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Neu-Politiker Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Juni 2013 - 22:35 Uhr: | |
Hallo, bei der Gemeindewahl bekam die CDU 2.016 Stimmen, die SPD 2.047 Stimmen, die Grünen 853 Stimmen, die freie Wählerschaft 849 Stimmen und die FDP 254 Stimmen. Das bedeutet, dass die SPD mit 31 Stimmen mehr als die CDU Wahlsieger ist, wenn auch nur knapp. Die Sitzverteilung sieht folgendermaßen aus: SPD und CDU beide 9 Sitze, die Grünen und die freie Wählergemeinschaft jeweils 4 Sitze und die FDP nur einen Sitz. Also hat die FDP keinen Fraktionsstatus. Jetzt gibt es wohl irgendeinen Mitleidspassus, der aussagt, dass sich Fraktionslose anderen Parteien anschließen können. Die FDP möchte zur CDU gehen. Das bedeutet aber, dass die CDU mit der FDP plötzlich die Mehrheit hat. Ist so etwas Rechtens, wenn plötzlich aus diesem Passus Mehrheiten entstehen? Wenn ja, dann wundert es mich nicht, dass es immer mehr Politikverdrossenheit gibt! |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Juni 2013 - 23:13 Uhr: | |
Fraktionen haben in Schleswig-Holstein (es geht offenbar um Uetersen) nichts mit Parteien zu tun. Es ist nichtmal nötig, dass Fraktionsmitglieder in die Gemeindevertretung gewählt worden sind. Die CDU hat deshalb (auch als Fraktion) keine Mehrheit. Der Vorteil ist halt, dass sie damit in fast allen Ausschüssen (sind überwiegend 10er-Ausschüsse) 4 statt 3 Sitze bekommt (zulasten von Grünen und BfB (Losentscheide), wobei sich die Grünen der SPD anschließen könnten, womit dann ausschließlich die BfB zahlen). Angeblich gehts insbesondere um den Vorsitz im Hauptausschuss, aber der würd der SPD eh nicht zustehn. In Schleswig-Holstein wird nicht auf das Wahlergebnis zurückgegriffen (was bei der freien Bildung der Fraktionen auch logisch ist); da müsste bei Gleichstand auch gelost werden. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Juni 2013 - 23:25 Uhr: | |
Also der Ausschluss von Fraktionsgemeinschaften ist ja jetzt kein Naturgesetz. Der Bundestag hat ihn mit einer bekannten Ausnahme (in keinem Bundesland konkurrierende Parteien) in seiner Geschäftsordnung, von Landtagen ist mir jetzt nichts vergleichbares bekannt. Die Kommunalverfassungen regeln in der Regel, ab wann Fraktionsstatus gewährt wird. Von einem Mitleidspassus würde ich hier gar nicht reden, es ist eher eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass bisherige Hürden für den Fraktionsstatus nicht mehr mit Sperrklauseln des Wahlrechts korrespondieren. Und von dieser Regel wird auch beim Status der größten Fraktion (keine Mehrheit!) nicht abgewichen. Übrigens gibt es solche Regelungen auch anderswo, und die verschiedensten Parteien profitieren davon: in Essen gab es mal eine Fraktion der Linken mit zwei Linksaußen-Einzelkämpfern ... |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Juni 2013 - 00:19 Uhr: | |
Es gibt aber schon Unterschiede. In NRW wird z.B. ziemlich deutlich inhaltliche Übereinstimmung zwischen den Mitgliedern gefordert. Mag sein, dass das zwischen CDU und FDP oder DKP und MLPD zumindest manchmal reicht. In Bayern gibts kommunal garkeine Fraktionen (soweit sie praktisch existieren, sind sie nur in Satzungen oder Geschäftsordnungen definiert), sondern nur Zählgemeinschaften (wobei aber die verfassungsrechtliche Zulässigkeit genauso zweifelhaft ist wie bei dem Konstrukt in Niedersachsen, das offenbar zumindest praktisch existiert). |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Juni 2013 - 00:25 Uhr: | |
http://www.ksta.de/politik/pds-und-npd-bilden--technische-fraktion--im-siegburger-kreistag,15187246,13993514.html Die Gemeindeordnung NRW formuliert es (damals auch?) allerdings so: "Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben." |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Juni 2013 - 00:49 Uhr: | |
Steht erst seit 2007 drin. 2004 war aber eigentlich das Tönisvorst-Urteil noch ziemlich frisch. |
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