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SA: CDU-FDP-Koalition abgewählt, WEIL...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Landtagswahlen in Deutschland » SA: CDU-FDP-Koalition abgewählt, WEIL CDU die Sperrklausel überwand « Zurück Weiter »

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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 26. März 2006 - 22:08 Uhr:   

Nicht zu fassen: In Sachsen-Anhalt ist die CDU-FDP-Regierung abgewählt worden, WEIL die CDU die Sperrklausel überwunden hat. Mit weniger als 5% der Zweitstimmen könnte Ministerpräsident Böhmer mit der FDP weiterregieren!
Was soll man von Politikern halten, die sich für ihre "qualifizierte Arbeit" Monat für Monat Unsummen aus dem Steuertopf greifen, aber offenkundig zu dämlich sind, einer ihrer banalsten Aufgaben gerecht zu werden: die Schaffung eines vernünftigen Wahlgesetzes. Das ist doch wohl das Mindestete, was der Bürger von Leuten verlangen können muss, die meinen, mit ihrer Tätigkeit auf derselben Stufe zu stehen wie jene, die ein jahrelanges rechtswissenscahftliches Studium nicht nur erfolgreich, sondern mit der Note 1 oder 2 hinter sich bringen müssen, um das zu verdienen, was die Damen und Herren Abgeordneten des Magdeburger Landtages für ihre Tätigkeit als angemessen betrachten.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 26. März 2006 - 23:58 Uhr:   

Vielleicht wollten die Wähler einfach keine schwarz-gelbe Regierung mehr. Hat da vielleicht mal jemand dran gedacht? Vielleicht ist Böhmer ja froh, die FDP endlich losgeworden zu sein. Jetzt haben SPD und Union auch im Bundesrat fast eine 2/3-Mehrheit durch die absolute Mehrheit der SPD in Rheinland-Pfalz. Eine Umfaller-FDP in einer Landesregierung wird man dann schon finden oder man legt in Berlin oder M-V auch die Weichen auf Schwarz-Rot je nach Wahlausgang.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 00:01 Uhr:   

@Stefan
Was ein Unsinn. Betrachtet man die Sache nüchtern, hätte die CDU wenn sie weniger als 40% der Parteistimmen erhält auch deutlich weniger Personenstimmen erhalten und wenn überhaupt nur einige wenige Direktmandate erhalten. Falls Sie das ernsthaft bestreiten wollen, nennen Sie mir bitte ein Beispiel bei einer Wahl seit 1945, bei dem eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, auch nur zwanzig Prozent der zu vergebenden Direktmandate erhalten hätte.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 01:22 Uhr:   

Hätten die CDU-Wähler ihre Zweitstimme nicht abgegeben, sähe es für die CDU im Landtag wirklich besser aus, weil dann keine Ausgleichsmandate verteilt worden wären und die (jetzt) Überhangmandate von den anderen Parteien abgezogen worden wären. Siehe analog: Besserstellung einer Partei, weil sie keine 5 % der Stimmen bekommen hat

http://www.wahlrecht.de/systemfehler/sperraus.htm
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 01:39 Uhr:   

@Martin Fehndrich
Es mag ja sein, daß das theoretisch gilt, aber für mich stellt sich die Frage von oben: Wie wahrscheinlich ist das und ist so etwas schon einmal vorgekommen, falls nein, ist der Fehler doch wohl eher eine quantite negligable.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 02:13 Uhr:   

Die Lücke liegt natürlich an einer Stelle, die normalerweise nicht erreicht wird. Allerdings wenn die Wähler aufgeklärt werden (vgl Nachwahl Dresden) sieht das mit Wahrscheinlichkeiten schon wieder anders aus. Letztlich eine explizit ins Wahlgesetz reingeschriebene Klausel, die so keinen Sinn macht.
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 02:47 Uhr:   

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sähe die Sitzverteilung, wenn die CDU-Anhänger der Partei keine Zweitstimme gegeben hätten, folgendermaßen aus:

CDU: 40 (wie gehabt)
PDS: 22 (statt 26)
SPD: 20 (statt 24)
FDP: 6 (statt 7)
Grüne: 3 (statt 0)
Gesamtsitzzahl: 91 (statt 97)

Ergebnis: Absolute Mehrheit für eine CDU-FDP-Koalition mit 46 von 91 Sitzen.

Also: Völlig andere Kräfteverhältnisse im Magdeburger LT, weil die Wähler nicht über das Wahlsystem aufgeklärt sind.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 08:12 Uhr:   

Nochmal, die Wähler wollten vielleicht einfach kein schwarz-gelb? Die dortige CDU macht mir nicht den Eindruck, dass sie die FDP unbedingt vermisst.
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ich (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 08:19 Uhr:   

Nicht relevant, hier geht es um WAHLRECHT.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 09:50 Uhr:   

Ja, Wahlrecht heißt auch, dass man so wählen darf, wie es einen beliebt und nicht wie es manche für "strategisch" sinnvoll halten.
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John Rawls
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 12:38 Uhr:   

Ähemm. Da liegt, glaube ich, ein gängiger Trugschluss vor.

1. Das Volk wählt Abgeordnete und die wählen dann einen Ministerpräsidenten und damit i.d.R. auch eine Regierung. Das ist die Reihenfolge und dafür ist das Wahlrecht gemacht und das ist auch gut so.

2. Der Ministerpräsident stellt eine Regierung und die wird dann gefälligst gewählt ist hingegen die falsche Reihenfolge. Na ja, oder in Sachsen-Anhalt und Umgebung zumindest nicht mehr die aktuelle. Und deshalb hat auch nicht das Wahlrecht versagt.

Es ist völlig irrevelant, was der Herr Böhmer will oder wollte. Zumindest für die Frage, ob das Wahlrecht "vernünftig" oder nicht sei.
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 13:00 Uhr:   

Mein Gott, so schwer kann das doch nicht zu verstehen sein. Es geht um die Tatsache, dass die CDU in SA nun insgesamt mit weniger Macht ausgestattet ist, WEIL ihr 32,9% der Wähler zusätzlich zu den maximalen 3,3% ihre Stimme gegeben haben. Die Frage, ob die Sachsen-Anhalter gern eine Fortsetzung des alten Regierungsbündnisses hätten oder nicht, ist doch völlig irrelevant. Es geht einzig um das Faktum, dass die CDU-Anhänger der Partei ganz klar geschadet haben. Eine Koalition mit der SPD wäre auch nach o.g. Sitzverteilung möglich. In dieser Regierung wäre die CDU glasklar mit mehr Macht ausgestattet, da es ja noch die Option mit der FDP gäbe. Auch in den parlamentarischen Gremien (Ausschüssen etc.) wäre die CDU stärker vertreten. Sie hätte in der gesamten parlamentarischen Arbeit mehr Macht, Einfluss und Posten.
Also nochmal zum Mitschreiben: Die CDU-Wähler haben der Partei durch ihre Stimme glasklar geschadet, obwohl sie doch genau das Gegenteil mit ihr bezwecken wollten!
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 16:21 Uhr:   

Noch eine ergänzende Bemerkung zur Qualität von Wahlsystemen: M.E. kann ein Wahlsystem - abgesehen von Verzerrungen durch eine Sperrklausel - nur unter der Voraussetzung als vorbildlich betrachtet werden, wenn es 2 von folgenden Bedingungen erfüllt.

1. Gewährleistung eines überregionalen Parteienproporzes
2. Gewährleistung eines innerregionalen Parteienproporzes
3. Gewährleistung eines innerparteilichen Regionalproporzes
4. Gewährleistung einer bevölkerungsproportionalen Vertretung der Regionen im Parlament

Es versteht sich von selbst, dass ein Wahlsystem immer nur 2 Bedingungen erfüllen kann. Auch sind die Kombinationen 1-2 und 3-4 nicht möglich. Verbleiben also 1-3, 1-4, 2-3 und 2-4.

1-3: Wäre im geltenden BT-Wahlsystem erfüllt, wenn man die Direktmandate abschaffen und zu einer reinen Listenwahl übergehen würde.
1-4: Wird im geltenden Züricher Kantonsratswahlrecht erfüllt.
2-3: Berechnung der Sitzzuteilung genauso kompliziert wie bei 1-4. Notwendigkeit einer entsprechenden Software.
2-4: Wäre im BT-Wahlsystem von 1949 und 1953 erfüllt gewesen, wenn es keine Direktmandate gegeben hätte und eine reine Listenwahl durchgeführt worden wäre.

Abgesehen vom Land Bremen gibt es kein Landtagswahlsystem in Deutschland, welches eines der o.g. Bedingungspaare erfüllt. Es gibt keinen sachlichen Grund, auf ein solches Wahlsystem zu verzichten.
Personalisierung: Selbstverständlich lässt sich jedes eine der o.g. Bedingungen erfüllende Wahlsystem uneingeschränkt personalisieren. Behauptungen von Richtern des BVerfG, Überhangmandate etc., ja gar damit verbundene negative Stimmgewichte, seien eine unvermeidbare Nebenwirkung personalisierter Verhältniswahlsysteme, sind völlig unqualifiziert und lassen auf gröbste Unkenntnis dieser Personen auf dem Bereich des Wahlrechts schließen.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 19:30 Uhr:   

@Stefan Rockstroh: Mit Verlaub, aber ich verstehe die Kritik tatsächlich nicht, würde es aber gerne. Zunächst zur Ausgangsthese: Natürlich hätte das Ergebnis anders ausgesehen, wenn die Wähler der CDU nur ihre Erststimme gegeben hätten und nicht die Zweitstimme, aber das ist doch eine rein hypothetische Frage und hat überdies nichts mit der Gerechtigkeit eines Wahlrechtssystems zu tun. Und zu ihrem Rechenbeispiel: Wo sind denn die Zweitstimmen geblieben, die der CDU in dieser Rechnung abhanden gekommen sind? Wären sie zur Linkspartei oder zur SPD gegangen, dann hätte die jeweilige Partei eine absolute Mehrheit gehabt. Wäre auch nicht gut für die CDU. Also was soll's.

