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Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » 2/3 Mehrheit im Bundesrat. » Archiv bis 03. Januar 2004 « Zurück Weiter »

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NR
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. November 2002 - 21:39 Uhr:   

Ich habe neulich in einer TV-Sendung (ich glaube auf N24) gehört, der Bundesrat könne mit 2/3 Mehrheit ALLE Gesetze und Beschlüge des Bundestages revidieren. Ich kann mir das nicht ganz vorstellen und habe im Internet mal nach Informationen gesucht, aber nichts entscheidendes gefunden.
Weiß hier jemand, ob da wirklich was dran ist? Grade in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Szenario gar nicht mehr so unwahrscheinlich wäre (gewinnt die CDU neben Hessen noch NDS und Bremen, fehlt nur noch eine Stimme zur 2/3 Mehrheit) ist diese Frage ja nicht uninteressant.

Grüße
NR
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. November 2002 - 22:57 Uhr:   

Doch doch, das ist richtig!

Artikel 77 IV Grundgesetz:

"Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages."

Allerdings wird die Union sicher nicht Bremen gewinnen. Je stärker sie wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß die SPD die große Koalition beendet und mit den Grünen koaliert.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 10:21 Uhr:   

Das gilt doch aber bestimmt nur für Gesetze, für die überhaupt eine Bundesratszustimmung nötig ist - der Bundesrat kann doch wohl keinen Einspruch gegen Sachen einlegen, die alleinig Bundesangelegenheit sind.

Ansonsten denke ich auch, daß eine solche 2/3-Mehrheit ziemlich unwahrscheinlich ist.
Ich halte es für gut möglich, daß sowohl Hessen als auch Niedersachsen im Februar an schwarz/gelb gehen.

Bei Bremen aber ist das kaum vorstellbar - und dann würde immer noch ein Land fehlen. Die nächste Landtagswahl wäre dann Brandenburg, auch da wäre eine Mehrheit gegen SPD/PDS sehr unwahrscheinlich.

Und die nächsten Länder, die noch nicht oppositionsregiert sind, wären dann erst wieder NRW und Schleswig-Holstein. Dauert noch eine ganze Weile ...
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 14:12 Uhr:   

Der zitierte Absatz gilt für Einspruchsgesetze. Bei Zustimmungsgesetzen ist der Bundestag ja schon gegen die einfache Bundesratsmehrheit machtlos.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 16:18 Uhr:   

Wilko hat recht. Ich hatte dieses Thema ja früher bereits angesprochen und auch jetzt in einer Broschüre aus Berlin zu den Wahlen wieder gefunden. Art. 77 GG sagt eindeutig: hat die Opposition in der Länderkammer die 2/3-Mehrheit, so muss ein - wie auch immer formulierter - Einspruch gegen nichtzustimmungspflichtige (!!!!!) Gesetze, die ca. 40% ausmachen, mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (die dann allerdings eine 2/3)-Mehrheit ausmachen müssen, zurückgewiesen werden. Fazit: Wir hätten dann die Totalblockade im Parlament. Viel von der - etwa von Arnulf Baring - postulierten Reformunfähigkeit sehe ich genau in diesem bewussten Antagonismus Bundestag und Bundesrat. Ich hatte bereits in einem anderen Thread: "Mögliche Verfassungsänderungen" einmal angemahnt, für Reformen müsse es eine Änderung in der Konstruktion des Bundesrates kommen. Die Regierung Kohl konnte ihre Reformen - man mag dazu stehen, wie man will, ich stand ihnen kritisch gegenüber - nicht durchsetzen, weil Lafontaine ab 1996 blockierte, die Regierung Schröder verfügt seit Februar 1999 nicht mehr über die absoluten 35 Stimmen in der Länderkammer und hat seitdem Probleme, ihre Politik im Bundesrat durchzusetzen. Fazit: eine Verfassungsänderung scheint mir dringend notwendig, in der glasklar Kompetenzen an die Länder zurückgegeben werden, im Rahmen des Konnexitätsprinzips auch festgelegt wird, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Aber eine institutionalisierte Blockadepolitik, die es seit den 1970-ger Jahren gibt, weil die jeweilige Opposition im Bundestag den Bundesrat zur Blockadepolitik benutzt, darf so nicht länger fortgesetzt werden.

Im übrigen noch eine Anmerkung dazu: es reicht ja schon, die Geschäftsordnung des Bundesrates so zu ändern, dass Enthaltungen nicht automatisch als "Nein"-Stimmen gewertet würden. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen würde dies bedeuten, dass die relative Mehrheit und nicht mehr die absolute 35-Stimmen-Mehrheit zur Zustimmung von Gesetzen benötigt würde, bei Einspruchsgesetzen reichte hier die relative Mehrheit.

