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Archiv bis 05. Juli 2008

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Negatives Stimmgewicht & Bundesverfassungsgericht » Archiv bis 05. Juli 2008 « Zurück Weiter »

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Roland S.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 22:05 Uhr:   

Herzlichen Glückwunsch!
Ein seltener und außergewöhnlicher Sieg der Logik und einzelner engagierter Bürger gegen einen trägen Apparat.
Weiter so!
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N.Krause
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 22:49 Uhr:   

Lieber Herr Zicht und Kollegen,

herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!
Wie schön, dass man als "Normalbürger" über das BVG dem allgemeinen Rechtsempfinden zum Sieg verhelfen kann und mithilft, unsere Demokratie zu verbessern!

Allerdings finde ich es auch ärgerlich, dass 2009 noch einmal nach dem alten Wahlrecht gewählt werden kann. Die Union könnte bei der gegenwärtigen Umfragen-Lage z.B. bis zu 20 Überhangmandate bekommen und damit Schwarz-Gelb trotz fwhlender Zweitstimmenmehrheit zu einem Sieg verhelfen. Oder wenn es wieder zu einer großen Koalition käme und beide großen Parteien Überhang-Mandate erzielen, könnten sie wieder auf eine verfassungsändernde 2/3-Mehrheit kommen, obwohl sie ohne die ÜM von dieser Marke weit entfernt wären. Das halte ich für problematisch.

Auch die Regelung mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien gefällt mir nicht. Hier könnte es zu einer Erhöhung der Gesamtmandatszahl um bis zu 40 kommen. Das ist auch eine Belastung für den Bundeshaushalt!

Die in der Rubrik "Negatives Stimmgewicht" verlinkte Beispielrechnung von F.Pukelsheim ist interessant. Allerdings finde ich auch die Verrechnung der Überhangmandate mit anderen Landeslisten der jeweils betreffenden Partei problematisch. NRW und Niedersachsen müßten Abgeordnete für CDU-ÜM in Sachsen und BW opfern, so dass einige Länder über- und andere unterrepräsentiert wären.
Zwar hat das BVG heute den Wegfall des Effektes des Negativen Stimmgewichtes für wichtiger erachtet als das Interesse der Länder auf proportionale Repräsentanz im Bundestag, aber ich meine, dass man nach Möglichkeiten suchen sollte, beide Anliegen zu vereinbaren.
Einige konkrete Gedanken habe ich dazu, vielleicht später dazu schriftlich mehr.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 23:20 Uhr:   

"Bleibt noch zu hoffen, dass dieses Urteil nicht ausgenutzt wird, um ein noch sonderbareres Wahlrecht einzuführen. Bei den unklaren Mehrheitsverhältnissen könnten sich die "großen" Parteien bemüßigt fühlen, daran zu ihrem Gunsten zu drehen."

Da bin ich nicht so pessimistisch. Natürlich könnte man theoretisch relative oder absolute Mehrheitswahl einführen. Aber z.B. die Genossen aus Bayern und Baden-Württemberg wären wohl kaum begeistert, Schwarze im Norden und Osten müßten auch großteils zittern.

Ich denke, man wird es bei einer möglichst kleinen Korrektur belassen. Am wahrscheinlichsten sind Ausgleichsmandate. Die würden das Problem zwar nicht völlig beseitigen sondern nur deutlich einschränken, aber wäre wohl die kleinstmögliche Korrektur, kein MdB müßte fürchten, dadurch persönlich aus Bundestag katapultiert zu werden. Zudem hat das BVerfG u.a. diese Möglichkeit - wenn auch verklausuliert - selbst angeregt. Zitat (in Randnr. 124):
"Von Verfassungs wegen ist der Gesetzgeber nicht gehindert, eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl ohne den Effekt des negativen Stimmgewichts anzuordnen. Denkbar wäre zum Beispiel eine Berücksichtigung von Überhangmandaten bei der Oberverteilung, der Verzicht auf Listenverbindungen nach § 7 BWG oder eine Wahl des Deutschen Bundestages hälftig nach dem Mehrheits- und hälftig nach dem Verhältniswahlprinzip (Grabensystem)."

