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Nordrhein-Westfalen – Kommunalwahlen ...

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D&L
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 09:32 Uhr:   

Hallo wir sind schüler der Hks Realschule in Velbert
Da wir zurzeit das Thema Kommunalwahlen in der Schule durchnehmen und einige Fragen diesbezüglich haben. Wir bitten um schnelle Antwort.

Hier die Fragen:
1. Seit wann wird gewählt?
2. Welche Kandidaten stehen zur Wahl?
3. Welchen Einfluss hat die Komission auf den Bundestag?
4. Was haben die gewählten für Aufgaben?
5. Wofür setzen sie sich ein?
6. Wer wird nicht von den Bürgern gewählt?
7. Wer ist alles im Stadtrat?
8. Wie sieht ein Wahlzettel aus?
9. Wie läuft eine Wahl ab, wie wird sie ausgewertet usw.?
10. Können Parteien auch wieder abgewählt werden?

Wir bedanken uns im Vorraus für ihre Informationen und verbeiben
Mit freundlichen Grüßen
Lara Z. und Denise B.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 10:05 Uhr:   

2, 7, 8 und 9 sollten sich leicht rescherschieren lassen. 1, 4 und 10 wahrscheinlich auch (mit etwas mehr Aufwand). Kann man hier diskutieren, wenn danach noch Fragen offen bleiben.

3. Was für eine Komission?
5. Weiß man nicht, weil noch nicht bekannt ist, wer gewählt sein wird.
6. Blöde Frage. Alle anderen halt. Lehrer z.B..
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D&L
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 10:37 Uhr:   

wir sinds so erstmal wollten wir nicht wissen welche Fragen leicht zu rescherschieren sind sondern präzise Antworten bekommen und ob fragen blöd gestellt sind das kommt ganz auf seinen Gegenüber an
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agon
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 10:49 Uhr:   

Moin,

erster Versuch einer Beantwortung:

1. Gute Frage!
Wahlen sind bereits aus der Antike bekannt, so in der attischen Demokratie oder im alten Rom; auch die Germanen z.B. kannten Wahlakte durch die Versammlung der Freien. In England entwickelte sich im Gefolge der Magna Charta schrittweise die Wahl der Unterhausmitglieder, wobei das Wahlrecht bis in das 20. Jhdt. auf relativ kleine Kreise beschränkt blieb; die republikanischen Verfassungen der USA und Frankreichs schlossen Wahlen mit ein, republikanisch organisierte Gebietseinheiten wie die Schweiz oder die Reichsstädte kannten ebenfalls Wahlen etc.
Die Grundlage für die heutigen Kommunalwahlen wurden v.a. durch die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen am Anfang des 19. Jhdts. gelegt, die erste Formen kommunaler Selbstbestimmung kannten (mit eingeschränktem Wahlrecht und Befugnissen).
Kommunalwahlen, die nach Wahlrecht und Einfluss der gewählten Körperschaft den heutigen entsprechen, gibt es in Deutschland seit 1919 und wieder seit 1946.

2. Die Kandidaten, die von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden bzw. sich als Einzelkandidaten zur Wahl stellen. Ich kenne das NRW-Recht nicht, in Niedersachsen können alle im Landtag oder Bundestag vertretenen Parteien überall problemlos Kandidaten aufstellen, kleinere Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten dort, wo sie bereits vertreten sind, die anderen müssen Unterstützungsunterschriften sammeln, um kandidieren zu dürfen.

3. "Kommission"? Falls Ihr die zu wählenden Kommunalvertretungen meint: direkt keinen, über den Städte- und Landkreistag versuchen aber die Kommunen auf den Bundestag Einfluß zu nehmen wie andere Lobbygruppen auch.

4. In Niedersachsen sind die gewählten Kommunalvertreter "Teil der Kommunalverwaltung" (also anders als im Bundes- oder Landtag, wo sich Exekutive und Legislative gegenüberstehen). Sie sind eben nicht Gesetzgeber (auch wenn die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgaben Satzungen erlassen können, die so etwas Ähnliches wie "Kommunalgesetze" sind). In erster Linie sollen sie die Kommunalverwaltung kontrollieren und zusammen mit ihr am Gedeihen der Kommune mitwirken. Die wichtigste Aufgabe ist dabei die Verabschiedung der Haushaltssatzung, inwieweit der Rat oder seine Ausschüsse sich in die Einzelentscheidungen der Verwaltung einmischen (und einmischen dürfen) hängt vom jeweiligen Landesrecht und auch Verabredungen zwischen Rat und Verwaltung bzgl. der Steuerung ab.
Dazu kommt, daß die Kommunalverwaltung Aufgaben für Bund oder Land erfüllt, die nicht vom Rat kontrolliert werden können. Z.B. schreibt der Bund vor, wie ein Personalausweis ausgestellt wird. Der Rat kann dann höchstens noch mitentscheiden, wie das in der Kommune organisiert wird.

5. Das hängt davon ab, zu welcher Partei bzw. Wählergruppe sie gehören und welche Probleme es vor Ort gibt.
Ei konkretes Beispiel: In Hildesheim (wo ich wohne) sowie in der Nachbargemeinde Harsum hat die CDU die Mehrheit; in Harsum hatte in der letzten Wahlperiode die SPD die Mehrheit. Damals hatten Hildesheim und Harsum zusammen mit einer dritten Gemeinde die Einrichtung eines großen Gewerbegebietes beschlossen. Inzwischen will Harsum aber nicht mehr mitmachen, weil es ihnen zu teuer wird, während Hildesheim daran festhält. Wahrscheinlich wird Hildesheim gegen Harsum klagen, obwohl beide eine CDU-Mehrheit haben. (Solche Beispiele finden sich bestimmt auch mit anderen Parteien.)
Wofür sich eine Partei oder Wähkergruppe oder ein Einzelkandidat vor Ort einsetzt, hängt eben i.d.R. sowohl von der politischen Grundeinstellung als auch von den lokalen Gegebenheiten ab. Dazu gibt es das schöne Zitat "Es gibt keine solzialdemokratischen Elektrizitätswerke" das bereits vor dem 1. Weltkrieg geprägt wurde.

