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Jan W.
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 16:10 Uhr: | |
@Bobo 1953 ist etwas, was sich die Union vielleicht wünscht. Sonst will das aber auch überhaupt keiner. Die FDP kann daran kein Interesse haben, weil ihr droht, dass sie weniger Sitze bekommt, als ihr gemäß Zweistimmenanteil zustehen würden, da ihr in vielen Bundesländern die Abrundung droht. Nur weil sie 1953 nicht unterstützt, ist die FDP doch noch lange kein Koalitionsverräter. Denn eine Koalition funktioniert nicht so, dass der kleine Partner durchzuwinken hat, was der große will. Und so wünschenswert ein Wahlrecht im Konsens zwischen Regierung und Opposition erscheint: auch hier besteht nicht der Zwang, dass die Opposition sich devot den Wünschen der Regierung unterordnet! Zur Vertrauensfrage: Ein Kanzler, der die Vertrauensfrage verliert, und nicht um Bundestagsauflösung bittet, ignoriert nichts. Es ist gemäß GG seine absolut freie Entscheidung, es besteht hier auch keine moralische Pflicht. Er muss sich aber bewusst sein, dass er damit in den Fraktionen eine gewisse Dynamik in Gang setzen könnte. Ansonsten ist davon auszugehen, dass dann nach einem Notwahlrecht durch Anordnung des BVG gewählt würde. Eine wahlverhindernde Wirkung hat der jetzige Zustand nicht. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 19:27 Uhr: | |
Dass der FDP bei getrennten Wahlgebieten ein Nachteil aus überwiegender Abrundung droht, ist ein Märchen. Sie wird mit etwa gleicher Wahrscheinlichkeit auch von Aufrundung profitieren, weil bei kleinen Parteien in vielen Ländern Ansprüche unter 1 systematisch aufgerundet werden. Ich hab das mal simuliert; bei Parteien, die in allen Ländern ungefähr gleiche Ansprüche haben, gibt es im Saldo erst unter 2,5 bis 3 Prozent systematische Abrundung; darüber gleichen sich Bereiche mit Auf- und Abrundung weitgehend aus (kaum vorhersagbar; die verbleibenden systematischen Schwankungen sind bei großen Parteien auch nicht kleiner). Dass es z.B. in Bremen unattraktiv wird, die FDP zu wählen, ist auch kaum ein Argument. Das betrifft nicht nur die kleinen Parteien; in Bremen kann die Ausgangslage auch leicht so sein, dass bei CDU und/oder Grünen die Stimmabgabe ebenso sinnlos ist, weil vorher sicher ist, dass sie genau 1 Sitz bekommen werden. Gleiches gilt natürlich bei überhängenden Listen in sicheren Wahlkreisen (bezüglich der Wahlteilnahme) bzw. überall (bzw. der für die Parteienfinanzierung relevanten Zweitstimme). In Bremen ist es ziemlich leicht möglich, dass sämtliche Sitze vor der Wahl sicher vorhergesagt werden können. Ausgleich würd auch das Problem der FDP relativieren. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 21:16 Uhr: | |
@Ratinger Linke Ein Wahlsystem, das dazu führt, dass es bei einer Bundestagswahl unattraktiv ist, für die Partei der ersten Wahl zu Stimmen, wenn diese eine Chance hat, die 5-%-Hürde zu überschreiten, ist aus meiner Sicht mit einem Geburtsfehler behaftet. Aus meiner Sicht muss sich jede Stimme, die bundesweit für eine Partei abgegeben wird, die in den Bundestag einzieht auch eine potentiell positive Wirkung haben. Deshalb lehne ich getrennte Wahlgebiete ab. Es wird schließlich ein bundesweites Parlament und nicht 16 Einzelparlamente gewählt. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 22:06 Uhr: | |
