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Jana
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 16:30 Uhr: | |
Hallo, mit 16 Jahren bin ich gerade dabei mir über Politik Gedanken zu machen. So hat es mich dann auch hierher verschlagen. Meine erste (von sicher reichlich) Fragen ist folgende: Was ist überhaupt ein Überhangmandat? LG, Jana |

Michael
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 16:44 Uhr: | |
Hi Jana, Anhand eines Beispieles wird die Sache am ehesten klar: Bsp.: Die SPD gewinnt in einem Bundesland Direktmandate (=Erststimmen), die, sagen wir, 15 Sitzen (=Mandaten) entsprechen würden. Gleichzeitig erreicht die SPD (immer noch im gleichen Bundesland) nur so viele Stimmen, dass es gerade mal zu 10 Sitzen reichen würde. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass die SPD mehr Direktmandate für sich gewinnen konnte, als ihr eigentlich nach dem Ergebnis der Zweitstimmen im Bundestag zustehen würde. Dennoch werden ihr die 5 zusätzlichen Mandate "gutgeschrieben", d.h. sie bekommt für das Bundesland 15 Sitze zugesprochen, ihr gehen also keine Mandate verloren. Diese 5 zusätzlichen Mandate heissen "Überhangmandate". Nebenbei bemerkt erhöht sich mit jedem Überhangmandat auch die Anzahl der Sitze im Bundestag. Würde in obigem Beispiel keine weitere Partei ausser der SPD Überhangmandate bekommen, würde die Zahl der Sitze von normalerweise 598 auf 598 + 5 = 603 erhöht. Ich hoffe, die Sache ist Dir klarer geworden. Grüsse, Michael |

Fragender
| | Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 20:51 Uhr: | |
@ Michael Ganz einfach: Ein Überhangmandat ist ein Mandat, daß sich die Schwarz-Roten Bonzokraten durch einen vom Verfassungsgericht gedeckten Verfassungsbruch erschleichen, indem sie die Wahlkreise so schneiden, daß sie mehr Direktmandate erzielen, als ihnen zustehen. Man verhindert sie am sichersten, indem man die Direktmandate abschafft und reine Listenwahl einführt. |

Christiane
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. November 2004 - 18:26 Uhr: | |
Hey ihr!!! Vielleich kann mir jemand von euch weiter helfen! Ich muss für eine Hausarbeit herausfinden was das "Personalisierte Wahlsystem" ist und was ein Direktmandat ist bzw. welche Vor- und Nachteile das hat? Währe super wenn mir jemand ganz schnell antwortet!!! Bis denn |

AeD
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. November 2004 - 18:47 Uhr: | |
@Christiane Da bist Du hier ja richtig, steht fast alles auf diesen Seiten ... |

Harry
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. November 2004 - 19:22 Uhr: | |
Direktmandat: Der Deutsche Bundestag besteht aus 598 Abgeornete. Von denen sind jeweils die Hälfte, also 299 Mandate, die in Einerwahlkreise und die die über Landesliste der Partei vergeben werden. Die Mandate in den Einerwahlkreisen werden an den Kandidaten vergeben der in diesem Wahlkreis die meisten Stimmenbekommen hat vergeben. Es handelt sich dabei um Erststimmen. Zweitstimme: Anhand der Zweitstimmen wird die Anzahl der Mandate berechnet, der jeder Partei nach dem Dreisatz: Stimmen der Partei*598/Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien die die fünf-Prozent-Hürde erreicht haben; zusteht. Ganze Sitze werden sofort zugeteilt und die Restsitze dann nach grössten Bruchteilen. Bei den so ermitelten Zahlen wird bei jeder Partei die Differenz zwischen den zustehenden Mandaten und den Dierektmandaten berechnet. Die errechnete Differenz sind dann die Mandate für die Landeslisten. Bei den Landeslisten werden die Mandate von der Partei festgelegten Reihenfolge vergeben. Falls es in der Reihenfolge ein Kandidat gibt der zuvor schon ein Direktmandat errungen hat, wird dieser auf der Landesliste gestrichen und ist auf jedem fall gewählt und der nach ihm Platzierte bekommt dann das Listenmandat, falls der Partei noch welche zustehen. Befindet sich jemand auf der Landesliste weit unten und bekommt ein Direktmandat ist dieser auf jedem fall Gewählt. Dafür wird ein Listenmandat weniger vergeben. Falls es mehr Direktmandate gibt als der Partei zustehen, bekommt sie keine Listenmandate mehr, und die überzähligen Mandate sind Überhangmandate. Es kann also ein Kandidat auf einen ganz unteren, aussichtslosen Listenplatz durch die Direktwahl in einem Wahlkreis faktisch nach oben gewählt werden. Und deshalb wird dieses System das "Personalisierte Wahlsystem" genannt. |

