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Tim
| | Veröffentlicht am Montag, 16. Mai 2005 - 08:08 Uhr: | |
Hallo, ich habe eine Frage zur Verteilung der Restsitze nach D'Hondt. Wenn eine Partei noch keinen Stitz in der ersten Runde ehalten hätte, müsste ihre Stimmenzahl durch die Anzahl der Sitze geteilt werden, was hier 0 wäre, und es würde Unsinn (error bzw. unendlich) herauskommen. Wie würde nun entschieden. Haben Parteien die keine Sitze in der ersten Runde erhalten keine Chance auf die Restsitze? Danke Gruß Tim |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Montag, 16. Mai 2005 - 09:48 Uhr: | |
Man teilt bie d'Hondt durch (schon zugeteilte Sitze + 1). Wenn man durch Null teilt, bedeutet das automatisch die Zuteilung des Sitzes (z.B. bei den Verfahren Hill, Dean, Adams). |
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