Zweitens: es wird für die Opposition aus Union und FDP trotzdem schwer, im Bundesrat eine 2/3-Mehrheit zu erhalten, da bei Einspruchsgesetzen ja die aktive Zustimmung zum Einspruch notwendig wird. Die Enthaltungen der Länder, in denen eine im Bundestag regierende und eine dort opponierende Partei zusammen in einer Koaliton sind, würden als Nein-Stimmen bewertet. Selbst wenn also Niedersachsen ab Februar eine absolute CDU-Mehrheit oder eine CDU/FDP-Mehrheit hätte, reichte dies nicht für eine 2/3-Mehrheit aus. Neben den rot-grün regierten Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und den rot-rot regierten Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, die die Zustimmung zu Einspruchsgesetzen verweigern würden, würden sich ja die großen Koalitionen in Brandenburg und Bremen und das SPD/FDP-regierte Rheinland-Pfalz der Stimme enthalten. Eine 2/3-Mehrheit für Einspruchsgesetze ergäbe sich somit vorerst noch nicht, allerdings auch keine Aufhebung der gegenwärtigen Blockade- oder - neutraler formuliert - Patt-Situation Bundestag/Bundesrat.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 16:44 Uhr:   

Bei einem Machtwechsel auch in NRW und Schleswig-Holstein könnte eine Zweidrittelmehrheit durchaus erreicht werden, aber erst 2005. In beiden Ländern hätte die SPD vermutlich schon 2000 die Macht verloren, wäre nicht die Spendenaffäre dazwischengekommen. Und auch aktuell stehen beide Landesregierungen- selbst wenn man vom bundespolitischen Einfluß absieht- schlecht da. In beiden Ländern ist die Regierung verbraucht und Besserung nicht sehr wahrscheinlich. Sogar wenn Thüringen 2004 eine Rot/rote Regierung bekommen sollte, gäbe es bei einem Machtwechsel in Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein eine Zweidrittelmehrheit. Sollte sich die CDU in Thüringen alleine oder mit der FDP halten, wäre auch ein Wechsel nur in NRW und Niedersachsen ausreichend. Fraglich ist aber, ob die Zweidrittelmehrheit lange Bestand hätte, denn im Herbst 2005 stehen regulär Wahlen in Hamburg an und da ist eine Wiederkehr von Rot/grün gut möglich.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 18:11 Uhr:   

@Bernhard Nowak:
> Die Regierung Kohl konnte ihre Reformen - man mag dazu stehen, wie
> man will, ich stand ihnen kritisch gegenüber - nicht durchsetzen,
> weil Lafontaine ab 1996 blockierte, ...
Das ist so nicht richtig.
Sie konnte EINE Reform nicht durchsetzen - die Steuerreform. Und die war natürlich wichtig und symbolträchtig. Und bei Steuern hat der Bundesrat in der Tat viel zu sagen.

Alle übrigen Reformen wurde durchgesetzt, vor allem die Rentenreform und die Reformen im Arbeitsrecht. Da war die Bundesratsmehrheit völlig egal.
Nicht umsonst hat die Regierung Schröder nach Amtsantritt erst einmal eine ganze Reihe von Gesetzen der alten Regierung gekippt.

> die Regierung Schröder verfügt seit Februar 1999 nicht mehr über die
> absoluten 35 Stimmen in der Länderkammer und hat seitdem Probleme,
> ihre Politik im Bundesrat durchzusetzen.
Probleme fast nur, wenn es um Geld geht (das ist natürlich oft der Fall).

Das Doppelpaß-Gesetz kam z. B. nur deshalb in den Bundesrat, weil dort unnötigerweise (mit Absicht!) noch die Paßgebühren enthalten waren. Ansonsten hätte rot/grün das fröhlich alleine machen können.

Und all' die schönen Pläne für Sozialreformen und Arbeitsmarkt: Man könnte das meiste davon so beschließen, daß der Bundesrat außen vor bleibt.
Mal abgesehen davon, daß eine Opposition sehr vorsichtig ist und sein muß, nicht in der Öffentlichkeit als Blockierer aus Prinzip dazustehen.

Bei den Steuererhöhungen kann die Opposition noch mit guten Argumenten blocken - aber bei den Reformen wird sie das eher nicht tun.

