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Baldini2010 (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 21:27 Uhr: | |
Das Hare-Niemeyer-Verfahren soll ja bekanntlich nicht das einzige Quotenverfahren sein. Nun kann ich mir nicht vorstellen, welche alternativen Zuteilungsregeln, die die Quotenbedingung erfüllen, noch angewandt werden können. Auf den Seiten fehlen Beispiele. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 22:18 Uhr: | |
Andere Quotenverfahren gibt es in der Literatur eigentlich nur zur Abschreckung oder um bestimmte Eigenschaften zu beweisen. So kann man sich ein Quotenverfahren ohne Alabama-Paradoxon konstruieren, bei dem die Sitze Zug um Zug zugeteilt werden und darauf geachtet wird, daß es keine Quotenüberschreitung gibt. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Dezember 2005 - 17:04 Uhr: | |
@ Martin: Könntest du vielleicht mal ein Beispiel geben? Also Sitzzuteilung nach Hare-Niemeyer im Vergleich mit einem anderen Quotenverfahren. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Dezember 2005 - 20:19 Uhr: | |
Was man immer wieder mal sieht, daß die Restsitze nach den folgenden d'Hondt Höchstzahlen zugeteilt werden. Beispiel: 7 Sitze Partei A: 588 Stimmen, Partei B 350 Stimmen. Schritt 1: Partei A: 4,3 also 4 Sitze Partei B: 2,6 also 2 Sitze Schritt 2 (Restsitze) Partei A: 588/5= 117,6 Partei B: 350/3= 116,6 Restsitz geht an A. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Dezember 2005 - 20:53 Uhr: | |
@ Martin: Das ist doch aber das Hagenbach-Bischoff-Verfahren, welches meines Wissens IMMER dieselbe Sitzzuteilung liefert wie D'Hondt. Hagenbach-Bischoff ist also nur ein Algorithmus von D'Hondt. Und du hast eben ein Beispil gewählt, bei dem D'Hondt nicht die Quotenbedingung verletzt. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Dezember 2005 - 21:48 Uhr: | |
Das Beispiel ist etwas verkürzt. Eine Partei darf maximal einen Restsitz erhalten. Im Gegensatz zu Hagenbach-Bischoff wird keine zweite Höchstzahl für eine Partei berechnet, wenn diese einen Restsitz erhält. Oder, wenn man von der Verteilung nach D'Hondt ausgeht, wird einer Partei ein Sitz, der die obere Quotenbedingung verletzt, weggenommen und dann an die Partei mit dem nächsthöchsten Anspruch verteilt, die dadurch nicht selbst die Quotenbedingung verletzen würde. |
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