Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 06. Juni 2012

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Negatives Stimmgewicht & Bundesverfassungsgericht » Archiv bis 06. Juni 2012 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 08. November 2009 - 20:57 Uhr:   

@Bernhard
Pukelsheims Vorschlag ist nichts weiter als eine wesentlich elegantere Formulierung dessen, was die Grünen mit ihrem Gesetzentwurf wollten, also interne Kompensation, was hier auch schon seit Jahren immer wieder diskutiert wurde. Externe Überhangmandate würde dadurch NICHT beseitigt.

Die Abschaffung der Direktmandate ist natürlich völlig unrealistisch, allein schon weil viele Direktmandatsinhaber sich lieber von der lokalen Parteibasis aufstellen lassen als (nur) vom Landesverband, wo die Kandidaturchancen schlechter kalkulierbar sind.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 09. November 2009 - 19:18 Uhr:   

@ Bernhard Nowak

Also wenn ich mir die SPD in Hamburg z.B. anschaue, sind die gemäßigten Kandidaten wie Aydan Özuguz auf der Liste platziert worden, während die ideologisch orientierten und polarisierenden (egal in welche Richtung), wie Kahrs in HH-Mitte oder Annen bzw. Ilkhanipour in HH-Eimsbüttel sich um die Wahlkreise bemühten.

Und bei der Bürgerschaftswahl galt ähnliches: Die ausgeprägten linken oder rechten SPD-Flügelkandidaten kamen über die Wahlkreise in die Bürgerschaft, weil bei der Aufstellung im Wahlkreis ihr Flügel dominierte, während der "gemäßigte Parteimainstream" über die Landesliste einzog, weil er beiden Flügeln vermittelbar sein musste.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. November 2009 - 20:25 Uhr:   

@Norddeutscher:
O.K., dann war das in Hamburg so. In Hessen war es - wenn man das Buch von Volker Zastrow über die "Vier" liest - anders. Da kamen die "gemäßigten" SPD-Abgeordneten bei den Landtagswahlen 2008 über Direktmandate ins Parlament, die eher an Andrea Ypsilanti orientierten Abgeordneten über Landesliste.
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 09. November 2009 - 22:57 Uhr:   

@Bernhard Nowak:

Woman man immer sehen muß, wen man als gemäßigt ansieht. Ich würde z.B. auch Walter nicht als gemäßigt ansehen, sondern ebenso als Flügelmann der SPD nur eben auf der anderen Seite der Partei. Die Listen stärken den Parteimainstream, die Direktmandate die Flügelexponenten, so zumindest meine Erfahrung. Das hat aber nichts damit zu tun, wo die jeweiligen Flügel oder der Mainstream einer Partei im gesamtpolitischen (parteiübergreifenden) Spektrum zu verorten sind.
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 10. November 2009 - 17:12 Uhr:   

Norddeutscher:

Ich würde es eher so formulieren:

Sowohl Listen als auch Direktkandidaten können Mainstream oder Flügelexponenten sein.

Allerdings muss bei der Listenaufstellung i.d.R. ein gewisser parteiinterner Proporz gewahrt werden.
Daher spiegeln die Listenkandidaten insgesamt in etwa die Stärke der Flügel bei den Delegierten wieder.
In der Summe ist das also "Parteimainstream" (oder besser: "Delegierten-Mainstream"), allerdings kann es auch nach beiden Richtungen Flügel-Ausreißer geben.
(So nach der Art: Wir wählen Euren Fundi mit, dafür wählt ihr unseren Realo mit).

Bei den Direktkandiaten-Nominierungen kann hingegen immer nur EIN Kandidat gewählt werden.
Entsprechend kann es keine Deals zwischen den Flügeln geben und es werden u.U. mehr Flügel-Leute nominiert.

Allerdings - und das ist ja das schöne - liegt es nun am Wähler, ob er die Flügelexponenten nun auch im Bundestag sehen will.
Sofern er das nicht will, kommen bei den Direktkandidaten letztlich v.a. die "Mainstream-Leute" durch ("Mainstream" hier dann übrigens "gesellschaftlicher Mainstream" und nicht "Partei-Mainstream").

Entsprechend sind die tatsächlich gewählten Direktkandidaten im Schnitt nach dieser Theorie meist näher am gesellschaftlichen Mainstream als die Listenkandidaten.