Die These "Wir würden ja so gerne, aber der Bundesrat läßt uns nicht" ist zu einem guten Teil eine billige Ausrede.
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Stoiber
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 18:34 Uhr:   

"Das Doppelpaß-Gesetz kam z. B. nur deshalb in den Bundesrat, weil dort unnötigerweise (mit Absicht!) noch die Paßgebühren enthalten waren." (Ralf)
Warum mit Absicht? Hatte da die Opposition die Hand mit im Spiel oder war sich Rot-Grün zu dem Zeitpunkt beim Bundesrat zu sicher oder sollte dies eine neue Einnahmequelle für den Staat sein?
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NR
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 22:59 Uhr:   

Viele Dank für die Antworten.

Ich persönlich sehe durchaus die Möglichkeit, dass sich während der laufenden Legislatur eine 2/3 Mehrheit zugunsten von Union/FDP einstellt, auf NRW und S-H wurde ja schon verwiesen.

Sollte dies wirklich eintreffen, wäre natürlich auch die Frage von intresse, wie weiter verfahren wird. Neuwahlen können m.W. nach nur über eine negativ beantwortete Vertrauensfrage erreicht werden. So könnte durch die Regierung (je nachdem wie die öffentliche Meinung aussieht. Entweder Regierungskritisch[lassen keine Neuwahlen zu] oder Oppositionskritisch [Opposition blockiert nur]) die übrige Legislatur theoretisch ausgegessen werden, obwohl keine Beschlüsse mehr gefaßt werden (können).
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 23:26 Uhr:   

"Sollte sich die CDU in Thüringen alleine oder mit der FDP halten, wäre auch ein Wechsel nur in NRW und Niedersachsen ausreichend. "

Ohne FDP wird es in Thüringen eng. Man sollte nicht vergessen, unter welchen Bedingungen die absolute Mehrheit zustande kam.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 23:38 Uhr:   

Lässt sich eine Änderung tatsächlich durch eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundesrates erreichen, wie weiter oben suggeriert wurde? Mir scheint in diesem Punkt das GG durchaus klar: Zur Zustimmung ist im BR die Mehrheit aller Stimmen notwendig, Enthaltungen wirken sich also nach dem Wortlaut des GG als Nein-Stimmen aus.
Ich habe in anderem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass bei der Behandlung eines geteilten Landesvotums durchaus Spielraum für die Geschäftsordnung besteht. Man kann das als Fehlerbehandlungsroutine sehen: Das GG schreibt vor, dass es keine geteilten Ländervoten gibt, wie der BR das dann praktisch garantiert, ist seine Sache.
Anders beim Zählmodus der Stimmen: Es gibt Ja, Nein, Enthaltungen und ggf. ungültige Stimmen, es braucht aber zur Zustimmung immer eine Mehrheit von Ja, die die Hälfte aller möglicher Stimmen der Länder im BR überschreitet. Somit wäre z. B. auch ein Stichentscheid (von wem? Vom Präsidenten? Der ist aber kein Bundesland. Vom Bundesland, aus dem der Präsident gerade kommt? Dann hat es sozusagen doppelte Stimme.) bei Stimmengleichheit unmöglich: Das GG verlangt ausdrücklich die Zustimmung der Mehrheit aller Stimmen, und gleich und gleich ist eben keine solche Mehrheit.
Man müsste also doch wohl das GG ändern, um daran etwas zu korrigieren, in welchem Sinne auch immer.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 23:43 Uhr:   

Philipp: Stimmt natürlich. Bernhard meinte mit "Geschäftsordnung" wohl einfach das Abstimmungsprozedere, unabhängig davon, wo genau es normiert ist.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. November 2002 - 23:52 Uhr:   

Tja, das Problem ist nur, dass dazu eben dann eine 2/3-Mehrheit im BT und im BR zusgleich nötig ist. Und auch wenn der BT zustimmen sollte, wird sich der BR dieses Vorrecht wohl kaum so einfach selbst wegnehmen ...
Da bliebe neben einem Volksaufstand oder einer Revolution vielleicht noch die Berufung auf den letzten Artikel des GG, indem das Volk selbst bzw. seine verantwortungsbewussteren Teile die Wahl einer verfassunggebenden Versammlung ansteuern würden, deren Entwurf schliesslich dem Volk zur Annahme oder Ablehnung vorzulegen wäre.
(Konkrete Regeln zum Vorgehen scheinen aber nicht zu bestehen ...?)
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 29. November 2002 - 00:21 Uhr:   

Philipp: Wilko hat recht. Ich meinte das Abstimmungsprozedere. Zu einer Änderung in dem von mir weiter oben formulierten Sinne bedürfte es in der Tat einer Änderung des GG.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. November 2002 - 10:28 Uhr:   

@Stoiber:
> Warum mit Absicht?
Es war auf jeden Fall wohl Absicht, diese Gebühren ins Gesetz aufzunehmen. Nach allen mir bekannten Expertenmeinungen wäre es genauso möglich gewesen, das Gesetz ohne Gebührenordnung auf den Weg zu bringen (dann hätte jedes Bundesland eigene Gebühren festsetzen können).
Und es war auch klar, daß nur wegen der Gebührenordnung die ganze Doppelpaßgeschichte Bundesratspflichtig wurde.