Die beiden anderen erwähnten Optionen halte ich für wenig wahrscheinlich: Verzicht auf Listenverbindung würde eher dem linken Lager nutzen, das kann die Union nicht wollen. Bei einem Grabenwahlrecht müßten die gleichen Leute Angst haben wie bei reiner Mehrheitswahl, nur nicht so stark.
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Jonas
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 08:57 Uhr:   

Sind mit "eine Berücksichtigung von Überhangmandaten bei der Oberverteilung" Ausgleichsmandate gemeint? Oder geht es dabei um den Abzug von Überhangmandaten von den insgesamt auf Bundesebene gewonnenen Mandaten?

Ich hoffe mal. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, müsste bei Ausgleichsmandaten doch auch der föderale Aspekt beachtet werden. Dann würde es doch zu sehr vielen Ausgleichsmandaten kommen, oder?
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 10:12 Uhr:   

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg!

Sie haben ja ein Thema aufgegriffen, daß trotz seiner Bedeutung nur wenigen bekannt ist. Ich habe trotz eines Nebenfachstudiums in Politikwissenschaften erst durch wahlrecht.de vom negativen Stimmgewicht erfahren!

Und nun sogar dieser Erfolg! Vielleicht sorgt dies in Zukunft auch für etwas mehr Aufmerksamkeit im Wissenschaftsbetrieb. Noch gilt jedoch , was Sie im Abschnitt Literatur geschrieben haben: "Eine Auseinandersetzung mit dem Thema hat außerhalb von Wahlrecht.de schlichtweg noch nicht stattgefunden."
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 12:38 Uhr:   

("Aber verurteilen Sie bitte nicht Menschen die von selbst darauf kommen dass manche Sachen in diesem Staat faul sein könnten.")

Es geht nicht um "darauf kommen, dass etwas sein könnte", sondern darum, dass Sie behaupten, a l l e Bundestagsabgeordenten hätten gewusst oder wissen müssen, dass die Regelung verfassungswidrig ist.
Im Übrigen ist die Unterstellung, aus der Dresdner Nachwahl seien keine Konsequenzen gezogen worden, auch nicht korrekt, denn es wurden ja Änderungen ins Bundeswahlgesetz eingefügt, um Nachwahlen zu vermeiden.
Obrigkeitshöhigkeit und populistische Politikverdrossenheit liegen übrigens manchmal dicht beieinander.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 13:04 Uhr:   

@Jonas
"Sind mit "eine Berücksichtigung von Überhangmandaten bei der Oberverteilung" Ausgleichsmandate gemeint? Oder geht es dabei um den Abzug von Überhangmandaten von den insgesamt auf Bundesebene gewonnenen Mandaten?"
Kompensation dürfte damit nicht gemeint sein, denn bei Kompensation gäbe es ja gerade keine Berücksichtigung von Überhangmandaten bei der Oberverteilung, sondern nur bei der Unterverteilung. Aber das BVErfG hat sich ohnehin unglücklich ausgedrückt. Eine reine Abschaffung der Listenverbindung, wie sie u.a. auch vorgeschlagen wird, würde negatives Stimmengewicht nicht ausschließen und seine Wahrscheinlichkeit nichtmal reduzieren, offenbar ist eine Mandatsberechnung auf Bundesländerebene gemeint.

Für eine Kompensationslösung dürfte unter den Regierungsparteien am ehesten die CSU sein, denn sie kann nichts verlieren dadurch, dafür aber weiter Überhangmandate bekommen, auch wenn die nicht sehr wahrscheinlich sind (die CSU hatte bisher nie welche). Dagegen sein werden aber garantiert die großen Landesverbände, die nicht mit Überhang rechnen können (also insbesondere CDU und SPD in NRW und Niedersachsen, SPD in Bayern und Baden-Württemberg), die würden so gut wie sicher Sitze verlieren.
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Realist82
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 14:48 Uhr:   

@ mma

"Obrigkeitshöhigkeit und populistische Politikverdrossenheit liegen übrigens manchmal dicht beieinander."

Lustig dass Sie mir "populistische Politikverdrossenheit" vorwerfen aber offenkundig gleichzeitig der Ansicht sind, eine bedeutende Anzahl unserer MdB's sei geistig minderbemittelt, da diese (in ihrer Wahrnehmung) den Vorgang dass ein Wähler durch die Stimmabgabe für die von ihm präferierte Partei eben dieser Partei schadet nicht für verfassungsrechtlich problematisch ansehen. Ich hingegen traue unseren MdB's dies schon zu, zumal der (hoffentlich) von uns allen sehr geschätzte Wilko Zicht bereits nach der BT-Wahl 1994 (!!!) mit diesem Thema beim BT vorstellig geworden ist (Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563573,00.html) und die Nachwahl in Dresden das Phänomen nun wirklich jedem halbwegs politikinteressierten Mitbürger (wozu MdB's hoffentlich zählen) bewusst gemacht haben MUSS. Es hat nur leider fast 15 Jahre (seit Wilko Zicht dies erstmals angesprochen hat) lang offenkundig niemanden interessiert. Wie ist diese Untätigkeit sonst zu erklären, wenn nicht mit schlichtem Desinteresse!?

