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Listenvereinigung bei Europawahl mögl...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Europawahl in Deutschland / Europawahlen in den EU-Mitgliedstaaten » Listenvereinigung bei Europawahl möglich? « Zurück Weiter »

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Michael (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 13:19 Uhr:   

Hallo!

Ich habe eine Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte. Sind für die Europawahl Listenvereinigungen möglich? Dies würde ja - wenn ich das System richtig verstanden habe - kleineren Parteien den Einzug ins Europaparlament ermöglichen.

Dass es auf Bundesebene (leider) nicht möglich ist, ist mir bekannt. Auf Landesebene gibt es aber scheinbar einige Möglichkeiten in einigen (aber nicht allen) Ländern. Auf Europaebene habe ich nichts gefunden.

Michael
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El Tres
Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 22:48 Uhr:   

Bei Europawahlen sind mWn keine Listenverbindungen möglich. Sonst würden z.B. CDU und CSU nicht getrennt antreten. Auch müsste die NPD nicht der DVU die Eurowahl überlassen, sondern man könnte gemeinsam antreten. Das gilt wohlgemerkt nur für die Wahl in Deutschland, in anderen EU-Ländern kann das anders sein.
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Michael (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Mai 2008 - 09:36 Uhr:   

Hi El Tres!

Danke für Deine Antwort, auch wenn sie leider negativ ausfällt. Fällt Dir ansonsten irgendeine Möglichkeit ein, damit zwei Kleinparteien einen gemeinsamen Wahlkampf machen können? Das Gute ist, dass beide Parteien um die es geht, Doppelmitgliedschaften erlauben. Die Kandidaten könnten also einfach beiden Parteien beitreten. Wichtig wäre nur, dass im Namen auf dem Wahlzettel beide Parteinamen auftauchen könnten, ohne dass sich die Parteien umbenennen müssen.

Michael
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El Tres
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Mai 2008 - 18:39 Uhr:   

Spontan wuerde ich sagen, das geht nicht.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Mai 2008 - 22:20 Uhr:   

Bundes- und Europwahlgesetz wurden so geändert, daß Parteien nicht Kandidaten aufstellen dürfen, die Mitglied anderer Parteien sind. Mit Doppelmitgliedschaft kann man danach gar nicht mehr aufgestellt werden.
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Michael (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2008 - 10:35 Uhr:   

Hi Martin!

Ja, das habe ich dann auch noch gelesen. Das scheint eine recht aktuelle Änderung zu sein. Kann man das nicht als bewusste Benachteiligung kleinerer Parteien sehen? Die Frage ist, ob man dagegen nicht wiederum klagen könnte ...

Es sieht halt so aus, dass beide Parteien um die es geht, eine gemeinsame Schnittfläche haben (mehr Demokratie, mehr direkte Demokratie) aber zusätzlich andere Punkte, die die jeweils andere Seite nicht hat. Deswegen macht es durchaus Sinn, sich bei beiden Parteien zu engagieren.

Das Fernziel wäre die Vereinigung. Aber soweit sind wir noch lange nicht. Wir sind beide noch recht jung und finden uns erst noch. Wir haben wiederum den Schwerpunkt im Bund, die anderen in Europa - die Aufgabenverteilung wäre also perfekt.

Michael
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Michael Vogel
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Mai 2008 - 10:37 Uhr:   

So, und noch ein kleiner Zusatz: Ich habe mich hier jetzt mal registriert, das Forum scheint ja recht kompetent zu sein.

Michael

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