Über das "Warum" kann man nur spekulieren.
Die übliche Erklärung ist, daß die SPD das ganz bewußt wollte, um nicht den Grünen Zugeständnisse machen zu müssen.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 02. Dezember 2002 - 23:44 Uhr:   

Ralf,

was du schreibst ist Quatsch. Als das Gesetz eingebracht wurde hatte Rot-Grün die Mehrheit im Bundesrat. Daher gab es für Rot-Grün auch keinen Grund das Gesetz so umzuformulieren das es nicht zustimmungspflichtig ist. Es ist auch nicht ungewöhnlich einheitliche Gebührensätze vorzuschreiben.
Roland Koch hat dann Rot-Grün mit der Doppelpaß-Kampagne auf dem falschen Fuß erwischt und Rot-Grün hat die Hessen-Wahl verloren. Damit verlor es auch die Mehrheit im Bundesrat.
Daher war Rot-Grün bereit ihren ursprünglichen Entwurf zurückzuziehen und sich auf das Optionsmodell einzulassen.
Die SPD hat das Wahlergebnis sehr wohl verstanden und Rot-Grün hatte danach auch seine Politik etwas korriegiert (kurz darauf ging Lafontaine). Das war die Einsicht, das man zum damaligen Zeitpunkt mit dem Kurs noch mehr Wahlniederlagen entgegen geht, die die SPD dazu gebracht hat, den Multi-Kulti Kurs nicht stärker voranzutreiben.
Beim Zuwanderungsgesetz hat sich dann die Regierung "stark" gefühlt die Sache auf verfassungswidrige Weise durchzupeitschen.
Der Rückzug des Doppelpaß-Gesetzes war eine taktische Entscheidung für vier Jahre (wie Otto Schily damals sagte). Grundsätzlich hält Rot-Grün an seiner Multi-Kulti Politik fest und wenn sie noch längere Zeit am Runder bleiben werden sie auch das Doppelpaß-Gesetz wieder durchzusetzen suchen (vielleicht noch in dieser Legislatur - aber mit Sicherheit würde das kommen wenn sie aus irgendwelchen vollkommen unvorstellbaren Gründen von 2006-2010 noch amtieren sollten).

Nun zum Thema des Forums. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit von Schwarz-Gelb im Bundesrat halte ich für unrealistisch. Niedersachsen hat eine strukturelle Mehrheit von Rot-Grün. Ein Wechsel ist eher unwahrscheinlich.
Allerdings ist davon auszugehen das die CDU ihre Mehrheit im Bundesrat verteidigen wird. Ich halte es aber für sehr wahrscheinlich das sie sie für den Rest der Legislatur halten kann und möglicherweise auch ausbaut (Schleswig-Holstein, möglicherweise NRW- ergäbe 45 Stimmen; 2/3 Mehrheit erst ab 46 - wobei Hamburg schwer zu halten sein wird 3 Stimmen- ebenso Thüringen 4 Stimmen = 7 Stimmen fraglich ~ 38-42 Stimmen)
Doch selbst bei sehr günstigen Verlauf ist eine 2/3-Mehrheit praktisch ausgeschlossen.
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alberto
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Dezember 2002 - 06:08 Uhr:   

Der Paso doble

Quote:

Ralf,

was du schreibst ist Quatsch. Als das Gesetz eingebracht wurde hatte Rot-Grün die Mehrheit im Bundesrat. Daher gab es für Rot-Grün auch keinen Grund das Gesetz so umzuformulieren das es nicht zustimmungspflichtig ist.


scheiterte also an der Gebührenfrage. Das war doch nur folgerichtig. Was immer in die Hose geht, hat mit Geld zu tun.

Nun sind die Diensthabenden aber in echter Bredouille. Hier ist der richtige Vorschlag zur richtigen Zeit, der die Rettung bringt
WahlRechtReform
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Dezember 2002 - 10:24 Uhr:   

@Cram:
> Als das Gesetz eingebracht wurde hatte Rot-Grün die Mehrheit im Bundesrat.
Hat ja keiner bestritten.
Aber nach dem Verlust der Bundesratsmehrheit hätte es halt zwei Optionen gegeben:
Einfach die Gebührenordnung rauszustreichen, dann hätte man das Gesetz inhaltlich unverändert durchsetzen können.
Oder eben das Gesetz so abspecken, daß die Opposition (d.h. die FDP mit ihrer Rheinland-Pfalz-Beteiligung) es mitträgt.

