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Christine
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 11:20 Uhr: | |
Hi ich weiß es wurde bestimmt schon häufig zu USA Wahlen Fragen gestellt. Jedoch finde ich hierzu keine ANtwort: Es stand in einem veralteten Buch, dass geisteskranke, bestimmte strafgefangene, Insassen von Armenhäusern und andere Personen ohne Einkommen von der Wahl ausgeschlossen. Kann mir das jemand dementieren oder bestätigen. und zudem wie lange die Mindestansässigkeitsdauer eines Bürgers ist, damit er sich zur wahl registrieren lassen kann und dort zu wählen (da wurde nur kurz in einem Buch erwähnt). ICh habe auch schon die amerikanische Botschaft angeschrieben, doch die wollten mir net helfen. |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 12:46 Uhr: | |
Das kann man nicht verallgemeinern, denn das Wahlrecht ist (bis auf die Regelungen, die in der US-Verfassung festgelegt sind) Sache der einzelnen Bundesstaaten. Falsch ist allerings, daß Mittellose nicht wählen dürfen. Das war in einigen Bundesstaaten mal so, ist aber längst durch Zusatz zur US-Verfassung bundesweit abgeschafft. Bundeseinheitlich gilt z.B.: - Wahlrecht ab 18 (Verfassungszusatz 26, eingeführt 1971) - keine "Wahlsteuer" oder ähnliches, also dürfen auch Mittellose wählen (Verfassungszusatz 24, eingeführt 1964) - Frauenwahlrecht (Verfassungszusatz 19, eingeführt 1920) |

Max
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 16:30 Uhr: | |
"keine "Wahlsteuer" oder ähnliches, also dürfen auch Mittellose wählen (Verfassungszusatz 24, eingeführt 1964)" Schockierend ist, dass diese Reform erst 1964 gelang. Bis dahin wurde von Wahlsteuer und/oder "literacy tests" in den Südstaaten intensiv gebrauch gemacht, um die Schwarzen und die auch die weiße Unterschicht von den Wahlen auszuschließen. |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 16:42 Uhr: | |
Tolles Posting, Max. Inhalt: Null. Hilft es wem? Nö. Interessiert es wen? Nö. Geistige Leistung? Null. Du bist der Held. Jaja, wir kennen die Leier. Böse, böse USA. Wenigsten schaffen die USA es immer, solche Probleme selber zu lösen. Andere Länder brauchten in der Vergangenheit nach erheblich schockierenderen Ereignissen da mehrfach "Hilfe" von außen... |

Frank Schmidt
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 18:10 Uhr: | |
Für Strafgefangene haben die US-Bundesstaaten jeweils eigene Regelungen. Soweit ich weiss, dürfen in einigen Staaten die Gefangenen auch wählen, in anderen gibt es das Wahlrecht bei Freilassung zurück, oder am Ende der Bewährungszeit, und andere haben kurze oder lange Fristen, in denen das Wahlrecht auch nach Ende der Strafe entzogen bleibt. (Für die Berechnung, wie viele Abgeordnete ein Staat erhält und für den Zuschnitt der Distrikte zählen meines Wissens Gefangene voll mit, auch wenn sie nicht wählen dürfen). Zum Thema Mindestansässigkeit glaube ich, dass die nur für die Wählbarkeit gilt, und man als frisch Eingebürgerter sich zur Wahl registrieren lassen kann, bin mir aber nicht 100% sicher. |

Fragender
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 18:23 Uhr: | |
So kennen wir unseren Robertius. Erst mal pöbeln wenn einem etwas nicht gefällt. Ja, auch ich finde es schockierend, daß es bis 1964 die Möglichkeit der Wahlsteuer gab, genauso wie ich es schockierend finde, daß erst 1971 in der Schweiz das Frauenwahlrecht (und Kantonal noch viel später) eingeführt wurde. Das hat nichts mit "böse, böse USA" zu tun, sondern damit, daß solche Regeln einem demokratischen Staat wie den USA (oder in Sachen Frauenwahlrecht der Schweiz) unwürdig sind. Daß es in Saudi-Arabien z.B. hingegen weder Parlamentswahlen noch das Recht Autozufahren für Frauen gibt, schockiert mich nicht, da ich von einem absolutistischen Königreich mit islamisch-wahabitischer Prägung nichts anderes erwarte. |

