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Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 14:54 Uhr: | |
Ja, siehe § 23 Abs. 2 der Bundeswahlordnung. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 22:43 Uhr: | |
@ Londoner: "ist die Buergerschaftswahl in Bremen nicht gleichzeitig eine Kommunalwahl?" Bremen ist natürlich hier ein besonders schlechtes Beispiel, da dieses Land aus zwei Städten besteht und deshalb natürlich eindeutig kein Stadtstaat ist. Richtig ist hier, dass die Stimmen der EU-Ausländer für die Berechnung der stadtbremische Bürgerschaft, die grundsätzlich aus den 80 in der Stadt Bremen gewählten Abgeordneten der staatsbremischen Bürgerschaft (Landtag) besteht, einbezogen werden, sodass sich Änderungen ergeben könnten. M. W. ist dieser Fall noch nicht eingetreten, dazu ist die Zahl der EU-Ausländer in Bremen einfach, die sich registrieren lassen, einfach zu gering. Die hamburgische Bürgerschaft und das Berliner Abgeordnetenhaus sind zwar auch kommunale Körperschaften, sind jedoch in der EU-Bürgerschaftsverordnung ausdrücklich vom EU-Bürger-Wahlrecht ausgenommen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 00:50 Uhr: | |
@J.A.L.: Doch, der beschriebene Effekt ist bei der Bürgerschaftswahl 2003 in Bremen eingetreten. Seitdem sitzt in der Stadtbürgerschaft eine grüne Abgeordnete, deren Platz im Landtag ein SPDler einnimmt. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2006 - 12:43 Uhr: | |
hi ich hab keine ahnung vom wahlrecht und verstehe euer gerede hier nicht. da ich aber eine wette abgeschlossen habe muss ich mich nun bei leuten erkundigen die ahnung vom thema haben. also darf ein eu ausländer, egal in welchem fall in deutschland zu irgendeiner wahl gehen? kommunalwahl oder andere? falls nein, auch wenn er schon ewig hier wohnt? |

görd
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2006 - 14:30 Uhr: | |
EU-Ausländer dürfen bei der Europawahl in Deutschland mitwählen (und damit deutsche Parteien wählen), darüber hinaus kann er glaub ich bei jeder Kommunalwahl mitwählen. |

(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2006 - 20:14 Uhr: | |
danke aber sicher weist dus auch nicht oder? |

görd
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2006 - 20:23 Uhr: | |
Für die Europawahl bin ich mir sicher. |

Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2006 - 23:48 Uhr: | |
Für kommunale Wahlen gelten die EU-Verträge in allen EU-Staaten; im übrigen vgl. GG 28 I Satz 3, der übrigens auch die Beteiligung von EU-Bürgern an Kreiswahlen ermöglicht. |

Jens Müller (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 30. März 2008 - 15:17 Uhr: | |
"Die hamburgische Bürgerschaft und das Berliner Abgeordnetenhaus sind zwar auch kommunale Körperschaften, sind jedoch in der EU-Bürgerschaftsverordnung ausdrücklich vom EU-Bürger-Wahlrecht ausgenommen." Ist ja auch logisch, da sie die Ausübung von Staatsgewalt legitimieren. Das würden sie nicht tun, wenn sie von Ausländern gewählt würden. |

linchen (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 10:23 Uhr: | |
an welchen wahelen dürfen deutsche die ihren wohnsitzt in eienm eu land haben NICHT wählen???? |

AeD (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 10:41 Uhr: | |
Ist das mit: Bei welchen Wahlen dürfen Deutsche, die ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, nicht wählen? korrekt übersetzt? |

mma
| | Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 11:40 Uhr: | |
Wenn in der Gemeinde Oberlockenbach gewählt wird, dürfen alle Deutschen, die in einem EU-Land, aber nicht in der Gemeinde Oberlockenbach wohnen, nicht teilnehmen. |

flakespeed Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2011 - 17:27 Uhr: | |
Das heißt im Grunde genommen können aber EU-Bürger die in Deutschland leben an jeder ihrem aktuellen Wohnort in Deutschland entsprechendenWahl teilnehmen? zumindest auf komunaler Ebene oder gilt das nur für ausgewählte Bundesländer? |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2011 - 21:51 Uhr: | |
Neben obigen Ausnahmen für Berlin und Hamburg, wo die kommunale Ebene nicht separat ist, haben bei Bürgermeisterwahlen und dergleichen teils nur Deutsche passives Wahlrecht. In Bayern wird das derzeit diskutiert (aber vermutlich nicht geändert). Eine analoge Regelung gibts mindestens noch in Sachsen; in den meisten Bundesländern müssen Bürgermeister aber keine deutsche Staasangehörigkeit haben. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Dezember 2011 - 00:18 Uhr: | |
Weitere Ausnahme sind die Bezirkstage, wo auch das aktive Wahlrecht auf Deutsche beschränkt ist. In der Pfalz sind dem Wortlaut nach übrigens auch Deutsche, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzen, nicht wahlberechtigt (wird aber ziemlich sicher nicht so praktiziert). Stimmberechtigung bei Bürgerentscheiden ist auch nicht zwingend (aber wohl üblich). In Bayern ist eine Klage gegen dieses Stimmrecht von ausländischen Unionsbürgern beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Ist dort auch kaum mit der Verfassung vereinbar. Außerdem gibts natürlich noch die Fälle, die (ebenso wie Deutsche) nirgends wahlberechtigt sind. Neben z.B. altersbedingt nicht Wahlberechtigten sind das bei Kommunalwahlen Leute, die der unterschiedlichen Definition des Orts der Wahlberechtigung zum Opfer fallen (ist nicht überall die Hauptwohnung). Bayern hat die eidesstattliche Versicherung, die früher ausländischen Unionsbürgern zur Eintragung ins Wählerverzeichnis abverlangt worden ist, damit begründet, sicherstellen zu wollen, dass solche Fälle wirklich nicht wählen können (bei Deutschen, wo die Sachlage nicht anders ist, hat man dagegen kein Problem gesehn). Inzwischen tragen auch Bayern und Sachsen Unionsbürger von Amts wegen ins Wählerverzeichnis ein (in Bayern in der Regel unabhängig von der materiellen Wahlberechtigung, während das in Sachsen wegen der Kopplung an die melderechtliche Hauptwohnung kein Problem ist). |