich handeln sollte und es daher von der Politik ansonsten ferngehalten werden müsse; im Gegenteil wird ein unverantwortliches Volk auch unverantwortliche Parlamentarier wählen.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 17:34 Uhr:   

@ Thomas Frings:

Nun gut, dann liefere ich halt doch noch eine Erklärung für obige Behauptung nach:

Konkretes Beispiel:
In Irland boomt die Wirtschaft (incl. negativer Begleiterscheinungen wie hoher Inflationsrate), in Deutschland herrscht Rezession (mit der Folge hoher Arbeitslosigkeit).

Es gibt nun 3 Methoden, wie man hier sinnvoll reagieren kann:

1. Monetär
Irland erhöht die Zinsen, dadurch steigt das irische Pfund im Wert. Deutsche Exporte nach Irland werden wettbewerbsfähiger. Durch diese Exporte wird die deutsche Rezession gemildert - und zugleich wird das irische Inflationsproblem durch preiswerte Importe aus Deutschland gemildert.
Funktioniert nur bei flexiblen Wechselkursen.
Seit Euro-Einführung daher unmöglich.

2. Fiskalisch
Deutschland senkt die Steuern bzw. erhöht die Staatsausgaben. Dadurch wird die Binnenkonjunktur angefeuert. Irland macht das Gegenteil.
Dieses Mittel funktioniert allgemein nicht besonders gut weil Politiker hier oft missbräuchlich (oder mit falschem Timing) tätig werden. Sinnvoll funktionieren kann das Mittel aber überhaupt nur bei fixen Wechselkursen (weil dann der Effekt nicht verwässert wird).
Wäre also grundsätzlich möglich - wenn nicht der Euro-Stabilitätspakt genau diese Politk verbieten würde. Geht also seit der Euro-Einführung auch nicht mehr.

Methode 1 und 2 sind relativ schmerzfrei. Der "normale Bürger" bekommt von ihnen oft gar nicht so viel mit. Speziell Methode 1 ist diesbezüglich sehr elegant.
Wenn aber diese Methoden nicht mehr funktionieren, bleibt nur noch:

3. Reale Anpassung
Das heißt konkret: Die Löhne passen sich der Situation an. Die irischen Löhne steigen also kräftig. Die deutschen Löhne sinken. Dadurch werden deutsche Exporte nach Irland wieder wettbewerbsfähig. Die deutsche Arbeitslosigkeit sinkt. Und in Irland sind günstige Importprodukte verfügbar, die die Inflation dämpfen (und zudem haben die Iren mehr Geld in der Tasche, so dass sie die höhere Inflation auch besser verkraften können).
Andere reale Anpassungen (die im wesentlichen die gleichen Folgen haben) wären z.B. für Deutschland Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich.

Diese Methode 3 ist die einzige, die uns noch offen steht. Leider ist sie zugleich aber sehr unpopulär und wird daher ebenfalls nicht (ausreichend) genutzt.
Es ist halt wesentlich leichter, einem deutschen Arbeiter eine DM-Abwertung zu verkaufen, als eine pauschale Lohnkürzung für alle Beschäftigten - obwohl die Wirkung für ihn persönlich exakt die gleiche ist.

Die Folge:
Die Situation kann nicht gelöst werden. Die irischen Inflationsraten bleiben hoch. Und die deutsche Arbeitslosigkeit auch.

Das oben geschilderte Problem tritt immer dann auf, wenn einzelne Volkswirtschaften der Euro-Zone ungleich von bestimmten Faktoren betroffen sind.
Wenn also z.B. ein Land wesentlich stärker unter steigenden Ölpreisen oder sinkenden Landwirtschaftspreisen leidet als ein anderes.

Die eigentliche Kernfrage, zur Beurteilung ob die Euro-Einführung sinnvoll ist, lautet also: Sind die Volkswirtschaften der Euro-Zone (ausreichend) ähnlich.
Eine sehr schwierig zu beantwortende Frage.
Aber auf jeden Fall keine Frage, die man mit einem "objektiv und eindeutig ja" beantworten könnte.