"Ausgleich würd auch das Problem der FDP relativieren." Aber könnte bezügl. der Wahlgleichheit kritisch werden. Das Stimmgewicht in Baden-Württemberg, Sachsen und im Saarland wäre z. B. 2009 39% höher gewesen als in Niedersachen. 2005 wäre das Stimmgewicht in Sachsen-Anhalt 57% höher gewesen als in Niedersachsen. Diese Abweichungen gingen deutlich über das hinaus, was bei getrennten Wahlgebieten unvermeidlich ist. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 23:17 Uhr: | |
Das ist schon richtig, aber das Bundesverfassungsgericht hat ziemlich in die Richtung manövriert, und wenn sie das dann doch kippen (was natürlich möglich ist), stehn sie ziemlich blöd da. Jedenfalls dann, wenn die Möglichkeiten zum Erhalt von Überhang (und damit Minimierung der länderbezogenen Verzerrung) genutzt werden. Ein statischer Wert von unausgeglichenem Überhang pro Land scheint wirklich frei von negativem Stimmengewicht zu sein. Wenn man jedem Land 1 unausgeglichenes Überhangmandat lässt, wird die Verzerrung schonmal etwas reduziert. Hilft natürlich in Baden-Württemberg nicht viel. Erststimmenabhängige Verteilung des Überhangkontingents hilft dagegen im Saarland nichts. Mit dem Urteil kompatibel dürfte aber auch sein, mehr als 15 potenzielle Überhangmandate zu verteilen, solang man praktisch sicher sein kann, dass nicht mehr als 15 davon genutzt werden. Eventuell gehn bei so einem Modell auch mehr als 15, weil man ja eine zusätzliche Rechtfertigung dafür hat. Wenn man beispielsweise jedem Land 1 Grundüberhangmandat gibt und 15 weitere nach Erststimmen der Wahlkreisgewinner auf die Länder verteilt, werden wohl selten mehr als 15 wirklich genutzt. Das kann man als guten Kompromiss zwischen landesinterner Parteiverzerrung, Länderverzerrung und Bestand von Direktmandaten verkaufen. Mit dem aktuellen Urteil wird es sehr schwer sein, dagegen erfolgreich zu argumentieren. Das sächsische Modell (Ausgleichsmandate auf die Zahl der Überhangmandate gedeckelt) scheint zwar frei von absolutem negativen Stimmengewicht zu sein, hat aber relatives. Wer durch zusätzliche Stimmen zusätzlichen Überhang generiert, löst damit zusätzlichen Ausgleich aus. Der kann ausschließlich auf andere Parteien entfallen, wenn die eigene Partei schon zuvor Ausgleich bekommen hat. |

Jan W.
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. Juli 2012 - 23:56 Uhr: | |
http://www.youtube.com/watch?v=NZLCT_uhcvM Ab Minute 23 wird deutlich, dass das BVG durchaus etwas für die Erfolgswertgleichheit der Stimmen aus verschiedenen Ländern übrig hat. Feste Sitzkontingente würden lediglich das Problem mit den hin und herspringenden Mandaten zwischen den Ländern lösen, aber die Erfolgswertgleichheit zerstören. Diese Zwickmühle (NSW/EWG) hat das Koalitionswahlrecht erst geschaffen - die Verfassungswidrigkeit der Koalitionslösung heißt nicht automatisch, dass feste Sitzkontingente verfassungsgemäß wären. Aus der Zwickmühle kommt man nur mit dem Rückwärtsgang raus ... weg von den getrennten Wahlgebieten. Für eine echte Oberverteilung nach Ländern gibt es keine Mehrheit - Zustimmung hatte sie nur mit der Reststimmen-Voodoo-Formel, die das Ergebnis wieder an die Parteienoberverteilung angenähert hat. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 01:24 Uhr: | |
