| Autor |
Beitrag |

Frager
| | Veröffentlicht am Samstag, 29. Oktober 2005 - 23:14 Uhr: | |
Leider ist auf den Seiten nicht erklärt, was man unter einer Quotenbedingung bzw. deren Erfüllung (Quotenverfahren vs. Divisorverfahren) versteht. Danke für die Hilfe |

lollylilli Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 29. Dezember 2008 - 12:17 Uhr: | |
vielleicht könnte jemand ein beispiel für eine nichterfüllung der quotenbedingung geben? |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 29. Dezember 2008 - 13:44 Uhr: | |
Ein Beispiel bei 10 zu verteilenden Sitze und Sainte-Lague: Partei A: 81%, 7 Sitze B: 7%, 1 Sitz C: 6%, 1 Sitz D: 6%, 1 Sitz Bei d'Hondt kann eine Verletzung der Quotenbedingung "nach unten" niemals auftreten, eine Partei kann nicht weniger Sitze bekommen als sie Hagenbach-Bischof-Quotas hat, schon gar nicht weniger als Hare-Quotas. Bei d'Hondt ist eine Verletzung der Quotenbedingung trotzdem wahrscheinlicher als bei Sainte-Lague, weil der Sitzanteil der großen Parteien stark nach oben vom Idealanspruch abweichen kann. Rechnet man z.B. das obige Beispiel mit d'Hondt, dann bekäme Partei A alle Sitze. Generell ist eine Verletzung der Quotenbedingung bei Ste.-Lague nur bei mehreren Parteien mit weniger als einer Hare-Quota realistisch. Bei Bundestagswahlen ist eine Verletzung der Quotenbedingung in der Oberverteilung nahezu ausgeschlossen, weil alle Parteien, die die Sperrklausel überwinden, natürlich weit mehr als eine Hare-Quota als Idealanspruch haben. |
|