Polen (Sejm) |
[Wahlsysteme im Ausland] |
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Wahlberechtigt ist jeder polnische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar ist jeder wahlberechtigte Pole, der mind. 21 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren in Polen wohnt.
Polen ist in 41 Mehrpersonenwahlkreise eingeteilt, in denen jeweils zwischen 7 und 20 Abgeordnete gewählt werden.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimmen für einen Kandidaten auf den Wahlkreislisten.
Die Mandatszuteilung erfolgt unter den Wahlkreislisten,
Eine Ausnahme gilt für nationale Minderheiten, die sich von einer der obigen Regelungen befreien lassen können. Hiervon profitiert insbesondere die deutsche Minderheit in Polen.
In den Wahlkreisen werden die dort zu verteilenden Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt) auf die Wahlkreislisten verteilt. Durch die getrennte Anwendung in den 41 Wahlkreisen wird der Proporz erheblich zugunsten größerer Parteien verzerrt. Nur bei der Sejm-Wahl 2001 galt vorübergehend das unverzerrte Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Laguë).
Die in einem Wahlkreis an eine Wahlkreisliste zugeteilten Sitze gehen an die Kandidaten in der Reihenfolge Ihrer Personenstimmen.