"Im Übrigen ist die Unterstellung, aus der Dresdner Nachwahl seien keine Konsequenzen gezogen worden, auch nicht korrekt, denn es wurden ja Änderungen ins Bundeswahlgesetz eingefügt, um Nachwahlen zu vermeiden."

Oh Mann ... die Nachwahl ist zwar prolematisch weil die betroffenen Wähler schon das Ergebnis kennen, aber ohne den Effekt des negativen Stimmgewichts wäre das Problem viel weniger eklatant gewesen, weil dann eben grade nicht dieses unwürdige Schauspiel eingetreten wäre, dass die CDU die Wähler bittet, ja nicht für sie zu stimmen. Ohne negatives Stimmgewicht wäre die Wahl in Dresden 2 Wochen später abgelaufen, und zwar exakt so wie die Hauptwahl 2 Wochen zuvor (jede Partei wirbt für sich). Wär zwar nicht schon gewesen weil die Wahlbeteiligung u. U. rapide gesunken wäre, aber das wäre auch schon alles gewesen. Nicht die Nachwahl kann den Wählerwillen ad absurdum führen, sondern das negative Stimmgewicht. Und das wurde eben NICHT geändert, und da frage ich wieso!? Wenn man in den letzten zweidreiviertel Jahren dazu gekommen ist darüber nachzudenken wie man Nachwahlen vermeidet wieso hat man dann nicht auch gleich darüber nachgedacht wie man die Zumutung gegenüber dem Wähler abstellen könnte dass er "seiner" Partei schadet!?


Etwas ähnliches haben wir doch auch in Sachen Bundestagsauflösung mitgemacht. Bei der nächsten Koalitionskrise wird (wenn die Koalitionäre sich ein "neues Mandat" beim Wähler holen wollen wie damals Schröder) erneut eine Verbiegung des GG samt folgendem Verfahren in Karlsruhe anstehen weil die MdB's es in den letzten zweidreiviertel Jahren nicht hingekriegt haben, sich auf ein Selbstauflösungsrecht des BT (zB mit dreiviertel-Mehrheit zum Schutz der Oppositionsrechte) zu einigen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 15:01 Uhr:   

("Und das wurde eben NICHT geändert, und da frage ich wieso!?")

Weil die Politiker erst mal darauf gewartet haben, was das BVerfG denn nun tatsächlich und im Einzelnen dazu sagen werde.
Aber das zu "enthüllen" ist natürlich nicht so bedeutungsschwer wie Ihre "wissenden" Andeutungen.
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Realist82
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 15:26 Uhr:   

@ mma

"Weil die Politiker erst mal darauf gewartet haben, was das BVerfG denn nun tatsächlich und im Einzelnen dazu sagen werde.
Aber das zu "enthüllen" ist natürlich nicht so bedeutungsschwer wie Ihre "wissenden" Andeutungen."

Nun ja, da Sie mich ja als politikverdrossen bezeichnet haben, werde ich mir jetzt mal die Freiheit nehmen, fröhlich ins gleiche Horn zu tuten. Jemand wie Sie, dem es ganz offensichtlich keine oder nur sehr bedingt Magenschmerzen bereitet wenn eine Wählerstimme für Partei A sich nicht nur zugunsten der Partei B auswirkt sondern sogar der Partei A Schaden zufügt der scheint demokratieverdrossen zu sein. Denn der Grundsatz des unmittelbaren und gleichen Wahlrechts scheint Ihnen dann nicht allzu viel zu bedeuten.

Und auch der Einwurf "die MdB's wollten halt abwarten was das BVerfG dazu sagt" ist unsinnig, haltlos und geht an jeglichen Realitäten vorbei. Der Effekt ist allerspätestens seit 1994 bekannt als Wilko Zicht erstmals darauf hinwies. 1998 klagte er sogar erstmals dagegen, das BVerfG ließ sich damals aber noch nicht überzeugen. 2005 klagte er erneut, nun endlich erfolgreich.