6. So weit ich weiß, werden in NRW Kommunalvertretung und Hauptverwaltungsbeamter (Bürgermeister) direkt gewählt. Daneben gibt es in der Verwaltung weitere Wahlbeamte (die Anzahl hängt u.a. von der Größe der Kommune ab), die vom Rat gewählt werden.
Außerdem gibt es häufig Ausschüsse des Rates, die noch um kooptierte Mitglieder ergänzt werden, z.B. jemand vom BUND im Umweltausschuss oder jemand von der Handwerkskammer im Stadtentwicklungsausschuss oder jemand aus dem Stadtschülerrat im Schulausschuss. Diese Personen werden entweder vom Rat gewählt oder der Rat bestimmt, wer sie benennen darf (also z.B. der Stadtschülerrat).

7. Im Stadrat sind die gewählten Kommunalvertreter. In Niedersachsen sind dies die Ratsmitglieder plus der direkt gewählte Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister). Die Wahlbeamten sind zwar nicht Mitglieder des Stadtrates, haben aber Rederecht.

8. Das hängt sehr vom Wahlrecht ab, wie das in NRW ist, weiß ich nicht genau. In Niedersachsen hat jeder Wähler drei Stimmen, d.h. alle Kandidaten des entsprechenden Wahlbezirks (kleinere Gemeinden bilden nur einen Wahlbezirk, größere sind i.d.R. in mehrere aufgeteilt) sind einzeln aufgeführt und hinter ihrem Namen sind drei Kreise; außerdem haben die Parteien und Wählergruppen auch noch drei Kreise, weil man auch die Parteiliste insgesamt wählen kann.
In Bayern z.B. hat man soviele Stimmen, wie insgesamt Ratsmitglieder zu wählen sind und kann sich seinen Rat quasi selbst zusammenstellen; ich habe irgendwo gelesen, daß es deshalb in München bei einer Kommunalwahl einen Wahlzettel gab, der mehr als einen Meter lang war.

9. In groben Zügen (wieder für Nidersachsen): der Innenminister legt fest, an welchem Tag die Wahl stattzufinden hat (die Öffnungszeiten der Wahllokale ergeben sich aus dem Wahlgesetz); gleichzeitig wird die Frist bekanntgegeben, in der Wahlvorschläge einzureichen sind. In jeder Kommune wird ein Wahlausschuss gebildet, der sich i.d.R. aus Verwaltungsmitgliedern und Vertretern der Parteien zusammensetzt. Die Verwaltung bestimmt die Wahllokale (muß vom Rat abgesegnet werden) und sucht Bürger als Wahlhelfer. Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft der Wahlausschuß die Vorschläge auf Korrektheit und läßt sie einzelnen Vorschläge zu Wahl zu. Auf dieser Grundlage werden dann die Wahlzettel nach den Vorgaben des Landesinnenministeriums gedruckt. Die Wahlhelfer werden im Vorfeld in ihre Aufgaben eingewiesen, am Wahltag öffnen die Wahllokale und die Bürger können wählen (wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen, bei den eingeschickten Briefen werden Wahlschein und Wahlumschlag getrennt und die Umschläge bis zur Schließung der Wahllokale verwahrt). Nach Schließung der Wahllokale werden die Urnen geöffnet (für die Biefwähler gibt es entweder einen eigenen Wahlvorstand oder sie werden unter die Wahlzettel ihres Wahllokals gemengt). Die Stimmen werden ausgezählt (wie das abläuft, hängt stark vom Wahlrecht ab, vor allem davon, wie viele Stimmen jeder Wähler hat); dabei kann jeder zuschauen. Nach der Auszählung wird das Ergebnis auf einem Formular festgehalten und telefonisch an die jeweilige Gemeinde gemeldet, die die Einzelergebnisse sammelt und dann wieder weitermeldet (an den Landkreis bzw. das Statistische Landesamt); das Ergebnisformular wird zusammen mit den Wahlzetteln zur Gemeinde gebracht. Die Gesamtergebnisse werden öffentlich bekanntgegen (die Gemeindeverwaltung vorher bekannt, wie und wo dies erfolgt, z.B. in welchem Zimmer im Rathaus). Diese vorläufigen Ergebnisse werden dann noch einmal von der Gemeindeverwaltung überprüft (z.B. ob alles richtig zusammengerechnet wurde; außerdem gibt es immer wieder Wahlzettel, bei denen sich die Wahlhelfer unschlüssig sind, wie diese zu werten sind). Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dann wieder dem Wahlausschuss vorgelegt, der das endgültige Wahlergebnis beschließt (etwa 1 bis 2 Wochen nach der Wahl). Der Rat prüft dieses Ergebnis sowie evtl. vorliegende Einsprüche noch einmal in seiner ersten Sitzung. Wer damit noch nicht einverstanden ist, kann dann dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Wie gesagt: in groben Zügen.

10. Parteien können erst bei der nächsten Wahl wieder abgewählt werden, auch eine Auflösung des Rates ist (zumindest in Niedersachsen) nur in ganz besonderen Fällen (z.B. wenn nachträglich grobe Unregelmäßigkeiten bei der Wahl festgestellt werden) möglich.

Gruß

P.S.: Das für Gemeinden gesagte gilt analog auch für die Landkreise.

P.P.S.: Das alles gilt natürlich auch in der weiblichen Form; habe ich weggelassen, weil es sonst unleserlich würde.
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agon
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 10:56 Uhr:   

Noch eine Anmerkung:

c07 hat mit seinem Einwurf natürlich Recht und hätte ich Eure patzige Replik vorher gelesen, hätte ich mir meine Antwort erspart.