Kai
| | Veröffentlicht am Sonntag, 21. November 2004 - 22:32 Uhr: | |
@Harry: Dabei ist die Bezeichnung "personalisierte Verhältniswahl" für das Wahlrecht im Bund und den meisten Bundesländern ein reiner Etikettenschwindel. Wirklich (wenn auch nur beschränkt) Einfluss nehmen auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlament können eigentlich nur die Bayern; das neue Hamburgische Wahlrecht ist wohl das erste Landtagswahlrecht, das diesem Anspruch wirklich gerecht wird. |

Marie
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 14:50 Uhr: | |
Hi ! Ich muss so schnell wie möglich wissen, wieviel Überhangmandate und von welcher Partei es derzeit( 2005) gibt. Antwortet so schnell wie nur mögliche ! Komme morgen wieder um zu schauen ob jemand geantwortet hat. Habe leider keine E- Mail Adresse. Bis morgen !!! Marie |

Marie
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 14:52 Uhr: | |
Hi ! Ich muss so schnell wie möglich wissen, wieviel Überhangmandate und von welcher Partei es derzeit( 2005)im Bunderstag gibt. Antwortet so schnell wie nur mögliche ! Komme morgen wieder um zu schauen ob jemand geantwortet hat. Habe leider keine E- Mail Adresse. Bis morgen !!! Marie |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 15:52 Uhr: | |
SPD: 3, CDU: 1 |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 16:00 Uhr: | |
Aktuell verfügt die SPD noch über zwei Überhangmandate, die CDU über eines. Ursprünglich waren es bei der SPD vier, aber jeweils eines ist durch Tod und Mandatsverzicht weggefallen. |

Kai
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 17:14 Uhr: | |
Wilkos Auskunft ist zutreffend. Nach der Bundestagswahl gab es für die SPD 4 Überhangmandate, und zwar zwei in Sachsen-Anhalt (die auch noch bestehen) eines in Hamburg, das durch den Tod der Abgeordneten Anke Hartnagel am 17. April 2004 entfallen ist, eines in Thüringen, das durch das Ausscheiden des Abgeordneten Christoph Matschie, der als SPD-Fraktionsvorsitzender in den Thüringer Landtag gewechselt ist, am 1. Juli 2004 entfallen ist. Die CDU hat ein Überhangmandat in Sachsen. http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/1541_15.html |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2005 - 20:35 Uhr: | |
Ups, Matschie hatte ich vergessen... Sorry. |

Risiko
| | Veröffentlicht am Montag, 06. Juni 2005 - 15:49 Uhr: | |
Hallo, ist hier jemand der mir sagen kann wer die beiden Überhangmandate der SPD und das der CDU vertritt? |

sebu
| | Veröffentlicht am Montag, 06. Juni 2005 - 15:59 Uhr: | |
Hier steht, in welchen Bundeslaendern es Ueberhangmandate gibt: http://www.wahlrecht.de/ueberhang/ueberhist.html Ansonsten kann man nicht sagen, wer das Ueberhangmandat hat, erst wenn ein Abgeordneter stirb oder ausscheidet, wird sein / ihr Mandat nicht nachbesetzt und der/die Betreffende hatte somit das Ueberhangmandat. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Montag, 06. Juni 2005 - 16:00 Uhr: | |
Die überhängenden Direktmandate sind nicht personifizierbar, es sind halt zwei der SPD-Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt und ein sächsischer CDU-Abgeordneter, die überhängen. |

Risiko
| | Veröffentlicht am Montag, 06. Juni 2005 - 16:02 Uhr: | |
Danke |

Ulla (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 10:04 Uhr: | |
Im Moment (16. Deutscher Bundestag) sind es 7 von der CDU und 9 von der SPD. Steht auf der Seite des Bundestags. Nur so zur Info. |

AeD (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2006 - 10:10 Uhr: | |
Oder noch genauer nach Ländern in dieser Zusammenstellung. |

I.M. (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. Februar 2007 - 16:25 Uhr: | |
Sind die beiden Überhangmandate der SPD und das der CDU noch aktuell oder hat sich daran in letzter Zeit etwas geändert? Hoffe, ich bekomme trotzdem noch Antwort, obwohl der letzte Eintrag schon so lange zurückliegt! |

Good Entity (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. Februar 2007 - 16:41 Uhr: | |
Falls die drei Überhangmandate aus den Postings vom 6. Juni 2005 gemeint sein sollten: Die sind nicht mehr aktuell, denn in der Zwischenzeit hat es ja eine Bundestagswahl gegeben. Jetzt siehts anders aus, siehe die Postings von Ulla und AeD. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. März 2007 - 18:10 Uhr: | |
hallo, ist jemand hier, der mir sagen kann, wieviele überhangsmandate zur zeit im bundestag sind? danke |

Liesmal (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. März 2007 - 18:20 Uhr: | |
http://www.wahlrecht.de/ueberhang/ueberhist.html#ueberhang |

Marry 3
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 08. November 2011 - 17:45 Uhr: | |
Was sind die Vor- und Nachteile von Überhangmandaten? Gibt es da Probleme? Wer kann mir helfen?  |