Stimmensplitting

[Wahlrechtslexikon]

Bundestagswahl 2013: ► Vorläufiges Wahlergebnis und Sitzverteilung • Wahlsystem • Leitfaden zur Stimmabgabe

Begriff: Stimmensplitting

Das Stimmensplitting ist die unterschiedliche Parteipräferenz eines Wählers bei einer Wahl mit mehreren Stimmen. In Deutschland wird bei der personalisierten Verhältniswahl mit Zweistimmenwahlrecht von Stimmensplitting gesprochen, wenn der von einem Wähler gewählte Direktkandidat nicht zu der gewählten Landesliste einer Partei gehört.

Durch Stimmensplitting kann es allerdings zu einem verstärkten Auftreten von Überhangmandaten kommen, ein Überhang wird durch Stimmensplitting verstärkt. In diesem Fall hat die Erststimme eine positive Wirkung auf die Sitzverteilung einer Partei, während die Zweitstimme negativ wirken kann. (Die Ursache liegt darin, dass eine Partei umso mehr Überhangmandate bekommt, je weniger Zweitstimmen sie erhält.)
Nachtrag vom 21.09.2013: Durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes infolge von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Überhang ab der Bundestagswahl 2013 vollständig ausgeglichen.


von Martin Fehndrich (14.04.2001, letzte Aktualisierung: 21.09.2013, letzte Aktualisierung der Links: 21.09.2013)