Und die SPD hat es sich eben (gegen den Willen der Grünen) für die zweite Möglichkeit entschieden.
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Cram
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Dezember 2002 - 16:21 Uhr:   

Ralf,
"Und die SPD hat es sich eben (gegen den Willen der Grünen) für die zweite Möglichkeit entschieden."

Rein juristisch betrachtet hast du recht. Aber es wäre für die SPD politisch schädlich gewesen. Es gab die Einsicht, das man zum damaligen Zeitpunkt mit dem Kurs noch mehr Wahlniederlagen entgegen geht, die die SPD dazu gebracht hat, den Multi-Kulti Kurs nicht stärker voranzutreiben. Deshalb hat die SPD-Führung beschlossen die Sache aufzuschieben. Otto Schily sagte damals auch das man in der Legislaturperiode das Gesetz nicht so wiedereinbringen werde.
Die Landtagswahl in Hessen war ja praktisch von Roland Koch in eine Abstimmung gegen das Gesetz umgewandelt worden. Die CDU hatte auch sehr viele Unterschriften dagegen gesammelt.
Durch die Wahlniederlage in Hessen (einem traditionell SPD-dominierten Land) entschloß sich die SPD die Sache nicht weiter voranzutreiben. Eine anderer Entscheidung wäre auch allgemein zurecht als eine gravierende Mißachtung der Volksmeinung gewertet worden.
Zum damaligen Zeitpunkt wollte sich der Medienkanzler und "Kanzler der Mitte" Schröder noch nicht offen gegen die Meinung der Mehrheit stellen.
Heute ist das anders: heute betreibt er ja konsequent eine Politik der Erweiterung des Staates, der Steuererhöhungen, usw. Damals stützte er sich ja noch auf "Bild, BamS und Glotze", heute nicht mehr und daher nimmt er gegen die Meinung der Mehrheit einen Linksruck in der Politik vor.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Dezember 2002 - 14:43 Uhr:   

@Cram:
Du hast völlig recht, die SPD hielt es aus politisch-taktischen Gründen für besser, zurückzustecken.

Bitte beachte aber, was der Ausgang der Diskussion war. Das war die Behauptung, die fehlende Bundesratsmehrheit wäre für die SPD ein Problem gewesen, ihre politischen Vorstellungen durchzusetzen.

Und eben dies ist so nicht richtig. Es war nicht der böse Bundesrat, der die SPD zum Umlenken gezwungen hat, sondern die Angst vor den Wählerreaktionen.
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Eike
Veröffentlicht am Freitag, 06. Dezember 2002 - 17:54 Uhr:   

@Sole: Ich bin mal sehr gespannt auf Thüringen. Momentan steht die FDP bei 2 %.
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Sole
Veröffentlicht am Sonntag, 08. Dezember 2002 - 10:54 Uhr:   

Eike: Bei der letzten Wahl sprach sich auch der FDP-Chef für die Wahl der CDU aus. Das wird sich so schnell nicht wiederholen. bis 2004 kann viel passieren, wenn die Grünen einige Fehler machen könnten sie durchaus in Thüringen den Einzug verpassen und Stimmen an die FDP abgeben. Sofern die FDP nicht vorher krachen geht, aber das ist für eine Partei im Bundestag schwer vorstellbar.

Andererseits hat die FDP gezeigt, dass sie im Osten durchaus punkten kann (SA, McPomm) und schau, von Möllemann redet dieser Tage kaum einer mehr. Wer weiß, was in zwei Jahren ist. Die FDP kann auf Unzufriedenheit mit CDU (Alleinregierung) und SPD (Bundesregierung) spekulieren. Oder auf Leihstimmen von der CDU nach der Denke "Ohne uns kommt Rot-Rot".


So oder so, über Thüringen kann man bisher nur die Aussage machen, dass der gegenwärtige Zustand nicht erhalten bleibt.
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Juwie
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Januar 2003 - 09:55 Uhr:   

Neues Problem bzgl. 2/3-Mehrheit im Bundesrat nach dem Urteil des BVerfG zur Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz.

Bei der 2/3-Mehrheit für den Einspruch werden die Enthaltungen selbstverständlich mitgezählt, d.h. Enthaltungen zählen faktisch als Nein-Stimmen (Nomos alias Robert Leicht behauptet zwar in der Zeit v. 18.12., S. 5, etwas anderes, aber das ist m.E. nicht zutreffend).