Wissenschaftlich diskutiert wird diese Frage unter dem Begriff "optimaler Währungsraum".
Als ersten Link habe ich bei Google z.B. folgendes gefunden: http://www.wiwi.tu-freiberg.de/intwirtsbez/content/ei-docs/ss05/ss05-ei-u-2.pdf
Hier verneint ein VWL-Professor diese Frage. Wie überhaupt in der Wissenschaft die Frage m.W. ganz überwiegend verneint wird. (Zugegeben: Natürlich gibt es hier auch andere Stimmen, die ebenfalls plausibel argumentieren)

Empirisch kann man auf jeden Fall feststellen, dass Deutschland und Irland unter genau den geschilderten Problemen leiden und keinen Auweg finden.
Vor der Euro-Einführung hätte es diesen Ausweg leicht gegeben.

Auch ich bin - on balance - für den Euro.
Aber eher aus politischen Gründen.
Wenn die Medien aber so tun, als wäre auch die volkswirtschaftliche Logik eindeutig pro Euro dann ist das schlicht kindisch.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 18:28 Uhr:   

@Philipp Wälchli
Die Befürworter von Volksabstimmungen bedenken in der Regel nicht, das eine Wahl eines Parlamentes und eine Volksabstimmung grundlegend verschiedene Dinge sind. Bei einer Wahl von Delegierten delegiert das Volk die Entscheidungen, während es im anderen Fall direkt entscheidet. Im ersten Fall liegt die Verantwortung für die Entscheidung bei den Delegierten, die durch Abwahl im Zweifelsfall zur Verantwortung gezogen werden können.
Meiner Meinung nach werden die praktischen Auswirkungen von Volksabstimmung überschätzt. Diese hängen letztendlich davon ab wie hoch die Hürde ist, damit eine Abstimmung stattfinden muss. Wenn die Hürde zu hoch ist, hat die Möglichkeit keine Bedeutung, ist die Hürde zu gering, wird über alles doppelt abgestimmt.
Außer der Schweiz gibt es kein Land auf der Welt wo diese wirklich relevant wäre, sieht man von den gelegentlichen Abstimmungen in Europa bezüglich der EU und einigen US-Bundesstaaten ab.
In der Schweiz scheint mir das Beste zu sein, das Parlament abzuschaffen, da dessen wichtige Entscheidungen ja sowieso alle nochmal abgestimmt werden.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 19:52 Uhr:   

Volksabstimmungen haben in verschiedenen Ländern wichtige Weichen gestellt; Italien habe ich bereits erwähnt. Auch die US-Bundesstaaten wurden genannt. Erwähnenswert ist vielleicht auch, dass in der Schweiz in der Zeit seit dem zweiten Weltkrieg ein Viertel aller Volksabstimmungen weltweit (soweit es sich zählen lässt) stattgefunden hat. Das ist eigentlich ein geringerer Wert, als man erwarten könnte. Volksabstimmungen bilden also doch vielleicht eine etwas wichtigere Angelegenheit, als es einem lieb sein mag.
Natürlich kommt es auch sehr darauf an, wie Volksrechte ausgestaltet werden. Und dabei scheint mir gerade in Deutschland immer noch ziemlich wenig Verständnis zu herrschen, was dies angeht. Deutsche scheinen im allgemeinen Volksabstimmungen mit Plebisziten zu verwechseln, was auch gleich die schlechteste Wahl ist.

