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Archiv bis 11. Dezember 2006

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » Nordrhein-Westfalen » Nordrhein-Westfalen – Änderung des Kommunalwahlrechts in NRW » Archiv bis 11. Dezember 2006 « Zurück Weiter »

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Oliver
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 11:30 Uhr:   

Hallo zusammen!

Die neue Landesregierung in NRW möchte laut ihres Koalitionsvertrages das Kommunalwahlrecht ändern. CDU und FDP wollen "ein Modell für ein bürgerfreundlicheres Kommunalwahlrecht mit der Möglichkeit von Kumulieren und Panaschieren unter Beibehaltung der Wahlkreise prüfen." (Zitat aus dem Koalitionsvertrag)

Es würde mich interessieren, wie dies genau unter Beibehaltung der Wahlkreise aussehen würde. Hat dann jeder Wähler trotzdem soviele Stimmen wie die Gemeindevertretung (Rat) Sitze hat? In Rheinland-Pfalz gibt es wohl ein ähnliches Modell. Wie würden dann in NRW die Bezirksvertretungen gewählt? Auch da müßte es ja Änderungen geben.
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John Rawlls
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2005 - 14:48 Uhr:   

Im Hinterkopf scheint da die bayerische Regelung zu stehen. Die Bezirksvertetungen würden dann in den betroffenen Städten ähnlich gewählt wie die Bezirksausschüsse in München(nicht mit den Bezirkstagen verwechseln(!)).

Ob die Wahlkreise aber dann so bleiben? Das ist zumindestens langfristig fraglich; das sind dann doch arg viele. In Köln z.B. 90, m.W. Vielleicht wäre es für eine Übergangszeit vorstellbar; die Katastrophenszenarien mit den A0-großen Wahlzetteln würde ich aber auch nicht für bare Münze nehmen. Es sind schon mehr Gemeinwesen an "zuwenig" Wahlmöglichkeiten gescheitert als an "zuviel".

Ansonsten mal die bay. GO, Art. 60:

Einteilung in Stadtbezirke

(1) Das Gebiet der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern ist in Stadtbezirke einzuteilen. Dabei sind die geschichtlichen Zusammenhänge und Namen sowie die Besonderheiten der Bevölkerungs- und Wirtschaftsverhältnisse zu beachten.

(2) In den Stadtbezirken können für bestimmte auf ihren Bereich entfallende Verwaltungsaufgaben vom Gemeinderat Bezirksverwaltungsstellen und vorberatende Bezirksausschüsse gebildet werden. Der Gemeinderat kann dabei den Bezirksausschüssen Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt übertragen. In Städten mit mehr als einer Million Einwohnern sind Bezirksausschüsse zu bilden.

(3) Werden Bezirksausschüsse gebildet, so hat deren Zusammensetzung entsprechend dem Wahlergebnis der Stadtratswahlen im jeweiligen Stadtbezirk zu erfolgen. Sind den Bezirksausschüssen vom Stadtrat eigene Entscheidungsrechte übertragen, werden die Mitglieder der Bezirksausschüsse von den im Stadtbezirk wohnenden Gemeindebürgern gleichzeitig mit den Stadtratsmitgliedern für die Wahlzeit des Stadtrats gewählt. Geschieht die Übertragung eigener Entscheidungsrechte innerhalb der Amtszeit des Stadtrats, erfolgt die Wahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse zum Zeitpunkt der Übertragung der Entscheidungsrechte. Für die Wahl gelten die Vorschriften über die Wahl der Gemeinderäte mit Ausnahme des Art. 31 Abs. 4 dieses Gesetzes sinngemäß mit der Maßgabe, daß die Wahlorgane für die Wahl der Gemeinderäte auch für die Wahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse zuständig sind.

(4) Empfehlungen und Anträge der Bezirksausschüsse, für die der Stadtrat zuständig ist, sind von diesem oder einem beschließenden Ausschuß innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln.

(5) Das Nähere regelt eine Gemeindesatzung. Den Bezirksverwaltungsstellen kann der erste Bürgermeister in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung auch einzelne seiner Befugnisse übertragen (Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 1).

Art. 60a

Ortssprecher

(1) In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt. Art. 51 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Amtszeit des Gemeinderats; sie endet nicht deshalb, weil der Gemeindeteil im Gemeinderat vertreten wird.