Zu den allgemeinen Kriterien im letzten Posting: Was ist denn mit Parteienproporz gemeint? Die proportionale Repräsentation einer Partei gemäß der auf sie versammelten Wählerstimmen? Ich glaube, dass das Unverständnis gegenüber Ihrer Kritik vor allem dadurch entsteht, dass sie nicht klar machen, was Sie kritisieren. Das Wahlverhalten der Wähler, das Wahlrecht oder die Politiker, die das Wahlrecht nicht nach dem Bedürfnissen der Parteien / der Wähler ausrichten?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 27. März 2006 - 21:12 Uhr:   

Also die Kritik geht auf das Wahlrecht, speziell den Vorteil, den die CDU hätte, wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten hätte.

Die Zweitstimmen der CDU-Wähler gingen wohl an den liebsten Koalitionspartner (ob das die Linkspartei ist?) und würden das Stimmgewicht dieser Wähler noch weiter stärken (gegenüber der Enthaltungsannahme). Sie würden im übrigen zu keiner anderen absoluten Mehrheit führen, da ja schon 40 CDU-Sitze außen vor sind.

Den Effekt könnte man mit einer Art Grundmandatsklausel relativ einfach aushebeln, vor allem ohne Auswirkung auf das jetzige Wahlergebnis.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 00:21 Uhr:   

Ich sehe hier eine Kritik an den Wählern, die als doof hingestellt werden. Man stelle sich vor, der Wähler will Böhmer in einer großen Koaltion als Ministerpräsident.

Hmm, Erststimme CDU, Zweitstimme FDP, Mist da kommt ja schwarz-gelb raus.

Hmm, Erststimme CDU, Zweitstimme SPD, klingt toll, aber dann bekommt die SPD ja weit über 50% der Zweitstimmen, wenn alle CDU-Wähler SPD wählen würden. So wie ich die Berechnung verstanden hab, bekäme die SPD dann etwa 33 Sitze. Klar sind weniger als 40, aber weiß man denn wieviel SPD+CDU an Stimmen einbringen. Weiß man, ob die CDU alle Wahlkreise in einem Bundesland gewinnt, wo zur Bundestagswahl die SPD alle gewonnen hat? Weiß man, ob die FDP reinkommt (ohne FDP sind's schon mal 36 Sitze für die SPD). Und überhaupt, hat die SPD seinerzeit nicht das Magedeburger Modell erfunden, weil sie knapp hinter der CDU landeten. Das schüttel der Wähler sich, nein die SPD die ist es nicht.

Was tun als Wähler? O.k., dann bleibt ja nur noch eine Partei übrig, PDS wählen, damit die SPD nicht stark wird, aber auch die FDP nicht. Aber möchte man als CDU-Wähler eine starke PDS im Landtag? Schüttelt es einem da nicht?

Wie sehen, ein Wähler, der schwarz-rot mit einem starken Böhmer wollte, der konnte sich nicht auf solche Zahlenspielereien mit den 5% verlassen. Da wählt er doch lieber CDU in der Hoffnung, dass die FDP nicht stark genug wird.
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John Rawls
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 09:55 Uhr:   

Zunächst mal: Niemand hat der CDU geschadet, weil er die CDU gewählt hat. Jede weitere Stimme hat schließlich die Wahrscheinlichkeit einer stärkeren CDU-Vertretung tendenziell erhöht; neg. Stimmeneffekte konkret in der Schlussabrechung und en detail hin oder her. Und wären z.B. die Grünen in den Landtag gekommen, was der CDU-Wähler mit einer etwaigen Zweitstimmenenthaltung ja eher ermöglicht (oder zumindest nicht in seinem Sinne beeinflusst) hätte, hätte die Rechnung schon wieder ganz anders ausgesehen.

Es ist auch schlichtweg eine Frage der Perspektive, ob man die CDU als "benachteiligt" ansehen will, nur weil die Wähler nicht die allerletzte Feinheit der möglichen Verzerrungen genutzt haben. Man kann genausogut sagen, die CDU ist genau deshalb nicht "bevorzugt" worden. Deshalb sind solche "was wäre wenn"-Paradoxien so fruchtlos. Und das Wahlrecht war m.E. gut beraten, solche Absurditäten von vorherein als unrealistisch abzutun.

Ein Wahlrecht ist dann vernünftig, wenn es die ZU ERWARTENDEN Verzerrungen halbwegs robust oder mit einfachen Regeln abfedert. Es müssen aber keineswegs alle HYPOTHETISCHEN Verzerrungen von vorneheraus unmöglich sein. Hier wird man immer einen Kompromiss zwischen Effizienz und Effektivität suchen müssen; wer möglichst viele mögliche Seiteneffekte vermeiden will, muss ein Wahlrechtsmonster schaffen, dass dem Ziel, möglichst viele Bürger die Demokratie schmackhaft zu halten, sicherlich auch nicht dient.

Und gerade auch deshalb ist der scharfe, aggressive Duktus dieser Philippika ("dämlich", "banal" etc.)aus meinem Dafürhalten völlig unangemessen.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 10:15 Uhr:   

@John Rawls:
Völlige Zustimmung.

In einem Fall wie der Dresdner Nachwahl ist es noch vorstellbar, dass sich genügend WählerInnen einer Partei entsprechend verhalten, um eine Verzerrung der Sitzverteilung zu bewirken (und selbst da hat es nicht geklappt - trotzdem sehe ich hier Handlungsbedarf).

Im Falle der Landtagswahlen wäre für einen CDU-Wähler, der durch Stimmenthaltung oder Wahl einer anderen Partei diese Verzerrung herbeiführen wollte, das Risiko viel zu groß, im Endeffekt seiner Partei zu schaden, weil sich soundsoviele aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit nicht entsprechend verhalten.

Und selbst wenn eine Verabredung der CDU-Wähler funktionierte, wäre es gerade im Falle Sachsen-Anhalt eine gewagte Wette, da gerade dort die Mehrheitsverhältnisse in der Vergangenheit mehrfach gekippt waren. Da säße die CDU dann schnell auf ihren Direktmandaten, die u.U. deutlich weniger wären, als sie über die Zweitstimmen hätte erreichen können.

Das Hauptproblem bleibt aber, dass eine Verabredung aller oder doch des überwiegenden Teils der CDU-Wähler hergestellt werden müsste, was hinreichend unrealistisch ist, um bei der Wahlgesetzgebung unberücksichtigt zu bleiben.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 13:05 Uhr:   

"Jetzt haben SPD und Union auch im Bundesrat fast eine 2/3-Mehrheit durch die absolute Mehrheit der SPD in Rheinland-Pfalz. Eine Umfaller-FDP in einer Landesregierung wird man dann schon finden oder man legt in Berlin oder M-V auch die Weichen auf Schwarz-Rot je nach Wahlausgang."

Fraglich ist allerdings , ob man für die Föderalismusreform/Verfassungsänderung bis nach den Landtagswahlen Zeit hat. Eigentlich sollte das doch in der ersten Jahreshälfte über die Bühne gehen. (Die SPD könnte natürlich theoretisch auch frühzeitig in Berlin etwa die Koalition beenden und per Minderheitsregierung weitermachen, was ihr vielleicht angesichts der Unbeliebtheit von Rot-Rot gar nicht so schlecht bekäme ...)

Aber realistischer: Ist es nicht am einfachsten, die Föderalismusreform m i t den Stimmen der PDSler in Berlin oder MeckPomm durchzuziehen? Dass an wenigen PDS-Ministern die "Mutter aller Reformen" scheitert, wäre politisch doch allzu schlecht zu vermitteln; so etwas könnte sich nur die medial viel besser unterstützte FDP erlauben.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 13:21 Uhr:   

"Die SPD könnte natürlich theoretisch auch frühzeitig in Berlin etwa die Koalition beenden und per Minderheitsregierung weitermachen, was ihr vielleicht angesichts der Unbeliebtheit von Rot-Rot gar nicht so schlecht bekäme"

Das hieße bis zum Wahltag eine faktische Regierungsunfähigkeit, da sowohl FDP als auch CDU sich bereits auf Fundamentalopposition festgelegt haben und mit den Grünen keine Mehrheit da ist.

Es wäre zudem ein eleganter Vorwand für die Linkspartei, die WASG-Konkurrenz auszuschalten und ebenfalls zu opponieren. Sowas tut sich die SPD nicht an. Eher kauft sie einen Landesverband oder Entscheidungsträger.

" Dass an wenigen PDS-Ministern die "Mutter aller Reformen" scheitert, wäre politisch doch allzu schlecht zu vermitteln"

Wem? Den Linkspartei-Wählern? Wenn man will, findet man genug griffige Argumente, warum die Reform unsozial sei. Das Trommelfeuer der überregionalen Zeitungen zu allen möglichen Nichtigkeiten (zB Flierls Agieren) hat bisher in Berlin kaum irgendwen beeindruckt. Im Grunde kritisieren viele Wähler diese Partei als viel zu integriert und um das Funktionieren des Systems bedacht.

Es ist vermutlich billiger, bis nach den Wahlen zu warten. Gründe, warum etwas länger dauert, kann man immer organisieren.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 14:19 Uhr:   

"Das hieße bis zum Wahltag eine faktische Regierungsunfähigkeit, da sowohl FDP als auch CDU sich bereits auf Fundamentalopposition festgelegt haben und mit den Grünen keine Mehrheit da ist. Es wäre zudem ein eleganter Vorwand für die Linkspartei, die WASG-Konkurrenz auszuschalten und ebenfalls zu opponieren."

Na dann geht's ja umso besser (das Ganze findet kurz vor der Sommerpause statt, dann fällt die Phase der Minderheitsregierung hauptsächlich in die Sommerferien und die Wahlkampfzeit, wo eh nicht mehr viel im Abgeordnetenhaus zu entscheiden ist):
Die SPD profiliert sich als staatstragende Hauptstadtpartei, die es nicht zulassen kann, dass die Föderalismusreform, zur "Gründungsurkunde der Berliner Republik" hochstilisiert, schnöde kaputtgemacht wird; die Linkspartei.PDS, "stur" gegen den "neoliberalen Staatsumbau" kämpfend, übernimmt wieder die Rolle der Fundamentalopposition und gräbt der WASG das Wasser ab.
Nach der Wahl muss man dann leiderleider wieder zusammengehen ...
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 14:43 Uhr:   

Gib das doch mal als Tipp in die SPD-Parteizentrale ;)

Es stehen politisch in Berlin aber einige Themen an, die nach Möglichkeit noch vor der Wahl behandelt werden sollten. Dazu gehört auch der von der EU verlangte Verkauf der Berliner Bank samt Sparkasse und die Strukturreform der kommunalen Wohngesellschaften.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 19:37 Uhr:   

@Görd
Die Kritik an den Wähler kann ich nicht sehen (nur an den Wahlgesetzmachern), wär auch nicht gerechtfertigt, weil ein Wähler sich darauf verlassen können sollte, daß ein Wahlgesetz solche Absurditäten nicht aufweist.
Da es sich um eine explizite eingebaute Besserstellung einer Partei unter 5% ist (das eingebaute Wahlrechtsmonster), stellt dies auch keine besondere Schwierigkeit dar.

@ja.
In Dresden hat es funktioniert!
Hier lag der Fall aber insoweit anders, daß eine CDU-Zweitstimme ausschließlich schädliche Wirkung für die CDU hatte, und dies auch bekannt war.
Im Sachsen-Anhalt-Beispiel müßten sich die Wähler organisieren, weil der Schuß nach hinten losginge, wenn es immer noch über 5% der Zweitstimmen wären und es müßte eine sichere Erwartung zu den Wahlkreisen geben.

Aber das ist auch nicht der Punkt. Ein vernünftiges Wahlsystem hat solchen Überlegungen keinen Raum zu geben.

@Görd
Zweitstimme FDP ergäbe nicht schwarz-gelb sondern Option schwarz-gelb oder schwarz-rot mit entsprechend besserer Verhandlungsposition.
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 03:20 Uhr:   

@Tim Spier

"Wo sind denn die Zweitstimmen geblieben, die der CDU in dieser Rechnung abhanden gekommen sind?"

Der Vergleich (oben stehendes Beispiel) fußt auf der Annahme, dass die CDU-Anhänger auf die Abgabe einer Zweitstimme schlichtweg verzichtet hätten. Hieraus ergeben sich auch die 3 Mandate für die Grünen, da diese nun die Sperrklausel überwunden hätten. Per Saldo stehen der CDU jedoch 6 Abgeordnete weniger aus anderen Fraktionen gegenüber, mit der Konsequenz, dass sie mit ihren 40 Abgeordneten im LT ein stärkeres Gewicht hätte. Zu beachten ist, dass die CDU-Anhänger ihrer Partei als Einheit (Geamtheit) geschadet haben, und nicht jede einzelne CDU-Stimme isoliert betrachtet einen Schaden für die CDU darstellt. Selbstverständlich stünde die CDU bei einem Zweitstimmenanteil von nur 30% statt der tatsächlich erzielten 36,2% schlechter da! Das Problem liegt ausschließlich in der Überwindung der Sperrklausel.

Gewährleistung des Parteienproporzes bedeutet nichts anderes, als dass die Mandatsanteile der Parteien möglichst stark mit den Stimmenanteilen übereinstimmen. Hierfür gibt es verschiedene Sitzzuteilungsverfahren, die unterschiedliche Optimalitätsbedingungen erfüllen.

Zu dem Einwand, dass taktisches Wählen viel zu riskant wäre: Zum einen habe ich im Rahmen meiner Kritik nicht das Gegenteil behauptet, und zum anderen ändert es nichts an der Problemlage. Es geht einzig um die Tatsache, dass eine Partei durch ihre eigenen Stimmen Schaden erleiden kann - ob dies manche Mitdiskutanten nun wahrhaben wollen oder nicht. Es ist und bleibt ein Faktum, dass die CDU in SA ohne ihre Stimmen besser dastünde. Ja natürlich machte für den einzelnen CDU-Anhänger die Überlegung, der CDU die Stimme zu verweigern, keinen Sinn. Aber das ist doch gar nicht das Thema. Ich kritisiere, dass der Wähler nicht mit 100%igem Vertrauen der Partei X seine Stimme geben kann, ohne ihr hiermit zu schaden.

"...wer möglichst viele mögliche Seiteneffekte vermeiden will, muss ein Wahlrechtsmonster schaffen, dass dem Ziel, möglichst viele Bürger die Demokratie schmackhaft zu halten, sicherlich auch nicht dient."
Martin Fehndrich hat bereits angedeutet, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Das Etikett "Wahlrechtsmonster" passt v.a. allem auf das Bundestagswahlrecht und auf das Landtagswahlrecht für BW, welche aufgrund ihrer Kompliziertheit so gut wie niemand versteht: Man teste doch mal 100 zufällig ausgewählte wahlberechtigte Personen auf ihre Kenntnisse. Wer "Seiteneffekte" haben möchte, muss "Wahlrechtsmonster" schaffen, die in Deutschland zum großen Teil geltendes Recht sind; wer solche "Seiteneffekte" vermeiden will, muss einfach nur ein ganz simples Wahlrecht schaffen, das selbst der Dümmste kapiert - oder anders formuliert: Abschaffung der irrsinnigen "Wahlrechtsmonster".
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 16:35 Uhr:   

@Stefan Rockstroh:
"Der Vergleich (oben stehendes Beispiel) fußt auf der Annahme, dass die CDU-Anhänger auf die Abgabe einer Zweitstimme schlichtweg verzichtet hätten."

Was - wie Du wahrscheinlich selbst weißt - völlig realitätsfern ist, womit sich die Frage nach der Notwendigkeit der Diskussion darüber stellt.

"Zu beachten ist, dass die CDU-Anhänger ihrer Partei als Einheit (Geamtheit) geschadet haben, und nicht jede einzelne CDU-Stimme isoliert betrachtet einen Schaden für die CDU darstellt."

Tja und da der nächste Denkfehler Deiner Überlegungen, weil es nämlich die Gesamtheit der CDU-Wähler als handelnde Einheit nicht gibt, sondern nur einzelne Individuen, deren jeweilige Einzelentscheidung zum Gesamtergebnis führt.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 17:13 Uhr:   

"Der Vergleich (oben stehendes Beispiel) fußt auf der Annahme, dass die CDU-Anhänger auf die Abgabe einer Zweitstimme schlichtweg verzichtet hätten."

Was - wie Du wahrscheinlich selbst weißt - völlig realitätsfern ist, womit sich die Frage nach der Notwendigkeit der Diskussion darüber stellt"

Eine andere Frage wäre allerdings, was passieren wäre, wenn die CDU, um den Verzicht auf Zweitstimmen doch zu erzwingen, gar keine Landesliste aufgestellt hätte.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 22:41 Uhr:   

@Demokrat
Die Annahme Wahlenthaltung CDU-Zweitstimmen ist eine konservative Annahme. Da alles andere gleich bleibt (Ceterum Paribus) vergleicht man Ende zwei Wahlergebnisse, bei dem eindeutig einmal die Stimmenverteilung besser für die CDU ist und das andere mal die Sitzverteilung. Nicht mehr als dieser Vergleich (schlechtere Sitzverteilung bei besserem Stimmergebnis) wird gemacht.

Es wird ja nicht dadurch besser, daß die Wähler dann stattdessen eine andere Partei wählen können - der Einfachheithalber läßt man dann eine CSU-Liste kandidieren. Und man kann es, wie MMA fragt, durch Nichtaufstellen einer Landesliste erzwingen.
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 23:27 Uhr:   

@Martin Fehndrich
Das ganze ist doch aber Kaffeesatzleserei. Eine Annahme, bei der ich von vorneherein annehmen kann, daß sie so nicht eintreten wird, ist doch für die Diskussion des Problems ungeeignet. Daher ist auch dieser was-wäre-wenn-Vergleich schlicht ungeeignet.

Natürlich kann ich mich auch hinstellen und sagen, "das Wahlrecht trifft keine Vorkehrung für den Fall, daß überhaupt kein Wähler zur Wahl geht, schließlich muß es auch in dem Fall einen Landtag geben". Auch das wäre aber irreal und wird deshalb zurecht nicht diskutiert.

@MMA
Sie erzwingt damit eben nicht den Verzicht auf die Zweitstimme, sondern ein Großteil wird mit seiner Zweitstimme eine andere Partei wählen, was in der Annahme hier schlicht unterschlagen ird, obwohl es die deutlich wahrscheinlichere Annahme ist.
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Diktator (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 00:49 Uhr:   

@Demokrat

Na und? Dann wählen die meisten CDU-Wähler mit Zweitstimme vermutlich FDP. Noch besser für die CDU-FDP-Koalition.

Wie schwer ist es eigentlich zu verstehen, daß wir hier über einen fundamentalen Wahlrechtsfehler reden: die Wähler erreichten mit ihrer Stimmabgabe das Gegenteil von dem, was sie erziehlen wollten. Mit der Stimmabgabe FÜR eine Partei schadete man dieser, und das massiv. Pardon, aber wie verbohrt muß man eigentlich sein, um das trotz dutzender Erklärungsversuche nicht verstehen zu wollen?
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 08:32 Uhr:   

Weil pardon, auch die gröbste Agressivität nicht darüber hinwegtäuscht, dass es sich eben nicht um einen Fehler des Wahlrechts handelt und noch nicht mal um einen hier behaupteten "Schaden".

Ein Schaden ist ein durch ein Ereignis oder einen Umstand verursachte Beeinträchtigung eines Gutes oder Wertminderung des ursprünglichen Zustandes einer Sache. Nun mag man über die Frage streiten, inwieweit man hier die Sachendefinition im Sinne eines Sachverhaltes etwas überdehnt, aber dann bitte ich um angemessenere Vorschläge - ich sehe keine als zwingend.

Da aber der Wahlvorgang eine untrennbare Einheit aller abgegebenen Stimmen schafft, ist der usprüngliche Zustand der vor der Wahl. Der Zustand nach der Wahl ist aber durch die Wahl sicherlich weder beeinträchtigt noch im Wert gemindert worden. Im Gegenteil.

Wenn ich mit Schrot auf eine Moorhuhne schieße, erhöht jede Kugel die Wahrscheinlichkeit, dass ich den Vogel treffen. Ihr argumentiert nun: Die meisten Kugeln richten aber nur ärgerlichen "Schaden" an, ich treffe zwar das Vieh aber mache viel Fleisch ungenießbar und deshalb muss das Gewehr so konzipiert sein, dass nur eine Schrotkugel geschossen wird und die ist dann gefälligst tödlich. Ich weiß im Moment des Schusses aber noch nicht, welche Kugel treffen würde. Vielleicht fliegt das Huhn was höher oder tiefer oder der Wind kommt auf oder es regnet oder irgendwas. Aber mit dem Schrot treffe ich zumindest erstmal. Und deshalb schadet es auch nicht, zu schießen.

So war das bei der Wahl auch: jede Stimme für die CDU war eine Kugel Richtung Moorhuhn. Nicht alle Kugeln haben getroffen, manche Kugeln waren tödlich und manche Kugeln haben den Vogel eher in ungenießbare Teile verwandelt als ihn runterzuholen. Dafür aber war nur ein Schuß (ein Wahltag) nötig und dass das Hühnchen getroffen wurde, zweifelt ja auch keiner an. Es gibt halt nur nicht soviel Braten, wie sich das jene Leute wünschen, die stattdessen des handfesten und bewährten Schrotes liebe flugoptimierte magische Freikugeln diskutieren wollen.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 08:42 Uhr:   

@Diktator

"Na und? Dann wählen die meisten CDU-Wähler mit Zweitstimme vermutlich FDP. Noch besser für die CDU-FDP-Koalition."

Wer CDU wählt, wählt CDU und nicht CDU-FDP. Wie weiter oben bereits beschrieben, ist der Koalitionswunsch der Wähler vielleicht ein anderer.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 13:26 Uhr:   

@Demokrat
Wenn der Verzicht auf eine Landesliste wahrheitsgemäß mit dem Vorteil eines Ergebnisses unter der Sperrklausel begründet würde, wäre nicht unbedingt gesagt, dass die große Mehrheit mit der Zweitstimme andere Parteien wählt.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 14:28 Uhr:   

Die Mehrzahl der Wähler interessiert sich entweder nicht für Spielchen oder wählt nach Koalitionen
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 14:51 Uhr:   

@unregistrierter: Da haben Sie auch wieder recht. Letztlich geht es mir auch nur um die Überlegung: Was wäre, wenn ...

Realistisch betrachtet, kann die CDU es sich gar nicht erlauben, ohne Landesliste in die Wahl zu gehen; allein schon wegen des wechselhaften Wahlverhaltens in S-Anh kann sie gar nicht sicher sein, genug Wahlkreise zu gewinnen, um besser dazustehen als mit der im Normalfall möglichen Zahl von Zweitstimmen.

Sie kann aber auch keine Landesliste aufstellen und dann flächendeckend zu deren Nichtwahl aufrufen.

Ohne eine Aufforderung der CDU ist wiederum ein Ergebnis von ihr unterhalb der Sperrklausel nicht vorstellbar - und deshalb ist das ganze Szenario m. E. unrealistisch und irrelvant.
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Dozendo (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 01. April 2006 - 13:09 Uhr:   

Hallo Gemeinde! Das hier angedeutete "Spielchen" ist m.E. logisch unhaltbar. Das setzt nämlich voraus, daß der Wähler bei der Stimmabgabe schon weiß, wie die Wahl ausgeht bzw. er ein Szenario findet, bei dem seine Stimmen auf alle Fälle "richtig" für das dann zustandekommende Ergebnis sind. Das ist objektiv unmöglich.

Bei einer Wahl gibt es halt mal Ergebnisse, bei denen die Parteien hinterher sehen müssen, wie sie zurechtkommen. Ein Wählerauftrag ist etwas abstraktes, was erst zustandekommt und interpretierbar ist, wenn die Wahl vorbei ist. Das stimmt nicht notwendigerweise mit den Absichten Einzelner bzgl. einer einzelnen Partei überein.

Da kann man Wahlverfahren konzipieren, wie man will, so etwas wird es immer geben. Auch wenn die CDU 55% der Zweitstimmen bekommen hätte, sind bestimmt viele unter diesen, die ursprünglich eine Koalition mit der FDP wollten. Was muß man dann am Wahlsystem ändern, damit es wieder "stimmt"?

Abgesehen davon ist die Erststimme für die Persönlichkeitswahl gedacht. Vielleicht sind die CDU-Kandidaten ja beliebter als ihre Partei?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 01. April 2006 - 23:49 Uhr:   

Es wird mit einem eher unrealistischen Wahlergebnis verglichen wird, allerdings mit einem, das im Wahlgesetz (als Teil des Wahlrechtsmonsters also das Gegenteil von einer Gesetzeslücke) speziell geregelt wird, und daher kann man diesen Teil des Wahlrechts auch diskutieren.

Die Regelung schaltet von der Zuteilung von Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien, auf einen Abzug von Sitzen für diese (glücklicherweise für ziemlich unwahrscheinliche Fälle).

Mit der Annahme der Zweitstimmenenthaltung erspart man sich die irrelevante Diskussion, ob die Wähler alternativ FDP oder SPD wählen würden, weil es dadurch wie schon oben diskutiert noch schlechter wird. Und die beiden Fälle bleiben direkt vergleichbar im Sinne von besser/schlechter.

Um beim Schrott-Wahlsystem Vergleich zu bleiben, kann man für ein Wahlsystem die Forderung aufstellen, umso mehr Kugel umso besser und nicht "irgendwann schieß ich nur noch das erlegte Huhn kaputt". Oder anders. Ein Wahlsystem hat keinen Raum für solche "Spielchen" zu lassen, denn man kann -entgegen der fatalistischen Befürchtung von Dozendo- Wahlverfahren so konzipieren, daß so etwas nicht auftreten kann.

Der Schaden bezieht sich auf den Zustand ohne, bzw mit Alternativhandlung. Wenn die Feuerwehr ein Haus löscht, ist für das Löschen der fiktive Zustand ohne oder anderem Löschen der entsprechende Vergleich und nicht wie das Haus vor dem Brand aussah.
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John Rawls
Veröffentlicht am Montag, 03. April 2006 - 09:02 Uhr:   

>>>Der Schaden bezieht sich auf den Zustand ohne, bzw mit Alternativhandlung. Wenn die Feuerwehr ein Haus löscht, ist für das Löschen der fiktive Zustand ohne oder anderem Löschen der entsprechende Vergleich und nicht wie das Haus vor dem Brand aussah.

Das ist so wohl noch nicht richtig. Bei Löschen habe ich einen Vorgang und damit u.a. einen Fluss von Entscheidungen. Zudem die Wahl zwischen Löschen und nicht Löschen. Der Feuerwehrhauptmann kann jederzeit z.B. sagen, ab jetzt kein Wasser mehr und dafür Schaum, um den Wasserschaden zu begrenzen.

Bei einer Wahl habe ich aber eine digitale Zustandsänderung über alle Wähler, weil und das ist ja die Kernidee der Wahldurchführung, die Wahlakte als eine untrennbare Einheit gesehen werden wollen, sowohl zeitlich im Laufe des Wahlgangs als auch in der eben nicht zulässigen Atomisierung in Wähler. Es gibt nur: alle wählen oder keiner. Letzteres darf man wohl getrost ausschließen. Wie bei den Schrotkugeln: Schuss oder nicht Schuss. Aber wenn gefeuert wurde (und das wird wohl immer, wenn eine Wahl ansteht), kann man die Kugeln auch nicht mehr beeinflussen.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 03. April 2006 - 20:13 Uhr:   

Natürlich müssen auch Fragestellungen erlaubt sein, "Was wäre wenn ich oder eine Gruppe von Wählern sich anders verhalten hätte?" anders kann man ein Wahlsystem gar nicht beurteilen (oder eine Aussage, auf irgendeine Stimme käme es nicht an).

Genauso bei "digitalen" Handlungen, hier muß man auch fragen dürfen, was wäre, wenn ich das anders gemacht hätte.
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Dozendo (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 03. April 2006 - 23:13 Uhr:   

Ups... ist da Schrödingers Katze durch's Bild gehuscht?

Bin nach wie vor der Meinung, daß ich recht habe.
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Ole-Einar Björndalen (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 00:42 Uhr:   

Wenn ich im Verfolgungs-Wettkampf eine Scheibe mehr getroffen hätte, wäre ich Biathlon-Olympiasieger geworden.
Ist irgendwie müßig, diese Hätte-Wäre-Könnte-Debatte...
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 02:17 Uhr:   

@Ole-Einar:

Wenn du aber Olympiasieger geworden wärest, wenn du eine Scheibe weniger getroffen hättest - dann würdest du die Biathlon-Regeln doch für ziemlich verbesserungswürdig halten, oder?
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 10:07 Uhr:   

Naja, zumindest der Zweitplatzierte fände die Regeln verbesserungswürdig ...
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 21:35 Uhr:   

@Ole-Einar:

Wilko Zicht hat es ja im Prinzip schon gesagt: Es geht hier nicht um das Problem, dass du bei einem zusätzlichen Treffer Olympiasieger geworden wärst, sondern darum, dass du den Titel bei einem Treffer WENIGER geholt hättest. Nun erkläre bitte, was an der Diskussion dieser Problematik müßig sein soll!

Zur CDU-FDP-Koalition: Ich merke, dass die Titelgebung des Eröffnungsbeitrags wohl doch nicht so ganz passend war. Es geht darum, dass die CDU WEGEN ihrer Zweitstimmen GRUNDSÄTZLICH - in welcher politischen Funktion/Konstellation auch immer - schlechter dasteht. Ob im Hinblick auf eine Koalition mit der FDP, für die es nun keine Mehrheit gibt, oder im Hinblick auf eine Koalition mit der SPD, in der die CDU nun eine deutlich schwächere Position innehat, oder im Hinblick auf eine hypothetische Koalition mit der PDS, oder auch in der Opposition. Welche Farbkombination sich die Wähler vor der Wahl gewünscht haben, wissen wir nicht, und das braucht uns auch gar nicht zu interessieren, weil es in der hier geführten Diskussion KOMPLETT IRRELEVANT ist. Es geht EINZIG um das Problem, dass die CDU-Wähler mit ihren Stimmen der CDU nicht einen einzigen zusätzlichen Sitz eingebracht haben, aber sehr wohl den Konkurrenzparteien - ganz genau 6 Stück, um die der LT nun WEGEN der CDU-Stimmen vergrößert wird.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 22:37 Uhr:   

Das stimmt nicht, hätte die CDU nur 30 statt 36,2% der Stimmen bekommen, hätten die anderen Parteien wohl mehr Sitze erhalten, da die Union dann mehr Überhangmandate gehabt und es deswegen mehr Ausgleichsmandate gegeben hätte. Ein Wähler der CDU hat der CDU also mit seiner Stimmabgabe nicht geschadet, wenn man das Wahlverhalten der anderen Wahlberechtigten als gegeben ansieht.
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 00:24 Uhr:   

@Görd
"Das stimmt nicht, hätte die CDU nur 30 statt 36,2% der Stimmen bekommen, hätten die anderen Parteien wohl mehr Sitze erhalten, da die Union dann mehr Überhangmandate gehabt und es deswegen mehr Ausgleichsmandate gegeben hätte."

Oh Mann!!! Auf diesen Umstand hatte ich doch schon selbst explizit hingewiesen! Klar wären 30% für die CDU schlechter gewesen als das reale Ergebnis (siehe mein früherer Beitrag). Aber das ändert doch trotzdem nichts an dem Problem, dass die CDU ohne ihre Stimmen besser dastünde. Wenn du jetzt einwenden willst, dass es für einen CDU-Anhänger keinen Anreiz gab, die Zweitstimme zu verweigern, da ein Ergebnis von unter 5% sowieso utopisch gewesen war, stellt dies keine Widerlegung meiner Ausführungen dar.
Hierzu folgendes Beispiel: Der Schullehrer ist bei der Bewertung der Klausuren (Punkte-Noten-Zuordnung) vollkommen frei. Er hat z.B. das Recht bei 0 Punkten die Note 1 zu vergeben und bei 30 Punkten nur die 3. I.d.R. wird es aber so gehandhabt, dass eine höhere Punktzahl auch zu einer besseren Note führt. Nur gibt es keine ABSOLUTE Garantie. Der Anreiz für die Schüler ist also klar: Man sollte sich grundsätzlich anstrengen. Eines Tages schreibst du bei Lehrer X eine Klausur und erzielst 30 Punkte und bekommst dafür eine 3. Mit dem Notenspiegel gibt Lehrer X noch seinen Bewertungsmaßstab bekannt. Bei 0 bis 4 Punkten gibt es die Note 1, bei 5 bis 9 P. die 6, bei 10 bis 14 die 5, bei 15 bis 24 die 4, bei 25 bis 34 die 3, bei 35 bis 44 die 2 und ab 45 P. wieder die 1.
Die Notengebung wirst du doch sicherlich für völlig unakzeptabel halten, oder? Und dann kommt jemand und behauptet, dass diese "Was-wäre-wenn-Diskussion" völlig überflüssig und sinnlos sei, da doch kein Schüler vorausahnen konnte, dass er bei der Abgabe eines leeren Blattes die Bestnote bekommen hätte. Daher sei deine Aufregung völlig daneben. Auf dieser Ebene wird ja hier diskutiert. Es kann doch nicht sein, dass bei 0 bis 4 Punkten die 1 vergeben wird und bei einem besseren Ergebnis eine schlechtere Note, es sei denn, man erzielt eine Glanzleistung. Punktum.

Ist der Sachverhalt jetzt verstanden worden, oder besteht immer noch Klärungsbedarf?
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 09:17 Uhr:   

@Stefan Rockstroh:
Der - geflissentlich übersehene - Unterschied zu dem Lehrer-Beispiel, in dem qua deus ex machina der Nutzen-Fall (für faule Schüler) konstruiert wird, ist, dass es bei der Landtagswahl einer legal nicht herstellbaren und risikoreichen Verabredung der ganz überwiegenden Mehrheit der CDU-Wählerinnen und Wähler bedarf, um die Nutzen-Situation (CDU profitiert voll von ihren Direktmandaten) zu erzielen - es sei denn, die CDU verzichtete tatsächlich auf die Aufstellung einer Landesliste (was für ein Fest für die anderen Parteien ...).
Insofern stellt sich die Frage, ob es ein Manko des Landtagswahlrechts ist, diesen pathologischen Fall nicht abgedeckt zu haben. Und das sehe ich nicht so.

[Anderes Beispiel: warum dürfen Parteien Listen mit so wenigen Kandidaten aufstellen, dass im Falle eines übergroßen Erfolges ein Großteil der Sitze unbesetzt bliebe?
Man stelle sich vor, die Wähler verabredeten sich, eine solche Partei zu wählen, und das Parlament würde dadurch zu klein, um noch zu funktionieren, weil es eine seiner Hauptaufgaben, die Kontrolle der Regierung, nicht mehr sinnvoll wahrnehmen könnte.
Noch ein pathologischer Fall, noch eine Regelungslücke ...]
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 11:46 Uhr:   

@ Ja:
"es sei denn, die CDU verzichtete tatsächlich auf die Aufstellung einer Landesliste "

ja, warum eigentlich nicht?
Wenn ich den Einwand von Stefan Rockstroh richtig verstanden habe, dann hätte dieses Verhalten doch die CDU begünstigt.
Und die Notwendigkeit einer Absprache unter den CDU-Wählern hätte man dann auch umschifft.
Oder übersehe ich was?

