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Archiv bis 21. Februar 2009

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » Nordrhein-Westfalen » Nordrhein-Westfalen – Änderung des Kommunalwahlrechts in NRW » Archiv bis 21. Februar 2009 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Januar 2007 - 20:03 Uhr:   

Die Referentenentwürfe liegen inzwischen vor.

Sowohl bei Landtags- als auch beim Kommunalwahlrecht wird auf Sainte-Laguë umgestellt. Das ist zu begrüßen. Inkonsequent ist aber, daß es bei der bisherigen Regelung für Überhangmandate bleibt und daher weiter mathematisch überflüssige Überhangmandate möglich sind. Murks ist auch die Regelung für das "Zuschlagsmandat" im Kommunalwahlrecht.

Beim Landtagswahlrecht wird neben der Einführung der Zweitstimme die Aufstellung von Ersatzbewerbern für Direktkandidaten obligatorisch. Unlogisch ist in diesen Zusammenhang, daß der Ersatzbewerber nicht für einen ausscheidenden Direktbewerber in den Landtag nachrücken kann, das geht weiterhin nur über die Liste. Der Ersatzbewerber kommt also nur zum Zuge, wenn der Bewerber zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Wahltag ausfällt. Zur Vermeidung von Nachwahlen wie in Dresden wären Ersatzbewerber nicht nötig, man könnte einfach den Toten auf dem Wahlzettel stehen lassen wie in Bayern. Wenn man aber schon Ersatzbewerber aufstellt, sollten die auch ggf. für den erfolgreichen Wahlkreisbewerber nachrücken können. Analog zum Bundestagswahlrecht werden die Zweitstimmen derjenigen Wähler nicht berücksichtigt, die ihre Erststimme einem erfolgreichen Einzelbewerber oder einem Bewerber einer Partei ohne Landesliste gaben. Parteien dürfen keine Bewerber mehr aufstellen, die mehreren Parteien oder einer anderen Partei angehören.

Bemerkenswert ist, daß die Hürde von 1000 Unterschriften für die Landesliste nicht angehoben wird. Bisher lag die Hürde, um überall zu kandidieren und eine Landesliste aufzustellen bei 13800 Unterschriften (128x100 Unterschriften in den Wahlkreisen und 1000 für die Landesliste). 1000 Unterschriften bei gut 13 Mio. Wahlberechtigten dürfte jede Gurkentruppe schaffen.

Beim Kommunalwahlrecht wird die Sperrklausel nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf ein ganzes Mandat, sondern nur auf rechnerisch 0,75 Mandate angehoben. Bürgermeister und Landräte werden künftig für 6 Jahre mit relativer Mehrheit gewählt. Die bisherige (m.E. unsinnige) Altersgrenze von 68 Jahren entfällt. Künftig dürfen mehrere Parteien und Wählergruppen einen gemeinsamen Bürgermeister- oder Landratskandidaten aufstellen. Das ist auch sinnvoll, da Absprachen durch den Wegfall der Stichwahl viel wichtiger und häufiger werden. Im Gegensatz zu Hessen wird das Alter für das aktive Wahlrecht nicht wieder auf 18 angehoben.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Januar 2007 - 22:27 Uhr:   

Die Entwürfe finden sich hier:
http://www.im.nrw.de/bue/296.htm#
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Januar 2007 - 11:52 Uhr:   

In den Entwürfen finden sich wirklich viele Macken, Widersprüche und Unverständliches. Die Beschreibung von Sainte-Laguë ist unnötig kompliziert, und mit vielen Passagen, die nur bei Hare-Niemeyer Sinn machen. Auf welche Stimmenzahlen beziehen sich 0,75-Sitz- und Mehrheitsklausel? Die Einzelregelungen bei der Zuteilung von Ausgleichsmandaten machen nicht das, was als Grundsatz vorher versprochen wird.

Nur die Änderung bei der Stichwahl ist eindeutig. Keine Stichwahl, relative Mehrheit (und keine Alternativstimme).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2007 - 19:31 Uhr:   

Die Gesetzentwürfe sind inzwischen eingebracht und werden in der kommenden Woche im Landtag behandelt (Drucksachen 14-3977, 3978 und 3979 für LWG, KWG und GO)

Im wesentlichen unverändert, mit Formelfehlern und Widersprüchen in den Formulierungen.
http://www.wahlrecht.de/news/2007/05.htm
http://www.im.nrw.de/bue/296.htm#
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 07. Januar 2008 - 16:49 Uhr:   

Kann mir mal jemand bitte eine Beispielrechnung vorrechnen...habe das aus dem Gesetzestext nicht ganz erfassen können...
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Januar 2008 - 23:33 Uhr:   

Was genau?
Eine Beispielrechnung zur 1,0-Sitz-Sperrklausel ist hier:
http://www.wahlrecht.de/kommunal/nrw/ein-sitz-huerde.html
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Dr. Axel Michalides
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2009 - 18:17 Uhr:   

Nachdem nun bereits die zweite Klage gegen die Kommunalwahl - diesmal betreffs Vorlegung des Wahltermins - Erfolg hatte, frage ich mich, ob auch die Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl vor Gericht standhalten würde.