Was aber ist, wenn ein BR-Mitglied die Stimmen seines Landes durch abweichendes Stimmverhalten absichtlich ungültig macht? Bezieht sich "Stimmen" in Art. 77 IV 2 auf die gesetzliche Zahl der Bundesratsstimmen, auf die abgegebenen oder auf die gültig abgegebenen? (Seifert / Hömig habe ich zur Hand, klärt das Problem wie so oft aber nicht). Im letzten Fall stieg die Möglichkeit durch taktisches Stimmverhalten eine 2/3-Mehrheit der gültigen Stimmen zu erhalten.
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Cram
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Januar 2003 - 11:26 Uhr:   

Juwie,
"Bei der 2/3-Mehrheit für den Einspruch werden die Enthaltungen selbstverständlich mitgezählt, d.h. Enthaltungen zählen faktisch als Nein-Stimmen"
Falsch: bei Einspruchsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates gar nicht erforderlich. Sie kommen zustandes wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt. Der Einspruch bedarf der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates (mindestens 35). Enthaltungen, nicht abgegebene oder ungültige Stimmen zählen somit als Stimmen gegen den Einspruch (und damit praktisch als Zustimmung zu dem Gesetz).
Dieser Einspruch kann der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder (302 von 603 = Kanzlermehrheit) zurückweisen). Wenn nun mehr als zwei Drittel der Bundesratsstimmen für den Einspruch abgegeben werden (mindestens 47 Stimmen für den Einspruch und damit gegen das jeweilige Gesetz so kann das der Bundestag nur mit Zweidrittelmehrheit zurückweisen.
"Bezieht sich "Stimmen" in Art. 77 IV 2 auf die gesetzliche Zahl der Bundesratsstimmen": genau darauf bezieht es sich.
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Juwie
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 08:57 Uhr:   

@Cram

Mit "Nein-Stimmen" meinte ich selbstverständlich Stimmen gegen die Einlegung des Einspruchs.

Nach Deiner Auskunft ist aber die Gefahr einer Totalblockade, über die wir in diesem Forum eifrig diskutieren, doch ziemlich unrealistisch.
Selbst wenn die Union alles kommenden Landtagswahlen gewinnt, kann dies frühestens nach der Schleswig-Holstein-Wahl im Frühjahr 2004 der Fall sein (immer vorausgesetzt, der Koalitionspartner FDP macht in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und evtl. Hessen den Obstruktionskurs mit).
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Cram
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 10:17 Uhr:   

Eine Zwei-Drittel-Mehrheit von Schwarz-Gelb im Bundesrat halte auch ich für unrealistisch. Niedersachsen hat eine strukturelle Mehrheit von Rot-Grün. Ein Wechsel ist eher unwahrscheinlich.
Allerdings ist davon auszugehen das Schwarz-Gelb seine Mehrheit im Bundesrat verteidigen wird. Ich halte es für sehr wahrscheinlich das sie sie für den Rest der Legislatur halten kann und möglicherweise auch ausbaut (Schleswig-Holstein, möglicherweise NRW- ergäbe 45 Stimmen; 2/3 Mehrheit erst ab 47 - wobei Hamburg schwer zu halten sein wird: -3 Stimmen: ~ 36-42 Stimmen)
Selbst bei sehr günstigen Verlauf ist eine 2/3-Mehrheit praktisch ausgeschlossen.
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Juwie
Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2003 - 16:24 Uhr:   

> Selbst bei sehr günstigen Verlauf ist eine 2/3-Mehrheit praktisch
> ausgeschlossen.

Sehe ich ebenso - zumal die Union ja auch alle von ihr regierten Länder erst mal verteidigen muss.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 04. Januar 2003 - 00:12 Uhr:   

Der Punkt ist auch der, dass Enthaltungen ja de facto als "Nein"-Stimmen gewertet werden. Rheinland-Pfalz (SPD/FDP-Koalition, potentielle Mehrheit im Landtag: rot-grün, Brandenburg: SPD/CDU-Koalition, potentielle Landtagsmehrheit: SPD/PDS, Bremen: SPD/CDU-Koaliton, potentielle Landtagsmehrheit: rot-grün)werden sich ja immer enthalten. Dies ist für die Regierung schlecht bei zustimmungspflichtigen Gesetzen, da eine positive Zustimmungsmehrheit nicht erreicht werden dürfte. Bei Einsprüchen gegen nicht-zustimmungspflichtige Gesetze dagegen ist dies für die Bundesregierung durchaus gut, da eine positive Zustimmungsmehrheit für Einsprüche nicht erreicht wird. Daher ist das Erreichen einer 2/3-Mehrheit von CDU, CSU und FDP vor den Wahlen in NRW 2005 so gut wie ausgeschlossen und für den Rest der Legislaturperiode unwahrscheinlich. Da aber rund 60% aller Gesetze (so Antje Vollmer in der "Zeit" zustimmungspflichtige Gesetze sind, macht diese Tatsache die Lage für die Regierung nicht einfacher. De facto haben wir in rund 60% aller Gesetze eine Art "Cohabitation" - nicht gut für das Land nach meiner Auffassung.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 04. Januar 2003 - 16:27 Uhr:   