Dr. Google z.B. wirft bei den Suchbegriffen "Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen" u.a. die Adresse http://www.im.nrw.de/bue/187.htm aus. Auf dieser Seite dürften sich in der Tat die meisten Eurer Fragen klären lassen. Wenn Ihr dann etwas noch nicht verstanden habt oder noch weitergehende Fragen auftreten, könnt Ihr gerne wiederkommen.

Gruß

P.S.: Falls das patzig klingt: zur Nutzung des Internet gehört auch, sich selbst Strategien zur Wissensgewinnung anzueignen.
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kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 14:48 Uhr:   

Die Fragen sind mal wieder unterirdisch unkonkret formuliert und machen daher eine richtige Beantwortung fast unmöglich. Deswegen möchte ich einfach mal ein paar Anhaltspunkte geben, in welche Richtung die Antwort gehen könnte:

1. Seit wann wird gewählt?

Die Frage ist so gar nicht beantwortbar. Die ersten freien Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen fanden im Herbst 1946 unter Aufsicht der britischen Besatzungsmacht statt. Infolge des Ergebnisses der Kommunalwahl wurde dann übrigens der - von den Besatzern ernannte (wie heute im Irak) - Landtag neuzusammengesetzt, weil sich in den 14 Jahren seit den letzten freien Wahlen in der Rheinprovinz die parteipolitische Ausrichtung der Bürger sehr stark zugunsten der in der damals neugegründeten CDU aufgegangenen politischen Gruppierungen verändert hatte.

Die erste Wahl in der Stadt Velbert, so wie sie heute besteht, fand nach der Kommunalen Neugliederung, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat, im Frühjahr 1975 statt.

Aber auch von 1919 bis 1932 gab es schon freie Wahlen in den Städten und Kreisen. Davor gab es auch Wahlen, aber die genügten in der Regel nicht den Ansprüchen, die wir heute an freie Wahlen stellen.

2. Welche Kandidaten stehen zur Wahl?

Das ist wohl eine Frage, die konkret auf die Stadt Velbert bezogen ist. Die zugelassenen Kandidaten sind im Amtsblatt der Stadt Velbert veröffentlicht. Das findet Ihr auf der Homepage der Stadt Velbert:

http://www.velbert.de/aktuelles/Amtsblatt/Amtsblatt2004/amtsb19_04.pdf

3. Welchen Einfluss hat die Komission auf den Bundestag?

Gemeint ist vermutlich die Europäische Kommission. Dennoch zeugt die Stellung der Frage von großer Unkenntnis der Europäischen Strukturen. Die Kommission selbst hat so gut wie keinen unmittelbaren Einfluss auf den Bundestag, da diese nur Vorschläge für die Eurpäische Rechtssetzung machen kann. Verbindliche Regelungen, die den Bund verpflichten, bestimmte Gesetze zu erlassen, kann im Prinzip nur der Europäische Rat - d.i. die Zusammenkunft der Fachminister aus den 25 Mitgliedstaaten - treffen.

http://www.europa.eu.int/

4. Was haben die Gewählten für Aufgaben?

Das bezieht sich vermutlich wieder auf den Stadtrat. Die Aufgaben ergeben sich vor allem aus den §§ 40, 41 und 43 der Gemeindeordnung

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063

sowie - für die Kreistagsmitglieder - aus §§ 25, 26 und 28 der Kreisordnung

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5420040121111340434

Die Aufgaben des Bürgermeisters stehen in § 62 der Gemeindeordnung, die des Landrats in § 42 der Kreisordnung.

5. Wofür setzen sie sich ein?

Das ist eine Aufgabe, bei der ich Euch wirklich nicht helfen kann. Hier geht es vermutlich darum, dass Ihr Euch vor Ort bei den Parteien in Velbert über deren Wahlprogramme informiert. Die Adressen, Telefonnummern, Homepages und eMails findet Ihr auf der Homepage der Stadt Velbert:

http://www.velbert.de/politik/partei.htm

6. Wer wird nicht von den Bürgern gewählt?

Die Ratsausschüsse, dazu gehören auch die Bezirksausschüsse Velbert-Mitte, Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges. Mehr dazu findet Ihr in den §§ 57, 58 59 und § 39 Absätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung sowie in den §§ 12 bis 16 der Hauptsatzung der Stadt Velbert:

http://www.velbert.de/verwaltung/ortsrecht/1_01_Hauptsatzung.pdf

Außerdem wählt der Rat die Beigeordneten und die stellvertretenden Bürgermeister. Beigeordnete sind die Stellvertreter des Bürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten, also die Leiter bestimmter Teile der Stadtverwaltung. Einer davon ist der Erste Beigeordnete, das ist also der oberste Stellvertreter; ein anderer ist der Kämmerer, das ist eine Art Finanzminister der Stadt. Die stellvertretenden Bürgermeister sind verteten den Bürgermeister bei Aufgaben des Rates. Sie leiten bei seiner Abwesenheit die Sitzungen des Stadtrates und stehen außerdem als Ansprechpartner für die Anliegen der Bürger zur Verfügung.

7. Wer ist alles im Stadtrat?

Abstrakt:
In Velbert je ein direkt gewählter Ratsherr oder eine Ratsfrau aus den 25 Wahlbezirken der Stadt, weitere 25 Ratsfrauen und -herren aus den Reservelisten sowie der Bürgermeister.