Aber zurück zum Thema: Klar trifft es zu, dass bei einer Wahl delegiert wird, das ist ja gerade der Sinn der Delegation. Aber wenn wir eine Bande von desinteressierten Biertrinkern, die schon am Morgen früh besoffen sind, vor uns haben und sie einen Delegierten bestimmen lassen - wie wird dieser wohl aussehen? Ja, richtig: Vielleicht wird ja der am wenigsten Besoffene delegiert, aber ein fauler Säufer ist er allemal.
Das Bild mag krass wirken, aber manchmal habe ich schon den Eindruck, dass manche Leute denken, das Volk sei dumm, ungebildet, desinteressiert, unreif und verantwortungslos. Wenn man dem Volk eine eigenständige und verantwortliche Entscheidung nicht zutraut, wie kommt es dann, dass dessen Delegierte eigenständig, interessiert, engagiert, informiert, verantwortungsbewusst usw. sind? Müssen wir nicht erwarten, dass die Delegierten im Schnitt genau so geartet sind wie die Delegierenden? Was macht denn ihre Entscheidungen besser als die Entscheidungen, die von den Delegierenden getroffen würden?
Ich weiss immer noch nicht, welches Wunder aus Delegierten plötzlich weise Ratsherren macht. Es heisst zwar: Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. Im allgemeinen geben aber die Wähler oder irgendwelche Gewählte jemand ein Amt und nicht Gott. Woher dann also der Verstand stammt, müsste noch genauer erforscht werden.

Noch gegen etwas anderes möchte ich eine Breitseite schiessen: "Abwahl". Man hört zwar landauf, landab immer von Abwahl, Abwählen usw. Doch wie verhält es sich wirklich? Niemand wir abgewählt. Wer einmal gewählt ist, hat in den meisten Fällen seine Wahlperiode hindurch seine Stellung auf sicher. Während der Wahlperiode kann niemand abgewählt werden. Erst bei der ohnehin fälligen Neuwahl kann jemand nicht wiedergewählt werden. Zudem basieren ja die üblichen Wahlsysteme darauf, dass man für jemand stimmt und nicht gegen jemand. Daher wird jemand anderer gewählt, "abgewählt" wird niemand. Dass man eine ohnehin fällige Neuwahl verliert, ist das ganz normale Risiko, das mit Wahlen nun einmal verbunden ist.
Eine echte Abwahl wäre möglich, wenn ein Volksrecht eingeführt würde, mit der eine Art "Kündigung" eingeführt würde, so dass tatsächlich die Möglichkeit bestünde, entweder eine gewählte Person gezielt abzuberufen oder eine vorzeitige Neuwahl auszulösen. Ferner wäre es auch denkbar, den Wähler neben einer Präferenz für jemand auch eine Präferenz gegen jemand angeben zu lassen, also eine negative Stimme einzuführen (was ich andernorts zur Diskussion gestellt habe).
Im Kern geht die Debatte hier ja darum, die Wahltermine so festzulegen, dass "durchregiert" werden könne; wenn dies ohne Demokratieverlust und ohne mangelnde Rückbindung an die Wähler möglich sein soll und also nicht zur Diktatur auf Zeit entarten soll, dann müsste im Gegenzug den Wählern irgendeine Art von Kontrollrecht zugestanden werden. Wenn man es nicht über Wahlen realisiert, dann müsste man es eben über Abstimmungen, Volksbegehren oder eine gerichtliche Klagemöglichkeit realisieren. Viele andere Möglichkeiten gibt es gar nicht.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 19:59 Uhr:   

@Florian

Das solltest du eigentlich wissen: Irland ist Mitglied der Euro-Zone!!!
Auch Spanien hat anständiges Wachstum. D, I, F und P haben größere Probleme, aber schuld daran ist nicht der Euro.

"Die eigentliche Kernfrage, zur Beurteilung ob die Euro-Einführung sinnvoll ist, lautet also: Sind die Volkswirtschaften der Euro-Zone (ausreichend) ähnlich."
Das muß nicht zwingend sein, ist aber schon wünschenswert. Und die Kernländer D, F und I haben durchaus viele Gemeinsamkeiten (A, B und NL sind ebenfalls nicht unähnlich den ersten drei)sind. Diese Länder sind sich ohne Zweifel viel ähnlicher als das West- u. Ostdeutschland 1990 waren. Trotzdem waren damals die späteren Euro-Kritiker nicht auf der Barrikade bei der Währungsunion, und das obwohl die frühe Währungsunion mit politisch hoch gehaltenem Wechselkurs der Ost-Wirtschaft ganz erheblich schadete.

Zurück zum Thema Referenden: Ich halte das Volk weder für pauschal klüger noch für pauschal dümmer als Parlamentarier. Aber auf absehbare Zeit scheint mir für DEutschland ein Festhalten an der repräsentativen Demokratie sinnvoller, da so Reformen (die den Namen verdienen) eher durchzusetzen sind, denn große Veränderungen entstehen gerade nicht aus Konsens heraus, wie man ja gerade an den ersten Jahren der Bundesrepublik schön sehen kann.


"Ich möchte nur an die Referenden in Italien erinnern, die vom echten Volkswillen getragen waren,"
Aber letztlich auch nicht viel bewegten...
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 17. Juli 2006 - 20:13 Uhr:   

@ Thomas:
"Das solltest du eigentlich wissen: Irland ist Mitglied der Euro-Zone!!! "

Natürlich weiß ich das.
Das ganze Beispiel zieht ja gerade darauf ab, dass gewisse Maßnahmen in diesem Falle nicht mehr möglich sind.

""Die eigentliche Kernfrage, zur Beurteilung ob die Euro-Einführung sinnvoll ist, lautet also: Sind die Volkswirtschaften der Euro-Zone (ausreichend) ähnlich."
Das muß nicht zwingend sein, ist aber schon wünschenswert. "

Natürlich muss das nicht zwingend sein.
Aber noch einmal mein Argument (das genauso jeder Volkswirtschaftler vorbringen würde):
Wenn die Volkswirtschaften der Euro-Zone nicht ausreichend ähnlich sind, dann ist eine gemeinsame Währung schädlich!
Machen kann man das natürlich dann trotzdem, aber eben mit Kosten.

Aber um nur einmal ein konkretes Beispiel für einen externen Schock zu bringen, der nicht alle Euro-Staaten gleich trifft:
Ein steigender Ölpreis hat für die Niederlande (die Zugang zu Nordseeöl haben) völlig andere Auswirkungen wie für Österreich (das Öl m.W. komplett importieren muss).
Wenn nun der Ölpreis steigt, wäre Österreich folglich an wesentlich niedrigeren Zinsen interessiert als die Niederlande.
In der Realität gibt es einen Kompromiss irgendwo in der Mitte. Die Folge ist für Österreich eine höhere Arbeitslosenquote, als wenn man in der Geldpolitik frei gewesen wäre.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 09:11 Uhr:   

@Florian. Pardon, das kommt davon, wenn man mal nicht so genau hinsieht.

Das Beispiel mit dem Öl ist doch holzschnittartig, denn auch der Bedarf ist unterschiedlich hoch und nicht nur die Förderung(Holland hat übrigens nur Erdgas in großen Mengen und sogar in Österreich gibt es Öl in kleinen Mengen, ebenso wie in Deutschland). Und da kein Euro-Land seinen Ölbedarf auch nur annähernd selber decken kann, ist da gewisse Ähnlichkeit.
Ohne Zweifel erhöht der Euro in der Euro-Zone die Wettbewerbsintensität, aber für welchen Ökonomen ist das prinzipiell schlecht? Ganz platt gesagt: Wenn Fiat überleben will, müssen die jetzt anständige Autos bauen statt auf die nächste Abwertung der Lire zu hoffen.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 11:47 Uhr:   