Dass der Gesetzgeber das Recht gehabt hat, die Erfolgswertgleichheit nicht ganz zu ignorieren, ist keine besonders starke Aussage. Das kulminiert dann in der Aussage, dass der Gesetzgeber deswegen nicht gezwungen war, explizite Verzerrungen einzubauen (etwa Verdoppelung der Sitzzahl Bremens, damit 5% halbwegs sicher einen Sitz bringen; Randnummer 83). Implizit könnte man daraus folgern, dass er dazu gezwungen ist, wenn die bundesweite Verrechnung ganz wegfällt. Die Bundesländer als getrennte Wahlgebiete (nicht in der Terminologie des BVerfG, sondern der hier üblichen Bedeutung) sind mit dem Urteil ganz klar eine zulässige Konstruktion, auch wenn die Konsequenzen daraus ziemlich krass sind. Negatives Stimmengewicht rechtfertigt auch bei dieser Grundentscheidung fast alles (Randnummer 97). Was aber wohl heißt, dass das Modell dann wirklich frei von negativem Stimmengewicht sein muss. Man sollte sich nichts vormachen: Das Urteil ist eine ganz eklatante Schwächung der Verhältniswahl gegenüber der bisherigen Rechtsprechung, wo etliche Fragen zumindest offen waren. Auch beim Überhang gibts nun keinen Zweifel an der Zulässigkeit mehr, auch wenn er zahlenmäßig begrenzt worden ist. |

Ratinger Linke
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 04:37 Uhr: | |
Hab das Modell mal für 2009 und 2005 durchgerechnet (mit Sainte-Laguë). Also Verteilung der Sitze nach Deutschen (Ende 2006 bzw. 2002) auf die Länder; pro Land 1 Überhangmandat frei plus 15 nach Erststimmen der Wahlkreisgewinner verteilte. Gegenüber gültigen Erststimmen zieht das praktisch 1 potenzielles Überhangmandat von Brandenburg nach Bayern. Bei Verteilung nach Deutschen hätte 2005 auch noch Sachsen-Anhalt ein zweites bekommen (zulasten von Niedersachsen, wo es kaum gebraucht wird), aber das ist inzwischen eh weg. ÜHM = Überhangmandate, AGM = Ausgleichsmandate, UAÜ = unausgeglichener Überhang, OV = hypothetische Oberverteilung, Abw. = Abweichung der erzielten Sitze vom Idealanspruch in Prozent
2009 CDU SPD Grn FDP Lnk CSU CDU SPD Grn FDP Lnk CSU ÜHM AGM UAÜ Sum Abw. SH 7 6 3 3 2 0 9 6 3 3 2 0 2 0 2 23 +1.173 MV 5 2 1 1 4 0 6 2 1 1 4 0 1 0 1 14 -0.121 HH 4 3 2 2 1 0 4 3 2 2 1 0 0 0 0 12 -5.958 NI 21 18 7 8 5 0 21 18 7 8 5 0 0 0 0 59 -6.561 HB 1 1 1 1 1 0 1 2 1 1 1 0 1 0 1- 6 +22.122 BB 5 6 1 2 6 0 5 6 1 2 6 0 0 0 0 20 -4.881 ST 6 3 1 2 7 0 6 3 1 2 7 0 0 0 0 19 -6.390 BE 6 5 4 3 5 0 6 5 4 3 5 0 0 0 0 23 -7.402 NW 45 39 14 20 11 0 45 39 14 20 11 0 0 0 0 129 -5.524 SN 12 5 2 5 9 0 16 6 3 5 9 0 4 2 2 39 +11.470 HE 15 12 5 7 4 0 15 12 5 7 4 0 0 0 0 43 -5.855 TH 6 3 1 2 6 0 7 3 1 2 6 0 1 0 1 19 -0.949 RP 11 8 3 5 3 0 13 8 3 5 3 0 2 0 2- 32 +0.979 BY 0 17 11 14 6 42 0 17 11 14 6 45 3 0 3 93 -2.992 BW 28 15 11 15 6 0 37 19 14 18 7 0 9 11 3 95 +18.422 SL 2 2 1 1 2 0 4 2 1 1 2 0 2 0 1 10 +23.358 == 174 145 68 91 78 42 195 151 72 94 79 45 25 13 16 636 0.000 OV 173 146 68 93 76 42 185 156 72 99 80 44 2005 CDU SPD Grn FDP Lnk CSU CDU SPD Grn FDP Lnk CSU ÜHM AGM UAÜ Sum Abw. SH 8 8 2 2 1 0 8 8 2 2 1 0 0 0 0 21 -3.749 MV 4 5 1 1 3 0 4 5 1 1 3 0 0 0 0 14 +0.103 HH 3 5 2 1 1 0 3 6 2 1 1 0 1 0 1 13 +7.674 NI 20 26 5 5 3 0 20 26 5 5 3 0 0 0 0 59 -3.237 HB 1 3 1 0 0 0 1 3 1 0 0 0 0 0 0 5 +5.321 BB 4 8 1 1 6 0 5 10 1 2 6 0 2 2 1 24 +16.450 ST 5 7 1 2 5 0 6 10 1 2 7 0 3 3 1 26 +26.932 BE 5 9 3 2 4 0 5 9 3 2 4 0 0 0 0 23 -4.759 NW 45 52 10 13 7 0 45 52 10 13 7 0 0 0 0 127 -3.696 SN 11 9 2 4 8 0 14 9 2 4 9 0 3 1 2 38 +9.556 HE 15 16 5 5 2 0 15 16 5 5 2 0 0 0 0 43 -2.554 TH 5 6 1 2 5 0 5 6 1 2 5 0 0 0 0 19 -1.120 RP 11 11 2 4 2 0 11 11 2 4 2 0 0 0 0 30 -2.248 BY 0 24 7 9 3 46 0 24 7 9 3 46 0 0 0 89 -3.122 BW 31 23 8 9 3 0 33 23 8 9 3 0 2 0 2 76 -0.930 SL 2 3 0 1 2 0 2 4 0 1 2 0 1 0 1 9 +12.695 == 170 215 51 61 55 46 177 222 51 62 58 46 12 6 8 616 0.000 OV 173 213 51 61 54 46 178 220 52 63 56 47