Konkret:
http://www.velbert.de/politik/rat.htm

8. Wie sieht ein Wahlzettel aus?

Muster findet Ihr unter
http://sgv.im.nrw.de/lr_sgv/sgv_1112_19930831_1_anlage17a.pdf
(Stadtratswahl)
http://sgv.im.nrw.de/lr_sgv/sgv_1112_19930831_1_anlage17c.pdf
(Bürgermeister- und Landratswahl)
http://sgv.im.nrw.de/lr_sgv/sgv_1112_19930831_1_anlage17d.pdf
(Stichwahl für Bürgermeister und Landrat)

9. Wie läuft eine Wahl ab, wie wird sie ausgewertet usw.?

Wenn das auf die eigentliche Wahlhandlung bezogen ist:
Am Wahltag zwischen 7.30 Uhr und kurz vor 8.00 Uhr trifft sich der Wahlvorstand, das sind ein Wahlvorsteher und sein Vertreter (meistens Gemeindebeamte), und drei bis sechs weitere wahlberechtigte Bürger, die der Bürgermeister hierzu berufen hat, im Wahllokal. Die Anwesenden überzeugen sich davon, dass die Urne leer ist, dann schließt der Wahlvorsteher die Urne und versiegelt sie. Ab 8 Uhr ist dann die Wahl eröffnet. Die Bürger kommen herein, legen in der Regel ihre Wahlbenachrichtigungen vor (das erleichtert den Beisitzern das Nachsehen im Wählerverzeichnis, ob die Wähler auch wirklich und wirklich in diesem Lokal wählen dürfen) und müssen sich, wenn sie nicht persönlich bekannt sind, durch Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen. Dann bekommen sie 4 Stimmzettel in 4 verschiedenen Farben (einen für den Stadtrat von Velbert, einen für den Mettmanner Kreistag, einen für den Bürgermeister und einen für den Landrat), nehmen die und gehen einzeln in Wahlkabinen. In den Wahlkabinen machen sie auf jedem Stimmzettel ein Kreuz. Dann falten sie die Stimmzettel so zusammen, dass keiner sehen kann, was sie gewählt haben. Mit den gefalteten Stimmzetteln kommen sie aus der Wahlkabine raus, gehen zur Urne und werfen die vier Zettel dort hinein.

Um punkt 18 Uhr verkündet der Wahlvorsteher, dass die Wahl geschlossen ist. Wenn noch Wähler im Wahllokal sind, dürfen die noch ihre Stimme abgeben. Dann wird die Urne geöffnet. Zuerst sortieren die Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmzettel nach Farben. Dann wird jede Wahl für sich ausgezählt. Soweit ich weiß, soll zuerst die Kreistagswahl, dann die Landratswahl, dann die Stadtratswahl und als letztes die Oberbürgermeisterwahl ausgezählt werden.

Zum Zählen werden die Stimmzettel aufgefaltet. Bei der Kommunalwahl ist es dann relativ einfach, weil auf jedem Zettel nur ein Kreuz ist. Deswegen werden die Zettel nach Parteien sortiert. Danach zählen mehrere Mitglieder des Wahlvorstandes unabhängig voneinander die Zettel durch und überprüfen natürlich auch, ob die Zettel richtig sortiert sind und sich nicht vielleicht ein SPD-Zettel in den CDU-Stapel verirrt hat. Wenn der Wahlausschuss dann richtig gezählt hat, werden die Zahlen in ein Protokoll eingetragen und telefonisch ins Rathaus durchgegeben. Vom Rathaus werden sie ins Kreishaus nach Mettmann weitergemeldet, und von dort ins Innenministerium bzw. zum Statistischen Landesamt nach Düsseldorf (damit am Wahlabend möglichst viele Ergebnisse schon in den Medien veröffentlicht werden können). Schließlich werden die Stimmzettel verpackt und versiegelt und mit dem Protokoll der Wahl und den Wahlutensilien ins Rathaus gebracht. Im Rathaus findet dann in der Regel innerhalb der nächsten Tage eine Nachzählung statt.

In den Wahlbezirken für die Stadtrats- und die Kreistagswahl ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen hat. Wenn also Herr Meyer 400 Stimmen bekommt, Frau Müller 395, Frau Schmidt 75 und Frau Becker 70. Ist Herr Meyer direkt in den Stadtrat bzw. Kreistag gewählt.

Außerdem werden dann die Stimmen für die Bewerber der einzelnen Parteien zusammengezählt und danach die 50 Stadtrats- bzw. 66 Kreistagssitze auf die Parteien nach ihrem Stimmverhältnis verteilt. Also, eine Partei, die 2 % der Stimmen bekommen, bekommt 1 Sitz im Stadtrat, eine, die 10 % bekommen hat, bekommt halt 5 Sitze im Stadtrat bzw. 7 im Kreistag. Davon werden dann die Sitze abgezogen, die die Parteien schon direkt gewonnen haben. Der Rest der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder wird dann nach der Reihenfolge der Reserveliste bestimmt.

Der ganze Wahlvorgang vom Zusammentritt des Wahlvorstandes bis zum Ende der Auszählung ist übrigens öffentlich. Wenn Ihr Lust habt, könnt Ihr Euch also auch live anschauen, wie gezählt wird.

10. Können Parteien auch wieder abgewählt werden?

Nein! Das ist nicht vorgesehen. Wenn allerdings ein Stadtrat offenbar unfähig ist, die Stadt zu verwalten, kann die Landesregierung beschließen, dass der Innenminister den Stadtrat auflösen kann. Dazu wird es in der Regel kommen, wenn der Landrat feststellt, dass es ganz extreme Probleme in der Stadt gibt. Dann meldet er das an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf und der wiederum an den Innenminister.
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Frederic
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 22:32 Uhr:   

@kai:

Mir ist es ein Rätsel, wie man sich so viel Arbeit machen kann wie Du, wenn der Fragesteller so einen unfreundlichen Text hinrotzt:

"erstmal wollten wir nicht wissen welche Fragen leicht zu rescherschieren sind sondern präzise Antworten bekommen und ob fragen blöd gestellt sind das kommt ganz auf seinen Gegenüber an"
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kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. September 2004 - 23:00 Uhr:   

@Frederic

1. weil ich Schülern auch noch zugestehe, dass sie ihre Manieren verbessern

2. finde ich es schon gut, wenn man solch ein Forum findet und seine Fragen formulieren kann.

