
Paul
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 23:21 Uhr: | |
Bei der Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die Zweitstimmen nicht berücksichtigt, die von Wählern abgegeben wurden, die mit der Erststimme einen Einzelbewerber gewählt haben, der im Wahlkreis erfolgreich war (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG). Die Auswirkungen dieser Regelungen sind mir bisher nur ansatzweise klar. Und sie wären es m.E. Wert, näher untersucht und mit Beispielen illustriert zu werden. Das erfordert ja wohl eine zusätzliche Auszählung in Wahlkreisen, in denen sich ein Einzelbewerber als erfolgreich herausstellt. Leider habe ich nirgends (auch hier auf wahlrecht.de) keine Hinweise zu diesem Thema gefunden (oder übersehe ich etwas?). In Hessen soll es einen Wahlkreis geben, bei dem zur Bundestagswahl 2005 ein aus der CDU ausgetretener Einzelbewerber mit gewissen Erfolgsaussichten antritt. |