Robert Z.
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 19:23 Uhr: | |
Sorry, mir war nur schon beim Verfassen meiner ersten Antwort klar, daß bestimmt wieder einer damit kommen und sich dabei furchtbar schlau vorkommen würde. Immerhin ist es schwerer ein bestehendes System zu ändern (USA, Schweiz), als nach einem Zusammenbruch einen kompletten Neuaufbau gleich schön modern zu machen. Und ein Verfassungszusatz ist sehr schwer durchzusetzen (2/3-Mehrheit im Repräsentantenhaus, 2/3-Mehrheit im Senat, 3/4-Mehrheit der Bundesstaaten muß zustimmen). Man vergleicht die BRD heute mit den USA in den 60ern. Damals war Homosexualität in Deutschland noch strafbar, Ehefrauen durften von ihren Ehemännern vergewaltigt und gezüchtigt werden, ohne Zustimmung dieser keine Verträge abschließen und so weiter. Das war einem demokratischen Staat auch unwürdig, nur redet keiner mehr darüber. Über die bösen USA wird aber dauernd hergezogen. |

Jesauer
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 20:38 Uhr: | |
Es war nun aber gerade einmal von den USA in den Sechzigern die Rede und nicht von der BRD in den Sechzigern... |

gelegentlicher Besucher
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 21:22 Uhr: | |
Die Kriterien für das Wahlrecht werden in den USA von den Einzelstaaten festgelegt. Es gibt aber bestimmte Kriterien, nach denen dabei aufgrund bundeseinheitlicher Vorschriften nicht diskriminiert werden darf. Die Regeln werden im Detail auch gelegentlich geändert. Es gibt eine Übersicht der jeweiligen Anforderungen. Zusammenfassung:
- Wahlberechtigt sind alle Bürger der vereinigten Staaten, die midestens 18 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Entmündigte Geisteskranke werden in den meisten Staaten ausgeschlossen (In Deutschland übrigens auch, obwohl es nicht mehr so heißt).
- Verurteilte Verbrecher werden immernoch in den meisten Staaten während Haftstrafe und Bewährung ausgeschlossen; In vielen Staaten sogar dauerhaft. In einigen Staaten wurden diese Ausschlüsse wegen selektiver Durchsetzung richterlich kassiert.
- Die Mindestansässigkeitsdauern im Staat (bzw. teilweise der Gemeinde) sind inzwischen selten und relativ kurz geworden. Wo sie noch bestehen betragen sie 20 bis 30 Tage. Das ist heute nur noch eine Verwaltungsvereinfung um das Register frühzeitig abschlißen zu können. Früher wahren mal längere Fristen üblich.
- In Alabama unterschreibt man mit dem Registrierungsformular ein Bekenntnis zur Verfassung.
- Alle anderen Wahlausschlussgründe sind abgeschaft.
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gelegentlicher Besucher
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 25. August 2005 - 01:19 Uhr: | |
Korrektur: Wahlberechtigt sind alle Bürger der vereinigten Staaten, die midestens 18 Jahre alt, im jeweiligen Staat wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Da gibt es Grauzohnen; Ein Soldat "wohnt" z.B. normalerweise in seinem Heimatstaat, auch wenn er in Wahrheit im Irak ist. Aber die Einwohner der nichtstaatlichen Territorien (wie Puerto Rico) sind auf Bundesebene nicht wahlberechtigt (Mit der Ausnahme des D.C. bei Präsidenschaftswahlen). |

Max
| | Veröffentlicht am Sonntag, 28. August 2005 - 12:37 Uhr: | |
@Robert: Warum unterhalten wir uns nicht, statt uns zu beleidigen. Ich bin ganz gewiss kein Antiamerikaner. Ich wollte Christine nur darauf hinweisen, welche Auswirkungen diese Restriktionen in den USA gehabt haben. Schließlich weiß ich ja nicht, wie gut sie über die amerikanische Geschichte informiert ist. Wenn du das mit "sich klug vorkommen" meinst, dann bitte. Und schockierend ist nun mal, dass sich der institutionalisierte Rassismus in einer freien Gesellschaft wie den USA so lange halten konnte. In einer noch weitgehend äutoritären Gesellschaft wie in der frühen BRD überrascht die Unterdrückung Homosexueller dagegen nicht. |

Laura Freye
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 17:54 Uhr: | |
Dürfen in der Bundesrepuplik Strafgefangene jetzt im September mit wählen? |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 20:39 Uhr: | |
Ja. Nur nicht bei Verurteilung wegen bestimmter politischen Straftaten: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html |

Kerstin
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 09:06 Uhr: | |
Und was ist mit der Wählbarkeit? |

ich nicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 10:47 Uhr: | |
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