Wäre aber mal eine interessante Aufgabe, zu erforschen, ob diese Theorie stimmt.
(Jenseits anekdotischer Einzelfälle, von denen jeder andere kennt).
 Link zu diesem Beitrag

nowhereman
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 11. November 2009 - 10:50 Uhr:   

Florian das Origianl

Nur eine Ergänzung dazu, unbestritten ist wohl die proportionalae Übergewichtung des öffentlichen Dienstes in den Parlamenten, es wäre daher auch zu prüfen, ob die Direktkandidaten eher stärker dem ö.D. angehören oder eher weniger.Dann könnte man zu den o.g. Überlegungen noch ergänzen, ob sich der ö.D. (eigentlich zur politischen Rücksichtsnahme verpflichtet) eher meinugsverbreiternd - extreme Positionen werden angenommen - oder tatsächlich verengend bei MdBs, MdLs, MdEPs auswirkt. Ich wage fast die Behauptung erweiternd, kann aber daneben liegen - Gründe: engagierte Verdimitglieder, extreme Ökologen (bei Lehrern/Sozialarbeitern), sehr formal denkende Beamte, Doktoranden aus dem akad. Mittelbau, die sich einen Namen machen wollen mittels Standbein in Parlamenten und deswegen vom Mainstream abweichende Aussagen treffen.
 Link zu diesem Beitrag

Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 12:58 Uhr:   

Wir wünschen den Klägern alles Gute für die gerade laufende Verhandlung!
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 13:11 Uhr:   

Voßkuhle kritisiert Parteien: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsrichter-vosskuhle-ruegt-parteien-fuer-spaete-wahlrechtsreform-a-837028.html
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 17:58 Uhr:   

Nach den wenigen Presseberichten sieht es ja nicht schlecht aus. Nur die vom Berichterstatter angesprochene vermeintliche "Minderrepräsentation" des Ostens lässt Befürchtungen aufkommen.
 Link zu diesem Beitrag

Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 20:03 Uhr:   

Welche Minderrepräsentation bitte?
Man kann bei der derzeitigen Umfragenlage davon ausgehen, dass der SPD in Brandenburg Überhangmandate sicher sind, ebenso der CDU in Sachsen, evtl. auch in Thüringen und Sachsen Anhalt.
Seit 1990 fielen in den neuen Bundesländern regelmäßig Überhangmandate an.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 20:52 Uhr:   

"Seit 1990 fielen in den neuen Bundesländern regelmäßig Überhangmandate an."
Ob es die künftig noch ohne Ausgleich geben wird, hängt vom Urteil ab. Dass der Osten besonders überhanganfällig ist, hängt zwar auch mit der Wahlbeteiligung zusammen, aber dennoch muss das nicht so bleiben.

Im schlimmsten Fall wird im Urteil stehen, dass die Zahl der Sitze je Land dem Bevölkerungsanteil zu entsprechen habe. Das wäre dann neuer Murks.
 Link zu diesem Beitrag

Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 20:54 Uhr:   

Geringer als der Wahlbeteiligung entsprechend sind eigentlich nur jene Länder, in denen die jeweils schwächere Volkspartei immer noch hartnäckig ein Drittel der Direktmandate holt ... NRW und Niedersachen sind daher absolut überhangmandatsfrei.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 20:57 Uhr:   

Der Osten ist durch die geringere Wahlbeteiligung unterrepräsentiert (im neuen annähernd wie im alten Wahlrecht). Dazu kommen dann andere Effekte (beim alten Wahlrecht und den meisten Alternativen insbesondere der Sperrklauseleffekt, der den Osten extrem hart treffen kann und auf den @Thomas Frings wohl angespielt hat).

Wobei ich mich bei der Frage frag, ob Gerhardt beim Beschluss zur Wahlkreiseinteilung vor ein paar Monaten komplett gepennt hat (da muss er ja auch schon Berichterstatter gewesen sein). Da hat das Bundesverfassungsgericht doch selber ziemlich eindeutig geklärt, dass die Repräsentation jedenfalls dann irrelevant ist, wenn sie kein explizites Ziel des Gesetzgebers ist. Und die Koalition hat ja keinen Zweifel daran gelassen, dass die nach Wahlbeteiligung verzerrte Repräsentation gerade beabsichtigt ist und deshalb getrennte Wahlgebiete nicht infrage kommen.
 Link zu diesem Beitrag

Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 21:16 Uhr:   

@Ratinger Linke
Der Osten kann nicht mehr Sitze erreichen, als ihm nach dem Anteil der abgegebenen Stimmen zustehen. Eine künstliche Hochgewichtung der Oststimmen kann nicht das Ziel sein.
Das jetzige schwarz-gelbe Wahlrecht hat aber noch einen komischen Nebeneffekt: Hochburgenländer von an der 5%-Hürde gescheiterten Parteien bekommen für diese Parteien Sitzkontingente zugeteilt, die dann aber an die anderen Parteien vergeben werden.
Beispiel: angenommen, die Linke würde an der 5%-Hürde scheitern, so bekäme Sache, wo die Linke trotzdem recht stark abschneidet, sehr viele Sitze zugeteilt, die aber vor allem der dort sehr starken CDU zugute kommen. Wären die sächsischen Linkswähler zuhause geblieben, wären die Sitze vielleicht in nach NRW oder Hamburg gegangen und dort wäre eine Stärkung von rot-grün wahrscheinlicher gewesen.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 21:28 Uhr:   

Soweit aus dem Bericht der FAZ ersichtlich, war für Gerhardt die "künstliche Hochgewichtung der Oststimmen" durchaus ein potenzielles Ziel. Ich halt es sogar für ein legitimes Ziel und für den Fall, dass man zugunsten einer territorialen Repräsentation sogar mit der Verhältniswahl bricht, für eine Notwendigkeit. Bloß hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage eben erst kürzlich geklärt.

PS: Mit der "künstlichen Hochgewichtung" muss (und sollte) keine Verzerrung der Oberverteilung verbunden sein.


(Beitrag nachträglich am 05., Juni. 2012 von rli editiert)
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 22:17 Uhr:   

Gibt es denn aus der mündlichen Verhandlung eine Tendenz, die auf ein mögliches Urteil in Bezug auf das neue Bundeswahlgesetz schließen lässt? Auf Welt Online hieß es lediglich, Frau Lübbe-Wolff habe angemahnt, die Alternativentwürfe müssten das "negative Stimmgewicht" ebenfalls lösen und Peter Müller (früher saarländischer Ministerpräsident) habe den Mischwahlcharakter des deutschen Wahlsystems hervorgehoben (und damit - wie die "Mehrheitsrichter" 1997) die Legitimität von Überhangmandaten begründet. In welche "Richtung" ist denn die mündliche Verhandlung heute "gelaufen"?
 Link zu diesem Beitrag

Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Juni 2012 - 23:20 Uhr:   

Zu Richter Gebhardt nochmal und seiner Sorge einer aus der geringeren Wahlbeteiligung resultierenden Minderrepräsentation. Da kann man nur sagen: Ostdeutsche, geht wählen!
Oder man stellt auf biproportionale Zuteilung um, dann ist dieses Problem gelöst (natürlich nur unter Streichung der Überhangmandate).
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 00:43 Uhr:   

@Nikolaus Krause:
"Da kann man nur sagen: Ostdeutsche, geht wählen!"

Das Problem ist, dass das nur beim neuen Wahlrecht hilft, und dass genau das eigentlich auch ein Grund ist, dass es schlecht ist. Bei den meisten Alternativen reicht es nicht zu wählen; man muss auch noch die richtige Partei wählen (und die Ostdeutschen haben eine Tendenz, die falsche zu wählen).

Wobei bei dem Punkt noch Abschaffung der Sperrklausel oder Alternativstimmen eine Lösung sind.
 Link zu diesem Beitrag

Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 11:37 Uhr:   

Warum wäre das denn keine Lösung? Dann wären doch alle Stimmen gleichberechtigt, und es käme auf die Wahlbeteiligung an!
Aber wie gesagt, man kann auch mittels doppeltem Pukelsheim Mandate regional korrekt zuteilen.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Juni 2012 - 11:54 Uhr:   

Ratinger: Was ist denn falsch wählen? Die neueren Bundesländer wählen (wenn sie wählen) die Partei, deren Gewicht am Gesamtergebnis sie gestärkt sehen wollen. Genau wie die Wähler im restlichen Gebiet. Es kann nicht im Interesse des Wählers sein, wegen untergeordneten Erwägungen davon abzurücken.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite