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Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2008 - 17:48 Uhr: | |
Bin wirklich sehr gespannt, wie das morgen ausgeht. Wenn man unsere Medien so kennt, kann man sich auch ganz sicher sein, daß sie den Sachverhalt grottenfalsch darstellen werden, wenn die Klage (hoffentlich) Erfolg hat. |

Frederic Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juli 2008 - 21:55 Uhr: | |
Im Spiegel war ja in dieser Ausgabe ein m.E. ganz guter Beitrag unter Namensnennung von Wilko Zicht. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 00:13 Uhr: | |
Da habe ich wohl was übersehen, hatte ´diese Woche den Spiegel zufällig in der Hand. Aber wenn man sich im Inhaltsverzeichnis die Überschrift ansieht, dann ist die schon irreführend: "WAHLRECHT: Die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden über die Rechtmäßigkeit von Überhangmandaten" Um die Zulässigkeit von Überhangmandate allgemein geht es gar nicht, sondern um negatives Stimmgewicht, wie ja auch der Pressemitteilung des BVerfG zu entnehmen ist: "Urteilsverkündung in Sachen "Negatives Stimmgewicht"" Aber wenn zumindest das BVerfG offenbar verstanden hat, worum es geht (das ist ja auch das Wichtigste), dann ist das ein gutes Zeichen. |

Michael Zöller Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 08:28 Uhr: | |
In der Tagesschau im Morgenmagazin wurde gesagt, dass die Wahl nicht für ungültig erklärt werden wird, aber wohl bei zukünftigen Wahlen entsprechende Hinweise platziert würden...Naja. |

Gast Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 10:23 Uhr: | |
In Teilen verfassungswidrig Bundestagswahlrecht gekippt Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften zum sogenannte negativen Stimmgewicht verletzten die Gleichheits-Grundsätze, urteilten die Richter in Karlsruhe. Obwohl die letzte Bundestagswahl damit auf einem Wahlfehler beruhe, werde der derzeitige Bundestag aber nicht aufgelöst. Der Gesetzgeber müsse jedoch bis Ende Juni 2011 Regelungen finden, mit denen dieses Paradox künftig vermieden werde. (Az.: 2 BvC 1/07) Durch das negative Stimmgewicht kann eine Partei mehr Mandate erhalten als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Umgekehrt kann auch eine Partei mit zu viel Zweitstimmen weniger Mandate bekommen. Der Grund dafür ist das Zusammenwirken von Direktmandaten und Zweitstimmen bei einer Bundestagswahl. Dagegen hatten zwei Wähler geklagt. http://www.n-tv.de/In_Teilen_verfassungswidrig_Bundestagswahlrecht_gekippt/030720081510/988593.html |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 10:54 Uhr: | |
"Der Gesetzgeber müsse jedoch bis Ende Juni 2011 Regelungen finden, mit denen dieses Paradox künftig vermieden werde." Warum nicht schon zur nächsten Wahl? Zeit wäre noch genug. Das ist aber das einzige, was auszusetzen ist am Urteil, soweit bis jetzt erkennbar, das Urteil ist noch nicht online |

Wolfram Ridder
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 11:06 Uhr: | |
Und da soll sich noch mal jemand über die Wahlen in den USA aufregen ... wir wählen nach einem Wahlsystem, welches in Teilen verfassungswidrig ist und der Hüter des GG, nämlich das BVerfG, hat offenkundig kein Problem damit, dieses gegen das GG verstoßende Wahlsystem dem Souverän 2009 nochmals zuzumuten. |

mma
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 11:42 Uhr: | |
Originalquelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-068.html |

Wolfram Ridder
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 11:43 Uhr: | |
"Der Wahlfehler wirke sich zwar auf die Zusammensetzung des Bundestags aus, erklärte der Senat. Er führe aber nicht zu dessen Auflösung, „da das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt“, heißt es weiter." Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/wahlrecht-karlsruhe-kippt-paradoxe-klausel_aid_315604.html Da fragt man sich doch allen Ernstes, wer in den Augen des BVerfG darauf vertraut haben könnte, dass die bisherige Regelung verfassungskonform sein könnte ... ich bin sehr erstaunt. Im Umkehrschluss könnte ich also quasi jedes Wahlsystem einführen (vorstellbar wäre zB: die Partei mit den wenigsten Stimmen erhält alle Sitze im BT ... nicht ernst gemeint ) solange ich genügend Leute finden, die darauf vertrauen, dass das Ganze verfassungskonform ist. Ich dachte immer dass die faire und möglichst proportionale Umwandlung der Wählerstimme in Mandate überwiegen würde. So kann man sich irren. |

mma
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 12:13 Uhr: | |
Das BverfG hält folgende Änderungen für erwägenswert (wobei weiter gehende damit natürlich nicht generell ausgeschlossen, aber nicht mit Berufung auf das Urteil ausreichend zu begründen sind): "Von Verfassungs wegen ist der Gesetzgeber nicht gehindert, eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl ohne den Effekt des negativen Stimmgewichts anzuordnen. Denkbar wäre zum Beispiel eine Berücksichtigung von Überhangmandaten bei der Oberverteilung, der Verzicht auf Listenverbindungen nach § 7 BWG oder eine Wahl des Deutschen Bundestages hälftig nach dem Mehrheits- und hälftig nach dem Verhältniswahlprinzip (Grabensystem)." Man sollte, ehe man sich in Populismus ergeht, auch lesen, warum lt. Urteil der bestehende Bundestag nicht aufgelöst wird und auch die neue Wahl noch mit der verfassungswidrigen Regel durchgeführt werden darf (nicht muss!) "Im Hinblick auf die hohe Komplexität des Regelungsauftrags und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen zur Vorbereitung einer Bundestagswahl (vgl. §§ 18, 19 BWG) erscheint es danach unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern. Das reguläre Gesetzgebungsverfahren müsste in diesem Fall spätestens im April 2009 abgeschlossen sein, damit das neue Recht bei den Vorbereitungen zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag berücksichtigt werden könnte. Ein derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können." "Eine Auflösung des Deutschen Bundestages, ohne dass zuvor dem Parlament Gelegenheit gegeben wird, das Bundeswahlgesetz anzupassen, würde darüber hinaus dazu führen, dass auch der dann zu wählende Bundestag auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage gewählt werden müsste." "Da es im Hinblick auf die Komplexität der zu regelnden Materie (s. auch unten B. VI. 2.) nicht in Betracht kommt, dass das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Wahlen bereit stellt (vgl.BVerfGE 82, 322 <352> ), würde auch der nächste Bundestag aufgrund eines verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes gewählt werden, so dass das Bundeswahlgesetz ohnehin nur durch einen Bundestag geändert werden kann, der aufgrund des verfassungswidrigen Gesetzes gewählt worden ist." |

Wolfram Ridder
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 12:31 Uhr: | |
"Man sollte, ehe man sich in Populismus ergeht, auch lesen, warum lt. Urteil der bestehende Bundestag nicht aufgelöst wird und auch die neue Wahl noch mit der verfassungswidrigen Regel durchgeführt werden darf (nicht muss!)" Was du Populismus nennst nenne ich eine Reaktion auf Veralberung der Wähler. Allerspätestens seit der BT-Wahl 2005 (eigentlich schon seit Mitte der 1990er Jahre) war allen BT-Abgeordneten (und auch vielen Wählern) klar dass die bestehenden Regelungen gar nicht verfassungskonform seien können. Man hat nicht nur seit 2005 nichts daran geändert sondern sogar der Wahlprüfungsausschuss sah sich nicht genötigt, hier eine Änderung für notwendig zu erachten. Und jetzt nach bald 3/4 der Legislaturperiode von "nicht genügend Zeit" zu sprechen mag objektiv richtig sein, entschuldigt aber mitnichten die drei Jahre währende Untätigkeit der Abgeordneten. Es dem Souverän zuzumuten, von einer zT verfassungswidrig gewählten Volksvertretung "vertreten" zu werden ist ein ziemlich starkes Stück und dies damit zu entschuldigen dass zu wenig Zeit ist das Ganze zu ändern, ist schlichtweg eine Frechheit. Was machen wir wenn das negative Stimmgewicht bei der nächsten BT-Wahl nicht nur Mandats- sondern auch Regierungskoalitionsrelevanz hat? Sich also die Mandate im BT entscheidend verschieben? Entschuldigen die Abgeordneten das dann damit dass sie in den letzten 15 Jahren nicht dazu gekommen sind diesen systemimmaenten Fehler zu korrigieren? Es geht hier um nichts weniger als um die Achtung vor dem Willen des Wählers, der ad absurdum geführt wird, und diese langjährige Gleichgültigkeit seitens der Abgeordneten empfinde ich als Zumutung. |

mma
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 12:56 Uhr: | |
Jetzt, wo das BVerfG gesprochen hat, sagt es sich leicht, dass man selbst die Verfassungswidrigkeit schon immer gespürt habe. Woher wissen Sie denn so genau, was "allen Abgeordneten klar war"? Haben Sie die befragt? Waren die alle schlauer als das Gericht, das sich erst mühsam hat einarbeiten müssen? ("Was machen wir wenn das negative Stimmgewicht bei der nächsten BT-Wahl nicht nur Mandats- sondern auch Regierungskoalitionsrelevanz hat?") Dann kommt wohl eher keine Koalition zustande, die von Anfang an mit dem Makel des Verfassungswidrigen behaftet wäre, zumal das Thema wegen des Neuregelungsauftrags bis Mitte 2011 dann ja auch in aller Munde wäre. |