(2) Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Der Gemeinderat kann diese Rechte durch die Geschäftsordnung auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn für den Gemeindeteil ein Bezirksausschuß nach Art. 60 Abs. 2 besteht.
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Oliver (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 20. März 2006 - 09:28 Uhr:   

Inzwischen werden hier in NRW die Pläne der Landesregeirung nach und nach bekannt. Was mich aber noch interessiert: Wie werden die Stimmzettel ausgezählt, d.h. wie zählt mann die Stimmen damit es heißen kann beim Endergebnis CDU XY %, SPD YX % usw.?
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André (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 28. April 2006 - 20:29 Uhr:   

wo werden denn die Pläne der Landesregierung bekannt, bzw. wo kann man sie einsehen?
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Oliver (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Mai 2006 - 11:58 Uhr:   

@ André

Schau mal auf die Internetseiten der Landtagsfraktionen und der kommunalpolitischen Vereinigung z.B. die SGK NRW. Es gibt zwar noch keinen Referentenentwurf, aber die Bereiche sind schon bekannt (Kumulieren/Panaschieren; Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten, Abschaffung der Stichwahl; §107 GO-wirtschaftliche Betätigung der Kommunen usw.)
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André (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 13. Mai 2006 - 18:13 Uhr:   

Die CDU ist sich bei der ganzen Angelegenheit wohl nicht mehr sicher, jedenfalls soll die Reform jetzt auf dem Landesparteitag im September diskutiert werden.
Fraktionschef Helmut Stahl hat wohl in einem Gespräch mit der Rheinischen Post eine achtjährige Amtszeit der Bürgermeister und die Abkopplung der Bgm Wahlen in 2009 von der Kommunalwahl in Frage gestellt...
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Dezember 2006 - 20:22 Uhr:   

CDU und FDP haben sich heute geeinigt: Bürgermeister werden künftig auf sechs Jahre gewählt, die Stichwahl wird abgeschafft. 2009 werden Bürgermeister und Räte noch am gleichen Termin gewählt.


Bei Landtagswahlen gibt es ab 2010 zwei Stimmen.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 05. Dezember 2006 - 21:01 Uhr:   

Und es soll eine Einsitzsperrklausel bei Kommunalwahlen geben.
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tg
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Dezember 2006 - 19:04 Uhr:   

Ab wann gilt die Abschaffung der Stichwahl? Bürgermeisterwahlen können ja in einzelnen Gemeinden jederzeit stattfinden, bedingt durch Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers .
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Dezember 2006 - 12:36 Uhr:   

@tg
Woher sollte man jetzt schon definitiv sagen, ab wann sie gilt? Wenn sich zwei Regierungsparteien einigen, ist doch noch gar nicht gesagt, dass es überhaupt jemals so in Kraft tritt. Diese v. a. von Medien geförderte Perspektive, Sachen als beschlossen darzustellen, die noch gar nicht durchs Parlament gegangen sind, trägt nicht zur allgemeinen politischen Mündigkeit bei und schon gar nicht zum Abbau von Politikverdrossenheit ("Mal sagen die Politiker hü, mal hott.")

Ist nicht persönlich gemeint (wie sollte es auch im Internet?), finde ich aber sehr wichtig.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Dezember 2006 - 12:53 Uhr:   

Anfang nächsten Jahres wird der Innenminister die entsprechenden Gesetzentwürfe einbringen. Inhaltlich war die Einigung von Stahl und Papke wahrlich keine Überraschung. Bei der großen Linie wird sich wohl nicht mehr viel tun. Spannender sind da die Details. Wie will man z.B. im Kommunalwahlrecht die Beibehaltung der Wahlkreise sinnvoll mit mehe Einfluß für die Wähler verbinden? Das ginge noch am ehesten mit Mehrpersonenwahlkreisen. Die Frage ist auch, ob sich eventuelle Überhangmandate auf die Sperrklausel auswirken. DA ist negatives Stimmengewicht in erheblichem Umfang möglich. Bei der Bürgermeisterwahl in einem Wahlgang sind auch mehrere Lösungen vorstellbar, wahrscheinlich läuft es aber auf relative Mehrheit hinaus.

