Zweitstimme

[Tipps und Tricks 2005]

Tipps und Tricks zur sowie Bedeutung der Zweitstimme

Anders, als es der irreführende Name vermuten lässt, ist die Zweitstimme im Vergleich zur Erststimme die wesentlich wichtigere Stimme.

  1. Regelfall
  2. Ausnahmen
    1. Überhangmandate
    2. Fünfprozenthürde
    3. Stimmensplitting
    4. „Verlorene“ Stimme
    5. Negatives Stimmgewicht
    6. Staatliche Parteienfinanzierung

A. Regelfall

Geben Sie die Zweitstimme an die bevorzugte Partei Ihrer Wahl (Lieblingspartei).

B. Ausnahmen

1. Überhangmandate

Wenn Sie damit rechnen, dass Ihre bevorzugte Partei in dem Bundesland, in dem Sie wahlberechtigt sind, Überhangmandate erhält, sollten Sie Ihre Zweitstimme an eine andere Partei geben, z. B. an den bevorzugten Koalitionspartner. Falls dies für Sie nicht in Frage kommt und die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten sehr hoch ist (CDU Sachsen, ...), sollten Sie erwägen, sich der Zweitstimme zu enthalten, weil sie sonst riskieren, dass die Zweitstimme Ihrer Partei schadet (negatives Stimmgewicht) oder die Zweitstimme der zweitliebsten Partei zu geben.

Überhangmandate sind angesichts der aktuellen Umfragezahlen in folgenden Bundesländern denkbar:

Für die CDU:

Für die SPD:

Für Die Linke.PDS:

[Detaillierte Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern]

2. Fünfprozenthürde

Gelegentlich kann es sinnvoll sein, statt der eigentlich favorisierten Partei eine andere Partei zu wählen, damit diese die Fünfprozenthürde überwinden kann. Hier können relativ wenige Zweitstimmen eine Hebelwirkung entfalten, mit der die Sitzverteilung im Bundestag gehörig durcheinandergewirbelt wird, da mit einem Schlag fünf Prozent der Zweitstimmen aktiviert werden.

Eine solche Stütz- bzw. Leihstimme kommt nicht nur in Frage bei potentiellen Koalitionspartnern, deren Parlamentseinzug dadurch gesichert werden soll, sondern auch zur Verhinderung anderweitiger Koalitionsmöglichkeiten. Wer eine große Koalition zwischen Union und SPD bevorzugt, könnte beispielsweise mit einer Zweitstimme für die Linke.PDS dazu beitragen, dass diese (in relevanter Stärke) wieder in den Bundestag einzieht, so dass (möglicherweise) Rot-Grün, Rot-Gelb und Schwarz-Gelb jeweils keine Mehrheit haben und nur eine große Koalition übrig bleibt. (Vorausgesetzt, man hält eine Koalition SPD-GRÜNE-Linke.PDS für ausgeschlossen.)

Ansonsten macht eine Stützstimmen-Taktik nur Sinn, wenn die betroffene Partei tatsächlich auf der Kippe, also irgendwo zwischen vier und sechs Prozent, zu erwarten ist.

Wenn Sie wegen der Gefahr eines negativen Stimmgewichts oder aus anderen Gründen erwägen, sich der Zweitstimme zu enthalten, ist zu bedenken, dass dadurch die Fünfprozenthürde herabgesetzt wird, da diese sich auf die Gesamtzahl der gültigen Stimmen bezieht.

3. Stimmensplitting

Eine beliebte Wahltaktik von Koalitionswählern ist das sog. „Stimmensplitting“, bei dem die Erststimme an den größeren Koalitionspartner und die Zweitstimme an den kleineren Koalitionspartner gegeben wird. Hierbei sollte man sich aber folgender Dinge bewusst sein:

Obwohl diese Wahltaktik vor allem bei Wählern verbreitet ist, die überdurchschnittliche Kenntnisse vom Bundestagswahlrecht besitzen, ist sie häufig unsinnig. Das gilt insbesondere in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen usw., in denen Überhangmandate keine Rolle spielen.

4. „Verlorene“ Stimme

Wenn Sie Ihre Stimme einer Partei geben, die keine Chance hat, eine der Sperrhürden zu überwinden, sollten Sie sich bewusst sein, dass diese Stimme fast keine Auswirkung auf die Sitzverteilung hat. Sie zählt lediglich bei der Berechnung der Fünf-Prozent-Klausel mit, sorgt also – im Vergleich zu einer ungültigen oder nicht abgegebenen Stimme – für eine Erhöhung dieser Hürde.

5. Negatives Stimmgewicht

Vorsicht bei der Stimmabgabe für eine überhängende Landesliste! Hier droht eine negative Wirkung Ihrer Stimme. Ihre Stimme nützt nicht nur nichts, sie schadet der gewählten Partei sogar.

6. Staatliche Parteienfinanzierung

Unabhängig von der Sitzverteilung im Bundestag hat die Zweitstimme auch Einfluss auf die staatliche Parteienfinanzierung. Vorraussetzung dafür ist, dass die von Ihnen gewählte Partei insgesamt mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen erhält. In diesem Fall erhält die Partei pro Jahr für die ersten vier Millionen Zweitstimmen jeweils 85 Cent, für jede weitere Zweitstimme 70 Cent.

Die Gesamtsumme der staatlichen Parteienfinanzierung, die sich auch noch aus anderen Zuschüssen zusammensetzt, ist limitiert auf 133 Millionen Euro pro Jahr. Da diese Grenze meist überschritten wird, werden die Zuschüsse an die jeweilige Partei entsprechend reduziert, so dass sich letztlich etwas geringere Beträge ergeben als soeben angegeben. Aus dem gleichen Grund ist es in der Regel nicht möglich, durch Wahlenthaltung oder Abgabe einer ungültigen Stimme die Gesamtsumme der staatlichen Parteienfinanzierung zu reduzieren.


von Martin Fehndrich und Wilko Zicht (letzte Aktualisierung: 13.09.2005)