@Philipp Wälchli

Zur These, dass Delegierte im Durchschnitt nicht fähiger seien als die Delegierenden:
Dies kann in einem sich verändernden System kein Dauerzustand sein. Denn sobald jemand fähigere Delegierte auswählt, hätte dieser größeren Erfolg. Es sei denn die Menschen hätten die Tendenz immer die ungeeignetsten Delegierten zu wählen. Dann stellt sich aber die Frage, warum sie bei Volksabstimmungen bessere Entscheidungen treffen sollten.
Abwahl:
Statt Abwahl muss es natürlich nicht wieder wählen heißen. Aber es bleibt dabei, dass dies möglich ist und auch geschieht. Natürlich wird dann jemand anders gewählt. Wie sollte es anders gehen, soll man bestimmen, dass man für vier Jahre keine Regierung hat?
Die Idee von ständigen Wahlen und Volksabstimmungen, ist doch den Druck auf die Politiker zu erhöhen. Warum dann nicht die Verkürzung der Legislaturperiode auf ein Jahr?
Letztendlich führt dies doch nur dazu, dass das Handeln der Politiker noch kurzfristiger und populistischer wird.
Wo ich einen Reiz von Volksabstimmungen sehe, ist dann wenn man die Selbstbedinungsmentalität von Politikern einschränken kann.
Man darf sich aber keinen Illusionen hingeben. Dauerhaft wird nur ein schizophrenes Volk Politiker wählen, die Entscheidungen treffen, die keine Mehrheit in der Bevölkerung haben und diese dann durch Volksabstimmungen revidiert werden.
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uwe s. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 14:53 Uhr:   

Abwahlen von (Ober-)Bürgermeisterinnen haben in den vergangenen Jahren in Hessen in Hanau und Maintal stattgefunden.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 14:57 Uhr:   

T. Frings:
"Ohne Zweifel erhöht der Euro in der Euro-Zone die Wettbewerbsintensität,"

Ganz genau. Und dies ist auch der entscheidende ökonomische Pluspunkt des Euro (die in der Mediendiskussion seinerzeit vorherrschenden Argumente waren hingegen oft auf die ziemlich irrelevanten Sorten-Transaktionskosten gerichtet).

Und genau diesen Pluspunkt muss man dem entscheidenden Minuspunkt (keine Reaktionsmöglichkeit auf assymetrische Schocks) gegenüberstellen.
Welcher Punkt nun überwiegt ist sehr schwierig zu berurteilen. (Und genau dies ist mein Argument: Es ist eben KEINE Frage mit einer eindeutigen Antwort! Und egal wie das Volk die Euro-Frage entschieden hätte, hätte man aus dem Abstimmungsergebnis dann eben auch nicht folgern können, dass Volk habe eine "objektiv falsche" Entscheidung getroffen).

Inhaltlich hast Du übrigens mit folgendem recht:
Die Euro-Volkswirtschaften sind tatsächlich relativ ähnlich.
Spätestens wenn Großbritannien dem Euro beiträte wäre es damit aber endgültig vorbei. Nicht nur wegen dem Nordsee-Öl. Auch sonst ist die englische Wirtschaft von der kontinentaleuropäischen ziemlich verschieden.
(Wobei es eben auch im Euro-Raum heute schon klare Ausreißer wie das erwähnte Irland gibt. Die daraus folgenden Probleme habe ich geschildert. Zum Glück ist Irland aber so klein, dass es keine nennenswerten Folgen auf dem deutschen Arbeitsmarkt hat. Umgekehrt aber natürlich schon: Die Folgen des (für irische Bedürfnisse) viel zu billigen Geldes sind für dieses Land dramatisch).
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 15:15 Uhr:   

@Unterstützer

quote:

Zur These, dass Delegierte im Durchschnitt nicht fähiger seien als die Delegierenden:
Dies kann in einem sich verändernden System kein Dauerzustand sein. Denn sobald jemand fähigere Delegierte auswählt, hätte dieser größeren Erfolg.




Da würfeln Sie aber zwei verschiedene Bedeutungen von fähig durcheinander. Denn was will der Delegand vom Delegierten? Doch wohl, dass er die Interessen des Deleganden durchsetzt. Politisch fähig (=durchsetzungsstark) ist also etwas völlig anderes als fachlich fähig.

Mehr Erfolg hat nicht wer kompetente Delegierte delegiert, sondern wer politisch fähigere Delegierte entsendet.

Es gibt keinen Grund da von einer positiven Korrelation auszugehen, ganz im Gegenteil könnte man auch vermuten dass die fachlich nötige Sachlichkeit politisch tötlich ist.