Bei dieser Zahl von 60% hat Antje Vollmer aber m. E. einen falschen Eindruck erweckt.
Zum Einen geht ja der weitaus größte Teil aller Gesetze ohnehin einstimmig durch alle Gremien, weil darin nur Routine-Angelegenheiten geregelt werden.
Interessant ist also nicht der Prozentsatz aller Gesetze, sondern nur der bei den strittigen.

Und dann wiederum gibt es viele Gesetze, die können entweder durch leichte Änderung nicht-zustimmungspflichtig gemacht werden oder aber (wie jetzt bei Hartz geschehen), sie werden in einen zustimmungspflichtigen und einen zustimmungsfreien Teil aufgeteilt.
Dann muß die Regierung nur über einen Teil mit der Opposition verhandeln, für den Rest hat sie freie Hand.

Letztlich gibt es außerhalb des Bereichs der gemeinsamen Steuern gar nicht so viele wirklich wichtigen Felder, bei denen die Bundesratsmehrheit relevant sein muß.
Die meisten anstehenden Reformen (vor allem für den Arbeitsmarkt) kann die Regierung also durchaus selber in Angriff nehmen - so sie denn will.
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Florian
Veröffentlicht am Montag, 04. August 2003 - 14:45 Uhr:   

Update zur Situation seit den Landtagswahlen im Frühjahr:

"Bürgerlich kontrolliert" (mit CDU/CSU/FDP-Regierungen) sind im Bundesrat 41 Sitze.
"Links kontrolliert (mit SPD/PDS/Grünen-Regierungen) sind im Bundesrat 17 Sitze.
"Neutral" (große Koalition oder SPD+FDP) sind im Bundesrat 11 Sitze.

Eine bürgerliche 2/3-Mehrheit (=46 Sitze) ist erreicht, wenn weitere 5 Sitze die Farbe wechseln.

Das wäre bis Frühjahr 2005 in folgenden Bundesländern möglich:
- Brandenburg (4 Sitze, Wahl 2004):
Bürgerliche Mehrheit sehr unwahrscheinlich
- Schleswig-Holstein (4 Sitze, Wahl 2005):
Bürgerliche Mehrheit möglich
- NRW (6 Sitze, Wahl 2005):
Bürgerliche Mehrheit möglich

Weder der Verlust von Brandenburg noch Schleswig-Holstein wäre für die SPD für sich genommen eine Katastrophe.
Wenn aber NRW verloren ginge, wäre Rot/Grün im Bund nicht mehr regierungsfähig:

KEIN EINZIGES Gesetz könnte dann im Bund gegen das bürgerliche Lager verabschiedet werden.

Das gilt natürlich nur dann, wenn das bürgerliche Lager vereint auftritt.
Was nicht unbedingt der Fall sein muss. Denn der einzige mögliche Ausweg aus dieser Total-Blockade wäre eine große Koalition. Und das wäre für die FDP kaum ein attraktives Szenario...

Gruß,
Florian
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J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 04. August 2003 - 16:00 Uhr:   

Diese anmaßende und keinen Widerspruch duldende Einordnung der FDP in ein durch irgend welches Naturrecht kreiertes "bürgerliches Lager" höre ich interessanterweise immer nur von Unionsanhängern, wenn die FDP als Mehrheitsbeschaffer vonnöten ist. Andersrum scheint das nicht zu funktionieren...
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. August 2003 - 15:00 Uhr:   

In wie weit ist die FDP denn "bürgerlicher" als die Grünen? (Verschwindende Minderheiten innerhalb beider Formationen mit extremen Anklängen blende ich mal aus)
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. August 2003 - 15:53 Uhr:   

@Sole:
> In wie weit ist die FDP denn "bürgerlicher" als die Grünen? Wenn "bürgerlich" soziologisch gemeint ist, dann gibt es da in der Tat wenig Unterschiede (wobei dieses Etikett in der Mittelschichts-orientierten Bundesrepublik nur noch wenig sinnvoll ist).