Übrigens sollen die Räte künftig eine ungerade Sitzzahl (ohne Bürgermeister/Landrat) haben.
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tg
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Dezember 2006 - 16:14 Uhr:   

@mma
Ich bin mir durchaus bewußt, daß vieles in den deutschen Medien vereinfacht, ungenau oder gar falsch dargestellt wird. Aber JEDEN Fehler finde ich auch nicht, es klang mir gestern wirklich schon nach Beschluß. Daher Danke für die Info.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 08. Dezember 2006 - 12:35 Uhr:   

Was steckt eigentlich hinter folgendem Satz in der auf der www.wahlrecht.de-Startseite verlinkten FDP-Mitteilung (http://www.fdp-nrw.de/webcom/show_article.php/_c-522/_nr-545/_p-1/i.html ):
"Nachdem der CDU-Landesparteitag die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung für 2009 geplante Entkopplung der Wahl von hauptamtlichen Verwaltungschefs und Gemeinderäten abgelehnt hatte, haben die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP erneut über die Novellierung des Wahlrechts und der Gemeindeordnung verhandelt"?

Die hauptamtlichen Verwaltungschefs, Landräte und (Ober-)Bürgermeister, wurden bei der Kommunalwahl im Herbst 2004 gemäß
§ 65 der Gemeinderdonung bzw. §44 der Kreisordnung von den Bürgern ihrer Gebietskörperschaft auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Hatten die Koalitionspolitiker ernsthaft erwogen, die eindeutig befristeten Mandate ohne Zustimmung der Wähler zu verlängern? Wäre das überhaupt verfassungsgemäß gewesen?
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ag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 08. Dezember 2006 - 12:52 Uhr:   

@mma:
Das kann m.E. nur heißen, dass für die 2009 zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten die Entkoppelung aufgehoben werden sollte.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 08. Dezember 2006 - 12:57 Uhr:   

@ag
Dass sie 2009 letztmals gemeinsam gewählt werden, ist ja nun der Inhalt des neuen, als Kompromiss bezeichneten Beschlusses. Aus dem FDP-Text:
"Gleichzeitig hatten die Liberalen ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert und ein Kompromissangebot vorgelegt. Es sah vor, im Jahr 2009 Räte und Bürgermeister noch einmal gemeinsam zu wählen, um die Bürger durch die Vielzahl der dann anstehenden Wahlen nicht zu überfordern."
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 09. Dezember 2006 - 16:36 Uhr:   

Ich finde den WEgfall der Stichwahl gar nicht schlecht. Auch die relative Mehrheitswahl wäre m.E. noch besser als die gegenwärtige Regelung. Die führt nämlich zu wegen der meist viel geringeren Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang zu schwer nachvollziehbare Ergebnissen. Ein Extrembeispiel 2004 in Bocholt:
1. WG: CDU-Kandidat 49,6%, SPD-Kandidat 37,2%
2. WG: SPD-Kandidat 50,8%(!)

Bei einem Präferenzwahlsystem wäre der CDU-Mann zweifellos der Sieger gewesen.

Für kleine Parteien kann die relative Mehrheit ein Vorteil sein, wenn sie als Gegenleistung für einen Kandidaturverzicht inhaltliche Zugeständnisse rausholt. Da bei einer Abkoppelung der Direktwahl von der Ratswahl die Mehrheitsverhältnisse im Rat nach der Wahl bekannt sind, können sich die Parteien und Wählergruppen entsprechend taktisch ausrichten.

Fragwürdig ist dagegen das sog. "Zuschlagsmandat" (was ich oben mit der ungeraden Sitzzahl geschrieben habe, ist übrigens falsch) um sicher zu stellen, daß eine Partei mit absoluter Stimmenmehrheit auch die absolute Mandatsmehrheit bekommt. Das war 2004 in immerhin 2 Kreistagen (Euskirchen und Viersen), einer kreisfreien Stadt (Oberhausen) und 19 kreisangehörigen Gemeinden nicht der Fall. Aber in 7 dieser 19 kreisangehörigen Gemeiden gehört der Bürgermeister nicht zur stärksten Partei, dieser hätte dann dadurch eine absolute Mehrheit einer Partei vor die Nase gesetzt bekommen. Und wenn der Bürgermeister oder Landrat zu der Partei mit der Hälfte der Sitze gehört, kann er ja mit seiner Stimme die Mehrheit sichern.