Nimmt man sich mal nur wenige Minuten Zeit dann könnte wohl fast jeder vernünftige Mensch (Sie offenbar leider nicht) auf die Idee kommen, dass es idR nicht im Interesse des Wählers liegen kann durch die Stimmabgabe seiner Partei zu schaden. Wie gesagt, diesen Effekt kannte man seit spätestens 1994. Warum wartet man dann bis das BVerfG dem BT attestiert dass er nach deinem teils verfassungswidrigen BWahlG gewählt wurde!?

Sie kannten diesen Effekt, sie wussten dass hier die Wählerabsicht ins Gegenteil verdreht wird aber sie haben fast 15 Jahre nix getan.

Zumal eine verfassungskonforme Regelung zwar das BWahlG u. U. noch komplizierter machen könnte aber dann weiss der Wähler wenigstens, dass seine Stimme seiner Partei nicht schadet.

Wieso muss sich der BT auf diesen selbstverständlichen Umstand vom BVerfG hinweisen lassen? Wieso wurde nach Bekanntwerden dass gegen das negative Stimmgewicht geklagt wird nicht fraktionsübergreifend gesagt "ok Leute ... das ist ja wirklich schrottig, das kann ja nicht sein dass der Wähler seiner gewählten Partei schadet, lasst uns das BWahlG ändern, dann findet wenigstens die nächste BT-Wahl nicht mit solchen (sonst wohl nur in Diktaturen und Bananenrepubliken zu findenden) aberwitzigen Effekten statt"!?


Es ist ja nicht so dass es hier um eine irrsinnig komplizierte Auslegungssache des GG geht bei denen das BVerfG dem BT oftmals in die Parade fährt und ein diesbezügliches Urteil des BVerfG u. U. tatsächlich nicht vorauszusehen war, es geht hier um den simplen Fakt dass der deutsche Bürger auf Bundesebene nur eine Möglichkeit hat(neben einer Abstimmung bei einer Länderneugliederung) am politischen Prozess zu partizipieren. Und ihm diese Partizipation unmöglich zu machen bzw. ihn je nach Bundesland quasi dazu zu nötigen sich vor der Wahl zu informieren welche Partei er denn mit welcher Stimme wählen müsste um ja seiner präferierten Partei nicht zu schaden ist derart offenkundig verfassungswidrig dass ich um ehrlich zu sein inzwischen glaube Sie sind lediglich auf politische Streitereien aus (und sehen den eigentlichen Umstand so ie ich), denn derart schwer von Begriff können Sie doch gar nicht sein.

(Beitrag nachträglich am 04., Juli. 2008 von Realist82 editiert)
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 15:36 Uhr:   

("könnte wohl fast jeder vernünftige Mensch (Sie offenbar leider nicht) auf die Idee kommen,")

("dass Sie .. gleichzeitig der Ansicht sind, eine bedeutende Anzahl unserer MdB's sei geistig minderbemittelt, da diese (in ihrer Wahrnehmung) den Vorgang dass ein Wähler durch die Stimmabgabe für die von ihm präferierte Partei eben dieser Partei schadet nicht für verfassungsrechtlich problematisch ansehen.")

Wer hier andere als geistig minderbemittelt ansieht, sind ja wohl Sie
und deshalb antworte ich Ihnen nicht mehr auf Ihre Ergüsse!
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Realist82
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 15:49 Uhr:   

@ mma


"Wer hier andere als geistig minderbemittelt ansieht, sind ja wohl Sie
und deshalb antworte ich Ihnen nicht mehr auf Ihre Ergüsse!"

Dass Ihnen inzwischen die Antworten ausgegangen sind nehme ich zur Kenntnis. Und SIE trauen doch offenbar unseren MdB's nicht zu, in einem Zeitraum von fast 15 Jahren von selbst und ohne juristische Ohrfeigen des BVerfG auf die Idee zu kommen, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sein MUSS. Ich bin schlichtweg der Meinung, es ist unseren MdB's egal. Denn ansonsten müsste ich tatsächlich am Verstand unserer MdB's zweifeln.