Sicherlich ist der Einwand von S. Rockstroh etwas konstruiert.
Aber im Grundsatz hat er recht. Es liegt auch hier ein Fall von negativem Stimmgewicht vor. Und es sollte jedem von uns die Nackenhaare aufstellen, wenn eine Partei besser fährt, JE WENIGER Stimmen sie erhält.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 11:56 Uhr:   

@Florian:
Ich bleibe dabei, hier wird ein pathologischer Fall konstruiert.
Man stelle sich vor, die CDU hätte in Sachsen-Anhalt tatsächlich auf die Aufstellung einer Landesliste verzichtet und Ihre WählerInnen und Wähler aufgefordert, nur die Erststimme abzugeben.

1. Wäre ein Gutteil ihrer Wählerinnen und Wähler überfordert gewesen und hätte mit der Zweitstimme doch eine andere Partei gewählt (was der CDU geschadet hätte).
2. Hätte dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass kleinere Parteien in den Landtag einziehen können (mit wiederum einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass dies für die CDU ungünstig ist).
3. (Und das ist das Entscheidende) wäre dies die Einladung für die anderen Parteien gewesen, eine solche Vorlage gegen die CDU auszuschlachten ("Wahlrechtstrickserei", "Manipulation", "Wählertäuschung" usw.) - und mit ziemlicher Sicherheit hätte sich die CDU mit Anlauf ins Knie geschossen.

Aber nur zu ...

P.S.: Im übrigen bleibe ich dabei: wenn schon Pathologien betrachten, dann bitte auch alle ...
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 12:28 Uhr:   

@ja
Interessant wäre auch, ob der Verzicht auf eine Landesliste innerhalb der CDU überhaupt durchzusetzen, evtl. gar satzungsrechtlich unzulässig wäre.
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 13:43 Uhr:   

@Stefan Rockstroh

Damit der Schüler mit "5 bis 9" Punkten eine 1 bekommt, bedarf es aber einiger Bonuspunkte (Direktmandate). Das fehlt in diesem konstruierten Beispiel vollkommen.
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John Rawls
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 14:29 Uhr:   

Ich geb's auf. Wer sich partout benachteiligt fühlen will, dem ist halt nicht zu helfen.

Wenn sich die CDU soooo sicher gewesen wäre, dass sie ohne Zweitstimmen besser fährt, hätte sie es gewiss gelassen. (Oder sie wäre ohnehin selber Schuld.)

Dass sie das nicht getan hat, werte ich als wenig überraschendes Zeichen dafür, dass auch die CDU erkannt hat, dass ein Antreten mit Landesliste tendenziell ein Vorteil ist - auch wenn man immer zwei einzelne Ausprägungen finden kann, in denen das Stimmengewicht kippt.

Um meinem Mohrhuhnbild zu bleiben: die CDU wusste ziemlich gut, warum und wie sie geschossen hat.
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 14:38 Uhr:   

@ja
Genau 3. ist der Punkt. Die CDU hätte wegen des zu erwartenden Mediensturms gegen die "Trickserei" im Zweifel keine bis fast keine Direktmandate bekommen. Das Problem der These des Herrn Rockstroh ist halt, daß die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Bedingung, unter der die These zutrifft, so gering ist, daß sie vernachlässigbar ist.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 15:15 Uhr:   

Weiterer Einwand: Was würde die CDU bei solch einer Vorbereitung zum Verfehlen der Fünfprozenthürde in jenen Wahlkreisen machen, in denen ihr Bewerber keine großen Siegchancen hat? Riskieren, dass dort die (Erst-)Stimmen der Wähler unter den Tisch fallen?

In den 5 Wahlkreisen, die sie diesmal nicht gewonnen hat, hat sie immerhin insgesamt 2,99 Prozent der Zweistimmen erhalten; das heißt, wenn man noch ein paar unsichere Wahlkreise dazudenkt, ergeben sich allein auf diesem Wege mehr Stimmen, als zum absichtlichen Verfehlen der Fünfprozenthürde tolerierbar sind.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 21:10 Uhr:   

@ja
Es handelt sich nicht um eine Regelungslücke, sondern um eine explizite (und kritisierte) Regelung dieser Pathologien.

Es hätte der CDU auch nicht geschadet, wenn die CDU-Wähler Ihre Zweitstimme anderen Parteien gegeben hätten (im Gegenteil).
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 21:13 Uhr:   

@Martin Fehndrich:
Schön, dass Sie auf mein Hauptargument eingehen, dass nämlich die CDU sich selbst massiv geschadet hätte, wenn sie versucht hätte, den von Ihnen im Wahlgesetz ausgemachten Fehler auszunutzen, sodass sich dies von selbst verbietet ...
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 21:50 Uhr:   

Ob und wann eine Partei sich angesichts negativer Stimmen erlauben kann um Nichtwahl zu werben oder strategisch nur teilweise anzutreten, kann man natürlich streiten. Ein Beispiel ist die Nachwahl in Dresden, hier ist mir wenigstens keine entsprechende Wahlempfehlung der CDU bekannt, nur die Betonung der Erststimme. Die FDP hat dann praktisch die Kampagne gemacht.
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 23:55 Uhr:   

@Martin Fehndrich
Das Problem des Aufwerfens dieser Frage (und noch dazu mit einer reißerischen Schlagzeile) liegt doch offen auf der Hand: Es wird ausgiebig über völlig irrelevante Nebenkriegsschauplätze debattiert und gefragt, wie man Regelungsmängel (und ein solcher ist diese Regelung zweifelsohne) ausmerzen kann, deren Folgewirkung so unwahrscheinlich ist, daß man sie eigentlich schlicht ignorieren könnte. Dadurch wird die Diskussion über tatsächliche Probleme des Wahlrechts, nämlich solche mit realen Auswirkungen, in den Hintergrund gedrängt und Wahlrechtsdiskutanten verlieren ihre Reputation, weil man sie nur noch für abgedrehte Freaks hält, die sich Scheinproblemen hochziehen. Folge: Auch die Diskussion über reale Probleme wird von der Öffentlichkeit nicht mehr ernst genommen.
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2006 - 22:50 Uhr:   

@ja
"Insofern stellt sich die Frage, ob es ein Manko des Landtagswahlrechts ist, diesen pathologischen Fall nicht abgedeckt zu haben. Und das sehe ich nicht so."

Es geht hier nicht um die fehlende Abdeckung eines "pathologischen Falles" bzw. um eine Gesetzeslücke, sondern um die künstliche, explizite Schaffung eines Systemfehlers im Wahlrecht. Genauso, als würde man z.B. im BT-Wahlrecht als Zusatz zur Sperrklauselregelung eine Norm schaffen, nach der eine Partei auf jeden Fall in den BT einzieht, wenn sie zwischen 700.000 und 701.000 Stimmen erhält. Nach eurer Argumentation ist eine Aufregung über diese Regelung lächerlich, da sie doch sowieso nicht praxisrelevant sei. Aber nennt mir bitte einen einzigen Grund, der für das Festhalten an dieser Irrsinns-Norm spricht. Genau darum geht es doch hier. Ihr kritisiert immer wieder meine Kritik, ohne mal klar zu sagen, was ganz konkret gegen eine Beseitigung des offenkundigen Systemfehlers im sachsen-anhalter LT-Wahlrecht spricht!

"1. Wäre ein Gutteil ihrer Wählerinnen und Wähler überfordert gewesen und hätte mit der Zweitstimme doch eine andere Partei gewählt (was der CDU geschadet hätte)."

Definitiv falsch. Es wäre bei 40 CDU-Mandaten geblieben, und die Verteilung der restlichen 51 Mandate wäre abhängig von den Kräfteverhältnissen unter den übrigen Parteien gewesen. Nun haben es die 40 CDUler statt mit 51 mit 57 MdL aus anderen Fraktionen zu tun. GENAU DAS ist der Nachteil, der ihr durch ihre Zweitstimmen entstanden ist.

"2. Hätte dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass kleinere Parteien in den Landtag einziehen können (mit wiederum einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass dies für die CDU ungünstig ist)."

Dass es im Falle der Verweigerung der CDU-Zweitstimmen eine zusätzliche Fraktion im LT gäbe, ist richtig. Die Grünen würden 3 Abgeordnete stellen. Aber letztlich geht es doch nicht um die Anzahl der "Konkurrenzfraktionen", sondern um die Anzahl der "Konkurrenzabgeordneten".

"3. (Und das ist das Entscheidende) wäre dies die Einladung für die anderen Parteien gewesen, eine solche Vorlage gegen die CDU auszuschlachten ("Wahlrechtstrickserei", "Manipulation", "Wählertäuschung" usw.) - und mit ziemlicher Sicherheit hätte sich die CDU mit Anlauf ins Knie geschossen."

Ja logo! Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Aber das ist doch gar nicht das Thema. Wir reden hier über einen Systemfehler im Wahlrecht und nicht über die richtige Strategie für bestimmte Parteien, im Wahlkampf damit umzugehen.

@John Rawls
"Wenn sich die CDU soooo sicher gewesen wäre, dass sie ohne Zweitstimmen besser fährt, hätte sie es gewiss gelassen. (Oder sie wäre ohnehin selber Schuld.)

Dass sie das nicht getan hat, werte ich als wenig überraschendes Zeichen dafür, dass auch die CDU erkannt hat, dass ein Antreten mit Landesliste tendenziell ein Vorteil ist - auch wenn man immer zwei einzelne Ausprägungen finden kann, in denen das Stimmengewicht kippt."

Behaupte ich irgendwo, dass der Umgang der CDU mit dem Wahlrechtssystemfehler im Wahlkampf untaktisch war (siehe Punkt 3 von "ja")? Nochmal: Das Thema des Fadens ist nicht die perfekte Wahlkampftaktik der Parteien.

@Demokrat
"Die CDU hätte wegen des zu erwartenden Mediensturms gegen die "Trickserei" im Zweifel keine bis fast keine Direktmandate bekommen."

Das bestreite ich doch gar nicht. Siehe oben.

"Es wird ausgiebig über völlig irrelevante Nebenkriegsschauplätze debattiert und gefragt, wie man Regelungsmängel (und ein solcher ist diese Regelung zweifelsohne) ausmerzen kann, deren Folgewirkung so unwahrscheinlich ist, daß man sie eigentlich schlicht ignorieren könnte. Dadurch wird die Diskussion über tatsächliche Probleme des Wahlrechts, nämlich solche mit realen Auswirkungen, in den Hintergrund gedrängt und Wahlrechtsdiskutanten verlieren ihre Reputation, weil man sie nur noch für abgedrehte Freaks hält, die sich Scheinproblemen hochziehen. Folge: Auch die Diskussion über reale Probleme wird von der Öffentlichkeit nicht mehr ernst genommen."

1.) Nochmal: Es handelt sich um keine Regelungs-LÜCKE, sondern um eine irrsinnige problemlos beseitigbare REGELUNG. Martin F. hatte bereits darauf hingewiesen.
2.) Ich denke, dass sich 95% der Öffentlichkeit so oder so nicht für Wahlrechtsprobleme interessieren - ganz egal, um was es da im Einzelnen geht. Beispiel BT-Wahlrecht: Ich bestreite nicht, dass die Beseitigung hiesiger Wahlrechtssystemfehler deutlich wichtiger ist als die im LT-Wahlrecht für SA. Aber interssiert sich in der Öffentlichkeit irgendjemand dafür? Nein - nicht mal nach Dresden I! Viele Leute gehen wählen, ohne auch nur eine Grundahnung vom Wahlsystem zu haben. Auch das Verhalten der - zumindest öffentlich-rechtlichen - Medien vor der Nachwahl in Dresden I fand ich unmöglich. Anstatt gerade diesen Fall mal zu nutzen, den Bürgern das BT-Wahlsystem zu erläutern - und das hätten die Öffentlich-Rechtlichen im Rahmen ihres Bildungsauftrags tun müssen - wurden die Zuschauer mit der plumpen Information versorgt, dass der Sachverhalt "hoch-kompliziert" sei. Da muss man sich schon ziemlich verarscht vorkommen.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 08:07 Uhr:   

@Stefan Rockstroh:
Nicht zu fassen: In Sachsen-Anhalt ist die CDU-FDP-Regierung abgewählt worden, WEIL die CDU die Sperrklausel überwunden hat. Mit weniger als 5% der Zweitstimmen könnte Ministerpräsident Böhmer mit der FDP weiterregieren!

[...]

Ja logo! Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Aber das ist doch gar nicht das Thema. Wir reden hier über einen Systemfehler im Wahlrecht und nicht über die richtige Strategie für bestimmte Parteien, im Wahlkampf damit umzugehen.

Preisfrage: Warum passen diese beiden Aussagen nicht zusammen?
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 12:32 Uhr:   

"Nicht zu fassen: In Sachsen-Anhalt ist die CDU-FDP-Regierung abgewählt worden, WEIL die CDU die Sperrklausel überwunden hat. Mit weniger als 5% der Zweitstimmen könnte Ministerpräsident Böhmer mit der FDP weiterregieren!"

Könnte sie - falls man sich's jetzt doch noch mal konkret vorstellt - wohl eher nicht. Dann könnte die FDP nämlich fordern, als die nach Zweitstimmen stärkere Partei, den Ministerpräsidenten zu stellen!
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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 07. April 2006 - 12:45 Uhr:   

Könnte sie, würde damit aber nicht durchkommen, da die CDU mehr Mandate hätte.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 18:10 Uhr:   

Noch ein Aspekt:
Wenn der Versuch, sehr viele Wahlkreise zu gewinnen und absichtlich an der Fünfprozenthürde zu scheitern, misslingen würde, gäbe es doch wohl eine starke Aufblähung des Landtags durch Überhang- und Ausgleichsmandate? Im hier diskutierten Fall - CDU knapp über 5 Prozent, aber fast 90 Prozent der Wahlkreismandate - müsste dann ja sehr stark aufgefüllt werden; gibt es da eigentlich eine Grenze für die absolute Größe des Landtags?
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 18:40 Uhr:   

@MMA
Der LT kann nicht unendlich groß werden. Im extremsten Fall sieht es folgendermaßen aus: Die CDU erhält 5,0% der Zweitstimmen und gewinnt alle 45 Wahlkreise. Es gibt keine Papierkorbstimmen, so dass der Idealanspruch der CDU nach dem Proporz bei 0,05*91=4,55 liegt. Dies kann zur Folge haben, dass die CDU nur 4 Proporzmandate erhält. Damit ergeben sich 41 Überhangmandate. Die Mindestanzahl von 91 Mandaten wird nun um 82 (doppelte Anzahl der Überhangmandate) erhöht, und auf dieser Grundlage wird die Sitzverteilung erneut vorgenommen. Der Idealanspruch der CDU nach dem Proporz liegt nun bei 0,05*173=8,65. Die nun immer noch bestehenden 36 oder gar 37 Überhangmandate verbleiben der CDU ohne Ausgleich für die anderen Parteien. Ergebnis: Die "Normalgröße" des LT von 91 Mandaten kann sich auf theoretisch 173 Mandate erhöhen.

@Florian
"Und es sollte jedem von uns die Nackenhaare aufstellen, wenn eine Partei besser fährt, JE WENIGER Stimmen sie erhält."

Das ist im LT-Wahlrecht von SA so nicht der Fall. Wie bereits erwähnt, wäre die CDU schlechter gefahren, wenn sie 10, 20 oder 30% weniger Zweitstimmen erhalten hätte. Das Problem liegt im Überspringen der Sperrklausel i.H.v. 5%.

@ja
Ich kann in meinen Aussagen keine Widersprüchlichkeiten erkennen.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 18:42 Uhr:   

Ich weiß nicht, ob es eine Obergrenze für Parlamentssitze gibt.

Ich nehme, anhand des Extremfalls, ein noch gewagteres Beispiel. Gegeben ist ein Parlament mit i. d. R. 50 Sitzen. Nehmen wir einmal an, es gibt ohne die Ausgleichsmandate folgende Sitzverteilung:

Partei A: 50 (Direktmandate)
Partei B: 30 (Listenmandate)
Partei C: 20 (Listenmandate)

Die Folge wäre, dass man für die Parteien B und C, Augleichsmandate berechnen müsste. Die Formel wäre für B 30*50/0. Teilen durch 0, ist aber verboten.

Wie kann man dieses Problem lösen?
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 19:57 Uhr:   

@Mitdenker
"Ich weiß nicht, ob es eine Obergrenze für Parlamentssitze gibt."

Mein Gott, fangt doch endlich mal an, richtig zu lesen. Habe ich behauptet, dass es im LWG SA eine explizit festgelegte Obergrenze von 173 Mandaten für den LT gibt? NEIN - habe ich nicht. Trotzdem ergibt sich aus dem Gesetz (implizit!) eine Obergrenze von 173 Mandaten.
Die theoretische Maximalgröße des BT z.B. liegt seit 2002 bei 897 Mandaten, ohne dass dies explizit im BWG steht: 598 Proporzmandate + maximal 299 Überhangmandate. Beispiel hierzu: SPD gewinnt alle 299 Wahlkreise und erhält 0% der Zweitstimmen. Die 299 direkt gewählten SPDler sind allesamt "Überhänger". Die 598 Proporzmandate werden auf die übrigen Parteien mit einem Mindestzweitstimmenanteil i.H.v. 5% nach der Anzahl ihrer Zweitstimmen verteilt. Ergebnis: Die SPD stellt genau ein Drittel der insgesamt 897 MdB.

