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MacFranky83
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 07:43 Uhr: | |
Ist man trotzdem wahlberechtigt, wenn man die von der Stadt zugeschickte Wahlbenachrichtungskarte verloren hat? |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 09:30 Uhr: | |
Bei Vorlage des Personalausweises ist wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung kein Problem. |

Eike
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 13:27 Uhr: | |
Oder wenn dich die Leute im Wahlvorstand persönlich kennen. |

Torsten Schoeneberg
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Juli 2004 - 18:37 Uhr: | |
Neuer Fall: Zwei (!) Wahlbenachrichtigungen. Ein Bekannter von mir ist vor einiger Zeit umgezogen und hat sich brav umgemeldet. Das hat die alte Gemeinde wohl nicht ganz auf die Reihe bekommen, die neue aber schon. Folglich bekam er zur Europawahl zwei Wahlbenachrichtigungen, eine aus seiner alten Gemeinde (an die dortige Adresse seiner Eltern, wo er vorher gewohnt hat) und eine der neuen an die neue Adresse. Jetzt hätte er also zweimal wählen können (hat er "natürlich" nicht gemacht). Ich würde mal sagen, die alte Gemeinde ist da die Alleinschuldige, oder? Mal angenommen, er hätte zweimal gewählt, wäre diese dann z.B. der Beihilfe zur Wahlfälschung schuldig? Und generell: Könnte man mit dieser Information die Wahl anfechten - es ist ja wahrscheinlich, daß das kein Einzelfall war? |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Juli 2004 - 22:46 Uhr: | |
Dazu gibt es mindestens den Wahleinspruch WP 64/98 (in Drucksache 14/1560 (PDF, 8,8 MB, Seite 7)). Der dortige Einspruchsführer hat erwiesenermaßen tatsächlich zweimal gewählt. Logischerweise hat der Bundestag daraufhin einen Wahlfehler festgestellt, den Einspruch aber wegen fehlender Auswirkung auf die Sitzverteilung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. |

kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Juli 2004 - 01:04 Uhr: | |
Der Spaß lohnt jedenfalls nciht, da sich derjenige, der zwei Mal wählt, sich strafbar macht (§ 107a StGB, Knast bis 5 Jahre oder Geldstrafe) |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Juli 2004 - 03:47 Uhr: | |
Ich weiß nicht, ob obiger Fall strafrechtliche Konsequenzen gehabt hat. Nach meiner naiven Lesart betrifft § 107a StGB jedenfalls eher die, die für die doppelte Wahlbenachrichtigung verantwortlich sind (u.U. kann das auch der Benachrichtigte selbst sein). Schließlich wird damit ja die Befugnis zu wählen mitgeteilt. Allerdings gibt es dafür auch noch § 107b, der vergleichsweise sehr milde Strafen vorsieht, obwohl er Vorsatz voraussetzt. |

kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Juli 2004 - 08:52 Uhr: | |
Unter Wahlfälschung gemäß § 107a StGB fällt auch eigenes unbefugtes Mitwählen (Tröndle-Fischer, StGB, 2004, § 107a Rdnr. 2). Jeder Bürger weiß, dass er an der selben Wahl nur ein Mal teilnehmen darf. Die Wahl in einem Stimmbezirk, in dem er nicht wahlberechtigt ist, wenn er zugleich in dem Bezirk, in dem er wahlberechtigt ist, auch sein Wahlrecht ausübt, ist daher Wahlfälschung. § 107b StGB ist demgegenüber, schon nach dem Wortlaut, Auffangtatbestand für die Gefährdungshandlung. Er kommt daher nur zur Anwendung, wenn es zu einer strafbaren Manipulation der Wahl selbst nicht gekommen ist. |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Juli 2004 - 15:16 Uhr: | |
kai: > Jeder Bürger weiß, dass er an der selben Wahl nur ein Mal teilnehmen darf. Das wag ich zu bezweifeln. Zumal es auch gar nicht stimmt: Je nach den Umständen hab ich nur die Zweitstimme oder auch noch die Erststimme als verteilungsrelevante Stimme. Es ist u.U. auch völlig legal, mehrere bestehende Landtage gewählt zu haben, was indirekt zu doppeltem Einfluss im Bundesrat führt. Bei der Europawahl wird die doppelte Wahl für deutsche Staatsangehörige, die in anderen EU-Staaten leben, sogar beworben. Dass man sich für eine der Möglichkeiten entscheiden muss, steht erst im Kleingedruckten. Für Leute mit doppelter Staatsangehörigkeit kann u.U. sogar doppelte Wahlpflicht bestehen (ok, das betrifft dann nicht mehr die deutsche Rechtslage). |

egon
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juni 2005 - 15:06 Uhr: | |
wenn man als arbeitgeber bewusst die gründung eines betriebsrates verhindert, wie kann man dann sanktioniert werden?? bitte um links zu gerichtsbeschlüssen der letzten jahre |

Good Entity
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juni 2005 - 19:29 Uhr: | |
Wenn ich die Frage in dem Thread mit diesem Thema richtig verstehe, meinst Du, der Arbeitgeber könnte die Wahlbenachrichtigungskarten verlieren und so irgendwie in die Betriebsratswahlen eingreifen oder diese oder sogar die Gründung eines Betriebsrates überhaupt verhindern? Braucht man dafür Wahlbenachrichtigungskarten? Vom Arbeitgeber? Das wäre mir neu. |
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