2009 wären also tatsächlich 16 Überhangmandate nicht ausgeglichen worden, aber bei 2 davon fehlt nur Nullausgleich. Mit D'Hondt würd man unter 15 kommen. Die Abweichungen von den Sitzansprüchen sind nicht so extrem, wenn man bedenkt, dass in Bremen allein der Rundungsfehler um die 12% betragen kann. Nachdem relativ wenig Länder von der Aufblähung betroffen sind, sind die Kosten für die anderen Länder relativ klein. Dass das das Bundesverfassungsgericht kippen könnte, halt ich für ziemlich unwahrscheinlich. Die FDP kommt dabei nicht besonders gut weg (vorallem wegen der höheren Gewichtung des Ostens), aber viel schlechter als das jetzige Wahlrecht wär es auch nicht. Allerdings ist sie durch das Urteil jetzt in der besseren Verhandlungsposition. Für die CDU ist der Vorteil eigentlich nicht so groß; bei SPD-Überhang kann sie damit leicht draufzahlen. Ziemlich sicher gut ist es nur für CSU und Linke. Insofern geb ich dem Pukelsheim mehr Chancen, zumal die Union erstmal auf die Lösung kommen müsste. Wobei es natürlich sein kann, dass ihnen noch was Anderes einfällt. |

Nikolaus Krause
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 09:05 Uhr: | |
Ich verstehe nur Bahnhof. Warum z.B. "pro Land 1 Überhangmandat frei plus 15 nach Erststimmen der Wahlkreisgewinner verteilte". Sind jetzt plötzlich 31 Überhangmandate möglich? Bitte erklären. |

Tempelhüter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 10:18 Uhr: | |
Noch einmal ein Gedanke zum Problem des Natürlichen Quorums in kleinen Ländern: Nehmen wir das prozentuale Bundestagswahlergebnis 2009 der Freien Hansestadt Bremen als Rechenbeispiel: SPD 30,2 CDU 23,9 Grüne 15,4 Linke 14,3 FDP 10,6 Wenn es demnächst zu getrennten Wahlgebieten mit festen Sitzkontingenten pro Land kommt, erhält Bremen anteilig fünf Bundestagssitze (einerlei, ob die Quote durch die Einwohner oder die Zahl der Wahlberechtigten bestimmt wird). Wenn wir die fünf Mandate nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilen, erhielte jede Partei einen Sitz. Als stimmenschwächste Partei dieses Rechenbeispiels hätte die FDP am meisten von diesem System profitiert. Bei einem 10,0-prozentigen Resultat wären die Liberalen hingegen leer ausgegangen. Wenn man ein so kleines Wahlgebiet mit nur 5 Sitzen hat, liegt es in der Natur der Sache, dass es spektakuläre Rundungsgewinner wie -verlierer geben kann. Eine Vollkaskoversicherung, ab 5 Prozent einen garantierten Sitz zu erhalten, ist damit ausgeschlossen. Vergessen wir nicht: Auch bisher gab es in Bremen keine entsprechende Absicherung. Immerhin beibt den hanseatischen Wählern kleinerer Parteien der Trost, ihrer Partei beim bundesweiten Überschreiten der 5-Prozent-Hürde zu helfen, selbst wenn es zu keinem Sitz in Bremen reicht. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 12:56 Uhr: | |