Etwas polemischer formuliert:
Inhaltlich fähige Leute können (In dem Bereich in dem sie inhaltlich fähig sind) bedenken, berechnen und beraten. Das ist schön, aber gewählt werden nach ihrem Argument politisch fähige Leute und die können eher bedrohen, bestechen und betrügen.
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Unterstützer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 16:00 Uhr:   

@gelegentlicher Besucher
Meine Erwartung an Delegierte ist nicht unbedingt, dass sie fachlich kompetenter sind als ich. Die Behauptung, dass jemand gerade darum weil er fachlich nicht kompetent ist gewählt wird müsste man aber erstmal beweisen.
Ich wähle den Delegierten, von dem ich glaube, dass er meine Interessen am besten vertritt. Dazu gehört auch, dass er sich fachlich beraten lässt, wenn dies notwendig ist.
Die Gegner der indirekten Demokratie müssten konkretisieren was sie den Politikern vorwerfen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 17:22 Uhr:   

Ausführungen zu direkter Demokratie bzw. Volksabstimmungen kann ich mir sparen - das hat Philipp ganz hervorragend dargestellt, dem schließe ich mich komplett an.

@Florian:
Deine Gegenüberstellung der drei Methoden war sehr instruktiv.
Und ist für mich ein weiterer Beleg dafür, daß die Euro-Einführung sinnvoll war.

Denn nur die Methode 3 ist wirklich aufs Problem bezogen und liefert eine vernünftige Lösung. Die beiden anderen Methoden über staatliche Finanzmogeleien verkleistern nur die eigentlichen Gründe und machen langfristig nur mehr Probleme.

Insbesondere kann nur die Methode 3 auch eine differenzierte Reaktion nach Branche oder Region ermöglichen.
Es ist ja eigentlich unsinnig, den ganzen DM-Raum mit Zins- oder Währungsänderungen zu manipulieren, wenn einige politisch dominante Firmen/Branchen/Regionen Wettbewerbsprobleme haben.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 20:13 Uhr:   

Wo gibt es hier einen Gegner der indirekten Demokratie? Ich habe jedenfalls keinen ausmachen können. Den Vorschlag, die Schweiz solle doch das Parlament abschaffen, weil sie ja Volksabstimmungen hat, habe ich mir erspart zu kommentieren, weil sich dieser Vorschlag von selbst qualifiziert.
In Tat und Wahrheit funktioniert auch die am meisten ausgebaute direkte Demokratie nicht ohne eine Art parlamentarische Schaltstelle, die das Ganze am Laufen hält. Wie es einmal jemand schön formuliert hat: Dieses Organ ist nicht der Mittelpunkt, sondern der Angelpunkt, um den sich alles dreht; würde er fehlen, würde alles auseinanderfliegen.

Die Frage ist hier nicht: Indirekte Demokratie oder direkte Demokratie. Die Fragestellung war: Sollen die Wahltermine aller Ebenen zusammengelegt werden? Unter Hinweis auf die Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, wurde diskutiert, ob man im Gegenzug dem Volk andere Kontrollrechte gegenüber seinen Vertretern einräumen sollte.
Dabei habe zumindest ich immer von VolksRECHTEN gesprochen, nicht von VolksENTSCHEIDEN. Denn es gibt sehr viele Rechte, die das Volk ausüben kann, es müssen nicht allein nur Volksentscheide sein. Gerade in einem System wie Deutschland wird man wohl mit Vorteil Volksentscheide eher am Ende einer Entwicklung sehen als an deren Anfang. Vielleicht wäre aber eine Art Volks-Misstrauensvotum denkbar, so für den Anfang mit Volksrechten? Damit könnte sich das Volk nicht in die politischen Entscheidungen einmischen, sondern nur eine vorzeitige Neuwahl auslösen. Und wählen darf das Volk ja auch nach den Vorstellungen der Befürworter der rein indirekten Demokratie, oder?

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