Und wenn Sie sich derart beharrlich weigern, zuzugeben dass man auch ohne Hilfe des BVerfG darauf kommen könnte (sofern das Wählervotum einem wichtig ist) dann muss ich um ehrlich zu sein eben an Ihrer Vernunft zweifeln. Allerdings schrieb ich davon dass "fast jeder vernünftige Mensch auf die Idee kommen könnte (Sie jedoch nicht)"; daraus folgt dass ich Sie trotz allem dennoch als vernünftigen Menschen ansehe, Sie aber halt leider diesen Schluss nicht ziehen können. Warum Sie dazu nicht in der Lage sind können nur Sie selbst wissen.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 18:57 Uhr:   

Kaum haben Philipp Waelchli und mma ungewöhnlicherweise eine vollkommen identische Meinung und wir verlieren dadurch eine engagierte Diskussion, schon zaubern die Administratoren dieses Forums nicht nur ein bahnbrechendes Urteil des BVerfG, sondern auch gleich einen neuen Ritter aus dem Hut, um uns zu ergötzen.

Ein schöner Erfolg für Martin Fehndrich und Wilko Zicht in Karlsruhe. Die Feier gestern hätte ruhig länger als bis 16:47 dauern dürfen. So ziemlich alle regelmäßigen Poster hier im Forum dürften hinter der Klage gestanden haben. Und ich vermute, dass sich über 99 % der restlichen Bevölkerung dafür nicht die Bohne interessiert haben. Das schließt diverse MdB ein.

MdB handeln nachfrageorientiert. Das ist so schlecht nicht. Die fraglichen (fragwürdigen...) Bestimmungen
1. interessieren niemanden, nur eine kleine Minderheit auf wahlrecht.de
2. funktionieren seit 50 Jahren
3. kosten keine Menschenleben
4. kosten kein Geld und bringen kein Geld
5. sind im Ausland i.a. auch nicht besser
6. sind mal für diesen, mal für jenen günstig. Und
7. es gibt keinen Auftrag.

Die Nachfrage von allen Seiten nach Tätigwerden der MdB etc. war bisher also gleich Null. Die Frage nach dem Verstand von realist82 ist also unberechtigt: Der war noch gar nicht eingeschaltet. Das ist durch Ziffer 7 jetzt (hoffentlich) anders.
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Martin_D
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juli 2008 - 19:26 Uhr:   

Herzlichen Glückwunsch auch von mir an die Initiatoren der Klage.

Es ist gut, dass endlich Bewegung in die Sache kommt.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 00:15 Uhr:   

Mir will scheinen, dass der "Konflikt" sich um die Frage der Militanz dreht. Nun ist es aber wohl doch so, dass mma und meine Wenigkeit bei aller Differenz in der Sache beide nicht militant genug sind.

In der Tat geht es doch um einige Bestimmungen, die auf den ersten und oft genug auch noch auf den zweiten und manchen weiteren Blick ihre Brisanz nicht enthüllen, sondern erst dann, wenn man entschieden genug ihre praktischen Auswirkungen ansieht. Zudem scheint sich das Problem im Lauf der letzten Wahlperioden ja auch verschärft zu haben. Im übrigen hat das BVerfG konkret einen einzelnen Paragraphen des geltenden Wahlgesetzes "abgeschossen". Von einer "Ohrfeige" für den Gesetzgeber kann also wohl kaum die Rede sein.

Aber betrachten wir die Angelegenheit doch in weiterem Zusammenhang: In verschiedenen Urteilen hat das BVerfG Überhangmandate für zulässig erklärt. Allerdings hat es auch angedeutet, dass die geltenden Regelungen verfassungswidrig sein könnten, falls zuviele Überhangmandate anfielen.
Das erinnert mich an ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts: Es hatte ein kantonales Gesetz zu beurteilen, das einen höchsten erlaubten Zinssatz für Kredite von 15% vorschrieb. Dagegen hatten die Kreditinstitute mit weitreichenden Begründungen geklagt. Diese wurden vom Gericht regelrecht vom Tisch gefegt. Allerdings machte das Gericht einen Vorbehalt, insofern es offen liess, ob bei anhaltend steigendem Zinsniveau die genannte Obergrenze von 15% p. a. verfassungswidrig werden könnte. Dazu muss man wissen, dass z. B. in einem Land wie Kanada 12% p. a. für eine erstklassige Hypothek nichts Besonderes darstellt. Auf Zinsen wie in Kanada üblich angewendet, könnte also dasselbe Gesetz unzulässig sein.
Es handelt sich zwar um völlig unterschiedliche Materien aus zwei verschiedenen Ländern, aber diese zeigen doch dasselbe Prinzip: Die Verfassungsgemässheit eines Gesetzes kann nicht im luftleere Raum betrachtet werden, sondern muss auf die konkreten Umstände bezogen werden. So merkt das Gericht z. B. ja auch an, dass negatives Stimmengewicht nicht bloss vereinzelt auftrete, sondern regelmässig in einem gewissen Ausmass, das nicht (mehr) zu ignorieren ist.

Ein weiterer Punkt erscheint aber auch auffällig: Das Gericht definiert den Bundestag als "unitarisches Vertretungsorgan" und räumt der Repräsentation des bundesweiten Volkes Vorrang vor föderalen Gesichtspunkten ein.
Dies ist nur scheinbar ein Nebenpunkt - denn in Verbindung mit der ersten Bemerkung zum nicht bloss vereinzelten Auftreten negativen Stimmengewichts lässt sich auch annehmen, dass das Gericht möglicherweise anders entschieden hätte, wenn von einem vereinzelten Auftreten hätte gesprochen werden können oder wenn ein irgendwie gearteter Vorrang des föderalen Prinzips hätte angenommen werden können.
Ja - und so betrachtet erscheint das nun gefällte Urteil auch nicht als sooo eindeutig und sonnenklar vorhersehbar.
Wenn dem aber so ist, fällt auch jede Grundlage fort, dem Bundestag Versäumnis vorzuwerfen: Im Gegenteil hat er ja eben die Entscheidung dieser durchaus nicht sonnenklaren Frage dem zuständigen Gericht überlassen.
Man stelle sich vor, der Bundestag hätte mehr schlecht als recht eine Lösung legiferiert, bevor das Gericht entschieden hätte. Und danach hätte sich dann die Frage gestellt, ob nun das Urteil durch die Gesetzesänderung überholt sei oder ob umgekehrt das Gesetz nun entsprechend dem Urteil gleich nochmals "nachgebessert" werden müsse - dieselben Leute, die jetzt "Pfusch!" schreien, hätten in einem solchen Fall genauso "Pfusch!" geschrien.
Nun hat also der Bundestag dem Gericht nicht vorgreifen, das Gericht dem Bundestag keine bestimmte Lösung vorschreiben wollen. Unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung sehe ich da kein Problem, sondern eigentlich vorbildliches Verhalten.

Aber man kann sich natürlich auf jegliches kleine Versehen kaprizieren und darauf militant rufen, es müssten hunderttausend Köpfe rollen. Nur sollte man darob vielleicht die grossen Probleme nicht völlig vergessen ...
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Realist82
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 10:35 Uhr:   

"Im übrigen hat das BVerfG konkret einen einzelnen Paragraphen des geltenden Wahlgesetzes "abgeschossen". Von einer "Ohrfeige" für den Gesetzgeber kann also wohl kaum die Rede sein. "


Dann möchte ich nicht wissen, was in Ihren Augen eine "Ohrfeige" darstellt. Das BVerfG hat dem BT attestiert dass die Zusammensetzung des BT bei der Wahl 2005 verfassungswidrig zustande gekommen ist, es aber keine andere praktikable Möglichkeit gibt eine Lösung herbeizuführen als dem BT eine Frist zur Überarbeitung zu setzen. Das ist eigentlich schon viel mehr als eine Ohrfeige, eher ist es ein Schuss ganz, ganz knapp vor den Bug.



Zitat aus Abschnitt V. des Urteils:

"Die Verfassungswidrigkeit des Effekts des negativen Stimmgewichts betrifft nicht nur einzelne Mandate oder Wahlkreise, sondern wirkt sich auf die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag insgesamt aus"

sowie:

"Da es im Hinblick auf die Komplexität der zu regelnden Materie (s. auch unten B. VI. 2.) nicht in Betracht kommt, dass das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Wahlen bereit stellt (vgl.BVerfGE 82, 322 <352> ), würde auch der nächste Bundestag aufgrund eines verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes gewählt werden, so dass das Bundeswahlgesetz ohnehin nur durch einen Bundestag geändert werden kann, der aufgrund des verfassungswidrigen Gesetzes gewählt worden ist."