@Nikolaus Krause: Die Überhanggrenze ist wohl kaum so zu verstehn, dass die Entstehung von mehr Überhang technisch ausgeschlossen sein muss. Es wird schon reichen, dass sie ziemlich sicher nicht überschritten wird. Das Bundesverfassungsgericht hat nie verlangt, dass ein Wahlsystem überhaupt sicher funktionieren muss (das tut beispielsweise die Sperrklausel nicht, wenn keine Partei die 5% erreicht), sondern alles auf den absehbaren politischen Kontext bezogen. Momentan ist also nur relevant, was für 2013 zu erwarten ist. Das Modell geht da schon ziemlich an die Grenze, weil es zumindest denkbar ist, dass alle Länder außer NRW, Niedersachsen und wahrscheinlich auch Berlin ihr Kontingent ausreizen (22 würd ich als Worst-Case innerhalb der nötigen Sicherheit betrachten). Für ein Bundeslistenmodell wär das vermutlich zu viel, aber die getrennten Länder (die ja zweifellos zulässig sind) geben eine zusätzliche Rechtfertigung her, weil andernfalls die Wahlgleichheit in einem mindestens ähnlichen Maß verletzt werden müsste. Allenfalls könnte man daraus folgern, dass getrennte Wahlgebiete eben doch nicht zulässig sind (oder eventuell nur in Verbindung mit Nichtzuteilung), aber die Aussagen dazu im aktuellen Urteil sind so stark, dass mich das ziemlich überraschen würd (was mich nicht daran hindert, die Wahl bei dem Modell anzufechten). |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 13:22 Uhr: | |
Vorschlag: Man könnte das bis 2009 verwandte System dadurch modifizieren, dass bei jeder in den BT einziehenden Partei vor Verteilung der Zweitstimmen auf die Landeslisten 10 (oder falls das nicht reicht, noch mehr) Prozent der Sitze für eine eigens aufgestellte Bundesliste der Partei abgezweigt werden, so dass nun nur noch 45 der Prozent der Sitze durch Wahlkreissieger und 45 durch Landeslisten besetzt werden. Im (erwartbaren) Fall von Überhangmandaten werden die Sitze der Bundesliste entsprechend verringert. Für die nächste BTW wird, weil es ja schnell gehen muss, der BT entsprechend um 10 Prozent der Sitze vergrößert; längerfristig wird er des Sparzwangs wegen durch eine Wahlkreisreform wieder verkleinert. Auf die Bundeslisten kommen nach entsprechenden, von den Parteien selbst zu gestaltenden Nominierungsverfahren - (Alt-)Politiker, die bei Wahlkreiskandidaturen und Landeslistenaufstellung gescheitert sind; - parteinahe Prominente, wie man sie gern in die Bundesversammlung entsendet - Minderjährige, die sich ein bisschen in der Politik üben dürfen; und andere Personen, mit denen sich Parteien schmücken, auf die man aber auch verzichten kann, wenn es leiderleider wieder Überhangmandate gegeben hat. |

Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 13:44 Uhr: | |
@RL: Tut mir leid, aber nichts verstanden. Welche Kontingente sollen "ausgereizt" werden? Könnten Sie bitte die Rechenschritte für die oben gezeigten Tabelle auflisten und v.a. darlegen, wie Sie zu dieser Zuteilung der Überhangmandate kommen? |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 14:13 Uhr: | |
@mmaneu Irgendwie kommt mir das sehr krumm vor ... überhangvermeidend würde sich vor allem die Verringerung der Wahlkreisanzahl auswirken. Die Schwächung der Landesliste soll wohl für eine Art Umverteilungsreservoir sorgen, damit Überhänge nicht aus anderen Landesverbänden ausgeglichen werden. Die Konstruktion ist aber seltsam. Eine einfacher Absenkung der Wahlkreisanzahl auf ca. 40% oder einfach Mehrmandatswahlkreise wären da deutlich wirksamer und verständlicher. Wobei ich das Gebot der Klarheit