Philipp Waelchli Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 14:40 Uhr: | |
Man muss vielleicht ein wenig aufpassen: Verfassungswidrig ist nicht die Wahl als solche, ebensowenig ist das Bundestagswahlrecht als solches verfassungswidrig, sondern nur jene Bestimmungen, die in der Praxis regelmässig und bei den letzten paar Wahlgängen in zunehmendem Ausmass zu negativem Stimmengewicht geführt haben. Dass das BVerfG die Problematik des negativen Stimmengewichts nun so klar erkannt und festgestellt hat, ist einmal zu begrüssen. Fraglich kann nur sein, ob das Gericht die richtigen Konsequenzen gezogen hat. Eine Annullierung der Wahl wäre vielleicht zulässig gewesen, würde aber in der Tat dazu führen, dass nun ein neuer Bundestag auf der bestehenden Rechtsgrundlage, die ja eben teilweise verfassungswidrig ist, gewählt würde, der erst anschliessend zu einer Neuregelung gelangen könnte. Gewonnen wäre damit gewiss nichts. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Gericht z. B. nur beschränkt auf die nächste folgende Wahl hin eine Übergangsregelung verfügen würde. Auch dies könnte das Gericht unter Umständen tun - nur fragt sich, ob es in diesem Falle sinnvoll und angemessen wäre. Grundsätzlich sollte die Gesetzgebung der Legislative obliegen und nicht durch Gerichtsbeschluss erfolgen. Daher sollte sich das Gericht berechtigterweise auf jene seltenen Fälle beschränken, in denen einen Vorschrift unhaltbar ist und umgehend ausser Kraft gesetzt werden muss, aber umgekehrt eine anwendbare Regel unumgänglich ist. Das scheint in diesem Fall nun aber in der Tat nicht vorzuliegen. Zudem ist die Lösung des Problems ja auch nicht offenkundig, sondern bestehen verschiedene Ansatzpunkte für eine Lösung. Dass das Gericht sich zurückhält und keine bestimmte Lösung präjudizieren will, die ggf. später vom Gesetzgeber wieder umgestürzt würde, ist ebenfalls verständlich und naheliegend, entspricht zudem der Gewaltenteilung. Somit bleibt dem Gericht tatsächlich nur die auch gewählte Lösung, den Gesetzgeber zur Gesetzesänderung in verfassungsgemässem Sinn zu verpflichten. Dabei scheint mir bemerkenswert, dass das Gericht am Schluss seiner Ausführungen auch noch moniert, die Verständlichkeit der ganzen Verteilungsregel könnte, wenn ohnehin geändert werden muss, gleich auch verbessert werden. Somit erscheint zumindest meiner Unmassgeblichkeit das vorliegende Urteil keineswegs abwegig. |

Realist82
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 15:23 Uhr: | |
@mma "Jetzt, wo das BVerfG gesprochen hat, sagt es sich leicht, dass man selbst die Verfassungswidrigkeit schon immer gespürt habe. Woher wissen Sie denn so genau, was "allen Abgeordneten klar war"? Haben Sie die befragt? Waren die alle schlauer als das Gericht, das sich erst mühsam hat einarbeiten müssen?" Ich gehe jetzt einfach mal zu Gunsten unserer Abgeordneten davon aus, dass sie alle dieses für eine Demokratie wie Deutschland unwürdige Schauspiel im Vorfeld der Dresdner Nachwahl 2005 mitbekommen haben, als die CDU ihre Wähler quasi angefleht hat, nicht zuviele Zweitstimmen zu ihren Gunsten abzugeben, weil sie sonst ein Mandat im BT verlieren würde. Wer dies mitbekommen hat (zählen Sie auch dazu?) und nicht zu der felsenfesten Überzeugung gekommen ist dass dieser Teil des BWahlG verfassungswidrig sein MUSS, dem ist wohl kaum noch zu helfen. Es ist verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, wenn zum Zwecke der Mehrheitsbildung im BT Wählerstimmen nicht berücksichtigt werden, also quasi "verfallen" (-> 5%-Hürde). Es ist offenbar auch zu rechtfertigen dass wir aufgrund der Überhangmandate oder auch aufgrund der Direktmandatsklausel ein unterschiedliches Stimmgewicht haben, also unterschiedliche Erfolgswerte der Stimmen. Aber durch NICHTS kann es gerechtfertigt sein, dass ich mit meiner Stimme meiner präferierten Partei schade. Und um dies zu merken brauchen Sie offenbar das BVerfG, ich nicht. "Dann kommt wohl eher keine Koalition zustande, die von Anfang an mit dem Makel des Verfassungswidrigen behaftet wäre, zumal das Thema wegen des Neuregelungsauftrags bis Mitte 2011 dann ja auch in aller Munde wäre." Ohje, ohje ... sie haben aber wohl grenzenloses Vertrauen in unsere Politiker, oder wie!? Den Politiker von SPD oder Union will ich sehen der sich hinstellt und sagt "naja, wir könnten zwar Rot-Grün bzw. Schwarz-Gelb machen, aber weil das BVerfG geurteilt hat wir müssten innerhalb der nächsten eindreiviertel Jahre das BWahlG ändern machen wir jetzt nochmal ne Große Koalition, die hat uns schießlich schon 4 Jahre lang riesengroßen Spaß gemacht"!? Spätestens durch das o. g. Schauspiel in Dresden wussten die Abgeordneten (bzw. hätten es wissen müssen) dass das Ganze großer Humbug ist. Und es hat sie die letzten fast 3 Jahre nicht die Bohne interessiert. Da werden die sich die nächsten Koalitionsverhandlungen nicht durch dieses Urteil "diktieren" lassen. |