3. war die Frage auf Nordrhein-Westfalen ausgerichtet, und es war bereits eine Antwort zum niedersächsischen Recht formuliert

4. hat mir die Antwort nicht so viel Arbeit gemacht. Die Angaben zur Stadt Velbert waren auf der Homepage sofort zu finden, und das rheinisch-westfälische Kommunal- und Kommunalwahlrecht kenne ich gut genugt. Die weiteren Homepages kannte ich, sodass es ein Leichtes ist, die Links zu nennen.

5. halte ich es mit der Sesamstraße: "Wer nicht fragt, bleibt dumm." Und wenn ich Antworten geben kann, gebe ich die jedem.

6. finde ich c07s Antwort auch nicht gerade etikettemäßig. Zumindest hätte er einen Tipp geben können für entsprechende Suchbegriffe bei google o.ä.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. September 2004 - 17:56 Uhr:   

agon:
> Die Stimmen werden ausgezählt (wie das abläuft, hängt stark vom
> Wahlrecht ab, vor allem davon, wie viele Stimmen jeder Wähler hat)

Von der Zahl der Stimmen hängt es eigentlich weniger ab, solang es keine unterschiedlichen Typen von Stimmen (wie Erst- und Zweitstimme) gibt. Überhaupt gibt es selten einen vernünftigen Grund (außer der Vereinfachung der Auszählung), die Zahl der Stimmen vorzuschreiben. Die Verfahren in Niedersachsen und Thüringen sind z.B. sehr unterschiedlich, obwohl sie aus der Sicht des Wählers formal identisch sind.

> Parteien können erst bei der nächsten Wahl wieder abgewählt werden

Wobei dann der Begriff "abwählen" unangebracht ist. Die neue Wahl ist normalerweise völlig unabhängig von der vorigen, außer dass die Berechtigung zur Kandidatur teilweise durch das vorige Wahlergebnis vereinfacht erworben werden kann.

kai:
> Die Fragen sind mal wieder unterirdisch unkonkret formuliert

Ja, wobei daran nicht unbedingt die ursprünglichen Fragen Schuld sein müssen. Wir kennen ja ihren Kontext kaum. U.U. könnte z.B. für die eigentliche Zielgruppe klar sein, ob eine abstrakte oder konkrete Antwort erwartet wird, während das für uns reine Spekulation ist.

> Die Bürger [...] müssen sich, wenn sie nicht persönlich bekannt
> sind, durch Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

Wird das in NRW tatsächlich so gehandhabt? Die KWahlO spricht zwar davon, dass die Wahlberechtigung der Wähler festgestellt wird, was das eigentlich impliziert, aber konkrete Bestimmungen dazu find ich nicht.

> finde ich es schon gut, wenn man solch ein Forum findet und seine
> Fragen formulieren kann.

Meine Annahme war, dass das eben nicht der Fall ist, weil auch Fragen darunter waren, deren Antworten man problemlos selber finden kann, wenn man dran intressiert ist.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. September 2004 - 19:28 Uhr:   

c07

Wird das in NRW tatsächlich so gehandhabt? Die KWahlO spricht zwar davon, dass die Wahlberechtigung der Wähler festgestellt wird, was das eigentlich impliziert, aber konkrete Bestimmungen dazu find ich nicht.

Es wird vor der Wahl jeweils ein Leitfaden an die Mitglieder der Wahlausschüsse verschickt, in dem die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand der Ausweispapiere angeregt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden auf der Wahlbenachrichtigung aufgefordert, ein derartiges Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.

In dem Wahlbezirk, in dem ich in der Vergangenheit häufiger dem Wahlvorstand angehörte, habe ich freilich nie die Überprüfung eines Ausweispapieres erlebt, weil stets sämtliche Wähler mindestens einem der Anwesenden persönlich bekannt waren. Aus diesem Grunde werden auch regelmäßig die Beisitzer in den Wahlausschüssen aus dem jeweiligen Stimmbezirk berufen.
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agon
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 08:23 Uhr:   

Moin,

agon:
> Die Stimmen werden ausgezählt (wie das abläuft, hängt stark vom
> Wahlrecht ab, vor allem davon, wie viele Stimmen jeder Wähler hat)

c07:
>Von der Zahl der Stimmen hängt es eigentlich weniger ab, solang es
> keine unterschiedlichen Typen von Stimmen (wie Erst- und
> Zweitstimme) gibt. Überhaupt gibt es selten einen vernünftigen Grund
> (außer der Vereinfachung der Auszählung), die Zahl der Stimmen
> vorzuschreiben. Die Verfahren in Niedersachsen und Thüringen sind
> z.B. sehr unterschiedlich, obwohl sie aus der Sicht des Wählers
> formal identisch sind.

Mir ging es hierbei nicht darum, wie die Protokollierung und Auswertung erfolgt, sondern darum, daß (u.a.) in Abhängigkeit von der Anzahl der Stimmen das Auszählen selbst unterschiedlich ablaufen muß: Bei einer Wahl mit nur einer Stimme (z.B. der Europawahl) wird der Wahlvorstand in aller Regel erst einmal Häufchen der einzelnen Parteien bilden und diese dann durchzählen. Bei einer Wahl mit Mehrstimmenwahlrecht wie bei den nds. Kommunalwahlen habe ich bislang immer ein Strichlistenverfahren erlebt.

Gruß
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agon
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 08:28 Uhr:   

Moin,

und noch einen:
agon:
> Parteien können erst bei der nächsten Wahl wieder abgewählt werden
co7:
> Wobei dann der Begriff "abwählen" unangebracht ist. Die neue Wahl ist
> normalerweise völlig unabhängig von der vorigen, außer dass die
> Berechtigung zur Kandidatur teilweise durch das vorige Wahlergebnis
> vereinfacht erworben werden kann.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sehr wohl davon gesprichen, daß eine Partei abgewählt wird, z.B. wenn sie ihre bei der vorigen Wahl erworbene Mehrheit verliert, oder auch, wenn sie das notwendige Quorum zur Erlangung von Sitzen nicht erreicht, oder einfach, wenn sie starke Verluste hinnehmen muß.
Diesen Sprachgebrauch halte ich auch für angebracht, weil ja die Demokratie so funktionieren sollte, daß die nächste Wahl auch immer eine Bewertung des in der abgelaufenen Wahlperiode geleisteten beinhaltet.