und Einfachheit von 2007 so deuten würde, dass hier vor allem die endgültigen Parteistärken durch wenige triviale Schritte (noch besser: durch nur einen) erklärt werden können. Wenn "Zweitstimmenanteile >5%/Grundmandate/Minderheit -> Sitzzuteilungsverfahren -> Sitzzahl je Partei" bereits endgültige Sitzstärken ergibt, dürfen erweiterte Personalisierungsmöglichkeiten ruhig komplexer sein, um die zusätzlichen Mitwirkungsrechte des Wählers mit dem Prinzip der Verhältniswahl zu vereinbaren. |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 14:59 Uhr: | |
< Die Schwächung der Landesliste soll wohl für eine Art Umverteilungsreservoir sorgen, damit Überhänge nicht aus anderen Landesverbänden ausgeglichen werden. Ja, das ist das Prinzip. > Eine einfacher Absenkung der Wahlkreisanzahl auf ca. 40% oder einfach Mehrmandatswahlkreise wären da deutlich wirksamer und verständlicher. Eine Absenkung der Wahlkreisanzahl wäre auch wirksam, aber politisch schwieriger durchzusetzen, schon gar nicht bis zum nächsten Jahr. Mehrmandatswahlkreise sind keinesfalls verständlicher als ein klares Mehrheitsprinzip. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 15:14 Uhr: | |
@mmaneu Es gibt keine klaren Fristen, die eine Veränderung der Wahlkreisstruktur ausschließen. Auch ein Vertrauensschutz könnte nur dann als Gegenargument angeführt werden, wenn eine Neunominierung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich wäre. Angenommen, es gäbe künftig Dreierwahlkreise, zusammengelegt aus je drei alten Wahlkreisen, in denen die Parteien 5 Kandidaten vorschlagen können - so wäre auch eine Übergangslösung möglich, bei der drei der fünf Kandidatenplätze für die bereits in den Altwahlkreisen nominierten reserviert sind. Mehrmandatswahlkreise haben in klares Zuteilungsprinzip, dass u.U. auch dem bundesweiten entsprechen darf. Das ist keine Verkomplizierung. Da in Mehrmandatswahlkreisen auch kleine Parteien eine Chance haben, könnte man auch auf Kumulieren und Panaschieren setzen und diese Stimmen im Wahlkreis wie bundesweit (also als Erst- und Zweitstimme) zählen. |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 16:32 Uhr: | |
Gerade wenn "in Mehrmandatswahlkreisen auch kleine Parteien eine Chance haben", wäre es sehr fahrlässig, das System für die nächste BTW schnell einzuführen, denn dann kämen bisher schon ausgeguckte aussichtslose Zählkandidaten diverser kleiner Parteien am Ende wirklich ins Parlament. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 16:50 Uhr: | |
@ Tempelhüter "Immerhin beibt den hanseatischen Wählern kleinerer Parteien der Trost, ihrer Partei beim bundesweiten Überschreiten der 5-Prozent-Hürde zu helfen, selbst wenn es zu keinem Sitz in Bremen reicht." Darum geht es aber garnicht. Mein Anspruch an ein Wahlrecht ist, dass bei Bundestagswahlen eine für eine Partei in Bremen genauso viel oder wenig zu einem Sitzgewinn (nicht in Bremen sondern bundesweit) beiträgt, wie eine Stimme in NRW. Deshalb bin ich gegen getrennte Wahlgebiete und für eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen. Es geht schließlich um ein bundesweites Parlament und nicht um 16 Landesparlamente, die dann zusammen tagen. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 17:09 Uhr: | |