mma
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 15:26 Uhr: | |
@Realist82 "Und um dies zu merken brauchen Sie offenbar das BVerfG, ich nicht." Dann kann man wohl das BVerfG abschaffen und sich einfach auf sein Gefühl verlassen; wollen Sie darauf hinaus? (Beitrag nachträglich am 03., Juli. 2008 von MMA editiert) |

PhalanX Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 16:24 Uhr: | |
Man muss sagen, dass Wählen jetzt langweiliger wird. Vorbei die Zeiten als man als CDU-Anhänger mit der Erststimme Linkspartei gwählt hat, um ein SPD-Überhangmandat zu verhindern (so in Brandenburg). Aber, naja. Ich bin gespannt, was jetzt für Vorschläge kommen. Ein paar werden sicherlich Agenda-Surfing machen und sofort Mehrheitswahl als VOrschlag raushauen, wobei ich gelesen hab, dass BverG selbst sogar u.a. Grabenwahlsystem vorschlägt. Das hätte nicht unerhebliche Konsequenzen für die Machtverteilung. |

Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 16:47 Uhr: | |
Vielen Dank und liebe Grüße vom Wahlrecht.de-Team an alle, die uns in den letzten Jahren bei den heute erfolgreichen Verfahren unterstützt haben! Wir haben kurz gefeiert und sind nun auf dem Heimweg gen Norden. |

Realist82
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 19:41 Uhr: | |
@ mma "Dann kann man wohl das BVerfG abschaffen und sich einfach auf sein Gefühl verlassen; wollen Sie darauf hinaus?" Zunächst mal bin ich froh darüber dass sie ihren Post nachträglich editiert haben, die erste Fassung wollte mir so ganz und gar nicht gefallen ... hatte so einen unangenehmen Unterton. Das BVerfG abzuschaffen wäre sicherlich eine schlechte Idee. Aber als mündiger und politikinteressierter Bürger kann man auch innerhalb der rund zweidreiviertel Jahre die es gedauert hatte bis das BVerfG endlich über diese Wahlprüfungsbeschwerden urteilen konnte auf die Idee kommen dass es der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl widersprechen könnte wenn ich meiner präferierten Partei schade indem ich sie wähle. Zumal dieses Problem des negativen Stimmgewichts ja im Zuge der Dresdner Nachwahl in den Medien sehr häufig und ausgiebig diskutiert und dargestellt worden ist. Wenn Sie derart obrigkeitshörig sind dass Sie dies erst als falsch empfinden wenn "oben" entschieden wird dass es tatsächlich falsch ist dann ist das eben so. Aber verurteilen Sie bitte nicht Menschen die von selbst darauf kommen dass manche Sachen in diesem Staat faul sein könnten. |

Markus Prokott
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 21:30 Uhr: | |
Herzlichen Glückwunsch zu dem gewonnenen Verfahren. Habt ihr toll gemacht. |

StefanSch Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2008 - 21:37 Uhr: | |
Meinen Herzlichen Glückwunsch allen Beteiligten. Bleibt noch zu hoffen, dass dieses Urteil nicht ausgenutzt wird, um ein noch sonderbareres Wahlrecht einzuführen. Bei den unklaren Mehrheitsverhältnissen könnten sich die "großen" Parteien bemüßigt fühlen, daran zu ihrem Gunsten zu drehen. |
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