In anderen Bundesländern, in denen eine Stichwahl schon lange selbstverständlich ist (z.B. Bayern), käme jedenfalls kaum einer auf die Idee, diese abzuschaffen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2009 - 21:24 Uhr:   

"frage ich mich, ob auch die Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl vor Gericht standhalten würde."
Wieso soll relative Mehrheitswahl verfassungswidrig sein??? Und warum soll es zwingend eine Stichwahl geben, obwohl häufig der Sieger der Stichwahl weniger Stimmen bekommt als der Führende im ersten Wahlgang??? 2004 war es bei zwei Landrats-Stichwahlen sogar so, daß der Sieger weniger bekam als der Zweitplatzierte im 1. WG.

Hier mal die Aufzählung für die Stichwahlen in kreisfreien Städten 2004.

Der Sieger der Stichwahl bekam mehr Stimmen als der Führende im 1. Wahlgang in: Duisburg, Wuppertal, Leverkusen, Bottrop, Gelsenkirchen.

Der Sieger der Stichwahl bekam weniger Stimmen als der Führende im 1. Wahlgang in: Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Münster, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Hagen, Herne.

Also fünf Mal mehr und zehn Mal weniger Stimmen absolut. Aber selbst wenn das andersrum wäre, eine Verfassungswidrigkeit wäre keine zu erkennen. Politisch wäre es von SPD und Grünen auch sehr ungeschickt gewesen, einerseits mit Hinweis auf Kosten und Wahlbeteiligung gegen den Wahltermin Front zu machen, gleichzeitig aber gerade diese Argumente beim Thema Stichwahl nicht gelten zu lassen und mit genau entgegengesetzter Argumentation Krach zu schlagen.



"In anderen Bundesländern, in denen eine Stichwahl schon lange selbstverständlich ist (z.B. Bayern), käme jedenfalls kaum einer auf die Idee, diese abzuschaffen."
Das ist kein Argument. Beckstein hatte die Idee mal als Innenminister.
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Dr. Axel Michalides
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2009 - 22:04 Uhr:   

Grundsätzlich halte ich eine Stichwahl für das demokratischere Wahlprinzip, auch wenn dem sicherlich keine verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt.

Nachteil bei der Mehrheitswahl ist, dass ein Kandidat schon mit 25% oder weniger die Wahl gewinnen kann, obwohl er nur eine Minderheit in der Wählerschaft vertritt.

Bei einer nachfolgenden Stichwahl müssten sich die Wähler der nicht zum Zuge gekommenen Kandidaten entscheiden, welchen der beiden erstplatzierten sie - als Alternative für ihre erste Wahl - präferieren oder ob sie sich der Stimme enthalten.
Damit erhält der letzlich gewählte Kandidat eine höhere Legitimation.

Das Argument, dass bei der Stichwahl oft weniger Stimmen auf den Sieger entfallen als bei der ersten Wahl, zählt da nicht. Die Wahlbeteiligung ist dort niedriger, was ich nicht für nachteilig halte.
Man kann vielmehr davon ausgehen, dass bei einer niedrigen Beteiligung ein höherer Anteil an gut informierten und interessierten Bürgern wählt. Auch dadurch würde der Sieger einer Stichwahl für mich eine höhere Legitimation erhalten.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2009 - 22:36 Uhr:   

Oder man macht beides in einem. Ein Wahlgang (kostensparend) mit Stichwahl (bessere Berücksichtigung des Wählerwillens und bessere Legitimierung, (Mehrheit der Wähler)).

IRV (single-winner STV) halte ich für das beste Wahlverfahren für Direktwahlen (Bürgermeister und Landräte in Deutschland).

Gerade bei der Abschaffung der Stichwahl in NRW habe ich mich gefragt, warum IRV nicht von einer Partei vorgeschlagen wurde.

http://www.wahlrecht.de/lexikon/irv.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_mit_sofortiger_Stichwahl

(Beitrag nachträglich am 19., Februar. 2009 von zigzag editiert)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 19:18 Uhr:   

"Nachteil bei der Mehrheitswahl ist, dass ein Kandidat schon mit 25% oder weniger die Wahl gewinnen kann, obwohl er nur eine Minderheit in der Wählerschaft vertritt."
Wenn keiner 50% erreicht, dann wird im 2. WG zwangsläufig jemand gewählt, der von weniger als 50% favorisiert wird, das ist nicht zu ändern.

Und auch bei Stichwahlen kann man schon nach dem ersten Wahlgang mit weniger als 25% als Sieger feststehen, wenn man den "richtigen" Gegenkandidaten hat, also z.B. einen Extremisten, der garantiert nicht gewählt wird. Ein spektakuläres Beispiel war die französische Präsidentschaftswahl 2002: Chirac bekam 19,8%, Le Pen 16,9%, Jospin 16,2%. Da Le Pen absehbar keine Chance hatte, stand Chirac mit nur 19,8% praktisch schon als Sieger fest. Im linken Spektrum haben sich zu viele darauf verlassen, daß die Entscheidung erst im 1. WG fällt und nicht taktisch gewählt, mit dem Ergebnis, daß sie damit die Chancen ihres Lagers zunichte machten.