Gruß
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kai
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 09:12 Uhr:   

@agon:

Da aber die SPD in Nordrhein-Westfalen die Wähler für mit Mehrstimmenwahlsystemen überfordert hält, gibt es nur Einstimmensysteme, sowohl bei der Landtagswahl als auch bei den Kommunalwahlen.
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agon
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 09:41 Uhr:   

@kai:

In Niedersachsen hat die SPD in den 90ern das bestehende 3-Stimmen-Wahlrecht (nur die KandidatInnen konnten gewählt werden) um die Möglichkeit erweitert, auch die Gesamtliste zu wählen.
Das führt dazu, daß Stimmen für meine/n bevorzugte/n Kandidaten/in (vor allem, wenn er/sie weit oben auf der Liste platziert ist) dazu führen, daß er/sie eben keine Sitz erhält.
Bsp:
Wahlbereich A, Partei xy erhält 1000 Stimmen und einen Sitz. Von den 1000 Stimmen entfielen 490 auf die Liste und 510 auf die Kandidaten, deshalb wird der erste (und einzige) Sitz nach der Reihenfolge der Kandidatenstimmen verteilt. Kandidat Meyer (1. Listenplatz) hat 250 Stimmen, Kandidat Müller (2. Listenplatz) 260 und erhält deshalb den Sitz. Stimmen, die direkt an Meyer vergeben wurden (anstatt die Liste zu wählen), haben diesem also geschadet. Das ist aus meiner Sicht nicht mehr vermittelbar.
Dann vielleicht doch lieber nur eine Stimme?

Gruß

P.S.: Das Beispiel ist natürlich gegriffen, hat es aber in vergleichbarer Form bei der letzten Kreistagswahl in Hildesheim gegeben (Grüne im Wahlbereich Bad Salzdetfurth/Diekholzen).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 10:01 Uhr:   

Die erste Antwort von c07 halte ich für völlig angemessen.
Da wird kurz angegeben, wo man mit normaler Recherche weiterkommt und welche Fragen vorher noch präzisiert werden müssen.
Mehr sollte nicht sein - sonst ist der Lerneffekt ja gleich Null.

Ich halte wenig davon, wenn jemand seine Hausaufgaben ins Netz stellt und dann (auch noch möglichst gleich) eine komplett formulierte Lösung erwartet, die man dann ohne weiteres Nachdenken oder eigene Arbeit abgeben kann.

Speziell die Reaktion auf c07s Antwort ist ziemlich daneben.
Etwas mehr Höflichkeit (und bessere Rechtschreibung) sollte man von Realschülern schon erwarten können.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 11:56 Uhr:   

"Ich halte wenig davon, wenn jemand seine Hausaufgaben ins Netz stellt und dann (auch noch möglichst gleich) eine komplett formulierte Lösung erwartet, die man dann ohne weiteres Nachdenken oder eigene Arbeit abgeben kann."

Richtig. Es ist sowieso ein Grundübel, daß selbstständiges Denken an deutschen Schulen am allerwenigsten gefördert wird. Wenn sich das nicht ändert, wird man auch mit mehr Geld nichts erreichen.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 12:40 Uhr:   

@Ralf Arnemann:
Die erste Antwort von c07 halte ich für völlig angemessen. Da wird kurz angegeben, wo man mit normaler Recherche weiterkommt und welche Fragen vorher noch präzisiert werden müssen. Mehr sollte nicht sein - sonst ist der Lerneffekt ja gleich Null.

Sie wollen nicht ernsthaft behaupten, dass c07s Antwort in irgend einer Weise hilfreich war, oder? Die regelmäßigen Forumsteilnehmer verfügen hierzu selbstverständlich über Zusatzwissen und entsprechende Suchstrategien, die ich bei Realschülern, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Kommunalpolitik befassen (müssen), nicht voraussetzen kann.

Mir ist es jedenfalls lieber, konkrete Hinweise zu geben und dadurch im günstigsten Falle weiteres Interesse am Thema statt Frust über eine blöde Aufgabe zu wecken.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 12:52 Uhr:   

@Kai:
> Sie wollen nicht ernsthaft behaupten, dass c07s Antwort in irgend
> einer Weise hilfreich war, oder?
Na sicher war sie das. Es wurden die Fragen angegeben, bei denen man lossuchen kann und diejenigen, wo man erst die Fragestellung klären muß.
Ein paar Links wären mehr Service gewesen, aber dazu ist man ja nicht verpflichtet.

> Die regelmäßigen Forumsteilnehmer verfügen hierzu
> selbstverständlich über Zusatzwissen und entsprechende
> Suchstrategien, die ich bei Realschülern, die sich zum ersten Mal
> mit dem Thema Kommunalpolitik befassen (müssen), nicht voraussetzen
> kann.
Ich setze sehr wohl voraus (müßte ja wohl schon Mittelstufe sein), daß sie mit einem Minimum an Strukturiertheit an ein neues Thema rangehen können.
Dazu gehört auch, daß man sich erst einmal die Grundbegriffe klar macht, bevor man ins Netz geht oder gar Fragen stellt.
Es fällt mir auch schwer mir vorzustellen, daß diese Grundlagen nicht im Lehrbuch o. ä. zu finden sein sollen (RTFM wäre hier die klassische Netz-Antwort ...).