Im politischen Gebrauch steht "bürgerlich" nun mal als Oberbegriff für FDP und Union.
Da das aber überhaupt keine aktuelle politische Gemeinsamkeit bedeutet, hat J.A.L. völlig recht: Die rot/grüne Koalition hat keine Mehrheit mehr im Bundesrat. Aber es gibt keine schwarz/gelbe Koalition, die deswegen automatisch die Mehrheit hätte.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 13. August 2003 - 21:32 Uhr:   

Vor 2005 hat Schröder nichrs zu fürchten. In Bayern, Sachsen und Thüringen gibts nichts zu verlieren, in Thüringen ist sogar Rot-rot im Bereich des Denkbaren. Die Stimmumg kann sich besonders im Osten (aber nicht nur da) in kürzester Zeit radikal ändern. In einem Jahr kann noch viel passieren. In Brandenburg könnte die SPD vielleicht die Positiuon als stärkste Partei einbüssen, eine REgieung ohne sie ist aber extrem unwahrscheinlich.
ZUr FDP: Natürlich steht sie in ökonomischen Fagen der Union deutlich näher und auch in der Bildungspolitik, auf anderen Politikfeldern nicht unbedingt (siehe Zuwanderung). Aber eine Fixierung auf die Union ist ihr in der Vergangenheit schlecht bekommen. Die FDP muß und wird wieder viel stärker als eigene Kraft gesehen werden. In Rheinland-Pfalz gibt es ja auch eine lange, stabile und erfolgreiche Koalition mit der SPD; obwohl zwischenzeitlich Schwarzgelb möglich war).
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Florian
Veröffentlicht am Freitag, 15. August 2003 - 23:55 Uhr:   

@ J.A.L:

Das Du meine Beurteilung der FDP als "anmaßend und keinen Widerspruch duldend" bezeichnest, finde ich ehrlich gesagt nicht so ganz fair.
Ich habe in meinem Beitrag sogar ausdrücklich geschrieben, dass auch ich es nicht unbedingt für im Interesse der FDP halte, im Bundesrat eine Totalblockade-Strategie zusammen mit der CDU durchzuziehen.

@ Thomas Frings:
Ich glaube nicht, dass in Rheinland-Pfalz Schwarz-gelb möglich war.
Außerdem:
Es ist der FDP eben durchaus nicht schlecht bekommen, wenn sie sich auf einen Partner festgelegt hat.
Mit Ausnahme von 1998 war sie mit dieser Strategie über Jahrzehnte hinweg erfolgreich.
Und das Debakel 2002 kommt m.E. vor allem davon, weil die FDP sich vor der Bundestagswahl eben nicht festgelegt hat.
Die Wähler sind doch nicht blöd. Wenn man nämlich hinter die damalige Kraftmeier-Rethorik ("18%") blickt, dann ist es doch so, dass die FDP in einer Koalition vielleicht ein Drittel so viel Einfluss hat wie der große Koalitionspartner. Entsprechend ist es SEHR entscheidend, mit wem die FDP koaliert. Und wenn ich als potenzieller FDP-Wähler (mit Symphatie für schwarz-gelb) mir nicht sicher bin, ob ich mit meiner Stimme nicht womöglich rot-gelb harauf beschwöre, dann gehe ich halt lieber auf Nummer sicher und wähle gleich schwarz.

Und was die Stabilität des von mir so bezeichneten "bürgerlichen Lagers" betrifft: Warten wir doch einfach mal die Bundespräsidentenwahl ab. Jede Wette, es wird dort einen "bürgerlichen" Kandidaten geben, der mit den Stimmen von FDP und Union gewählt werden wird.

Gruß.
Florian
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 16. August 2003 - 00:07 Uhr:   

Florian:
> Ich glaube nicht, dass in Rheinland-Pfalz Schwarz-gelb möglich war.

Das ist keine Glaubensfrage, sondern z.B. hier überprüfbar. Die Mehrheit wär allerdings recht knapp gewesen.
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Steffen
Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2004 - 12:09 Uhr:   

Absolut unsinnig ist es, anzunehmen, daß in dem süddeutschen ( sic! ) Bundesland Thüringen eine rosarote Regierung möglich wäre. Wer so etwas postuliert, kennt sich hier im Süden Dtl.s nicht aus, hingegen ist, wenn man die Zahlen richtig betrachtet, eine rot-grüne Regierung hier durchaus denkbar. Es ist nur eine Frage der Wahlbeteiligung. Ist sie niedrig, wird eine große Koalition unter SPD-Regie sicher als das naheliegendste realisiert.

P.S.: Ich bitte darum, Thüringen nicht in eine schlechtes Licht zu stellen.

viele Grüße

Steffen

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