@Nikolaus Krause: Erklärung am Beispiel Baden-Württemberg 2009: (1) 598 Sitze werden nach der deutschen Bevölkerung auf die Länder verteilt (mit Sainte-Laguë; es spricht aber auch nichts dagegen, einfach den Idealanspruch zu runden). BW hat nach den Zahlen von Ende 2006 (die der Wahlkreiskommission) Anspruch auf 75,429 Sitze und erhält 75 (sehr knapp gegen NRW; nach aktuelleren Zahlen wohl 76). Im Prinzip lässt sich die Verteilung bis zur letzten Sitzung des Bundeswahlausschuss vor der Wahl hinauszögern; 2013 sollten dann schon Zahlen für Ende 2012 verfügbar sein. (2) Die Erststimmen, die auf die Wahlkreisgewinner entfallen sind, werden in jedem Bundesland zusammengezählt. Danach werden 15 potenzielle Überhangmandate auf die Länder verteilt (wie unter (1)). BW hat Anspruch auf 1,932 und erhält 2. Diese Zahl wird um 1 erhöht (ergibt 3). Wahrscheinlich wär es sinnvoller, stattdessen z.B. gleich 30 nach Adams oder Hill/Huntington zu verteilen oder den Idealanspruch bei 20 Sitzen direkt aufzurunden (macht praktisch etwas mehr Ausgleich nötig). (3) Die Sitze aus (1) werden nach Zweitstimmen der zu berücksichtigenden Parteien verteilt (Sainte-Laguë, aber auch hier würd simple Rundung reichen, weil die Sitzzahl eh nicht konstant ist). Ergebnis in BW ist CDU 28, SPD 15, Grüne 11, FDP 15, Linke 6. Da die CDU 37 Direktmandate hat, fallen 9 Überhangmandate an. 3 Überhangmandate müssen nach (2) nicht ausgeglichen werden; der Rest schon. (4) Zu jedem Sitz (inklusiv Überhang) wird die zugehörige Sainte-Laguë-Höchstzahl ermittelt. Die 3 niedrigsten werden also in BW aussortiert und die viertniedrigste bestimmt den nötigen Ausgleich. Das ist der 34. Sitz der CDU; die Höchstzahl ist 1874481 (Zweitstimmen der CDU in BW) / (34 - 0,5) =~ 55954,7. (5) Jede Partei bekommt mindestens die Sitzzahl, die sich aus der Zahl ihrer Zweitstimmen geteilt durch die in (4) ermittelte Zahl ergibt (Ergebnis kaufmännisch gerundet). Macht z.B. bei der SPD 1051198 / 1874481 * 33,5 =~ 18.787; sie erhält also 19 Sitze (4 Ausgleichsmandate). Eine weitere Verrechnung erfolgt nicht. Schritt (4) und (5) erübrigen sich, wenn der Überhang das in (2) ermittelte Kontingent nicht überschreitet. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. August 2012 - 17:41 Uhr: | |
Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von heute: Seehofer habe Kompromissbereitschaft in Sachen Überhangmandate signalisiert. Er habe vor dem CSU-Parteivorstand in München erklärt, er habe "kein Problem" damit, wenn künftig alle Überhangmandate ausgeglichen würden, falls auf dieser Basis eine Einigung mit den Oppositionsparteien zu erzielen sei. Nach dem Bericht der "Süddeutschen" habe Seehofer in der Sitzung seine Partei nachdrücklich vor "Vorfestlegungen" gewarnt und auch davor, mit "Maximalforderungen" in die Verhandlungen mit der Opposition zu gehen. "Dem Vernehmen nach befürchtet er, dass eine Regelung mit 15 nicht ausgeglichenen Überhangmandaten wegen der Widrigkeiten des Wahlrechts rechtlich angreifbar sein könne und zu weiteren Klagen führen könne." Seehofer habe mit seiner Äußerung sowohl Günter Krings, als auch dem parlamentarischen Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, widersprochen. Mal sehen, was das praktisch bedeuten wird. Weitere Berichte der SZ zum Wahlrecht hier: ww.sueddeutsche.de/politik/deutsches-wahlrecht-verfassungswidrig-wie-der-buerger-seinen-willen-bekommt-1.1423966-2 |
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