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Martin_Hartmann0002 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2011 - 17:00 Uhr: | |
Nach meinen Berechnungen wäre Die Linke in Bremen keine Fraktion geworden, wenn man ein anderes Sitzzuteilungsverfahren genommen hätte. Es ist folgendermaßen: Da die 5-%-Hürde im Land Bremen getrennt gilt, und Die Linke in Bremerhaven nicht über 5% gekommen ist, zählen nur die Stimmen in der Stadt Bremen für die Anzahl der Sitze. Außerdem werden nur die in der Stadt Bremen zu verteilenden 68 Sitze für Die Linke herangezogen. Nach dem d'Hondt System würde die Linke nur 4 Mandate bekommen. Damit hätten sie nicht 5% der Abgeordneten und wären nur eine Abgeordnetengruppe. Ist ist das Richtig so, oder hab ich mich als Leihe irgendwo verrechnet, bzw. einen Denkfehler drin? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2011 - 18:03 Uhr: | |
Das ist korrekt so. |

Yeahsayyeah Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Mai 2011 - 21:17 Uhr: | |
[quote] Damit hätten sie nicht 5% der Abgeordneten und wären nur eine Abgeordnetengruppe. [/quote] Wobei das eventuell noch zu verhandeln gewesen wäre. In Sachsen hat man 2004 die Geschäftsordnung mit Zustimmung aller Fraktionen außer der NPD geändert, weil die Grünen durch nicht ausgeglichene Überhangmandate der CDU trotz 5,1 Prozent der Stimmen keine 5% der für Bildung einer Fraktion geforderten Abgeordneten stellten. |

Holger81 Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Oktober 2011 - 20:27 Uhr: | |
@Yeahsayyeah: Das mit Sachsen stimmt nicht ganz, dort reichen selbst 5% der Sitze nämlich nicht automatisch zum Fraktionsstatus: dafür werden mindestens 7, nicht 6, der regulär 120 Abgeordneten für eine Fraktion benötigt. Hätte die CDU also keine Überhangmandate und dadurch der Landtag nur die regulären 120 Abgeordneten gehabt, hätten die Grünen trotz 5% der Sitze keinen automatischen Fraktionsstatus bekommen. (Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Fraktionsstatus_in_deutschen_Landesparlamenten.) |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 07. Oktober 2011 - 22:54 Uhr: | |
Die Geschäftsordnungen werden doch eh von jedem neuen Landtag (oder jeder neuen Bürgerschaft) komplett neu beschlossen, wenn auch die vorhergehende meist als Vorlage dient. Solche Sachen wie der Fraktionsstatus werden aber immer nach Bedarf angepasst (in Grenzen). In Sachsen waren es bis vor der Wahl 2004 5%. Nach der Wahl wären 5% 6,2 Abgeordnete gewesen, wo schon die Frage ist, was das in ganzen Abgeordneten bedeutet (meines Erachtens hätten 6 aber noch nicht gereicht). Die 6 Abgeordneten als absolute Angabe waren schon im Entwurf von CDU und SPD (ohne Beteiligung der Grünen) drin. Aktuell wären 5% 6,6 Sitze und man hat halt 7 reingeschrieben (was eh niemanden betrifft, solang nicht mehrere Abgeordnete abbröckeln). Ohne Überhang wär man sicher bei 6 geblieben oder hätt wieder die 5% reingeschrieben. 1994 ist auch schon die Erfordernis der gleichen Parteizugehörigkeit gestrichen worden, weil es konkreten Bedarf dafür gegeben hat (seither reicht der gleiche Wahlvorschlagsträger). Eigentlich ist es ein völliges Unding, dass sowas in der Geschäftsordnung geregelt wird und die Verfassungen davon abhängig sind. Eine vernünftige Regelung in der Verfassung selbst haben meines Wissens nur Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Wobei schon das Konzept einer Fraktion als Alles-oder-Nichts-Status an sich äußerst fragwürdig ist. Für die allermeisten Belange könnte man die Rechte von Fraktionen ziemlich problemlos nach Mitgliederzahl graduell absenken, z.B. durch Beschränkung der Zahl zulässiger Anträge. Nach dem üblichen Modell sind kleine Fraktionen unangemessen überbewertet, während kleinere Gruppen oder einzelne Abgeordnete bis auf Abstimmungen praktisch komplett daran gehindert werden, ihr Mandat auszuüben. Dann kann man sie gleich rausschmeißen. |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Oktober 2011 - 16:02 Uhr: | |
@Yeahsayyeah Natürlich kann man die Geschäftsordnung ändern. Bisher hat man es in Bremen aber nicht gemacht. Die FDP hat zum Ende der letzten Legislaturperiode durch Fraktionsaustritt den Fraktionsstatus verloren. Die Grünen waren 1979 mit 4 von 100 Abgeordneten in der Bürgerschaft eingezogen und hatten keinen Fraktionsstatus bekommen. Nach meine Erinnerung (aber da müsste ich nachschlagen) haben auch die KPD 1955 und die DP 1963 keinen Fraktionsstatus bekommen. |