Zu deinem Beispiel: Bei Partei B und C schreibst du Listenmandate, meinst aber wohl Proporzmandate. I.Ü. hast du bereits bei der Gesamtkonstruktion deines Beispiels einen Denkfehler. Wie groß soll das Parlement denn im "Normalfall" sein bzw. wie hoch ist die Anzahl der Proporzmandate? Ich denke mal, du willst 100 Proporzmandate vergeben und davon 50 Abgeordnete direkt in Einerwahlkreisen wählen lassen, so dass es im "Noramlfall" 50 Listenmandate gibt. 3 Parteien A, B und C treten an, wobei A alle 50 Wahlkreise gewinnt aber keinerlei Zweitstimmen erhält. B bekommt 60% und C 40% der Zweitstimmen. So wolltest du es doch verstanden wissen, oder? Dein Beispiel sähe dann folgendermaßen aus:

Partei A: 0 Proporzmandate, 50 Direktmandate
Partei B: 60 Proporzmandate, 0 Direktmandate
Partei C: 40 Proporzmandate, 0 Direktmandate

Es gibt nicht DIE Lösung für dein Fallbeispiel. Bei Vergabe von Ausgleichsmandaten muss das entsprechende Wahlgesetz entweder explizit eine Höchstanzahl von Abgeordnetenmandaten festlegen oder eine Regelung nach dem Muster wie in SA treffen, nach der die Anzahl der Proporzmandate um die doppelte Anzahl der Überhangmandate erhöht, auf dieser Basis die Sitzverteilung erneut vorgenommen wird und für den Fall, dass hiernach immer noch Überhangmandate auftreten, dieser der/den Partei(en) verbleiben - ohne Ausgleich für die übrigen.
In deinem Beispiel sind alle 50 Direktmandate Überhangmandate. Nach SA-Wahlrecht würde die Zahl der Proporzmandate ohne das im Thread diskutierte "Wahlrechtsmonster" nun von 100 auf 200 erhöht werden. Es bliebe natürlich bei 50 Überhangmandaten für A, da man bei einer 0%-Paretei die Anzahl der Proporzmandate so weit hochschrauben kann wie man will, ohne dass diese hierdurch irgendwann auch nur ein einziges Proporzmandat erhalten würde.

Die Sitzverteilung sähe dann folgendermaßen aus:

A: 50 Sitze, B: 120 Sitze C: 80 Sitze

Durch die 100 Ausgleichsmandate fallen die 50 Überhangmandate für B nun nicht mehr so ins Gewicht wie ohne sie. Aber das Wahlgesetz MUSS die Gesamtsitzzahl durch eine der beiden o.g. Möglichkeiten beschränken, da in deinem Extrembeispiel eine proporzgemäße Sitzverteilung nicht möglich ist. Wenn A z.B. 0,1% der Zweitstimmen erhielte, ginge dies natürlich. Aber das Parlament müsste dann 50.000 Sitze haben!
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 20:58 Uhr:   

Dein Beitrag war noch nich ins Forum gestellt, als ich begann, meinen Kommentar zu schreiben. Ich habe Deinen Beitrag erst gesehen, als ich meinen reingestellt hatte.

Ich habe dummerweise 50 statt 100 Standardmandate angenommen. Die Regel in Sachsen-Anhalt kannte ich nicht. Mein Extrembeispiel kam durch MMAs Bemerkung zustande.

Warum beschränkt man, die Zahl der Ausgleichsmandate nicht auf die Zahl der Überhangmandate? Bei rechnerischen 250 Sitze oder gar 50 000 Sitzen würde ich auf max. 200 Sitze herunterrechnen. Man sollte außerdem nicht, durch einen sehr niedrigen Zweitstimmenanteil, sehr viele Sitze bekommen.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 11:29 Uhr:   

@Stefan Rockstroh:
So wie ich Ihre Erläuterungen verstehe, müsste doch die Sitzzahl des Landtags in dem von Ihnen durchgespielten Extremfall bei 173 Mandaten (91 normale + 82 Überhang- und Ausgleichsmandate) + 36 bis 37 nicht ausgeglichen Überhangmandate, also bei 209 oder 210 Mandaten liegen?
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Stefan Rockstroh (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 21:21 Uhr:   

BERICHTIGUNG meines vorletzten Beitrags:

MMA hat mich soeben auf einen Fehler in meinem vorletzten Beitrag vom 12. April um 18.40 Uhr hingewiesen. Wenn in SA eine Partei X exakt 5,0% der Zweitstimmen erzielt, alle 45 Wahlkreise gewinnt und keine Papierkorbstimmen anfallen, ergibt sich folgendes Bild:

Idealanspruch von X nach dem Proporz: 0,05*91=4,55
X erhält damit 4 oder 5 Proporzmandate. Im Extremfall ergeben sich daraus 45-4=41 Überhangmandate, die eine Partei maximal erzielen kann. Die Anzahl der Proporzmandate von 91 wird nun um 2*41=82 Ausgleichsmandate auf 173 erhöht.
Der Idealanspruch von X nach dem Proporz beträgt nunmehr 0,05*173=8,65. Im Extremfall ergeben sich daraus 45-8=37 Überhangmandate für X.
Ergebnis: Die maximal mögliche Größe des LT SA beträgt 173 Proporzmandate + 37 Überhangmandate = 210 Gesamtmandate - bei einer "geplanten" Gesamtmandatszahl von nur 91.
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R.H. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 14. April 2006 - 16:14 Uhr:   

Beitrag Gelöscht

Bitte sachlich bleiben, keine persönlichen Angriffe bzw. etwas weniger blutrünstige Beispiele.

(Beitrag nachträglich am 14., April. 2006 von martin editiert)
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R.H. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 15. April 2006 - 01:12 Uhr:   

Okay, den doofen (und überlangen) Scherz hätte ich mir sparen können. Sorry. Um es sachlich zu halten: Den Fehler des negativen Stimmgewichts könnte man auch ausgleichen ohne ein "Wahlrechtsmonster" zu schaffen.

Das Wahlsystem wäre sogar simpler, wenn Überhangmandate abgeschafft werden würden.

Und noch simpler als das wäre Abschaffung der Erststimme.
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richards7 (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2006 - 00:01 Uhr:   

Sind faszinierende Zahlenspielereien, die tatsächlich extreme Schwächen des Wahlrechts offenlegen. Was ich mich immer frage, ist, warum es noch keine Partei versucht hat, im Wahlkampf lauter offiziell unabhängige Direktkandidaten zu unterstützen. Da ließen sich die Mandate für nahestahende Personen geradezu unglaublich erhöhen.
Nehmen wir einmal an, eine Partei erhält bei einer Wahl 36% der Zweitstimmen im gesamten Wahlgebiet und gewinnt 25 von 51 Direktwahlkreisen. Sie erhält bei 100 zu vergebenden Mandaten 36 Abgeordnete, eben 36%. Die anderen Parteien erhalten im Regelfall 64 Abgeordnete. Gehen die Erststimmen aber an formal "Unabhängige Kandidaten", die ja keiner Partei angehören, dann ändert sich bei identem Wahlverhalten das Mandatsergebnis dramatisch:
"Unabhängige" Kandidaten: 25 Mandate
Nahestehende Partei 27 Mandate (36x75/100)
Übrige Parteien: 48 Mandate (64*75/100). Plötzlich hat die betreffende Partei zusammen mit den ihr nahestehenden direkt gewählten Abgeordneten eine absolute Mehrheit!!! Hat eigentlich noch nie eine Partei in Deutschland solche Mätzchen versucht? Das wäre ja extrem lohnend, wenn es halbwegs aufgeht.
Das Wahlrecht gehört jedenfalls dringend massiv geändert, um absurden Verzerrungen vorzubeugen - außer natürlich man will solche Verzerrungen ermöglichen, dann aber bitte deklariert und im Grundgesetz verankert.
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ja
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2006 - 08:17 Uhr:   

Also, wenigstens ein 'Mätzchen' in diese Richtung ist schon einmal gelaufen:
1953 hat die CDU in einem NRW-Wahlkreis darauf verzichtet, gegen das Zentrum zu kandidieren. Dadurch hat das Zentrum ein Direktmandat gewonnen, was damals ausreichte, um in NRW bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden (Sitzverteilung auf Länderebene).

Im Gegenzug wurde ein CDU-Mann auf der Landesliste des Zentrum platziert, der aich nach der Wahl auch der CDU/CSU-Fraktion anschloss, sodass es für diese -- wenn auch nur hauchdünn -- für die absolute Mehrheit der Sitze reichte. (Adenauer bildete dann trotzdem eine Koalition.)

Insgesamt sehe ich aber zwei Haupthindernisse:

1. Die "unabhängigen" Direktkandidaten können nicht auf der Liste abgesichert werden, die Partei müsste sich also zumindest in umkämpften Wahlkreisen genau überlegen, wen sie dort kandidieren lässt. (Und umgekehrt die Kandidaten natürlich auch, ob sie dort kandidieren wollen oder lieber einen Listenplatz anstreben.)

2. Die Gefahr, bei eine solchen Wählermanipulation abgestraft zu werden, ist sehr groß, da die konkurrierenden Parteien diesen Taschenspielertrick mit Sicherheit anprangern werden und viele Wähler auf diesen Versuch, als Stimmvieh missbraucht zu werden, sehr empfindlich reagieren werden.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2006 - 11:45 Uhr:   

Vor allem wird das daran scheitern, daß viele Wähler es nicht kapieren und verwirrt die Erststimmenspalte leer lassen oder für eine andere Partei stimmen. Das gilt erst recht, wenn es mehr als einen Einzelbewerber gibt. Das Risiko ist außer in 100% sicheren Wahlkreisen einfach viel zu groß. Außerdem ist das Risiko deshalb groß, weil ein paar Prozentpunkte Verschiebung in der Wählergunst schon viele Wahlkreise zum Kippen bringen könnten. So etwas kann man nicht voraussehen.

Im Bundeswahlgesetz ist so etwas auch faktisch ausgeschlossen, da Zweitstimmen von erfolgreichen Einzelbewerber unberücksichtigt bleiben.
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 06. November 2006 - 15:12 Uhr:   

@richards7
Weil die Zweistimme nicht beruecksichtig wird, wenn mit der Erststimme ein erfolgreicher unabhängiger Direktkandidat gewaehlt wird. Daher diese Regelung!

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