In der Realität kommt es bei Kommunalwahlen außerdem praktisch nicht vor, daß jemand mit 25% vorne liegt. Hier die Zahlen für die nordrhein-westfälische Kommunalwahl 2004:

Bei den 408 Direktwahlen für (Ober-)Bürgermeister und Landräte erhielt der jeweils Führende im 1. Wahlgang

296x mehr als 50%
14x 49-50%
40x 45-49%
42x 40-45%
10x 35-40%
6x 31,5-35%

Also in 72,5% der Fälle absolute Mehrheit und in weiteren sehr nahe dran, nur in 4% der Fälle weniger 40% für den Führenden. Und das, obwohl es wegen der Stichwahl meist keinen Grund gab, taktisch zu wählen.


"Man kann vielmehr davon ausgehen, dass bei einer niedrigen Beteiligung ein höherer Anteil an gut informierten und interessierten Bürgern wählt. Auch dadurch würde der Sieger einer Stichwahl für mich eine höhere Legitimation erhalten."
Gut informierte Bürger, naja. Das sind bestenfalls 5-10%, also in jedem Fall eine kleine Minderheit. Ich kann da keine höhere Legitimation erkennen.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 19:36 Uhr:   

@zigzag: Die JuSos Aachen haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf (mit einer Zweitpräferenzangabe wie in London) der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt, welche nun darüber berät. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass der Spaß noch bis zum Wahltag diesen Jahres geändert werden kann...

Grüße
Cyrix
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 20:13 Uhr:   

Danke für die Info.
Allerdings kann ich darüber im Netz leider nichts finden.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 20:42 Uhr:   

Richtig, im Netz steht der Antrag auch (noch?) nicht. Habe ihn nur hier als Datei auf meiner Platte liegen...

Grüße
Cyrix
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2009 - 21:21 Uhr:   

Ok, danke nochmals.
Bin ja mal gespannt was die Landtagsfraktion von dem Vorschlag hält.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2009 - 12:51 Uhr:   

@ Cyrix:

Jedenfalls die SPD-Landtagsfraktion dürfte kaum Möglichkeit haben, da irgend etwas durchzusetzen.
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2009 - 14:12 Uhr:   

Das Problem beim IRV in Deutschland wäre aber, daß dort die Erststimme die wichtigste ist. Das widerspricht also allen "Erziehungsversuchen" bei der Bundestagswahl!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2009 - 15:11 Uhr:   

@TG

Richtig ist, daß viele Wähler dafür schlicht zu blöd sein werden, zumal die kommunalen Direktwahlen der einzige Anwendungsfall wären und man nur alle sechs Jahre "üben" könnte, wobei viele nach dieser Zeit die vorherige Wahl schon vergessen haben. Das sieht man auch in London: Die Kandidaten außer Johnson und Livingstone hatten zusammen 478320 Stimmen, es wurden davon nur 260066 Stimmen (54,37%) auf die beiden übertragen. Also hat fast die Hälfte der Wähler der absehbar chancenlosen Bewerber ihre Stimme bewußt oder durch Unwissen verfallen lassen. So eine hohe Verlustrate würde nicht ohne Folgen für die Taktik der Parteien bleiben. Sie würde auch bei IRV bemüht sein, möglichst nur einen Kandidaten pro Lager aufzustellen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2009 - 19:14 Uhr:   

@Thomas Frings,

und was sagt uns dieses Wahlverhalten?
Vielleicht, dass viele Wähler keinen anderen Kandidaten für sich für wählbar hielten.
Im Falle einer Stichwahl wären dieser Teil der Wähler zu Hause geblieben wären.

Im übrigen, wenn dadurch auch noch ein Druck entsteht innerhalb eines "Lagers" - so sich ein solches denn überhaupt bildet, in GB sind etwa die Liberal Democrats in keines der beiden Lager einzuordnen - so sehe ich das eher positiv.

Die Abschaffung der Stichwahl so wie jetzt geschehen, wird ja ebenso zu Überlegungen bei den kleinen Parteien führen, ob sie noch einen eigenen Kandidaten aufstellen oder eben doch gleich den Kandidaten einer der Volksparteien unterstützen....
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2009 - 19:20 Uhr:   

zusätzlich ist noch anzumerken, dass die Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren auch nur bei Kommunalwahlen besteht.
Das STV nur bei Kommunalwahlen angewendet werden würde ist insofern kein Argument gegen dieses Verfahren. Im übrigen wäre es ja auch auf andere Wahlen übertragbar.

Allerdings würde die Stimmauszählung länger dauern. Aber das ist bei Wahlen zu den Kommunalvertretungen aufgrund der Möglichkeit zu Kumulieren und zu Panaschieren ja ebenso der Fall....

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