Negative Stimmen ... |
[Systemfehler] |
Eine Partei kann dann besser gestellt werden, weil sie unter eine Sperrklausel fällt, wenn das Wahlsystem
Diese Regelungen behandeln Überhangmandate einer Partei über 5 % anders (die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate), als Überhangmandate einer Partei unter 5 % (die Mandatszahl der anderen Parteien wird um die Zahl der Überhangmandate reduziert), die Regelungen sind in ihrer Wirkung sogar direkt entgegengesetzt und belohnen eine Verfehlung der Sperrklausel doppelt.
Dieser Systemfehler kann in den Landtagswahlsystemen der Bundesländer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen auftreten (seltener in den Bundesländern NRW und Baden-Württemberg, da es hier ein Einstimmenwahlrecht gibt) und zwar immer dann, wenn Überhänge auftreten.
Beispiele:
Landtagswahl 1998 in Sachsen-Anhalt
Landtagswahl 1998 in Niedersachsen (siehe unten)
In beiden Fällen wäre die Mehrheit der SPD im jeweiligen Parlament größer, wenn sie keine einzige Zweitstimme (Parteistimme) bekommen hätte.
In NRW soll das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) eingeführt werden. Gleichzeitig soll zum Zweistimmenwahlsystem gewechselt werden, so daß die hier diskutierten Fälle realistisch werden.
Für Divisorverfahren bietet es sich an, zur Ermittlung von Ausgleichsmandaten einen Divisor auf Basis von 5% der Stimmen und der Zahl der Direktmandate einer überhängenden Partei in den Ring zu werfen. Ausgleichsmandate erhalten natürlich nur Parteien, die die Sperrhürde überwunden haben.
Divisor = gültige Stimmen x 0,05 / (Direktmandate der Kleinpartei -1/2)
Dabei stellt 0,05 die Einstellung auf 5% der Stimmen dar, der Term -1/2 kommt aus der Sainte-Laguë-Formel, bei D'Hondt ist der Term Null, bei Adams -1.
Diese Regelungen behandeln Überhangmandate einer Partei über 5 % anders (die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate), als Überhangmandate einer Partei unter 5 % (die Mandatszahl der anderen Parteien wird um die Zahl der Überhangmandate reduziert), die Regelungen sind in ihrer Wirkung sogar direkt entgegengesetzt und belohnen eine Verfehlung der Sperrklausel doppelt.
Eine Partei unter 5 % wird damit besser gestellt, als eine Partei über 5 % der Zweitstimmen.
Dies führt dazu, daß eine Partei mit Überhangmandaten für ihre Zweitstimmen bestraft wird.
Partei | Stimmen | Sitze |
---|---|---|
SPD | 2068477 | 83 (Direktmandate, Überhangmandate) |
CDU | 1549227 | 62 |
Grüne | 304193 | 12 |
FDP | 209610 | (unter 5%) |
REP | 118975 | (unter 5%) |
gesamt: | 157 |
Ohne Überhang- und Ausgleichsmandate gingen 82 Mandate an die SPD und 61 an die CDU (Verteilungszahl 25.000 Stimmen pro Sitz). Da die SPD ein Überhangmandat erzielt hat (83 Direktmandate), erhält die CDU ein Ausgleichsmandat.
Die SPD erhält 83 Direktmandate, die anderen Parteien erhalten 72 Proporzmandate (vorher 74).
Partei | Stimmen | Sitze |
---|---|---|
SPD | – | 83 (Direktmandate außerhalb des Proporzes) |
CDU | 1549227 | 52 |
Grüne | 304193 | 10 |
FDP | 209610 | 7 |
REP | 118975 | 3 |
gesamt: | 155 |
Die 72 Proporzmandate werden nun auch an FDP und REP verteilt, die ohne die Zweitstimmen der SPD über 5% der Stimmen erhalten hätten. Die Verteilungszahl wäre 29.750 Stimmen pro Sitz.
Die SPD erhielte, gerade weil sie keine Zweitstimmen bekommen hat, eine bessere absolute Mehrheit.