Wobei ich bewußt formuliert habe: "Solle man von Realschülern erwarten können". Das schließt auch die Möglichkeit ein, daß hier schon vorher die Schule versagt hat oder der Lehrer zu faul war, etwas Basis zu vermitteln, bevor er solche Fragen stellt.

> Mir ist es jedenfalls lieber, konkrete Hinweise zu geben ...
Wie gesagt: Link-Angabe ist ok.
Aber gleich die komplette Antwort so zu formulieren, daß man sie per Copy&Paste abgeben kann, ohne sie gelesen und verstanden zu haben - das finde ich nicht so gut.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 13:13 Uhr:   

@Ralf

Na ja, wenn die beiden Schülerinnen auch nur bei einer Frage einfach Copy/Paste drücken, wird sich der Lehrer aber freuen...
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 13:13 Uhr:   

> Aber gleich die komplette Antwort so zu formulieren, daß man sie
> per Copy&Paste abgeben kann, ohne sie gelesen und verstanden zu
> haben - das finde ich nicht so gut.
Da erwarte ich allerdings von einem halbwegs aufmerksamen Lehrer auch, dass er erkennt, wie wenig Eigenleistung die kopierten Antworten enthalten - zumindest wenn die Antworten schriftlich abzugeben waren. Formulierung und inhaltliche Präzision der Antworten von Kai heben sich selbst von einem gehobenen Realschulniveau derart deutlich ab, dass es ein Leichtes ist, hier fremde Urheberschaft zu identifizieren. Übrigens ist es bei Internetbetrug weit verbreitet, Formulierungen anderer naiv zu übernehmen. Die resultierenden Brüche sind dann sehr dankbare Indizien, um den Betrug aufzudecken.
Ich glaube sogar, dass der Schüler mit dem Beitrag von Kai nicht viel anfangen konnte. Die Antworten waren viel zu ausführlich und detailliert. Somit ist es natürlich auch eine Form der Boshaftigkeit, wenn man plump fragende Schüler vor die Wahl stellt, entweder selbst zu recherchieren oder die Ergüsse anderer massiv kürzen zu müssen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 13:16 Uhr:   

@Mörsberg:
> Ich glaube sogar, dass der Schüler mit dem Beitrag von Kai nicht
> viel anfangen konnte. Die Antworten waren viel zu ausführlich und
> detailliert.
Da ist was dran.

Man nehme nur die erste Antwort:
> Die Frage ist so gar nicht beantwortbar.
Das war völlig korrekt - aber so etwas sollte man keinem Lehrer servieren ;-)
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2004 - 14:31 Uhr:   

agon:

Ich halt eigentlich das niedersächsische Kommunalwahlsystem vom Prinzip her für eines der besseren. Es ist aber richtig, dass es bei sehr kleinen Sitzzahlen (insbesondere bei einem einzigen) nicht mehr vernünftig funktioniert.

Ein Verfahren, das auf Kumulieren und Panaschieren basiert, aber gleichzeitig ein Listenkreuz erlaubt, das nicht einfach eine völlige Enthaltung bezüglich der Personenwahl ist, sondern aktiv die Liste in ihrer Reihenfolge stützt, müsste allerdings relativ aufwendig sein, wenn es keine derartigen Schwächen haben soll.

Dazu müsste die Liste nach Borda (oder einem ähnlichen System) vorgehäufelt sein (also z.B. bei 5 Kandidaten eine Abstufung mit 5, 4, 3, 2 und 1 Stimmen), damit man sich das Gegeneinanderantreten von Liste und Einzelstimmen sparen kann. Dann müssten aber auch die Leute, die einzelne Kandidaten wählen wollen, die Möglichkeit zu so vielen Stimmen haben. Damit das praktikabel bleibt, müsste es auch noch die Möglichkeit geben, weniger Stimmen abzugeben, die dafür entsprechend höher gewichtet werden. Für den Wähler wär das völlig problemlos, aber die Auszählung wird natürlich komplizierter.

Alternativ könnte man den Wählern, die nicht einfach eine Liste wählen wollen, nur die Möglichkeit geben, eine bestimmte Anzahl an Kandidaten durchzunummerieren, an die dann Stimmen analog zu einer Liste vergeben werden. Das vereinfacht die Auszählung (vor allem, weil alle Stimmen gleiches Gewicht haben), setzt aber voraus, dass alle Listen, die keine Stimmen verlieren wollen, gleich lang sind.
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agon
Veröffentlicht am Sonntag, 19. September 2004 - 21:32 Uhr:   

@c07:
Aus meiner Sicht bleibt die nds. Regelung mit der zusätzlichen Möglichkeit einer Parteilistenwahl vorsichtig ausgedrückt für unglücklich.
Ein Wahlrecht, bei dem ich etwa 10 Min. brauche, um einem durchschnittlich intelligenten und interessierten Wähler zu erklären, welche Auswirkungen seine Stimmabgabe haben kann und wie die Sitzverteilung erfolgt, ist ungeeignet. Da war mir das vorherige Wahlrecht mit alleiniger Personenwahl lieber.
Und das Argument, die Paradoxie trete nur bei kleinen Sitzzahlen auf, trifft m.E. auch nicht zu. Ob es nun den ersten Kandidaten der Liste betrifft oder den fünften, spielt doch nicht die Rolle, außer daß es dann für mich als Wähler u.U. noch schwieriger abzuschätzen ist, wo meine Stimmabgabe mehr nützt.

Gruß
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Juwie
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 11:45 Uhr:   

Ich finde, dieses Forum sollte nicht durch die Beantwortung von Schüleraufgaben "zugemüllt" werden. Zumal dann, wenn die Fragesteller meinen, es handle sich um eine selbstverständliche Dienstleistung - als ob sie - bzw. ihre Eltern - bereits durch ihre Steuern dafür bezahlt hätten.

Wer diese Site findet, kann dort auch leicht die meisten Informationen selbst recherchieren!