Positiv ist die Einsitzhürde zu werten, daß 40% der Hare-Quota oder noch weniger zu einem Sitz reichen können, ist sicher nicht wünschenswert.

Der Verzicht auf Kumulieren und Panaschieren finde ich in Ordnung. Vor allem Panaschieren ist fragwürdig, da die panaschierten Stimmen höchstwahrscheinlich nicht dem präferierten Kandidaten nutzen.

Zum Landtagswahlrecht: Ich bin kein Fan der 2-Stimmen-Konstruktion. aber da es der FDP eher nutzt (wenn auch weniger als oft gedacht), solls mir recht sein. Die Überhangmandateregelung sollte aber auch reformiert werden. Auch wäre es gut, beinm geplanten Neuzuschnitt der Wahlkreise deren Zahl zu reduzieren.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 09. Dezember 2006 - 20:14 Uhr:   

@Thomas
Eine Alternativstimmensystem wäre sicher besser als das Stichwahlsystem und auch besser als das relative Mehrheitswahl. Wobei ich die Stichwahl, trotz Aufwand und geringerer Wahlbeteilugung, noch für besser als relative Mehrheitswahl halte.

In Kungelmöglichkeiten, die sich für kleine Parteien ergeben, sehe ich auch nicht als Pro-Argumente.

Beim Panaschieren sollte man deutlicher herausstellen, daß man mit entsprechendem Stimmenanteil im wesentlichen die andere Partei wählt und erst dann den Kandidaten.

Die Einsitzsperrklausel ist natürlich Folge einer Macke des Hare/Niemeyer-Systems, die vermutlich die meisten Kommentatoren, auch die zustimmenden, nicht verstanden haben.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Dezember 2006 - 15:49 Uhr:   

Ich gehe mal davon aus, dass hinter der Abschaffung der Stichwahl durchaus politisches Kalkül steckt. Zumindest in absehbarer Zeit wird die SPD mehr Konkurrenz durch kleine Parteien haben, als dies bei der CDU der Fall ist. Und diese wird es sicherlich einfacher haben, die FDP zum Nichtantritt zu bringen, als die SPD etwa die Linkspartei. Allerdings könnte die Regelung langfristig zu unerwarteten Ergebnissen führen. Wenn die beiden Volksparteien weiterhin an Rückhalt in der Bevölkerung verlieren, dann könnte die Zahl der "exotischen" Bürgermeister, also etwa von FDP und Grünen durchaus steigen. Insbesondere wenn viele Parteien Kandidaten aufstellen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2006 - 16:49 Uhr:   

"Ich gehe mal davon aus, dass hinter der Abschaffung der Stichwahl durchaus politisches Kalkül steckt."
Natürlich. Die CDU erlebte bei den Stichwahlen 2004 einige unangenehme Überraschungen (die SPD hingegen keine), neben Bocholt z.B. Remscheid und Mönchengladbach. Auch Fraktionschef Stahl persönlich war betroffen: 1999 lag er in Bonn im 1. Wahlgang mit 47,6% völlig unerwartet vor Dieckmann (45,2%, die Grünen-Kandidatin holte auch nur 2,8%), verlor aber im 2. Wahlgang zu meinem Bedauern überraschend klar mit 47,8%.

"Zumindest in absehbarer Zeit wird die SPD mehr Konkurrenz durch kleine Parteien haben, als dies bei der CDU der Fall ist."
Das gilt zwar fast nur in Großstädten, wo die Grünen konzentriert sind, dort aber hat die CDU in der Tat einen klaren Vorteil. Wenn sich SPD und Grüne z.B. in Köln oder Münster nicht einigen, ist der CDU-Amtsinhaber praktisch schon wiedergewählt.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 11. Dezember 2006 - 17:59 Uhr:   

Was soll eigentlich die sechsjährige Amtszeit von Landräten und Bürgermeistern genau bringen?
Bei einer deutlichen Verlängerung etwa auf acht Jahre könnte man ja eine Stabilität über die Legislaturperiode des Rates hinaus erkennen; aber bei einem Jahr Unterschied entstehen doch leicht relativ kurze, etwa einjährige Überlappungen von neuem Rat und altem Chef mit wenig Planungssicherheit und viel Taktiererei.

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