Natürlich hat das BVerfG "nur" § 7 Abs. 3 Satz 2 BWG in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG "abgeschossen" aber zum Glück ist es in einem Rechtsstaat wie Deutschland der Fall dass ein Gesetz nicht erst dann verfassungswidrig ist wenn die Mehrheit der im Gesetz enthaltenen Paragraphen verfassungswidrig ist. Bereits ein einziger verfassungswidriger Paragraph im Bundeswahlgesetz kann dazu führen (wie das BVerfG in meinen Augen richtigerweise geurteilt hat) dass das Gesetz an sich verfassungswidrig ist.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 11:51 Uhr:   

"Natürlich hat das BVerfG "nur" § 7 Abs. 3 Satz 2 BWG in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG "abgeschossen" aber zum Glück ist es in einem Rechtsstaat wie Deutschland der Fall dass ein Gesetz nicht erst dann verfassungswidrig ist wenn die Mehrheit der im Gesetz enthaltenen Paragraphen verfassungswidrig ist. Bereits ein einziger verfassungswidriger Paragraph im Bundeswahlgesetz kann dazu führen (wie das BVerfG in meinen Augen richtigerweise geurteilt hat) dass das Gesetz an sich verfassungswidrig ist."

Nein, das ist jetzt einfach nur uninformiert.
Ein Gesetz kann als ganzes, teilweise oder auch nur in einem einzelnen Punkt verfassungswidrig sein. Aber Leute, die vor falscher Militanz strotzen, dass es trieft, werden solche und ähnliche Unterschiede niemals begreifen können.

Ach - und wer nach einem Ohrfeigen-Urteil fragt, der soll doch mal das Urteil zum Volkszählungsgesetz (wann war das denn gleich nochmal?) lesen, DAS war eine Ohrfeige, und gleich noch eine schallende.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 12:47 Uhr:   

@Good Entity

"Die fraglichen (fragwürdigen...) Bestimmungen
1. interessieren niemanden, nur eine kleine Minderheit auf wahlrecht.de"
Das Medieninteresse war so gering nicht.

"2. funktionieren seit 50 Jahren"
Ein dümmeres Argument kann es kaum geben. Die DDR hat z.B. auch vierzig Jahre irgendwie funktioniert. Ein kläglich gescheitertes Experiment war sie trotzdem.

"5. sind im Ausland i.a. auch nicht besser"
Negatives Stimmengewicht ist außerhalb Deutschlands fast nirgendwo möglich, z.Z. meines Wissens nur in Tschechien und Rumänien und bei diversen österreichischen Landtagen.


"6. sind mal für diesen, mal für jenen günstig."
Entscheidend ist aber der Wählerwille bei der aktuellen Wahl. Wenn Partei A durch zu viele Stimmen einen Sitz verliert, dann ist das nicht dadurch zu rechtfertigen, daß das bei einer früheren Wahl auch schonmal bei Partei B passiert sei.


"7. es gibt keinen Auftrag."
Doch es gibt einen Auftrag, nämlich Art. 38 Abs. 3 GG, und der ist verfassungskonform auszuführen.


@mma
"Im Übrigen ist die Unterstellung, aus der Dresdner Nachwahl seien keine Konsequenzen gezogen worden, auch nicht korrekt, denn es wurden ja Änderungen ins Bundeswahlgesetz eingefügt, um Nachwahlen zu vermeiden."
Es gab KEINE Gesetztesänderung zur Vermeidung von Nachwahlen.


@Philipp Wälchli
"Nein, das ist jetzt einfach nur uninformiert.
Ein Gesetz kann als ganzes, teilweise oder auch nur in einem einzelnen Punkt verfassungswidrig sein. Aber Leute, die vor falscher Militanz strotzen, dass es trieft, werden solche und ähnliche Unterschiede niemals begreifen können."
Zustimmung.


@Realist
"Dass Ihnen inzwischen die Antworten ausgegangen sind nehme ich zur Kenntnis. Und SIE trauen doch offenbar unseren MdB's nicht zu, in einem Zeitraum von fast 15 Jahren von selbst und ohne juristische Ohrfeigen des BVerfG auf die Idee zu kommen, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sein MUSS."
Eine ähnlich Klage von Wilko nach der BTW 1998 war angeblich "offensichtlich unbegründet", eine Klage nach der BTW 2002 ist immer noch anhängig und schon bei der Klage Niedersachsens 1997 spielt das negative Stimmgewicht am Rande eine Rolle. Natürlich widerspricht das negative Stimmgewicht gesundem Menschenverstand, aber es war nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht abzusehen, daß das BVerfG sich überhaupt ernsthaft der jetzt erfolgreichen Klage annehmen würde. Zudem ist bisher glücklicherweise noch nie die Mehrheit durch Überhangmandate gedreht worden, von daher wurde das Problem allgemein eher wenig beachtet bisher. Aber bewußt war es zumindest den "zuständigen" Abgeordneten im Bundestag sehr wohl, man hatte schon den Eindruck, daß die alles andere als überrascht waren.



