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(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2006 - 17:47 Uhr: | |
In einem Verhältniswahlsystem gebe es eine beispielsweise 3-stufige Mandatsverteilung. Für die Oberverteilung werde das Divisorverfahren x, die Mittelverteilung das Divisorverfahren y und die Unterverteilung das Divisorverfahren z verwendet. Können hierbei bestimmte Verteilungsparadoxien auftreten? |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 12:34 Uhr: | |
Ja. |

Frank Schmidt (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 13:44 Uhr: | |
Ich würde sagen, nein. Es mag Fälle geben, in denen es so aussieht, als ob, aber die Kausalität, durch die so ein Fall erst zur Paradoxie werden würde, ist meiner Meinung nach nicht gegeben. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 14:15 Uhr: | |
@ Frank Schmidt Was verstehst du unter "so einem Fall"? Gibt es hier d.E. nun Paradoxien oder nicht? |

sebu
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 15:25 Uhr: | |
Gibt's auch ein Beispiel für eine solche Zuteilung - und warum sollte man in jedem Schritt eine andere Zuteilungsmethode verwenden? |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 17:53 Uhr: | |
"... und warum sollte man in jedem Schritt eine andere Zuteilungsmethode verwenden?" Die Frage stellt sich hier nicht. Natürlich gibt es keine Argumente direkt für ein solches Vorgehen. Es geht schlichtweg um denn Fall, dass man es nun mal so macht - warum auch immer. |

Frank Schmidt (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 07. Januar 2006 - 19:06 Uhr: | |
Meiner Ansicht nach gibt es die Paradoxie nicht, weil dafür nötig wäre, dass jemand dadurch, dass er weniger Stimmen bekommt (oder jemand anders mehr Stimmen bekommt) mehr Sitze erhält. Es kann aber vorkommen, dass eine Gruppe weniger Stimmen, aber mehr Sitze erhält, wie im folgenden Beispiel (in dem für alle Verteilungen d'Hondt verwendet wurde): Es seien 8 Sitze zu verteilen. Partei A erhält in X 300 Stimmen und in Y 299. Partei B erhält in X 74 Stimmen und in Y 226. Jetzt werden die Stimmen erst auf die Parteien oberverteilt und dann auf die regionalen Listen unterverteilt: A hat 599 Stimmen und B 300, also erhält A 5 Sitze und B 3. Bei der Unterverteilung für A gehen 3 Sitze nach X (für 300 Stimmen) und 2 nach Y (für 299 Stimmen). Bei der Unterverteilung für B geht kein Sitz nach X (für 74 Stimmen) und 3 nach Y (für 226 Stimmen). In diesem Beispiel erhält in Y Partei B 3 Sitze und A nur 2, obwohl A in Y mehr Stimmen erhalten hat, das ist aber ein Resultat der Entscheidung, die Verteilungsgerechtigkeit bei den Parteien der bei den Regionen vorzuziehen, und kein Paradoxon. Korrigiert mich bitte, wenn es doch als eines zählt.} |
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