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stve
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. August 2002 - 16:01 Uhr: | |
Haben Straftäter die im Vollzug sitzen Wahlrecht!? Gibt es unterschied zw. zB Vergewaltiger, Schuldner, Betrüger ODER PolitVerbrecher (also in dem Sinne, dass sie zB Wählerstimmen gekauft haben) |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. August 2002 - 16:38 Uhr: | |
Ein Ausschluß vom Wahlrecht ist nur bei einigen politischen Straftaten möglich, also z.B. beim Kauf von Wählerstimmen. siehe auch http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html |

Martin Wilke
| | Veröffentlicht am Sonntag, 01. September 2002 - 15:53 Uhr: | |
Besitzen Strafgefangene eigentlich das passive Wahlrecht? Falls ja, können sie dann auf irgendeine Weise Wahlkampf betreiben? Was ist mit jenen, die an einer Wahl teilnehmen wollen, die kurz nach ihrer voraussichtlichen Haftentlassung stattfindet - können die selbst Wahlkampf machen? Was passiert, wenn jemand bei einer Wahl ein Mandat erringt, der noch vor der Wahl zu einer Haftstrafe verurteilt wurde? |

Ralf Henrichs
| | Veröffentlicht am Montag, 02. September 2002 - 10:20 Uhr: | |
@ Martin, bin nicht wirklich der Experte hier. Aber angesichts der Tatsache, dass Straftäter in der Regel nicht ihr passives Wahlrecht verlieren, versuche ich mal die Antworten zu geben (man kann - und wir gegebenenfalls - mich ja korrigieren): >Besitzen Strafgefangene eigentlich das passive Wahlrecht? In der Regel: ja. >Falls ja, können sie dann auf irgendeine Weise Wahlkampf betreiben? Nun, sicherlich keinen Straßenwahlkampf. ;) Aber Fernsehspots, Radiointerviews etc. sind natürlich möglich. >Was ist mit jenen, die an einer Wahl teilnehmen wollen, die kurz >nach ihrer voraussichtlichen Haftentlassung stattfindet - können die >selbst Wahlkampf machen? Wenn die kurz danach stattfindet, haben sie sicherlich auch Freigang. In dieser Zeit: ja. Ansonsten siehe oben. >Was passiert, wenn jemand bei einer Wahl ein Mandat erringt, der >noch vor der Wahl zu einer Haftstrafe verurteilt wurde? Gesetzlich: nichts. Abgeordnetenmandat wird in der Regel nicht entzogen. Aber die Partei wird ihn wohl zur Aufgabe des Mandates drängen, da er ja an keiner Ausschuss- und Bundestagssitzung teilnehmen kann. |

Frank Schmidt
| | Veröffentlicht am Montag, 02. September 2002 - 14:39 Uhr: | |
@Ralf aktiv = wählen passiv = gewählt werden |

Ralf Henrichs
| | Veröffentlicht am Montag, 02. September 2002 - 15:37 Uhr: | |
@ Frank, richtig. Und? Steht dies irgendwo im Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe? |

Frank Schmidt
| | Veröffentlicht am Montag, 02. September 2002 - 20:48 Uhr: | |
Siehe im Lexikon hier auf der Site: Zur Aberkennung des Wahlrechts durch Richterspruch Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. |

Fragender
| | Veröffentlicht am Sonntag, 01. August 2004 - 17:25 Uhr: | |
@ Frank Schmidt richtig. Und? Wo hat steht geschrieben, daß es um Häftlinge ging, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden ging? |

Antwortender Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 02:37 Uhr: | |
@ Fragender Nirgends hat steht das, aber es ging um Häftlinge allgemein und da sind auch welche von mindestens einem Jahr und mehr dabei. |

sowi Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 15:16 Uhr: | |
Hallo erstmal! Ich bin in der elften Klasse und muss für Sozialwissenschaften ein Minivortrag halten. Thema ist : Haben Sträflinge Wahlrecht oder gibt es Ausschlüsse? Werden diesen die Rechte genommen? Ich würd mich freuen wenn ich dazu ein paar interessante Beiträge bekommen würde. Danke im Voraus! |

AeD Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 16:03 Uhr: | |
Auf der Seite Ausschluss vom Wahlrecht gibt es eine Aufzählung von Straftaten, bei denen das aktive Wahlrecht gemäß § 45 Abs. 5 StGB aberkannt werden kann. |

sowi Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 18:21 Uhr: | |
ohh gut danke |

Christian Schmidt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Mai 2010 - 16:36 Uhr: | |
Also wenn ich das richtig verstehe hat ein Knacki weniger als ein Jahr bekam das passive Wahlrecht. Falls gewaehlt koennte er es aber am Anfang der Legislaturperiode nicht ausueben (ausser er bekommt passend Freigang). Wie sieht das eiegnetlich bei Bewaehrung aus? verliert z.B. jemand der ein Jahr auf Bewaehrung bekomment auch das passive Wahlrecht? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Mai 2010 - 17:06 Uhr: | |
Das ist falsch. Das aktive Wahlrecht muss durch Urteil ausdrücklich enzogen werden und das geht nur dann, wenn diese Möglichkeit für eine bestimmte Straftat ausdrücklich vorgesehen ist. Diese Möglichkeit hat das Gericht aber schon ab 6 Monaten Freiheitsstrafe. (Beitrag nachträglich am 04., Mai. 2010 von frings editiert) |