Die gesetzte Frist bis 2011 halte für zu lang, und angebliche organisatorische Probleme bei einer Änderung schon zur nächsten Wahl für vorgeschoben. Eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes läßt sich realisieren, ohne es komplett umzuschmeißen (das wäre wirklich schwierig) und ohne daß irgendwelche organisatorischen Dinge (Wahlkreise, Fristen, Kandidatenaufstellung etc.) im Vorfeld der Wahl neu geregelt werden müßten.
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Realist82
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 13:58 Uhr:   

@ Philipp Waelchli


"Ein Gesetz kann als ganzes, teilweise oder auch nur in einem einzelnen Punkt verfassungswidrig sein."

Und weiter!? Wo bitte habe ich etwas Gegenteiliges behauptet? Ich schrieb: "Bereits ein einziger verfassungswidriger Paragraph im Bundeswahlgesetz KANN dazu führen ...".

Bevor Sie mir Uninformiertheit vorwerfen sollten Sie sich evtl angewöhnen Posts anderer Leute korrekt zu lesen und zu verstehen.


Das BVerfG spricht in seinem Urteil wortwörtlich davon, dass "auch der nächste Bundestag aufgrund eines verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes gewählt werden" würde wenn das BVerfG die Wahl insgesamt für ungültig erklärt und den Bundestag aufgelöst hätte bzw. dem Gesetzgeber nicht die Möglichkeit zur verfassungskonformen Regelung dieses Umstandes gegeben hätte. Damit und auch dadurch dass das BVerfG feststellt dass der Effekt des negativen Stimmgewichts sich nicht nur auf einige wenige Mandate, sondern auf die Sitzverteilung im BT insgesamt auswirkt macht das BVerfG wohl hinreichend klar wie es diese Frage beurteilt. Das Urteil spricht von einem "verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz". Und nichts anderes habe ich geschrieben.

Und Militanz ist in bestimmten Umfängen manchmal etwas ausgesprochen Gutes. Wenn es dem Wähler regelmäßig zugemutet wird dass sein bei der Wahl artikulierter Wille ins Gegenteil verkehrt wird und dieser Umstand bei mehreren BT-Wahlen und gehäuft auftritt, dann sollte hierüber jeder Demokrat empört sein und erst recht die Vertreter des Volkes.
Aber wenn dann gewisse Bundesbürger es offenkundig von unseren MdB's nicht einmal erwarten, bei Google den Terminus "negatives Stimmgewicht" einzugeben oder den wissenschaftlichen Dienst des BT mit einer Recherche zu diesem Thema zu beauftragen nachdem Wilko Zicht bereits 1994 darauf hinwies dann bin ich recht erstaunt. Ich bin über die Tatsache verärgert dass fast 15 Jahre sich niemand drum kümmerte, das gebe ich zu. Diesen Ärger artikuliere ich auch. Aber noch wütender macht mich, dass politikinteressierte Bürger offenkundig kein Problem mit dem "negativen Stimmgewicht" haben, bevor das BVerfG feststellt, dass dies tatsächlich etwas schlechtes ist. Darüber bin ich sehr erstaunt. Von einem Demokraten, der weiss dass das "negative Stimmgewicht" existiert, erwarte ich um ehrlich zu sein dass er von selbst drauf kommt dass man dies ändern müsste und zwar ganz gleich ob er Gast bei wahlrecht.de, Mitglied des deutschen Bundestages oder sonst wer ist.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2008 - 14:25 Uhr:   

@Realist
"Und Militanz ist in bestimmten Umfängen manchmal etwas ausgesprochen Gutes. Wenn es dem Wähler regelmäßig zugemutet wird dass sein bei der Wahl artikulierter Wille ins Gegenteil verkehrt wird und dieser Umstand bei mehreren BT-Wahlen und gehäuft auftritt, dann sollte hierüber jeder Demokrat empört sein und erst recht die Vertreter des Volkes."
Etwas weniger Schaum vorm Mund wäre wohl angebracht. Daß sich der Wähler wille ins Gegenteil verkehrt, ist so pauschal falsch. Noch nie wurde z.B. eine Mehrheit durch Überhangmandate zur Minderheit. Wer nicht CDU oder SPD wählt oder wer in NRW, Bayern, Niedersachen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Bremen wohnt, muß nicht fürchten, daß seine Zweitstimme gegen seine Intention wirkt - das sind zusammen etwa drei Viertel.

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