Spricht wieder mal für die Registrierung!
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babsi
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 14:50 Uhr:   

wir nehmen dieses thema auch grad in der schule durch. meine fragen sind:

- wonach sollte man seine wahlentscheidung treffen?
- ablauf der wahl am wahlsonntag?

wäre nett, wenn dadrauf einer ne antwort wüsste...

danke schonmal im voraus
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agon
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 15:16 Uhr:   

Moin,

ad 1:
Um Woody Allen zu zitieren: "Eine gute Frage - jetzt die nächste Frage bitte."
Im Ernst: dazu haben sich schon eine Menge schlaue Köpfe ausgebreitet - und das nimmt mehr Platz ein, als es irgendein Web-Forum hergäbe. Ein (etwas naiver) Ansatz könnte sein: "Wähle die Partei, von der Du erwartest, daß sie sich bei den in der kommenden Wahlperiode zu entscheiden Fragestellungen am ehesten so verhalten dürfte, wie Du es wünscht." Neben den Unwägbarkeiten wie "welche Fragen werden anstehen?" und "wie werden sich die Parteien dann verhalten?" kommen aber noch eine Reihe weiterer Probleme wie das Risiko, daß meine Stimme bei der Wahl einer kleinen Partei nicht zu einer Vertretung führt oder Fragen potentieller Mehrheitsbildungen etc.

ad 2:
Das hat co7 m.E. weiter oben schon recht ausführlich beschrieben.
(Wer lesen kann ist klar im Vorteil.)

Gruß
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Montag, 20. September 2004 - 15:19 Uhr:   

@ babsi
"wonach sollte man seine wahlentscheidung treffen?"
Hängt (mal abgesehen von persönlicher Weltanschauung, eigenen Interessen, den lokalen Kandidaten.....) auch davon ab welche Wahl und wo du wohnst;
Grob gesagt:
bei Kommunalwahlen: praktischer Nutzen für deine direkte Umgebung
bei Landtagswahlen: Regelung landesweiter Probleme nach deiner Vorstellung (vor allem Fragen des Bildungswesens, der Sozialversorgung, der Umweltpolitik )
bei Bundestagswahlen: v.a. gesamtwirtschaftliche Vorstellungen, außenpolitische Vorlieben, Mitgestaltungswunsch bei Gesetzgebung
Eurpoapolitik: Einstellung zum Verbraucherschutz, Subventionspolitik und zur nationalen Souveränität

"ablauf der Wahl am Wahlsonntag?"
Häng auch von Wahl (z.B: Kommunal-, landtags-, Bundestags- und Europawahl ab) und Wohnort ab.
Grob gesagt.
1.Öffnung der Wahllokale
2.Besuch beim zuständigen Lokal (nimm am besten die Wahlbenachrichtigung mit; reicht häufig aber auch der Personalausweis)
3.Empfangnahme eines Wahlzettels (manchmal auch Automat; sehr selten)
4.geheimes Ausfüllen des Wahlzettels (Gestaltung des Zettels hängt von Wahlart und wählender Region ab; bei der Münchner kommunalwahl hat man z.B. 80 (!) Stimmen, die man verteilen kann)
5. Abgabe des Zettels (man wirft ihn in eine verschlossene Box,Wahlurne genannt)
6. Schließung der Wahllokale
7.Auszählung der Stimmen
8. 18:00 Wahlprognose im Fernsehen (heißt häufig aber noch nicht viel, z.B. gestern)
9.Stellungnahme von Politikern zur prognose
10. Hochrechnungen (math. Verfahren zur Vorhersage des Endergebnisses anhand von Teilergebnissen)
11. Stellungnahme von Politikern zu den Hochrechnungen (z.B. berliner runde)
12. Meistens spätin der Nacht: Vorläufiges amtliches Endergebniss

Wenn du/Sie mehr wissen willst/wollen, diskutier/en doch einfach mal mit einem anderen Lehrer aus dem Fachbereich als deinen/Ihren eigenen (diesen wird dein/Ihr Interesse sicherlich freuen und du/sie stehen/stehst nicht als Einschmeichlerin oder Ahnungslose da).

P.S. Man lernt auch mehr im Gespräch als durch einmaliges lesen, da man seinen Gegenüber auch mal mit einer aktuellen Zwischenfrage zu einer genaueren Erläuterung bringen kann.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2004 - 00:24 Uhr:   

agon:
> Ob es nun den ersten Kandidaten der Liste betrifft oder den fünften,
> spielt doch nicht die Rolle, außer daß es dann für mich als Wähler u.U.
> noch schwieriger abzuschätzen ist, wo meine Stimmabgabe mehr nützt.

Das Problem, dass die Wirkung der Stimmen praktisch unvorhersehbar ist, hast du aber bei Häufelsystemen mit wenigen Stimmen immer. Der Vorteil der Listenstimme ist dabei gerade, dass die Unsicherheit auf den letzten Sitz beschränkt wird (unter Verlust der freien Auswahl), während die, die Einzelstimmen abgeben, bei jeder einzelnen Stimme das Risiko haben, dass sie völlig nutzlos ist oder gar jemandem nutzt, den man absolut nicht haben will.

> Ein (etwas naiver) Ansatz könnte sein:

Den halt ich für gar nicht naiv, sondern ziemlich treffend. Ergänzen könnte man noch, dass u.U. das Verhalten der Partei in der Vergangenheit eine Rolle spielen könnte (im Sinn einer Bestrafung oder Belohnung, also über das dadurch erlangte Ver- oder Misstrauen hinaus). In der Praxis ist das ein ganz wichtiges Motiv für die Wahlentscheidung, aber die Frage, ob das auch wünschenswert ist, ist diskutabel (ich halt es für legitim, solang es nicht das allein vorherrschende Motiv wird).

> Das hat co7 m.E. weiter oben schon recht ausführlich beschrieben.

Das war kai. Ich hab an diesem Punkt eher auf Eigeninitiative gesetzt.

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